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Beschlussvorlage GB (Empfehlung KDVZ)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
305 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
09.06.17, 14:01
Aktualisiert
09.06.17, 14:01
Beschlussvorlage GB (Empfehlung KDVZ) Beschlussvorlage GB (Empfehlung KDVZ)

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Inhalt der Datei

Beitritt der kommunalen Gebietskörperschaften NRW zur d-NRW AöR Mit der neuen Anstalt d-NRW erfolgt die Institutionalisierung der staatlich-kommunalen Zusammenarbeit nachhaltig und verbindlich. Sie ist erste Ansprechpartnerin für IT-Kooperationen zwischen Land und Kommunen, um die Standardisierung, Kompetenzbündelung und den Interessenausgleich herzustellen. Die d-NRW AöR ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die zum 01.01.2017 durch das Land Nordrhein-Westfalen errichtet worden ist. Die Anstalt ist Rechtsnachfolgerin der d-NRW BesitzGmbH & Co. KG und der d-NRW Besitz-GmbH Verwaltungsgesellschaft. Gemeinsame Träger der d-NRW AöR sind das Land-Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das für Inneres zuständige Ministerium sowie die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen, die der Anstalt beitreten. Die Anstalt unterstützt ihre Träger und, soweit ohne Beeinträchtigung ihrer Aufgaben möglich, andere öffentliche Stellen beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung. Informationstechnische Leistungen, die der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dienen, erbringt sie insbesondere im Rahmen von staatlich-kommunalen Kooperationsprojekten. Außerdem unterstützt die Anstalt den IT-Kooperationsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach § 21 EGovG NRW (gegründet als Gremium der ebenenübergreifenden Kooperation). Erfolgreiche Beispiele der staatlich-kommunalen Zusammenarbeit unter Beteiligung von d-NRW in der bisherigen Rechtsform sind:  Betrieb der vom Land und den Kommunen gemeinsam genutzten elektronischen Vergabeplattform „vergabe.NRW“ mit den Vergabemarktplätzen Rheinland, Metropole Ruhr, Westfalen, Wirtschaftsregion Aachen und Köln  Betrieb eines landesweiten Portals für Melderegisterauskünfte für Private  Aufbau des Digitalen Archivs NRW (DA NRW), einer Arbeitsgemeinschaft von Land und KDN zur dauerhaften Aufbewahrung des digitalen Archiv- und Kulturguts in NRW Weitere Projekte wie Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des Programmes „Gute Schule 2020“ sind in Planung. Organe der Anstalt sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung. Der Verwaltungsrat besteht aus 13 Mitgliedern sowie einer entsprechenden Anzahl von Stellvertretern. Die sechs kommunalen Verwaltungsratsmitglieder werden durch die kommunalen Spitzenverbände und die übrigen sieben Mitglieder durch das Land NRW benannt. Die Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder erfolgt durch die Landesregierung. kdvz Rhein-Erft-Rur, 01.03.2017 Die Mitträger der d-NRW AöR bringen sich gemeinsam mit dem Land NRW in die weitere Entwicklung kommunal-staatlichen E-Governments in Nordrhein-Westfalen ein und haben die Möglichkeit, zukunftsweisende IT-Lösungen gemeinsam zu entwickeln und zu betreiben. Für die einzelne Kommunalverwaltung ist es von Interesse, auch weiterhin an den Leistungen der dNRW AöR zu partizipieren. So enthalten das am 06.07.2016 vom Land beschlossene E-GovernmentGesetz und der zur Umsetzung zu erstellende Masterplan eine Fülle neuer Handlungsfelder, die eine enge Abstimmung zwischen Land und Kommunen erfordern. Die d-NRW AöR bietet den Kommunen hierfür einen projektorientierten Zugang. Zudem können Kommunen, soweit sie Träger der AöR sind, Produkte und Angebote der Anstalt im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung nutzen. Angesichts der zukünftig wachsenden Bedeutung der kommunal-staatlichen Zusammenarbeit – auch aufgrund des E-Government-Gesetzes NRW – empfiehlt die kdvz Rhein-Erft-Rur ihren Verbandsmitgliedern den Beitritt als Mitglied und kommunaler Träger von d-NRW. Historie zur Ergänzung: d-NRW bestand aus einem in privater (d-NRW-Betriebs-GmbH & Co KG) und einem in öffentlicher Hand befindlichen Bereich (d-NRW Besitz-GmbH & Co KG). Gesellschafter der Besitzgesellschaft waren das Land Nordrhein-Westfalen und ein großer Teil der Kommunen des Landes NordrheinWestfalen (zum Teil über die kommunalen IT-Dienstleister) sowie die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe. Die Beteiligungen wurden im Public Konsortium als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (d-NRW Public Konsortium GbR) zusammengefasst. Die Beteiligung des Landes wurde vom Ministerium für Inneres und Kommunales verwaltet. Die aus der ursprünglichen ÖPP-Konzeption resultierenden komplizierten Strukturen mit einer Vielzahl von Organisationseinheiten und Gremien verursachten erheblichen Steuerungs- und Abstimmungsaufwand, der angesichts der gesellschaftsrechtlichen Trennung beider Bereiche nicht mehr zu rechtfertigen war. kdvz Rhein-Erft-Rur, 01.03.2017