Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
3,9 MB
Datum
12.07.2017
Erstellt
09.06.17, 14:01
Aktualisiert
09.06.17, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Absender:
d-NRW
Anstalt öffentlichen Rechts
Rheinische Str. 1
44137 Dortmund
Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2017 eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen
Rechts mit der Bezeichnung „d-NRW AöR“ errichtet. Getragen wird die Anstalt gemeinsam vom Land
Nordrhein-Westfalen und auf freiwilliger Basis von den Gemeinden, Kreisen und Landschaftsverbänden des Landes. Die gemeinsame Trägerschaft dokumentiert bereits in der Organisationsstruktur die
angestrebte Förderung kommunal-staatlicher Kooperation.
Beitrittserklärung
Gemäß § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW
AöR“ wird hiermit der Beitritt zur Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ erklärt. Der entsprechende Gremienbeschluss ist beigefügt.
Mit dem Beitritt wird ein Stammkapitalanteil in Höhe von 1.000 Euro eingebracht, § 4 des Gesetzes
über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“.
Die Interessensvertretung im Verwaltungsrat der Anstalt soll über die von den kommunalen Spitzenverbänden benannten Vertreter erfolgen, § 8 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“.
(Ort, Datum
Dienstsiegel, Unterschrift)