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Beschlussvorlage GB (Empfehlung Landkreistag)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
395 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
09.06.17, 14:01
Aktualisiert
09.06.17, 14:01
Beschlussvorlage GB (Empfehlung Landkreistag) Beschlussvorlage GB (Empfehlung Landkreistag)

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Inhalt der Datei

Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW An die Damen und Herren    Ansprechpartner: Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landrätinnen und Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Andreas Wohland, StGB NRW Tel.-Durchwahl: 0211.4587.255 Fax-Durchwahl: 0211.4587.211 E-Mail: andreas.wohland@kommunen-innrw.de der nordrhein-westfälischen Städte, Kreise und Gemeinden Dr. Helmut Fogt, StT NRW Tel.-Durchwahl: 030.37711.800 Fax-Durchwahl: 030.37711.809 E-Mail: helmut.fogt@staedtetag.de per E-Mail Dr. Marco Kuhn, LKT NRW Tel.-Durchwahl: 0211.300491.300 E-Mail: m.kuhn@lkt-nrw.de Aktenzeichen: Datum: 10.55.03.2 Ku/cp 07.07.2016 Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ Sehr geehrte Damen und Herren, d-NRW begleitet seit mehr als einem Jahrzehnt Kooperationsprojekte im Bereich der Informationstechnik und des E-Government. Vor allem in den letzten Jahren hat sich d-NRW bei zahlreichen kommunal-staatlichen Kooperationsprojekten als Impulsgeber und „neutrale“ Durchführungsinstanz bewährt (Vergabemarktplatz NRW, Meldeportal für Behörden, Verwaltungssuchmaschine NRW, KiBiz.web etc.). Da eine ebenenübergreifende, medienbruchfreie kommunal-staatliche Zusammenarbeit weiter an Bedeutung gewinnen wird, dürfte es nicht zuletzt im kommunalen Interesse sein, die Expertise von d-NRW auch künftig nutzen können. Daher begrüßen die kommunalen Spitzenverbände grundsätzlich einen von der Landesregierung vor kurzem in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf, mit dem der bislang privatrechtlich organisierte öffentliche Teil von d-NRW im Rahmen einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit Wirkung zum 01.01.2017 neu ausgerichtet werden soll (LandtagsDrucksache 16/12313 – Anlage 1). Von besonderer Bedeutung ist die im Gesetzentwurf vorgesehene gemeinsame Trägerschaft durch Land und Kommunen:  Das am 06.07.2016 vom Landtag beschlossene E-Government-Gesetz NRW und der zur Umsetzung zu erstellende Masterplan enthalten eine Fülle neuer Handlungsfelder, die eine enge Abstimmung zwischen Land und Kommunen erfordern. Die d-NRW AöR bietet den Kommunen hierfür einen projektorientierten Zugang.  Als Träger der d-NRW AöR können die Kommunen Produkte und Angebote von dNRW im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung nutzen (z. B. Städtetag NRW Gereonstr. 18 - 32 50670 Köln Tel. 0221.3771.0 www.staedtetag-nrw.de Landkreistag NRW Kavalleriestraße 8 40213 Düsseldorf Tel. 0211.300491.0 www.lkt-nrw.de Städte- und Gemeindebund NRW Kaiserswerther Str. 199/201 40474 Düsseldorf Tel. 0211.4587.1 www.kommunen-in-nrw.de -2- die regionalen Vergabemarktplätze Rheinland, Metropole Ruhr und Westfalen) und fachliche Unterstützung beim Einsatz von Informationstechnik in Anspruch nehmen.  Als Träger der d-NRW AöR erleichtern die Kommunen außerdem die Zusammenarbeit mit kommunalen IT-Dienstleistern im Rahmen kommunal-staatlicher Kooperationsprojekte. Denn die kommunale Trägerschaft ist eine zentrale Voraussetzung für eine ausschreibungsfreie Beauftragung jener Dienstleister durch die d-NRW AöR. Für etwaige Fragen stehen Ihnen als Ansprechpartner im Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) NRW Frau Ketturkat (Tel.: 0211-8712556, Mail: sandra.ketturkat@mik.nrw.de) und Herr Winkel (Tel.: 0211-8712450, Mail: johannes.winkel@mik.nrw.de), bei d-NRW die Herren Both (Tel.: 0231-22243844, Mail: both@d-nrw.de) und Lienenkamp (Tel.: 0231/222 438-48, lienenkamp@d-nrw.de) sowie auf Seiten der kommunalen Spitzenverbände die Unterzeichner gerne zur Verfügung Um die skizzierten Vorteile bei staatlich-kommunalen Kooperationsvorhaben effektiv nutzen zu können, ist es erforderlich, dass möglichst viele kommunale Gebietskörperschaften der neuen d-NRW AöR beitreten, wobei der Beitritt bereits vor Inkrafttreten des Errichtungsgesetzes gegenüber dem MIK NRW erklärt werden kann. Eine entsprechende Beitrittserklärung ist als Anlage 2 beigefügt. Wir sind Ihnen für eine wohlwollende Prüfung dankbar mit dem Ziel, dass auch Ihre Kommune nach einem entsprechenden Rats- oder Kreistagsbeschluss den Beitritt zur künftigen d-NRW AöR erklärt. Dafür ist lediglich die einmalige Zeichnung des Stammkapitals in Höhe von 1.000,- EUR erforderlich. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Dr. Helmut Fogt Beigeordneter des Städtetages Nordrhein-Westfalen Dr. Marco Kuhn Erster Beigeordneter des Landkreistages Nordrhein-Westfalen Andreas Wohland Beigeordneter des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen