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Beschlusstext (Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg vom 27.03.2001 hier: Fünfte Änderungsverordnung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,3 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg vom 27.03.2001
hier: Fünfte Änderungsverordnung)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 12. Sitzung des Rates am Dienstag, den 30.05.2006. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:27 Uhr TOP Betreff 4. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg vom 27.03.2001 hier: Fünfte Änderungsverordnung Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales, den § 16 Abs. 1 Ziffer 6 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg wie folgt zu ändern: „Der Betrieb von Geräten, die der Schallerzeugung und Schallwiedergabe dienen (Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte und ähnliche Geräte), ist im Bereich von Außengastronomien nur bis 22.00 Uhr erlaubt.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung(en)