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Beschlussvorlage GB (K 39, Erftbrücke bei Schönau Zustimmung zur Entwurfsplanung und Beantragung des vorzeitigen Baubeginns)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
169 kB
Datum
22.03.2017
Erstellt
06.03.17, 11:02
Aktualisiert
06.03.17, 11:02
Beschlussvorlage GB (K 39, Erftbrücke bei Schönau
Zustimmung zur Entwurfsplanung und Beantragung des vorzeitigen Baubeginns) Beschlussvorlage GB (K 39, Erftbrücke bei Schönau
Zustimmung zur Entwurfsplanung und Beantragung des vorzeitigen Baubeginns) Beschlussvorlage GB (K 39, Erftbrücke bei Schönau
Zustimmung zur Entwurfsplanung und Beantragung des vorzeitigen Baubeginns) Beschlussvorlage GB (K 39, Erftbrücke bei Schönau
Zustimmung zur Entwurfsplanung und Beantragung des vorzeitigen Baubeginns)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 300/2017 01.03.2017 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 15.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 K 39, Erftbrücke bei Schönau Zustimmung zur Entwurfsplanung und Beantragung des vorzeitigen Baubeginns Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: gez. Hessenius Produkt: Zeile: Die Mittel sind unter I 54201 2542 eingeplant und stehen nach Rechtskraft des Haushaltes zur Verfügung. X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt der Entwurfsplanung zum Bau der Erftbrücke bei Schönau zu und beauftragt die Verwaltung den vorzeitigen Baubeginn bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen und die Maßnahme nach Bewilligung des vorzeitigen Baubeginns umzusetzen. -2- Begründung: Wie im Sachstandsbericht 110/2015 dargelegt, wurden an der Erftbrücke bei Schönau im Zuge der Kreisstraße 39 bei der letzten Hauptprüfung erhebliche Mängel festgestellt. Die daraufhin beauftragte Sonderprüfung ergab, dass die Erftbrücke nur noch sehr eingeschränkt genutzt werden kann. Als Sofortmaßnahme durfte die Befahrbarkeit der Brücke nur noch mittig auf dem Bauwerk zugelassen werden und das zulässige Gesamtgewicht musste auf maximal 12 t reduziert werden. Um weitere Schädigungen des Bauwerks zu vermeiden, war die freiliegende Bewährung provisorisch zu versiegeln. Eine fachgerechte Instandsetzung einschließlich Verstärkungsmaßnahmen -jedoch unter Beibehaltung einer maximalen Traglast von 12 t- wurde bereits mit Baukosten von bis zu 130.000,- € abgeschätzt. Diese Instandsetzung ohne Traglasterhöhung wäre unter Betrachtung der vorhandenen durchschnittlichen Verkehrsbelastung von 1000 Kfz/Tag aber nicht zielführend. Insofern wurde das Ingenieurbüro Kempen und Krause, Euskirchen mit der Planung eines Ersatzneubaus zunächst bis zur Entwurfsplanung beauftragt. Die Planungsergebnisse liegen inzwischen vor und stellen sich wie folgt dar. Ist Zustand des vorhandenen Bauwerks Neben den oben beschriebenen erheblichen Mängeln der Brücke in Bezug auf die Bausubstanz weist die vorhandene Brücke mit einer Fahrbahnbreite von 5,0 m einen Querschnitt auf, der nicht mehr den heutigen Belangen entspricht. Gleiches gilt für die Brückenkappen, die mit einer Breite von 0,59 m ebenfalls zu schmal sind. Auch die Brückengeländer bedürfen aufgrund von Korrosionsschädigung einer Überarbeitung. Das vorhandene Brückenbauwerk besteht aus einem Einfeldträger aus Stahlbeton. Die Spannweite der Brücke liegt bei einer Länge von 5,30m. Die Konstruktionshöhe beträgt 47 cm. Das genaue Baujahr der vorhandenen Brücke ist nicht bekannt. Aufgrund der Bauweise und der verwendeten Materialien kann aus Erfahrung auf einen vermutlichen Herstellungszeitraum in den 60iger Jahren geschlossen werden. Daraus resultiert ein Bauwerksalter von ca. 50 bis 60 Jahren. Über das außerhalb des Ortes gelegene Bauwerk ist das zu Schönau gehörige Wohngebiet am Hammersberg erschlossen. geplante Konstruktion Die Vorabstimmungen mit dem Erftverband und der Unteren Wasserbehörde führten zu dem Ergebnis, dass der vorhandene Durchflussquerschnitt der Erft unverändert und die Eingriffe in den Bachbettbereich möglichst gering sein sollen. Die Ansprüche an den Überbau resultieren aus den bestehenden und prognostizierten Verkehrsansprüchen. Mit Hinblick auf eine spätere Erneuerung der Kreisstraße 39 im Gesamtabschnitt zwischen Schönau und Holzmühlheim musste eine den geltenden Regelwerken entsprechende Fahrbahnbreite von 6,0 m geplant werden. Die Kappen wurden den aktuellen Vorgaben der ZTV-Ing angepasst, unter der Berücksichtigung, dass eine Brückenkappe als Schutzraum von Fußgängern auf dem Bauwerk genutzt werden kann. Das neue Brückenbauwerk wird am gleichen Standort als Ersatzneubau geplant und in die bestehende Straßentrasse soweit wie möglich eingepasst. Es wird als 1-feldriges Plattenbauwerk mit einer Stützweite von 7,00 m und einer unveränderten lichten Weite von 5,50 m ausgeführt. Die -3vorhandenen Widerlager werden erneuert und als Kopfbalken auf Bohrpfählen hergestellt. Als Überbauquerschnitt dient eine Fertigteilplatte mit Ortbetonergänzung. Diese Bauweise in Kombination mit dem auf Bohrpfählen hergestellten Kopfbalken stellt unter Berücksichtigung der vorhandenen geometrischen und geotechnischen Randbedingungen eine wirtschaftliche und gestalterisch günstige Lösung dar. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt im Bereich der Brücke 50 km/h. Damit entfallen Sicherungsmaßnahmen (Leitplanken) nach den Richtlinien für passive Schutzmaßnahmen, da keine besondere Gefährdung Dritter vorhanden ist. Weitere Einzelheiten können den beigefügten Planunterlagen entnommen werden. Straßenbau Der Ersatzbau der Erftbrücke weicht aufgrund der notwendigen Konstruktion sowohl in der Höhe als auch in der Breite vom Bestand ab. Daher ist eine Straßenanpassung im Zuge der Kreisstraße 39 auf einer Länge von 100 m erforderlich. Gleichzeitig muss der im unmittelbaren Brückenbereich einmündende Hammersbergweg an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Die im unmittelbaren Umfeld der Brücke befindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen müssen gesichert und teilweise auf die neuen Verhältnisse angeglichen werden. Bauablauf Um die Baumaßnahmen zügig durchführen zu können, ist derzeit eine Vollsperrung der Kreisstraße 39 vorgesehen. Geplanter Baubeginn ist Frühjahr / Sommer 2018. Die gesamte Bauzeit wird mit etwa 5 Monaten veranschlagt. Kosten Die Brutto Baukosten der Maßnahme teilen sich wie folgt auf: Neubau der Brücke Straßen- und Infrastrukturanpassung Gesamtbaukosten 387.000,- € 127.000,- € 514.000,- € Zu den genannten Baukosten sind die Kosten für Planung und Gutachten hinzuzurechnen. Die Mittel wurden ab dem Haushalt 2017 eingeplant. Die Folgekosten können den als Anlage beigefügten Berechnungen entnommen werden. Durch die Investition entstehen bei einer Nutzungsdauer von 45 Jahren für die Straße und 70 Jahren für das Brückenbauwerk sowie einem Eigenanteil von 40%, Folgekosten in Höhe von ca. 12.462,€/Jahr. Die heutige Erftbrücke hat buchhalterisch noch eine Restnutzungsdauer bis 2025, die Straße des Anpassungsbereiches bis 2018. Der Sonderabschreibung der Restwerte werden vorhandene Sonderposten in gleicher Höhe gegengerechnet. Der Haushalt wird durch die Sonderabschreibung der vorhandenen Restwerte insofern nicht belastet. -4- Seitens der Fachabteilung wird vorgeschlagen dem Entwurf zum Bau der Erftbrücke bei Schönau zuzustimmen. Gleichzeitig sollte der Finanzierungsantrag bei der Bezirksregierung Köln vorgelegt und der vorzeitige Baubeginn beantragt werden, um die Dringlichkeit der Maßnahme zu unterstreichen. Verwaltungsseitig ist beabsichtigt in 2017 die Baugenehmigung für das Bauwerk einzuholen und die Ausschreibung der erforderlichen Maßnahmen vorzubereiten, so dass mit Hinblick auf einen frühen Baubeginn in 2018 eine Vergabe der Leistung ggf. noch in 2017 erfolgen kann. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)