Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
169 kB
Datum
22.03.2017
Erstellt
06.03.17, 11:02
Aktualisiert
06.03.17, 11:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 300/2017
01.03.2017
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
15.03.2017
Kreisausschuss
22.03.2017
K 39, Erftbrücke bei Schönau
Zustimmung zur Entwurfsplanung und Beantragung des vorzeitigen Baubeginns
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
gez.
Hessenius
Produkt:
Zeile:
Die Mittel sind unter I 54201 2542 eingeplant und stehen nach
Rechtskraft des Haushaltes zur Verfügung.
X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt der Entwurfsplanung zum Bau der Erftbrücke bei Schönau zu und
beauftragt die Verwaltung den vorzeitigen Baubeginn bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen
und die Maßnahme nach Bewilligung des vorzeitigen Baubeginns umzusetzen.
-2-
Begründung:
Wie im Sachstandsbericht 110/2015 dargelegt, wurden an der Erftbrücke bei Schönau im Zuge der
Kreisstraße 39 bei der letzten Hauptprüfung erhebliche Mängel festgestellt.
Die daraufhin beauftragte Sonderprüfung ergab, dass die Erftbrücke nur noch sehr eingeschränkt
genutzt werden kann. Als Sofortmaßnahme durfte die Befahrbarkeit der Brücke nur noch mittig auf
dem Bauwerk zugelassen werden und das zulässige Gesamtgewicht musste auf maximal 12 t
reduziert werden. Um weitere Schädigungen des Bauwerks zu vermeiden, war die freiliegende
Bewährung provisorisch zu versiegeln.
Eine fachgerechte Instandsetzung einschließlich Verstärkungsmaßnahmen -jedoch unter
Beibehaltung einer maximalen Traglast von 12 t- wurde bereits mit Baukosten von bis zu 130.000,- €
abgeschätzt. Diese Instandsetzung ohne Traglasterhöhung wäre unter Betrachtung der vorhandenen
durchschnittlichen Verkehrsbelastung von 1000 Kfz/Tag aber nicht zielführend.
Insofern wurde das Ingenieurbüro Kempen und Krause, Euskirchen mit der Planung eines
Ersatzneubaus zunächst bis zur Entwurfsplanung beauftragt. Die Planungsergebnisse liegen
inzwischen vor und stellen sich wie folgt dar.
Ist Zustand des vorhandenen Bauwerks
Neben den oben beschriebenen erheblichen Mängeln der Brücke in Bezug auf die Bausubstanz weist
die vorhandene Brücke mit einer Fahrbahnbreite von 5,0 m einen Querschnitt auf, der nicht mehr den
heutigen Belangen entspricht. Gleiches gilt für die Brückenkappen, die mit einer Breite von 0,59 m
ebenfalls zu schmal sind. Auch die Brückengeländer bedürfen aufgrund von Korrosionsschädigung
einer Überarbeitung.
Das vorhandene Brückenbauwerk besteht aus einem Einfeldträger aus Stahlbeton. Die Spannweite
der Brücke liegt bei einer Länge von 5,30m. Die Konstruktionshöhe beträgt 47 cm.
Das genaue Baujahr der vorhandenen Brücke ist nicht bekannt. Aufgrund der Bauweise und der
verwendeten Materialien kann aus Erfahrung auf einen vermutlichen Herstellungszeitraum in den
60iger Jahren geschlossen werden. Daraus resultiert ein Bauwerksalter von ca. 50 bis 60 Jahren.
Über das außerhalb des Ortes gelegene Bauwerk ist das zu Schönau gehörige Wohngebiet am
Hammersberg erschlossen.
geplante Konstruktion
Die Vorabstimmungen mit dem Erftverband und der Unteren Wasserbehörde führten zu dem
Ergebnis, dass der vorhandene Durchflussquerschnitt der Erft unverändert und die Eingriffe in den
Bachbettbereich möglichst gering sein sollen.
Die Ansprüche an den Überbau resultieren aus den bestehenden und prognostizierten
Verkehrsansprüchen. Mit Hinblick auf eine spätere Erneuerung der Kreisstraße 39 im
Gesamtabschnitt zwischen Schönau und Holzmühlheim musste eine den geltenden Regelwerken
entsprechende Fahrbahnbreite von 6,0 m geplant werden. Die Kappen wurden den aktuellen
Vorgaben der ZTV-Ing angepasst, unter der Berücksichtigung, dass eine Brückenkappe als
Schutzraum von Fußgängern auf dem Bauwerk genutzt werden kann.
Das neue Brückenbauwerk wird am gleichen Standort als Ersatzneubau geplant und in die
bestehende Straßentrasse soweit wie möglich eingepasst. Es wird als 1-feldriges Plattenbauwerk mit
einer Stützweite von 7,00 m und einer unveränderten lichten Weite von 5,50 m ausgeführt. Die
-3vorhandenen Widerlager werden erneuert und als Kopfbalken auf Bohrpfählen hergestellt. Als
Überbauquerschnitt dient eine Fertigteilplatte mit Ortbetonergänzung.
Diese Bauweise in Kombination mit dem auf Bohrpfählen hergestellten Kopfbalken stellt unter
Berücksichtigung der vorhandenen geometrischen und geotechnischen Randbedingungen eine
wirtschaftliche und gestalterisch günstige Lösung dar.
Die Höchstgeschwindigkeit beträgt im Bereich der Brücke 50 km/h. Damit entfallen
Sicherungsmaßnahmen (Leitplanken) nach den Richtlinien für passive Schutzmaßnahmen, da keine
besondere Gefährdung Dritter vorhanden ist.
Weitere Einzelheiten können den beigefügten Planunterlagen entnommen werden.
Straßenbau
Der Ersatzbau der Erftbrücke weicht aufgrund der notwendigen Konstruktion sowohl in der Höhe als
auch in der Breite vom Bestand ab. Daher ist eine Straßenanpassung im Zuge der Kreisstraße 39 auf
einer Länge von 100 m erforderlich. Gleichzeitig muss der im unmittelbaren Brückenbereich
einmündende Hammersbergweg an die neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Die im unmittelbaren Umfeld der Brücke befindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen müssen
gesichert und teilweise auf die neuen Verhältnisse angeglichen werden.
Bauablauf
Um die Baumaßnahmen zügig durchführen zu können, ist derzeit eine Vollsperrung der Kreisstraße
39 vorgesehen. Geplanter Baubeginn ist Frühjahr / Sommer 2018.
Die gesamte Bauzeit wird mit etwa 5 Monaten veranschlagt.
Kosten
Die Brutto Baukosten der Maßnahme teilen sich wie folgt auf:
Neubau der Brücke
Straßen- und Infrastrukturanpassung
Gesamtbaukosten
387.000,- €
127.000,- €
514.000,- €
Zu den genannten Baukosten sind die Kosten für Planung und Gutachten hinzuzurechnen.
Die Mittel wurden ab dem Haushalt 2017 eingeplant.
Die Folgekosten können den als Anlage beigefügten Berechnungen entnommen werden.
Durch die Investition entstehen bei einer Nutzungsdauer von 45 Jahren für die Straße und 70 Jahren
für das Brückenbauwerk sowie einem Eigenanteil von 40%, Folgekosten in Höhe von ca. 12.462,€/Jahr.
Die heutige Erftbrücke hat buchhalterisch noch eine Restnutzungsdauer bis 2025, die Straße des
Anpassungsbereiches bis 2018. Der Sonderabschreibung der Restwerte werden vorhandene
Sonderposten in gleicher Höhe gegengerechnet. Der Haushalt wird durch die Sonderabschreibung
der vorhandenen Restwerte insofern nicht belastet.
-4-
Seitens der Fachabteilung wird vorgeschlagen dem Entwurf zum Bau der Erftbrücke bei Schönau
zuzustimmen. Gleichzeitig sollte der Finanzierungsantrag bei der Bezirksregierung Köln vorgelegt und
der vorzeitige Baubeginn beantragt werden, um die Dringlichkeit der Maßnahme zu unterstreichen.
Verwaltungsseitig ist beabsichtigt in 2017 die Baugenehmigung für das Bauwerk einzuholen und die
Ausschreibung der erforderlichen Maßnahmen vorzubereiten, so dass mit Hinblick auf einen frühen
Baubeginn in 2018 eine Vergabe der Leistung ggf. noch in 2017 erfolgen kann.
gez. i.V.
Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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