Daten
Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
78/2004
29.06.2004
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 6
Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kall (Loshardt)
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen
Auslegung
b) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 34 Abs. 5 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz, BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bauund Umweltausschusses vom 15.06.2004 – TOP 5 - beschließt der Rat, den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b) Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 15.06.2004
– TOP 5 – beschließt der Rat, die in der Anlage 2 aufgeführte Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
Kall.
Sachdarstellung:
Die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kall wurde durch Satzung der Gemeinde Kall vom 02.10.1994 erstmalig durch eine Rechtsnorm festgelegt.
Vor Erlass dieser Satzung hat die Gemeinde den sog. “Strehlau-Plan” aus dem Jahre 1974
für die Festlegung des Innenbereiches zu Grunde gelegt.
Vorlagen-Nr. 78/2004
Seite 2
In diesem Plan waren die Grundstücke Gemarkung Kall, Flur 8, Flurstücke 67 und 68 (teilweise), gelegen in Kall, Loshardt, als Baugrundstücke im Innenbereich ausgewiesen.
Da es sich bei den Grundstücken um Wald im Sinne des Gesetzes handelte, wurde während des Satzungsverfahrens für die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Kall Bedenken vom Staatlichen Forstamt Schleiden erhoben, so dass eine Einbeziehung vom Rat der Gemeinde Kall nicht beschlossen werden konnte.
Die Eigentümerin hat für Teilflächen der vorgenannten Grundstücke eine Umwandlung von
Wald zum Zwecke der Wohnbebauung beantragt. Mit Bescheid vom 04.09.2003 wurde dieser Waldumwandlung vom Staatlichen Forstamt Schleiden zugestimmt. Gleichzeitig hat die
Eigentümerin bei der Gemeinde Kall beantragt, die Außenbereichsgrundstücke Ge- markung Kall, Flur 8, Flurstücke 67 und 68 (teilweise), gelegen in Kall, Loshardt, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kall einzubeziehen.
Daraufhin hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 09. Dezember 2003 beschlossen, eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen. In
dieser Sitzung wurde gleichzeitig die öffentliche Auslegung der Satzung einschließlich Begründung gem. § 34 Abs. 5 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz,
BauGB und § 3 (2) BauGB beschlossen.
Die Satzung einschließlich Begründung hat in der Zeit vom 04. Februar bis einschließlich
04. März 2004 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben
vom 22. Januar 2004 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Die in Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen der TÖB einschließlich der Stellungnahmen und der Abwägung mit Beschlussvorschlägen der Verwaltung sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.
Der fragliche Bereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall als “Wohnbaufläche”
dargestellt.
Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB bedürfen grundsätzlich der Genehmigung
der Höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung). Die Genehmigungspflicht entfällt jedoch gem. § 34 Abs. 4 Satz 3 BauGB bei Satzungen, die wie hier aus dem Flächen- nutzungsplan entwickelt worden sind.