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Allgemeine Vorlage (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kall (Loshardt) a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen
für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kall (Loshardt)
a)   Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen
      Auslegung
b)   Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen
für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kall (Loshardt)
a)   Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen
      Auslegung
b)   Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 78/2004 29.06.2004 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 6 Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kall (Loshardt) a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 34 Abs. 5 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz, BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bauund Umweltausschusses vom 15.06.2004 – TOP 5 - beschließt der Rat, den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. Zu b) Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 15.06.2004 – TOP 5 – beschließt der Rat, die in der Anlage 2 aufgeführte Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kall. Sachdarstellung: Die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kall wurde durch Satzung der Gemeinde Kall vom 02.10.1994 erstmalig durch eine Rechtsnorm festgelegt. Vor Erlass dieser Satzung hat die Gemeinde den sog. “Strehlau-Plan” aus dem Jahre 1974 für die Festlegung des Innenbereiches zu Grunde gelegt. Vorlagen-Nr. 78/2004 Seite 2 In diesem Plan waren die Grundstücke Gemarkung Kall, Flur 8, Flurstücke 67 und 68 (teilweise), gelegen in Kall, Loshardt, als Baugrundstücke im Innenbereich ausgewiesen. Da es sich bei den Grundstücken um Wald im Sinne des Gesetzes handelte, wurde während des Satzungsverfahrens für die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Kall Bedenken vom Staatlichen Forstamt Schleiden erhoben, so dass eine Einbeziehung vom Rat der Gemeinde Kall nicht beschlossen werden konnte. Die Eigentümerin hat für Teilflächen der vorgenannten Grundstücke eine Umwandlung von Wald zum Zwecke der Wohnbebauung beantragt. Mit Bescheid vom 04.09.2003 wurde dieser Waldumwandlung vom Staatlichen Forstamt Schleiden zugestimmt. Gleichzeitig hat die Eigentümerin bei der Gemeinde Kall beantragt, die Außenbereichsgrundstücke Ge- markung Kall, Flur 8, Flurstücke 67 und 68 (teilweise), gelegen in Kall, Loshardt, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kall einzubeziehen. Daraufhin hat der Rat der Gemeinde Kall in seiner Sitzung am 09. Dezember 2003 beschlossen, eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen. In dieser Sitzung wurde gleichzeitig die öffentliche Auslegung der Satzung einschließlich Begründung gem. § 34 Abs. 5 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Ziffer 2, 2. Halbsatz, BauGB und § 3 (2) BauGB beschlossen. Die Satzung einschließlich Begründung hat in der Zeit vom 04. Februar bis einschließlich 04. März 2004 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22. Januar 2004 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Die in Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen der TÖB einschließlich der Stellungnahmen und der Abwägung mit Beschlussvorschlägen der Verwaltung sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Der fragliche Bereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall als “Wohnbaufläche” dargestellt. Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB bedürfen grundsätzlich der Genehmigung der Höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung). Die Genehmigungspflicht entfällt jedoch gem. § 34 Abs. 4 Satz 3 BauGB bei Satzungen, die wie hier aus dem Flächen- nutzungsplan entwickelt worden sind.