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Info GB (Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH hier: Verschmelzungen der KKM Servicegesellschaft mbH und der AmbuMed – Gesellschaft für ambulante Dienstleistungen mbH mit der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
157 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
31.05.17, 13:36
Aktualisiert
31.05.17, 13:36
Info GB (Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
hier: Verschmelzungen der KKM Servicegesellschaft mbH und der AmbuMed – Gesellschaft für ambulante Dienstleistungen mbH mit der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH) Info GB (Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
hier: Verschmelzungen der KKM Servicegesellschaft mbH und der AmbuMed – Gesellschaft für ambulante Dienstleistungen mbH mit der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Öffentliche Sitzung Datum: Info 235/2017 23.05.2017 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 12.06.2017 Kreisausschuss 28.06.2017 Kreistag 12.07.2017 Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH hier: Verschmelzungen der KKM Servicegesellschaft mbH und der AmbuMed – Gesellschaft für ambulante Dienstleistungen mbH mit der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 22.05.2002 (V 5/2002) der Gründung einer Servicegesellschaft (KKM Service GmbH) als 100 %-ige Tochtergesellschaft der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH zugestimmt. Gegenstand der Gesellschaft ist gem. Gesellschaftsvertrag die Erbringung von Serviceleistungen gegenüber der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM GmbH) und den mit ihr verbundenen Unternehmen. Serviceleistungen in dem Sinne sind Personalgestellung, Übernahme von Verwaltungsaufgaben, EDV, Einkauf, Speisenversorgung und Gebäudereinigung. Seit dem 01.12.2011 betreibt die Gesellschaft ausschließlich noch den Leistungsbereich Zentraleinkauf/Zentrallager. Der Geschäftszweig Personalgestellung wurde zum 30.11.2011 aufgegeben (Info 119/2012). Gem. Vorlage V 417/2008 hat der Kreistag am 03.04.2008 der Neustrukturierung der Gesellschaft „Ambulantes OP-Zentrum Zülpich GmbH“ durch folgende Maßnahmen  Umfirmierung der Gesellschaft in „AmbuMed – Gesellschaft für ambulante Dienstleistungen mbH“  Erhöhung des Stammkapitalanteils der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH auf 100 % durch die Übernahme von Anteilen anderer Gesellschafter und  Erweiterung des Gesellschaftszwecks durch die Übernahme des Medizinischen Versorgungszentrums am Kreiskrankenhaus Mechernich zugestimmt. Gegenstand der Gesellschaft ist gem. Gesellschaftsvertrag der Betrieb eines Zentrums zur Durchführung ambulanter Operationen in Zülpich und der Betrieb Medizinischer Versorgungszentren nach § 95 SGB V innerhalb des Gebietes des Kreises Euskirchen. -2Beide Gesellschaften sind 100 %-ige Tochtergesellschaften der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH. In 2015/2016 fand eine steuerliche Betriebsprüfung des Konzerns „Kreiskrankenhaus Mechernich“ statt. Vor dem Hintergrund der getroffenen Feststellungen wurden im Nachgang zur Betriebsprüfung steuerlich optimierte Betriebsmodelle im Unternehmensverbund „Kreiskrankenhaus Mechernich“ erarbeitet. Als sinnvolle bzw. notwendige Änderungen wurden die Verschmelzungen der KKM Service Gesellschaft mbH und der AmbuMed – Gesellschaft für ambulante Dienstleistungen mbH mit der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH herausgearbeitet. Mit den Verfahren der Verschmelzungen nach Umwandlungsgesetz (UmwG) gehen die Vermögen der zu übertragenden Unternehmen auf den neuen Rechtsträger, die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH, über. Insgesamt dienen die Maßnahmen auch der Vereinfachung der internen administrativen Abläufe im Unternehmensverbund. Darüber hinaus entfallen die Kosten für die Erstellung und die Prüfung gesonderter Jahresabschlüsse. Die mit den Verschmelzungen einhergehenden Personalübergänge erfolgen in Abstimmung mit dem für die Gesellschaften zuständigen Konzernbetriebsrat der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH. Die für die Übertragung des Medizinischen Versorgungszentrums erforderliche Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein wurde zwischenzeitlich erteilt. Die Grundsatzbeschlüsse zur Verschmelzung der beiden Gesellschaften mit der KKM GmbH wurden bereits in den entsprechenden Gremien der betroffenen Gesellschaften im Dezember 2016 gefasst. Da es sich gem. § 53 Kreisordnung NRW i.V.m. der Gemeindeordnung NRW nicht um Maßnahmen handelt, die den vorherigen Beschlussfassungen der politischen Gremien bedürfen, konnten die Beschlüsse bereits gefasst werden. Die Verschmelzungen erfolgen jeweils rückwirkend zum 01.01.2017, sofern die Verschmelzungen im Juli 2017 im Handelsregister eingetragen werden (Ausschlussfrist: 31.08.2017). Die notarielle Beurkundung der Geschäftsvorfälle ist für den 05.07.2017 vorgesehen. Der Kreistag wird um Kenntnisnahme gebeten. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)