Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschuss für Stadtentwicklung am 05.09.2007
35
Bebauungsplan Nr. 148, E.-Lechenich, Bonner Straße
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss (432/2007)
I. Über die im Aufstellungsverfahren während den Bürger- und Behördenbeteiligungen gemäß. §§ 3
Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I
S.3316) des Bebauungsplanes 148, E. – Lechenich, Bonner Straße vorgebrachten Stellungnahmen
wird wie folgt entschieden:
I.1
Deutsche Telekom AG, T-Com, TI NL West, PTI 22, Postfach 10 10 42, 50450 Köln
(Schreiben vom 10.11.2005 und 30.05.2007)
Der Hinweis, dass zur fernmeldetechnischen Versorgung des Planbereiches die Verlegung
zusätzlicher Telekommunikationsanlagen/ -linien erforderlich ist, wird zur Kenntnis genommen. Zur
Sicherstellung der rechtzeitigen Versorgung mit Telekommunikationsanschlüssen wird der Beginn
und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich der o.g. Institution durch die Bauwilligen
frühzeitig mitgeteilt.
I.2
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Postfach 12 22, 50329 Hürth
(Schreiben vom 21.11.2007 und 31.05.2007
Der Hinweis, dass langfristig beabsichtigte oder eingeleitete Planungen zur Zeit nicht anliegen, wird
zur Kenntnis genommen. Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Gasleitungen der GVG,
doch der vorgenannte Bereich kann jederzeit mit Erdgas versorgt werden.
I.5
Rhein-Erft-Kreis, Amt für Kreisplanung und Naturschutz, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim
(Schreiben vom 05.12.2005 und 23.05.2007)
Der Anregung, den im Planbereich vorhandenen Baum- und Grünbestand zu erhalten, kann nur
teilweise gefolgt werden.
Der Stellungnahme, den Bebauungsplan nicht im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
durchzuführen, wird nicht entsprochen. Die Stadt Erftstadt hat die Anwendungsvoraussetzungen des
§ 13a BauGB im Vorfeld sorgfältig geprüft und setzt dieses moderne planungsrechtliche
Instrumentarium zur Verfahrensbeschleunigung im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger ein.
Der Anregung, unabhängig von den Möglichkeiten des § 13a Abs. 2 Nr. 4, die Kompensationsmaßnahmen festzusetzen, kann nicht gefolgt werden, da im § 13a BauGB ein Verzicht auf diese
Maßnahmen ohne Ermessensspielraum ausdrücklich enthalten ist.
Die Anmerkung zur Behandlung des Niederschlagwassers wird berücksichtigt, wobei der
Bebauungsplan keine Festsetzungen dazu trifft. Dem Hinweis bezüglich der Abstimmung der
Niederschlagwasserbeseitigung mit der Unteren Wasserbehörde wird Rechnung getragen.
Den Hinweisen, dass das Plangebiet im geplanten Wasserschutzgebiet der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim liegt und der Einbau von Recyclingbaustoffen zu genehmigen ist, ist bereits im
Planentwurf entsprochen.
I.6
Herr Rolf Deiter, Akazienweg 1, 50374 Erftstadt (Schreiben vom 11.10.2006),
Beschluss der
Sitzung des
Ausschuss
Stadtentwicklung
05.09.2007 2, 50374 Erftstadt
Eheleute
Franz
und für
Traude
Moser, vom
Akazienweg
(Schreiben vom 09.10.2006, 24.09.2006, 14.05.2007),
Frau Ilonka Cicilano, Akazienweg 3, 50374 Erftstadt
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Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 05.09.2007
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