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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 148, E.-Lechenich, Bonner Straße I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 148, E.-Lechenich, Bonner Straße
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 148, E.-Lechenich, Bonner Straße
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 148, E.-Lechenich, Bonner Straße
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 05.09.2007 35 Bebauungsplan Nr. 148, E.-Lechenich, Bonner Straße I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss (432/2007) I. Über die im Aufstellungsverfahren während den Bürger- und Behördenbeteiligungen gemäß. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) des Bebauungsplanes 148, E. – Lechenich, Bonner Straße vorgebrachten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: I.1 Deutsche Telekom AG, T-Com, TI NL West, PTI 22, Postfach 10 10 42, 50450 Köln (Schreiben vom 10.11.2005 und 30.05.2007) Der Hinweis, dass zur fernmeldetechnischen Versorgung des Planbereiches die Verlegung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen/ -linien erforderlich ist, wird zur Kenntnis genommen. Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Versorgung mit Telekommunikationsanschlüssen wird der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich der o.g. Institution durch die Bauwilligen frühzeitig mitgeteilt. I.2 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Postfach 12 22, 50329 Hürth (Schreiben vom 21.11.2007 und 31.05.2007 Der Hinweis, dass langfristig beabsichtigte oder eingeleitete Planungen zur Zeit nicht anliegen, wird zur Kenntnis genommen. Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Gasleitungen der GVG, doch der vorgenannte Bereich kann jederzeit mit Erdgas versorgt werden. I.5 Rhein-Erft-Kreis, Amt für Kreisplanung und Naturschutz, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim (Schreiben vom 05.12.2005 und 23.05.2007) Der Anregung, den im Planbereich vorhandenen Baum- und Grünbestand zu erhalten, kann nur teilweise gefolgt werden. Der Stellungnahme, den Bebauungsplan nicht im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchzuführen, wird nicht entsprochen. Die Stadt Erftstadt hat die Anwendungsvoraussetzungen des § 13a BauGB im Vorfeld sorgfältig geprüft und setzt dieses moderne planungsrechtliche Instrumentarium zur Verfahrensbeschleunigung im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger ein. Der Anregung, unabhängig von den Möglichkeiten des § 13a Abs. 2 Nr. 4, die Kompensationsmaßnahmen festzusetzen, kann nicht gefolgt werden, da im § 13a BauGB ein Verzicht auf diese Maßnahmen ohne Ermessensspielraum ausdrücklich enthalten ist. Die Anmerkung zur Behandlung des Niederschlagwassers wird berücksichtigt, wobei der Bebauungsplan keine Festsetzungen dazu trifft. Dem Hinweis bezüglich der Abstimmung der Niederschlagwasserbeseitigung mit der Unteren Wasserbehörde wird Rechnung getragen. Den Hinweisen, dass das Plangebiet im geplanten Wasserschutzgebiet der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim liegt und der Einbau von Recyclingbaustoffen zu genehmigen ist, ist bereits im Planentwurf entsprochen. I.6 Herr Rolf Deiter, Akazienweg 1, 50374 Erftstadt (Schreiben vom 11.10.2006), Beschluss der Sitzung des Ausschuss Stadtentwicklung 05.09.2007 2, 50374 Erftstadt Eheleute Franz und für Traude Moser, vom Akazienweg (Schreiben vom 09.10.2006, 24.09.2006, 14.05.2007), Frau Ilonka Cicilano, Akazienweg 3, 50374 Erftstadt Seite 2 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 05.09.2007 Seite 3