Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
20 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschuss für Stadtentwicklung am 05.09.2007
30
Bebauungsplan Nr. 153, E. - Lechenich, Erweiterung Lidl-Markt,
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss
V 100 / 2007 Rat am 27.03.2007 (389/2007)
Beschlussentwurf:
I.
Über die während der Bürger- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 3 Abs. 2 und 4
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I
S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) des
Bebauungsplanes 153, E. - Lechenich, Erweiterung Lidl-Markt vorgebrachten Stellungnahmen
(Anregungen und Hinweise) wird wie folgt entschieden:
I.1
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Postfach 1222 50329 Hürth
Die Hinweise, dass langfristig beabsichtigte oder eingeleitete Planungen zur Zeit nicht anliegen und
das sämtliche Erdgasleitungen der GVG Rhein-Erft nicht überbaut werden dürfen, wird zur Kenntnis
genommen. Belange der GVG sind durch den Bebauungsplan nicht betroffen, da innerhalb des
Plangebietes keine Gasleitungen der GVG liegen.
I.2
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie, Josef-Schregel-Str. 21
Düren
52349
Der Anregung, im Textteil des Bebauungsplanes einen Hinweis aufzunehmen, dass das Plangebiet
im Bereich braunkohlenbedingter großflächiger Grundwasserbeeinflussung liegt, wird entsprochen.
I.3
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Jülicher Ring 101 - 103, 53879 Euskirchen
Der Hinweis des Landesbetriebs Straßen NRW, dass keine ungewollten Fußgänger- und
Radfahrerverkehre entstehen sollen, wird durch die Aufnahme einer textlichen Festsetzung, die die
Anpflanzung und dauerhafte Erhaltung einer Hecke parallel zur Erper Straße bis zur Parkplatzeinfahrt
vorschreibt, entsprochen.
I.4
Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Postfach 2140, 50250 Pulheim
Der Anregung der Denkmalpflege, die Andachtsstelle des Kalvarienberges vor dem Haus Herriger
Straße 42 auf die Freifläche zwischen der geplanten Neubebauung und der Einfahrt zum
Discountmarktgrundstück zu versetzen, ist planungsrechtlich nicht regelungsbedürftig. Der Vorgang
bedarf lediglich der Zustimmung des betroffenen Grundstückseigentümers – im vorliegenden Fall der
Stadt Erftstadt – und der kostenmäßigen Regelung. Dies kann im Rahmen des allgemeinen
Verwaltungshandelns, gegebenenfalls unter Herbeiführung entsprechender politischer Beschlüsse
erfolgen.
I.5
Erftverband, Paffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim
Den Anregungen und Hinweisen bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung (Behandlung des
Niederschlagswassers und dessen Versickerung) wurde bereits bei der Realisierung der
bestehenden Bebauung weitestgehend Rechnung getragen (siehe auch I.6 Absatz 2).
I.6
Rhein – Erft- Kreis, Amt für Kreisplanung und Naturschutz, Willy-Brandt-Platz 1, 50126
Bergheim
Dem Widerspruch gem. § 7 BauGB und gem. § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz wegen der teilweisen
Lage im Landschaftsschutzgebiet „Rotbach-Mühlenbach“ wird nicht stattgegeben.
Dem Hinweis bezüglich der Abstimmung der Entwässerung mit der Unteren Wasserbehörde und der
Einholung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Versickerungsanlage wurde bereits im Rahmen der
Realisierung der bestehenden Bebauung Rechnung getragen. Die vorgesehene Entwässerung erfolgt
im kleineren Umfang durch eine Versickerung des Dachflächenwassers, welche bereits durch eine
wasserrechtliche Erlaubnis vom 05.11.2003 (Az. 70-0-3/H5.58) abgedeckt ist. Die übrige
Entwässerung des Oberflächenwassers im Plangebiet erfolgt bereits heute über die städtische
Kanalisation, die zusätzlichen Mengen werden ebenfalls über die Kanalisation abgeleitet.
Der Anregung, im Bebauungsplan durch einen textlichen Hinweis auf die Lage des Plangebietes in
Beschluss
der SitzungWasserschutzzone
des Ausschuss für Stadtentwicklung
vom 05.09.2007
Seite 2wird
der geplanten
III der Wassergewinnungsanlage
Dirmerzheim hinzuweisen,
entsprochen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 05.09.2007
Seite 3