Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
105 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
22.02.17, 16:01
Aktualisiert
22.02.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 311/2017
21.02.2017
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
07.03.2017
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
09.03.2017
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
13.03.2017
Jugendhilfeausschuss
14.03.2017
Kreisausschuss
22.03.2017
Kreistag
05.04.2017
Entwurf Inklusionsplan Kreis Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Frau Schiffers
Tel.: 02251/ 15 504
Abt.: 49 - KoBIZ
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt den Entwurf des Handlungskonzepts „Einfach für alle – Inklusion im Kreis
Euskirchen“ in der fortlaufend durch die Interfraktionelle Projektgruppe Inklusion und dem
zuständigen Fachausschuss unter Einbindung der Fachabteilungen des Kreises und Externer weiter
entwickelten Fassung.
-2-
Begründung:
Inklusion will Teilhabe aller Menschen am Gemeinwesen, unabhängig ihres Geschlechts, ihrer
Herkunft, ihrer Hautfarbe oder ihrer sozialen Stellung. Der Kreis Euskirchen orientiert sich mit seinem
Inklusionsbegriff am Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der jede Form der
Diskriminierung bezogen auf Rasse und ethnische Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion,
politische oder weltanschauliche Überzeugung , nationale und soziales Herkunft, Eigentum oder
Geburt verbietet. Der Minderheitenschutz wird gewährleistet.
Der Inklusionsprozess wird bereits im Jahr 2012 durch nachfolgend aufgeführte
Beschlussfassung des Kreistags vom 16.04.2012 (A86/2012) auf den Weg gebracht:
1. Das Thema "INKLUSION" wird als Querschnittsthema zu einem der inhaltlichen Schwerpunkte der
Arbeit des Kreistages und seiner Gremien, der Geschäftsbereich III übernimmt die Federführung.
2. Der Kreistag richtet eine interfraktionelle Projektgruppe zu dieser Thematik ein, die den inhaltlichen
Prozess begleitet und gemeinsam mit den Fachleuten der Verwaltung sowie externen Spezialisten
ein auf die Bedürfnisse des Kreises Euskirchen zugeschnittenes Gesamtkonzept entwickelt.
3. Die Projektgruppe arbeitet den Fachausschüssen des Kreistages zu. Damit alle im Kreistag
vertretenen Fraktionen durch Mitgliedschaft in der Projektgruppe einbezogen werden, wird eine
Gesamtzahl von 13 Mitgliedern vorgeschlagen, die dem Kreistag angehören.
Die konkrete Umsetzung des Beschlusses erfolgt auf der Grundlage der durch die Demografieinitiatie
und das Jugendamt des Kreises erbrachten Arbeiten durch Einrichtung des Kommunalen
Integrationszentrums – KI – am 01.02.2014, das – als Säule des heutigen kommunalen Bildungs-und
Integrationszentrums – KoBIZ – im Geschäftsbereich III seit April 2014 mit der Prozessplanung der
Erstellung eines Entwurfs zu den festgelegten Handlungsfeldern Arbeit, Gesundheit und Pflege,
Erziehung und Bildung, Wohnen, Mobilität-Barrierefreiheit, Freizeit, beauftragt ist.
In der Folge finden am 10.06.2015, 05.09.2016 und 02.02.2017 die Beratungen in den Sitzungen der
interfraktionellen Projektgruppe Inklusion statt. Die jeweils eingebrachten Eingaben zum Entwurf
werden im fortlaufenden Prozess von den KümmererInnen der Handlungsfelder teilweise unter
Einbindung Externe verarbeitet und durch das KoBIZ zusammengeführt.
Der nun vorliegende Entwurf entspricht der mit der interfraktionellen Arbeitsgruppe abgestimmten
Fassung in den aktuell beschlussfähigen Handlungsfeldern Arbeit, Gesundheit und Pflege, Erziehung
und Bildung.
Der Entwurf zum Handlungsfeldes „Wohnen“ ist seit der letzten Sitzung der interfraktionellen
Arbeitsgruppe eingebracht, aufgrund erforderlicher Abstimmungsprozesse jedoch noch nicht
Gegenstand des Entwurfs zur Beschlussfassung. Avisiert ist die Fertigstellung und Aufnahme in das
zu beschließende Handlungskonzept bis Anfang Mai 2017.
Das Handlungsfeld „Freizeit“ ist ebenfalls im Entwurfsstadium seit der letzte Sitzung der
interfraktionellen Arbeitsgruppe eingebracht, auch hier sind noch Abstimmungsprozesse erforderlich,
die eine spätere Aufnahme rechtfertigen.
Das Handlungsfeld „Mobilität-Barrierefreiheit“ befindet sich aktuell im Planungsprozess der Inhalte
und der Zeitschiene zur Aufnahme.
-3-
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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