Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Entwurf Inklusionsplan Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
105 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
22.02.17, 16:01
Aktualisiert
22.02.17, 16:01
Beschlussvorlage GB (Entwurf Inklusionsplan Kreis Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Entwurf Inklusionsplan Kreis Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Entwurf Inklusionsplan Kreis Euskirchen)

öffnen download melden Dateigröße: 105 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 311/2017 21.02.2017 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 07.03.2017 Ausschuss für Soziales und Gesundheit 09.03.2017 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 13.03.2017 Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 Kreistag 05.04.2017 Entwurf Inklusionsplan Kreis Euskirchen Sachbearbeiter/in: Frau Schiffers Tel.: 02251/ 15 504 Abt.: 49 - KoBIZ X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt den Entwurf des Handlungskonzepts „Einfach für alle – Inklusion im Kreis Euskirchen“ in der fortlaufend durch die Interfraktionelle Projektgruppe Inklusion und dem zuständigen Fachausschuss unter Einbindung der Fachabteilungen des Kreises und Externer weiter entwickelten Fassung. -2- Begründung: Inklusion will Teilhabe aller Menschen am Gemeinwesen, unabhängig ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder ihrer sozialen Stellung. Der Kreis Euskirchen orientiert sich mit seinem Inklusionsbegriff am Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der jede Form der Diskriminierung bezogen auf Rasse und ethnische Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion, politische oder weltanschauliche Überzeugung , nationale und soziales Herkunft, Eigentum oder Geburt verbietet. Der Minderheitenschutz wird gewährleistet. Der Inklusionsprozess wird bereits im Jahr 2012 durch nachfolgend aufgeführte Beschlussfassung des Kreistags vom 16.04.2012 (A86/2012) auf den Weg gebracht: 1. Das Thema "INKLUSION" wird als Querschnittsthema zu einem der inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeit des Kreistages und seiner Gremien, der Geschäftsbereich III übernimmt die Federführung. 2. Der Kreistag richtet eine interfraktionelle Projektgruppe zu dieser Thematik ein, die den inhaltlichen Prozess begleitet und gemeinsam mit den Fachleuten der Verwaltung sowie externen Spezialisten ein auf die Bedürfnisse des Kreises Euskirchen zugeschnittenes Gesamtkonzept entwickelt. 3. Die Projektgruppe arbeitet den Fachausschüssen des Kreistages zu. Damit alle im Kreistag vertretenen Fraktionen durch Mitgliedschaft in der Projektgruppe einbezogen werden, wird eine Gesamtzahl von 13 Mitgliedern vorgeschlagen, die dem Kreistag angehören. Die konkrete Umsetzung des Beschlusses erfolgt auf der Grundlage der durch die Demografieinitiatie und das Jugendamt des Kreises erbrachten Arbeiten durch Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums – KI – am 01.02.2014, das – als Säule des heutigen kommunalen Bildungs-und Integrationszentrums – KoBIZ – im Geschäftsbereich III seit April 2014 mit der Prozessplanung der Erstellung eines Entwurfs zu den festgelegten Handlungsfeldern Arbeit, Gesundheit und Pflege, Erziehung und Bildung, Wohnen, Mobilität-Barrierefreiheit, Freizeit, beauftragt ist. In der Folge finden am 10.06.2015, 05.09.2016 und 02.02.2017 die Beratungen in den Sitzungen der interfraktionellen Projektgruppe Inklusion statt. Die jeweils eingebrachten Eingaben zum Entwurf werden im fortlaufenden Prozess von den KümmererInnen der Handlungsfelder teilweise unter Einbindung Externe verarbeitet und durch das KoBIZ zusammengeführt. Der nun vorliegende Entwurf entspricht der mit der interfraktionellen Arbeitsgruppe abgestimmten Fassung in den aktuell beschlussfähigen Handlungsfeldern Arbeit, Gesundheit und Pflege, Erziehung und Bildung. Der Entwurf zum Handlungsfeldes „Wohnen“ ist seit der letzten Sitzung der interfraktionellen Arbeitsgruppe eingebracht, aufgrund erforderlicher Abstimmungsprozesse jedoch noch nicht Gegenstand des Entwurfs zur Beschlussfassung. Avisiert ist die Fertigstellung und Aufnahme in das zu beschließende Handlungskonzept bis Anfang Mai 2017. Das Handlungsfeld „Freizeit“ ist ebenfalls im Entwurfsstadium seit der letzte Sitzung der interfraktionellen Arbeitsgruppe eingebracht, auch hier sind noch Abstimmungsprozesse erforderlich, die eine spätere Aufnahme rechtfertigen. Das Handlungsfeld „Mobilität-Barrierefreiheit“ befindet sich aktuell im Planungsprozess der Inhalte und der Zeitschiene zur Aufnahme. -3- gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)