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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 158, E. - Konradsheim, Frenzenstraße; I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
11.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 158, E. - Konradsheim, Frenzenstraße;
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 158, E. - Konradsheim, Frenzenstraße;
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 158, E. - Konradsheim, Frenzenstraße;
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 11.06.2008 15 Bebauungsplan Nr. 158, E. - Konradsheim, Frenzenstraße; I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss (262/2008) I. Über die während der Bürger- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) des Bebauungsplanes 158, E. – Konradsheim, Frenzenstraße vorgebrachten Äußerungen wird wie folgt entschieden: I.1 Deutsche Telekom AG, Postfach 101042, 50450 Köln (Stellungnahme vom 21.05.2008) Der Hinweis, der Deutschen Telekom AG hinsichtlich der erbetenen frühzeitigen Information wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. I.2 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, (Stellungnahmen vom 22.10.2007 u. 20.05.2008) Postfach 1222, 50329 Hürth Der Hinweis der GVG Rhein – Erft, dass das Plangebiet mit der Energie Erdgas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. I.3 Erftverband, Paffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim (Stellungnahmen vom 17.10.2007 u. 30.04.2008) Dem Hinweis, dass zur Entlastung der Kanalisation im Bebauungsplan ein Hinweis auf versickerungsfördernde Maßnahmen aufzunehmen ist bzw. entsprechende Festsetzungen zu treffen sind, ist bereits im Bebauungsplanentwurf durch die Festsetzung einer Versickerungsfläche (im Norden des Plangebietes) zur zentralen Versickerung des Niederschlagswassers und durch einen Hinweis, der die Nutzung des Niederschlagswassers z.B. für die Gartenbewässerung empfiehlt, Rechnung getragen. I.4 Wehrbereichsverwaltung West, Postfach 301054, 40410 Düsseldorf (Stellungnahme vom 19.05.2008) Der Hinweis, dass bei Gebäuden, Gebäudeteilen, sonstigen baulichen Anlagen, „untergeordnete Gebäudeteile“ oder Aufbauten, die einzeln oder zusammen eine Höhe von 20 m über Grund übersteigen, eine erneute Abstimmung mit der Wehrbereichsverwaltung durchzuführen ist, wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in den Bebauungsplan Rechnung getragen. I.5 Rhein – Erft- Kreis, Amt für Kreisplanung und Naturschutz, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim (Stellungnahmen vom 20.05.2008) Die missverständliche Ausführung in Kapitel 5.6 der Begründung bezüglich der Baum- und Strauchbepflanzung wird durch Änderung der Begründung und Ergänzung der textlichen Festsetzung unter Punkt 6.1, entsprechend der Anregung des Rhein-Erft-Kreises klargestellt. Der Hinweis, dass das Plangebiet in der geplanten Wasserschutzzone IIIB der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim liegt, ist nicht korrekt. Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone IIIA. Ein Hinweis auf diese Wasserschutzzone ist bereits im Bebauungsplanentwurf enthalten. Der Anregung, gem. § 51 a LWG das Niederschlagswasser möglichst im Plangebiet zu versickern, ist durch die vorgesehene zentrale Versickerung des Niederschlagswassers auf einer im Plangebiet festgesetzten Versickerungsfläche im Norden des Plangebietes entsprochen. Dem Hinweis, dass der Einbau von Recyclingstoffen aufgrund der Lage in der Wasserschutzzone III A durch die Untere Bodenschutzbehörde zu genehmigen ist, wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in den Bebauungsplan Rechnung getragen. Der Hinweis bezüglich der Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz des Bodens wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Realisierung des Baugebietes entsprechend berücksichtigt. Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 11.06.2008 I.6 Seite 2 Amt 81 (Stadtwerke Erftstadt) (Stellungnahme vom 28.04.2008) Der Anregung, dass der Wegeaufbau der privaten Verkehrsflächen bzw. Stichstraßen so gewählt 8 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 11.06.2008 Seite 3