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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 118, E. Liblar, Köttinger Straße; I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
11.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 118, E. Liblar, Köttinger Straße;
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 118, E. Liblar, Köttinger Straße;
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 118, E. Liblar, Köttinger Straße;
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 11.06.2008 19 Bebauungsplan Nr. 118, E. Liblar, Köttinger Straße; I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss (256/2008) I. Über die während der Bürger- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) des Bebauungsplanes 118, E. – Liblar, Köttinger Straße vorgebrachten Stellungnahmen (Bedenken, Anregungen und Äußerungen) wird wie folgt entschieden: I.1 Deutsche Telekom AG, Postfach 101042, 50450 Köln (Stellungnahme vom 23.06.2006) Der Hinweis hinsichtlich der erbetenen frühzeitigen Information wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. I.2 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth (Stellungnahme vom 10.08.2007) Der Hinweis der GVG Rhein – Erft, dass das Plangebiet mit der umweltschonenden Energie Erdgas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen. I.3 Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf (Stellungnahme vom 08.08.2007) Der Anregung, bei Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) eine Tiefensondierung durchzuführen, wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises im BP Rechnung getragen. I.4 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Jülicher Ring 101 - 103, 53879 Euskirchen (Stellungnahme vom 29.06.2006 u. 23.08.2007) I.4.1 Der Anregung, entlang der L 163 nicht übersteigbare Einfriedungen vorzusehen, wurde im Bebauungsplanentwurf bereits durch entsprechende textliche Festsetzung entsprochen. I.4.2 Der Hinweis, ggf. geplante Geh- und Radwegeverbindungen mit dem Landesbetrieb Straßen abzustimmen, wird zur Kenntnis genommen. Im Bebauungsplanentwurf sind keine separaten Geh- / Radwege vorgesehen. I.1.3 Der Hinweis, im Einmündungsbereich der Planstraße in die L 163 die Sichtfelder entsprechend der Anlage Straßen, Teil Knotenpunkte, RAS-K1, Abschnitt 3.4 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, insbesondere auch bezüglich des Bewuchses freizuhalten, ist im Bebauungsplanentwurf bereits entsprochen. I.4.4 Dem Hinweis bezüglich der Überprüfung von Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch den Verkehr auf der L 163 ist bereits im Planentwurf durch entsprechende Festsetzung von Lärmpegelbereichen, die passive Schallschutzmaßnahmen sicherstellt, entsprechend Rechnung getragen. I.4.5 Der Hinweis, dass die Abstände gem. §§ 25 und 28 Straßen- und Wegegesetz NW zu beachten sind, ist im Bebauungsplanentwurf entsprechend berücksichtigt. I.4.6 Der Anregung bezüglich der Zulässigkeit von Außenwerbung innerhalb der 20 m entlang der L 163 wird durch die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises Rechnung getragen. I.4.7 Der Hinweis bezüglich der Abstimmung des straßentechnischen Entwurfs mit dem Landesbetrieb Straßen NW wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. I.4.8 Der Anregung, dass bei der Neuanpflanzung von Bäumen ein Mindestabstand zum Rand des Verkehrsraumes von 4,50 m einzuhalten ist, ist bereits im Bebauungsplanentwurf entsprochen. I.4.9 Der Hinweis, dass vor Anbindung des Plangebietes bzw. der Planstraße an die L163 der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung ist, wird zur Kenntnis genommenSeite und2 im Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom erforderlich 11.06.2008 Rahmen der Realisierung des Bebauungsplanes bzw. der Erschließungsstraße umgesetzt. I.5 RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln (Stellungnahmen vom 17.07.2006 u. 30.08.2007) Einstimmig, 1 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 11.06.2008 Seite 3