Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
11.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschuss für Stadtentwicklung am 11.06.2008
19
Bebauungsplan Nr. 118, E. Liblar, Köttinger Straße;
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss (256/2008)
I.
Über die während der Bürger- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 3 Abs. 1 und 2
sowie 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl.
I S.3316) des Bebauungsplanes 118, E. – Liblar, Köttinger Straße vorgebrachten Stellungnahmen
(Bedenken, Anregungen und Äußerungen) wird wie folgt entschieden:
I.1 Deutsche Telekom AG, Postfach 101042, 50450 Köln (Stellungnahme vom 23.06.2006)
Der Hinweis hinsichtlich der erbetenen frühzeitigen Information wird zur Kenntnis genommen und im
Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt.
I.2 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth (Stellungnahme
vom 10.08.2007)
Der Hinweis der GVG Rhein – Erft, dass das Plangebiet mit der umweltschonenden Energie Erdgas
versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen.
I.3 Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf (Stellungnahme vom
08.08.2007)
Der Anregung, bei Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z.B. Rammarbeiten,
Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) eine Tiefensondierung
durchzuführen, wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises im BP Rechnung getragen.
I.4 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Jülicher Ring 101 - 103, 53879 Euskirchen (Stellungnahme
vom 29.06.2006 u. 23.08.2007)
I.4.1 Der Anregung, entlang der L 163 nicht übersteigbare Einfriedungen vorzusehen, wurde im
Bebauungsplanentwurf bereits durch entsprechende textliche Festsetzung entsprochen.
I.4.2 Der Hinweis, ggf. geplante Geh- und Radwegeverbindungen mit dem Landesbetrieb Straßen
abzustimmen, wird zur Kenntnis genommen. Im Bebauungsplanentwurf sind keine separaten Geh- /
Radwege vorgesehen.
I.1.3 Der Hinweis, im Einmündungsbereich der Planstraße in die L 163 die Sichtfelder entsprechend
der Anlage Straßen, Teil Knotenpunkte, RAS-K1, Abschnitt 3.4 der Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen, insbesondere auch bezüglich des Bewuchses freizuhalten, ist im
Bebauungsplanentwurf bereits entsprochen.
I.4.4 Dem Hinweis bezüglich der Überprüfung von Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch den
Verkehr auf der L 163 ist bereits im Planentwurf durch entsprechende Festsetzung von
Lärmpegelbereichen, die passive Schallschutzmaßnahmen sicherstellt, entsprechend Rechnung
getragen.
I.4.5 Der Hinweis, dass die Abstände gem. §§ 25 und 28 Straßen- und Wegegesetz NW zu
beachten sind, ist im Bebauungsplanentwurf entsprechend berücksichtigt.
I.4.6 Der Anregung bezüglich der Zulässigkeit von Außenwerbung innerhalb der 20 m entlang der L
163 wird durch die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises Rechnung getragen.
I.4.7 Der Hinweis bezüglich der Abstimmung des straßentechnischen Entwurfs mit dem
Landesbetrieb Straßen NW wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung
berücksichtigt.
I.4.8 Der Anregung, dass bei der Neuanpflanzung von Bäumen ein Mindestabstand zum Rand des
Verkehrsraumes von 4,50 m einzuhalten ist, ist bereits im Bebauungsplanentwurf entsprochen.
I.4.9 Der Hinweis, dass vor Anbindung des Plangebietes bzw. der Planstraße an die L163 der
Abschluss
einer
Verwaltungsvereinbarung
ist, wird zur Kenntnis genommenSeite
und2 im
Beschluss
der Sitzung
des Ausschuss
für Stadtentwicklung vom erforderlich
11.06.2008
Rahmen der Realisierung des Bebauungsplanes bzw. der Erschließungsstraße umgesetzt.
I.5 RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln (Stellungnahmen vom 17.07.2006 u. 30.08.2007)
Einstimmig, 1 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 11.06.2008
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