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Beschlussvorlage GB (Kindertagesstättenkonsens zwischen dem Kreis Euskirchen und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
100 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
14.09.16, 10:01
Aktualisiert
14.09.16, 10:01
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 218/2016 12.05.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 22.09.2016 Kreisausschuss 28.09.2016 Kreistag 05.10.2016 Kindertagesstättenkonsens zwischen dem Kreis Euskirchen und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Sachbearbeiterin: Frau Poganski x Tel.: 02251 15 970 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, den Kindertagesstättenkonsens mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu vereinbaren. -2Begründung: Der vorliegende Entwurf wurde im Grundsatz bereits 2014 in der Bürgermeisterkonferenz beraten, jedoch bislang nicht verschriftlicht. Tatsächlich haben alle Städte und Gemeinden aber gemeinsam mit dem Kreis den nun niedergeschriebenen Kindertagesstättenkonsens gelebt, bis die Stadt Bad Münstereifel im März 2014 ihren Austritt aus dem Konsens erklärte. Nun hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel am 10.05.2016 beschlossen, wieder dem Kindertagessstättenkonsens beizutreten. Um aus diesem in der Praxis stets gelebten Konsens eine gegenseitige Verbindlichkeit herleiten zu können, soll der Kindertagesstättenkonsens nun schriftlich fixiert und in Form des beigefügten Entwurfes von allen Beteiligten unterschrieben werden. Der Entwurf eines Kindertagesstättenkonsens wurde den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern am 24.05.2016 im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz vorgestellt und danach zwischen den Verwaltungen abgestimmt. Am 22.06.2016 gelangte der Kindertagesstättenkonsens in der beigefügten Entwurfsfassung im Rahmen der Sozialkonferenz verwaltungsseitig zur Endabstimmung. Im Kern beinhaltet der Konsens eine Vereinbarung zwischen Kreis und jeweiliger Stadt/ Gemeinde, für die Versorgung mit Kindergartenplätzen vor Ort gemeinsam Verantwortung zu tragen. Darüber hinaus schafft die Vereinbarung diesbezüglich auch Verlässlichkeit für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden untereinander; es wird nun klargestellt, was die Städte und Gemeinden vom Kreis „zu erwarten“ haben und andererseits im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung verpflichtet sind, beizusteuern. Einer besonderen Forderung der Städte und Gemeinden wurde in § 3 Abs. 3 Rechnung getragen: Hier wird die grundsätzliche Bereitschaft des Kreises erklärt, für „neu zu errichtende Kindertageseinrichtungen oder den Anbau von Gruppen die Risiken aus langfristigen Mietverträgen oder aus der Zweckbindung bei Fördermaßnahmen durch eine Patronatserklärung zu übernehmen.“ Bisher kam das Instrument der Patronatserklärung lediglich für den Bau einer Einrichtung in Weilerswist und Zülpich sowie für den Neubau von zwei Einrichtungen in Euskirchen, nach jeweiligem Beschluss des Kreistages, zum Zuge. In § 2 Abs. 2 ist zudem erstmalig geregelt, dass Kreismittel für Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen eingeplant werden (siehe V 233/16) Zukünftig wäre ein gesonderter Beschluss des Kreistages über eine Patronatserklärung im Einzelfall durch Aufnahme der Regelung in § 3 Abs. 3 des Kindertagesstättenkonsens, entbehrlich. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)