Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
100 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
14.09.16, 10:01
Aktualisiert
14.09.16, 10:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 218/2016
12.05.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
22.09.2016
Kreisausschuss
28.09.2016
Kreistag
05.10.2016
Kindertagesstättenkonsens zwischen dem Kreis Euskirchen und den kreisangehörigen
Städten und Gemeinden
Sachbearbeiterin: Frau Poganski
x
Tel.: 02251 15 970
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, den Kindertagesstättenkonsens mit den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden zu vereinbaren.
-2Begründung:
Der vorliegende Entwurf wurde im Grundsatz bereits 2014 in der Bürgermeisterkonferenz beraten,
jedoch bislang nicht verschriftlicht. Tatsächlich haben alle Städte und Gemeinden aber gemeinsam
mit dem Kreis den nun niedergeschriebenen Kindertagesstättenkonsens gelebt, bis die Stadt Bad
Münstereifel im März 2014 ihren Austritt aus dem Konsens erklärte. Nun hat der Rat der Stadt Bad
Münstereifel am 10.05.2016 beschlossen, wieder dem Kindertagessstättenkonsens beizutreten.
Um aus diesem in der Praxis stets gelebten Konsens eine gegenseitige Verbindlichkeit herleiten zu
können, soll der Kindertagesstättenkonsens nun schriftlich fixiert und in Form des beigefügten
Entwurfes von allen Beteiligten unterschrieben werden. Der Entwurf eines Kindertagesstättenkonsens
wurde den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern am 24.05.2016 im Rahmen der
Bürgermeisterkonferenz vorgestellt und danach zwischen den Verwaltungen abgestimmt. Am
22.06.2016 gelangte der Kindertagesstättenkonsens in der beigefügten Entwurfsfassung im Rahmen
der Sozialkonferenz verwaltungsseitig zur Endabstimmung.
Im Kern beinhaltet der Konsens eine Vereinbarung zwischen Kreis und jeweiliger Stadt/ Gemeinde,
für die Versorgung mit Kindergartenplätzen vor Ort gemeinsam Verantwortung zu tragen.
Darüber hinaus schafft die Vereinbarung diesbezüglich auch Verlässlichkeit für die kreisangehörigen
Städte und Gemeinden untereinander; es wird nun klargestellt, was die Städte und Gemeinden vom
Kreis „zu erwarten“ haben und andererseits im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung verpflichtet
sind, beizusteuern.
Einer besonderen Forderung der Städte und Gemeinden wurde in § 3 Abs. 3 Rechnung getragen:
Hier wird die grundsätzliche Bereitschaft des Kreises erklärt, für „neu zu errichtende
Kindertageseinrichtungen oder den Anbau von Gruppen die Risiken aus langfristigen Mietverträgen
oder aus der Zweckbindung bei Fördermaßnahmen durch eine Patronatserklärung zu übernehmen.“
Bisher kam das Instrument der Patronatserklärung lediglich für den Bau einer Einrichtung in
Weilerswist und Zülpich sowie für den Neubau von zwei Einrichtungen in Euskirchen, nach jeweiligem
Beschluss des Kreistages, zum Zuge. In § 2 Abs. 2 ist zudem erstmalig geregelt, dass Kreismittel für
Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen eingeplant werden (siehe V 233/16)
Zukünftig wäre ein gesonderter Beschluss des Kreistages über eine Patronatserklärung im Einzelfall
durch Aufnahme der Regelung in § 3 Abs. 3 des Kindertagesstättenkonsens, entbehrlich.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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