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Beschlussvorlage GB (Kindertagesstättenkonsens)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
14.09.16, 10:01
Aktualisiert
14.09.16, 10:01
Beschlussvorlage GB (Kindertagesstättenkonsens) Beschlussvorlage GB (Kindertagesstättenkonsens) Beschlussvorlage GB (Kindertagesstättenkonsens) Beschlussvorlage GB (Kindertagesstättenkonsens)

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Inhalt der Datei

Kindertagesstättenkonsens Der Kreis Euskirchen, vertreten durch den Landrat, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen - nachfolgend „Kreis“ genannt -, und die Stadt Bad Münstereifel, vertreten durch die Bürgermeisterin, Marktstr. 11, 53902 Bad Münstereifel, Gemeinde Blankenheim, vertreten durch den Bürgermeister, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, Gemeinde Dahlem, vertreten durch den Bürgermeister, Hauptstraße 23, 53949 Dahlem, Kreisstadt Euskirchen, vertreten durch den Bürgermeister, Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen, Gemeinde Hellenthal, vertreten durch den Bürgermeister, Rathausstraße 2, 53940 Hellenthal, Gemeinde Kall, vertreten durch den Bürgermeister, Bahnhofstraße 9, 53925 Kall, Stadt Mechernich, vertreten durch den Bürgermeister, Bergstraße 1, 53894 Mechernich, Gemeinde Nettersheim, vertreten durch den Bürgermeister, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim, Stadt Schleiden, vertreten durch den Bürgermeister, Blankenheimer Straße 2, 53937 Schleiden, Gemeinde Weilerswist, vertreten durch die Bürgermeisterin, Bonner Str. 29, 53919 Weilerswist, Stadt Zülpich, vertreten durch den Bürgermeister, Markt 21, 53909 Zülpich, - nachfolgend „die Städte und Gemeinden“ genannt -, schließen folgende Vereinbarung über die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb von Kindertageseinrichtungen: Präambel Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung und zur Gewährleistung der Trägervielfalt werden die Kindertageseinrichtungen im Kreis Euskirchen in kommunaler, kirchlicher und in sonstiger freier Trägerschaft geführt. Die Vereinbarung soll die Tätigkeit dieser Träger dauerhaft gewährleisten. §1 Kooperation in der Kindergartenbedarfsplanung (1) Der Kreis Euskirchen trägt als öffentlicher Jugendhilfeträger die Verantwortung für ein bedarfsgerechtes, differenziertes und ortsnahes Angebot an Kindertagesbetreuung. Dabei beteiligt der Kreis wie bisher die kreisangehörigen Städte und Gemeinde an der Kindergartenbedarfsplanung für die entsprechenden Wohnbereiche. (2) Soweit die Kindergartenbedarfsplanung zum Ergebnis führt, dass Kindertageseinrichtungen um- bzw. ausgebaut werden müssen oder ein Neubau erforderlich ist, wird die Entscheidung über die konkrete Umsetzung der Planung (die Standortwahl, die Wahl des Trägers oder Bauherrn einer neuen Kindertageseinrichtung) auf die Stadt/Gemeinde übertragen. §2 Neu-, Um- und Ausbau von Kindertageseinrichtungen (1) Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen werden auf Antrag der Träger von Kindertageseinrichtungen vom Kreis im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung gefördert. Die Höhe der Förderung wird vom Jugendhilfeausschuss festgelegt. Zurzeit sehen Investitionsprogramme die Förderung von  Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.: bis zu 20.000 € pro Platz  Ausbau- und Umbaumaßnahmen: bis zu 8.500 € pro Platz vor. Zweckgebundene Zuschüsse von z.B. Land oder Bund für den Kindergartenausbau sind auf diese Förderung anzurechnen. (2) Sollten zum Zeitpunkt der Bedarfsfeststellung entsprechende Förderprogramme des Landes oder Bundes zum Kindergartenausbau bestehen, so sind vorrangig diese Mittel in Anspruch zu nehmen. Die Städte und Gemeinden verpflichten sich, darauf hinzuwirken, dass entsprechende Förderanträge fristgerecht gestellt werden. (3) Soweit der Träger der jeweiligen Tageseinrichtung nicht in der Lage ist, die über die o.g. Förderung hinausgehenden Kosten zu erbringen, verpflichtet sich die Stadt/ Gemeinde, den Neu-, Um- oder Ausbau nach mit ihr abgestimmten Standards sicherzustellen. §3 Bezuschussung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen durch den Kreis (1) Der Kreis bezuschusst die laufenden Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen aller Träger in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Dieser Zuschuss ist derzeit in § 20 KiBiz normiert. (2) Der Kreis verpflichtet sich weiterhin, die Kindergärten der kommunalen Träger in Abweichung von § 20 KiBiz statt mit 79 % der Kindpauschalen mit 85 % der Kindpauschalen zu bezuschussen. (3) Außerdem verpflichtet sich der Kreis, für neu zu errichtende Kindertageseinrichtungen oder den Anbau von Gruppen die Risiken aus langfristigen Mietverträgen oder aus der Zweckbindung bei Fördermaßnahmen durch eine Patronatserklärung zu übernehmen. §4 Bezuschussung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen durch die Stadt/ Gemeinde (1) Die Stadt/ Gemeinde verpflichtet sich, mit den Trägern von Tageseinrichtungen, welche nicht in der Lage sind, den Betrieb der Tageseinrichtungen aus eigenen Mitteln zu finanzieren, eine Vereinbarung über die Bezuschussung von Trägeranteilen zu treffen. (2) Bezuschussungsart, Bezuschussungshöhe und Berücksichtigung des § 74 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII ist alleinige Angelegenheit der Stadt/ Gemeinde. (3) Die Festlegung der Gruppenstrukturen zu Beginn eines Kindergartenjahres und ggf. eine unterjährige Nachsteuerung erfolgt für Kindertageseinrichtungen, bei denen die Stadt/Gemeinde Trägeranteile übernimmt, in enger Abstimmung mit ihr. §5 Vertragsdauer Die Vereinbarung tritt zum 01.01.2017 in Kraft. Sie kann mit einer Frist von einem Jahr, jeweils zum Ende des übernächsten Kindergartenjahres, gekündigt werden. §6 Schlussbestimmungen (1) Die Vereinbarungsparteien stimmen darin überein, dass bei einer veränderten Finanzierung, einer strategischen Neuausrichtung durch den örtlichen Jugendhilfeträger oder einer umfassenden gesetzlichen Neuregelung der Kindertagesbetreuung eine entsprechende Anpassung dieses Vertrages vorzunehmen ist. (2) Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Für den Kreis Euskirchen: Euskirchen, den Für die Gemeinde Kall: Kall, den .................................................... Günter Rosenke Landrat .................................................... Herbert Radermacher Bürgermeister Für die Stadt Bad Münstereifel: Bad Münstereifel, den Für die Stadt Mechernich: Mechernich , den .................................................... Sabine Preiser-Marian Bürgermeisterin .................................................... Dr. Hans-Peter Schick Bürgermeister Für die Gemeinde Blankenheim: Blankenheim, den Für die Gemeinde Nettersheim: Nettersheim, den .................................................... Rolf Hartmann Bürgermeister .................................................... Wilfried Pracht Bürgermeister Für die Gemeinde Dahlem: Dahlem, den Für die Stadt Schleiden: Schleiden, den .................................................... Jan Lembach Bürgermeister .................................................... Udo Meister Bürgermeister Für die Kreisstadt Euskirchen: Euskirchen, den Für die Gemeinde Weilerswist: Weilerswist, den .................................................... Dr. Uwe Friedl Bürgermeister .................................................... Anna-Katharina Horst Bürgermeisterin Für die Gemeinde Hellenthal: Hellenthal, den Für die Stadt Zülpich: Zülpich, den .................................................... Rudolf Westerburg Bürgermeister .................................................... Ulf Hürtgen Bürgermeister