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Verwaltungsergänzung (Änderung der "Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
21.09.16, 10:01
Aktualisiert
21.09.16, 10:01
Verwaltungsergänzung (Änderung der "Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege")

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z1/ V 232/2016 Datum: 20.09.2016 Änderung der "Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie für die Betreuung von Kindern in Tagespflege" Aufgrund von notwendigen Korrekturen bittet die Verwaltung um Austausch der Anlage 2 zur V 232/2016. Angepasst wurden Änderungen in folgenden Paragraphen: - § 4 Abs. 2 ( letzter Satz wegen Doppelung gestrichen) - § 5 Abs. 2 ( Formulierungen über Beitragstabellen geändert) - § 12 Abs. 2 ( Bezugsgrundlage geändert) Auf die Anpassung der Synopse (Anlage 1 V232/2016) wurde verzichtet, da es sich lediglich um redaktionelle Änderungen handelt. gez. i. V. Poth