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Beschlussvorlage GB (Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
107 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
21.09.16, 15:05
Aktualisiert
21.09.16, 15:05
Beschlussvorlage GB (Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) Beschlussvorlage GB (Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) Beschlussvorlage GB (Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 233/2016 20.09.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 22.09.2016 Kreisausschuss 28.09.2016 Kreistag 05.10.2016 Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Sachbearbeiterin: Frau Hilger-Mommer x Tel.: 02251 15617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. i.A. Huthmacher Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt: 1) Im Haushalt 2017 werden folgende Investitionsmittel für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen sowie zur Schaffung von Plätzen in Kindertagespflege eingeplant: a) Investitionsmaßnahmen für die Schaffung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen in Höhe von 900 T €, b) 100 T € zur Förderung von Plätzen in der Kindertagespflege -22) Der Kreistag stimmt der Förderung von Investitionen und Ausstattungen in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 bis zu einer Höhe von insgesamt 4.200 T€ (davon 100 T€ zur Förderung von Plätzen in Kindertagespflege) zu 3) Der Jugendhilfeausschuss wird ermächtigt, in eigener Zuständigkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über die Bezuschussung der Maßnahmen zu entscheiden. 4) Eine Bezuschussung kann auch dann erfolgen, wenn keine Fördermittel Dritter zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin mit Nachdruck weitere Fördermittel einzufordern. 5) Gemäß § 22 GemHVO sollen die im Jahresabschluss 2016 in Zeile 25 und 28 des Produktes 365 01 verbleibenden Auszahlungsermächtigungen, soweit erforderlich, übertragen werden. Begründung: Diese Vorlage nimmt Bezug auf die D 21/2016 „Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2016/2017", den "Kindertagesstättenkonsens" (V 218/2016) sowie auf die Vorlage zu „Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren“ (V 324/2012). Der in der D 21/2016 erkennbar steigende Bedarf an Betreuungsplätzen kann derzeit nur durch Überbelegungen in den betroffenen Kommunen abgedeckt werden. Zum einen ist dies begründet in der deutlichen Zunahme der Inanspruchnahme von U3-Plätzen bei insgesamt leicht steigenden Geburtenraten. Zum andern lösen die Ausweisung und Bebauung von Neubaugebieten in einigen Kommunen zusätzliche Bedarfe aus. Dabei zeigt sich, dass hier rechnerisch pro Haushalt ca. 0,3 Kinder zwischen 1 und 6 Jahren alt sind (Auswertung Neubaugebiet Weilerswist-Süd). Hier ist auch der Bedarf an U3-Plätzen (mit beispielsweise 65 % in Weilerswist gesamt) besonders hoch. Als dritter Faktor bewirken Zuzüge von Familien mit Fluchterfahrung steigende Bedarfe im gesamten Kreis. Die Erfüllung des Rechtsanspruchs gegenüber dem öffentlichen Jugendhilfeträger macht in der Folge weitere Ausbautätigkeiten notwendig. Die Höhe der einzuplanenden Mittel folgt der jährlich festzulegenden Angebotsstruktur und der dort dargestellten Entwicklung der Kinderzahlen. In der Sitzung vom 02.06.2016 wurde die Ausbauplanung in 5 Kommunen dargestellt (V 211/2016). Entscheidungsreife Anträge auf die Ü3-Investitionsmittel des Landes wurden in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung für Neu-, Aus- und Umbau sowie Ausstattung bis zum 31.08.2016 eingereicht. In § 2 des KiTa-Konsens ist beschrieben, dass Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen gefördert werden, auch dann, wenn keine Fördermittel Dritter zur Verfügung stehen. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel übernimmt der Kreis in dem beschriebenen Umfang auf Antrag aus eigenen Mitteln entsprechende Investitionen für neue Plätze. Die bisherige Beschlusslage aus V 324/2012 bezog sich auf den Ausbau von U3-Plätzen. Steigende Kinderzahlen und Zuzüge von Familien erhöhen auch den Bedarf an Plätzen für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren. Die Zweckbindung der Landesförderung von Plätzen für U3- oder Ü3Kinder erschwert die bedarfsgerechte Versorgung. Insofern erscheint eine Förderung von Plätzen unabhängig vom Alter der Kinder bei Investitionen aus Kreismitteln (unter Beibehaltung der übrigen Förderbedingungen) sinnvoll. -3Entsprechend den Investitionsrichtlinien des Landes können Ausstattung und Umbau für neue U3 Plätze in der Kindertagespflege nach Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung auf Antrag ebenfalls aus Kreismitteln gefördert werden, wenn keine Landesmittel zur Verfügung stehen. Die Verwaltung geht zum jetzigen Zeitpunkt von einem Investitionsvolumen für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 in Höhe von insgesamt ca. 4.200 T€ aus, wovon 100 T€ für den Ausbau von Plätzen in Kindertagespflege vorgesehen sind (s. Anlage). Abzüglich der im Haushalt 2016 veranschlagten Investitionszuwendungen in Höhe von 1.210 T€ (s. I365012800 7812000) sowie der im HH 2016 eingeplanten Mittel für den ursprünglich vorgesehen Neubau einer KiTa in Bad Münstereifel in Höhe von 2.000 T€ (s. I365012500 7851000) ergibt sich ein nicht gedeckter Investitionsbedarf in Höhe von gerundet 1.000 T€, der im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 eingestellt werden soll. Gleichzeitig wären nicht verausgabte Mittel aus den o.a. Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 zu übertragen. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)