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Beschlussvorlage GB (Z1 / V233 / 2016 (JHA 22.09.2016))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
26.09.16, 09:02
Aktualisiert
26.09.16, 09:02
Beschlussvorlage GB (Z1 / V233 / 2016 (JHA 22.09.2016))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1/ V 233/2016 Datum: 23.09.2016 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 22.09.2016 Öffentliche Sitzung TOP 6 Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Seitens des Jugendhilfeausschusses liegen keine Fragen und Anmerkungen vor. Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt: 1) Im Haushalt 2017 werden folgende Investitionsmittel für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen sowie zur Schaffung von Plätzen in Kindertagespflege eingeplant: a) Investitionsmaßnahmen für die Schaffung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen in Höhe von 900 T €, b) 100 T € zur Förderung von Plätzen in der Kindertagespflege 2) Der Kreistag stimmt der Förderung von Investitionen und Ausstattungen in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 bis zu einer Höhe von insgesamt 4.200 T€ (davon 100 T€ zur Förderung von Plätzen in Kindertagespflege) zu 3) Der Jugendhilfeausschuss wird ermächtigt, in eigener Zuständigkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über die Bezuschussung der Maßnahmen zu entscheiden. 4) Eine Bezuschussung kann auch dann erfolgen, wenn keine Fördermittel Dritter zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin mit Nachdruck weitere Fördermittel einzufordern. 5) Gemäß § 22 GemHVO sollen die im Jahresabschluss 2016 in Zeile 25 und 28 des Produktes 365 01 verbleibenden Auszahlungsermächtigungen, soweit erforderlich, übertragen werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen V 233/2016