Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
26.09.16, 09:02
Aktualisiert
26.09.16, 09:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1/ V 233/2016
Datum: 23.09.2016
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom
22.09.2016
Öffentliche Sitzung
TOP 6
Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Seitens des Jugendhilfeausschusses liegen keine Fragen und
Anmerkungen vor.
Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung und empfiehlt
dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt:
1) Im Haushalt 2017 werden folgende Investitionsmittel für den
Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen sowie zur Schaffung von
Plätzen in Kindertagespflege eingeplant:
a) Investitionsmaßnahmen für die Schaffung von Plätzen in
Kindertageseinrichtungen in Höhe von 900 T €,
b) 100 T € zur Förderung von Plätzen in der Kindertagespflege
2) Der Kreistag stimmt der Förderung von Investitionen und
Ausstattungen in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 bis zu
einer Höhe von insgesamt 4.200 T€ (davon 100 T€ zur Förderung
von Plätzen in Kindertagespflege) zu
3) Der Jugendhilfeausschuss wird ermächtigt, in eigener
Zuständigkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel über die Bezuschussung der Maßnahmen zu
entscheiden.
4) Eine Bezuschussung kann auch dann erfolgen, wenn keine
Fördermittel Dritter zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird
beauftragt, weiterhin mit Nachdruck weitere Fördermittel
einzufordern.
5) Gemäß § 22 GemHVO sollen die im Jahresabschluss 2016 in
Zeile 25 und 28 des Produktes
365 01 verbleibenden Auszahlungsermächtigungen, soweit
erforderlich, übertragen werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig, bei 0 Enthaltungen
V 233/2016