Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
130 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
21.09.16, 15:05
Aktualisiert
21.09.16, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
LVR-Dezernat Soziales
LVR-Fachbereich Querschnittsaufgaben und Dienstleistungen
LVR ∙ Dezernat 7 ∙ 50663 Köln
Datum und Zeichen bitte stets angeben
An die
Hauptverwaltungsbeamtinnen und
Hauptverwaltungsbeamten der
Mitgliedskörperschaften des LVR
(Kreise und kreisfreie Städte)
23. Dezember 2015
nachrichtlich an:
Deutscher Städtetag NRW
LKT NRW
StGB NRW
71.00
Frau von Berg
Tel
0221 809-6517
Fax
0221 8284-6599
gabriele.vonberg@lvr.de
Sachliche Zuständigkeit für die im Rahmen der Eingliederungshilfe
zu finanzierenden Integrationshilfen für Kinder und Jugendliche mit
Behinderung gemäß §§ 53, 54 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 SGB XII
Schreiben der kommunalen Spitzenverbände vom 13.06.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 2014 besteht zwischen einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten sowie dem
Landschaftsverband Rheinland in seiner Eigenschaft als überörtlicher Träger der
Sozialhilfe ein Dissens in Bezug auf die sachliche Zuständigkeit für Integrationshilfeleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII.
Mit Schreiben vom 13.06.2014 hatten die Kommunalen Spitzenverbände Sie unter
Darlegung der dortigen Rechtsauffassung gebeten, von weiteren Erstattungsverfahren gegenüber dem LVR abzusehen, da Ihre sachliche Zuständigkeit als örtlicher
Träger der Sozialhilfe für diese Hilfen gegeben sei. Dieser Bitte sind Sie größtenteils
nachgekommen.
Die Stadt Köln und der LVR haben nunmehr eine Streitvereinbarung zur rechtsicheren, gerichtlichen Klärung der sachlichen Zuständigkeit für die Kostenübernahme
der Integrationshilfen in Schulen und Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß § 53 ff. SGB XII abgeschlossen. Eine anonymisierte Kopie
dieser Streitvereinbarung ist zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt.
70-7000-05.2009
Wir freuen uns über Ihre Hinweise zur Verbesserung unserer Arbeit. Sie erreichen uns unter der
Telefonnummer 0221 809-2255 oder senden Sie uns eine E-Mail an Anregungen@lvr.de
LVR – Landschaftsverband Rheinland
Dienstgebäude in Köln-Deutz, Deutzer Freiheit 77 – 79
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Der LVR erklärt sich zudem bereit, das Ergebnis dieser Musterstreitverfahren auf alle
entsprechenden Einzelfälle in Ihrem Zuständigkeitsbereich rückwirkend ab dem
Schuljahr 2012/2013 zu übertragen, ohne dass es einer Antragstellung Ihrerseits
bedarf. Die Anmeldung von Erstattungsansprüchen ist damit entbehrlich.
Mit freundlichen Grüßen
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Ulrike Lubek