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Info LB (ErläuterungTeil 1)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
641 kB
Datum
13.10.2016
Erstellt
27.09.16, 16:04
Aktualisiert
27.09.16, 16:04

Inhalt der Datei

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1 und 2 tlw., Bebauungsplan Nr. 126 „Hinter den Zäunen“ in der Ortslage Glehn, Stadt Mechernich Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1 und 2 tlw. Bebauungsplan Nr. 126 „Hinter den Zäunen“ in der Ortslage Glehn, Stadt Mechernich Auftraggeber: Stadt Mechernich Fachbereich Stadtentwicklung Bergstraße 1 53894 Mechernich Bearbeiter: Dipl. Geogr. Ute Lomb Von-Sandt-Straße 41 53225 BONN T. 0228-38762418 M. 0177-6332306 Ute.Lomb@gmx.de Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 23.05.2016 1 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1 und 2 tlw., Bebauungsplan Nr. 126 „Hinter den Zäunen“ in der Ortslage Glehn, Stadt Mechernich Inhaltsverzeichnis 1. Begründung des Vorhabens  Übergeordnete Planungen  Bestehende Schutzausweisungen 2. Rechtsvorschriften 2.1 Generelles 2.2 § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 3. Methodik der Artenschutzprüfung 4. Artenschutzprüfung 4.1 Stufe I, Vorprüfung Festlegung des Untersuchungsraumes das Artenspektrum tatsächlich beobachtete Arten Dokumentation die Wirkfaktoren Ergebnis       5. Fazit  Bauzeitenbeschränkung als Vermeidungsmaßnahme Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 23.05.2016 2 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1 und 2 tlw., Bebauungsplan Nr. 126 „Hinter den Zäunen“ in der Ortslage Glehn, Stadt Mechernich 1. Begründung des Vorhabens Das Plangebiet gehört zur Stadt Mechernich und befindet sich in der Ortslage Glehn und zwar am nördlichen Ortsrand. Es grenzt im Westen an die Kreisstraße K 27, Rote Erde, im Norden an den Grünen Weg, im Osten grenzt es an den Friedhof und im Süden an den Kindergarten. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Glehn, Flur 29, Flurstücks 83/0 tlw. sowie Flur 3, Flurstück 24/0 und Teilbereiche der Flurstücke 22/0, 23/0. Insgesamt besitzt das Plangebiet eine Größe von ca. 8.710 m². Das Gelände besteht aus verschiedenen Biotoptypen. Zwischen Fronhofstraße, Grüner Weg und Friedhof liegt eine Grünlandparzelle, die als Weide genutzt wird. Zum Wirtschaftsweg, Zufahrt zum Friedhof ist ein Grünstreifen mit vier Eschen ausgezäunt. Jenseits des teilweise asphaltierten Wegs südlich des Friedhofs befindet sich der Kindergarten mit einem Spielplatz. Der Spielplatz besitzt eine Rasenfläche mit drei größeren Bäumen (Kastanie, mehrstämmige Birke, Kiefer) und wird zum Weg von einer geschnittenen Hainbuchenhecke begrenzt. An den Kinderspielplatz grenzt eine Obstwiese mit fünf alten, vitalen Hochstämmen (Äpfel, Birnen, Pflaumen), die eines Pflegeschnitts bedürfen. Mit den Bebauungsplan Nr. 126 „Hinter den Zäunen“ schafft die Stadt Mechernich die baurechtlichen Voraussetzungen das Gelände zu Wohnzwecken zu nutzen. Damit erfüllt die Stadt den vielfach vorhandenen Wunsch der ortsansässigen Bevölkerung nach Bauland. Die Stadt hat bereits im Vorfeld mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) durch einen Tausch der Flächendarstellungen die baurechtlichen Bedingungen hierfür geschaffen. Das übergeordnete städtebauliche Ziel der Stadt besteht darin, in den verschiedenen Ortschaften Mechernichs ein ausreichendes Angebot an Bauland für junge Familien nebst einem attraktiven Infrastrukturangebot, anzubieten, welches die Bevölkerung bindet bzw. attraktiv auf Zuwanderer wirkt. Das Gebiet wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer GRZ (Grundflächenzahl) von 0,4 ausgewiesen. Die Eschenreihe am Wirtschaftsweg bleibt erhalten. Zum Friedhofsgelände wird eine ca. fünf Meter breite Hecke aus heimischen Gehölzen neu angelegt. Erhalten werden ca. 80 m² der Hainbuchenhecke, die den Spielplatz zum Wirtschaftsweg begrenzt. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 23.05.2016 3 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1 und 2 tlw., Bebauungsplan Nr. 126 „Hinter den Zäunen“ in der Ortslage Glehn, Stadt Mechernich Abbildung 1 + 2: Übersichtskarte und Luftbild zur Lage des Plangebietes, nicht maßstäblich © http://www.tim-online.nrw.de/tim-online/initParams.do?role=default, © http://www.tim-online.nrw.de/tim-online/initParams.do?role=default, , Luftbild 2007 Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 23.05.2016 4 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1 und 2 tlw., Bebauungsplan Nr. 126 „Hinter den Zäunen“ in der Ortslage Glehn, Stadt Mechernich Abbildung 3: Bebauungsplan Nr. 126 „Hinter den Zäunen“ Ortsteil Glehn © Planungsbüro Ursula Lanzerath, Euskirchen-Billig, Planungsstand 05/206  Übergeordnete Planungen Im Gebietsentwicklungsplan - GEP von 2003 wird der Bereich als „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ mit der teilweise überlagernden Darstellung „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ dargestellt. Abbildung 4: Ausschnitt aus dem Gebietsentwicklungsplan, 2003 Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 23.05.2016 5 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1 und 2 tlw., Bebauungsplan Nr. 126 „Hinter den Zäunen“ in der Ortslage Glehn, Stadt Mechernich Im Flächennutzungsplan (FNP) von 2006 der Stadt Mechernich war der Bereich gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ursprünglich als „Flächen für die Landwirtschaft (L) dargestellt. In der 21. Änderung des FNP, beschlossen in der Ratssitzung am 15.12.2015, wurde ein Tausch der Flächendarstellung vorgenommen. Das Plangebiet des BP Nr. 126 wurde als Wohnbaufläche (W) dargestellt. Abbildung 5: Auszug aus der 21. Änderung des Flächennutzungsplans, 2015  Bestehende Schutzausweisungen Abbildung 6: geltende Schutzkulissen ©http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/nsg/de/start Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 23.05.2016 6 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1 und 2 tlw., Bebauungsplan Nr. 126 „Hinter den Zäunen“ in der Ortslage Glehn, Stadt Mechernich Das Plangebiet liegt innerhalb des Naturparks NTP-008 Deutsch-Belgischer Naturpark Hohes Venn - Eifel (7680300) und teilweise innerhalb des Landschaftsschutzgebietes LSG 5305-001 LSG Mechernicher Voreifel bei Kommern (7680110) (grüne Schraffur). Der Landschaftsschutz erstreckt sich, mit Ausnahme des Kindergartengrundstücks, auf alle Parzellen. Der Landschaftsplan Nr. 28 Mechernich, Festsetzung L 2.2-3 formuliert den Schutzzweck:     zur Erhaltung und Wiederherstellung einer strukturreichen Kulturlandschaft, zur Erhaltung und Entwicklung wichtiger Lebensräume und Trittsteinbiotope in dem intensiv ackerbaulich genutzten Landschaftsraum, zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, wegen der Bedeutung des Gebietes für die Erholungsnutzung Die umgebende Schutzkulisse nach Osten und Süden stellt das Naturschutzgebiet EU-94 NSG Rotbach- und Bruchbachtal (7680100) dar. Die geringste Entfernung zwischen Plangebiet und Naturschutzgebiet beträgt ca. 250 m Luftlinie. Das Plangebiet gehört zur Großlandschaft Eifel / Siebengebirge und hier zum Rheinischen Schiefergebirge. Die weitere naturräumliche Einheit beschreibt den Raum mit NR-275 „Mechernicher Voreifel“ sowie dem dazu gehörenden Landschaftsraum LRV-007 „Wollersheimer Stufenländchen und Vlattener Hügelland“ (7660310). Die Beanspruchung der Fläche für wohnbauliche Zwecke wird die jetzigen Biotoptypen „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen sowie Fettwiesen, -weiden“ weitgehend überformen und damit verändern. Obwohl nach Aussage des Fachinformationssystems @LINFOS vom 15.07.2014 innerhalb des Plangebietes keine planungsrelevanten Arten vorkommen wird eine artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) der Stufe 1 erstellt. Die ASP beleuchtet, ob Verbotstatbestände gegen § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durch die Planung eintreten können, und wie diese durch geeignete Maßnahmen zu verhindern sind. Die gesonderte Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange, die artenschutzrechtliche Prüfung, Stufe 1 und 2 tlw., ist Gegenstand dieser Arbeit. Der Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt nach dem Landschaftsgesetz (LG) NRW wird ebenfalls ermittelt. Die Bilanzierung sowie der Ausgleich findet Eingang in den zu erstellenden Umweltbericht zum Bebauungsplanverfahren. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 23.05.2016 7 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1 und 2 tlw., Bebauungsplan Nr. 126 „Hinter den Zäunen“ in der Ortslage Glehn, Stadt Mechernich 2. Rechtsvorschriften 2.1 Generelles Die Europäische Union hat mit der Flora-Fauna-Habitat- (FFH-RL) und der Vogelschutzrichtlinie (V-RL) zwei wichtige Regeln zum Erhalt der biologischen Vielfalt formuliert. Ziel ist es den Bestand und den Lebensraum, der in den Richtlinien genannten Arten dauerhaft zu sichern und einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen. Um dies zu erwirken, formulierte die EU auf Maßgabe der Richtlinien zwei Schutzinstrumente:   das europäische Schutzgebietssystem „Natura 2000“ (Habitatschutz) und die Bestimmungen zum Artenschutz. Der Artenschutz ist als ein eigenständiges Werkzeug zu verstehen. Er beinhaltet den physischen Schutz der Arten, sowie den Schutz der entsprechenden Lebensräume. Alle Arten des Anhangs IV der FFH-RL und alle europäischen Vogelarten unterliegen diesem Schutzregime. Im Gegensatz zu „Natura 2000“ gilt der Schutzstatus dort, wo die betreffende Art oder ihre Ruhe- und Fortpflanzungsstätte vorkommt. 2.2 § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG) am 12.12.2007 und am 06.08.2009, in Kraft getreten am 01.03.2010 wurde das europäische Artenschutzrecht in nationales Recht umgesetzt. Für Vorhaben der Bauleitplanung ist der Artenschutz in Form einer artenschutzrechtlichen Prüfung abzuhandeln. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) ist ein eigenständiges Verfahren. Die Vorgaben der FFH-RL (Art. 12, 13 und 16 der FFH-RL) und der V-RL (Art.5, 9 und 13 V-RL) sind mit den §§ 44 Abs.1, 5, 6 BNatSchG und 45 Abs.7 BNatSchG in nationales Recht überführt worden. Entsprechend dem § 7 Abs.2 Nr.12 bis 14 BNatSchG können drei Artenschutzkategorien benannt werden: 1. besonders geschützte Arten (nationale Schutzkategorie) 2. streng geschützte Arten (national) incl. der FFH-Anhang IV-Arten (europäisch) 3. europäische Vogelarten (europäisch) Nach der Darlegung im § 44 Abs.5 BNatSchG sind die nationalen, d.h. die besonders geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben freigestellt. Daraus resultiert, dass sich die ASP auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäisch geschützten Vogelarten konzentriert. Die europäisch geschützten Arten unterliegen nach § 44 BNatSchG dem Zugriffsverbot. Im Rahmen der Bauleitplanung und anderen Genehmigungsverfahren ist zu prüfen, ob die vier Verbote eingehalten werden. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 23.05.2016 8 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1 und 2 tlw., Bebauungsplan Nr. 126 „Hinter den Zäunen“ in der Ortslage Glehn, Stadt Mechernich Nach § 44 BNatSchG ist es verboten: 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, sie zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören, eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs-oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu stören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. 3. Methodik der Artenschutzprüfung Die Artenschutzprüfung wird gemäß dem Verwaltungsentwurf „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baulichen Zulassung von Vorhaben“, Stand 10.06.2010 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erstellt. Die Artenschutzprüfung umfasst drei Prüfstufen: Stufe I: sie entspricht einer Vorprüfung. Unter Berücksichtigung aller Wirkfaktoren im festgelegten Untersuchungsraum wird eine Prognose ausgesprochen, ob artenschutzrechtliche Belange durch das Vorhaben berührt werden. Dazu werden die zu erwartenden geschützten Arten im Untersuchungsraum ermittelt. Das bedeutsame Artenspektrum wird mit Hilfe allgemein zugängiger Informationen und eigenen Erhebungen definiert. Zeichnen sich Konflikte ab, ist eine Art-zu-Art Abhandlung notwendig. Stufe II: sie beinhaltet eine vertiefende Überprüfung, ob Verbotstatbestände vorliegen. Es werden Ausgleichs- bzw. Vermeidungsstrategien und gegebenenfalls ein Risikomanagement vorgestellt. Gleichzeitig wird ermittelt, inwieweit alle geschützten Arten davon profitieren oder nur teilweise, und welche Arten dies sind. Stufe III: hier wird untersucht, ob bei einem artenschutzrechtlichen Konflikt die drei Ausnahmezustände (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und eine Befreiung von den Verboten möglich ist. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 23.05.2016 9 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1 und 2 tlw., Bebauungsplan Nr. 126 „Hinter den Zäunen“ in der Ortslage Glehn, Stadt Mechernich 4. Artenschutzprüfung 4.1 Stufe I, Vorprüfung  Festlegung des Untersuchungsraums Der Untersuchungsraum ist identisch mit dem Plangebiet des Bebauungsplans Nr.126 „Hinter den Zäunen“. Wie bereits ausgeführt, handelt es sich um Grün- und Gartenland mit einzelnen Gehölzen, einer Obstwiese und einem Spielplatzgelände mit Gehölzen und Rasenbereichen  das Artenspektrum Das Informationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) des Landes Nordrhein-Westfalen für den 4 Quadranten des MTB Nr. 5305 „Zülpich“ und die betroffenen Lebensraumtypen „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen, Fettwiesen und -weiden“ folgenden geschützten Arten aus: Tabelle 1: Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 23.05.2016 10 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1 und 2 tlw., Bebauungsplan Nr. 126 „Hinter den Zäunen“ in der Ortslage Glehn, Stadt Mechernich ©http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/start G = günstig, U = ungünstig/unzureichend, S = ungünstig/schlecht XX = Hauptvorkommen, X = Vorkommen, (X) = potentielles Vorkommen  tatsächlich beobachtete Arten Die LANUV Liste der zu erwartenden, planungsrelevanten Arten wird ergänzt um die tatsächlich im Plangebiet beobachteten Arten. Hierzu wurden drei Ortstermine wahrgenommen, die in Tabelle 2 aufgeführt sind. Die Ortstermine ergaben einen Eindruck des Plangebietes und des tatsächlich vorhandenen, aktuellen Arteninventars. Die Ortstermine gibt die Tabelle 2, die Arten gibt Tabelle 3 wieder. Tabelle 2: Ortstermine Datum Wetter 23.03.2016, 15:30-16:30 Leichter Wind, trocken, ca. 12° 21.04.2016, 17:00 - 18:15 windstill, trocken, ca. 20°, fast wolkenlos windstill, ca. 19° Grad, wolkenlos 09.05.2016, 20:50 - 22:15 Untersuchung Bemerkungen Begehung des Geländes, Nachweis Vögel (Standvögel) Nachweis Vögel Vögel gesehen und gehört Nachweis Fledermäuse Keine Fledermäuse gesehen bzw. detektiert Vögel gesehen und gehört Die Beobachtungen und Identifizierung der Vögel erfolgte mit Hilfe des Fernglases Zeiss Victory 10X42 und über den Gesang. Die Anwesenheit von Fledermäusen wurde mit Batbox Duet (©Batbox LTD, West Sussex) nach dem Misch- und Teilverfahren (beide Verfahren im Bereich 17kHz – 125 kHz, Bandbreite in beiden Verfahren > 16 kHz.) untersucht. Rufe werden digital aufgenommen (TASCAM DR-05 Linear PCM-/MP3-Recorder) und am PC ausgewertet. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 23.05.2016 11 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1 und 2 tlw., Bebauungsplan Nr. 126 „Hinter den Zäunen“ in der Ortslage Glehn, Stadt Mechernich Die Erfassung der Vögel erfolgte in Anlehnung an Südbeck P., Andretzke H., Fischer S., Gedeon K., Schröder K. & Sudfeldt C. (Hrsg.; 2005) „Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands, Radolfzell, die der Fledermäuse in Anlehnung an Geiger-Roswora, D. & Schütz, P. (1996): Fledermäuse (Chiroptera) - In: Methoden für naturschutzrelevante Freilanduntersuchungen in Nordrhein-Westfalen. Hrsg.: LÖBF / LAfAO NRW, Recklinghausen, die Amphibien nach Reinhardt, U. (1992) Methodische Standards für Amphibien-Gutachten. – In: Trautner, J. (Hrsg.) (1992): Arten- und Biotopschutz in der Planung: Methodische Standards zur Erfassung von Tierartengruppen. BVDL-Tagung, Bad Wurzbach, 9., S.32-52 Tabelle 3: tatsächlich beobachtete Arten Bebauungsplan Nr. 126 „Hinter den Zäunen“ in der Ortslage Glehn, Stadt Mechernich Art Akustische Wahrnehmung Optische Wahrnehmung Säugetiere Feldhase (Lepus europaeus) gesehen nahrungssuchend auf der Wiese östlich des Friedhofs, an Wegrand Vögel Ringeltaube (Columba palumbus) Türkentaube (Streptopelia decaocto) Rotkehlchen (Erithacus rubicula) Amsel (Turdus merula) Rufend aus den Gehölzen Reviergesang Reviergesang Wacholderdrossel (Turdus pilaris) Stieglitz (Carduelis carduelis) Heckenbraunelle (Prunella modularis) Warnend im Gebüsch Singend im Überflug im Gebüsch singend Zilpzalp (Phylloscops collybita) Blaumeise (Parus caeruleus) Kohlmeise (Parus major) Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla) Rauchschwalbe (Hirundo rustica) Mehlschwalbe (Delichon urbicum) Mauersegler (Apus apus) Eichelhäher (Garrulus glandarius) Elster (Pica pica) Reviergesang Reviergesang Reviergesang Reviergesang Rabenkrähe (Corvus corone) Hausrotschwanz (Phoenicurus ochrurus) Haussperling (Passer domesticus) Stare (Strunus vulgaris) Zaunkönig (Troglodytes troglodytes) Buchfink (Fringilla coelebs) Buntspecht Mäusebussard (Buteo buteo) Turmfalke (Falco tinnunculus) Reviergesang auf angrenzendem Hausdach rufend in den Gehölzen der Gärten Singend im Gebüsch Singend auf Baumspitze Rufend in den Gehölzen im Überflug auf Nahrungssuche Im Überflug Nahrungssuchend auf der Wiese, in den Gehölzen der Gärten singend Nahrungssuchend auf der Wiese In Trupps nahrungssuchend Nahrungssuchend in den Krautsäumen der Gärten im Geäst im Geäst Auf Insektenjagd in den Gehölzen Jagend über den Wiesen Jagend über den Wiesen Jagend über den Wiesen im Überflug im Überflug, nahrungssuchend auf der Wiese im Überflug Auf angrenzendem Hausdach in den Gehölzen auf Nahrungssuche im Überflug Nahrungssuchend auf der Wiese im Überflug Jagend über dem Gebiet Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 23.05.2016 12 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1 und 2 tlw., Bebauungsplan Nr. 126 „Hinter den Zäunen“ in der Ortslage Glehn, Stadt Mechernich Es erfolgt eine theoretische Überprüfung, ob die zu erwartenden planungsrelevanten Arten der Liste tatsächlich im Plangebiet vorkommen könnten, und ob sie dort ihre Ruhe- bzw. Fortpflanzungsstätte haben könnten. Da jede Art an ihren Lebensraum sehr spezielle Ansprüche stellt, wird untersucht, ob die Ausstattung des Plangebietes die Lebensraumfunktion der planungsrelevanten Arten erfüllen könnte. Unter den Säugetieren sind die Haselmaus sowie vier Fledermausarten im Plangebiet zu erwarten. Die Haselmaus zählt zu den Bilchen, wie Sieben- und Gartenschläfer. Von Oktober bis Mai halten die Tiere Winterschlaf in selbstgebauten Nestern in Wurzelstöcken, am Boden oder gelegentlich in Nistkästen. Nach dem Winterschlaf baut die Haselmaus ihre kunstvollen Nester in Bäumen und Sträuchern unterschiedlicher Höhe. Ihr Lebensraum reicht von Wäldern aller Altersklassen und Ausprägung über Parklandschaften, Obstwiesen hin zu naturnahen Gärten. Wichtig ist ein ausreichendes Dargebot an Nahrung und zwar Früchte und Sämereien. Obwohl in der Aktivitätsphase im Sommern und zur Jungenaufzucht auch Insekten zum Nahrungsspektrum gehören. Die Haselmaus ist ortstreu und agiert hauptsächlich in der Nähe ihres Nestes. Im Rheinland ist die Haselmaus selten anzutreffen. Der Säugeraltlas NRW1 bestätigt für den 4. Quadranten des Messtischblattes 5305 „Zülpich“ einen „indirekten“ Nachweis. In der Diplomarbeit von Alexandra Königsmark (2003): Vegetationstypen der Bachaue und ihre Kleinsäugerfauna. Eine Modellstudie zum Vorkommen und zur Ökologie von Kleinsäugern im Bruchbachtal, konnte der Nachweis einer Haselmaus durch eine Gewölleuntersuchung erbracht werden. Aktueller Nachweise der Haselmaus sind nicht vermerkt. Der Säugeratlas NRW bestätigt für drei der vier gelisteten Fledermausarten Beobachtungen. Das große Mausohr konnte am 15.09.2003 mit dem Detektor im Rahmen der oben genannten Diplomarbeit von Alexandra Königsmark nachgewiesen werden. Ebenfalls von ihr konnte am 18.06.2004 eine Lebendbeobachtung der Kleinen Bartfledermaus gemeldet werden. Die Kleine Bartfledermaus wurde am 01.01.2005 ohne Angabe des Fundtyps erfasst, mit gleichem Datum die Wasserfledermaus von Marcus Dietz. Am 09.05.2015 konnte die Verfasserin und eine Mitarbeiterin trotz langen Wartens weder eine Fledermaus sichten noch detektiert werden. Übertagungsquartiere in den größeren Obstbäumen konnten nicht festgestellt werden. Die Obstbäume weisen keine markanten Höhlungen, Astabbrüche u. ä. auf, die als Quartiere geeignet wären. Frostsichere Winterquartiere befinden sich nicht im Plangebiet. Gleichwohl stellt das Areal ein potentielles Jagdrevier dar. Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG Abs. 1, Nr. 2 können ausgeschlossen werden. 1 http://saeugeratlas-nrw.lwl.org/index.php?cat=artenliste Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 23.05.2016 13 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1 und 2 tlw., Bebauungsplan Nr. 126 „Hinter den Zäunen“ in der Ortslage Glehn, Stadt Mechernich Gemäß der LANUV Liste sind 28 Vögel im Gebiet zu erwartenden. Bis auf den Turmfalken befinden sich Brut-, Schlaf- und Ruheplätze der Greifvögel meist in gehölz- und waldreichen Regionen. Während Sperber und Habicht Überraschungsangriffe aus der Deckung der Gehölze fliegen, bejagen Rotmilan, Mäusebussard und Turmfalke eher Freiflächen wie Wiesen, Brachen und Äcker. Während der Turmfalke hohe Gebäude, Masten sowie Kirchtürme als Nistplatz aussucht, bevorzugen die anderen Greife hohe Bäume. Die Ausstattung des Plangebietes hält potentiell geeignete Nistplätze, wie die höheren Bäume auf dem Spielplatzgelände, bereit. Aufgrund der Lage und den daraus resultierenden Störungen erscheinen sie wenig geeignet. Hinweise auf alte Nistplätze wurden bei den drei Ortstermine nicht beobachtet. Ein Mäusebussard im Überflug und ein jagender Turmfalke konnte die Verfasserin am ersten Ortstermin beobachten. Weitere Sichtungen an den darauffolgenden Ortsterminen gab es nicht. Waldohreule, Steinkauz, Waldkauz und Schleiereule unterschieden sich in ihren Lebensraumansprüchen. Die Waldohreule baut kein eigenes Nest, sondern nutzt alte Krähen-, Elster- sowie Greifvogelnester. Der bevorzugte Lebensraum stellen strukturierte Waldränder, Feldgehölze und Nadelbäume dar. Sie ist ein Standvogel, der im Winter oft mit mehreren Individuen einen Gruppeneinstand aufsucht. Der Steinkauz gehörte vor nicht allzu langer Zeit zum Arteninventar in ländlichen Regionen. Er war in den Obstgärten und - wiesen in den Randbereichen der Dörfer anzutreffen. Dort fand er in den alten Obstbäumen ausreichend Höhlen als Brutplatz. Die beweideten Wiesenflächen der Obstgärten waren sein bevorzugtes Jagdrevier. Um sicherzugehen, dass das Steinkauzvorkommen in den Obstgärten, Weideflächen in der Glehn durch die Planung nicht beeinträchtigt wird, wurde Peter-Josef Müller, Mitglied der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V., Bad Münstereifel, (EGE) kontaktiert. Der Steinkauzfachmann für den Kreis Euskirchen hat im Bereich der Ortschaft Glehn sieben Steinkauzröhren hängen, die er betreut. 2015 waren vier davon belegt und zwei mit erfolgreicher Brut. Die nächstgelegenen Röhren befinden sich östlich Rote Erde auf einer Wiese sowie nördlich der Valderstraße. Diese beiden Standorte, Luftlinie ca. jeweils 180 m vom Planungsort entfernt, verzeichneten den Bruterfolg und werden nach Aussage von Herrn Müller durch das Planvorhaben nicht eingeschränkt oder gar geschädigt. Hauptaktionsraum des Waldkauzes stellt ursprünglich der Wald und zwar einer mit einem hohen Anteil an stehendem Alt- und Totholz dar. Dort findet er genügend Baumhöhlen, die er für das Brutgeschäft benötigt. Sind Höhlen Mangelware weicht er auf Dachböden und Kirchtürmen aus oder nimmt Nisthilfen an. Gejagt wird in Parks, Friedhöfen sowie strukturreichen Grünlandbereichen. Die Schleiereule, als Kulturfolger, siedelt gerne in Scheunen, alten Gemäuern, Dachstühlen (Kirchen), die ihr ein ausreichendes Nahrungsangebot im Winter garantieren. Ebenso wie für die Greifvögel gilt, dass es unwahrscheinlich ist, dass die genannten Eulen im Plangebiet Fortpflanzungs- und Ruhestätten besitzen. Hinweise auf alte Nistplätze oder Einstände wurden nicht gefunden. Ein Verstoß gegen § 44 BNatSchG Abs. 1, Nr. 2 tritt nicht ein. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 23.05.2016 14 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1 und 2 tlw., Bebauungsplan Nr. 126 „Hinter den Zäunen“ in der Ortslage Glehn, Stadt Mechernich Mehl- und Rauchschwalbe, Charakterarten in überwiegend landwirtschaftlich geprägten Gebieten finden auf der Fläche keine geeigneten Nistmöglichkeiten. Hinweise auf alte Nester wurden nicht beobachtet. Mehl- und Rauchschwalbe bejagten das Areal und angrenzende Bereich. Der Kleinspecht bevorzugt parkähnliche aufgelichtete Laubwälder, Hart- und Weichholzauen mit ausreichend Alt- und Totholz. Der Schwarzspecht kommt in großen zusammenhängenden Waldgebieten mit einem hohen Anteil an alten Bäumen vor. Diese bieten ihm ausreichend Möglichkeiten eine geeignete Höhle zu schlagen und seine Jungen aufzuziehen. Für den Feldsperling ist ein ausreichendes ganzjähriges Angebot an Früchten und Sämereien wichtig. Dies bieten Eichenbestände und Obstwiesen. Er kommt ist gut strukturierten Stadtregionen mit Klein- und Ostgärten, Parks, Friedhöfen aber auch in lichten Wälder, halboffenen, strukturreichen Landschaften vor. Sein Nest baut der Halbhöhlenbrüter überwiegend in Baumhöhlen, in der Stadt hingegen in geeigneten Nistkästen. Der Feldschwirl bevorzugt offene bis halboffene Regionen mit einer Krautschicht von mindestens 20 – 30 cm. Die Halme dienen ihm als Singwarte. Sein Nest baut er frei und gut versteckt in der Krautschicht. Die Feldlerche bevorzugt überwiegend offene Landschaften der Grünlandund Agrarflächen. Wobei sie trockene bis wechselfeuchte Böden mit einer niedrigen Gras- und Krautschicht nassen Arealen vorzieht. Als Bodenbrüter baut sie dort ihr Nest. Die Wachtel besiedelt möglichst gebüsch- und baumfreie Agrarlandschafen sowie Grünland und Ruderalfluren. Für den Nestbau ist sie auf Deckung in Form einer dichten Gras- und Strauchschicht angewiesen. Der Kiebitz ist eine Offenlandart, das Offenland ist sein Hauptlebensraum. Der Lebensraum variiert von Salzwiesen, Grünland, Heiden und Hochmoore bis hin zu Ackerflächen. Das Nest legt er an einer leicht erhöhten, nackten, wenig bewachsenen und trockenen Stelle an. Der Wiesenpieper kommt in offener, gehölzarmer Landschaft vor. Der Bodenbrüter legt sein Nest mindestens von einer Seite gut geschützt in dichter Gras- bzw. Krautvegetation an. Für den verwandten Baumpieper darf die Krautschicht nicht zu dicht und verfilzt sein, da er sein Nest unter niederliegendem Gras baut. Dort sucht er nach Nahrung, einzelne Sträucher und aufgelockerte Baumbestände werden als Singwarten aufgesucht. Der ursprüngliche Hauptlebensraum des Gartenrotschwanzes waren lichte, lockere Altholzbestände. Die Höhlen der Alt- und Uraltbäume halten Nistplätze bereit. Er brütete aber auch frei in Bäumen sowie in Nischen an Gebäuden. Als Sekundärlebensraum werden Agrarlandschaften mit genügend Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Parks- du Grünanalgen angenommen. Der Neuntöter lebt in extensiv genutztem Kulturland mit einem hohen Anteil an strukturreichen Gehölzen. Sein Nest legt er in Gebüschen bzw. in dornenbewährten Gehölzen an. Die Turteltaube ist ein Freibrüter auf Sträuchern und Bäumen relativ trockener Gebiete, wie sommertrockene Wälder, Heiden oder halboffenen Kulturlandschaften. Ein Großteil der zu erwartenden Singvögel findet im Untersuchungsgebiet keine vorteilhaften Strukturen für das Brutgeschäft und die Jungenaufzucht. Gleichwohl stellt das Areal ein potentielles Jagdgebiet dar. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 23.05.2016 15 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1 und 2 tlw., Bebauungsplan Nr. 126 „Hinter den Zäunen“ in der Ortslage Glehn, Stadt Mechernich Von den zu erwartenden, planungsrelevanten Arten konnten nur die Mehl- und Rauchschwalbe im Gebiet bei der Insektenjagd beobachtet werden. Nist- und Ruheplätze der planungsrelevanten Arten, auch für die beiden Schwabenarten, wurden im Gebiet nicht ausgemacht.  die Wirkfaktoren Tabelle 3 stellt die Faktoren dar, die sich bei Realisierung des Bauvorhabens einstellen und somit Auswirkungen auf den Natur- und Landschaftshaushalt mit seinem Arteninventar haben. Die Überplanung der jetzigen Freiflächen wird das Aussehen des Areals grundlegend verändern. Nach der Realisierung des Vorhabens wird ein Großteil der Flächen durch Wohnhäuser, Nebengebäude, Zuwegungen und Stellflächen versiegelt sein. Die Restflächen werden der Erfahrung nach als Zier- und Nutzgärten angelegt. Die Lebensraumfunktion für die Arten wird in jedem Fall modifiziert bzw. eingeschränkt, auch wenn die Gärten für einzelne Arten Lebensraumfunktion übernehmen können. Tabelle 3: Potentielle Wirkfaktoren des Bebauungsplan Nr. 126 „Hinter den Zäunen“ in der Ortslage Glehn, Stadt Mechernich Bau- und betriebsbedingte Maßnahme Wirkfaktoren Auswirkungen Bauvorbereitung Vegetationsverlust Grünland, Obstwiese und Gartenflächen Lärm-, Staub-, und Schadstoffemissionen Veränderung des Bodentyps, des Bodengefüges, der chemischen und physikalischen Bodeneigenschaften, der Bodenflora und – fauna und des Wasserhaushaltes Flächenversiegelung Verlust eines potentiellen Lebensund Nahrungsraums Beunruhigung und Störung der Fauna und Flora Verlust und Schädigung des potentiellen Lebens- und Nahrungsraums Baustellenbetrieb Bauphase Errichtung der baulichen Anlagen Nutzung der baulichen Anlagen Lärm- und Lichteintrag, Unruhe durch Personen und Verkehr Veränderung bis hin zum Verlust der vorhandenen Biotoptypen Störung, Beunruhigung der unmittelbaren Umgebung  Ergebnis Die zu erwartenden planungsrelevanten Arten im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 126 „Hinter den Zäunen“ in der Ortslage Glehn, Stadt Mechernich wurden mit der Artenschutzprüfung, Stufe 1 und 2 tlw., eigenen Beobachtungen und einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Es fanden drei Ortstermine statt, die einen Nachweis über die vorkommenden Avifauna bzw. die Fledermäuse führten. Ruhe- und Fortpflanzungsstätten der streng geschützten Arten konnten im Plangebiet nicht festgestellt werden. Aktuelle Nistplätze der besonders geschützten Arten (Allerweltsarten) oder alte Nester konnten ebenfalls nicht beobachtet werden. Etliche Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 23.05.2016 16 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1 und 2 tlw., Bebauungsplan Nr. 126 „Hinter den Zäunen“ in der Ortslage Glehn, Stadt Mechernich Vogelarten nutzten die verschiedenen Biotoptypen im Plangebiet zur Nahrungssuche. Um Verbotstatbestände die besonders geschützten Arten zu verhindern, werden Vermeidungsmaßnahmen, hier Bauzeitenbeschränkungen formuliert. 5. Fazit Das beabsichtigte Bauvorhaben Bebauungsplan Nr. 126 „Hinter den Zäunen“ in der Ortslage Glehn, Stadt Mechernich ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auf seine Auswirkungen auf die planungsrelevanten Arten, die im Gebiet vorkommen könnten, untersucht worden. Die Liste der zu erwartenden planungsrelevanten Arten des LANUV NRW für den 4. Quadranten des Messtischblatt Nr. 5305 „Zülpich“ wurde einer Plausibilitätsprüfung unterzogen und drei Ortstermine vorgenommen. Das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung ist, dass die Lebensraumansprüche der zu erwartenden planungsrelevanten Arten im Plangebiet nicht befriedigt werden. Bei den drei Ortsterminen wurden keine Ruhe- oder Fortpflanzungsstätten der streng geschützten Arten entdeckt. Beobachtet wurden Mehl- und Rauchschwalbe bei der Insektenjagd im und außerhalb des Plangebietes sowie die sogenannten Allerweltsarten. Aktuelle Nester, Brutplätze oder Hinweise auf alte Nester wurden nicht bemerkt. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 2 und 3 treten nicht auf. Das Plangebiet ist für einige Arten ein tatsächliches bzw. potentielles Nahrungshabitat. Für die besonders geschützten Arten (Allerweltsarten) konnte keine momentane Quartiersnutzung festgestellt werden. Da das Gebiet potentielle Brutmöglichkeiten enthält, müssen Vermeidungsmaßnahmen definiert werden, die einen Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verhindern. Dies geschieht durch die Reglementierung der Baufeldräumung und der Bauzeiten:  Bauzeitenbeschränkung als Vermeidungsmaßnahme Eine Betroffenheit nach § 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG für die europäischen Vogelarten kann vermieden werden, wenn die Baufeldvorbereitung außerhalb des Brutgeschäftes liegt. Das Brutgeschäft beginnt 01.März und endet 30. September. Abseits dieser Zeitspanne kann die Baufeldräumung und -vorbereitung durchgeführt werden, also zwischen dem 01. Oktober und dem 28. Februar eines Jahres. Bonn, 19.05.2016 Ute Lomb Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 23.05.2016 17 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1 und 2 tlw., Bebauungsplan Nr. 126 „Hinter den Zäunen“ in der Ortslage Glehn, Stadt Mechernich Foto 1 + 2: Blick über das Grünland Foto 3: Grünstreifen mit Baumreihe Foto 4: der Spielplatz Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 23.05.2016 18 Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Stufe 1 und 2 tlw., Bebauungsplan Nr. 126 „Hinter den Zäunen“ in der Ortslage Glehn, Stadt Mechernich Foto 5 - 7: die Obstwiesen Abbildung 8: Feldhase auf Nahrungssuche Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 23.05.2016 19