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Dringlichkeitsentscheidung Stab (Positionierung des Kreises Euskirchen im Rahmen der Metropolregion Rheinland hier: Einstieg in die Gespräche und den Prozess)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
102 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
26.09.16, 09:02
Aktualisiert
30.09.16, 12:02
Dringlichkeitsentscheidung Stab (Positionierung des Kreises Euskirchen im Rahmen der Metropolregion Rheinland
hier: Einstieg in die Gespräche und den Prozess) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Positionierung des Kreises Euskirchen im Rahmen der Metropolregion Rheinland
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Kreis Euskirchen Der Landrat D 26/2016 23.09.2016 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 28.09.2016 Kreistag 05.10.2016 Positionierung des Kreises Euskirchen im Rahmen der Metropolregion Rheinland hier: Einstieg in die Gespräche und den Prozess Sachbearbeiter/in: Frau Poth Tel.: 15-369 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die Verwaltung möge umgehend mit dem Vorstand der Region Köln/Bonn e.V. in Gespräche eintreten mit dem Ziel, sich in der inhaltlichen Arbeit anzunähern und in Abstimmung mit der Geschäftsführung des Region Aachen –Zweckverbandes geeignete Formen der Kooperation unter Berücksichtigung der Interessenlage des Kreises Euskirchen zu finden. -2- Begründung: Siehe hierzu die Ausformulierungen zum A 118/2016. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Die im gemeinsamen Antrag 118/2016 aller Fraktionen des Kreistages dargelegten Gründe für eine Annäherung in der Zusammenarbeit mit dem Region Köln/Bonn e.V., insbesondere zu dem dortigen beauftragten Agglomerationskonzept sowie die regional laufenden Regionalplanungsprozesse lassen keinen zeitlichen Aufschub einer Abstimmung mehr zu. Es ist daher im dem Wege der Dringlichkeit gemäß § 50 Abs. 3 KrO zu beschließen. gez. Kolvenbach gez. Schulte gez. Reiff gez. Grutke gez. Troschke gez. Dürer gez. Rosenke gez. Bell Landrat (Kreisausschussmitglieder) Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)