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Antrag CDU / SPD (Konzept zur Verwendung der vorhandenen und der in diesem Jahr noch zu erwartenden Ersatzgelder hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
114 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
18.04.16, 14:46
Aktualisiert
03.11.16, 10:02
Antrag CDU / SPD (Konzept zur Verwendung der vorhandenen und der in diesem Jahr noch zu
erwartenden Ersatzgelder
hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU) Antrag CDU / SPD (Konzept zur Verwendung der vorhandenen und der in diesem Jahr noch zu
erwartenden Ersatzgelder
hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU)

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CDU Kreistagsfraktion Euskirchen SPD - Fraktion im Kreistag Euskirchen ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen Datum: A 105/2016 04.04.2016 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 08.06.2016 Kreisausschuss 22.06.2016 Kreistag 06.07.2016 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 16.11.2016 Konzept zur Verwendung der vorhandenen und der in diesem Jahr noch zu erwartenden Ersatzgelder hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU Sehr geehrter Herr Landrat, die Fraktionen von SPD und CDU im Kreistag Euskirchen beantragen die Aufnahme des Punktes Konzept zur Verwendung der vorhandenen und der in diesem Jahr noch zu erwartenden Ersatzgelder in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr sowie folgende Beschlussempfehlung an den Kreistag zu geben: Die Kreisverwaltung wird beauftragt, zeitnah ein Umsetzungskonzept zur Planung von effektiven und zielorientierten Naturschutzmaßnahmen im Kreis Euskirchen unter Verwendung der vorhandenen und der dieses Jahr noch zu erwartenden Ersatzgelder zu erstellen. Begründung: In der Sitzung der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal und Controlling am 29.02.16, wurden die Pläne der Kreisverwaltung zur Einrichtung einer Stelle „Investition vereinnahmter Ersatzgelder“ als Zeitvertrag, gegenfinanziert aus den zur Verfügung stehenden Ersatzgeldern, vorgestellt. -2Der Unteren Landschaftsbehörde liegt eine Verfügung der Bezirksregierung Köln vor, nach der auch Personalkosten im Rahmen von befristeten Einstellungen ausschließlich projektbezogen für die Durchführung von Naturschutzmaßnahmen aus Ersatzgeldern eingesetzt werden können. Die Fraktionen von SPD und CDU im Kreistag begrüßen diese Entscheidung, und bitten um die Entwicklung eines Konzeptes für mögliche Investitionen der in erheblicher Summe zur Verfügung stehenden Ersatzgelder möglichst bis zum Herbst dieses Jahres, um eine Zahlung der Gelder an das Land zu vermeiden. Auch in Anbetracht der in diesem Jahr noch zu erwartenden Ersatzgelder sollte hier zeitnah ein erstes Konzept zu möglichen Investitionen vorgelegt werden. Ersatzgeld nach § 15 Abs. 6 BNatschG ist gern. § 5 Abs. 1 LG an die Kreise und kreisfreien Städte zu entrichten. Es muss zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet werden. Entscheidungen über die Verwendung des Ersatzgeldes werden durch die unteren Landschaftsbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten getroffen. In der Vergangenheit sind im Kreis Euskirchen für verschiedene Vorhaben und Eingriffe in die Natur bzw. Landschaft Ersatzgelder vereinnahmt worden. Geplant ist eine neue Regelung im Landesnaturschutzgesetz, wonach die unteren Naturschutzbehörden für die Verwendung der Ersatzgelder Pläne aufstellen, die mit dem Naturschutzbeirat abzustimmen sind (§ 31 Absatz 4 Satz 5). Bisher waren die unteren Landschaftsbehörden bereits nach geltendem Recht verpflichtet, Ersatzgelder innerhalb von 5 Jahren - neu 4 Jahren - zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwenden (§ 5 Absatz 1 Satz 1 LG). Problematisch in diesem Zusammenhang ist zu sehen, dass nach dem Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes (§ 31 Abs. 4) das Ersatzgeld an die höhere Naturschutzbehörde weiterzuleiten ist, wenn eine sachgerechte Verwendung nicht nach spätestens vier Jahren erfolgt ist. Daher sollte nach Meinung der Fraktionen von SPD und CDU nun zeitnah ein Konzept zur Planung und Umsetzung von effektiven und zielorientierten Naturschutzmaßnahmen im Kreis Euskirchen unter Verwendung von Ersatzgeldern erstellt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Andreas Schulte Fraktionsvorsitzender SPD gez. Josef Reidt Fraktionsvorsitzender CDU f.d.R. gez. Lydia Uschmann Fraktionsgeschäftsführerin SPD f.d.R. gez. Bernd Kolvenbach Fraktionsgeschäftsführer CDU