Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
114 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
18.04.16, 14:46
Aktualisiert
03.11.16, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
CDU
Kreistagsfraktion
Euskirchen
SPD - Fraktion
im Kreistag Euskirchen
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Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
Datum:
A 105/2016
04.04.2016
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
08.06.2016
Kreisausschuss
22.06.2016
Kreistag
06.07.2016
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
16.11.2016
Konzept zur Verwendung der vorhandenen und der in diesem Jahr noch zu
erwartenden Ersatzgelder
hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU
Sehr geehrter Herr Landrat,
die Fraktionen von SPD und CDU im Kreistag Euskirchen beantragen die Aufnahme des
Punktes
Konzept zur Verwendung der vorhandenen und der in diesem Jahr noch zu
erwartenden Ersatzgelder
in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr sowie
folgende Beschlussempfehlung an den Kreistag zu geben: Die Kreisverwaltung wird beauftragt,
zeitnah
ein
Umsetzungskonzept
zur
Planung
von
effektiven
und
zielorientierten
Naturschutzmaßnahmen im Kreis Euskirchen unter Verwendung der vorhandenen und der dieses
Jahr noch zu erwartenden Ersatzgelder zu erstellen.
Begründung:
In der Sitzung der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal und Controlling am 29.02.16, wurden die Pläne
der Kreisverwaltung zur Einrichtung einer Stelle „Investition vereinnahmter Ersatzgelder“ als
Zeitvertrag, gegenfinanziert aus den zur Verfügung stehenden Ersatzgeldern, vorgestellt.
-2Der Unteren Landschaftsbehörde liegt eine Verfügung der Bezirksregierung Köln vor, nach der auch
Personalkosten im Rahmen von befristeten Einstellungen ausschließlich projektbezogen für die
Durchführung von Naturschutzmaßnahmen aus Ersatzgeldern eingesetzt werden können.
Die Fraktionen von SPD und CDU im Kreistag begrüßen diese Entscheidung, und bitten um die
Entwicklung eines Konzeptes für mögliche Investitionen der in erheblicher Summe zur Verfügung
stehenden Ersatzgelder möglichst bis zum Herbst dieses Jahres, um eine Zahlung der Gelder an das
Land zu vermeiden.
Auch in Anbetracht der in diesem Jahr noch zu erwartenden Ersatzgelder sollte hier zeitnah ein
erstes Konzept zu möglichen Investitionen vorgelegt werden.
Ersatzgeld nach § 15 Abs. 6 BNatschG ist gern. § 5 Abs. 1 LG an die Kreise und kreisfreien Städte zu
entrichten. Es muss zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
verwendet werden. Entscheidungen über die Verwendung des Ersatzgeldes werden durch die
unteren Landschaftsbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten getroffen.
In der Vergangenheit sind im Kreis Euskirchen für verschiedene Vorhaben und Eingriffe in die Natur
bzw. Landschaft Ersatzgelder vereinnahmt worden. Geplant ist eine neue Regelung im
Landesnaturschutzgesetz, wonach die unteren Naturschutzbehörden für die Verwendung der
Ersatzgelder Pläne aufstellen, die mit dem Naturschutzbeirat abzustimmen sind (§ 31 Absatz 4 Satz
5). Bisher waren die unteren Landschaftsbehörden bereits nach geltendem Recht verpflichtet,
Ersatzgelder innerhalb von 5 Jahren - neu 4 Jahren - zweckgebunden für Maßnahmen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwenden (§ 5 Absatz 1 Satz 1 LG).
Problematisch in diesem Zusammenhang ist zu sehen, dass nach dem Entwurf des
Landesnaturschutzgesetzes (§ 31 Abs. 4) das Ersatzgeld an die höhere Naturschutzbehörde
weiterzuleiten ist, wenn eine sachgerechte Verwendung nicht nach spätestens vier Jahren erfolgt ist.
Daher sollte nach Meinung der Fraktionen von SPD und CDU nun zeitnah ein Konzept zur Planung
und Umsetzung von effektiven und zielorientierten Naturschutzmaßnahmen im Kreis Euskirchen unter
Verwendung von Ersatzgeldern erstellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Andreas Schulte
Fraktionsvorsitzender SPD
gez. Josef Reidt
Fraktionsvorsitzender CDU
f.d.R. gez. Lydia Uschmann
Fraktionsgeschäftsführerin SPD
f.d.R. gez. Bernd Kolvenbach
Fraktionsgeschäftsführer CDU