Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
80 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
31.05.16, 09:22
Aktualisiert
03.11.16, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z1 / A 105/2016
Datum: 17.05.2016
Konzept zur Verwendung der vorhandenen und der in diesem Jahr noch zu
erwartenden Ersatzgelder
hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU
Die rechtlichen Rahmenbedingung zur Erhebung und Verwendung der Ersatzgelder nach § 15 Abs. 6
des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) sowie nach § 5 Landesnaturschutzgesetz (LG) wurden
im vorliegenden gemeinsamen Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktionen bereits ausführlich
dargelegt. Ebenso wie die durch § 31 des Entwurf des Gesetztes zum Schutz der Natur in NordrheinWestfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) aufgeworfene Problematik der möglichen
Weiterleitung der nicht im 4 Jahres-Zeitraum eingesetzten Ersatzgelder an die höhere
Landschaftsbehörde, hier die Bezirksregierung Köln.
Wie auch bei zahlreichen anderen unteren Landschaftsbehörden im Regierungsbezirk Köln, waren
insbesondere im Rahmen der Genehmigung von Windenergieanlagen im Kreis Euskirchen besonders
hohe Ersatzgeldzahlungen zu entrichten. So war beispielsweise für den Eingriff in Natur und
Landschaft durch den Bürgerwindpark Schleiden ein Ersatzgeld in Höhe von rd. 850.000 € zu zahlen.
Ein Teil dieser Ersatzgelder wurde dann zur Renaturierung des Scheckenbachtals eingesetzt. Bei
diesem gemeinsamen Projekt des Kreises und der Stadt Schleiden wurden 6 Maßnahmen durch
regionale Firmen umgesetzt, durch die eine ungehinderte Durchwanderbarkeit des Scheckenbach
von der Mündung bis zur Quelle erreicht wurde. Die Kosten für diese Maßnahmen beliefen sich auf
rd. 256.000 €, wobei eine Förderung in Höhe von 80 % aus Landesmitteln zur Umsetzung der EUWasserrahmenrichtlinie zum Tragen kam. Der verbleibende Eigenanteil in Höhe von rd. 51.000 €
wurde aus Ersatzgeldern bestritten.
An diesem Beispiel kann auch dargestellt werden, mit welchem erheblichen Arbeitsaufwand die
zeitnahe und zweckentsprechende Verwendung der angefallenen Ersatzgelder verbunden ist. Trotz
der Vergabe dieses in finanzieller Hinsicht relativ überschaubaren Auftragsvolumens an Fremdfirmen,
verblieb beim Kreis Euskirchen und der Stadt Schleiden ein enormer Zeit- und Arbeitsaufwand mit
zahlreichen Abstimmungsterminen, der von der Beantragung der Fördergelder über Ausschreibung
und Überwachung der Maßnahmenumsetzung bis hin zur finanziellen Abwicklung und
Öffentlichkeitsarbeit reichte.
Wenngleich bei der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen bereits zahlreiche Ansätze
zu möglichen Maßnahmen bestehen, ist mit den zur Zeit zur Verfügung stehenden personellen
Ressourcen die Durchführung von Naturschutzmaßnahmen aus Ersatzgeldern neben dem
umfangreichen Tagesgeschäft nicht zu realisieren.
Im Rahmen der Dienstbesprechung der höheren Landschaftsbehörde der Bezirksregierung Köln mit
den unteren Landschaftsbehörden am 03.03.2015 sowie in einem Gespräch mit der Bezirksregierung
Köln am 31.03.2015 wurden daher die Rahmenbedingungen geklärt, nach denen Personalkosten
aus den zur Verfügung stehenden Ersatzgeldern bestritten werden können. Voraussetzung ist im
Wesentlichen, dass der entsprechende Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin ausschließlich
projektbezogen für die Durchführung von Naturschutzmaßnahmen eingesetzt wird.
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Im Zuge der Organisations- und Personalbedarfsplanung 2016 wurde daher der Bedarf durch die
Fachabteilung angemeldet und in den Sitzungen der Organisations- und
Stellenbewertungskommission am 20.08.2015 und 27.10.2015 befürwortet.
Unter der Voraussetzung, dass nunmehr kurzfristig eine zusätzliche, projektbezogene und daher
zeitlich befristete Stelle besetzt werden kann, kann durch die Untere Landschaftsbehörde bis Ende
des Jahres 2016 ein Konzept für die Durchführung von Naturschutzmaßnahmen aus Ersatzgeldern
erstellt werden.
Eckpunkte eines solchen Konzeptes könnten Artenschutzmaßnahmen, Maßnahmen in
Naturschutzgebieten, Grunderwerb zur Umsetzung von Maßnahmen in Landschaftsplänen,
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und des Hochwasserschutzes (soweit diese Maßnahmen mit
den Zielsetzungen des Naturschutzes einhergehen) sowie die Ablösung von Maßnahmen in
Ökokonten sein.
Als weitere beispielhafte Projekte werden die Erarbeitung und Umsetzung eines
Entwicklungskonzeptes für den Pflege und Bewirtschaftungsbereich des Naturschutzgebietes
Kalkarer Moor sowie die Entsiegelung und Renaturierung von Flächen benannt.
gez. i. V. Poth