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Verwaltungsergänzung (Konzept zur Verwendung der vorhandenen und der in diesem Jahr noch zu erwartenden Ersatzgelder hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
80 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
31.05.16, 09:22
Aktualisiert
03.11.16, 10:02
Verwaltungsergänzung (Konzept zur Verwendung der vorhandenen und der in diesem Jahr noch zu
erwartenden Ersatzgelder
hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU) Verwaltungsergänzung (Konzept zur Verwendung der vorhandenen und der in diesem Jahr noch zu
erwartenden Ersatzgelder
hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z1 / A 105/2016 Datum: 17.05.2016 Konzept zur Verwendung der vorhandenen und der in diesem Jahr noch zu erwartenden Ersatzgelder hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU Die rechtlichen Rahmenbedingung zur Erhebung und Verwendung der Ersatzgelder nach § 15 Abs. 6 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) sowie nach § 5 Landesnaturschutzgesetz (LG) wurden im vorliegenden gemeinsamen Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktionen bereits ausführlich dargelegt. Ebenso wie die durch § 31 des Entwurf des Gesetztes zum Schutz der Natur in NordrheinWestfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) aufgeworfene Problematik der möglichen Weiterleitung der nicht im 4 Jahres-Zeitraum eingesetzten Ersatzgelder an die höhere Landschaftsbehörde, hier die Bezirksregierung Köln. Wie auch bei zahlreichen anderen unteren Landschaftsbehörden im Regierungsbezirk Köln, waren insbesondere im Rahmen der Genehmigung von Windenergieanlagen im Kreis Euskirchen besonders hohe Ersatzgeldzahlungen zu entrichten. So war beispielsweise für den Eingriff in Natur und Landschaft durch den Bürgerwindpark Schleiden ein Ersatzgeld in Höhe von rd. 850.000 € zu zahlen. Ein Teil dieser Ersatzgelder wurde dann zur Renaturierung des Scheckenbachtals eingesetzt. Bei diesem gemeinsamen Projekt des Kreises und der Stadt Schleiden wurden 6 Maßnahmen durch regionale Firmen umgesetzt, durch die eine ungehinderte Durchwanderbarkeit des Scheckenbach von der Mündung bis zur Quelle erreicht wurde. Die Kosten für diese Maßnahmen beliefen sich auf rd. 256.000 €, wobei eine Förderung in Höhe von 80 % aus Landesmitteln zur Umsetzung der EUWasserrahmenrichtlinie zum Tragen kam. Der verbleibende Eigenanteil in Höhe von rd. 51.000 € wurde aus Ersatzgeldern bestritten. An diesem Beispiel kann auch dargestellt werden, mit welchem erheblichen Arbeitsaufwand die zeitnahe und zweckentsprechende Verwendung der angefallenen Ersatzgelder verbunden ist. Trotz der Vergabe dieses in finanzieller Hinsicht relativ überschaubaren Auftragsvolumens an Fremdfirmen, verblieb beim Kreis Euskirchen und der Stadt Schleiden ein enormer Zeit- und Arbeitsaufwand mit zahlreichen Abstimmungsterminen, der von der Beantragung der Fördergelder über Ausschreibung und Überwachung der Maßnahmenumsetzung bis hin zur finanziellen Abwicklung und Öffentlichkeitsarbeit reichte. Wenngleich bei der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen bereits zahlreiche Ansätze zu möglichen Maßnahmen bestehen, ist mit den zur Zeit zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen die Durchführung von Naturschutzmaßnahmen aus Ersatzgeldern neben dem umfangreichen Tagesgeschäft nicht zu realisieren. Im Rahmen der Dienstbesprechung der höheren Landschaftsbehörde der Bezirksregierung Köln mit den unteren Landschaftsbehörden am 03.03.2015 sowie in einem Gespräch mit der Bezirksregierung Köln am 31.03.2015 wurden daher die Rahmenbedingungen geklärt, nach denen Personalkosten aus den zur Verfügung stehenden Ersatzgeldern bestritten werden können. Voraussetzung ist im Wesentlichen, dass der entsprechende Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin ausschließlich projektbezogen für die Durchführung von Naturschutzmaßnahmen eingesetzt wird. -2- Im Zuge der Organisations- und Personalbedarfsplanung 2016 wurde daher der Bedarf durch die Fachabteilung angemeldet und in den Sitzungen der Organisations- und Stellenbewertungskommission am 20.08.2015 und 27.10.2015 befürwortet. Unter der Voraussetzung, dass nunmehr kurzfristig eine zusätzliche, projektbezogene und daher zeitlich befristete Stelle besetzt werden kann, kann durch die Untere Landschaftsbehörde bis Ende des Jahres 2016 ein Konzept für die Durchführung von Naturschutzmaßnahmen aus Ersatzgeldern erstellt werden. Eckpunkte eines solchen Konzeptes könnten Artenschutzmaßnahmen, Maßnahmen in Naturschutzgebieten, Grunderwerb zur Umsetzung von Maßnahmen in Landschaftsplänen, Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und des Hochwasserschutzes (soweit diese Maßnahmen mit den Zielsetzungen des Naturschutzes einhergehen) sowie die Ablösung von Maßnahmen in Ökokonten sein. Als weitere beispielhafte Projekte werden die Erarbeitung und Umsetzung eines Entwicklungskonzeptes für den Pflege und Bewirtschaftungsbereich des Naturschutzgebietes Kalkarer Moor sowie die Entsiegelung und Renaturierung von Flächen benannt. gez. i. V. Poth