Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
33 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
03.11.16, 14:03
Aktualisiert
03.11.16, 14:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 267/2016
24.10.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
14.11.2016
Kreisausschuss
07.12.2016
Kreistag
14.12.2016
Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und den kreisangehörigen Kommunen zur
gebündelten Abwicklung und Umsetzung des kreisweiten Breitbandausbaus
Sachbearbeiter/in: Frau Weimbs
Tel.: 15-194
Abt.: 12
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreis Euskirchen stimmt über die vollzogene, gebündelte Antragstellung für Fördermittel
des Bundes und des Landes hinaus auch einer gebündelten Abwicklung und Umsetzung des
kreisweiten Breitbandprojektes zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Entwurfsfassung der Vereinbarung
über die Zusammenarbeit zum Ausbau der NGA-Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
eine einvernehmliche Regelung mit den kreisangehörigen Kommunen herbei zu führen.
-2-
Begründung:
Der Kreis Euskirchen tritt als bündelnder Antragsteller für die Fördermittel bei Bund und Land
für den Breitbandausbau auf. Um die o. g. Förderanträge bei Bund und Land im Namen der
kreisangehörigen Kommunen stellen zu können, haben alle k. a. Kommunen dem Kreis
Euskirchen gegenüber eine entsprechende Erklärung abgegeben, die dem
Zuwendungsgeber zum Nachweis der Autorisierung vorgelegt werden musste. Im nächsten
Schritt sollte nun auch die Umsetzung der von Bund und Land geförderten
Ausbaumaßnahme durch den Kreis Euskirchen gebündelt werden. Um weiterhin im Namen
der kreisangehörigen Kommunen handeln zu können, in deren Hoheitsgebiet der Ausbau
Breitbandinfrastruktur fällt, wurde dem Kreis Euskirchen von der mittlerweile beratend
hinzugezogenen Anwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek dringend empfohlen, mit den k.
a. Kommunen eine Vereinbarung abzuschließen, durch die der Kreis Euskirchen autorisiert
wird, das geförderte NGA-Ausbauvorhaben im Namen der k. a. Kommunen abzuwickeln und
insbesondere das/die ausgewählte/n TKU zu beauftragen. Der hierzu erstellte Entwurf (siehe
Anlage) wird nach den Beratungen in den Kreisgremien den k. a. Kommunen mit dem Ziel
einer einvernehmlichen Regelung übersandt.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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