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Beschlussvorlage GB (Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und den kreisangehörigen Kommunen zur gebündelten Abwicklung und Umsetzung des kreisweiten Breitbandausbaus)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
33 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
03.11.16, 14:03
Aktualisiert
03.11.16, 14:03
Beschlussvorlage GB (Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und den kreisangehörigen Kommunen zur gebündelten Abwicklung und Umsetzung des kreisweiten Breitbandausbaus) Beschlussvorlage GB (Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und den kreisangehörigen Kommunen zur gebündelten Abwicklung und Umsetzung des kreisweiten Breitbandausbaus)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 267/2016 24.10.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 14.11.2016 Kreisausschuss 07.12.2016 Kreistag 14.12.2016 Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und den kreisangehörigen Kommunen zur gebündelten Abwicklung und Umsetzung des kreisweiten Breitbandausbaus Sachbearbeiter/in: Frau Weimbs Tel.: 15-194 Abt.: 12 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreis Euskirchen stimmt über die vollzogene, gebündelte Antragstellung für Fördermittel des Bundes und des Landes hinaus auch einer gebündelten Abwicklung und Umsetzung des kreisweiten Breitbandprojektes zu. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Entwurfsfassung der Vereinbarung über die Zusammenarbeit zum Ausbau der NGA-Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen eine einvernehmliche Regelung mit den kreisangehörigen Kommunen herbei zu führen. -2- Begründung: Der Kreis Euskirchen tritt als bündelnder Antragsteller für die Fördermittel bei Bund und Land für den Breitbandausbau auf. Um die o. g. Förderanträge bei Bund und Land im Namen der kreisangehörigen Kommunen stellen zu können, haben alle k. a. Kommunen dem Kreis Euskirchen gegenüber eine entsprechende Erklärung abgegeben, die dem Zuwendungsgeber zum Nachweis der Autorisierung vorgelegt werden musste. Im nächsten Schritt sollte nun auch die Umsetzung der von Bund und Land geförderten Ausbaumaßnahme durch den Kreis Euskirchen gebündelt werden. Um weiterhin im Namen der kreisangehörigen Kommunen handeln zu können, in deren Hoheitsgebiet der Ausbau Breitbandinfrastruktur fällt, wurde dem Kreis Euskirchen von der mittlerweile beratend hinzugezogenen Anwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek dringend empfohlen, mit den k. a. Kommunen eine Vereinbarung abzuschließen, durch die der Kreis Euskirchen autorisiert wird, das geförderte NGA-Ausbauvorhaben im Namen der k. a. Kommunen abzuwickeln und insbesondere das/die ausgewählte/n TKU zu beauftragen. Der hierzu erstellte Entwurf (siehe Anlage) wird nach den Beratungen in den Kreisgremien den k. a. Kommunen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung übersandt. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)