Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Info GB (Sachstand der aktuellen Fördersituation des kommunalen Straßenbaus)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
23 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
04.11.16, 10:02
Aktualisiert
04.11.16, 10:02
Info GB (Sachstand der aktuellen Fördersituation des kommunalen Straßenbaus) Info GB (Sachstand der aktuellen Fördersituation des kommunalen Straßenbaus)

öffnen download melden Dateigröße: 23 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 194/2016 24.10.2016 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 16.11.2016 Sachstand der aktuellen Fördersituation des kommunalen Straßenbaus In Info 180/2016 wurde berichtet, dass im Regierungsbezirk Köln ein Einplanungsgespräch in 2016 nicht mehr stattfinden wird. Der Fachausschuss forderte die Verwaltung auf, einen Appell an die Landesregierung zu richten, dass Nachfolgeregelungen zur Finanzierung des kommunalen Straßenbaus geschaffen werden. Die Verwaltung ist der Aufforderung mit dem beigefügten Schreiben (Anlage 1) nachgekommen. Mit der als Anlage 2 beigelegten Pressemeldung der Bundesregierung vom 14. Oktober 2016 wurde bekannt, dass es inzwischen eine Einigung zwischen Bund und Ländern bezüglich der Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020 gibt. Aufgrund der Neuregelungen stehen dem Land gegenüber dem derzeitigen Stand in Summe höhere Zuweisungen des Bundes in Aussicht. Eine konkrete Zweckbindung der Finanzen für die Förderung des kommunalen Straßenbaus ist bislang jedoch nicht ablesbar. Die maßgeblichen Mittel aus den Entflechtungsgeldern stehen zukünftig als Umsatzsteuer zur Verfügung, so dass für das Land auch nach 2019 die Finanzierungssicherheit nun gegeben ist. Die bisherige Begründung des Landes für die Nichteinplanung weiterer kommunaler Straßenbaumaßnahmen im Förderprogramm ist demnach entfallen. Es ist nun an der Landesregierung eine gesetzliche Nachfolgeregelung für die zukünftige Zweckbindung der zur Verfügung gestellten Gelder zu schaffen. Die Forderung hiernach wurde durch die Kreisverwaltung mit dem beigefügten Schreiben (Anlage 3) bereits an die Ministerpräsidentin gerichtet. -2- Aufgrund der akuten Betroffenheit durch den Bewilligungsstopp der Bezirksregierung Köln, ist es aus Sicht der Verwaltung dringend erforderlich, möglichst breitgefächert auf die o.g. Anschlussregelungen zu drängen. Der Kreis Euskirchen wird versuchen, sich diesbezüglich bei der nächsten Landkreistagssitzung einzubringen, um einen gemeinsamen Appel der Landkreise an die Landesregierung zu erwirken. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)