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Info GB (Anlage 3 zur Info 194/2016)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
338 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
04.11.16, 10:02
Aktualisiert
04.11.16, 10:02
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KREIS EUSKIRCHEN Oe/täLta Euskirchen, 25.10 2016 Der Land rat Staatskanzlei des Landes N ord r he i n-Westfa len Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft 40190 Düsseldorf Förderung des kommunalen Straßenbaus -Pressemeldung der Bundesregierung zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleiches vom 14. Oktober 2014- Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, die Bundesregierung veröffentlichte am 14.10.2016 die oben genannte Presseerklärung zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleiches, Die lang erwartete Einigung zur Anschlussreglung der Finanzbeziehung zwischen Bund und Ländern konnte demnach vorbehaltlich der gesetzlichen Reqelunaen erzielt werden Konkrete Aussagen zu Mittelbereitstellungen für den kommunalen Straßenbau lassen sich aus den Ausführungen leider nicht entnehmen. Die Anhang-Tabelle zu den Veröffentlichungen weist die zukünftig beabsichtigten Mittelbereitstellungen des Bundes aus. Im Vergleich zu den bisherigen Zahlen sind für NRW aufgrund der Neuordnung höhere Einnahmen zu erwarten. Ihr Landesministerium hatte bei den vorangegangenen Gesprächen den Fortbestand der kommunalen Straßenbauförderung in Abhängigkeit zu den Entfiechtungsmittel- zahlungen des Bundes gestellt. Die maßgeblichen Mittel aus den Entflechtungsgeldern stehen zukünftig als Umsatz steuer zur Verfugung, so dass für das Land nun nach 2019 die Finanzierungssicher heit gegeben ist. -2- In Bezug auf mein vorangegangenes Schreiben vom 06.10 2016 sehe iich damit »smS5SSS=äS5 entsprechenden Schritte in die Wege zu leiten. wieder zu S In Erwartung einer positiven Rückantwort verbleibe ich mit freundlichem Gruß IL Günter Rosenke