Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
04.11.16, 10:02
Aktualisiert
04.11.16, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
KREIS EUSKIRCHEN
Euskirchen, 06.10.2016
Der Landrat
Staatskanzlei des Landes
Nordrhein-Westfalen
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft
40190 Düsseldorf
Förderung des kommunalen Straßenbaus
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin,
aus aktuellem Anlass möchte ich mich nochmals zum Thema Förderung des kommunalen Straßenbaus an Sie wenden.
Mit dem beigefügtem Bescheid vom 18.08.2016 wurde uns durch die Bezirksregierung Köln als zuständige Bewilligungsbehörde der Antrag auf zuwendungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn für eine Kreisstraßenbaumaßnahme erstmalig abgelehnt.
Die Ablehnung erfolgte in Abstimmung mit Ihrem zuständigen Ministerium für Verkehrsangelegenheiten. In der Begründung wird ausgeführt, dass mit Hinblick auf die
Entflechtungsmittelzuweisung bis 2019 die Mittelbindung durch die bereits bestandskräftigen Zuwendungsbescheide den Spielraum für Neubewilligung soweit reduzieren, dass eine realistische Aufnahme der Maßnahme in ein Jahresprogramm 2017
und fortlaufend nicht absehbar sei.
Vor dem Hintergrund dieser Begründung möchte ich die Frage stellen, ob diese und
viele vergleichbare Maßnahmen meines Verwaltungsbereiches schon jetzt keinen
Fördermittelzugang mehr erhalten werden.
Bereits in meinem Schreiben vom 22.01.2015 hatte ich dringend darum gebeten, mit
Hinblick auf die auslaufende Gesetzgebung in 2019 schnellstmöglich Regelungen
auf Landesebene zum Fortbestand der Förderung des kommunalen Straßenbaus
herbeizuführen.
Die Nachricht, dass nun –bereits drei Jahre vor dem regulären Ende der bisherigen
Regelungen im Entflechtungsgesetz- Kreise und Kommunen mit der Aufgabe der
-2Aufrechterhaltung sicherer Straßenverhältnisse allein gelassen werden, kann nicht
Intention der ursprünglichen Regelungen gewesen sein.
Dringend wurden und werden Aussagen des Landes erwartet, wie die zukünftigen
Perspektiven sind.
Aus Ihren eigenen Ministerien sind Ihnen die umfangreichen und zeitintensiven planerischen Vorleistungen und Abstimmungsprozesse für Straßenbauprojekte bekannt.
Finanzielle Planungssicherheit bildet hier eine wesentliche Basis für konstruktives
und wirtschaftliches Handeln.
Die allgemeinen Finanzprobleme der Verwaltungen sind mir bewusst. Eine weitere
Beschneidung der Kommunalbereiche gerade im kostenaufwendigen infrastrukturellen Bereich kann meines Erachtens jedoch auch nicht im Landesinteresse stehen.
Sollte wie bisher eine Haushaltsfinanzierung Ihrer Meinung nach nicht mehr möglich
sein, so sollten meines Erachtens alternative Finanzierungsmodelle auf Landesebene zumindest angedacht, beraten und kommuniziert werden.
Ich bitte Sie insofern um Schaffung von Handlungsansätzen und Perspektiven für
alle kommunalen Träger.
Gerne werde ich bei meiner nächsten Sitzung des Landkreistages die Problematik
thematisieren, um zu Lösungsansätzen einen Beitrag zu leisten.
Eine Kommunikation zum Thema halte ich für dringend geboten, auch wenn zum
jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Ergebnisse vorliegen.
In der eingangs genannten Formulierung des ablehnenden Bescheides wird ein
Spielraum für die Neubewilligung von Fördermaßnahmen angeführt. Diesbezüglich
bitte ich um Offenlegung, welche finanzielle Höhe der genannte Spielraum umfasst
und welche konkreten Projekte noch in den Genuss der Neubewilligung kommen.
Für meine Ausführungen hoffe auf Ihr Verständnis.
Mit freundlichem Gruß
gez. Rosenke
Günter Rosenke