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Info GB (Anlage 1 zur Info 194/2016)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
04.11.16, 10:02
Aktualisiert
04.11.16, 10:02
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KREIS EUSKIRCHEN Euskirchen, 06.10.2016 Der Landrat Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft 40190 Düsseldorf Förderung des kommunalen Straßenbaus Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, aus aktuellem Anlass möchte ich mich nochmals zum Thema Förderung des kommunalen Straßenbaus an Sie wenden. Mit dem beigefügtem Bescheid vom 18.08.2016 wurde uns durch die Bezirksregierung Köln als zuständige Bewilligungsbehörde der Antrag auf zuwendungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn für eine Kreisstraßenbaumaßnahme erstmalig abgelehnt. Die Ablehnung erfolgte in Abstimmung mit Ihrem zuständigen Ministerium für Verkehrsangelegenheiten. In der Begründung wird ausgeführt, dass mit Hinblick auf die Entflechtungsmittelzuweisung bis 2019 die Mittelbindung durch die bereits bestandskräftigen Zuwendungsbescheide den Spielraum für Neubewilligung soweit reduzieren, dass eine realistische Aufnahme der Maßnahme in ein Jahresprogramm 2017 und fortlaufend nicht absehbar sei. Vor dem Hintergrund dieser Begründung möchte ich die Frage stellen, ob diese und viele vergleichbare Maßnahmen meines Verwaltungsbereiches schon jetzt keinen Fördermittelzugang mehr erhalten werden. Bereits in meinem Schreiben vom 22.01.2015 hatte ich dringend darum gebeten, mit Hinblick auf die auslaufende Gesetzgebung in 2019 schnellstmöglich Regelungen auf Landesebene zum Fortbestand der Förderung des kommunalen Straßenbaus herbeizuführen. Die Nachricht, dass nun –bereits drei Jahre vor dem regulären Ende der bisherigen Regelungen im Entflechtungsgesetz- Kreise und Kommunen mit der Aufgabe der -2Aufrechterhaltung sicherer Straßenverhältnisse allein gelassen werden, kann nicht Intention der ursprünglichen Regelungen gewesen sein. Dringend wurden und werden Aussagen des Landes erwartet, wie die zukünftigen Perspektiven sind. Aus Ihren eigenen Ministerien sind Ihnen die umfangreichen und zeitintensiven planerischen Vorleistungen und Abstimmungsprozesse für Straßenbauprojekte bekannt. Finanzielle Planungssicherheit bildet hier eine wesentliche Basis für konstruktives und wirtschaftliches Handeln. Die allgemeinen Finanzprobleme der Verwaltungen sind mir bewusst. Eine weitere Beschneidung der Kommunalbereiche gerade im kostenaufwendigen infrastrukturellen Bereich kann meines Erachtens jedoch auch nicht im Landesinteresse stehen. Sollte wie bisher eine Haushaltsfinanzierung Ihrer Meinung nach nicht mehr möglich sein, so sollten meines Erachtens alternative Finanzierungsmodelle auf Landesebene zumindest angedacht, beraten und kommuniziert werden. Ich bitte Sie insofern um Schaffung von Handlungsansätzen und Perspektiven für alle kommunalen Träger. Gerne werde ich bei meiner nächsten Sitzung des Landkreistages die Problematik thematisieren, um zu Lösungsansätzen einen Beitrag zu leisten. Eine Kommunikation zum Thema halte ich für dringend geboten, auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Ergebnisse vorliegen. In der eingangs genannten Formulierung des ablehnenden Bescheides wird ein Spielraum für die Neubewilligung von Fördermaßnahmen angeführt. Diesbezüglich bitte ich um Offenlegung, welche finanzielle Höhe der genannte Spielraum umfasst und welche konkreten Projekte noch in den Genuss der Neubewilligung kommen. Für meine Ausführungen hoffe auf Ihr Verständnis. Mit freundlichem Gruß gez. Rosenke Günter Rosenke