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Beschlussvorlage Stab (Aktualisierter Wirtschafts- und Stellenplan der AGIT 2017 - Erhöhung des Zuschussbedarfs)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
108 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
04.11.16, 09:01
Aktualisiert
07.11.16, 16:03
Beschlussvorlage Stab (Aktualisierter Wirtschafts- und Stellenplan der AGIT 2017 - Erhöhung des Zuschussbedarfs) Beschlussvorlage Stab (Aktualisierter Wirtschafts- und Stellenplan der AGIT 2017 - Erhöhung des Zuschussbedarfs) Beschlussvorlage Stab (Aktualisierter Wirtschafts- und Stellenplan der AGIT 2017 - Erhöhung des Zuschussbedarfs)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 273/2016 02.11.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 14.11.2016 Kreisausschuss 07.12.2016 Kreistag 14.12.2016 Aktualisierter Wirtschafts- und Stellenplan der AGIT 2017 - Erhöhung des Zuschussbedarfs Sachbearbeiter/in: Frau Poth x Tel.: (02251) 15 369 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Mittel werden über die Veränderungsliste in den Haushaltsentwurf 2017 eingeplant. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt a) b) c) d) dem zusätzlichen Finanzbedarf der AGIT mbH gem. aktualisierten Wirtschafts- und Stellenplan 2017 zuzustimmen, die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von 8.500 € im Haushaltsplan 2017 bereitzustellen, der teilweise vom Gesellschaftsvertrag abweichenden Zuschussregelung (quotal auf alle Gesellschafter -ohne Sparkassen-) zuzustimmen. Die Verwaltung möge bei der AGIT-Geschäftsführung die jährliche Vorlage einer mittelfristigen Wirtschafts- und Finanzplanung über jeweils 5 Jahre einfordern. -2- Begründung: Die AGIT-Geschäftsführung erläutert zu der Aktualisierung des Wirtschafts- und Stellenplans in einer Mail vom 19.10.2016: „Eine grundsätzliche Erhöhung des AGIT-Zuschusses durch die Gebietskörperschaften ist in der Runde der HVB´s im Juli 2016 besprochen und in der Vorstandssitzung des AGIT-Aufsichtsrates im August 2016 als Beschlussempfehlung an den Aufsichtsrat verabschiedet worden. Durch personelle Veränderungen bei der AGIT konnten 2,5 Planstellen aus den jetzt zugesagten Interreg-Projekten finanziert werden, so dass – entgegen der Diskussion mit den HVB´s im Juli – keine zusätzlichen Mittel für zwei neu einzustellende Mitarbeiter notwendig geworden sind. Geblieben ist das Kernproblem der AGIT, das praktisch kaum Sachmittel für die Beteiligung an Initiativen, Programmen und Veranstaltungen bereitstehen, die sich erst im Laufe des Jahres ergeben. So konnte sich die AGIT nicht angemessen an Projekten wie dem Digital Hub oder an Landesprogrammen beteiligen. Hierfür sind die im Wirtschaftsplan als „Überschuss“ ausgewiesenen Mittel in Höhe von 149.000,- € vorgesehen. Durch diese Darstellung sollte deutlich werden, dass diese Sachmittel nicht im Vorhinein verplant sind und nur für solche nicht planbaren Maßnahmen vorgesehen sind. Bei Nichtinanspruchnahme sollen diese Mittel entweder nicht abgerufen, mit den Zuschüssen des kommenden Jahres verrechnet oder dem Eigenkapital zufließen (hierzu müssen dann gegebenenfalls Beschlüsse gefasst werden). Bei der Verteilung der Gesellschafterzuschüsse ist der Vorstandsbeschluss vom August 2016 umgesetzt worden. Inhaltlich liegt dem zugrunde, dass sich die Gesellschafter bei der Aufteilung der Zuschüsse an Zweckverband und AGIT in der Vergangenheit bereits entgegen der Verteilung der Gesellschafteranteile entschieden haben. Die Gebietskörperschaften haben dem Budget der AGIT rund 100.000 € entzogen, während die Gesellschafter IHK und Handwerkskammer ihre Zuschüsse unverändert gehalten haben. Diese nicht mit dem Gesellschaftsvertrag konforme Verteilung der Zuschüsse soll mit der vorgeschlagenen Regelung wieder korrigiert werden. Die Beschlüsse über die Eigenbeteiligungen bei den Projekten sind bereits gefasst worden.“ In den der Verwaltung vorliegenden Sitzungsunterlagen zur Aufsichtsratssitzung der AGIT mbH vom 24.10.2016 zum Wirtschafts- und Stellenplan 2017 wird im aktualisierten Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 bei einem Gesellschafterzuschuss (Bereich Wirtschaftsförderung) in Höhe von 1.050.000 € ein Jahresüberschuss in Höhe von 149.653 € ausgewiesen. Der Anteil des Kreises am Gesellschafterzuschuss soll 61.695,13 € betragen. Mit Schreiben vom 27.10.2016 wurde eine korrigierte Fassung des Wirtschaftsplanes 2017 vorgelegt, welche einen Überschuss in Höhe von 108.573 € ausweist. Dieser Betrag entspricht dem Überschuss der Sparte „Technologiezentrumsmanagement“, welcher entsprechend dem Gesellschaftsvertrag i. V. m. der Gesellschaftervereinbarung vom 29.11.2013 in eine Rücklage für künftige Instandhaltungen und Modernisierungen eingestellt wird. Der Gesellschafterzuschuss für den Bereich „Wirtschaftsförderung“ wird unverändert mit 1.050.000 € ausgewiesen. Der Kreistag hat im Rahmen der Beschlussfassung zur regionalen Strukturreform (D 63/2012 vom 17.07.2012) festgelegt, dass für das Jahr 2017 ein Betriebskostenzuschuss von bis zu 53,5 T€ bereitgestellt wird. Für den Kreis Euskirchen ist ein zusätzlicher Zuschussbedarf an die AGIT mbH in Höhe von 8.500 € erforderlich. Dieser bedarf der Beschlussfassung durch den Kreistag. Ferner wird zur vorgelegten Berechnung des Gesellschafterzuschusses angemerkt, dass der Betrag von 1.050.000 € nach zwei verschiedenen Berechnungsmethoden ermittelt wurde. -3Der Gesellschaftsvertrag gibt vor, dass die am Stammkapital der Gesellschaft beteiligten Gebietskörperschaften und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft StädteRegion Aachen mbH die Zuschüsse im Verhältnis ihrer Stammkapitalanteile zueinander erbringen. Dieser Schlüssel wurde für die Berechnung eines Teilbetrages von 1.021.789,40 € zu Grunde gelegt. Die Aufteilung des Betrages von 28.210,60 € quotal auf alle Gesellschafter (ohne Sparkassen) ist weder durch den Gesellschaftsvertrag noch durch die am 29.11.2013 abgeschlossene Vereinbarung der Gesellschafter zur Finanzierung der AGIT abgedeckt, wurde aber auf Basis des Vorstandsbeschlusses umgesetzt. § 15 Abs. 4 letzter Absatz des Gesellschaftsvertrages „Eine hiervon [Gebietskörperschaften im Verhältnis ihrer Stammkapitalanteile zueinander] abweichende Aufbringung ist entsprechend der Empfehlung des Aufsichtsrates von der Gesellschafterversammlung zu beschließen.“ bietet die Möglichkeit einer abweichenden Zuschussregelung. Voraussetzung ist aber, dass hierüber ein ausdrücklicher Beschluss gefasst wird. Herr Dr. Mahnke, Geschäftsführer der AGIT mbH, ist als Gast in der Sitzung vertreten und steht für Rückfragen zur Verfügung. gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)