Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
111 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
04.11.16, 11:02
Aktualisiert
11.11.16, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 271/2016
02.11.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
14.11.2016
Kreisausschuss
07.12.2016
Kreistag
14.12.2016
Sternenregion Eifel (International Dark Sky Reserve Eifel)
Sachbearbeiter/in: Frau Müller
x
Tel.: (02251) 15 190
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag begrüßt die Bewerbung des Vereins Naturpark Nordeifel e.V. um die Anerkennung der
Erlebnisregion Nationalpark Eifel als "International Dark Sky Reserve" bei der International Dark-Sky
Association (IDA) und erkennt die als Anlage 1 zu V 271/2016 beigefügten Beleuchtungsrichtlinien
als verbindlich an. Er bittet die betroffenen Kreise, Städte und Gemeinden ebenfalls um eine
entsprechende Beschlussfassung.
-2Begründung:
Mit Urkunde vom 17.2.2014 ist der Nationalpark Eifel vorläufig als International Dark Sky Park mit der
deutschsprachigen Bezeichnung „Sternenpark Nationalpark Eifel“ ausgezeichnet worden. Diese
Auszeichnung wird von der "International Dark-Sky Association" (IDA) an Gebiete mit einer
besonders schützenswerten und nahezu natürlichen Nachtlandschaft verliehen. Verbunden damit ist
das Ziel, durch eine umweltverträgliche und optimierte Beleuchtung die natürliche Nachtlandschaft zu
bewahren oder wieder herzustellen und die unerwünschten Nebenwirkungen des Einsatzes von
künstlichem Licht in der Nacht, üblicherweise unter dem Begriff Lichtverschmutzung
zusammengefasst, zu vermeiden.
Nunmehr soll als folgerichtiger nächster Schritt die Anerkennung als "International Dark Sky Reserve"
mit der deutschsprachigen Bezeichnung „Sternenregion Eifel“ angestrebt werden, um nachhaltig die
Qualität des nächtlichen Sternenhimmels und den Schutz der nächtlichen Naturlandschaft in der
ganzen Region zu erhalten und weiter zu verbessern sowie in der ganzen Region das Naturerlebnis
eines sternenreichen Nachthimmels zu ermöglichen.
Für die Antragstellung ist es erforderlich, dass in einem Umkreis von etwa 15 km um die Grenzen des
existierenden Sternenpark Nationalpark Eifel (Kernzone) herum die angrenzenden Städte und
Gemeinden (Randzone) sich ebenfalls zu diesen Zielen erklären. Die projektierte geografische
Abgrenzung der Sternenregion Eifel ist der Anlage 2 zu V 271/2016 zu entnehmen. Da es sich um
Städte und Gemeinden innerhalb des Naturparks Nordeifel handelt, liegt die Trägerschaft der
Initiative beim Verein Naturpark Nordeifel e.V..
Um diese Ziele zu realisieren, ist es notwendig, dass die betroffenen Städte und Gemeinden beraten
und darüber entscheiden, dass bei Neu- oder Umgestaltungen der Beleuchtungssysteme die
Beleuchtungsrichtlinien herangezogen werden (s. Anlage 1 zu V 271/2016) und sukzessive eine
Anpassung der bestehenden Beleuchtung an die Beleuchtungsrichtlinien vorgenommen wird.
Zudem sollen die beteiligten Städte und Gemeinden zum Zeitpunkt der Antragstellung eine den
Beleuchtungsrichtlinien entsprechende Beleuchtungsinstallation oder Beleuchtungsumstellung
vorweisen.
Ebenso sollen die Bürger, die Industrie, das Gewerbe und der Handel durch Aufklärung und
Öffentlichkeitsarbeit über die Sternenregion Eifel für das Thema „Wert der Nacht“ sensibilisiert und
zur Vermeidung von Lichtverschmutzung motiviert werden.
In diesem Zusammenhang werden die Städte und Gemeinden auch gebeten, die Zugänglichkeit zu
geeigneten Plätzen zu gewährleisten, um einen sternenreichen Nachthimmel erlebbar zu machen.
Die weiteren unabdingbaren Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung
(Beleuchtungsrichtlinien, Beratung, Beleuchtungsinventar und Managementplan) werden durch das
bereits laufende Projekt "Sternenregion Eifel" adressiert.
Durch die Einhaltung der Beleuchtungsempfehlungen (Anlage 1 zu V 271/2016) wird nicht nur die
Lichtverschmutzung reduziert. Die Qualität der Beleuchtung wird generell wesentlich verbessert
wegen der Erhöhung der Sicherheit durch verbesserte Sichtfähigkeit und Dunkeladaption,
wegen der geringeren Blendungswirkung und verbesserten visuellen Wahrnehmung,
wegen der geringeren zirkadianen Wirkung auf alle Lebewesen,
wegen der geringeren Insektenanlockwirkung,
wegen der geringeren Störung der nächtlichen Lebenswelt (Tiere und Pflanzen),
wegen der geringeren Lichtstreuung,
wegen der geringeren Gefährdung der Netzhaut des menschlichen Auges sowie
wegen der angenehmeren Empfindung des Lichtes.
-3Die Beleuchtung mit effizienten, belastungsarmen und nicht himmelwärts strahlenden
Beleuchtungssystemen kann insbesondere Einsparungen im laufenden Betrieb nach sich ziehen. Die
Beleuchtungsempfehlungen beinhalten deshalb auch ein großes Energieeinsparpotential und
unterstützen die Klimaschutzinitiative des Kreises. Zudem wird ein besserer Schutz und die
Förderung der Artenvielfalt der nachtaktiven Lebenswelt (Tiere und Pflanzen) erzielt.
Mit der Anerkennung als „International Dark Sky Reserve“ würde die gesamte Region darüber hinaus
um einen besonderen touristischen Anziehungspunkt reicher. Bei einer Anerkennung wäre die
„Sternenregion Eifel“ einer der ersten „International Dark Sky Reserves“ in Deutschland. Die
Dokumentation der in Teilen vorhandenen natürlichen Nachtlandschaft wäre ein
Alleinstellungsmerkmal unserer Region, das auch noch stärker touristisch genutzt werden kann.
Auf die bisherigen Vermarktungserfolge in Zusammenarbeit mit der NET (60 Veranstaltungen im
Rahmen des UNESCO Internationalen Jahres des Lichts mit fast 2500 Besucher allein auf der
Sternwarte auf dem Internationalen Platz Vogelsang sowie in 2015) sowie auf die enorme
Medienpräsenz (über 300 Berichterstattungen in 2015) wird verwiesen.
Es ist noch darauf hinzuweisen, dass es nicht das Ziel ist, die Region im negativen Sinne zu
„verfinstern“. Wie oben dargelegt geht es um eine kostenneutrale Optimierung der Beleuchtung durch
Vermeidung der unerwünschten Nebenwirkungen wie Himmelsaufhellung und Blendung und um eine
bessere Umweltverträglichkeit der öffentlichen und auch der privaten Beleuchtung.
Die Eifelregion verfügt durch die Realisierung dieses Vorhaben über ein wichtiges
Alleinstellungsmerkmal und bekommt dadurch einen überregional bedeutsamen Modellcharakter.
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
______________________
(Unterschrift)
______________________
(Unterschrift)
______________________
(Unterschrift)