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Beschlussvorlage Stab (Sternenregion Eifel (International Dark Sky Reserve Eifel))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
111 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
04.11.16, 11:02
Aktualisiert
11.11.16, 12:01
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 271/2016 02.11.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 14.11.2016 Kreisausschuss 07.12.2016 Kreistag 14.12.2016 Sternenregion Eifel (International Dark Sky Reserve Eifel) Sachbearbeiter/in: Frau Müller x Tel.: (02251) 15 190 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag begrüßt die Bewerbung des Vereins Naturpark Nordeifel e.V. um die Anerkennung der Erlebnisregion Nationalpark Eifel als "International Dark Sky Reserve" bei der International Dark-Sky Association (IDA) und erkennt die als Anlage 1 zu V 271/2016 beigefügten Beleuchtungsrichtlinien als verbindlich an. Er bittet die betroffenen Kreise, Städte und Gemeinden ebenfalls um eine entsprechende Beschlussfassung. -2Begründung: Mit Urkunde vom 17.2.2014 ist der Nationalpark Eifel vorläufig als International Dark Sky Park mit der deutschsprachigen Bezeichnung „Sternenpark Nationalpark Eifel“ ausgezeichnet worden. Diese Auszeichnung wird von der "International Dark-Sky Association" (IDA) an Gebiete mit einer besonders schützenswerten und nahezu natürlichen Nachtlandschaft verliehen. Verbunden damit ist das Ziel, durch eine umweltverträgliche und optimierte Beleuchtung die natürliche Nachtlandschaft zu bewahren oder wieder herzustellen und die unerwünschten Nebenwirkungen des Einsatzes von künstlichem Licht in der Nacht, üblicherweise unter dem Begriff Lichtverschmutzung zusammengefasst, zu vermeiden. Nunmehr soll als folgerichtiger nächster Schritt die Anerkennung als "International Dark Sky Reserve" mit der deutschsprachigen Bezeichnung „Sternenregion Eifel“ angestrebt werden, um nachhaltig die Qualität des nächtlichen Sternenhimmels und den Schutz der nächtlichen Naturlandschaft in der ganzen Region zu erhalten und weiter zu verbessern sowie in der ganzen Region das Naturerlebnis eines sternenreichen Nachthimmels zu ermöglichen. Für die Antragstellung ist es erforderlich, dass in einem Umkreis von etwa 15 km um die Grenzen des existierenden Sternenpark Nationalpark Eifel (Kernzone) herum die angrenzenden Städte und Gemeinden (Randzone) sich ebenfalls zu diesen Zielen erklären. Die projektierte geografische Abgrenzung der Sternenregion Eifel ist der Anlage 2 zu V 271/2016 zu entnehmen. Da es sich um Städte und Gemeinden innerhalb des Naturparks Nordeifel handelt, liegt die Trägerschaft der Initiative beim Verein Naturpark Nordeifel e.V.. Um diese Ziele zu realisieren, ist es notwendig, dass die betroffenen Städte und Gemeinden beraten und darüber entscheiden, dass bei Neu- oder Umgestaltungen der Beleuchtungssysteme die Beleuchtungsrichtlinien herangezogen werden (s. Anlage 1 zu V 271/2016) und sukzessive eine Anpassung der bestehenden Beleuchtung an die Beleuchtungsrichtlinien vorgenommen wird. Zudem sollen die beteiligten Städte und Gemeinden zum Zeitpunkt der Antragstellung eine den Beleuchtungsrichtlinien entsprechende Beleuchtungsinstallation oder Beleuchtungsumstellung vorweisen. Ebenso sollen die Bürger, die Industrie, das Gewerbe und der Handel durch Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit über die Sternenregion Eifel für das Thema „Wert der Nacht“ sensibilisiert und zur Vermeidung von Lichtverschmutzung motiviert werden. In diesem Zusammenhang werden die Städte und Gemeinden auch gebeten, die Zugänglichkeit zu geeigneten Plätzen zu gewährleisten, um einen sternenreichen Nachthimmel erlebbar zu machen. Die weiteren unabdingbaren Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung (Beleuchtungsrichtlinien, Beratung, Beleuchtungsinventar und Managementplan) werden durch das bereits laufende Projekt "Sternenregion Eifel" adressiert. Durch die Einhaltung der Beleuchtungsempfehlungen (Anlage 1 zu V 271/2016) wird nicht nur die Lichtverschmutzung reduziert. Die Qualität der Beleuchtung wird generell wesentlich verbessert wegen der Erhöhung der Sicherheit durch verbesserte Sichtfähigkeit und Dunkeladaption, wegen der geringeren Blendungswirkung und verbesserten visuellen Wahrnehmung, wegen der geringeren zirkadianen Wirkung auf alle Lebewesen, wegen der geringeren Insektenanlockwirkung, wegen der geringeren Störung der nächtlichen Lebenswelt (Tiere und Pflanzen), wegen der geringeren Lichtstreuung, wegen der geringeren Gefährdung der Netzhaut des menschlichen Auges sowie wegen der angenehmeren Empfindung des Lichtes. -3Die Beleuchtung mit effizienten, belastungsarmen und nicht himmelwärts strahlenden Beleuchtungssystemen kann insbesondere Einsparungen im laufenden Betrieb nach sich ziehen. Die Beleuchtungsempfehlungen beinhalten deshalb auch ein großes Energieeinsparpotential und unterstützen die Klimaschutzinitiative des Kreises. Zudem wird ein besserer Schutz und die Förderung der Artenvielfalt der nachtaktiven Lebenswelt (Tiere und Pflanzen) erzielt. Mit der Anerkennung als „International Dark Sky Reserve“ würde die gesamte Region darüber hinaus um einen besonderen touristischen Anziehungspunkt reicher. Bei einer Anerkennung wäre die „Sternenregion Eifel“ einer der ersten „International Dark Sky Reserves“ in Deutschland. Die Dokumentation der in Teilen vorhandenen natürlichen Nachtlandschaft wäre ein Alleinstellungsmerkmal unserer Region, das auch noch stärker touristisch genutzt werden kann. Auf die bisherigen Vermarktungserfolge in Zusammenarbeit mit der NET (60 Veranstaltungen im Rahmen des UNESCO Internationalen Jahres des Lichts mit fast 2500 Besucher allein auf der Sternwarte auf dem Internationalen Platz Vogelsang sowie in 2015) sowie auf die enorme Medienpräsenz (über 300 Berichterstattungen in 2015) wird verwiesen. Es ist noch darauf hinzuweisen, dass es nicht das Ziel ist, die Region im negativen Sinne zu „verfinstern“. Wie oben dargelegt geht es um eine kostenneutrale Optimierung der Beleuchtung durch Vermeidung der unerwünschten Nebenwirkungen wie Himmelsaufhellung und Blendung und um eine bessere Umweltverträglichkeit der öffentlichen und auch der privaten Beleuchtung. Die Eifelregion verfügt durch die Realisierung dieses Vorhaben über ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal und bekommt dadurch einen überregional bedeutsamen Modellcharakter. gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)