Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
2,4 MB
Datum
14.12.2016
Erstellt
04.11.16, 11:02
Aktualisiert
04.11.16, 11:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beleuchtungsrichtlinien
für die Sternenregion Eifel
Entsprechend des Programms zur Anerkennung von Schutzgebieten
für einen sternenreichen Nachthimmel und für eine natürliche
Nacht durch die International Dark-Sky Association
(Dark Sky Reserve Programm Criteria – Oktober 2015)
Projekt Sternenregion Eifel
Autor: Harald Bardenhagen
Stand: 03.11.2016
Beleuchtungsrichtlinien für die Sternenregion Eifel
Ziel der nachfolgenden Beleuchtungsempfehlungen ist die Vermeidung der unerwünschten
Nebenwirkungen von künstlichen Licht in der Nacht. Diese Nebenwirkungen werden
allgemein unter dem Begriff „Lichtverschmutzung“ zusammengefasst und beinhalten
negative Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden, auf die Artenvielfalt, auf die
natürlichen Nachtlandschaften und auf die Sichtbarkeit eines sternenreichen Nachthimmels.
Außerdem verbessern die Beleuchtungsrichtlinien die Qualität der Beleuchtung generell,
da die Sicherheit im öffentlichen Raum durch verbesserte Sichtfähigkeit und
Dunkeladaption erhöht wird,
da eine geringere Blendungswirkung eine verbesserte visuelle Wahrnehmung
gewährleistet,
da eine geringere zirkadiane Wirkung auf alle Lebewesen erfolgt,
da geringere Insektenanlockwirkung erzeugt wird,
da die nächtliche Lebenswelt (Tiere und Pflanzen) weniger Störungen ausgesetzt wird,
da die Lichtstreuung geringer ist,
da die Netzhaut des menschlichen Auges weniger gefährdet wird,
da das Licht als angenehmer empfunden wird.
Die Beleuchtung mit effizienten, belastungsarmen und nicht himmelwärts strahlenden
Beleuchtungssystemen kann insbesondere Einsparungen im laufenden Betrieb nach sich
ziehen. Die Beleuchtungsempfehlungen beinhalten deshalb auch ein großes
Energieeinsparpotential und unterstützen die Klimaschutzinitiative des Kreises.
Diese Beleuchtungsempfehlungen entsprechen den Anforderungen der International DarkSky Association (IDA) für die Anerkennung als International Dark Sky Reserve (IDSR).
Die Beleuchtungsrichtlinien richten sich an Städte und Kommunen und haben auch
empfehlenden Charakter für Handel, Gewerbe und Industrie sowie für Privatpersonen.
Die Beleuchtungsrichtlinien sind bei Umrüstungen und Erneuerungen sowie bei neuen
Installationen zu beachten.
Zonierung
Die Sternenregion Eifel umfasst eine Kernzone und eine Randzone.
Die Kernzone besteht aus dem Gebiet des Nationalpark Eifel und verfügt über nahezu
vollständige nächtliche Dunkelheit.
Der Nationalpark ist bereits vorläufig als International Dark Sky Park (IDSP) mit der
deutschsprachigen Bezeichnung „Sternenpark Nationalpark Eifel“ anerkannt. Eine endgültige
Anerkennung soll bis zum Februar 2017 durch die IDA erfolgen.
Die Randzone besteht aus dem Gebiet der Städte und Gemeinden, die sich in einem ca. 15
km breiten Gürtel um die Grenzen des Nationalpark Eifel befinden.
Beleuchtungsregeln für die Kernzone
Grundsätzlich darf in der Kernzone (Gebiet des Nationalpark Eifel) kein stationäres Licht
außerhalb von Gebäuden eingesetzt werden. Künstliches Licht, das aus Gebäuden stark
hinausstrahlt, ist durch Abschirmungen zu vermeiden. Ein Anstrahlen von Gebäuden sowie
beleuchtete Werbeeinrichtungen sind in der Kernzone grundsätzlich nicht erlaubt.
Für die im Nationalparkgebiet liegenden Gebiete Vogelsang und Wollseifen sowie Erkensruhr
gelten abweichende Regelungen, die in den Beleuchtungsrichtlinien für den Sternenpark
Nationalpark Eifel festgelegt sind. Für das gesamte Gebiet Vogelsang IP ist der Einsatz von
künstlichem Licht mit einer Emission von Licht mit einer Wellenlänge unter 500 nm
(Blauanteil) grundsätzlich nicht zugelassen.
Beleuchtungsregeln für die Randzone
Die Beleuchtungsregeln ordnen sich bestehenden gesetzlichen Beleuchtungsregelungen
unter. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung der EN 13201 mit Ausnahme der
Beleuchtung von Fußgängerüberwegen.
Grundsätzlich sollte jeder Beleuchtungseinsatz gut begründet sein:
Gibt es eine Notwendigkeit für die Beleuchtung?
Wie lange muss das Licht in welcher Intensität eingesetzt werden?
Ist eine zeit- oder bedarfsabhängige Reduzierung möglich?
Wo genau wird das Licht benötigt?
Welche Lichtqualität ist notwendig?
Bei Orientierung an der EN 13201 ein möglichst geringe Beleuchtungsklasse wählen
und die Mindestwerte für Beleuchtungsstärke, Leuchtdichte, Gleichförmigkeit
wählen oder diese unterschreiten, soweit die Verkehrssicherungspflicht erfüllt wird
Die nachfolgende Regeln sollten immer bei der Planung und beim Einsatz von
Außenbeleuchtung beachtet werden:
Kein Licht nach oben richten
Kein Licht über die Horizontale richten
Flaches Leuchtenglas statt gewölbtes Glas verwenden
Licht nur dort, wo es wirklich notwendig ist
Licht nur bei Bedarf anschalten
Nur soviel Licht wie erforderlich einsetzen
Blendung vermeiden
Leuchtkörper mit wenig oder ohne blauen Lichtanteil verwenden
Verzicht auf oder Optimierung von Fassadenbeleuchtung
Anstrahlungen nur von oben nach unten
Leuchtwerbung optimiert gestalten
Grundsätzlich sollen nur voll abgeschirmte Leuchten eingesetzt werden, die im montierten
Zustand kein Licht oberhalb der Horizontalen abstrahlen. Voll abgeschirmte Leuchten haben
ein Upward Light Ration (ULR) von Null Prozent (ULR=0%). In begründeten Ausnahmefällen
dürfen Lampen mit einer Lichtmenge kleiner als 500 Lumen mit ULR < 20% eingesetzt
werden.
Vorzugsweise sollten Leuchten der Lichtklasse G6 verwendet werden, die eine Beschränkung
des Lichtaustritts in den Winkelbereichen 10° und 20° unterhalb der Horizontalen haben.
Damit wird Blendung vermieden.
Es dürfen nur Leuchten mit geringen Blauanteilen genutzt werden. Natriumniederdruck und
Natriumhochdruckleuchten erfüllen dieses Kriterium. Bei LED Leuchten kann die
Farbtemperatur als Anhaltspunkt für das Ausmaß des Blauanteils verwendet werden.
Die Verwendung von Leuchten mit einer Farbtemperatur über 3000 K (Kelvin) ist nicht
zulässig. Die Verwendung von Leuchten mit einer möglichst geringen Farbtemperatur ist
anzustreben. Fast alle Hersteller können heute Leuchten mit 3000 K, 2700 K und sogar
darunter anbieten. Besonders belastungsarm sind Leuchten gänzlich ohne Blauanteil. Dabei
kommen effiziente amber oder pc-amber LEDs zum Einsatz.
Die Lichtmenge sollte bedarfsorientiert gesteuert werden können. Licht sollte nur zu den
Zeiten eingesetzt werden, in den es benötigt wird (gesteuert durch Schalter oder
Bewegungssensoren). Bei kontinuierlicher Beleuchtung sollte die Lichtmenge in den
Nachtstunden (z.B. zwischen 22:00 und 5:00 Uhr) auf mindestens 50%, besser auf 30% oder
niedriger reduziert oder vollständig ausgeschaltet werden.
Anstrahlungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt und sollten eine maximale
Leuchtdichte von 5 cd/m2 nicht überschreiten.
Leuchttafeln dürfen eine maximale Leuchtdichte von 100 cd/m2 in der Nacht nicht
überschreiten.
Die Beleuchtung von Verkehrsflächen außerhalb geschlossener Ortschaften ist zu vermeiden,
sofern die Sicherheitsanforderungen dies zulassen.
Der Kreis wirkt aufklärend und ggf. unterstützend darauf hin, dass in privaten und
geschäftlichen Bereichen, insbesondere bei der Gewerbebeleuchtung, die o.g. Regelungen
Anwendung finden. In diesem Rahmen soll die Gewerbebeleuchtung spätestens 60 Minuten
nach Geschäftsschluss und 60 Minuten vor Geschäftsbeginn ausgeschaltet sein. Für
Flächenbeleuchtung sind asymmetrische Planflächenstrahler einzusetzen, die exakt
horizontal montiert sind. Sofern möglich sollte bedarfsorientierte Schaltung eingesetzt
werden.
Anmerkungen:
Diese Beleuchtungsempfehlungen werden in zeitlichen Abständen überprüft und
ggf. dem aktuellen Stand der Forschung angepasst.
Unter Verwendung der Beleuchtungsempfehlungen der Fachgruppe Dark-Sky
der Vereinigung der Sternfreunde (Dr. Andreas Hänel) erstellt.