Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
11.03.2009
Erstellt
28.04.09, 06:55
Aktualisiert
28.04.09, 06:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschusses
Immobilien am 11.03.2009
33
Antrag zur Überarbeitung der Vergaberichtlinien für öffentliche Aufträge (140/2009)
Die V 140/2009 wird dem Rat der Stadt Erftstadt mit folgender Änderung zur Beschlussfassung
empfohlen:
Befristet bis zum 31.12.2010 soll folgende Regelung angewendet werden:
1. Die Betragsgrenzen werden – zunächst befristet bis zum 31.12.2010 - angehoben :
Freihändige Vergabe :
VOL und VOB-Nebengewerke = bis 20.000 €
VOB-Hauptgewerke = bis 30.000 €
2. Das RPA wird beauftragt, nach Ablauf der Frist dem Rechnungsprüfungsausschuss
und dem Rat vorzulegen :
a) einen Bericht, welche Maßnahmen im Rahmen dieser höheren
Betragsgrenzen ohne förmliche Ausschreibung durchgeführt wurden und ob
es dabei zu Verlusten der Qualität bei Vorbereitung der Leistungsbeschreibungen und / oder der weiteren Abwicklung gekommen ist
b) eine Bewertung, ob die erweiterte freihändige Vergabe und damit der
Verzicht auf förmliche Ausschreibung sich insgesamt bewährt hat.
3. Weiterhin werden – ebenfalls zunächst befristet bis zum 31.12.2010 – die
Betragsgrenzen für beschränkte Ausschreibungen angehoben :
Beschränkte Ausschreibungen :
VOL und VOB-Nebengewerke = bis 100.000 €
VOB-Hauptgewerke = bis 200.000 €
4. Die Anhebung der Wertgrenzen erfolgt unabhängig von den Maßnahmen im Rahmen
des Konjunkturpaketes II und gilt daher für alle Vergaben der Stadt und der
Eigenbetriebe.
5. Die Ausschreibungswerte unter Pkte. 3.1 und 3.2 der Vergaberichtlinien der Stadt
Erftstadt in der Fassung vom 02.01.2008 werden entsprechend geändert.
Die Verwaltung (Rechnungsprüfungsamt) wird gebeten bis zur Ratsitzung eine schriftliche
Stellungnahme dazu abzugeben.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschusses Immobilien vom 11.03.2009
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