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Beschlusstext (Antrag zur Überarbeitung der Vergaberichtlinien für öffentliche Aufträge)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
11.03.2009
Erstellt
28.04.09, 06:55
Aktualisiert
28.04.09, 06:55
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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschusses Immobilien am 11.03.2009 33 Antrag zur Überarbeitung der Vergaberichtlinien für öffentliche Aufträge (140/2009) Die V 140/2009 wird dem Rat der Stadt Erftstadt mit folgender Änderung zur Beschlussfassung empfohlen: Befristet bis zum 31.12.2010 soll folgende Regelung angewendet werden: 1. Die Betragsgrenzen werden – zunächst befristet bis zum 31.12.2010 - angehoben : Freihändige Vergabe : VOL und VOB-Nebengewerke = bis 20.000 € VOB-Hauptgewerke = bis 30.000 € 2. Das RPA wird beauftragt, nach Ablauf der Frist dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat vorzulegen : a) einen Bericht, welche Maßnahmen im Rahmen dieser höheren Betragsgrenzen ohne förmliche Ausschreibung durchgeführt wurden und ob es dabei zu Verlusten der Qualität bei Vorbereitung der Leistungsbeschreibungen und / oder der weiteren Abwicklung gekommen ist b) eine Bewertung, ob die erweiterte freihändige Vergabe und damit der Verzicht auf förmliche Ausschreibung sich insgesamt bewährt hat. 3. Weiterhin werden – ebenfalls zunächst befristet bis zum 31.12.2010 – die Betragsgrenzen für beschränkte Ausschreibungen angehoben : Beschränkte Ausschreibungen : VOL und VOB-Nebengewerke = bis 100.000 € VOB-Hauptgewerke = bis 200.000 € 4. Die Anhebung der Wertgrenzen erfolgt unabhängig von den Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II und gilt daher für alle Vergaben der Stadt und der Eigenbetriebe. 5. Die Ausschreibungswerte unter Pkte. 3.1 und 3.2 der Vergaberichtlinien der Stadt Erftstadt in der Fassung vom 02.01.2008 werden entsprechend geändert. Die Verwaltung (Rechnungsprüfungsamt) wird gebeten bis zur Ratsitzung eine schriftliche Stellungnahme dazu abzugeben. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschusses Immobilien vom 11.03.2009 Seite 2