Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
100 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
17.11.16, 12:01
Aktualisiert
18.11.16, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 260/2016
13.10.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
01.12.2016
Kreisausschuss
07.12.2016
Kreistag
14.12.2016
Antrag des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Euskirchen e. V., auf Gewährung eines
Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 20 Plätzen für Kinder über drei Jahren in
der Kindertageseinrichtung in 53902 Bad Münstereifel-Iversheim, An der Ley 36
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 15-625
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 28
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Euskirchen e. V.,
zu den Kosten der Ausstattung von 20 Plätzen für Kinder über drei Jahren in der
Kindertageseinrichtung in 53902 Bad Münstereifel-Iversheim, An der Ley 36, einen Zuschuss in Höhe
von 70.000 € zu gewähren.
Da die Maßnahme erst im Haushaltsjahr 2017 durchgeführt wird, beschließt der Kreistag auf
Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die im Folgejahr zu leistende Auszahlungsermächtigung in
Höhe von 70.000 € in das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen.
-2-
Begründung:
Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Euskirchen e. V., bittet mit Antrag vom 26.08.2016 um
Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 20 Plätzen für Kinder über drei
Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53902 Bad Münstereifel-Iversheim, An der Ley 36.
Die Maßnahme soll im Haushaltsjahr 2017 durchgeführt werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund der Kreistagsbeschlüsse vom 20.07.2011 (V193/2011) und 05.10.2016
(V 233/2016) für Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008
den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Euskirchen e. V.,
auf 70.000 €.
Gem. Ziffer 4.4.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum
Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ergibt sich ein
zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 70.000 €.
Der Zuwendungsbescheid des Landes vom 22.09.2016 über 63.000 € liegt vor.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1.
2.
3.
4.
Gesamtkosten
Landeszuschuss
Kreiszuschuss
Trägeranteil
VE 2017
70.000,00 €
63.000,00 €
7.000,00 €
0,00 €
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)