Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
35 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
14.10.16, 08:01
Aktualisiert
18.11.16, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Fraktion im Kreistag Euskirchen
Datum:
F 29/2016
06.10.2016
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
17.11.2016
Fehler bei Verbuchung von SGB II-Leistungen zu Lasten des Kreises
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE
Sehr geehrter Herr Landrat,
für die nächste Sitzung des Kreistags am 14.12. bitten wir um die Beantwortung der folgenden
Fragen:
1. Welche Erkenntnisse hat der Kreis über mögliche Fehlbuchungen von SGB II-Leistungen zu
Lasten des Kreises (und zu Gunsten des Bundes) in der Webanwendung A2LL, die in Jobcentern zur
Verbuchung von Leistungen nach SGB II verwendet wurde?
2. Mehrere Kreise in NRW haben seit Bekanntwerden der unter 1. genannten Problematik im Jahr
2015 z.B. das örtliche Rechnungsprüfungsamt mit der Angelegenheit befasst. Mit Rundschreiben vom
19.04.2016 empfahl auch der Landkreistag NRW seinen Mitgliedern auch im Hinblick auf ein
mögliches juristisches Vorgehen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, örtliche Prüfungen über
fehlerhafte Verbuchungen in bestimmten Kontenbereichen vorzunehmen und den LKT davon zu
unterrichten. Wurde diese Überprüfung vorgenommen? Wenn ja, wie und in welchem Umfang und
welche Ergebnisse brachte sie? Wenn nein, warum nicht?
3. In Köln und dem Rhein-Sieg-Kreis kontrollieren ämterübergreifende Prüfteams kontinuierlich die
täglich anfallenden Buchungen. Wie erfolgt im Kreis Euskirchen allgemein die Kontrolle und
Überprüfung der offenbar fehleranfälligen Verbuchungen mit A2LL bzw. der Nachfolgeanwendung
ALLEGRO?
Begründung:
Im Sommer 2015 wurde erstmals bekannt, dass es im Landkreis Göppingen in bestimmten
Konstellationen zu Fehlbuchungen in einzelnen Kontenbereichen der Webanwendung A2LL kam, die
sich über die Jahre hinweg auf bis zu 250 000 Euro zu Lasten des Landkreises gegenüber dem Bund
-2addierten. Kürzlich hat auch der Rhein-Sieg-Kreis eine detaillierte Darstellung seiner eigenen
Überprüfung des Sachverhalts vorgelegt1, die diesen Befund bestätigt und die selbst unter Annahme
der vierjährigen Verjährungsfrist ebenfalls Forderungen an den Bund in ähnlicher Größenordnung
vermuten lässt. Die Anfragesteller interessiert daher, wie man im Kreis Euskirchen diese Problematik
wahrnimmt, ob eine eigene Überprüfung vorgenommen wurde und wie ggf. bestehende Ansprüche
an die Bundesagentur gewahrt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Thomas Bell
(Fraktionsvorsitzender)
1
gez. f.d.R. Tobias Haßdenteufel
(Fraktionsgeschäftsführer)
Vgl. http://session.rhein-sieg-kreis.de/bi/getfile.php?id=72934&type=do