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Anfrage DIE LINKE (Fehler bei Verbuchung von SGB II-Leistungen zu Lasten des Kreises hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
35 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
14.10.16, 08:01
Aktualisiert
18.11.16, 12:01
Anfrage DIE LINKE (Fehler bei Verbuchung von SGB II-Leistungen zu Lasten des Kreises
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE) Anfrage DIE LINKE (Fehler bei Verbuchung von SGB II-Leistungen zu Lasten des Kreises
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

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Fraktion im Kreistag Euskirchen Datum: F 29/2016 06.10.2016 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 17.11.2016 Fehler bei Verbuchung von SGB II-Leistungen zu Lasten des Kreises hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE Sehr geehrter Herr Landrat, für die nächste Sitzung des Kreistags am 14.12. bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Erkenntnisse hat der Kreis über mögliche Fehlbuchungen von SGB II-Leistungen zu Lasten des Kreises (und zu Gunsten des Bundes) in der Webanwendung A2LL, die in Jobcentern zur Verbuchung von Leistungen nach SGB II verwendet wurde? 2. Mehrere Kreise in NRW haben seit Bekanntwerden der unter 1. genannten Problematik im Jahr 2015 z.B. das örtliche Rechnungsprüfungsamt mit der Angelegenheit befasst. Mit Rundschreiben vom 19.04.2016 empfahl auch der Landkreistag NRW seinen Mitgliedern auch im Hinblick auf ein mögliches juristisches Vorgehen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, örtliche Prüfungen über fehlerhafte Verbuchungen in bestimmten Kontenbereichen vorzunehmen und den LKT davon zu unterrichten. Wurde diese Überprüfung vorgenommen? Wenn ja, wie und in welchem Umfang und welche Ergebnisse brachte sie? Wenn nein, warum nicht? 3. In Köln und dem Rhein-Sieg-Kreis kontrollieren ämterübergreifende Prüfteams kontinuierlich die täglich anfallenden Buchungen. Wie erfolgt im Kreis Euskirchen allgemein die Kontrolle und Überprüfung der offenbar fehleranfälligen Verbuchungen mit A2LL bzw. der Nachfolgeanwendung ALLEGRO? Begründung: Im Sommer 2015 wurde erstmals bekannt, dass es im Landkreis Göppingen in bestimmten Konstellationen zu Fehlbuchungen in einzelnen Kontenbereichen der Webanwendung A2LL kam, die sich über die Jahre hinweg auf bis zu 250 000 Euro zu Lasten des Landkreises gegenüber dem Bund -2addierten. Kürzlich hat auch der Rhein-Sieg-Kreis eine detaillierte Darstellung seiner eigenen Überprüfung des Sachverhalts vorgelegt1, die diesen Befund bestätigt und die selbst unter Annahme der vierjährigen Verjährungsfrist ebenfalls Forderungen an den Bund in ähnlicher Größenordnung vermuten lässt. Die Anfragesteller interessiert daher, wie man im Kreis Euskirchen diese Problematik wahrnimmt, ob eine eigene Überprüfung vorgenommen wurde und wie ggf. bestehende Ansprüche an die Bundesagentur gewahrt werden können. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Bell (Fraktionsvorsitzender) 1 gez. f.d.R. Tobias Haßdenteufel (Fraktionsgeschäftsführer) Vgl. http://session.rhein-sieg-kreis.de/bi/getfile.php?id=72934&type=do