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Beschlussvorlage GB (Z2 / V 281 / 2016 (KA 07.12.2016))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
13.12.16, 11:44
Aktualisiert
13.12.16, 11:44
Beschlussvorlage GB (Z2 / V 281 / 2016 (KA 07.12.2016)) Beschlussvorlage GB (Z2 / V 281 / 2016 (KA 07.12.2016))

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z2 / V 281 / 2016 Datum: 13.12.2016 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 07.12.2016 A) TOP 17 Öffentliche Sitzung Erweiterung des Stellenplanes 2016 um 3,0 Planstellen im Bereich Unterhaltsvorschuss (Abteilung 51 - Jugend u. Familie) V 281/2016 Jugendhilfeausschuss Z1 01.12.2016 Der Vorsitzende teilt mit, dass das Gesetz nicht zum 01.01.2017, sondern frühestens zum 01.04. oder sogar erst zum 01.07.2017 in Kraft treten wird. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) hält fest, dass es sich hier wieder um einen eklatanten Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip handele, da die Stellen auf Kreisseite im Sozialhaushalt ihren Niederschlag finden. Kreisausschussmitglied Waasem (SPD) stellt heraus, dass die Situation von Alleinerziehenden unerträglich sei und insofern die Zielrichtung des Gesetzes, diese Sachlage zu verbessern, völlig richtig sei, auch wenn das Gesetz in Teilen nicht ausgegoren sei und Probleme aufwerfe. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass es den Alleinerziehenden dadurch nicht zwingend besser gehe, da hiervon allein 85% die Leistungen entsprechend angerechnet bekämen. Wenn man dann noch den Mehraufwand auf kommunaler Ebene berücksichtige, stelle sich schon die Frage, ob es keine andere Lösung geben könne, die auch tatsächlich allen Alleinerziehenden zu Gute käme. Letztlich handele es sich um eine Umverteilung von Bundes- auf Landesebene bzw. in NRW vielmehr in die kommunalen Haushalte. Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) unterstützt die kritischen Anmerkungen zu diesem Gesetz, auch wenn es von der Systematik her der richtige Ansatz sei, der schon seit Jahren verfolgt werde. Insofern müsse man konsequenterweise nun auch den Appell an das Land richten, inwieweit der Anteil, den die Kommunen zu zahlen haben, entsprechend reduziert werde. Und dies unabhängig von der anstehenden Landtagswahl. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) fasst zusammen, dass der Bund ein Gesetz verabschiedet habe, was zwar in die richtige Richtung gehe, allerdings auf Kosten Dritter und dies sei zu kritisieren. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Erweiterung des Stellenplanes 2016 um 3,0 Planstellen EG 08 (ab 01.01.2017: EG 9a) im Bereich Unterhaltsvorschuss in der Abteilung 51 - Jugend und Familie vorbehaltlich der Verabschiedung der angekündigten Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes. Bis dahin werden die Stellen mit einem Sperrvermerk versehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig