Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
13.12.16, 11:44
Aktualisiert
13.12.16, 11:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z2 / V 281 / 2016
Datum: 13.12.2016
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 07.12.2016
A)
TOP 17
Öffentliche Sitzung
Erweiterung des Stellenplanes 2016 um 3,0 Planstellen im
Bereich Unterhaltsvorschuss (Abteilung 51 - Jugend u.
Familie)
V 281/2016
Jugendhilfeausschuss
Z1
01.12.2016
Der Vorsitzende teilt mit, dass das Gesetz nicht zum 01.01.2017,
sondern frühestens zum 01.04. oder sogar erst zum 01.07.2017
in Kraft treten wird.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) hält fest, dass es sich hier
wieder um einen eklatanten Verstoß gegen das
Konnexitätsprinzip handele, da die Stellen auf Kreisseite im
Sozialhaushalt ihren Niederschlag finden.
Kreisausschussmitglied Waasem (SPD) stellt heraus, dass die
Situation von Alleinerziehenden unerträglich sei und insofern die
Zielrichtung des Gesetzes, diese Sachlage zu verbessern, völlig
richtig sei, auch wenn das Gesetz in Teilen nicht ausgegoren sei
und Probleme aufwerfe.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass es den
Alleinerziehenden dadurch nicht zwingend besser gehe, da
hiervon allein 85% die Leistungen entsprechend angerechnet
bekämen. Wenn man dann noch den Mehraufwand auf
kommunaler Ebene berücksichtige, stelle sich schon die Frage,
ob es keine andere Lösung geben könne, die auch tatsächlich
allen Alleinerziehenden zu Gute käme. Letztlich handele es sich
um eine Umverteilung von Bundes- auf Landesebene bzw. in
NRW vielmehr in die kommunalen Haushalte.
Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) unterstützt die
kritischen Anmerkungen zu diesem Gesetz, auch wenn es von
der Systematik her der richtige Ansatz sei, der schon seit Jahren
verfolgt werde. Insofern müsse man konsequenterweise nun
auch den Appell an das Land richten, inwieweit der Anteil, den
die Kommunen zu zahlen haben, entsprechend reduziert werde.
Und dies unabhängig von der anstehenden Landtagswahl.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) fasst zusammen, dass der
Bund ein Gesetz verabschiedet habe, was zwar in die richtige
Richtung gehe, allerdings auf Kosten Dritter und dies sei zu
kritisieren.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die Erweiterung des Stellenplanes 2016
um 3,0 Planstellen EG 08 (ab 01.01.2017: EG 9a) im Bereich
Unterhaltsvorschuss in der Abteilung 51 - Jugend und Familie vorbehaltlich der Verabschiedung der angekündigten Änderung
des Unterhaltsvorschussgesetzes. Bis dahin werden die Stellen
mit einem Sperrvermerk versehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig