Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
06.12.16, 09:02
Aktualisiert
06.12.16, 09:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z1/ V 281/2016
Datum: 05.12.2016
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom
01.12.2016
Öffentliche Sitzung
TOP 4
Erweiterung des Stellenplanes 2016 um 3,0 Planstellen im
Bereich Unterhaltsvorschuss (Abteilung 51 - Jugend u.
Familie)
Die Verwaltung erläutert den wesentlichen Bestandteil der
Vorlage und beantwortet offen stehende Fragen.
Das Mitglied Mende sieht zwar die Notwendigkeit und
Sinnhaftigkeit der geplanten Gesetzesänderung, hält es aber für
wenig sinnvoll, dass der Bund das Gesetz so kurzfristig umsetzen
will.
Auf Anfrage des Mitgliedes Ramers stellt die Verwaltung die
geplante Vorgehensweise vor.
Sofern keine ausreichende Öffentlichkeitsarbeit durch den Bund
erfolgt, wird die Verwaltung bei Verabschiedung des Gesetzes
mit einer Pressemitteilung reagieren und auf der Homepage des
Kreises Euskirchen entsprechende Hinweise platzieren.
Somit sollten alle möglichen AntragstellerInnen erreicht werden.
Der Vorsitzende schlägt abschließend vor, die Beschlussfassung
der V 281/2016 an den Kreistag wie folgt zu ergänzen:
Der Kreistag beschließt die Erweiterung des Stellenplanes 2016
um 3,0 Planstellen EG 08 (ab 01.01.2017: EG 9a) im Bereich
Unterhaltsvorschuss in der Abteilung 51 - Jugend und Familie vorbehaltlich der Verabschiedung der angekündigten Änderung
des Unterhaltsvorschussgesetzes.
Bis dahin werden die Stellen mit einem Sperrvermerk versehen.
Hiernach stellt er die geänderte V 281/2016 in folgender Fassung
zur Abstimmung.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die Erweiterung des Stellenplanes 2016
um 3,0 Planstellen EG 08 (ab 01.01.2017: EG 9a) im Bereich
Unterhaltsvorschuss in der Abteilung 51 - Jugend und Familie vorbehaltlich der Verabschiedung der angekündigten Änderung
des Unterhaltsvorschussgesetzes. Bis dahin werden die Stellen
mit einem Sperrvermerk versehen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
V 281/2016