Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
21.05.15, 14:46
Aktualisiert
25.11.16, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z1 / V 125/2015
Datum: 21.05.2015
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Euskirchen
a) Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern
b) Anfrage der Kommunen des Schleidener Tals zur gesonderten Betrachtung der Linie 829 im
Rahmen der ÖPNV-Umlage
In einer Sitzung des interfraktionellen Arbeitskreises ÖPNV (AK ÖPNV) am 20.05.2015 informierte die
Verwaltung über den Stand zur Erstellung der so genannten Schülerleitlinie. Die Schülerleitlinie soll
den Kommunen und dem Kreis als Beurteilungsgrundlage dienen, welche Verkehre wie in der ÖPNVUmlage berücksichtigt werden. Wunsch der Kommunen war zudem nicht nur eine Betrachtung der
Neuverkehre, sondern auch der Bestandsverkehre.
Hintergrund des Wunsches der Kommunen ist, dass einige Kommunen die derzeitige
Finanzierungsregelung für die Schülerverkehre über die ÖPNV-Umlage kritisch sehen. Auslöser der
Diskussion waren Neuverkehre aus dem Bereich Mechernich zur Gesamtschule
Nettersheim/Blankenheim, die nach dem jetzigen Schlüssel von der Stadt Mechernich anteilig hätten
mitfinanziert werden müssen.
Die Verwaltung hat der Kreispolitik eine erste Diskussionsgrundlage vorgelegt, der nach bestimmten,
einheitlichen Vorgaben ÖPNV-Beförderungsbereiche vorsieht. Diese ÖPNV-Beförderungsbereiche
berücksichtigen die derzeitige Schulstruktur und weichen zum Teil erheblich von den derzeitigen
historisch gewachsenen ÖPNV-Bedienungsbereichen ab. Problematisch ist zudem, dass die
Schulentwicklungsplanung der Kommunen noch nicht abgeschlossen ist und zu erwarten ist, dass
weitere ggf. weitreichende Änderungen geplant sind, die eine Überarbeitung der Leitlinie erforderlich
machen würden.
Der AK ÖPNV sieht sich daher nicht in der Lage, aufgrund der noch laufenden Entwicklungen in den
Kommunen eine Stellungnahme zu dem Entwurf der Leitlinie abzugeben und erwartet von den
kreisangehörigen Kommunen schnellstmöglich die Vorlage der Schulentwicklungsplanung.
Ziel des AK ÖPNV ist es, die Nahverkehrsplanung im Wesentlichen im Laufe des Jahres 2016
abzuschließen. Hierzu ist es erforderlich, bis zum Jahresende 2015 eine möglichst verlässliche Basis
zur Erarbeitung einer Schülerleitlinie vorliegen zu haben.
gez. i. V. Poth