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Verwaltungsergänzung (Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Euskirchen a) Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern b) Anfrage der Kommunen des Schleidener Tals zur gesonderten Betrachtung der Linie 829 im Rahmen der ÖPNV-Umlage)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
21.05.15, 14:46
Aktualisiert
25.11.16, 12:01
Verwaltungsergänzung (Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Euskirchen
a) Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern
b) Anfrage der Kommunen des Schleidener Tals zur gesonderten Betrachtung der Linie 829 im Rahmen der ÖPNV-Umlage)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z1 / V 125/2015 Datum: 21.05.2015 Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Euskirchen a) Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern b) Anfrage der Kommunen des Schleidener Tals zur gesonderten Betrachtung der Linie 829 im Rahmen der ÖPNV-Umlage In einer Sitzung des interfraktionellen Arbeitskreises ÖPNV (AK ÖPNV) am 20.05.2015 informierte die Verwaltung über den Stand zur Erstellung der so genannten Schülerleitlinie. Die Schülerleitlinie soll den Kommunen und dem Kreis als Beurteilungsgrundlage dienen, welche Verkehre wie in der ÖPNVUmlage berücksichtigt werden. Wunsch der Kommunen war zudem nicht nur eine Betrachtung der Neuverkehre, sondern auch der Bestandsverkehre. Hintergrund des Wunsches der Kommunen ist, dass einige Kommunen die derzeitige Finanzierungsregelung für die Schülerverkehre über die ÖPNV-Umlage kritisch sehen. Auslöser der Diskussion waren Neuverkehre aus dem Bereich Mechernich zur Gesamtschule Nettersheim/Blankenheim, die nach dem jetzigen Schlüssel von der Stadt Mechernich anteilig hätten mitfinanziert werden müssen. Die Verwaltung hat der Kreispolitik eine erste Diskussionsgrundlage vorgelegt, der nach bestimmten, einheitlichen Vorgaben ÖPNV-Beförderungsbereiche vorsieht. Diese ÖPNV-Beförderungsbereiche berücksichtigen die derzeitige Schulstruktur und weichen zum Teil erheblich von den derzeitigen historisch gewachsenen ÖPNV-Bedienungsbereichen ab. Problematisch ist zudem, dass die Schulentwicklungsplanung der Kommunen noch nicht abgeschlossen ist und zu erwarten ist, dass weitere ggf. weitreichende Änderungen geplant sind, die eine Überarbeitung der Leitlinie erforderlich machen würden. Der AK ÖPNV sieht sich daher nicht in der Lage, aufgrund der noch laufenden Entwicklungen in den Kommunen eine Stellungnahme zu dem Entwurf der Leitlinie abzugeben und erwartet von den kreisangehörigen Kommunen schnellstmöglich die Vorlage der Schulentwicklungsplanung. Ziel des AK ÖPNV ist es, die Nahverkehrsplanung im Wesentlichen im Laufe des Jahres 2016 abzuschließen. Hierzu ist es erforderlich, bis zum Jahresende 2015 eine möglichst verlässliche Basis zur Erarbeitung einer Schülerleitlinie vorliegen zu haben. gez. i. V. Poth