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Verwaltungsergänzung (Konzept zur Verwendung der vorhandenen und der in diesem Jahr noch zu erwartenden Ersatzgelder hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
07.11.16, 10:03
Aktualisiert
07.11.16, 10:03
Verwaltungsergänzung (Konzept zur Verwendung der vorhandenen und der in diesem Jahr noch zu
erwartenden Ersatzgelder
hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU) Verwaltungsergänzung (Konzept zur Verwendung der vorhandenen und der in diesem Jahr noch zu
erwartenden Ersatzgelder
hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 5/A 105/2016 Datum: 03.11.2016 Konzept zur Verwendung der vorhandenen und der in diesem Jahr noch zu erwartenden Ersatzgelder hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU Ziel des Umsetzungskonzeptes ist ein möglichst effektiver Einsatz der vom Kreis Euskirchen vereinnahmten Ersatzgelder. Dazu sollen sehr zielorientiert Maßnahmen mit hohem Kosten/Nutzenverhältnis umgesetzt werden. Prioritär sind daher förderfähige Maßnahmen und Maßnahmen für die schon Umsetzungsplanungen vorliegen. Rechtliche Möglichkeiten für den Einsatz von Ersatzgeldern Nach § 15 Abs. 6 BNatSchG hat der Verursacher von Beeinträchtigungen, die nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu ersetzen sind, Ersatz in Geld (Ersatzgeld) zu leisten. Das Ersatzgeld bemisst sich nach den durchschnittlichen Kosten der Ersatzmaßnahme einschließlich der erforderlichen Planung und Unterhaltung sowie der Flächenbereitstellung unter Einbeziehung der Personal- und sonstigen Verwaltungskosten. Das Ersatzgeld ist zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglichst in dem betroffenen Naturraum zu verwenden, für die nicht bereits nach anderen Vorschriften eine rechtliche Verpflichtung besteht. Über die gesetzliche Regelung im BNatSchG hinaus, wird die Verwendung des Ersatzgeldes noch durch einen Erlass des MKULNV NRW und Stellungnahmen der Bezirksregierung Köln geregelt: - Grunderwerb ist grundsätzlich ersatzgeldfähig, sofern im Anschluss eine naturschutzfachliche Aufwertung der Fläche gewährleistet ist. - Die Verwendung von Ersatzgeld als Eigenanteil der Förderung nach FöNa, ELER und der EUWRRL ist grundsätzlich möglich, sofern die Maßnahmen unmittelbar auch dem Naturschutz förderlich sind. - Personalkosten (befristete Einstellung) sind im Wesentlichen ersatzgeldfähig, sofern der Mitarbeiter ausschließlich für die Durchführung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern eingesetzt wird. Geplante Bereiche für den Einsatz von Ersatzgeldern 1. Maßnahmen im Wald  Ankauf wertvoller Altholzbestände bzw. einzelner Altbäume zur dauerhaften Sicherung mit Nutzungsverzicht  Umwandlung von Fichtenforst in Naturschutzgebieten (z.B. Tanzberg) 2. Maßnahmen in der Kulturlandschaft  Sanierung (Altbaumpflege) und Ergänzungspflanzung in Streuobstwiesen  Ankauf und Durchführung von Optimierungsmaßnahmen im Hochmoor am Heidenkopf  Kalkarer Moor -23. Maßnahmen an Gewässern  Durchführung zielgerichteter naturschutzfachlicher Maßnahmen zur Erreichung eines guten ökologischen Zustandes von WRRL-Gewässern (z.B. Diefenbach bei Schleiden)  Renaturierung des Schleidbachsystems  Renaturierung der Urft unterhalb von Schmidtheim  Ankauf von Flächen im Kerngebiet des abgeschlossenen Naturschutzgroßprojektes Ahr 2000 zur Bewirtschaftung unter Naturschutzauflagen (extensive Grünlandbewirtschaftung) oder zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Projekt bzw. dem Landschaftsplan (Freistellen von Bachtälern, Entfichtungsmaßnahmen, Einrichtung von Uferrandstreifen) 4. Artenschutzmaßnahmen  Saumentwicklung und Flächenpflege zur Stützung gefährdeter Tagfalter  Optimierung von Fledermausquartieren (Mülheimer Tunnel & Wasserhochbehälter Stotzheim)  Ernteverzicht als Winternahrung für Vogelarten der Zülpicher Börde, Entwicklung und Sicherung von Saumbereichen  Optimierung von Gewässern für den Amphibienschutz, insbesondere für gefährdete Arten in der Börde (z.B. Knoblauchkröte) 5. Maßnahmen gegen invasive Neobiota  Einbau von Krebssperren zum Schutz des Edelkrebsbeständen im Ahr-System  Bekämpfung der Herkulesstaude 6. Renaturierung ungenutzter versiegelter Flächen Maßnahmenvorschläge der Kommunen werden durch die ULB auf eine Umsetzungsmöglichkeit im Rahmen des Konzeptes geprüft. Aktuell ist vorgesehen, Ersatzgelder für die Errichtung von Windrädern in Dahlem für Maßnahmen der Gemeinde Dahlem (z.B. Entfichtung von Bachtälern oder Kuppen – Finsterley, Wasserdell) einzusetzen, die in den letzten Jahren bereits umgesetzt wurden. Die Abstimmung mit der Bezirksregierung hierzu ist bereits erfolgt. Auch mit dem Forst hat bereits eine Abstimmung zu möglichen Maßnahmen im kommunalen Wald stattgefunden. Darüber hinaus wird für die einzelnen Maßnahmen geprüft, ob eine Förderung z.B. nach EU-WRRL, FöNa oder ELER in Betracht kommt und ggf. ein entsprechender Förderantrag gestellt. In diesen Fällen wird dann lediglich der Eigenanteil des Kreises aus Ersatzgeldern finanziert. Zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen, die durch Ersatzgelder finanziert werden können, wurde eine durch Ersatzgelder finanzierte Stelle bei der Unteren Landschaftsbehörde eingerichtet, die in Kürze besetzt wird. gez. i. V. Poth