Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
07.11.16, 10:03
Aktualisiert
07.11.16, 10:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 5/A 105/2016
Datum: 03.11.2016
Konzept zur Verwendung der vorhandenen und der in diesem Jahr noch zu
erwartenden Ersatzgelder
hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU
Ziel des Umsetzungskonzeptes ist ein möglichst effektiver Einsatz der vom Kreis Euskirchen
vereinnahmten Ersatzgelder. Dazu sollen sehr zielorientiert Maßnahmen mit hohem
Kosten/Nutzenverhältnis umgesetzt werden. Prioritär sind daher förderfähige Maßnahmen und
Maßnahmen für die schon Umsetzungsplanungen vorliegen.
Rechtliche Möglichkeiten für den Einsatz von Ersatzgeldern
Nach § 15 Abs. 6 BNatSchG hat der Verursacher von Beeinträchtigungen, die nicht zu vermeiden
oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu ersetzen sind, Ersatz in Geld (Ersatzgeld) zu
leisten. Das Ersatzgeld bemisst sich nach den durchschnittlichen Kosten der Ersatzmaßnahme
einschließlich der erforderlichen Planung und Unterhaltung sowie der Flächenbereitstellung unter
Einbeziehung der Personal- und sonstigen Verwaltungskosten.
Das Ersatzgeld ist zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
möglichst in dem betroffenen Naturraum zu verwenden, für die nicht bereits nach anderen
Vorschriften eine rechtliche Verpflichtung besteht.
Über die gesetzliche Regelung im BNatSchG hinaus, wird die Verwendung des Ersatzgeldes noch
durch einen Erlass des MKULNV NRW und Stellungnahmen der Bezirksregierung Köln geregelt:
-
Grunderwerb ist grundsätzlich ersatzgeldfähig, sofern im Anschluss eine naturschutzfachliche
Aufwertung der Fläche gewährleistet ist.
-
Die Verwendung von Ersatzgeld als Eigenanteil der Förderung nach FöNa, ELER und der EUWRRL ist grundsätzlich möglich, sofern die Maßnahmen unmittelbar auch dem Naturschutz
förderlich sind.
-
Personalkosten (befristete Einstellung) sind im Wesentlichen ersatzgeldfähig, sofern der
Mitarbeiter ausschließlich für die Durchführung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern eingesetzt
wird.
Geplante Bereiche für den Einsatz von Ersatzgeldern
1. Maßnahmen im Wald
Ankauf wertvoller Altholzbestände bzw. einzelner Altbäume zur dauerhaften Sicherung mit
Nutzungsverzicht
Umwandlung von Fichtenforst in Naturschutzgebieten (z.B. Tanzberg)
2. Maßnahmen in der Kulturlandschaft
Sanierung (Altbaumpflege) und Ergänzungspflanzung in Streuobstwiesen
Ankauf und Durchführung von Optimierungsmaßnahmen im Hochmoor am Heidenkopf
Kalkarer Moor
-23. Maßnahmen an Gewässern
Durchführung zielgerichteter naturschutzfachlicher Maßnahmen zur Erreichung eines guten
ökologischen Zustandes von WRRL-Gewässern (z.B. Diefenbach bei Schleiden)
Renaturierung des Schleidbachsystems
Renaturierung der Urft unterhalb von Schmidtheim
Ankauf von Flächen im Kerngebiet des abgeschlossenen Naturschutzgroßprojektes Ahr
2000 zur Bewirtschaftung unter Naturschutzauflagen (extensive Grünlandbewirtschaftung)
oder zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Projekt bzw. dem Landschaftsplan
(Freistellen von Bachtälern, Entfichtungsmaßnahmen, Einrichtung von Uferrandstreifen)
4. Artenschutzmaßnahmen
Saumentwicklung und Flächenpflege zur Stützung gefährdeter Tagfalter
Optimierung von Fledermausquartieren (Mülheimer Tunnel & Wasserhochbehälter Stotzheim)
Ernteverzicht als Winternahrung für Vogelarten der Zülpicher Börde, Entwicklung und
Sicherung von Saumbereichen
Optimierung von Gewässern für den Amphibienschutz, insbesondere für gefährdete Arten in
der Börde (z.B. Knoblauchkröte)
5. Maßnahmen gegen invasive Neobiota
Einbau von Krebssperren zum Schutz des Edelkrebsbeständen im Ahr-System
Bekämpfung der Herkulesstaude
6. Renaturierung ungenutzter versiegelter Flächen
Maßnahmenvorschläge der Kommunen werden durch die ULB auf eine Umsetzungsmöglichkeit im
Rahmen des Konzeptes geprüft.
Aktuell ist vorgesehen, Ersatzgelder für die Errichtung von Windrädern in Dahlem für Maßnahmen der
Gemeinde Dahlem (z.B. Entfichtung von Bachtälern oder Kuppen – Finsterley, Wasserdell)
einzusetzen, die in den letzten Jahren bereits umgesetzt wurden. Die Abstimmung mit der
Bezirksregierung hierzu ist bereits erfolgt.
Auch mit dem Forst hat bereits eine Abstimmung zu möglichen Maßnahmen im kommunalen Wald
stattgefunden.
Darüber hinaus wird für die einzelnen Maßnahmen geprüft, ob eine Förderung z.B. nach EU-WRRL,
FöNa oder ELER in Betracht kommt und ggf. ein entsprechender Förderantrag gestellt. In diesen
Fällen wird dann lediglich der Eigenanteil des Kreises aus Ersatzgeldern finanziert.
Zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen, die durch Ersatzgelder finanziert werden
können, wurde eine durch Ersatzgelder finanzierte Stelle bei der Unteren Landschaftsbehörde
eingerichtet, die in Kürze besetzt wird.
gez. i. V. Poth