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Beschlussvorlage GB (Z1 / V 282 / 2016 (KA 07.12.2016))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
13.12.16, 11:44
Aktualisiert
13.12.16, 11:44
Beschlussvorlage GB (Z1 / V 282 / 2016 (KA 07.12.2016))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z1 / V 282 / 2016 Datum: 13.12.2016 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 07.12.2016 A) TOP 11 Öffentliche Sitzung Auszahlung an die Städte und Gemeinden im Haushaltsjahr 2016 Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) stellt fest, dass die unmittelbare Partizipation der Kommunen zwar einerseits zu begrüßen sei aber andererseits auch eine Verbuchung im Kreishaushalt denkbar wäre, um den Kommunen dann im Fall der Fälle eine entsprechende Sicherheit bieten zu können. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt: Sofern der Kreis Euskirchen aufgrund der IntegrationshilfenProblematik bis zum 31.12.2016 eine nicht zweckgebundene Einzahlung durch den Landschaftsverband Rheinland erhält, wird mit dieser Zahlung wie folgt verfahren: Der Betrag wird noch in 2016 an die Städte und Gemeinden einmalig und außerplanmäßig ausgezahlt. Die Verteilung des Betrages auf die einzelnen Städte und Gemeinden erfolgt nach dem Verhältnis der Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2016 für den Kreis Euskirchen. Maßgebend sind die landesseitig festgesetzten Umlagegrundlagen. Sofern sich aufgrund von Bescheiden des Landes Änderungen der Umlagegrundlagen 2016 ergeben, führen diese zu nachträglichen Anpassungen der einzelnen Auszahlungsbeträge. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 282/2016