Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
129 kB
Datum
01.12.2016
Erstellt
28.11.16, 16:02
Aktualisiert
29.11.16, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Info 208/2016
16.11.2016
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
01.12.2016
Entwicklung der Kinderzahlen im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung
Mit dieser Vorlage informiert die Verwaltung über die aktuellen Entwicklungen als Grundlage für eine
Kindergartenbedarfsplanung.
1. Entwicklung der Kinderzahlen kreisweit (Stand 31.10.2016) zum Kindergartenjahr
2017/2018
Kinder im Alter von
zum 01.08.2017
Vorjahr
1 - 2 Jahren
1715
1528
2 – 3 Jahren
1648
1644
3 – 6 Jahren
4929
4882
gesamt
8292
8054
Kreisweit steigt die Geburtenzahl um 187 Kinder und damit um 12%.
56 Kinder hiervon sind ausländischer Herkunft. Erkennbar ist auch, dass aus dem jüngsten
Jahrgang in 2015 (1528) jetzt in der Altersgruppe der 2 – 3jährigen 1648 Kinder geworden ist.
An dieser Differenz wird der Zuzug von 120 Kindern, die zwischen dem 01.11.2014 und dem
31.10.2015 geboren wurden, erkennbar.
Damit steigt auch die Anzahl dieser Kinder diese Altersgruppe um 8%.
-2Für die jeweilige Kommune stellt sich die Steigerung der Geburtenrate wie folgt dar:
2015
2016
Steigerung
Bad Münstereifel
122
133
9%
Blankenheim
69
69
0%
Dahlem
30
32
7%
Euskirchen
549
562
2%
Hellenthal
44
45
2%
Kall
91
108
19%
Mechernich
245
234
-4%
Nettersheim
57
56
-2%
Schleiden
93
99
6%
Weilerswist
185
197
6%
Zülpich
163
185
13%
Kreisweit
1528
1715
12%
2. Bedarfe der Eltern
Am 25.11.2016 hatten Eltern im Kita Navigator folgende Bedarfe angemeldet:
Altersgruppe
Anzahl Kinder mit
Vormerkung für
2017/2018 und Alter
nach KiBiz*
0
Jahre
1
Jahre
2
Jahre
3
Jahre
4
Jahre
5
Jahre
6
Jahre
7
Jahre
Summe
ü3
69
474
838
362
59
36
6
1
1845
464
*01.11.2017
544 Kinder im Alter von 0 – 2 Jahren, für die Eltern 2017 einen Kitaplatz suchen sowie ca. 215
Kinder, die bereits jetzt in einer KiTa betreut werden und dann auch noch in der Altersgruppe sein
werden, stellen dann kreisweit einen Bedarf von 43% aller Kinder in dieser Altersgruppe dar. Die
Quote der in Kitas betreuten Kinder in dieser Altersgruppe liegt aktuell bei 15%.
838 Kinder im Alter von 2 – 3 Jahren, für die Eltern 2017 einen Kitaplatz suchen sowie ca. 220
Kinder, die bereits jetzt in einer Kita betreut werden und dann auch noch in der Altersgruppe sein
werden, stellen dann kreisweit einen Bedarf von 64% aller Kinder in dieser Altersgruppe dar.
Die Quote der in Kitas betreuten Kinder in dieser Altersgruppe liegt aktuell bei 52%.
Kinder in Tagespflege sowie zur Verfügung stehende Tagespflegeplätze wurden nicht
berücksichtigt.
463 Kinder über 3 Jahren sind über den Kita Navigator angemeldet.
Die aktuelle Quote der in Kitas für Ü3-Kinder zur Verfügung stehenden Plätze liegt kreisweit bei
103 %.
-3-
Hier wurde allerdings nur das Verhältnis zwischen den entsprechenden Geburtsjahrgängen und
den zur Verfügung stehenden Plätzen berechnet. Weder Platzreduzierungen für Kinder mit
Behinderung (ca. 300 im Jahr) noch Überbelegungen sind berücksichtigt.
Wie bisher sollen auch in Zukunft nur die Erziehungsberechtigten eine 45 Stunden-Betreuung
buchen können, die diesen Bedarf nachweisen (z.B. entsprechende Berufstätigkeit/Ausbildung
beider Elternteile oder einer/eines Alleinerziehenden oder andere private Situationen, die eine 45
Stunden-Betreuung erforderlich machen). Die Buchung von 45 Stunden aus privaten Gründen
erfolgt nach Abstimmung mit der Abteilung Jugend und Familie.
In Neubaugebieten leben, werden die aktuellen Kinderzahlen zwischen 1 und 5 Jahren
(01.11.2017) aus Weilerswist-Süd zugrunde gelegt, ca. 1,1 Kinder pro Haushalt.
Erfahrungsgemäß entsteht für einen Zeitraum von ca. 10 Jahren der zusätzliche Platzbedarf in
Baugebieten. Der Bedarf an Plätzen im U3 Bereich ist hoch.
Offensichtlich steigen nicht nur Geburtenzahlen und Kinderzahlen durch Zuzüge, auch das Alter
der Kinder, die in Kitas angemeldet werden, sinkt weiter.
Gründe könnten sein:
•
•
•
•
•
Berufliche Perspektiven der Eltern
Elterngeld-Zeiträume von 12, 14 oder 24 Monaten
Finanzielle Situation von Familien
Qualität der KiTa als Bildungseinrichtung
…..
3. Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfall im Wege der Amtshaftung bei fehlendem
Kindergartenplatz
Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 20.10.2016, AZ III ZR 302/15
Der BGH stellt fest, dass aus dem Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kita oder
Tagespflege folgende Amtspflicht für den Träger der öffentlichen Jugendhilfe erwächst:
„…die Amtspflicht, im Rahmen seiner die Planungsverantwortung umfassender
Gesamtverantwortung sicherzustellen, dass für jedes anspruchsberechtigtes Kind, für das ein
entsprechender Bedarf rechtzeitig angemeldet worden ist“, ein Betreuungsplatz zur Verfügung
gestellt werden kann. „Insoweit trifft ihn eine unbedingte Gewährleistungspflicht“.
Das Berufungsgericht wird sich mit der Frage des Verschuldens des Verantwortlichen befassen.
Eine entsprechende Kindergartenbedarfsplanung mit einem durch Betreuungsquoten definierten
Ausbauziel erscheint notwendig. Ob es sich dabei um eine kreisweit einheitliche Betreuungsquote
handeln muss, wird zu diskutieren sein.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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