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Info GB (Entwicklung der Kinderzahlen im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
129 kB
Datum
01.12.2016
Erstellt
28.11.16, 16:02
Aktualisiert
29.11.16, 11:01
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: X Öffentliche Sitzung Info 208/2016 16.11.2016 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 01.12.2016 Entwicklung der Kinderzahlen im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung Mit dieser Vorlage informiert die Verwaltung über die aktuellen Entwicklungen als Grundlage für eine Kindergartenbedarfsplanung. 1. Entwicklung der Kinderzahlen kreisweit (Stand 31.10.2016) zum Kindergartenjahr 2017/2018 Kinder im Alter von zum 01.08.2017 Vorjahr 1 - 2 Jahren 1715 1528 2 – 3 Jahren 1648 1644 3 – 6 Jahren 4929 4882 gesamt 8292 8054 Kreisweit steigt die Geburtenzahl um 187 Kinder und damit um 12%. 56 Kinder hiervon sind ausländischer Herkunft. Erkennbar ist auch, dass aus dem jüngsten Jahrgang in 2015 (1528) jetzt in der Altersgruppe der 2 – 3jährigen 1648 Kinder geworden ist. An dieser Differenz wird der Zuzug von 120 Kindern, die zwischen dem 01.11.2014 und dem 31.10.2015 geboren wurden, erkennbar. Damit steigt auch die Anzahl dieser Kinder diese Altersgruppe um 8%. -2Für die jeweilige Kommune stellt sich die Steigerung der Geburtenrate wie folgt dar: 2015 2016 Steigerung Bad Münstereifel 122 133 9% Blankenheim 69 69 0% Dahlem 30 32 7% Euskirchen 549 562 2% Hellenthal 44 45 2% Kall 91 108 19% Mechernich 245 234 -4% Nettersheim 57 56 -2% Schleiden 93 99 6% Weilerswist 185 197 6% Zülpich 163 185 13% Kreisweit 1528 1715 12% 2. Bedarfe der Eltern Am 25.11.2016 hatten Eltern im Kita Navigator folgende Bedarfe angemeldet: Altersgruppe Anzahl Kinder mit Vormerkung für 2017/2018 und Alter nach KiBiz* 0 Jahre 1 Jahre 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre 6 Jahre 7 Jahre Summe ü3 69 474 838 362 59 36 6 1 1845 464 *01.11.2017 544 Kinder im Alter von 0 – 2 Jahren, für die Eltern 2017 einen Kitaplatz suchen sowie ca. 215 Kinder, die bereits jetzt in einer KiTa betreut werden und dann auch noch in der Altersgruppe sein werden, stellen dann kreisweit einen Bedarf von 43% aller Kinder in dieser Altersgruppe dar. Die Quote der in Kitas betreuten Kinder in dieser Altersgruppe liegt aktuell bei 15%. 838 Kinder im Alter von 2 – 3 Jahren, für die Eltern 2017 einen Kitaplatz suchen sowie ca. 220 Kinder, die bereits jetzt in einer Kita betreut werden und dann auch noch in der Altersgruppe sein werden, stellen dann kreisweit einen Bedarf von 64% aller Kinder in dieser Altersgruppe dar. Die Quote der in Kitas betreuten Kinder in dieser Altersgruppe liegt aktuell bei 52%. Kinder in Tagespflege sowie zur Verfügung stehende Tagespflegeplätze wurden nicht berücksichtigt. 463 Kinder über 3 Jahren sind über den Kita Navigator angemeldet. Die aktuelle Quote der in Kitas für Ü3-Kinder zur Verfügung stehenden Plätze liegt kreisweit bei 103 %. -3- Hier wurde allerdings nur das Verhältnis zwischen den entsprechenden Geburtsjahrgängen und den zur Verfügung stehenden Plätzen berechnet. Weder Platzreduzierungen für Kinder mit Behinderung (ca. 300 im Jahr) noch Überbelegungen sind berücksichtigt. Wie bisher sollen auch in Zukunft nur die Erziehungsberechtigten eine 45 Stunden-Betreuung buchen können, die diesen Bedarf nachweisen (z.B. entsprechende Berufstätigkeit/Ausbildung beider Elternteile oder einer/eines Alleinerziehenden oder andere private Situationen, die eine 45 Stunden-Betreuung erforderlich machen). Die Buchung von 45 Stunden aus privaten Gründen erfolgt nach Abstimmung mit der Abteilung Jugend und Familie. In Neubaugebieten leben, werden die aktuellen Kinderzahlen zwischen 1 und 5 Jahren (01.11.2017) aus Weilerswist-Süd zugrunde gelegt, ca. 1,1 Kinder pro Haushalt. Erfahrungsgemäß entsteht für einen Zeitraum von ca. 10 Jahren der zusätzliche Platzbedarf in Baugebieten. Der Bedarf an Plätzen im U3 Bereich ist hoch. Offensichtlich steigen nicht nur Geburtenzahlen und Kinderzahlen durch Zuzüge, auch das Alter der Kinder, die in Kitas angemeldet werden, sinkt weiter. Gründe könnten sein: • • • • • Berufliche Perspektiven der Eltern Elterngeld-Zeiträume von 12, 14 oder 24 Monaten Finanzielle Situation von Familien Qualität der KiTa als Bildungseinrichtung ….. 3. Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfall im Wege der Amtshaftung bei fehlendem Kindergartenplatz Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 20.10.2016, AZ III ZR 302/15 Der BGH stellt fest, dass aus dem Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kita oder Tagespflege folgende Amtspflicht für den Träger der öffentlichen Jugendhilfe erwächst: „…die Amtspflicht, im Rahmen seiner die Planungsverantwortung umfassender Gesamtverantwortung sicherzustellen, dass für jedes anspruchsberechtigtes Kind, für das ein entsprechender Bedarf rechtzeitig angemeldet worden ist“, ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. „Insoweit trifft ihn eine unbedingte Gewährleistungspflicht“. Das Berufungsgericht wird sich mit der Frage des Verschuldens des Verantwortlichen befassen. Eine entsprechende Kindergartenbedarfsplanung mit einem durch Betreuungsquoten definierten Ausbauziel erscheint notwendig. Ob es sich dabei um eine kreisweit einheitliche Betreuungsquote handeln muss, wird zu diskutieren sein. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)