Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
148 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
30.11.16, 11:01
Aktualisiert
30.11.16, 15:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 283/2016
28.11.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
07.12.2016
Kreistag
14.12.2016
Erweiterungsbau Kreishaus
Sachbearbeiter/in: Frau Rupperath
Tel.: 02251 - 15 323
Abt.: 10
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
x
Mittel werden bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Entsperrung Verpflichtungsermächtigungen 2016 zu Lasten 2017:
I126012504 31.500 €
I127012504 45.000 €
I127022504 13.500 €
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt,
a. die Verwaltung zu beauftragen, das vorgelegte Konzept zur Kreishauserweiterung zusammen
mit dem Neubau der Leitstelle weiter zu verfolgen,
b. die HOAI- Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung mit
Kostenschätzung) zu beauftragen und
c. konkrete Vorschläge zur Erzielung von Kostendeckungsbeiträgen zu unterbreiten, um
d. auf dieser Basis eine Entscheidung des Kreistages zum weiteren Vorgehen einzuholen.
-2-
Dazu werden die Verpflichtungsermächtigungen 2016 zu Lasten 2017 in Höhe von insgesamt 90.000
€ entsperrt (I126012504 – Gefahrenabwehr u. Krisenmanagement: 31.500 €; I127012504 –
Notfallrettung: 45.000 €; I127022504 – Krankentransport: 13.500 €).
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, über die Veränderungsliste die notwendigen Beträge
für die Vergabe der Gesamtplanung in den Haushalt 2017 nebst Verpflichtungsermächtigungen für
die notwendigen Baumaßnahmen zu Lasten der Haushaltsjahre 2018 ff. einzustellen. Beides wird mit
einem Sperrvermerk versehen und ggf. vom Kreistag im Zusammenhang mit der Entscheidung zum
weiteren Vorgehen freigegeben.
Begründung:
In den Haushalt 2016 hat die Verwaltung die Maßnahme „Erweiterungsbau Leitstelle“ eingebracht, da
aufgrund der in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Einsatzzahlen im Rettungsdienst und
erwarteter weiterer Steigerungen das Erfordernis besteht, zeitnah zusätzliche Leitstellenplätze zu
schaffen und die Leitstelle zukunftssicher zu machen. Dieses Erfordernis gilt sowohl für den
Regelbetrieb als auch für die Bereitstellung von Überlaufplätzen bei größeren Ereignissen. Zudem ist
im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen Kreisen geplant, die Kreisleitstellen
vermehrt miteinander technisch zu vernetzen und gegenseitig Redundanzarbeitsplätze einzurichten,
um kostengünstig Ausfallsicherheit bei allen Partnern zu gewährleisten.
Schließlich haben gerade die jüngsten Ereignisse im Zusammenhang mit der Erstunterbringung von
Flüchtlingen gezeigt, dass die vorhandenen Räumlichkeiten der Abteilung 38 für ein zeitgemäßes
Krisenstabsmanagement nicht mehr ausreichen.
Für diese Maßnahme wurden im Haushalt 2016 Haushaltmittel und Verpflichtungsermächtigungen
eingestellt.
Ziel ist es, den Neubau Leitstelle bis zum Jahre 2019/2020 zu realisieren. Dazu wurde mit den
Kostenträgern (Krankenkassen) zwischenzeitlich das grundsätzliche Einvernehmen hergestellt, mit
der Auflage, dass die Baumaßnahme hinsichtlich Planung und Kostenentwicklung bilateral
abgestimmt wird. Selbstverständlich wird auch eine entsprechende Abstimmung mit den politischen
Gremien des Kreises sichergestellt sein. Hierzu sollten zunächst belastbare Planungs- und
Kostenberechnungsergebnisse der Fachplanungen erarbeitet werden.
Zu Beginn des laufenden Haushaltsjahres 2016 hat die Verwaltung aufgezeigt, dass der im Jahr 2004
fertiggestellte Anbau bei Weitem nicht mehr ausreicht, um die im Einvernehmen mit dem Kreistag seit
2004 verfolgte Konzeption der zentralisierten Unterbringung aller Verwaltungseinheiten im Gebäude
des Kreishauses sicherzustellen. Die verwaltungsinternen konzeptionellen Vorüberlegungen im
Zusammenhang mit dem Neubau der Leitstelle führten zu dem Ergebnis, dass die durch den Neubau
Leitstelle frei werdenden Räume zu einer perspektivischen Lösung der Raumproblematik der
Verwaltung nicht ausreichen. Des Weiteren liegen der Verwaltung Interessensbekundungen zur
zentralen Unterbringung des Jobcenters und einer Jugendberufsagentur am Standort Jülicher Ring
vor. Vor dem Hintergrund, dass mit dem Neubau der Leitstelle auf dem Grundstück der
Kreisverwaltung bereits eine Baumaßnahme geplant ist, hat die Verwaltung ein Konzept entwickelt,
auch diese Raumbedarfe durch eine Erweiterung der Baumaßnahme zu berücksichtigen. Durch
langfristige Mietverhältnisse (Jobcenter und Jugendberufsagentur) und den Kostendeckungsbeitrag
aus dem Rettungsdienst könnte eine günstige Refinanzierungssituation hergestellt und eine
nachhaltige Lösung der Raumprobleme gesichert werden.
-3-
Derzeitige und künftige Raumbedarfe
Bei der Erstellung des Kreishausanbaus Trakt C in 2004 waren Raumreserven von 5 % eingeplant.
Betrachtet man den Zeitraum von 2006 bis 2016, so hat sich die Anzahl der unterzubringenden
Arbeitsplätze um 107 erhöht. Beispielhaft für diese Erhöhung können die Verlagerung von Aufgaben
vom Land auf den Kreis (Immissionsschutz, Elterngeld, SchwerbehindertenR), aber auch erhöhte
Bedarfe insbesondere im Bereich Bildung/Jugend/Familie genannt werden. Aktuell kommen
Personalbedarfe aufgrund des Flüchtlingszustroms und vom Land geförderter Projekte z.B. in den
Bereichen Inklusion oder Bildung hinzu.
Im September 2016 wurden daher Büros im Stadtgebiet Euskirchen angemietet und die Stabsstelle
80 – Struktur- und Wirtschaftsförderung - ausgelagert, um zumindest die aktuellen und in 2017 bereits
feststehenden Bedarfe notdürftig decken zu können. Bereits seit geraumer Zeit werden Büros, die für
2 Personen vorgesehen sind, teilweise mit 3 Personen belegt, sowie moderne Arbeitsformen wie
Teleheimarbeit oder Desksharing genutzt. Aktuell wurde der Nutzungsvertrag mit der Kreissparkasse
für den Geldausgabeautomaten im Foyer des Kreishauses aufgelöst, um so dem konkreten
Raumbedarf im Ausländerwesen nachkommen zu können. Trotz all dieser Bemühungen sind die
Raumbedarfe absehbar nicht mehr zu decken.
Für die Überlegungen zu einem Kreishausanbau wurden zum einen die heute bereits bekannten
Bedarfe, zum anderen die Rückverlagerung der Stabsstelle 80 in das Kreishaus sowie eine
Raumreserve für die Zukunft von 7 % zugrunde gelegt. Der Bedarf beläuft sich danach auf 52 Büros
(knapp 100 Arbeitsplätze). Legt man die Raumaufteilung des derzeitigen Traktes C zugrunde,
entspricht dies einem zusätzlichen Flächenbedarf von rund 1.300 m².
Jobcenter und Jugendberufsagentur
Derzeit ist für das Jobcenter in Euskirchen ein Verwaltungsgebäude in der Sebastianusstraße
angemietet. Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesagentur für Arbeit die langfristige Einrichtung
einer Jugendberufsagentur in räumlicher Nähe zu den Dienstleistungen der Kreisverwaltung. Die
Umsetzung scheiterte bisher an geeigneten Räumlichkeiten. Vor diesem Hintergrund wurden die
Raumbedarfe von Jobcenter und Jugendberufsagentur ermittelt. Hier besteht die Möglichkeit, den
Anbau entsprechend zu dimensionieren und durch langfristig vereinbarte Mieterträge einen
deutlichen Kostendeckungsbeitrag für den Gesamtkomplex zu erzielen.
Kubatur und Planungseckpunkte
Nach den ersten und vorläufigen Planungsüberlegungen wird mit folgenden Flächen kalkuliert:
Abt. 38 und Leitstelle inkl. zugehörender Räume:
2.843 m² Nutzfläche
Jobcenter:
Jugendberufsagentur:
Bundesagentur für Arbeit:
1.742 m² Nutzfläche
467 m² Nutzfläche
300 m² Nutzfläche
2.509 m² Nutzfläche
Verwaltung:
1.305 m² Nutzfläche
Gesamt-Nutzflächenbedarf:
6.657 m² Nutzfläche
Die Kalkulation der Flächen muss in den weiteren Verfahren der Fachplanungen noch konkretisiert
werden.
-4Bei Betrachtung der vorhandenen Baukörper-Situation von Altbau und des im Jahre 2004 errichteten
Erweiterungsgebäudes Trakt C sowie unter Berücksichtigung der auf dem Grundstück zur Verfügung
stehenden Flächen kommt in logischer Fortsetzung der Bestandsgebäude ein neuer Baukörper in
nördlicher Richtung hinter dem Trakt C in Frage. Aus gestalterischen Gründen sollte das neue
Gebäude an den Erweiterungsbau Trakt C angepasst werden, um eine optische Zerklüftung der
Gebäude zu vermeiden und zur Außenwirkung eine Gebäudekomplex-Zusammengehörigkeit zu
erzielen.
Baukörper:
Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass aus Gründen der Sicherheit keine Zugangsmöglichkeit
zwischen dem Leitstellen-Baukörper und dem Verwaltungsgebäude bestehen soll. Eine weitere
fachliche Anforderung besteht darin, dass die Leitstelle und alle direkt dazu gehörenden Räume mit
einem Gesamt-Bedarf von ca. 951 m² von insgesamt 2.843 m² Nutzfläche der Abteilung 38 aus
betriebsablaufbedingten Gründen auf einer Ebene zusammenhängend realisiert werden soll.
Um den Gesamt-Nutzflächenbedarf von 6.657 m² abzudecken, wird unter Annahme einer GebäudeBreite von 17 m – dies entspricht der Breite des großen Büro-Riegels von Trakt C – ein mindestens 4geschossiges Gebäude erforderlich.
Bei der Planung des Gebäudes sollen neben dem gesetzlich geforderten Mindest-Wärmeschutz und
Energieeinsparungen unter anderem auch alternative Lösungsmöglichkeiten zur Energieversorgung
untersucht werden und ökologische Aspekte wie zum Beispiel emissionsarme Baustoffe (z.B. Holz)
berücksichtigt werden.
Refinanzierungsmöglichkeiten
Durch Vermietung der Verwaltungsflächen an das Jobcenter EU-aktiv und die Bundesagentur für
Arbeit über die Dauer eines langfristig geschlossenen Mietverhältnisses kann ein deutlicher Beitrag
zur Refinanzierung erreicht werden.
Nach ersten Gesprächen mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter ist es durchaus
realistisch, für die bereitgestellten Mietflächen eine jährliche Miete in Höhe von insgesamt rd. 300.000
€ zu erzielen.
Für den Neubau der Kreisleitstelle wird von Seiten der Krankenkassen ein anteiliger Deckungsbeitrag
geleistet, der Anteil für Katastrophen- und Feuerschutz verbleibt beim Kreis.
In Rückkopplung mit der AG EC 21 wird die Verwaltung insbesondere die Möglichkeiten des
ökologischen und energieeffizienten Bauens und deren (Teil-) Finanzierung aus entsprechenden
Fördertöpfen prüfen.
Die Verwaltung wird auch prüfen, ob und welchen Bedingungen durch Verkauf der Nebenstelle, Am
Schwalbenberg 3-5, ein deutlicher Finanzierungbeitrag erzielbar ist. Aus Sicht der Verwaltung sind
die Chancen eines Immobilienverkaufs in der derzeitigen Marktlage deutlich günstiger als 2004.
Natürlich sind die Belange der derzeitigen internen (Erziehungsberatungsstelle und Regionale
Schulberatung) und externen Nutzer (MHD) gebührend in einen Lösungsvorschlag einzubeziehen.
Aus der Zuwendung zum Kommunalinvestitionsfördergesetz des Bundes (KInvFG) können keine
Finanzmittel für den Kreishauserweiterungsbau bzw. der Kreisleitstelle verwendet werden, da diese
Mittel lediglich für die Bereiche Bildungsinfrastruktur bzw. Energetische Sanierungen des sonstigen
Infrastrukturvermögens eingesetzt werden dürfen.
-5Alternativen
Zu der w.o. vorgestellten „umfassenden Lösung“ (Leitstelle + Jobcenter + Jugendberufsagentur +
perspektivische Unterbringungslösungen für die Kreisverwaltung) gibt es (theoretisch) folgende
Alternativen:
1. Lösung wie vor, aber ohne perspektivische Unterbringungslösungen für die Kreisverwaltung.
Der Baukörper würde um 1.305 m ² kleiner (dann 5.352 m²). Ob mit der Flächenreduzierung um
rd. 20% eine entsprechende Kostenreduzierung korrespondiert ist anzuzweifeln, da die
Grundherstellungskosten im Wesentlichen unabhängig von der Baukörpergröße anfallen. Nach
Verbrauch der durch die Verlagerung von Leitstelle und Abteilung 38 in den Leitstellenneubau frei
werdenden Flächen für Verwaltungsunterbringungen käme dann (für alle nach 2017 eintretende
Raumbedarfe) die Anmietung von Büroflächen im Stadtgebiet Euskirchen in Betracht. Dies
widerspricht allerdings der bisher verfolgten Strategie, die Verwaltungseinheiten an einem
zentralen Standort zusammen zu fassen. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass technische
Anbindungen von Nebenstellen erheblichen Aufwand verursachen, die Zeitverluste in
Arbeitsabläufen nicht zu unterschätzen sind und die Dienstleistungen des Kreises für die
Bürgerinnen und Bürger an zentraler Stelle erreichbar sein sollen. Ob geeignete Büroflächen zum
jeweiligen Bedarf anmietbar sind, bleibt fraglich. Von der Aufsplittung der Einheiten auf mehrere
kleinere Mietobjekte wird seitens der Verwaltung dringend abgeraten.
2. Nur Neubau Leitstelle und perspektivische Unterbringungslösungen für die Kreisverwaltung,
Verzicht auf Jobcenter / Jugendberufsagentur
Der Baukörper würde um 2.509 m² kleiner (dann 4.148 m²). Damit könnte zwar eine
zukunftsorientierte Bedarfsdeckung der Raumbedarfe der Kreisverwaltung erreicht werden,
andererseits würde aber auf erhebliche Kostendeckungsbeiträge durch langfristige
Mieteinnahmen von Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit verzichtet.
3. Nur Neubau Leitstelle (incl. Abteilung 38)
Der Baukörper würde um 3.814 m ² kleiner (dann 2.843 m²). Auch hier ist fraglich, ob die Kosten
entsprechend der Flächenreduzierung (rd. 60 %) sinken würden. Der Kreis würde auf erhebliche
Kostendeckungsbeiträge durch langfristige Mieteinnahmen von Jobcenter und Bundesagentur für
Arbeit ebenso verzichten wie auf die Vorteile einer zentralen Unterbringung von Einrichtungen des
zusammenhängenden Themenbereichs Arbeit, Bildung, Jugend und Soziales.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung schlägt die Vergabe des Planungsauftrages für die Leistungsphasen 1-2
(Grundlagenermittlung und Vorplanung mit Kostenschätzung) für die „umfassende Lösung“ vor.
Hierfür sind - zusätzlich zu den Planungskosten in Höhe von 150.000 € für die Leitstellentechnik Haushaltsmittel in Höhe von 90.000 € bereitzustellen. Die Entsperrung dieses Betrages aus den
Verpflichtungsermächtigungen ist nötig, um schon vor Inkrafttreten des Haushalts 2017 den o.g.
Planungsauftrag vergeben zu können.
Auf der Grundlage
- der Vorplanung mit Kostenschätzung sowohl für den Neubau Leitstelle als auch für den Anbau
Kreishaus sowie der
- konkretisierten Vorschläge zur Refinanzierung (einschließlich evtl. Verkauf der Nebenstelle
Schwalbenberg )
soll dann eine Kreistagsentscheidung zum weiteren Vorgehen (Grundsatzentscheidung) erfolgen.
Die Vorschläge zur Mittelbereitstellung in 2017 (mit Sperrvermerk) bezwecken, im Falle einer
positiven Grundsatzentscheidung des Kreistags die Detailplanung in 2017 und daran anschließend
-6beginnend ab 2018 die bauliche Umsetzung anzugehen. Zum Zeitpunkt der Grundsatzentscheidung
lägen dann auch die Erkenntnisse zur Mittelveranschlagung in den Jahren 2018 ff vor.
Nach derzeitiger Erkenntnis ist mit Planungskosten (Kostengruppe 700) in Höhe von ca. 2,7 Mio. € zu
rechnen, die für 2017 über die Veränderungsliste zu veranschlagen wären. Für die Vergabe der
Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung mit Kostenschätzung)
für das erweiterte Projekt soll eine Entsperrung von 90.000 € aus der VE erfolgen.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)