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Verwaltungsergänzung (Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und den kreisangehörigen Kommunen zur gebündelten Abwicklung und Umsetzung des kreisweiten Breitbandausbaus)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
05.12.16, 14:01
Aktualisiert
05.12.16, 14:01
Verwaltungsergänzung (Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und den kreisangehörigen Kommunen zur gebündelten Abwicklung und Umsetzung des kreisweiten Breitbandausbaus)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z2 / V 267 / 2016 Datum: 02.12.2016 Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und den kreisangehörigen Kommunen zur gebündelten Abwicklung und Umsetzung des kreisweiten Breitbandausbaus Wie im Wirtschaftsförderungsausschuss vom 14.11.2016 besprochen, wird, unter Berücksichtigung neuer Vorgaben zur Finanzierung des Eigenanteils durch die Bezirksregierung Köln und das Land NRW sowie nach Rückmeldung der kreisangehörigen Kommunen, beigefügt die aktualisierte Fassung der Vereinbarung vorgelegt. Die geänderte Finanzierung wird in der Veränderungsliste zum Haushalt 2017 dargestellt. Zudem wird die Beschlussfassung wie folgt ergänzt (Ergänzung hervorgehoben): Der Kreis Euskirchen stimmt über die vollzogene, gebündelte Antragstellung für Fördermittel des Bundes und des Landes hinaus auch einer gebündelten Abwicklung und Umsetzung des kreisweiten Breitbandprojektes zu. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vorliegenden Vereinbarung über die Zusammenarbeit zum Ausbau der NGA-Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen eine einvernehmliche Regelung mit den kreisangehörigen Kommunen herbei zu führen. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. gez. Rosenke (Landrat)