Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
05.12.16, 14:01
Aktualisiert
05.12.16, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z2 / V 267 / 2016
Datum: 02.12.2016
Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und den kreisangehörigen Kommunen zur
gebündelten Abwicklung und Umsetzung des kreisweiten Breitbandausbaus
Wie im Wirtschaftsförderungsausschuss vom 14.11.2016 besprochen, wird, unter Berücksichtigung
neuer Vorgaben zur Finanzierung des Eigenanteils durch die Bezirksregierung Köln und das Land
NRW sowie nach Rückmeldung der kreisangehörigen Kommunen, beigefügt die aktualisierte
Fassung der Vereinbarung vorgelegt. Die geänderte Finanzierung wird in der Veränderungsliste zum
Haushalt 2017 dargestellt.
Zudem wird die Beschlussfassung wie folgt ergänzt (Ergänzung hervorgehoben):
Der Kreis Euskirchen stimmt über die vollzogene, gebündelte Antragstellung für Fördermittel des
Bundes und des Landes hinaus auch einer gebündelten Abwicklung und Umsetzung des kreisweiten
Breitbandprojektes zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vorliegenden Vereinbarung über die
Zusammenarbeit zum Ausbau der NGA-Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen eine
einvernehmliche Regelung mit den kreisangehörigen Kommunen herbei zu führen. Die
Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
gez. Rosenke
(Landrat)