Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
2,8 MB
Datum
05.04.2017
Erstellt
24.01.17, 10:02
Aktualisiert
24.01.17, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Ergebnis- und Finanzpläne einschließlich Erläuterungen
Geschäftsbereich IV
Überblick Budget 400
169
Budget 400 400 001
030 242 01
030 243 01
030 243 02
050 351 01
Regionale Schulberatungsstelle
Schulverwaltung
Schulamt für den Kreis Euskirchen
BAFöG
173
179
187
195
Budget 400 400 002
030 231 01
Thomas-Eßer-Berufskolleg
205
Budget 400 400 003
030 231 02
Berufskolleg Eifel
219
Budget 400 400 004
030 221 01
Hans-Verbeek-Schule
231
Budget 400 400 005
030 221 02
St. Nikolaus-Schule
243
Budget 400 400 006
030 221 05
Matthias-Hagen-Schule
257
Budget 400 400 007
030 221 06
Stephanusschule
271
Budget 400 400 008
030 221 04
Don-Bosco-Schule
283
Budget 400 430 000
040 271 01
040 271 02
Veranstaltungen
Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule
291
307
Budget 400 500 001
050 322 01
050 331 01
050 343 04
050 343 06
Leistungen für Schwerbehinderte nach SBG IX
Förderung von Trägern der Wohlfahrtsverbände
Heimaufsicht
Betreuung nach dem Betreuungsgesetz
315
323
331
337
Budget 400 500 002
050 313 01
050 331 02
050 332 01
050 333 01
050 334 01
050 335 01
050 336 01
050 337 01
Bildung und Teilhabe für Asylbewerber
Pflegewohngeld (PfG NW)
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
Leistungen bei Krankheit (SGB XII)
Leistungen bei Behinderung (SGB XII)
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII)
Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (SGB XII)
345
351
361
373
383
391
401
411
167
050
050
050
338 01
351 02
351 04
Budget 400 500 003
050 312 01
050 312 03
Budget 400 500 004
060 363 07
060 368 01
Budget 400 530 000
070 414 01
070 414 02
070 414 03
070 414 04
168
Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII)
Leistungen nach den Bundeskindergeldgesetz
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
417
423
431
Grundsicherungsleistungen nach SGB II
Personalleistungen des Kreises im Jobcenter
439
457
Betreuungsgeld
Elterngeld und Elternzeit nach dem
Bundeselterngeld- und -zeitgesetz
465
471
Gesundheitsförderung
Gutachten und Stellungnahmen
Gesundheitshilfe
Gesundheitsschutz
479
487
495
505
Budget 400
Ergebnisplan 2017
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
Ordentliche Erträge
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Ordentliche Aufwendungen
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
Finanzerträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Finanzergebnis
Ordentliches Ergebnis
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliches Ergebnis
Jahresergebnis
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Ergebnis
400 400
0
-743.900
0
-4.600
-49.500
-53.900
-4.000
0
0
-855.900
1.298.200
0
2.572.800
204.300
218.600
834.700
5.128.600
4.272.700
0
0
0
4.272.700
0
0
0
4.272.700
0
3.501.400
7.774.100
400 430
0
-547.500
0
-725.000
0
0
0
0
0
-1.272.500
698.000
0
515.600
3.900
0
115.200
1.332.700
60.200
0
0
0
60.200
0
0
0
60.200
0
151.200
211.400
400 500
-3.200.000
-672.200
-1.218.500
-30.100
0
-26.129.200
-1.600
0
0
-31.251.600
6.571.000
0
1.774.000
100
30.909.000
27.371.300
66.625.400
35.373.800
0
0
0
35.373.800
0
0
0
35.373.800
0
1.406.100
36.779.900
400 530
0
-107.500
0
-418.000
0
-32.700
0
0
0
-558.200
1.979.900
0
69.200
2.000
522.500
74.800
2.648.400
2.090.200
0
0
0
2.090.200
0
0
0
2.090.200
0
713.600
2.803.800
Summe
Budget
400
-3.200.000
-2.071.100
-1.218.500
-1.177.700
-49.500
-26.215.800
-5.600
0
0
-33.938.200
10.547.100
0
4.931.600
210.300
31.650.100
28.396.000
75.735.100
41.796.900
0
0
0
41.796.900
0
0
0
41.796.900
0
5.772.300
47.569.200
169
170
Budget 400 400 001
171
172
Produkt: 242 01 - Regionale Schulberatungsstelle
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
400 400 001
Schulverwaltung
Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Frau B. Remmert
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Die Regionale Schulberatungsstelle bietet psychologisch-pädagogische Beratung für
Schülerinnen und Schüler, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte
sowie weitere Akteure des Schulwesens im Kreis Euskirchen bei schulischen
Fragestellungen.
Auftragsgrundlage:
Kreistagsbeschluss vom 20.06.2007, Kooperationsvertrag mit dem Land NRW vom
15.10.2007 (freiwillige Aufgabe)
Strategische Ziele:
Psychologisch-pädagogische Beratung und Unterstützung bei schulischen
Fragestellungen von
1. Schülerinnen und Schülern, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
2. Lehrkräften
3. weiteren Akteuren des Schulwesens
mit jeweils möglichst geringer Wartezeit zwischen Anmeldung und erstem Kontakt mit
Fachmitarbeiter/in (telefonisch oder
persönlich).
Vernetzung und Kooperation mit allen regionalen Akteuren schulischer und
ausserschulischer Bildung und Erziehung im Bildungsnetzwerk des Kreises Euskirchen.
Zielgruppen:
Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen
und Lehrer sowie weitere Akteure des Schulwesens im Kreis Euskirchen
173
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
030
030242
03024201
Bezeichnung
01
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Schulträgeraufgaben
Fördermaßnahmen für Schüler
Regionale Schulberatungsstelle
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
174
128.158,74
1.514,57
128.900
97.500
98.300
99.400
100.300
2.100
2.100
2.100
2.100
2.100
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
4.112,15
4.700
4.700
4.700
4.700
4.700
133.785,46
136.700
105.300
106.100
107.200
108.100
-133.785,46
-136.700
-105.300
-106.100
-107.200
-108.100
-133.785,46
-136.700
-105.300
-106.100
-107.200
-108.100
-133.785,46
-136.700
-105.300
-106.100
-107.200
-108.100
50,10
45.100
37.300
36.900
37.300
37.900
-133.835,56
-181.800
-142.600
-143.000
-144.500
-146.000
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
030
030242
03024201
Bezeichnung
Schulträgeraufgaben
Fördermaßnahmen für Schüler
Regionale Schulberatungsstelle
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
126.811,50
128.900
97.500
98.300
99.400
100.300
994,62
2.100
2.100
2.100
2.100
2.100
3.553,70
3.700
3.700
3.700
3.700
3.700
131.359,82
134.700
103.300
104.100
105.200
106.100
-131.359,82
-134.700
-103.300
-104.100
-105.200
-106.100
2.094,00
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.094,00
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
-2.094,00
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
175
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
VE
Plan
2018
Plan
2019
2020
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I242012600 VG > 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.536
-1.000
-1.536
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-3.180
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-7.547
-3.180
I242012620 VG < 410 Euro
I242012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
-7.547
-558
-1.000
-558
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-3.006
-3.006
Summe
-2.094
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-13.732
Gesamtsumme
-2.094
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-13.732
176
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 242 01 - Regionale Schulberatungsstelle
(Budget 400 400 001)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
HH 2017
71,6%
69,0%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
2,6%
3,3%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-0,95
-0,75
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,68
0,51
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
177
242 01 – Regionale Schulberatungsstelle
(Budget 400 400 001 – Schulverwaltung)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
2016 2017 Diff. 2017/2016
‐ 100
700
600
‐ 200
500
300
‐ 1.800
12.200 10.400
‐ 300
7.400 7.100
‐ 5.400
23.800 18.400
+ 0
500
500
45.100 37.300
‐ 7.800
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
Kennzahlen
2015
1. Schülerinnen und Schüler und Eltern
1.1. Anzahl in Anspruch genommener Beratungen
1.2. Wartezeit in Kalenderwochen
209
6
2. Lehrerinnen und Lehrer u.a.
2.1. Anzahl in Anspruch genommener Beratungen
2.2. Wartezeit in Kalenderwochen
80
2
3. Anzahl Veranstaltungen (Fortbildungen/Supervision etc.)
38
178
Produkt: 243 01 - Schulverwaltung
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
400 400 001
Schulverwaltung
Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Herr A. Hahn
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben als Serviceleistung für die kreiseigenen
Schulen sowie Mitwirkung und Vorbereitung von entwicklungsrelevanten
Entscheidungsprozessen zur zentralen Steuerung der Schulen. Im Bedarfsfalle
Gewährung von Zuschüssen an das Fachseminar für Altenpflege der DRKSchwesternschaft "BONN" e.V. sowie Erstattung der Kosten für externe Schüler an das
Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft auf der Grundlage geschlossener Vereinbarungen.
Aufbau und Weiterentwicklung eines Regionalen Bildungsnetzwerks im Kreis Euskirchen.
Auftragsgrundlage:
Schulgesetz, Kreisordnung, Hauptsatzung und Dienstanweisung des Kreises Euskirchen
Strategische Ziele:
Schaffung der finanziellen und sächlichen Voraussetzungen zum Betrieb der
kreiseigenen Schulen
Zielgruppen:
Schulleitungen, Sekretärinnen der kreiseigenen Schulen, Schüler und deren
Erziehungsberechtigte
179
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
030
030243
03024301
Bezeichnung
01
Schulträgeraufgaben
Sonstige schulische Aufgaben
Schulverwaltung
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
471.298,14
865.000
504.100
504.100
504.100
504.100
15.000
11.000
11.000
11.000
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
482.427,89
865.000
519.100
515.100
515.100
515.100
11
- Personalaufwendungen
239.688,53
232.800
290.300
293.200
296.200
299.100
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
22.506,40
25.300
25.300
25.300
25.300
25.300
14
- Bilanzielle Abschreibungen
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
15
- Transferaufwendungen
29.034,11
30.000
36.000
36.000
36.000
36.000
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
7.193,60
19.300
19.300
19.300
19.300
19.300
17
= Ordentliche Aufwendungen
298.422,64
308.400
371.900
374.800
377.800
380.700
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
184.005,25
556.600
147.200
140.300
137.300
134.400
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
184.005,25
556.600
147.200
140.300
137.300
134.400
184.005,25
556.600
147.200
140.300
137.300
134.400
5.084,92
141.800
171.400
173.400
175.200
177.500
178.920,33
414.800
-24.200
-33.100
-37.900
-43.100
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
180
11.129,75
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
030
030243
03024301
Bezeichnung
Schulträgeraufgaben
Sonstige schulische Aufgaben
Schulverwaltung
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
29.784,11
30.000
36.800
36.800
36.800
36.800
15.000
11.000
11.000
11.000
11.129,75
40.913,86
30.000
51.800
47.800
47.800
47.800
237.509,77
232.800
290.300
293.200
296.200
299.100
17.337,21
25.300
25.300
25.300
25.300
25.300
29.034,11
30.000
36.000
36.000
36.000
36.000
5.824,77
19.300
19.300
19.300
19.300
19.300
289.765,23
307.400
370.900
373.800
376.800
379.700
-248.851,37
-277.400
-319.100
-326.000
-329.000
-331.900
1.245.000
1.245.000
1.245.000
1.245.000
1.245.000
1.245.000
1.245.000
1.245.000
-1.245.000
-1.245.000
-1.245.000
-1.245.000
59,37
441.514,03
441.514,03
441.514,03
181
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
VE
Plan
2018
Plan
2019
2020
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
OBERHALB DER WERTGRENZE
I243012500 Gute Schule 2020
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen
Summe
-1.245.000
-1.245.000
-1.245.000
-1.245.000
-1.245.000
-1.245.000
-1.245.000
-1.245.000
-1.245.000
-1.245.000
-1.245.000
-1.245.000
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
-2.434
I243012600 VG > 410 Euro
-2.434
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.964
I243012620 VG < 410 Euro
-1.964
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.748
I243012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
-1.748
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
Summe
-6.147
Gesamtsumme
182
-1.245.000
-1.245.000
-1.245.000
-1.245.000
-6.147
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 243 01 - Schulverwaltung
(Budget 400 400 001)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
HH 2017
60,7%
62,3%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
6,7%
6,6%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
4,3%
3,6%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
2,17
-0,13
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
1,43
1,77
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,16
0,19
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
183
243 01 – Schulverwaltung
(Budget 400 400 001 – Schulverwaltung)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) enthält:
Zeile 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
4140000 Zuw. lfd Zwecke vom Bund
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
4141008 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Kultur und Schule)
4141100 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Konsumtiver Anteil
4144000 Zuw. lfd Zwecke vom s. ö. Ber.
Summe
2016
2017 Diff. 2017/2016
+ 0
0
0
+ 0
0
0
‐ 6.800
‐30.000 ‐36.800
+ 367.700
‐835.000 ‐467.300
+ 0
0
0
‐865.000 ‐504.100
+ 360.900
SK 4141008
Hier wird die Zuweisung des Landes (36.800 €) für die Durchführung von Projekten zur Stärkung der
künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (NRW
Landesprogramm Kultur und Schule) ausgewiesen. Die Weiterleitung ist in Zeile 15 veranschlagt.
SK 4141100
Nach dem jährlichen GFG sind pauschale Zuweisungen zur Unterstützung der kommunalen Aufwendungen im Schulbereich durch das Land NRW vorgesehen. Diese Landesmittel können im
Rahmen des § 30 SchVG für den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und
Leasing von Schulgebäuden sowie für die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt
werden. Werden die Mittel für investive Zwecke verwandt, müssen in der Bilanz Sonderposten eingestellt werden und entsprechend der Nutzungsdauer aufgelöst werden. Beim Produkt 111 19 - Immobilienmanagement - sind für die Modernisierung und Sanierung der kreiseigenen Schulen entsprechende Mittel eingeplant. In dieser Höhe wird die Schul-/Bildungspauschale aufgelöst. Buchungstechnisch wird der Aufwand im Produkt 111 19 auf die einzelnen Schulprodukte verrechnet. Die Schul/Bildungspauschale wird zentral für diese Produkte bei 243 01 aufgelöst. Ausgenommen hiervon sind
die auf die Produkte 221 05 „Matthias-Hagen Schule“ und 221 06 „Stephanusschule“ entfallenden
Anteile, da es sich hierbei um eigene Einrichtungen nach § 56 Abs. 4 KrO handelt, für die eine
differenzierte Umlage erhoben werden muss.
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5238000 Erstattungen übrige Bereiche
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
5281000 Sachkosten
5281026 Sachkosten (Landesprogramm Kultur und Schule)
5291008 Sonstige Dienstleistungen (Schüler‐Online)
5291009 Sonstige Dienstleistungen (Bildungsportal)
Summe
2016 2017 Diff. 2017/2016
+ 0
23.700 23.700
+ 0
300
300
+ 0
500
500
+ 0
800
800
+ 0
0
0
+ 0
0
0
25.300 25.300
+ 0
SK 5238000
Nachgewiesen wird der Aufwand für die Beschulung externer Schüler aus dem Gebiet des Kreises
Euskirchen (Südkreis) in der Priv. Kath. Schule für Erziehungshilfe (Förderschule) im Hermann-JosefHaus in Kall-Urft (Vereinbarung vom 20.3./31.03.1995) in Höhe von voraussichtlich 23.700 €. Der
maßgebliche Tagessatz beläuft sich auf 4,99 € je Kind und Tag.
In Zeile 15 werden die Transferaufwendungen (36.000 €) für die Durchführung von Projekten zur
Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen in den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden (NRW Landesprogramm Kultur und Schule) nachgewiesen. Die Zuweisung ist in Zeile 2
184
veranschlagt. Ein Betrag von 800 € „Moderationsgelder“ wird in Zeile 13 (Sachkonto 5281026)
veranschlagt und wurde bisher nicht gefördert.
In Zeile 16 ist insbesondere ein Ansatz von 10.000 € für die gutachterliche Begleitung der
Schulentwicklungsplanung ausgewiesen.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
2016
2017 Diff. 2017/2016
+ 7.600
40.000 47.600
+ 0
600
600
‐ 1.800
40.000 38.200
+ 1.600
11.100 12.700
+ 22.100
49.700 71.800
+ 200
0
200
‐ 100
400
300
141.800 171.400
+ 29.600
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811009 ILB Medienzentrum
5811010 ILB Druckerei
Summe
Kennzahlen
I.
Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler an kreiseigenen Schulen
am 15.10.
Anzahl:
a) TEBK
b) BKE
c) HVS
d) St. Nik.
e) Don-Bosco
f) Matthias-Hagen-Schule
Summe
II.
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2.610 2.512 2.422 2.422 2.320 2.303
1.650 1.652 1.630 1.580 1.577 1.544
128
126
122
121
118
127
87
83
85
81
81
78
42
36
39
42
0
0
225
185
4.517 4.409 4.298 4.246 4.321 4.237
Hermann-Josef-Haus in Urft: Anzahl der Schülerinnen und Schüler
im Zeitraum 1.1. - 31.12.
Anzahl (insgesamt)
davon:
Externe Schüler
anzurechnende Schülermonate
2011
2012
2013
2014
2015
88
88
87
90
93
7
77
8
76
11
84
13
95
19
145
III. Fachseminar für Altenpflege: Anzahl der Schülerinnen und Schüler
am 15.10.
Anzahl
davon:
Schüler aus dem Kreisgebiet
2011
2012
2013
2014
2015
76
76
128
96
88
62
61
104
82
78
185
Erläuterungen zur Investitionstätigkeit
Maßnahme: I243012500 Gute Schule 2020
Produkt: 03024301 Schulverwaltung
Zeile
25 ‐ Auszahlungen für
Baumaßnahmen
Sachkonto
7851000 Ausz. für
Hochbaumaßnahmen
HH 2016
HH 2017
FP 2018
FP 2019
FP 2020
0
‐1.245.000
‐1.245.000
‐1.245.000
‐1.245.000
0
‐1.245.000
‐1.245.000
‐1.245.000
‐1.245.000
Aufgrund des vorliegenden Gesetzentwurfs der Landesregierung über ein Gesetz zur Stärkung der
Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) erfolgt zunächst an zentraler Stelle eine investive
Mittelbereitstellung der voraussichtlich zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von rd. 4.980 T€
(Kreditkontingent siehe Produkt 612 02). Derzeit wird ein Konzept zum Umgang mit dem avisierten
Programm erstellt, wobei es voraussichtlich auch zu teilweisen Verschiebungen in den Ergebnishaushalt kommen wird. Förderfähig sind grundsätzlich alle Investitionen (inkl. digitale Infrastruktur und Ausstattung) sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen. Eine Aktualisierung der Einplanung
erfolgt im Laufe des Beratungsverfahrens.
186
Produkt: 243 02 - Schulamt für den Kreis Euskirchen
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
400 400 001
Schulverwaltung
Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Herr A. Hahn
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben des Schulamtes als "Untere
Schulaufsichtsbehörde" für die Grund-, Haupt- und Förderschulen im Kreisgebiet.
Auftragsgrundlage:
Schulgesetz, Geschäftsordnung Schulamt, Zuständigkeitsverordnungen
Strategische Ziele:
Sicherstellung der Unterrichtsversorgung durch bestmöglichen Einsatz der Lehrkräfte
und Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung im Schulamtsbezirk
Zielgruppen:
Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen
187
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
030
030243
03024302
Bezeichnung
01
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Schulträgeraufgaben
Sonstige schulische Aufgaben
Schulamt für den Kreis Euskirchen
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
188
4.690,34
10.200
4.700
4.700
4.700
4.700
500
500
500
500
500
4.690,34
10.700
5.200
5.200
5.200
5.200
222.934,46
229.700
175.500
177.400
179.000
180.800
600
600
600
600
600
9.842,77
8.500
8.500
8.500
8.500
8.500
232.777,23
238.800
184.600
186.500
188.100
189.900
-228.086,89
-228.100
-179.400
-181.300
-182.900
-184.700
-228.086,89
-228.100
-179.400
-181.300
-182.900
-184.700
-228.086,89
-228.100
-179.400
-181.300
-182.900
-184.700
6.036,97
144.900
131.600
134.500
135.900
137.800
-234.123,86
-373.000
-311.000
-315.800
-318.800
-322.500
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
030
030243
03024302
Bezeichnung
Schulträgeraufgaben
Sonstige schulische Aufgaben
Schulamt für den Kreis Euskirchen
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
4.690,34
10.200
4.700
4.700
4.700
4.700
500
500
500
500
500
4.690,34
10.700
5.200
5.200
5.200
5.200
219.192,62
229.700
175.500
177.400
179.000
180.800
600
600
600
600
600
9.842,77
8.500
8.500
8.500
8.500
8.500
229.035,39
238.800
184.600
186.500
188.100
189.900
-224.345,05
-228.100
-179.400
-181.300
-182.900
-184.700
189
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
VE
Plan
2018
Plan
2019
2020
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I243022630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.244
-1.244
Summe
-1.244
Gesamtsumme
-1.244
190
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 243 02 - Schulamt für den Kreis Euskirchen
(Budget 400 400 001)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
HH 2017
73,1%
71,1%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
2,2%
2,7%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-1,95
-1,63
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
1,47
1,18
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
191
243 02 – Schulamt für den Kreis Euskirchen
(Budget 400 400 001 – Schulverwaltung)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) wird die Erstattung des
Landes für die im Zusammenhang mit der Durchführung der jährlichen Sprachstandsfeststellungen
entstehenden Kosten nachgewiesen. Diese bemisst sich an der Zahl der voraussichtlich teilnehmenden Kinder. Für das Jahr 2017 wird eine Erstattung in Höhe von 4.700 € erwartet.
In Zeile 7 werden Erträge aus Zwangsgeldern für den Fall von Schulpflichtsverletzungen eingeplant.
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
5281000 Sachkosten
Summe
2016 2017 Diff. 2017/2016
+ 0
100 100
+ 0
500 500
600 600
+ 0
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
192
2016
2017 Diff. 2017/2016
‐ 900
50.100 49.200
‐ 300
500
200
‐ 6.600
32.100 25.500
‐ 2.800
11.300
8.500
‐ 2.600
50.500 47.900
‐ 100
400
300
144.900 131.600
‐ 13.300
Kennzahlen
I.
Anzahl der Schulen
am 15.10.
a) Grundschulen
b) Hauptschulen
c) Förderschulen
Summe
II.
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
42
11
10
63
42
11
10
63
42
11
10
63
38
10
10
58
37
10
10
57
36
10
10
56
35
8
10
53
33
7
8
48
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
6.662
2.220
1.084
9.966
6.643
1.834
1.214
9.691
6.605
1.554
1.167
9.326
Anzahl der Schülerinnen und Schüler
am 15.10.
2008
a) Grundschulen
b) Hauptschulen
c) Förderschulen
Summe
7.875
7.712
7.446
7.109
7.045
3.380
3.205
2.977
2.742
2.562
1.264
1.256
1.413
1.130
1.106
12.519 12.173 11.836 10.981 10.713
III. Anzahl der Lehrerstellen
am 15.10.
a) Grundschulen
b) Hauptschulen
c) Förderschulen
Summe
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
389,32
223,60
221,12
834,04
395,88
227,15
227,22
850,25
377,78
217,20
264,64
859,62
387,37
211,96
216,41
815,74
390,17
209,22
217,54
816,93
382,90
195,55
228,55
807,00
377,86
150,85
255,09
783,80
387,06
128,44
248,36
763,86
IV. Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
2007 /
2008
2008 /
2009
2009 /
2010
2010 /
2011
2011 /
2012
2012 /
2013
2013 /
2014
2014 /
2015
315
232
188
188
179
194
173
151
Verfahren zur Feststellung des Sprachstands
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Anzahl der getesteten Kinder
1.731
1.425
1.626
1.535
1.549
83 *
Anzahl der begonnenen Verfahren
V.
1.719
1.745
* Durch das zum 01.08.2014 in Kraft getretene "Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und
weiterer Gesetze" werden ab dem Jahr 2015 nur noch die Kinder zur Feststellung des Sprachstandes
getestet, die keine Kindertageseinrichtung besuchen oder Kinder, deren Eltern der Bildungsdokumentation
in der KITA nicht zustimmen.
193
194
Produkt: 351 01 - BAFÖG
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 400 001
Schulverwaltung
Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Herr A. Hahn
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Gewährung individueller Ausbildungsförderung entsprechend der Neigung, Eignung und
Leistung des Auszubildenden, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt
und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen
Auftragsgrundlage:
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
(Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) und Ausführungsgesetz zum BAföG
Strategische Ziele:
Ermöglichung der Ausbildung durch finanzielle Unterstützung
Zielgruppen:
Schüler/innen der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, der Berufsfach-, Fachund Fachoberschulen, der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung ab Klasse
10, der Abendhauptschulen, Abendrealschulen und Abendgymnasien, der Kollegs und
Berufsaufbauschulen sowie der Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen
195
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050351
05035101
Bezeichnung
01
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Soziale Leistungen
Sonstige soziale Leistungen
BAFÖG
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
196
69.371,11
62.900
82.100
82.900
83.800
84.600
100
100
100
100
100
3.366,71
3.300
3.300
3.300
3.300
3.300
72.737,82
66.300
85.500
86.300
87.200
88.000
-72.737,82
-66.300
-85.500
-86.300
-87.200
-88.000
-72.737,82
-66.300
-85.500
-86.300
-87.200
-88.000
-72.737,82
-66.300
-85.500
-86.300
-87.200
-88.000
4.163,51
62.500
79.200
81.800
82.800
83.900
-76.901,33
-128.800
-164.700
-168.100
-170.000
-171.900
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050351
05035101
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Sonstige soziale Leistungen
BAFÖG
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
68.951,52
62.900
82.100
82.900
83.800
84.600
100
100
100
100
100
3.366,71
3.300
3.300
3.300
3.300
3.300
72.318,23
66.300
85.500
86.300
87.200
88.000
-72.318,23
-66.300
-85.500
-86.300
-87.200
-88.000
197
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
VE
Plan
2018
Plan
2019
2020
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I351012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-443
-443
Summe
-443
Gesamtsumme
-443
198
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 351 01 - BAFÖG
(Budget 400 400 001)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
HH 2017
73,1%
71,4%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
2,6%
2,0%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-0,67
-0,86
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,49
0,62
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
199
351 01 – BAFÖG
(Budget 400 400 001 – Schulverwaltung)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Die BAFöG–Leistungen werden direkt im Landeshaushalt gebucht.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
200
2016 2017 Diff. 2017/2016
+ 4.200
31.300 35.500
+ 800
8.100 8.900
+ 1.000
4.200 5.200
+ 10.600
18.800 29.400
+ 100
100
200
62.500 79.200
+ 16.700
Kennzahlen
I.
Anzahl der Förderfälle über das Gemeinsame Gebietsrechenzentrum (GGRZ)
2011
Erstanträge
davon: Ablehnungen
Wiederholungsanträge
davon: Ablehnungen
Andere Eingabewertbogen *
Summe
2012
2013
2014
2015
277
292
415
422
397
49
55
131
106
78
248
276
272
243
258
16
17
25
15
29
562
613
761
723
479
1.087 1.181 1.448 1.388 1.134
* Änderungsdienst, z.B. Änderung der Anschrift, der Bankverbindung
II. Geleistete Zahlungen
2011
Geleistete Zahlungen (T€)
2012
2013
2014
2015
2.315 2.117 2.154 1.853 1.767
351 01: Anzahl Anträge
700
600
281
272
243
415
422
397
2013
2014
2015
500
400
247
253
239
258
276
249
248
228
300
200
402
263
240
226
2006
2007
2008
100
285
268
277
292
2009
2010
2011
2012
0
2005
Erstanträge
Wiederholungsanträge
201
202
Budget 400 400 002
203
204
Produkt: 231 01 - Thomas-Eßer-Berufskolleg
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
400 400 002
Thomas-Eßer-Berufskolleg
Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Herr Jürgen Tilk
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Das Berufskolleg umfasst die Bildungsgänge der Berufsschule, der Berufsfachschule
und der Fachschule. Die Bildungsgänge der Berufsschule bereiten zusammen mit dem
Lernort Betrieb auf Berufsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz und der
Handwerksordnung vor ( Abschlüsse der Sekundarstufe II ). Die Abschlüsse der
Sekundarstufe I können nachgeholt werden. Die übrigen Bildungsgänge sind
Angebotschulen, die nachfrageorientiert vorgehalten werden.
Der Kreis ist als Träger des Berufskollegs für Bereitstellung von nichtlehrendem
Personal (Schulsekretärinnen und Schulhausmeister) sowie der sächlichen und
finanziellen Voraussetzungen für die Beschulung von Schüler/innen in wirtschaftlichen,
technischen und sozialen Bereichen verantwortlich.
Auftragsgrundlage:
Schulgesetz, Nebengesetze, Ausführungsvorschriften, Entscheidungen des Schulträgers
Strategische Ziele:
Das Berufskolleg vermittelt in einem differenzierten Unterrichtssystem in einfach- und
doppeltqualifizierenden Bildungsgängen eine berufliche und allgemeinbildende
Qualifizierung. Außerdem können Abschlüsse der Sekundarstufe I nachgeholt werden.
Zielgruppen:
Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Kreisgebiet sowie deren
Erziehungsberechtigte, Betriebe und Unternehmen.
205
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
030
030231
03023101
Bezeichnung
01
Schulträgeraufgaben
Berufskollegs
Thomas-Eßer-Berufskolleg
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
19.130,03
30.700
49.600
57.200
63.200
72.000
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
4.083,50
2.500
2.500
2.500
2.500
2.500
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
5.448,79
5.400
5.400
5.400
5.400
5.400
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
36.044,22
2.500
2.500
2.500
2.500
2.500
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
64.706,54
41.100
60.000
67.600
73.600
82.400
11
- Personalaufwendungen
118.374,27
132.300
138.200
139.600
140.900
142.300
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
716.720,91
761.900
798.400
810.600
820.600
820.600
14
- Bilanzielle Abschreibungen
1.604,65
113.600
108.500
113.800
113.700
124.900
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
158.076,71
131.900
142.300
142.500
143.500
143.500
17
= Ordentliche Aufwendungen
994.776,54
1.139.700
1.187.400
1.206.500
1.218.700
1.231.300
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
-930.070,00
-1.098.600
-1.127.400
-1.138.900
-1.145.100
-1.148.900
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
-930.070,00
-1.098.600
-1.127.400
-1.138.900
-1.145.100
-1.148.900
-930.070,00
-1.098.600
-1.127.400
-1.138.900
-1.145.100
-1.148.900
390,05
1.220.700
1.315.200
1.239.100
1.247.100
1.250.900
-930.460,05
-2.319.300
-2.442.600
-2.378.000
-2.392.200
-2.399.800
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
206
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
030
030231
03023101
Bezeichnung
Schulträgeraufgaben
Berufskollegs
Thomas-Eßer-Berufskolleg
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
17.208,98
7.300
9.700
9.700
9.700
9.700
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
4.083,50
2.500
2.500
2.500
2.500
2.500
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
5.220,00
5.400
5.400
5.400
5.400
5.400
07
+ Sonstige Einzahlungen
4.555,49
2.500
2.500
2.500
2.500
2.500
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
31.067,97
17.700
20.100
20.100
20.100
20.100
10
- Personalauszahlungen
122.599,99
132.300
138.200
139.600
140.900
142.300
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
713.772,77
761.900
798.400
810.600
820.600
820.600
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
103.203,82
114.600
121.300
121.500
122.500
122.500
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
939.576,58
1.008.800
1.057.900
1.071.700
1.084.000
1.085.400
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-908.508,61
-991.100
-1.037.800
-1.051.600
-1.063.900
-1.065.300
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
1.000.000
1.000.000
1.000.000
931.000
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
2.796,90
1.000.000
1.000.000
1.000.000
931.000
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
2.796,90
92.959,21
1.040.000
1.000.000
1.000.000
1.140.000
499.100
164.938,98
169.300
159.000
159.000
159.000
159.000
257.898,19
1.209.300
1.159.000
1.159.000
1.299.000
658.100
-255.101,29
-209.300
-159.000
-159.000
-368.000
-658.100
207
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
VE
Plan
2018
Plan
2019
2020
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
OBERHALB DER WERTGRENZE
-81.160
I231012505 Hochbaumaßnahmen (Umbau Trakt
C)
-81.160
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen
I231012506 Hochbaumaßnahmen (Sanierung
zentrale Gewerke)
18 + Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen
-92.959
-1.000.000
-1.000.000
-2.389.100
1.000.000
1.000.000
-92.959
-1.000.000
-1.000.000
-1.000.000
1.000.000
-2.389.100
-1.000.000
I231012507 Herrichtung Barrierefreiheit
-1.000.000
-389.100
931.000
-1.114.751
-1.000.000
-389.100
-1.114.751
-140.000
-110.000
-40.000
-140.000
-110.000
-40.000
-1.140.000
-499.100
-1.235.910
1.000.000
-40.000
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen
-40.000
Summe
-92.959
-1.040.000
-1.000.000
-2.389.100
-1.000.000
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I231011900 Veräußerung von bewegl.
Anlagevermögen
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung
von Sachanlagen
2.797
6.694
2.797
6.694
I231012500 Hochbaumaßnahmen (allgemein)
-2.370
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen
-2.370
I231012600 VG > 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.098
-6.000
-1.098
-6.000
I231012601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410
Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I231012605 Erwerb von Lizenzen > 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-127.803
-135.000
-127.803
-135.000
-135.000
-135.000
-135.000
-135.000
-22.346
-3.000
-22.346
-3.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-33.813
-135.000
-135.000
-135.000
-135.000
-584.375
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-28.609
-33.813
-584.375
-28.609
-476
-3.000
-14.702
-476
-3.000
-14.702
-1.493
-115.018
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.493
-115.018
I231012625 Erwerb von Lizenzen < 410 Euro
-3.974
-5.000
-3.974
-5.000
I231012620 VG < 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I231012621 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 E
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I231012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I231012631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
Summe
Gesamtsumme
208
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-890
-1.000
-1.000
-890
-1.000
-1.000
-6.860
-17.300
-6.860
-17.300
-19.000
-19.000
-19.000
-19.000
-162.142
-169.300
-159.000
-255.101
-1.209.300
-1.159.000
-2.389.100
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-18.343
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-7.103
-19.000
-19.000
-19.000
-19.000
-49.284
-159.000
-159.000
-159.000
-846.924
-1.159.000
-1.299.000
-658.100
-2.082.834
-18.343
-7.103
-49.284
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 231 01 - Thomas-Eßer-Berufskolleg
(Budget 400 400 002)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
HH 2017
5,8%
5,7%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
5,6%
5,7%
-12,13
-12,78
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,72
0,75
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
209
231 01 – Thomas-Eßer-Berufskolleg
(Budget 400 400 002 – Thomas-Eßer-Berufskolleg)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) ist u.a. die Zuweisung des
Landes (9.700 €) für die Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung
an Schulen (NRW Landesprogramm Kultur und Schule) nachgewiesen. Der Eigenanteil des Kreises
beträgt 20%. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5281026) veranschlagt.
Daneben wird in Zeile 2 die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen in Höhe
von 39.900 € ausgewiesen. Hier handelt es sich um die Auflösung der Schul-/Bildungspauschale
sowie der Investitionspauschale. Nach dem jährlichen GFG sind pauschale Zuweisungen zur
Unterstützung der kommunalen Aufwendungen im Schulbereich durch das Land NRW vorgesehen
(Schul-/Bildungspauschale). Diese Landesmittel können im Rahmen des § 94 Schulgesetz NRW für
den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und Leasing von Schulgebäuden
sowie die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt werden. Werden die Mittel für
investive Zwecke verwandt, müssen in der Bilanz Sonderposten eingestellt und entsprechend der
Nutzungsdauer des beschafften Vermögensgegenstandes aufgelöst werden. Das Gleiche gilt für die
ertragswirksame Auflösung der Mittel der jährlichen Investitionspauschale nach dem GFG. Den
hierdurch bewirkten Investitionen in Einrichtungsgegenstände der Schule werden Sonderposten
gegenübergestellt, die ertragswirksam aufgelöst werden.
In Zeile 5 des Ergebnisplans (Privatrechtliche Leistungsentgelte) ist die Beteiligung der Schüler an den
Kosten des wöchentlichen Kochunterrichtes (2.500 €) nachgewiesen.
Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält die zweckgebundene
Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte (5.400 €). Gemäß Rd.Erl. des
Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom Januar 2004 erhalten die Schulen
zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5291003) veranschlagt.
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz
5281000 Sachkosten
5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel
5281026 Sachkosten (Landesprogramm Kultur und Schule)
5281050 Sachkosten (Leonardo da Vinci Projekt)
5291001 Schülerbeförderungskosten
5291002 Schulwanderungen und ‐fahrten
5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr.
Summe
2016
2017 Diff. 2017/2016
+ 0
45.400 45.400
+ 22.200
62.600 84.800
+ 0
6.700
6.700
+ 0
56.100 56.100
+ 3.000
9.200 12.200
+ 0
0
0
+ 11.300
576.500 587.800
+ 0
0
0
+ 0
5.400
5.400
761.900 798.400
+ 36.500
SK 5255000
Enthalten in dem Ansatz ist u.a. der Aufwand für den seit 2009 abgeschlossenen IT-Wartungsvertrag
in Höhe von 18.200 €.
SK 5271000
Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und
Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule)
eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird
210
durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der
Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3
des Durchschnittswertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages. Auf
dieser Grundlage ergibt sich ein Aufwandsansatz in Höhe von 84.800 €.
SK 5281011
Grundlage für die Ermittlung des Aufwandsansatzes sind die Schülerzahlen und die je nach Schulform
anzusetzende Schlüsselzahl. Des Weiteren sind Aufwendungen für die Teilnahme am Essen und die
Kopierkosten hier enthalten.
SK 5291001
Gem. § 97 Abs. 3 SchulG hat der Schulträger oder ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen
die Möglichkeit, im Rahmen eines besonderen Tarifangebotes Schülerzeitkarten anzubieten, die über
den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Nutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs
berechtigen. Der Kreis Euskirchen bietet den Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit dem
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) die Möglichkeit, ein derartiges Schülerticket zu nutzen.
Das Schülerticket gilt an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr verbundweit. Als Ausgleich für den
erweiterten Geltungsbereich (über den eigentlichen Schulweg hinaus) haben die Erziehungsberechtigen eine Eigenleistung zu erbringen. Der Höchstbetrag des Eigenanteils beträgt 12 Euro pro
Beförderungsmonat.
Zum 01.08.2012 wurde der Vertrag mit der RVK geändert. Bis dahin wurde aufgrund eines
festgelegten Sockelbetrages unter Berücksichtigung der Veränderung der Schülerzahlen und der
Preiserhöhungen zum 01.01. eines jeden Jahres eine mtl. Rate ermittelt. Am Jahresende wurde eine
Spitzabrechnung von der RVK erstellt. Seit dem 01.08.2012 wird personengenau abgerechnet. Jeder
Schüler wird für sich betrachtet und der genaue Tarif in Rechnung gestellt. Auf der Grundlage des
neuen Abrechnungssystems und einer Neuberechnung unter Zugrundelegung der zu erwartenden
Schülerzahlen und der jeweiligen Preisstufe ergibt sich für 2017 ein Ansatz in Höhe von 587.800 €.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
2016
2017 Diff. 2017/2016
‐ 700
5.000
4.300
+ 0
400
400
+ 98.200
1.154.700 1.252.900
‐ 3.700
29.100
25.400
+ 1.600
29.900
31.500
‐ 900
1.600
700
1.220.700 1.315.200
+ 94.500
Weitere Informationen zum Berufskolleg Euskirchen: www.teb-eu.de
211
Kennzahlen
I.
Anzahl der Schülerinnen und Schüler
am 15.10.
1. Pflichtbereich:
Berufsschule
Berufsgrundschuljahr (entfällt ab 01.08.2015)
Berufsorientierungsjahr (entfällt ab 01.08.2015)
Summe Pflichtbereich
2009
2011
2012
2013
2014
2015
2016
1.102 1.108 1.080
243
227
243
33
19
24
1.378 1.354 1.347
997
212
99
1.308
1.030
213
27
1.270
1.038
218
23
1.279
1.074
0
0
1.074
1.132
0
0
1.132
2. Angebotsbereich:
Berufsfachschule (ab 01.08.15 inkl.ehem. BGJ und
Vorklasse BGJ)
Aufbaubildungsgang Sozialmanagement
Fachschule für Sozialpädagogik
Fachschule für Heilpädagogik
Fachschule für Elektrotechnik
Fachschule für Wirtschaft
Fachschule für Maschinentechnik
Summe Angebotsbereich
829
18
140
19
86
53
65
1.210
810
800
33
15
134
171
0
31
90
102
29
71
72
73
1.168 1.263
777
0
156
24
95
81
71
1.204
766
0
140
21
77
82
66
1.152
790
0
150
0
77
63
63
1.143
900
0
146
0
57
82
61
1.246
833
0
157
0
69
55
57
1.171
Gesamtzahl
2.588
2.522
2.512
2.422
2.422
2.320
2.303
2.655 2.551 2.415
- 133
+ 59
+ 97
2.397
+ 25
2.305
+ 117
2.203
+ 117
2.145
+ 158
2.480
- 58
2.422
- 102
2.336
- 33
Prognose Schulentwicklungsplan 2010
Differenz
2010
2.610
Prognose Schulentwicklungsplan 2013
Differenz
231 01: Schülerzahlen TEBK am 15.10.
Anzahl
3.000
2.500
845
902
955
2.000
1.088 1.062 1.206 1.191 1.376
1.348
1.302 1.273
1.210 1.168 1.263
1.204
1.152 1.143
1.246 1.171
1.500
1.000
1.721 1.720 1.758
1.498 1.501 1.446 1.471
1.331 1.316 1.361
1.494 1.378
1.354 1.347 1.308 1.270 1.279
500
1.074 1.132
0
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Jahr
TEBK- Pflichtbereich
212
TEBK - Angebotsbereich
II.
Schülerbeförderung
2008 /
2009
a) Anzahl der ausgestellten Schülertickets (RVK + AVV)
a1) davon:
Freifahrtberechtigte *
a2) davon:
Nichtfreifahrtberechtigte **
a3) davon:
1. Befreite nach SGB XII
2. Befreite nach SGB II
3. Befreite nach Asylbewerberleistungsgesetz
b) Anzahl der erstatteten Fälle: TaxiBusfahrten ***
c) Anzahl d. Gewährungen einer
Wegstreckenentschädigung f. d. Nutzung privater PKW
****
d) Anzahl der erstatteten Fahrscheine *****
2009 /
2010
2010 /
2011
2011 /
2012
2012 /
2013
2013 /
2014
2014 /
2015
802
763
894
1.054
878
861
887
667
628
729
925
739
731
756
85
93
115
124
128
120
116
1
8
0
15
0
3
0
16
2
5
0
0
1
6
1
2
1
6
0
3
2
9
0
4
0
7
8
0
7
6
19
9
0
0
25
15
91
22
83
14
67
18
2012 /
2013
2013 /
2014
2014 /
2015
* Freifahrtberechtigte sind Schüler, die die nächstgelegene Schule besuchen und deren Schulweg länger
als 5 km ist. Ebenso Schüler, deren Schulweg kürzer als 5 km, aber besonders gefährlich ist.
** Nichtfreifahrtberechtigte sind Schüler, deren Schulweg weniger als 5 km beträgt und nicht besonders
gefährlich ist.
*** TaxiBusse werden dann eingesetzt, wenn andere öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen.
Pro Fahrt wird ein Aufschlag in Höhe von 1 € erhoben.
**** Schüler, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist, sind
antragsberechtigt.
***** Schüler, die nicht freifahrtberechtigt sind u. kein Schülerticket besitzen, haben Anspruch auf
Fahrkostenerstattung zu ihrer Praktikumsstelle, ebenfalls die Schüler, die das Ticket rechtzeitig beantragt,
aber zu spät erhalten haben und mit den Fahrkosten in Vorleistung getreten sind (Erstattungszeitraum von
der Beantragung bis zur Aushändigung des Tickets). Ebenso sind Erstattungen von Schülerinnen und
Schüler der Bezirksfachklassen berücksichtigt, wenn der Eigenanteil von 50 Euro gem. § 2 II
Schülerfahrkostenverordnung überschritten wurde.
III. Lernmittelfreiheit
2008 /
2009
Anzahl der berechtigten Schüler*
Anzahl der Befreiungen nach SGB XII
Anzahl der Befreiungen nach SGB II
Anzahl der Befreiungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz
2009 /
2010
2010 /
2011
2011 /
2012
1.303
0
10
1.486
0
8
1.799
0
11
1.259
1
0
1.200
0
0
1.123
1
1
1.172
0
2
0
0
0
0
0
0
0
* Die Lernmittelfreiheit gilt nicht für Schüler, die ein Arbeitsentgelt, eine Ausbildungsvergütung oder andere
Leistungen zur Beschaffung von Lernmitteln, z.B. BAföG, erhalten.
213
Erläuterungen zur Investitionstätigkeit
Maßnahme: I231012600 VG > 410 Euro
Produkt: 03023101 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg
Zeile
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew.
Anlageverm.
Sachkonto
7831000 Ausz. Erw.
Vermögensg. > 410 Euro
HH 2016
HH 2017
FP 2018
FP 2019
FP 2020
‐6.000
‐1.000
‐1.000
‐1.000
‐1.000
‐6.000
‐1.000
‐1.000
‐1.000
‐1.000
Für unvorhersehbare Ersatzbeschaffungen wird ein Betrag in Höhe von 1.000 € vorgehalten.
Maßnahme: I231012601 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel > 410 Euro
Produkt: 03023101 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg
Zeile
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew.
Anlageverm.
Sachkonto
HH 2016
HH 2017
FP 2018
FP 2019
FP 2020
7831000 Ausz. Erw.
Vermögensg. > 410 Euro
‐135.000
‐135.000
‐135.000
‐135.000
‐135.000
‐135.000
‐135.000
‐135.000
‐135.000
‐135.000
Budgetierter Ansatz
Seitens der Schule wurden für das Haushaltsjahr 2017 folgende Maßnahmen angemeldet:
-
Aktualisierung des Automatisierungslabors (Labortische u. Kommunikationsmodule)
Multimedia-Grundausstattung lt. Medienkonzept (interaktive Whiteboards)
Ausbau Wegeleitsystem
WLAN-Internet-Anbindung (WLAN-Router in allen Gebäudeteilen)
Schweißsimulator (mobil)
Soweit die Durchführung der o.g. Maßnahmen andere Auszahlungen oder Aufwendungen verursacht
(z.B. Baukosten), ist diese nur zulässig, wenn auch Mittel für die zusätzlichen Auszahlungen oder
Aufwendungen veranschlagt sind.
Folgekostenberechnung p.a.:
Abschreibung
Kalkulatorische Zinsen
16.875 €
2.700 €
Maßnahme: I231012605 Erwerb von Lizenzen > 410 Euro
Produkt: 03023101 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg
Zeile
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew.
Anlageverm.
Sachkonto
7831000 Ausz. Erw.
Vermögensg. > 410 Euro
HH 2016
HH 2017
FP 2018
FP 2019
FP 2020
‐3.000
‐2.000
‐2.000
‐2.000
‐2.000
‐3.000
‐2.000
‐2.000
‐2.000
‐2.000
Der vorgenannte Ansatz beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre und dient im Wesentlichen
Ersatzbeschaffungen.
214
Maßnahme: I231012631 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410
Produkt: 03023101 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg
Zeile
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew.
Anlageverm.
Sachkonto
7832101 Ausz. Erw. Lehr‐ u.
Unterrichtsmittel < 410 Euro
HH 2016
HH 2017
FP 2018
FP 2019
FP 2020
‐17.300
‐19.000
‐19.000
‐19.000
‐19.000
‐17.300
‐19.000
‐19.000
‐19.000
‐19.000
Der vorgenannte Ansatz beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre und dient im Wesentlichen
Ersatzbeschaffungen.
Maßnahme: I231012506 Hochbaumaßnahmen (Sanierung zentrale
Produkt: 03023101 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg
Zeile
18 + Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
25 ‐ Auszahlungen für
Baumaßnahmen
Sachkonto
6811000 Inv.‐Zuwendungen
vom Land
7851000 Ausz. für
Hochbaumaßnahmen
HH 2016
HH 2017
FP 2018
FP 2019
FP 2020
1.000.000
1.000.000
1.000.000
931.000
0
‐1.000.000
‐1.000.000
‐1.000.000
‐1.000.000
‐389.100
0
0
0
‐69.000
‐389.100
Verpflichtungsermächtigung
V231012506
Gesamt-VE
2.389.100 €
2018
1.000.000 €
2019
1.000.000 €
2020
389.100 €
2021
0€
Die überwiegende Bausubstanz des Schulgebäudes des Thomas-Eßer-Berufskollegs stammt aus den
1960er- (Trakte A und C) bzw. aus den 1970er-Jahren (Trakte B und D).
Mit dem Umfang und der Qualität der Sanierungsmaßnahmen gelingt es, eine Standardverbesserung
in drei zentralen Ausstattungsmerkmalen des Gebäudes und eine entsprechende Verlängerung der
Restnutzungsdauer zu erreichen.
In der Sitzung der Arbeitsgruppe Energiecontrolling 21 vom 14.04.2015 haben die Fachplaner der
Sanierungsmaßnahme ihre Konzepte zu den einzelnen Gewerken vorgestellt:
Fenster
Die Ausführung der Fenster erfolgt in Kunststoff mit 2-facher Isolierverglasung
Anforderungen der EnEV 2014 (U-Wert von 1,3 W/m²K) werden eingehalten
Einbaukonzept beachtet eine gleichmäßige Luftdichtheit und Wärmeverteilung
Außenfarbe der Fenster anthrazit, Innenfarbe weiß
Sonnenschutz in dunkelgrau (Blendwirkung)
Aufteilung der Fenster erfolgt gemäß statischer Erfordernis (in Anlehnung an die Fenster des
Berufskollegs Eifel)
Schadstoffsanierung
Partielle Sanierung der Gefahrstoffe (Einlagen inklusive Auflagen der Unterdecke sowie die
technische Isolierung an den Leitungen werden entsorgt)
Dämmmaterialien in Ständerwerken sowie der Fassadendämmung bleiben erhalten
(Bestandsschutz)
Im Griffbereich der Klassen liegenden Asbestbetonplatten werden demontiert und entsorgt
Grenzwerte für PCB-Belastung in den Fensterfugen und im Sonnenschutz sind überschritten,
raumlufthygienische Probleme bestehen jedoch nicht
In Fensteranlagen gefundenen Chlorparaffine (PCB-Ersatzstoffe) werden ebenfalls entsorgt
Gefahrstoffkataster wird über die Sanierungsmaßnahme hinaus fortgeschrieben
215
Beleuchtung
Ausführung der Beleuchtung erfolgt in LED-Technologie
Durch Öffnung der Decken für Schadstoffsanierung und Fenstereinbau werden
Synergieeffekte genutzt und eine Sprachalarmierung, eine Einzelraumregelung, neue
Steckdosengrundausstattungen für die Klassen installiert, neue Flurverkabelungen und
Beleuchtung sowie einzelne Zusatzinstallationen vorgenommen
Heizung
Umsetzung gegen Ende der Gesamtmaßnahme (im Jahr 2020)
Einbau eines separaten, energieeffizienten Heizkessels für die Sporthalle
Unterstützung mit einer Solaranlage
Installation zwei neuer, kleiner dimensionierter und energieeffizienter Heizkessel für das
Schulgebäude
Der Gesamtauszahlungsbedarf beläuft sich auf 6.389.100 €.
Die Sanierungsmaßnahme wurde planmäßig begonnen und befindet sich derzeit innerhalb des
gesetzten Kostenrahmens.
Die Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG) sind vollständig bei der
Maßnahme zur Sanierung des Thomas-Eßer-Berufskollegs eingeplant. Die Mittel können für
Investitionsvorhaben eingesetzt werden, die bis zum 31.12.2020 vollständig abgenommen wurden
und spätestens im Jahr 2021 vollständig abgerechnet werden.
Folgekostenberechnung p.a.
(ohne Berücksichtigung Restwert, bei einer neuen Restnutzungsdauer von 28 Jahren):
Netto-Belastung Abschreibung ./. Sonderpostenauflösung
Kalkulatorische Zinsen
Summe
216
87.800 €
49.200 €
137.000 €
Budget 400 400 003
217
218
Produkt: 231 02 - Berufskolleg Eifel
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
400 400 003
Berufskolleg Eifel
Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Herr J. Roebers
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Das Berufskolleg umfasst die Bildungsgänge der Berufsschule, der Berufsfachschule
und der Fachschule.
Die Bildungsgänge der Berufsschule bereiten zusammen mit dem Lernort Betrieb auf
Berufsabschlüsse nach dem
Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung vor (Abschlüsse der Sekundarstufe
II). Die Abschlüsse der Sekundarstufe I können nachgeholt werden. Die übrigen
Bildungsgänge sind Angebotschulen, die nachfrageorientiert vorgehalten werden.
Der Kreis ist als Träger des Berufskollegs für Bereitstellung von nichtlehrendem
Personal (Schulsekretärinnen und Schulhausmeister) sowie der sächlichen und
finanziellen Voraussetzungen für die Beschulung von Schüler/innen in
hauswirtschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen verantwortlich.
Auftragsgrundlage:
Schulgesetz, Nebengesetze, Ausführungsvorschriften, Entscheidungen des Schulträgers
Strategische Ziele:
Das Berufskolleg vermittelt in einem differenzierten Unterrichtssystem in einfach- und
doppeltqualifizierenden Bildungsgängen eine berufliche und allgemeinbildende
Qualifizierung. Außerdem können Abschlüsse der Sekundarstufe I nachgeholt werden.
Zielgruppen:
Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Kreisgebiet sowie deren
Erziehungsberechtigte, Betriebe und Unternehmen.
219
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
030
030231
03023102
Bezeichnung
01
Schulträgeraufgaben
Berufskollegs
Berufskolleg Eifel
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
9.900
7.600
8.900
10.700
12.100
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
4.855,50
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
2.625,80
1.800
1.800
1.800
1.800
1.800
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
686,18
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
8.167,48
18.700
16.400
17.700
19.500
20.900
11
- Personalaufwendungen
97.846,67
88.700
106.100
107.000
108.200
109.200
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
453.465,27
457.700
485.900
494.200
504.200
504.200
14
- Bilanzielle Abschreibungen
54.500
41.600
39.600
37.200
38.300
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
83.613,74
85.000
99.400
100.300
101.300
101.300
17
= Ordentliche Aufwendungen
634.925,68
685.900
733.000
741.100
750.900
753.000
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
-626.758,20
-667.200
-716.600
-723.400
-731.400
-732.100
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
-626.758,20
-667.200
-716.600
-723.400
-731.400
-732.100
-626.758,20
-667.200
-716.600
-723.400
-731.400
-732.100
284,14
1.187.700
1.015.000
956.100
962.300
965.200
-627.042,34
-1.854.900
-1.731.600
-1.679.500
-1.693.700
-1.697.300
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
220
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
030
030231
03023102
Bezeichnung
Schulträgeraufgaben
Berufskollegs
Berufskolleg Eifel
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
4.855,50
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
1.781,76
1.800
1.800
1.800
1.800
1.800
07
+ Sonstige Einzahlungen
1.407,68
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
8.044,94
8.800
8.800
8.800
8.800
8.800
10
- Personalauszahlungen
93.496,88
88.700
106.100
107.000
108.200
109.200
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
457.900,81
457.700
485.900
494.200
504.200
504.200
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
66.713,67
74.000
77.400
78.300
79.300
79.300
618.111,36
620.400
669.400
679.500
691.700
692.700
-610.066,42
-611.600
-660.600
-670.700
-682.900
-683.900
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
431,97
32.000
52.652,32
73.000
53.000
53.000
53.000
53.000
53.084,29
105.000
53.000
53.000
53.000
53.000
-53.084,29
-105.000
-53.000
-53.000
-53.000
-53.000
221
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
VE
Plan
2018
Plan
2019
2020
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
834
I231021900 Veräußerung von bewegl.
Anlagevermögen
834
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung
von Sachanlagen
I231022500 Hochbaumaßnahmen (allgemein)
-432
-32.000
-65.198
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen
-432
-32.000
-65.198
I231022600 VG > 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-2.499
-9.000
-2.499
-9.000
I231022601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410
Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-27.025
-45.000
-27.025
-45.000
I231022620 VG < 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I231022621 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 E
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-30.000
-30.000
-30.000
-30.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-18.611
-30.000
-30.000
-30.000
-30.000
-146.097
-18.611
-146.097
-1.633
-7.000
-10.215
-1.633
-7.000
-10.215
-2.134
-58.625
-2.134
-58.625
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-450
-1.000
-1.000
-3.298
-450
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-18.911
-11.000
-18.911
-11.000
-20.000
-20.000
-37.709
-20.000
-20.000
-20.000
-20.000
-20.000
-20.000
Summe
-53.084
-105.000
-53.000
-53.000
-53.000
-53.000
-339.918
Gesamtsumme
-53.084
-105.000
-53.000
-53.000
-53.000
-53.000
-339.918
I231022625 Erwerb von Lizenzen < 410 Euro
-1.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.000
I231022630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I231022631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
222
-3.298
-37.709
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 231 02 - Berufskolleg Eifel
(Budget 400 400 003)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
HH 2017
5,0%
6,3%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
4,5%
5,7%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-9,70
-9,06
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,49
0,57
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
223
231 02 – Berufskolleg Eifel
(Budget 400 400 003 – Berufskolleg Eifel)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 2 wird die ertragswirksame Auflösung der Schul-/Bildungspauschale ausgewiesen. Nach dem
jährlichen GFG sind pauschale Zuweisungen zur Unterstützung der kommunalen Aufwendungen im
Schulbereich durch das Land NRW vorgesehen. Diese Landesmittel können im Rahmen des § 94
Schulgesetz NRW für den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und Leasing
von Schulgebäuden sowie die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt werden.
Werden die Mittel für investive Zwecke verwandt, müssen in der Bilanz Sonderposten eingestellt und
entsprechend der Nutzungsdauer des beschafften Vermögensgegenstandes aufgelöst werden.
In Zeile 5 des Ergebnisplans (Privatrechtliche Leistungsentgelte) ist die Beteiligung der Schüler an den
Kosten des wöchentlichen Kochunterrichtes (6.000 €) nachgewiesen.
Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält die zweckgebundene
Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte (1.800 €). Gemäß Rd.Erl. des
Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom Januar 2004 erhalten die Schulen
zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der korrespondierende
Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5291003) veranschlagt.
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz
5281000 Sachkosten
5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel
5281050 Sachkosten (Leonardo da Vinci Projekt)
5291001 Schülerbeförderungskosten
5291002 Schulwanderungen und ‐fahrten
5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr.
Summe
2016
2017 Diff. 2017/2016
+ 0
24.700 24.700
+ 18.500
31.600 50.100
+ 0
7.400
7.400
+ 0
40.200 40.200
+ 0
0
0
+ 9.700
352.000 361.700
+ 0
0
0
+ 0
1.800
1.800
457.700 485.900
+ 28.200
SK 5255000
Enthalten in dem Ansatz ist u.a. der Aufwand für den seit 2009 abgeschlossenen IT-Wartungsvertrag
in Höhe von 10.710 €.
SK 5271000
Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und
Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule)
eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird
durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der
Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3
des Durchschnittswertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages. Auf
dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr 2017 ein Aufwandsansatz in Höhe von 50.100 €.
SK 5281011
Grundlage für die Ermittlung des Aufwandsansatzes sind die Schülerzahlen und die je nach Schulform
anzusetzende Schlüsselzahl. Des Weiteren sind Aufwendungen für die Teilnahme am Essen und die
Kopierkosten hier enthalten.
224
SK 5291001
Gem. § 97 Abs. 3 SchulG hat der Schulträger oder ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen
die Möglichkeit, im Rahmen eines besonderen Tarifangebotes Schülerzeitkarten anzubieten, die über
den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Benutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs
berechtigen. Der Kreis Euskirchen bietet den Schülerinnen und Schülern in Zusammenhang mit dem
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) die Möglichkeit, ein derartiges Schülerticket zu nutzen.
Das Schülerticket gilt an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr verbundweit. Als Ausgleich für den
erweiterten Geltungsbereich (über den eigentlichen Schulweg hinaus) haben die Erziehungsberechtigen eine Eigenleistung zu erbringen. Der Höchstbetrag des Eigenanteils beträgt 12 Euro pro
Beförderungsmonat.
Zum 01.08.2012 wurde der Vertrag mit der RVK geändert. Bis dahin wurde aufgrund eines
festgelegten Sockelbetrages unter Berücksichtigung der Veränderung der Schülerzahlen und der
Preiserhöhungen zum 01.01. eines jeden Jahres eine mtl. Rate ermittelt. Am Jahresende wurde eine
Spitzabrechnung von der RVK erstellt. Seit dem 01.08.2012 wird personengenau abgerechnet. Jeder
Schüler wird für sich betrachtet und der genaue Tarif in Rechnung gestellt. Auf der Grundlage des
neuen Abrechnungssystems und einer Neuberechnung unter Zugrundelegung der zu erwartenden
Schülerzahlen und der jeweiligen Preisstufe ergibt sich für 2017 ein um 9.700 € im Vergleich zum
Vorjahr erhöhter Ansatz von 361.700 €.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
5811011 ILB Schülerbeförderungskosten
Summe
2016
2017 Diff. 2017/2016
‐ 600
3.800
3.200
+ 0
300
300
‐ 167.800
1.135.200 967.400
+ 200
20.700
20.900
‐ 4.000
27.000
23.000
‐ 500
700
200
+ 0
0
0
1.187.700 1.015.000
‐ 172.700
Weitere Informationen zum Berufskolleg Kall: www.berufskolleg-eifel.de
225
Kennzahlen
I.
Anzahl der Schülerinnen und Schüler
am 15.10.
1. Pflichtbereich:
Berufsschule
Berufsgrundschuljahr (entfällt ab 01.08.2015)
Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr (entfällt ab
01.08.2015)
Summe Pflichtbereich
2. Angebotsbereich:
Berufsfachschule ( ab 01.08.15 inkl. ehem. BGJ und
Vorklasse BGJ)
Berufliches Gymnasium
Fachschule für Tourismus
Fachschule für Hauswirtschaftsmeister
Summe Angebotsbereich
Gesamtzahl
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
1.152
89
1.084
86
1.086
91
1.100
89
1.053
89
1.042
85
1.055
0
1.043
0
18
1.259
18
1.188
24
1.201
18
1.207
18
1.160
18
1.145
0
1.055
0
1.043
446
392
406
402
424
396
38
37
43
43
46
39
349
141
32
321
140
40
484
429
449
445
470
435
522
501
1.743
1.617
1.650
1.652
1.630
1.580
1.577
1.544
1.688
- 71
1.593
+ 57
1.523
+ 129
1.493
+ 137
1.444
+ 136
1.389
+ 188
1.339
+ 205
1.612
+ 18
1.554
+ 26
1.515
+ 62
1.449
+ 95
Prognose Schulentwicklungsplan 2010
Differenz
Prognose Schulentwicklungsplan 2013
Differenz
231 02: Schülerzahlen BKE am 15.10.
Anzahl
2.000
1.800
1.600
435
1.400
390
1.200
1.000
392
391
419
495
533
597
484
429
472
449
445
470
435
522
501
368
409
800
600
400
837
936
968
1.147 1.103 1.082 1.068 1.106 1.108 1.129
1.287 1.259
1.188 1.201 1.207 1.160 1.145
1.055 1.043
200
0
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Jahr
BKE- Pflichtbereich
226
BKE - Angebotsbereich
II.
Schülerbeförderung
a) Anzahl der ausgestellten Schülertickets (RVK + AVV)
a1) davon:
Freifahrtberechtigte *
a2) davon:
Nichtfreifahrtberechtigte **
a3) davon:
1. Befreite nach SGB XII
2. Befreite nach SGB II
3. Befreite nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
b) Anzahl der erstatteten Fälle: TaxiBusfahrten ***
c) Anzahl d. Gewährungen einer Wegstreckenentschädigung f. d.
Nutzung privater PKW ****
d) Anzahl der erstatteten Fahrscheine *****
2008 /
2009
2009 /
2010
2010 /
2011
2011 /
2012
2012 /
2013
2013 /
2014
2014 /
2015
355
462
452
519
500
512
506
328
387
381
496
446
458
459
9
9
8
19
38
40
46
0
1
0
42
0
5
0
19
1
7
0
27
0
2
0
24
0
4
0
22
0
4
0
6
0
1
0
4
5
6
3
4
6
14
3
4
2
4
1
0
0
3
* Freifahrtberechtigte sind Schüler, die die nächstgelegene Schule besuchen und deren Schulweg länger als 5
km ist. Ebenso Schüler, deren Schulweg kürzer als 5 km, aber besonders gefährlich ist.
** Nichtfreifahrtberechtigte sind Schüler, deren Schulweg weniger als 5 km beträgt und nicht besonders
gefährlich ist.
*** TaxiBusse werden dann eingesetzt, wenn andere öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen.
Pro Fahrt wird ein Aufschlag in Höhe von 1 € erhoben.
**** Schüler, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist, sind
antragsberechtigt.
***** Schüler, die nicht freifahrtberechtigt sind u. kein Schülerticket besitzen, haben Anspruch auf
Fahrkostenerstattung zu ihrer Praktikumsstelle.
III. Lernmittelfreiheit
Anzahl der berechtigten Schüler*
Anzahl der Befreiungen nach SGB XII
Anzahl der Befreiungen nach SGB II
Anzahl der Befreiungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
2008 /
2009
2009 /
2010
2010 /
2011
2011 /
2012
2012 /
2013
2013 /
2014
2014 /
2015
800
0
1
0
591
0
0
0
941
0
3
0
770
0
2
0
764
1
1
0
736
0
1
0
713
0
1
0
* Die Lernmittelfreiheit gilt nicht für Schüler, die ein Arbeitsentgelt, eine Ausbildungsvergütung oder andere
Leistungen zur Beschaffung von Lernmitteln, z.B. BAföG erhalten.
227
Erläuterungen zur Investitionstätigkeit
Maßnahme: I231022600 VG > 410 Euro
Produkt: 03023102 Berufskolleg Eifel
Zeile
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew.
Anlageverm.
Sachkonto
7831000 Ausz. Erw.
Vermögensg. > 410 Euro
HH 2016
HH 2017
FP 2018
FP 2019
FP 2020
‐9.000
‐1.000
‐1.000
‐1.000
‐1.000
‐9.000
‐1.000
‐1.000
‐1.000
‐1.000
Für unvorhersehbare Ersatzbeschaffungen wird ein Betrag in Höhe von 1.000 € vorgehalten.
Maßnahme: I231022601 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel > 410 Euro
Produkt: 03023102 Berufskolleg Eifel
Zeile
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew.
Anlageverm.
Sachkonto
7831000 Ausz. Erw.
Vermögensg. > 410 Euro
HH 2016
HH 2017
FP 2018
FP 2019
FP 2020
‐45.000
‐30.000
‐30.000
‐30.000
‐30.000
‐45.000
‐30.000
‐30.000
‐30.000
‐30.000
Budgetierter Ansatz (Gesamt: 45.000 €)
Die Schule plant im Haushaltsjahr 2017 den budgetierten Ansatz im Wesentlichen für die Beschaffung
von EDV-Geräten (21.000 €) zu verwenden, da sich der Bedarf an EDV-gestütztem Unterricht erhöht.
Des Weiteren ist die Beschaffung von digitalen Tafeln (5.000 €) sowie die Einrichtung eines
Warenverkaufsraums (4.000 €) vorgesehen.
Soweit die Durchführung der o.g. Maßnahmen andere Auszahlungen oder Aufwendungen verursacht
(z.B. Baukosten), ist diese nur zulässig, wenn auch Mittel für die zusätzlichen Auszahlungen oder
Aufwendungen veranschlagt sind.
Folgekostenberechnung p.a.:
Kalkulatorische Abschreibung
Kalkulatorische Zinsen
7.500 €
900 €
Maßnahme: I231022631 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410
Produkt: 03023102 Berufskolleg Eifel
Zeile
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew.
Anlageverm.
Sachkonto
7832101 Ausz. Erw. Lehr‐ u.
Unterrichtsmittel < 410
Euro
HH 2016
HH 2017
FP 2018
FP 2019
FP 2020
‐11.000
‐20.000
‐20.000
‐20.000
‐20.000
‐11.000
‐20.000
‐20.000
‐20.000
‐20.000
Ein Teil des vorgenannten budgetierten Ansatzes (15.000 €) ist bei der Position I231012631 (Lehrund Unterrichtsmittel < 410 €) zu veranschlagen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Mobiliar
sowie Demonstrationsware für den neuen Warenverkaufsraum. Der restliche Ansatz dient der
Ersatzbeschaffung sonstiger Geräte und Ausstattung und beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre.
228
Budget 400 400 004
229
230
Produkt: 221 01 - Hans-Verbeek-Schule
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
400 400 004
Hans-Verbeek-Schule
Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Frau Gabriele Schmitz
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Die Hans-Verbeek-Schule ist eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige
Entwicklung. Schuleinzugsbereich ist der Altkreis Euskirchen. Ziel und Aufgabe ist die
sonderpädagogische Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung. Sie unterstützt diese Schülerinnen und
Schüler in dem Prozess, ein selbstbestimmtes Leben in sozialer Integration zu führen.
Der Kreis ist als Schulträger zur Bereitstellung von nichtlehrendem Personal
(Schulsekretärin und Schulhausmeister) sowie der sächlichen und finanziellen
Voraussetzungen für die Beschulung von geistigbehinderten (teilweise
schwerstmehrfachbehinderten) Schüler/innen verpflichtet. Er hat darüber hinaus auf
freiwilliger Basis Pflege- und Betreuungskräfte, eine Logopädin, einen
Krankengymnasten sowie Küchenpersonal eingestellt.
Auftragsgrundlage:
Schulgesetz, Nebengesetze, Ausführungsvorschriften, Entscheidungen des Schulträgers
Strategische Ziele:
Ziel ist es, die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu Selbstverwirklichung
und sozialer Integration zu führen.
Zielgruppen:
Schülerinnen und Schüler der Schule sowie deren Erziehungsberechtigte
231
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
030
030221
03022101
Bezeichnung
01
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Schulträgeraufgaben
Sonderschulen
Hans-Verbeek-Schule
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
232
1.400
2.600
2.600
2.500
2.500
25.118,00
24.200
24.200
24.200
24.200
24.200
7.738,45
17.100
13.600
13.600
13.600
13.600
32.956,45
42.700
40.400
40.400
40.300
40.300
198.444,70
226.000
199.800
201.800
203.900
205.900
410.161,95
489.600
484.600
484.600
484.600
484.600
6.500
6.700
5.500
5.500
5.800
10.880,55
16.900
17.100
17.200
17.200
17.200
619.487,20
739.000
708.200
709.100
711.200
713.500
-586.530,75
-696.300
-667.800
-668.700
-670.900
-673.200
-586.530,75
-696.300
-667.800
-668.700
-670.900
-673.200
-586.530,75
-696.300
-667.800
-668.700
-670.900
-673.200
1.376,99
467.000
397.200
375.800
378.200
379.900
-587.907,74
-1.163.300
-1.065.000
-1.044.500
-1.049.100
-1.053.100
100,00
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
030
030221
03022101
Bezeichnung
Schulträgeraufgaben
Sonderschulen
Hans-Verbeek-Schule
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
1.200
2.400
2.400
2.400
2.400
25.729,93
24.200
24.200
24.200
24.200
24.200
9.410,26
17.100
13.600
13.600
13.600
13.600
35.140,19
42.500
40.200
40.200
40.200
40.200
188.937,44
226.000
199.800
201.800
203.900
205.900
417.812,69
489.600
484.600
484.600
484.600
484.600
10.863,19
11.900
12.100
12.200
12.200
12.200
617.613,32
727.500
696.500
698.600
700.700
702.700
-582.473,13
-685.000
-656.300
-658.400
-660.500
-662.500
3.959,39
12.000
12.000
12.000
12.000
12.000
3.959,39
12.000
12.000
12.000
12.000
12.000
-3.959,39
-12.000
-12.000
-12.000
-12.000
-12.000
233
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
VE
Plan
2018
Plan
2019
2020
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
600
I221011900 Veräußerung von beweglichem
Anlagevermögen
600
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung
von Sachanlagen
700
I221011910 Versicherungsleistungen
700
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung
von Sachanlagen
I221012500 Hochbaumaßnahmen (allgemein)
-13.964
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen
-13.964
I221012600 VG > 410 Euro
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-8.668
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-8.668
-4.000
-4.000
-14.602
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-3.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-3.000
I221012601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410
Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-3.119
-4.000
-3.119
-4.000
-14.602
I221012605 Erwerb von Lizenzen > 410 Euro
-599
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-599
-6.344
I221012620 VG < 410 Euro
-6.344
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I221012621 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 E
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I221012625 Erwerb von Lizenzen > 60 Euro und
< 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-77
-7.447
-77
-7.447
-274
-864
-274
-864
I221012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-3.000
-3.000
-16.024
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-2.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-2.000
I221012631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-489
-3.000
-489
-3.000
-16.024
Summe
-3.959
-12.000
-12.000
-12.000
-12.000
-12.000
-69.212
Gesamtsumme
-3.959
-12.000
-12.000
-12.000
-12.000
-12.000
-69.212
234
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 221 01 - Hans-Verbeek-Schule
(Budget 400 400 004)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
HH 2017
19,9%
18,2%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
1,4%
1,5%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-6,09
-5,57
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
1,26
1,05
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
235
221 01 – Hans-Verbeek-Schule
(Budget 400 400 004 – Hans-Verbeek-Schule)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) handelt es sich im
Wesentlichen um die Zuweisung des Landes (2.400 €) für die Durchführung von Projekten zur
Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen (NRW Landesprogramm Kultur und Schule).
Der Eigenanteil des Kreises beträgt 20%. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK
5281026) veranschlagt.
In Zeile 5 des Ergebnisplans (Privatrechtliche Leistungsentgelte) ist die Beteiligung der Schüler an den
Kosten der Verpflegung mit 24.200 € nachgewiesen.
Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält:
2016
2017 Diff. 2017/2016
+ 0
‐12.000 ‐12.000
+ 0
0
0
+ 0
‐1.600 ‐1.600
+ 0
0
0
+ 3.500
‐3.500
0
‐17.100 ‐13.600
+ 3.500
Zeile 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
4480000 Erträge aus Kostenerst. Bund
4481001 Kostenerstattungen vom Land (Schulwanderungen
4481003 Erträge aus Kostenerst. Land (Aus‐u.Fortbil.staatl
4484000 Kostenerst. so. öffentl. Ber.
4484002 Kostenerst. Logopädie und Krankengymnastik
Summe
SK 4480000
Dem hier veranschlagten Ertrag in Höhe von
Bundesfreiwilligendienstleistende in Zeile 11 gegenüber.
12.000
€
steht
Personalaufwand
für
SK 4481003
Der Ansatz enthält die zweckgebundene Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte
(1.600 €). Gemäß Rd.Erl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom
Januar 2004 erhalten die Schulen zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5291003) veranschlagt.
SK 4484002
Ab 2017 werden keine logopädischen oder kranken-gymnastischen Behandlungen mehr durchgeführt.
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz
5281000 Sachkosten
5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel
5281026 Sachkosten (Landesprogramm Kultur und Schule)
5281027 Sachkosten (Schulveranstaltungen)
5281028 Sachkosten (Verpflegung)
5281054 Sachkosten (Inhouse‐Beschulung)
5291001 Schülerbeförderungskosten
5291002 Schulwanderungen und ‐fahrten
5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr.
5291004 Entschädigung Freiwilliges Soziales Jahr
Summe
236
2016
2017 Diff. 2017/2016
+ 0
8.800
8.800
+ 0
3.800
3.800
+ 0
8.000
8.000
+ 0
10.000 10.000
+ 1.600
1.500
3.100
+ 0
1.500
1.500
+ 1.100
60.500 61.600
+ 0
1.900
1.900
+ 0
361.100 361.100
+ 0
0
0
+ 0
1.600
1.600
‐ 7.700
30.900 23.200
489.600 484.600
‐ 5.000
SK 5271000
Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und
Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule)
eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird
durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der
Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung nur
1/3 des Durchschnittswertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages. Auf
dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr 2017 ein Aufwandsansatz in Höhe von 3.800 €.
SK 5281000
Hier ist u.a. ein Betrag in Höhe von 6.600 € für die im Rahmen der Ausgabe der Schulverpflegung
erforderliche Hilfskraft eingeplant.
SK 5281027
Der Aufwandsansatz Schulveranstaltungen beinhaltet ca. 800 € für das Schulschwimmen und einen
Anteil freiwilliger Leistungen von 708 € (für 118 Schüler je 6 €).
SK 5281028
In 2017 werden voraussichtlich rd. 120 Schüler/innen an der Schulverpflegung teilnehmen. Es wird mit
Kosten in Höhe von 61.600 € gerechnet.
SK 5281054
Der Kreistag hat am 20.06.2007 (V 321/2007) die Bildung eines Teilstandortes der Hans-VerbeekSchule im Heilpädagogischen Eingliederungszentrum in Bürvenich zum Zwecke der InhouseBeschulung beschlossen.
SK 5291004
Mit dem DRK-Kreisverband Köln e.V. besteht seit 2006 ein Rahmenvertrag über die Gestellung von
jungen Menschen im Rahmen des „Freiwilligen Sozialen Jahres“ (FSJ). Die FSJ'ler unterstützen
gemeinsam mit den Bundesfreiwilligendienstleistenden sowie mit Praktikanten die in Trägerschaft des
Kreises stehenden Pflege- und Betreuungskräfte. Ziel ist es, dass für jede Klasse mindestens eine
Pflege- und Betreuungskraft zur Verfügung steht. Für 2017 werden u.a. Mittel für den Einsatz von nur
noch 3 FSJ´lern eingeplant.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
2016
2017 Diff. 2017/2016
‐ 12.800
13.900
1.100
+ 0
600
600
‐ 51.000
392.000 341.000
‐ 2.000
15.100 13.100
‐ 3.900
45.300 41.400
‐ 100
100
0
467.000 397.200
‐ 69.800
237
Kennzahlen
I.
Anzahl der Schülerinnen und Schüler
am 15.10.
Anzahl
2011
128
2012
126
2013
122
2014
121
2015
118
145
- 17
144
- 18
139
- 17
136
- 15
128
- 10
Prognose Schulentwicklungsplan 2010
Differenz
2016
127
221 01: Schülerzahlen Hans‐Verbeek‐Schule am 15.10.
160
140
120
100
80
60
133 135
118 118 126
114
103 104 106
145 146 148 140
128 126 122 121
127
118
40
20
0
II.
Schülerspezialverkehr
Anzahl der gefahrenen km
2010 /
2011
2011 /
2012
2012 /
2013
2013 /
2014
2014 /
2015
135.506
132.060
133.120
133.180
134.200
2011
2012
2013
2014
2015
24
0
66
17
0
5
77
29
0
37
39
35
0
30
30
36
0
20
36
36
III. Zivildienstleistende, FSJ, Praktikanten
a) Anzahl der Monate der Zivildienstleistenden
b) Anzahl der Monate der Bundesfreiwilligendienstleistenden
c) Anzahl der Monate des Freiw. Sozialen Jahrs (FSJ)
d) Anzahl der Monate der Praktikanten
IV. Schulverpflegung
2011
2012
2013
2014
113
12
16
0
16.950
106
13
13
0
15.900
103
17
2
0
15.450
100
16
9
1
15.000
95
19
10
1
14.250
Kosten der Essensbeschaffung und Personalkosten (ohne Bewirtschaftung, Kapitalkosten etc.)
2011
2012
2013
c) Kosten je Essen für den Kreis
2,60
2,39
3,34
d) Kosten je Essen für die Eltern
2,83
2,87
2,93
2014
3,38
3,00
2015
3,66
3,00
a) Anzahl der teilnehmenden Schüler
davon: a) Befreiungen nach SGB XII
b) Befreiungen nach SGB II
c) Befreiungen nachAsylbewerberleistungsG
b) Anzahl der ausgeteilten Essen
238
2015
V.
Logopädie und Krankengymnastik
a) Anzahl der Behandlungen
1. Krankengymnastik
2. Logopädie
2011
2012
2013
2014
2015
637
328
593
364
600
349
508
362
70
0
239
Erläuterungen zur Investitionstätigkeit
Maßnahme: I221012600 VG > 410 Euro
Produkt: 03022101 Hans‐Verbeek‐Schule
Zeile
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew.
Anlageverm.
Sachkonto
7831000 Ausz. Erw.
Vermögensg. > 410 Euro
HH 2016
HH 2017
FP 2018
FP 2019
FP 2020
‐3.000
‐3.000
‐3.000
‐3.000
‐3.000
‐3.000
‐3.000
‐3.000
‐3.000
‐3.000
Budgetierter Ansatz
Der vorgenannte Ansatz wird zur Beschaffung eines Laptops für die Schulleitung sowie eines
Defibrillators benötigt.
Folgekostenberechnung p.a.:
Kalkulatorische Abschreibung
Kalkulatorische Zinsen
300 €
60 €
Soweit die Durchführung der o.g. Maßnahmen andere Auszahlungen oder Aufwendungen verursacht
(z.B. Baukosten), ist diese nur zulässig, wenn auch Mittel für die zusätzlichen Auszahlungen oder
Aufwendungen veranschlagt sind.
Maßnahme: I221012601 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel > 410 Euro
Produkt: 03022101 Hans‐Verbeek‐Schule
Zeile
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew.
Anlageverm.
Sachkonto
7831000 Ausz. Erw.
Vermögensg. > 410 Euro
HH 2016
HH 2017
FP 2018
FP 2019
FP 2020
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
Für das Haushaltsjahr 2017 ist die Beschaffung von acht iPads vorgesehen.
Folgekostenberechnung p.a.:
Kalkulatorische Abschreibung
Kalkulatorische Zinsen
240
800 €
80 €
Budget 400 400 005
241
242
Produkt: 221 02 - St.-Nikolaus-Schule
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
400 400 005
St.-Nikolaus-Schule
Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Frau Andrea Luxenburger-Schlösser
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Die St.-Nikolaus-Schule ist eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige
Entwicklung. Schuleinzugsbereich ist der Altkreis Schleiden. Ziel und Aufgabe ist die
sonderpädagogische Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung. Sie unterstützt diese Schülerinnen und
Schüler in dem Prozess, ein selbstbestimmtes Leben in sozialer Integration zu führen.
Der Kreis ist als Schulträger zur Bereitstellung von nichtlehrendem Personal
(Schulsekretärin und Schulhausmeister) sowie der sächlichen und finanziellen
Voraussetzungen für die Beschulung von geistigbehinderten (teilweise
schwerstmehrfachbehinderten) Schüler/innen verpflichtet. Er hat darüber hinaus auf
freiwilliger Basis Pflege- und Betreuungskräfte, eine Logopädin, einen
Krankengymnasten sowie Küchenpersonal eingestellt.
Auftragsgrundlage:
Schulgesetz, Nebengesetze, Ausführungsvorschriften, Entscheidungen des Schulträgers
Strategische Ziele:
Ziel ist es, die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu Selbstverwirklichung
und sozialer Integration zu führen.
Zielgruppen:
Schülerinnen und Schüler der Schule sowie deren Erziehungsberechtigte
243
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
030
030221
03022102
Bezeichnung
01
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Schulträgeraufgaben
Sonderschulen
St. Nikolaus-Schule
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
244
500
500
400
400
400
15.054,00
16.800
16.800
16.800
16.800
16.800
9.637,02
12.000
12.000
12.000
12.000
12.000
24.991,02
29.300
29.300
29.200
29.200
29.200
138.293,10
120.800
124.300
125.500
126.700
128.100
347.307,36
409.500
410.100
410.100
410.100
410.100
12.100
12.500
9.700
9.100
7.700
12.603,01
12.200
15.200
15.300
15.300
15.300
498.203,47
554.600
562.100
560.600
561.200
561.200
-473.212,45
-525.300
-532.800
-531.400
-532.000
-532.000
-473.212,45
-525.300
-532.800
-531.400
-532.000
-532.000
-473.212,45
-525.300
-532.800
-531.400
-532.000
-532.000
105,91
316.300
320.900
303.200
305.200
306.500
-473.318,36
-841.600
-853.700
-834.600
-837.200
-838.500
300,00
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
030
030221
03022102
Bezeichnung
Schulträgeraufgaben
Sonderschulen
St. Nikolaus-Schule
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
15.836,85
16.800
16.800
16.800
16.800
16.800
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
11.604,49
12.000
12.000
12.000
12.000
12.000
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
27.441,34
28.800
28.800
28.800
28.800
28.800
10
- Personalauszahlungen
133.036,45
120.800
124.300
125.500
126.700
128.100
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
345.711,20
409.500
410.100
410.100
410.100
410.100
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
8.521,70
8.200
8.200
8.300
8.300
8.300
487.269,35
538.500
542.600
543.900
545.100
546.500
-459.828,01
-509.700
-513.800
-515.100
-516.300
-517.700
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
13.500
13.500
24.000
8.769,71
8.000
7.000
11.000
11.000
11.000
8.769,71
8.000
31.000
11.000
11.000
11.000
-8.769,71
-8.000
-17.500
-11.000
-11.000
-11.000
245
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
VE
Plan
2018
Plan
2019
2020
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
OBERHALB DER WERTGRENZE
-2.870
I221022501 Hochbaumaßnahmen (Erw. St.
Nikolaus-Sch)
-2.870
12800 Geleistete Anzahlungen, Anlagen
im Bau
-12.908
I221022602 VG > 410 Euro (Einrichtung
Erweiterung)
-12.908
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
Summe
-15.778
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I221022500 Hochbaumaßnahmen (allgemein)
-24.000
13.500
18 + Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
-24.000
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen
-11.363
I221022600 VG > 410 Euro
-11.363
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I221022601 Lehr- und Unterrichtsmittel > 410
Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-4.450
-4.000
-4.450
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-41.423
-41.423
I221022605 Erwerb von Lizenzen > 410 Euro
-500
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-500
-1.895
I221022620 VG < 410 Euro
-1.895
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I221022621 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 E
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I221022625 Erwerb von Lizenzen > 60 Euro und
< 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-400
-24.701
-400
-24.701
-350
-1.000
-1.000
-350
-1.000
-1.000
-2.000
I221022630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I221022631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-3.570
-4.000
-3.570
-4.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-5.917
-2.000
-2.000
-2.000
-387
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-387
-4.000
-4.000
-10.651
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-5.917
-10.651
Summe
-8.770
-8.000
-31.000
-11.000
-11.000
-11.000
-96.836
Gesamtsumme
-8.770
-8.000
-31.000
-11.000
-11.000
-11.000
-112.614
246
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 221 02 - St. Nikolaus-Schule
(Budget 400 400 005)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
HH 2017
14,1%
14,2%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
1,4%
1,7%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-4,40
-4,47
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,64
0,66
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
247
221 02 – St. Nikolaus-Schule
(Budget 400 400 005 – St. Nikolaus-Schule)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 2 wird die Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen ausgewiesen.
In Zeile 5 des Ergebnisplans (Privatrechtliche Leistungsentgelte) ist die Beteiligung der Schüler an den
Kosten der Verpflegung mit 16.800 € nachgewiesen.
Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält:
Zeile 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
4480000 Erträge aus Kostenerst. Bund
4481003 Erträge aus Kostenerst. Land (Aus‐u.Fortbil.staatl
4484000 Kostenerst. so. öffentl. Ber.
4484002 Kostenerst. Logopädie und Krankengymnastik
Summe
2016
2017 Diff. 2017/2016
+ 0
0
0
+ 0
‐3.600 ‐3.600
+ 0
0
0
+ 0
‐8.400 ‐8.400
‐12.000 ‐12.000
+ 0
SK 4481003
Der Ansatz enthält die zweckgebundene Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte.
Gemäß Rd.Erl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom Januar 2004
erhalten die Schulen zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der
korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5291003) veranschlagt.
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz
5281000 Sachkosten
5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel
5281027 Sachkosten (Schulveranstaltungen)
5281028 Sachkosten (Verpflegung)
5291001 Schülerbeförderungskosten
5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr.
5291004 Entschädigung Freiwilliges Soziales Jahr
Summe
2016
2017 Diff. 2017/2016
+ 0
2.300
2.300
+ 0
2.600
2.600
‐ 200
3.300
3.100
+ 0
6.200
6.200
+ 0
13.700 13.700
+ 800
38.700 39.500
+ 0
285.000 285.000
+ 0
3.600
3.600
+ 0
54.100 54.100
409.500 410.100
+ 600
SK 5271000
Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und
Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule)
eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird
durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der
Schule auf eigene Kosten zu beschaffen.
Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3 des Durchschnittwertes. Der Kreisanteil
beträgt folglich 2/3 des Durchschnittbetrages. Auf dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr
2017 ein Aufwandsansatz in Höhe von 2.600 €.
248
SK 5281027
Der Aufwandsansatz Schulveranstaltungen beinhaltet u.a. Aufwendungen für das Schulschwimmen
(2.400 €) sowie für das therapeutische Reiten einschl. Fahrtkosten (10.800 €). Ebenfalls enthalten ist
ein Anteil freiwilliger Leistungen in Höhe von 6 € je Schüler, der bei einer Schülerzahl von 81 einem
Betrag von 486 € entspricht.
SK 5281028
Die Ansatzermittlung erfolgt auf der Grundlage der zu verpflegenden Schüler, dem zu zahlenden
Kostenbeitrag für ein Mittagessen sowie der Anzahl der Essenstage, die jedes Jahr unterschiedlich
sind. Aufgrund dieser Berechnungsgrundlagen erhöht sich der Bedarf für 2017 gegenüber dem
Vorjahr auf 39.500 €.
SK 5291001
Die Mehrkosten gegenüber dem Vorjahr ergeben sich aus Streckenänderungen und einer erwarteten
Preissteigerung durch eine anstehende Neuausschreibung des Schülerspezialverkehrs.
SK 5291004
Mit dem DRK-Kreisverband Köln e.V. wurde 2006 ein Rahmenvertrag über die Gestellung von jungen
Menschen im Rahmen des „Freiwilligen Sozialen Jahres“ (FSJ) abgeschlossen. Die FSJ'ler unterstützen die in Trägerschaft des Kreises stehenden Pflege- und Betreuungskräfte. Ziel ist, dass jeder
Klasse eine Pflege- und Betreuungskraft zur Verfügung steht. Im Jahr 2017 werden voraussichtlich 7
FSJ´ler an der Schule eingesetzt.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
Summe
2016
2017 Diff. 2017/2016
‐ 100
1.200
1.100
+ 0
400
400
+ 6.000
275.600 281.600
‐ 2.300
12.200
9.900
+ 1.000
26.900 27.900
316.300 320.900
+ 4.600
249
Kennzahlen
I.
Anzahl der Schülerinnen und Schüler
am 15.10.
Anzahl
2009
85
Prognose Schulentwicklungsplan 2010
Differenz
2010
82
2011
87
2012
83
2013
85
2014
81
2015
81
83
-1
82
+5
83
+0
80
+5
79
+2
70
+ 11
2016
78
221 02: Schülerzahlen St. Nikolaus‐Schule am 15.10.
100
90
80
70
60
50
40
30
20
48
56
64
72
73
77
72
79
76
77
80
85
82
87
83
85
81
81
78
10
0
II.
Schülerspezialverkehr
2008 /
2009
Anzahl der gefahrenen km
2009 /
2010
2010 /
2011
2011 /
2012
2012 /
2013
2013 /
2014
2014 /
2015
120.147 122.047 134.034 131.130 136.608 135.700 135.700
III. Zivildienstleistende, FSJ, Praktikanten
a) Anzahl der Monate der Zivildienstleistenden
b) Anzahl der Monate der
Bundesfreiwilligendienstleistenden
c) Anzahl der Monate des Freiw. Sozialen Jahrs (FSJ)
d) Anzahl der Monate der Praktikanten
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
30
35
29
0
0
0
0
51
2
40
0
4
39
0
5
65
0
0
78
0
0
82
0
0
72
0
IV. Schulverpflegung
2009
a) Anzahl der teilnehmenden Schüler
davon: a) Befreiungen nach SGB XII
b) Befreiungen nach SGB II
c) Befreiungen nach AsylbewerberleistungsG
b) Anzahl der ausgeteilten Essen
250
69
9
15
0
10.350
2010
61
10
9
0
9.150
2011
73
11
10
0
10.950
2012
2013
2014
2015
63
14
9
0
9.450
63
13
10
0
9.450
61
13
7
0
9.150
63
16
6
1
9.450
c) Kosten der Essensbeschaffung und Personalkosten (ohne Bewirtschaftung, Kapitalkosten
etc.)
2009
2010
2011
2012
c1) Kosten je Essen für den Kreis
5,17
5,87
4,59
5,71
c2) Kosten je Essen für die Eltern
2,73
2,80
2,83
2,87
2013
6,31
2,93
2014
6,48
3,00
2015
6,05
3,00
V.
Logopädie und Krankengymnastik
Anzahl der Behandlungen:
1. Krankengymnastik
2. Logopädie
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
720
1.320
337
832
435
686
560
709
414
633
393
675
56
677
251
Erläuterungen zur Investitionstätigkeit
Maßnahme: I221022500 Hochbaumaßnahmen (allgemein)
Produkt: 03022102 St. Nikolaus‐Schule
Zeile
18 + Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen
25 ‐ Auszahlungen für
Baumaßnahmen
Sachkonto
6818000 Inv.‐Zuwendungen
übr. Bereiche
7851000 Ausz. für
Hochbaumaßnahmen
HH 2016
HH 2017
FP 2018
FP 2019
FP 2020
0
13.500
0
0
0
0
‐24.000
0
0
0
0
‐10.500
0
0
0
Zur Förderung von Motorik, Wahrnehmung, Vertrauen, Verantwortungsbewusstsein, Kooperation und
sorgfältigem Umgang mit Materialien ist die Errichtung einer Kletter- und Boulderanlage vorgesehen.
Die Installation erfolgt unmittelbar am Schulgebäude, zur baulichen Vorbereitung der Montage fallen
Kosten in Höhe von rd. 6.500 € an, die Kosten der eigentlichen Kletter- und Boulderwand belaufen
sich auf rd. 21.500 €. Enthalten sind hier die Kosten zur Änderung der bestehenden Zaunanlage, die
Schaffung eines Fallbettes, statische Betrachtungen sowie die fachgerechte Befestigung.
Aus dem Haushaltsjahr 2016 wird gemäß § 22 GemHVO NRW eine Auszahlungsermächtigung in
Höhe von 4.000 € übertragen (Budgetierter Ansatz I221022601), so dass sich
Gesamtauszahlungsermächtigungen in Höhe von 28.000 € für das Haushaltsjahr 2017 ergeben.
Der Förderverein der St. Nikolaus-Schule beteiligt sich mit einer Zuweisung in Höhe von rd. 13.500 €
an der Errichtung der Außenkletteranlage.
Folgekostenberechnung p.a.:
Abschreibung ./. Sonderpostenauflösung
Kalkulatorische Zinsen
483 €
290 €
Maßnahme: I221022601 Lehr‐ und Unterrichtsmittel > 410 Euro
Produkt: 03022102 St. Nikolaus‐Schule
Zeile
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew.
Anlageverm.
Sachkonto
7831000 Ausz. Erw.
Vermögensg. > 410 Euro
HH 2016
HH 2017
FP 2018
FP 2019
FP 2020
‐4.000
0
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
0
‐4.000
‐4.000
‐4.000
Budgetierter Ansatz
Der budgetierte Ansatz wird im Haushaltsjahr 2017 zur Finanzierung einer Kletter- und Boulderanlage
genutzt (siehe I221022500).
Maßnahme: I221022631 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410
Produkt: 03022102 St. Nikolaus‐Schule
Zeile
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew.
Anlageverm.
252
Sachkonto
7832101 Ausz. Erw. Lehr‐ u.
Unterrichtsmittel < 410 Euro
HH 2016
HH 2017
FP 2018
FP 2019
FP 2020
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
Der vorgenannte Ansatz beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre und dient im Wesentlichen
Ersatzbeschaffungen.
253
254
Budget 400 400 006
255
256
Produkt: 221 05 - Matthias-Hagen-Schule
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
400 400 006
Matthias-Hagen-Schule
Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Herr Jan Schütz
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Gemäß Beschluss des Kreistages vom 09.04.2014 hat der Kreis Euskirchen mit
Wirkung vom 01.08.2015 die bisher in Trägerschaft der Kreisstadt Euskirchen stehende
Förderschule Matthias-Hagen-Schule in Euskirchen übernommen. Es handelt sich um
eine Förderschule im Verbund für Schülerinnen und Schülern mit Lern- und
Entwicklungsstörungen im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I mit den
Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung. Die
Förderschule wird künftig unter dem Namen "Förderschulzentrum Nord" geführt.
Schuleinzugsbereiche sind die Städte Euskirchen und Bad Münstereifel sowie die
Gemeinde Weilerswist. Aber auch Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten
Kreisgebiet mit festgestelltem Intensivförderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale
und soziale Entwicklung können nach erfolgter Auflösung der Don-Bosco-Schule ab
dem Schuljahr 2015/16 an dieser Schule gefördert werden.
Der Kreis ist als Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und
das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der
Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu
stellen (§ 79 SchulG NRW).
Im Primarbereich ist das Förderschulzentrum Nord als Offene Ganztagsschule
konzipiert. Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I werden
Betreuungsangebote aus dem Programm "Geld oder Stellen" angeboten.
Auftragsgrundlage:
Schulgesetz NRW, Nebengesetze, Verordnungen und Ausführungsvorschriften,
Kreistagsbeschlüsse, Entscheidungen der Verwaltungsleitung
Strategische Ziele:
Schülerinnen und Schüler, die erhebliche Beeinträchtigungen im Lernen, in der Sprache
sowie in der emotionalen und sozialen Entwicklung aufweisen, bedürfen
sonderpädagogischer Unterstützung. Sonderpädagogische Förderung findet in der
Regel in der allgemeinen Schule statt. Die Eltern können abweichend hiervon die
Förderschule wählen. Die sonderpädagogische Förderung hat das Ziel, die Schülerinnen
und Schüler zu den im Schulgesetz und in der Ausbildungsordnung vorgesehenen
Abschlüssen zu führen. Für den Unterricht gelten grundsätzlich die Unterrichtsvorgaben
für die allgemeine Schule sowie die Richtlinien für die einzelnen Förderschwerpunkte. An
der Förderschule kann neben dem Förderschulabschluss "Lernen" auch der
Hauptschulabschluss erworben werden.
Zielgruppen:
Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung sowie deren Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer.
257
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
030
030221
03022105
Bezeichnung
01
Schulträgeraufgaben
Sonderschulen
Matthias-Hagen-Schule
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
156.300
122.000
122.000
122.000
122.000
14.800
4.600
4.600
4.600
4.600
222,48
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
= Ordentliche Erträge
34.324,48
172.100
127.600
127.600
127.600
127.600
11
- Personalaufwendungen
13.012,64
36.300
62.200
62.900
63.500
64.100
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
141.375,75
298.500
259.800
259.800
259.800
259.800
14
- Bilanzielle Abschreibungen
1.698,81
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
15
- Transferaufwendungen
69.787,06
186.500
145.100
145.100
145.100
145.100
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
233.609,39
434.100
429.400
429.500
429.500
429.500
17
= Ordentliche Aufwendungen
459.483,65
980.400
921.500
922.300
922.900
923.500
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
-425.159,17
-808.300
-793.900
-794.700
-795.300
-795.900
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
-425.159,17
-808.300
-793.900
-794.700
-795.300
-795.900
-425.159,17
-808.300
-793.900
-794.700
-795.300
-795.900
298,74
85.700
25.800
25.200
25.400
25.800
-425.457,91
-894.000
-819.700
-819.900
-820.700
-821.700
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
258
34.102,00
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
030
030221
03022105
Bezeichnung
Schulträgeraufgaben
Sonderschulen
Matthias-Hagen-Schule
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
15
92.800
64.000
64.000
64.000
64.000
14.800
4.600
4.600
4.600
4.600
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
34.102,00
108.600
69.600
69.600
69.600
69.600
11.755,44
36.300
62.200
62.900
63.500
64.100
82.975,68
298.500
259.800
259.800
259.800
259.800
- Transferauszahlungen
34.222,00
186.500
145.100
145.100
145.100
145.100
- Sonstige Auszahlungen
124.741,41
430.100
426.400
426.500
426.500
426.500
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
253.694,53
951.400
893.500
894.300
894.900
895.500
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-219.592,53
-842.800
-823.900
-824.700
-825.300
-825.900
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
137.212,60
13.000
8.000
8.000
8.000
8.000
137.212,60
13.000
8.000
8.000
8.000
8.000
-137.212,60
-13.000
-8.000
-8.000
-8.000
-8.000
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
34.102,00
259
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
VE
Plan
2018
Plan
2019
2020
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I221052600 VG > 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-67.685
-5.000
-67.685
-5.000
I221052601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410
Euro
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-72.685
-1.000
-1.000
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-4.000
-72.685
-4.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-4.000
I221052630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-69.528
-69.528
-69.528
-69.528
I221052631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-4.000
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-4.000
-4.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-4.000
Summe
-137.213
-13.000
-8.000
-8.000
-8.000
-8.000
-150.213
Gesamtsumme
-137.213
-13.000
-8.000
-8.000
-8.000
-8.000
-150.213
260
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 221 05 - Matthias-Hagen-Schule
(Budget 400 400 006)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
HH 2017
3,5%
6,7%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
17,5%
15,3%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
40,7%
45,3%
-4,68
-4,29
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,20
0,33
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,98
0,76
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
261
221 05 – Matthias-Hagen-Schule
(Budget 400 400 006 – Matthias-Hagen-Schule)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Der Kreistag hat am 09.04.2014 die Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule
Matthias-Hagen durch den Kreis Euskirchen ab dem 01.08.2015 beschlossen (siehe hierzu V
108/2014). Durch die Übernahme der Matthias-Hagen-Schule ist aus dieser und der Don-BoscoSchule eine eigene Einrichtung nach § 56 Abs. 4 KrO entstanden, die seit dem 01.08.2015 unter dem
neuen Produkt 221 05 „Förderschulzentrum Nord“ (bzw. ab 2017 mit der Bezeichnung „MatthiasHagen-Schule“) abgebildet wird.
Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) enthält:
Kostenträger
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210501 Offene Ganztagsschule
Ergebnis
Sachkonto
4141008 Zuw. lfd Zwecke
vom Land (Kultur und
Schule)
4141022 Zuw. lfd Zwecke
vom Land
(Sonst.Betreuungsangebote
4141023 Zuw. lfd. Zwecke
vom Land (Geld oder Stelle)
4141100 Zuw. lfd Zwecke
vom Land (Konsumtiver
Anteil Schul
4161000 Ertr. Aufl. SoPo aus
Zuwendung
4141000 Zuw. lfd Zwecke
vom Land
2016
2017 Diff. 2017/2016
‐1.200
‐2.400
‐ 1.200
‐6.500
‐6.500
+ 0
‐15.000
‐15.000
+ 0
‐61.000
‐55.500
+ 5.500
‐2.500
‐2.500
+ 0
‐70.100
‐40.100
+ 30.000
‐156.300
‐122.000
+ 34.300
4141000
Die Matthias-Hagen-Schule war im Bereich der Primarstufe als Offene Ganztagsschule konzipiert. Der
Kreis Euskirchen führt den Ganztagsbetrieb nach Übernahme der Trägerschaft am Förderschulzentrum Nord im bisherigen Umfange fort. Im Schuljahr 2017/18 nehmen weniger Kinder an der OGSMaßnahme teil. Das Land gewährt einen Zuschuss in Höhe von 1.946 € je Kind mit
sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Weiterleitung des Zuweisungsbetrages in Höhe von 40.100
€, der vereinnahmten Elternbeiträge von 4.600 € (Zeile 4) sowie eines Eigenanteils des Kreises von
6.900 € erfolgt in Zeile 15.
4141008
Hier handelt es sich um die Zuweisung des Landes für die Durchführung von Projekten zur Stärkung
der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen (NRW Landesprogramm Kultur und Schule). Der
Eigenanteil des Kreises beträgt 20%. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK
5281026) veranschlagt.
4141022
Für Kinder der Primarstufe, die nicht an der OGS teilnehmen, werden an der Schule sonstige
pädagogische Betreuungsangebote durchgeführt. Das Land gewährt hierzu einen Zuschuss in Form
einer Betreuungspauschale in Höhe von 6.500 € je Schule und Jahr. Die Weiterleitung des
Zuweisungsbetrages erfolgt in Zeile 15. Auf den Kreis Euskirchen entfällt kein Eigenanteil.
4141023
Das Land gewährt aus dem Programm „Geld statt Stellen" einen Zuschuss für Maßnahmen zur
pädagogischen Übermittagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I.
Insbesondere werden Maßnahmen aus dieser Zuwendung gefördert, in denen auf die
262
Inanspruchnahme von Lehrerstellen durch die Schule verzichtet wird. Ein von der Schule nicht in
Anspruch genommener Lehrerstellenanteil im Umfang von 0,1 Stellen entspricht einem Förderbetrag
von 5.000 €. Bisher erfolgte eine Kapitalisierung im Umfang von 0,3 Stellen = 15.000 € pro Jahr. Die
Weiterleitung des Zuweisungsbetrages erfolgt in Zeile 15. Auf den Kreis Euskirchen entfällt kein
Eigenanteil.
4141100
Nach dem jährlichen GFG sind pauschale Zuweisungen zur Unterstützung der kommunalen Aufwendungen im Schulbereich durch das Land NRW vorgesehen. Diese Landesmittel können im
Rahmen des § 30 SchVG für den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und
Leasing von Schulgebäuden sowie für die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt
werden. Werden die Mittel für investive Zwecke verwandt, müssen in der Bilanz Sonderposten eingestellt und entsprechend der Nutzungsdauer aufgelöst werden. Beim Produkt 111 19 - Immobilienmanagement - sind für die Modernisierung und Sanierung der kreiseigenen Schulen entsprechende Mittel eingeplant. In dieser Höhe wird die Schul-/Bildungspauschale aufgelöst. Buchungstechnisch wird der Aufwand im Produkt 111 19 auf die einzelnen Schulprodukte verrechnet. Die Schul/Bildungspauschale wird zentral für diese Produkte bei 243 01 aufgelöst. Ausgenommen hiervon sind
die auf die Produkte 221 05 (Matthias-Hagen Schule) und 221 06 (Stephanusschule) entfallenden
Anteile, da es sich hierbei um eigene Einrichtungen nach § 56 Abs. 4 KrO handelt, für die eine
differenzierte Umlage erhoben werden muss.
Zeile 4 des Ergebnisplans (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte):
Kostenträger
0302210501 Offene Ganztagsschule
0302210501 Offene Ganztagsschule
Ergebnis
Sachkonto
4322001 Entgelte
(Elternbeiträge)
4322004 Entgelte
(Elternbeiträge Mittagessen)
2016
2017 Diff. 2017/2016
‐14.800
‐4.600
+ 10.200
0
0
+ 0
‐14.800
‐4.600
+ 10.200
4322001
Siehe Erläuterung zu Sachkonto 4141000 in Zeile 2 des Ergebnisplans.
Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält die zweckgebundene
Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte. Gemäß Rd.Erl. des Ministeriums für
Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom Januar 2004 erhalten die Schulen zur Finanzierung
der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile
13 (SK 5291003) veranschlagt.
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
263
Kostenträger
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210501 Offene Ganztagsschule
0302210502 Don‐Bosco‐Schule
0302210502 Don‐Bosco‐Schule
0302210502 Don‐Bosco‐Schule
0302210502 Don‐Bosco‐Schule
0302210502 Don‐Bosco‐Schule
0302210502 Don‐Bosco‐Schule
Ergebnis
Sachkonto
5255000 Unterhaltung so.
bew. Vermögen
5271000 Lernmittel nach
Lernmittelfreiheitsgesetz
5281000 Sachkosten
5281011 Lehr‐ u.
Unterrichtsmittel
5281026 Sachkosten
(Landesprogramm Kultur
und Schule)
5281027 Sachkosten
(Schulveranstaltungen)
5291001
Schülerbeförderungskosten
5291003 Aus‐ u. Fortb.
staatl. Lehrkr.
5291000 Sonstige
Dienstleistungen
5255000 Unterhaltung so.
bew. Vermögen
5271000 Lernmittel nach
Lernmittelfreiheitsgesetz
5281000 Sachkosten
5281011 Lehr‐ u.
Unterrichtsmittel
5281027 Sachkosten
(Schulveranstaltungen)
5291001
Schülerbeförderungskosten
2016
2017 Diff. 2017/2016
5.000
5.000
+ 0
6.300
6.300
+ 0
2.000
2.000
+ 0
17.000
17.000
+ 0
1.500
3.100
+ 1.600
21.800
1.400
‐ 20.400
224.000
224.000
+ 0
1.000
1.000
+ 0
0
0
+ 0
3.100
0
‐ 3.100
1.100
0
‐ 1.100
400
0
‐ 400
1.300
0
‐ 1.300
500
0
‐ 500
13.500
0
‐ 13.500
298.500
259.800
‐ 38.700
SK 5271000
Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und
Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule)
eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird
durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der
Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3
des Durchschnittwertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages.
Auf dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr 2017 ein Aufwandsansatz in Höhe von 6.300 €.
SK5281027
Der Aufwandsansatz für Schulveranstaltungen setzt sich zusammen aus einem Anteil freiwilliger
Leistungen in Höhe von 804 € (4,00 € x 201 Schüler). Hinzu kommt ein Ansatz für die
Schwimmbadbenutzung für das Schulschwimmen, das aus Kostengründen nicht mehr im „WundBad“, sondern zukünftig im Zikkurat Mechernich oder alternativ in der Irena-Sendler-Schule
durchgeführt wird.
SK 5291001
Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe werden überwiegend durch Schülerspezialverkehr (vom
Schulträger angemietete Fahrzeuge) zur Schule befördert. Bei Übernahme der Trägerschaft wurden
die bestehenden Verträge mit den Beförderungsunternehmen zunächst übernommen.
Es wird die Nutzung eines Schülertickets angeboten. Gem. § 97 Abs. 3 SchulG hat der Schulträger
oder ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, im Rahmen eines besonderen
Tarifangebotes Schülerzeitkarten anzubieten, die über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen
Nutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs berechtigen. Der Kreis Euskirchen bietet den
264
Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) die
Möglichkeit, ein derartiges Schülerticket zu nutzen.
Das Schülerticket gilt an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr verbundweit. Als Ausgleich für den
erweiterten Geltungsbereich (über den eigentlichen Schulweg hinaus) haben die Erziehungsberechtigen eine Eigenleistung zu erbringen. Der Höchstbetrag des Eigenanteils beträgt 12 Euro pro
Beförderungsmonat.
Zum 01.08.2012 wurde der Vertrag mit der RVK geändert. Bis dahin wurde aufgrund eines
festgelegten Sockelbetrages unter Berücksichtigung der Veränderung der Schülerzahlen und der
Preiserhöhungen zum 01.01. eines jeden Jahres eine mtl. Rate ermittelt. Am Jahresende wurde eine
Spitzabrechnung von der RVK erstellt. Seit dem 01.08.2012 wird personengenau abgerechnet. Jeder
Schüler wird für sich betrachtet und der genaue Tarif in Rechnung gestellt.
In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen:
Kostenträger
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule
0302210501 Offene Ganztagsschule
Ergebnis
Sachkonto
5318019 Zuschüsse an
übrige Bereiche
(Schulsozialarbeit)
5318044 Zuschüsse
(Sonst.Betreuungsangebote)
5318045 Zuschüsse (Geld
oder Stelle)
5318000 Lfd. Zuschüsse
übrige Bereiche
2016
2017 Diff. 2017/2016
72.000
72.000
+ 0
6.500
6.500
+ 0
15.000
15.000
+ 0
93.000
51.600
‐ 41.400
186.500
145.100
‐ 41.400
SK 5318044
Das Land gewährt für Ganztagsförderschulen im Primarbereich zusätzlich eine Betreuungspauschale
in Höhe von 6.500 € je Schuljahr zur Durchführung anderer Betreuungsformen (z.B. Vor- und
Übermittagsbetreuung für Kinder, die nicht an der OGS teilnehmen). Die Durchführung erfolgt
ebenfalls auf der Grundlage des Kooperationsvertrages mit dem OGS-Standortträger. Zur
Finanzierung dieser zusätzlichen Maßnahmen zahlt der Kreis den gewährten Landeszuschuss in
Höhe von 6.500 € an den Standortträger aus. Ein Eigenanteil des Kreises zur Finanzierung dieser
zusätzlichen Maßnahmen entsteht nicht. Die Landeszuwendung wird bei SK 4141022 in Zeile 2 des
Ergebnisplans vereinnahmt.
SK 5318000
Bei dieser Position handelt es sich um den sog. Betriebskostenzuschuss sowie um eine
Verpflegungskostenpauschale, die der Kreis Euskirchen als Schulträger an den Standortträger zur
Finanzierung des OGS-Betriebs zahlt. Grundlage hierfür ist der Kooperationsvertrag zwischen dem
Kreis und dem OGS-Träger (Schülergarten e.V.) vom 31.07.2015. Danach zahlt der Kreis dem OGSTräger einen Festbetrag in Höhe von z. Zt. 2.581 € je teilnehmendem Kind und Schuljahr.
Demgegenüber stehen als Ertragspositionen die Erträge aus der Landeszuwendung (SK 4141000 in
Zeile 2 des Ergebnisplans) sowie die Elternbeiträge zur OGS (SK 4322001 in Zeile 4 des
Ergebnisplans). Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 6.900 € ist der Eigenanteil des Kreises.
Zeile 16 des Ergebnisplans (Sonstigen Aufwendungen) enthält insbesondere Aufwendungen für
Mieten in Höhe von 409.000 €. Darin enthalten sind die Mietkosten für die Matthias-Hagen-Schule und
die Hausmeisterdienstwohnung sowie die Mietkosten für die Peter-Weber-Halle.
265
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
2016 2017 Diff. 2017/2016
‐ 100
1.200 1.100
+ 100
100
200
‐ 69.000
69.100
100
‐ 1.000
9.900 8.900
+ 9.600
5.400 15.000
+ 500
0
500
85.700 25.800
‐ 59.900
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
Kennzahlen:
Anzahl der Schülerinnen und Schüler
am 15.10.2015
Gemeinde
Bad Münstereifel
Blankenheim
Euskirchen
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Sonstige (außerhalb Kreis Eu)
Summe
266
am
15.10.2015
am 15.10.2015
Matthias‐Hagen‐
Schule
Don‐Bosco‐
Schule
35
1
141
1
17
1
6
201
10
1
1
6
5
24
Summe
Förderschulzentrum
Nord
36
1
151
1
1
23
6
6
225
am 15.10.2016
Matthias‐
Hagen‐Schule
28
127
1
22
1
6
185
Erläuterungen zur Investitionstätigkeit
Maßnahme: I221052600 VG > 410 Euro
Produkt: 03022105 Matthias‐Hagen‐Schule
Zeile
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew.
Anlageverm.
Sachkonto
7831000 Ausz. Erw.
Vermögensg. > 410 Euro
HH 2016
HH 2017
FP 2018
FP 2019
FP 2020
‐5.000
‐1.000
‐1.000
‐1.000
‐1.000
‐5.000
‐1.000
‐1.000
‐1.000
‐1.000
Im Haushaltsjahr 2017 erfolgt die Anschaffung eines neuen Farblaserdruckers.
Folgekostenberechnung p.a.:
Abschreibung
Kalkulatorische Zinsen
200 €
20 €
Maßnahme: I221052601 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel > 410 Euro
Produkt: 03022105 Matthias‐Hagen‐Schule
Zeile
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew.
Anlageverm.
Sachkonto
7831000 Ausz. Erw.
Vermögensg. > 410 Euro
HH 2016
HH 2017
FP 2018
FP 2019
FP 2020
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
‐4.000
Der vorgenannte Ansatz wird für die Anschaffung von speziellen Trennwänden zur Errichtung von
Lerninseln benötigt.
Folgekostenberechnung p.a.:
Abschreibung
Kalkulatorische Zinsen
200 €
80 €
Maßnahme: I221052631 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410
Produkt: 03022105 Matthias‐Hagen‐Schule
Zeile
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew.
Anlageverm.
Sachkonto
7832101 Ausz. Erw. Lehr‐ u.
Unterrichtsmittel < 410
Euro
HH 2016
HH 2017
FP 2018
FP 2019
FP 2020
‐4.000
‐3.000
‐3.000
‐3.000
‐3.000
‐4.000
‐3.000
‐3.000
‐3.000
‐3.000
Der vorgenannte Ansatz beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre und dient im Wesentlichen
Ersatzbeschaffungen.
267
268
Budget 400 400 007
269
270
Produkt: 221 06 - Stephanusschule
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
400 400 007
Stephanusschule
Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Frau Edeltraud Lorenzen
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 06.07.2016 (V 222/2016) grundsätzlich einer
Übernahme der Schulträgeraufgaben der Stephanusschule durch den Kreis Euskirchen –
vorbehaltlich des Ergebnisses von konkreten Übernahmeverhandlungen mit den
Städten Zülpich und Mechernich – zugestimmt.
Die Stephanusschule ist eine Förderschule im Verbund für Schülerinnen und Schüler mit
Lern- und Entwicklungsstörungen (Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie
Emotionale und soziale Entwicklung) mit Hauptstandort in Zülpich-Bürvenich und einem
Teilstandort in Mechernich-Satzvey. Die Förderschule umfasst die Primarstufe (Klassen
1 – 4) sowie die Sekundarstufe I (Klassen 5 – 10). Schuleinzugsbereiche sind die Städte
Zülpich und Mechernich.
Die Schule wird als „gebundene Ganztagsschule“ mit für die Schülerinnen und Schüler
verpflichtendem Ganztagsunterricht geführt.
Auftragsgrundlage:
Schulgesetz sowie dazu ergangene Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Erlasse des
Landes NRW. Beschlüsse des Schulträgers, Entscheidungen der Verwaltungsleitung.
Strategische Ziele:
Schülerinnen und Schüler, die erhebliche Beeinträchtigungen im Lernen, in der Sprache
sowie in der Emotionalen und sozialen Entwicklung aufweisen, bedürfen
sonderpädagogischer Unterstützung. Sonderpädagogische Förderung findet
grundsätzlich in der allgemeinen Schule statt. Die Eltern können abweichend hiervon die
Förderschule wählen. Die sonderpädagogische Förderung hat das Ziel, die Schülerinnen
und Schüler zu den im Schulgesetz und in der Ausbildungsordnung vorgesehenen
Abschlüssen zu führen. Für den Unterricht gelten grundsätzlich die Unterrichtsvorgaben
für die allgemeine Schule sowie die Richtlinien für die einzelnen Förderschwerpunkte. An
der Stephanusschule kann neben dem Förderschulabschluss „Lernen“ auch der
Hauptschulabschluss erworben werden.
Zielgruppen:
Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung sowie deren Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer.
271
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
030
030221
03022106
Bezeichnung
01
Schulträgeraufgaben
Sonderschulen
Stephanussschule
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
57.500
138.300
138.300
138.300
400
1.000
1.000
1.000
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
57.900
139.300
139.300
139.300
11
- Personalaufwendungen
22.200
44.900
45.400
45.900
12
- Versorgungsaufwendungen
105.900
254.200
254.200
254.200
8.000
15.000
15.000
15.000
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
37.500
90.000
90.000
90.000
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
95.500
170.700
178.700
178.700
17
= Ordentliche Aufwendungen
269.100
574.800
583.300
583.800
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
-211.200
-435.500
-444.000
-444.500
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
-211.200
-435.500
-444.000
-444.500
-211.200
-435.500
-444.000
-444.500
7.800
17.800
18.000
18.300
-219.000
-453.300
-462.000
-462.800
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
272
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
030
030221
03022106
Bezeichnung
Schulträgeraufgaben
Sonderschulen
Stephanussschule
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
38.500
92.400
92.400
92.400
400
1.000
1.000
1.000
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
38.900
93.400
93.400
93.400
10
- Personalauszahlungen
22.200
44.900
45.400
45.900
11
- Versorgungsauszahlungen
105.900
254.200
254.200
254.200
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
37.500
90.000
90.000
90.000
15
- Sonstige Auszahlungen
70.500
168.700
176.700
176.700
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
236.100
557.800
566.300
566.800
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-197.200
-464.400
-472.900
-473.400
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
100.000
5.000
5.000
5.000
100.000
5.000
5.000
5.000
-100.000
-5.000
-5.000
-5.000
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
273
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
I221062601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410
Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I221062631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
Gesamtsumme
274
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
VE
Plan
2018
Plan
2019
2020
-75.000
-3.000
-3.000
-3.000
-75.000
-3.000
-3.000
-3.000
-25.000
-2.000
-2.000
-2.000
-25.000
-2.000
-2.000
-2.000
-100.000
-5.000
-5.000
-5.000
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 221 06 - Stephanusschule
(Budget 400 400 007)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
HH 2017
8,1%
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
13,5%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
34,5%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
0,00
-1,15
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,12
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,20
275
221 06 – Stephanusschule
(Budget 400 400 007 – Stephanusschule)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 06.07.2016 (V 222/2016) grundsätzlich einer Übernahme der
Schulträgeraufgaben der Stephanusschule durch den Kreis Euskirchen – vorbehaltlich des Ergebnisses von konkreten Übernahmeverhandlungen mit den Städten Zülpich und Mechernich – zugestimmt. Die Übernahme wird zum Schuljahr 2017/2018 angestrebt. Im Haushalt 2017 wird daher ein
Anteil von 5/12 der in Absprache mit den Städten Zülpich und Mechernich ermittelten Ansätze für die
Stephanusschule veranschlagt.
Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) enthält:
Zeile 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
4141008 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Kultur und Schule)
4141023 Zuw. lfd. Zwecke vom Land (Geld oder Stelle)
4141100 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Konsumtiver Anteil Schul
Summe
2016
2017 Diff. 2017/2016
‐ 1.000
0 ‐1.000
‐ 37.500
0 ‐37.500
‐ 19.000
0 ‐19.000
0 ‐57.500
‐ 57.500
4141008
Hier handelt es sich um die Zuweisung des Landes für die Durchführung von Projekten zur Stärkung
der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen (NRW Landesprogramm Kultur und Schule). Der
Eigenanteil des Kreises beträgt 20%. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK
5281026) veranschlagt.
4141023
Das Land fördert aus dem Programm „Geld oder Stelle" in Ganztagsförderschulen der Sekundarstufe I
Personalmaßnahmen im Rahmen einer pädagogischen Übermittagsbetreuung sowie von
außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten für alle Schülerinnen und Schüler der
Sekundarstufe I. Insbesondere werden Maßnahmen aus dieser Zuwendung gefördert, in denen auf
die Inanspruchnahme von Lehrerstellen durch die Schule verzichtet wird. Ein von der Schule nicht in
Anspruch genommener Lehrerstellenanteil im Umfang von 0,1 Stellen entspricht einem Förderbetrag
von 5.000 €. Im Schuljahr 2016/17 erfolgte eine Kapitalisierung im Umfang von 1,5 Stellen = 75.000 €
pro Jahr. Für das Haushaltsjahr 2017 ist nur die 1. Rate des Zuwendungsbetrages in Höhe von
37.500 € veranschlagt (Auszahlung im September). Die Weiterleitung des Zuweisungsbetrages erfolgt
in Zeile 15. Die Auszahlung der zweiten Rate erfolgt im März des Folgejahres und wird im
Haushaltsjahr 2018 veranschlagt. Auf den Kreis Euskirchen entfällt kein Eigenanteil. Der in den
Finanzplanjahren ausgewiesene Ansatz i.H.v. 90.000 € wird im Rahmen der Veränderungsliste auf
75.000 € korrigiert.
4141100
Nach dem jährlichen GFG sind pauschale Zuweisungen zur Unterstützung der kommunalen Aufwendungen im Schulbereich durch das Land NRW vorgesehen. Diese Landesmittel können im
Rahmen des § 30 SchVG für den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und
Leasing von Schulgebäuden sowie für die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt
werden. Werden die Mittel für investive Zwecke verwandt, müssen in der Bilanz Sonderposten eingestellt und entsprechend der Nutzungsdauer aufgelöst werden. Beim Produkt 111 19 - Immobilienmanagement - sind für die Modernisierung und Sanierung der kreiseigenen Schulen entsprechende Mittel eingeplant. In dieser Höhe wird die Schul-/Bildungspauschale aufgelöst. Buchungstechnisch wird der Aufwand im Produkt 111 19 auf die einzelnen Schulprodukte verrechnet. Die Schul/Bildungspauschale wird zentral für diese Produkte bei 243 01 aufgelöst. Ausgenommen hiervon sind
die auf die Produkte 221 05 (Matthias-Hagen Schule) und 221 06 (Stephanusschule) entfallenden
Anteile, da es sich hierbei um eigene Einrichtungen nach § 56 Abs. 4 KrO handelt, für die eine
differenzierte Umlage erhoben werden muss.
276
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz
5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel
5281026 Sachkosten (Landesprogramm Kultur und Schule)
5281027 Sachkosten (Schulveranstaltungen)
5281028 Sachkosten (Verpflegung)
5291001 Schülerbeförderungskosten
5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr.
Summe
2016
2017 Diff. 2017/2016
+ 1.600
0
1.600
+ 2.300
0
2.300
+ 1.300
0
1.300
+ 1.600
0
1.600
+ 10.400
0 10.400
+ 88.300
0 88.300
+ 400
0
400
0 105.900
+ 105.900
SK 5271000
Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und
Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule)
eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird
durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der
Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3
des Durchschnittwertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages.
Auf dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr 2017 ein Aufwandsansatz in Höhe von 1.600 €.
SK5281027
Der Aufwandsansatz für Schulveranstaltungen setzt sich zusammen aus einem Anteil freiwilliger
Leistungen in Höhe von 804 € (4,00 € x 201 Schüler) und kalkulierter Eintrittsgelder für das
Schulschwimmen.
SK 5291001
Die Schülerinnen und Schüler der Stephanusschule werden ausschließlich durch
Schülerspezialverkehr (vom Schulträger angemietete Fahrzeuge) zur Schule befördert. Bei
Übernahme der Trägerschaft wurden die bestehenden Verträge mit den Beförderungsunternehmen
zunächst übernommen.
Die Nutzung von Schülertickets für die Schülerinnen und Schüler der Stephanusschule ist aufgrund
der schlechten Verkehrsanbindung des Schulstandortes in Bürvenich nicht möglich.
In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen:
Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen
5318045 Zuschüsse (Geld oder Stelle)
Summe
2016 2017 Diff. 2017/2016
+ 37.500
0 37.500
0 37.500
+ 37.500
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
Summe
2016
0
0
0
0
0
2017 Diff. 2017/2016
+ 100
100
+ 100
100
+ 2.300
2.300
+ 5.300
5.300
7.800
+ 7.800
277
Kennzahlen:
./.
278
Erläuterungen zur Investitionstätigkeit
Maßnahme: I221062601 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel > 410 Euro
Produkt: 03022106 Stephanussschule
Zeile
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew.
Anlageverm.
Sachkonto
7831000 Ausz. Erw.
Vermögensg. > 410 Euro
HH 2016
HH 2017
FP 2018
FP 2019
FP 2020
0
‐75.000
‐3.000
‐3.000
‐3.000
0
‐75.000
‐3.000
‐3.000
‐3.000
Der Kreis Euskirchen übernimmt die zum Betrieb der Stephanusschule bestimmte Sachausstattung
gegen Zahlung der zum Zeitpunkt der Übergabe geltenden Restbuchwerte.
Für die Übernahme des Inventars wird voraussichtlich insgesamt eine Auszahlungsermächtigung in
Höhe von 100.000 € benötigt, wobei ein Betrag in Höhe von 25.000 € auf die Position I221062631
entfällt (siehe unten).
Maßnahme: I221062631 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410
Produkt: 03022106 Stephanussschule
Zeile
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew.
Anlageverm.
Sachkonto
7832101 Ausz. Erw. Lehr‐ u.
Unterrichtsmittel < 410 Euro
HH 2016
HH 2017
FP 2018
FP 2019
FP 2020
0
‐25.000
‐2.000
‐2.000
‐2.000
0
‐25.000
‐2.000
‐2.000
‐2.000
siehe I221062601
279
280
Budget 400 400 008
281
282
Produkt: 221 04 - Don-Bosco-Schule
Produktbereich:
030
Schulträgeraufgaben
Budget:
400 400 008
Don-Bosco-Schule
Politisches Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Herr Michael Diefenthal
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Die Don-Bosco-Schule ist eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale
und soziale Entwicklung der Sekundarstufe I (Klassen 5-10). Sonderpädagogischer
Förderbedarf von Schülerinnen und Schülern in diesem Förderschwerpunkt liegt vor,
wenn die emotionale und soziale Entwicklung so beeinträchtigt ist, dass eine
hinreichende Förderung im Unterricht allgemeiner Schulen nicht möglich ist. Aufgabe
der sonderpädagogischen Förderung ist es, durch Erziehung und Unterricht die
emotionale und soziale Entwicklung zu verbessern und die Lern- und
Leistungsbereitschaft weiterzuentwickeln, um eine personale und soziale Integration im
Hinblick auf die schulische, berufliche und gesellschaftliche Eingliederung zu
ermöglichen.
Der Kreis ist als Schulträger für die Bereitstellung von nichtlehrendem Personal
(Schulsekretärin und Schulhausmeister) sowie der sächlichen und finanziellen
Voraussetzungen für die Beschulung von erziehungsschwierigen Schüler/innen
verantwortlich.
Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen sind
ab dem Schuljahr 2014/15 für die Fortführung einer Förderschule mit dem
Föderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung im Bereich der Sekundarstufe I
mindestens 55 Schülerinnen und Schüler erforderlich. Da die Don-Bosco-Schule diese
Mindestschülerzahl bereits seit mehreren Jahren unterschreitet und auch nach der
aktuellen Schulentwicklungsplanung weiterhin die Mindestgröße nicht erreichen wird,
muss die Don-Bosco-Schule als eigenständige Förderschule aufgelöst werden.
Für Schülerinnen und Schüler mit Intensivförderbedarf im Förderschwerpunkt
Emotionale und soziale Entwicklung, die bisher die Don-Bosco-Schule besucht haben,
steht nach erfolgter Auflösung u.a. das Förderschulzentrum Nord in
Euskirchen-Kuchenheim (früher Matthias-Hagen-Schule), das ab dem 01.08.2015 in
die Trägerschaft des Kreises Euskirchen übernommen wird, als Förderort zur
Verfügung.
Auftragsgrundlage:
Schulgesetz, Nebengesetze, Ausführungsvorschriften, Entscheidungen des
Schulträgers
Strategische Ziele:
Ziel ist es, den Schüler/-innen durch sonderpädagogische Förderung die elementaren
Formen des Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens zu vermitteln. Dadurch soll ihnen
sowohl die Integration in das Regelschulsystem als auch die berufliche und
gesellschaftliche Eingliederung ermöglicht werden.
Zielgruppen:
Schüler/-innen der Schule sowie deren Erziehungsberechtigte.
283
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
030
030221
03022104
Bezeichnung
01
Schulträgeraufgaben
Sonderschulen
Don-Bosco-Schule
Ergebnis
2015
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
1.448,18
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
1.493,18
11
- Personalaufwendungen
4.075,62
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
284
45,00
12.139,00
3.824,78
3.509,41
23.548,81
-22.055,63
-22.055,63
-22.055,63
50,39
-22.106,02
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
030
030221
03022104
Bezeichnung
Schulträgeraufgaben
Sonderschulen
Don-Bosco-Schule
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
4.156,20
13.668,80
3.504,10
21.329,10
-21.329,10
285
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
VE
Plan
2018
Plan
2019
2020
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I221041910 Versicherungsleistungen
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung
von Sachanlagen
I221042601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410
Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I221042621 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 E
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I221042631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
4.657
4.657
-10.507
-10.507
-6.237
-6.237
-419
-419
Summe
-12.506
Gesamtsumme
-12.506
286
Gesamtein
/auszahlun
gen
221 04 – Don-Bosco-Schule
(Budget 400 400 008 – Don-Bosco-Schule)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Der Kreistag hat am 09.04.2014 die Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule
Matthias-Hagen durch den Kreis Euskirchen ab dem 01.08.2015 beschlossen (siehe hierzu V
108/2014). Durch die Übernahme der Matthias-Hagen-Schule ist aus dieser und der Don-BoscoSchule eine eigene Einrichtung nach § 56 Abs. 4 KrO entstanden, die seit dem 01.08.2015 unter dem
neuen Produkt 221 05 „Matthias-Hagen-Schule“ abgebildet wird.
Kennzahlen
./.
287
288
Budget 400 430 000
289
290
Produkt: 271 01 - Veranstaltungen
Produktbereich:
040
Kultur
Budget:
400 430 000
Volkshochschule
Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Herr C. Brückner
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Angebote der Weiterbildung, Fortbildung, Qualifizierung (Kurse, Seminare, Lehrgänge,
Arbeitskreise, Vorträge, Vortragsreihen, Exkursionen und Tagesfahrten)
Auftragsgrundlage:
Weiterbildungsgesetz NRW
Strategische Ziele:
Sicherstellung eines bedarfsdeckenden Angebots an Lehrveranstaltungen zum Erwerb
und zur Vertiefung von Kenntnissen und Qualifikationen, die zur freien Entfaltung der
Persönlichkeit und zur freien Wahl des Berufs erforderlich sind.
Zielgruppen:
In der Regel Erwachsene und Jugendliche nach Abschluss der 1. Bildungsphase
291
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
040
040271
04027101
Bezeichnung
01
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Kultur und Wissenschaft
Volkshochschulen
Veranstaltungen
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
292
523.305,54
536.500
533.500
535.500
535.500
535.500
536.222,61
590.000
590.000
590.000
590.000
590.000
1.060.075,14
1.126.500
1.123.500
1.125.500
1.125.500
1.125.500
636.815,22
643.400
662.700
669.400
676.100
682.900
446.207,41
439.800
439.800
439.800
439.800
439.800
4.600
3.900
5.700
6.400
8.000
115.517,83
113.500
109.500
109.500
109.500
109.500
1.198.540,46
1.201.300
1.215.900
1.224.400
1.231.800
1.240.200
-138.465,32
-74.800
-92.400
-98.900
-106.300
-114.700
-138.465,32
-74.800
-92.400
-98.900
-106.300
-114.700
-138.465,32
-74.800
-92.400
-98.900
-106.300
-114.700
131.000
141.900
142.800
144.100
146.700
-205.800
-234.300
-241.700
-250.400
-261.400
546,99
-138.465,32
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
040
040271
04027101
Bezeichnung
Kultur und Wissenschaft
Volkshochschulen
Veranstaltungen
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
520.803,22
536.500
533.500
535.500
535.500
535.500
534.548,04
590.000
590.000
590.000
590.000
590.000
1.055.498,25
1.126.500
1.123.500
1.125.500
1.125.500
1.125.500
641.643,52
643.400
662.700
669.400
676.100
682.900
447.543,88
439.800
439.800
439.800
439.800
439.800
92.152,97
97.500
97.500
97.500
97.500
97.500
1.181.340,37
1.180.700
1.200.000
1.206.700
1.213.400
1.220.200
-125.842,12
-54.200
-76.500
-81.200
-87.900
-94.700
26.480,69
29.000
29.000
29.000
29.000
29.000
26.480,69
29.000
29.000
29.000
29.000
29.000
-26.480,69
-29.000
-29.000
-29.000
-29.000
-29.000
146,99
293
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
VE
Plan
2018
Plan
2019
2020
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I271012600 VG > 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-4.994
-7.000
-4.994
-7.000
I271012605 Erwerb von Lizenzen > 410 Euro
-11.000
-11.000
-11.000
-11.000
-11.000
-11.000
-18.253
-11.000
-11.000
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-5.729
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-5.729
-18.253
-3.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-3.000
-2.842
I271012620 VG < 410 Euro
-2.842
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I271012625 Erwerb von Lizenzen < 410 Euro
-2.096
-3.000
-2.096
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-19.391
-16.000
-19.391
-16.000
-12.000
-12.000
-12.000
-12.000
Summe
-26.481
-29.000
-29.000
Gesamtsumme
-26.481
-29.000
-29.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I271012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
294
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-6.376
-12.000
-12.000
-12.000
-12.000
-70.008
-29.000
-29.000
-29.000
-103.208
-29.000
-29.000
-29.000
-103.208
-6.376
-70.008
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 271 01 - Veranstaltungen
(Budget 400 430 000)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
HH 2017
48,5%
49,0%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
8,5%
8,1%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-1,08
-1,23
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
3,38
3,48
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
295
271 01 – Veranstaltungen
(Budget 400 430 000 – Volkshochschule)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) setzt sich wie folgt zusammen:
Zeile 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
4140000 Zuw. lfd Zwecke vom Bund
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
4141001 Zuw. lfd Zwecke von Land (hauptberufl.
4141002 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Unterrichtsstunden)
4146000 Lfd. Zusch. sonst. ö. Sonderr.
4147000 Zuw. lfd Zwecke von p. Untern.
4182002 Mehrbelastung (VHS‐Umlage)
Summe
2016
2017 Diff. 2017/2016
+ 3.000
‐56.000 ‐53.000
+ 0
0
0
+ 0
‐295.100 ‐295.100
+ 0
‐173.400 ‐173.400
+ 0
‐5.000
‐5.000
+ 0
‐7.000
‐7.000
+ 0
0
0
‐536.500 ‐533.500
+ 3.000
SK 4140000
Für die geplante Fortsetzung der in 2011 durch die Stadt-VHS begonnenen Integrationskurse werden
Bundeszuwendungen i.H.v. 53.000 € erwartet.
Zeile 4 beinhaltet die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte.
In den Zeilen 13 und 16 des Ergebnisplans sind unter anderem Aufwendungen für die nebenberuflichen Dozenten enthalten. Es werden Dozentenhonorare in Höhe von 320.000 € und Reisekosten
von 29.000 € für das Jahr 2017 veranschlagt.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811000 ILB Gemeinkosten drittfinanzierte Produkte
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811009 ILB Medienzentrum
5811010 ILB Druckerei
Summe
296
2016
2017 Diff. 2017/2016
+ 0
0
0
‐ 100
2.400
2.300
+ 200
400
600
+ 3.200
33.000 36.200
+ 8.700
93.800 102.500
+ 100
100
200
‐ 1.200
1.300
100
131.000 141.900
+ 10.900
Kennzahlen Budget 300 430 000
(Darstellung zu den Produkten 271 01 und 271 02)
Vorbemerkung: Ab 2015 wurden alle Veranstaltungen - auch aus dem Produkt 2 - soweit möglich den
Kommunen zugeschlagen, d.h. unter Zentrale sind jetzt nur noch Studienreisen, Tagesfahrten und
Exkursionen subsumiert, die nicht im Kreis Euskirchen stattgefunden haben.
I.
Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen
(Produkte 271 01 und 271 02)
a) örtlich
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim*
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe örtl. VHSn
2014
61
25
5
385
13
98
131
129
70
59
91
1.067
2015
71
19
9
555
11
86
122
143
74
65
95
1.250
271 02: Studienreisen, Exkursionen,
Auftragsmaßnahmen
insgesamt
338
1.405
41
1.291
2014
235
87
389
285
209
200
1.405
2015
222
88
369
310
129
173
1.291
* Besonderheit Gemeinde Nettersheim: es besteht eine
Kooperation mit dem Naturzentrum Eifel.
b) fachbereichsbezogen
Gesellschaft - Politik - Umwelt
Kultur - Gestalten
Gesundheit
Sprachen
Arbeit - Beruf
Grundbildung - Schulabschlüsse
Summe
271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Veranstaltungen 2015
Bad Münstereifel
6%
Weilerswist
5%
Studienreisen etc.
3%
Blankenheim
1%
Dahlem
1%
Zülpich
7%
Schleiden
6%
Nettersheim
11%
Euskirchen
43%
Mechernich
9%
Kall Hellenthal
7%
1%
297
271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Veranstaltungen 2015 ‐ nach Fachbereichen
Grundbildung ‐ Schulabschlüsse
173 Veranstaltungen
13%
Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt
222 Veranstaltungen
17%
Arbeit ‐ Beruf
129 Veranstaltungen
10%
Kultur ‐ Gestalten
88 Veranstaltungen
7%
Gesundheit
369 Veranstaltungen
29%
Sprachen
310 Veranstaltungen
24%
271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Veranstaltungen ‐ nach Fachbereichen
450
400
389
369
350
310
300
285
250
235
200
222
200
209
173
150
129
100
88
87
50
0
2014
Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt
298
2015
Kultur ‐ Gestalten
Gesundheit
Sprachen
Arbeit ‐ Beruf
Grundbildung ‐ Schulabschlüsse
II.
Anzahl der durchgeführten Unterrichtsstunden
(Produkte 271 01 und 271 02)
a) örtlich
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe örtl. VHSn
2014
1.195
476
67
8.242
189
1.168
2.362
570
1.419
1.132
1.587
18.407
2015
1.625
387
197
12.245
246
1.010
2.223
699
1.691
1.362
1.817
23.502
Studienreisen, Exkursionen, Auftragsmaßnahmen
insgesamt
7.024
25.431
309
23.811
b) fachbereichsbezogen
Gesellschaft - Politik - Umwelt
Kultur - Gestalten
Gesundheit
Sprachen
Arbeit - Beruf
Grundbildung - Schulabschlüsse
Summe
2014
1.301
1.740
6.445
7.615
2.473
5.857
25.431
2015
1.418
1.668
6.191
7.715
2.032
4.787
23.811
271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Unterrichtsstunden 2015 ‐ nach Fachbereichen
Grundbildung ‐ Schulabschlüsse
4.787 Unterrichtsstunden
20%
Arbeit ‐ Beruf
2.032 Unterrichtsstunden
9%
Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt
1.418 Unterrichtsstunden
6%
Kultur ‐ Gestalten
1.668 Unterrichtsstunden
7%
Gesundheit
6.191 Unterrichtsstunden
26%
Sprachen
7.715 Unterrichtsstunden
32%
299
271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Unterrichtsstunden ‐ nach Fachbereichen
9.000
8.000
7.715
7.615
7.000
6.445
6.191
6.000
5.857
5.000
4.787
4.000
3.000
2.473
2.032
2.000
1.740
1.668
1.418
1.301
1.000
0
2014
Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt
300
2015
Kultur ‐ Gestalten
Gesundheit
Sprachen
Arbeit ‐ Beruf
Grundbildung ‐ Schulabschlüsse
III. Anzahl der Belegungen (Produkte 271 01 und 271 02)
Belegung = Teilnehmer je Veranstaltung
a) örtlich
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe örtl. VHSn
2014
587
261
72
4.517
148
1.479
1.210
2.838
637
711
977
13.437
2015
639
191
90
5.472
131
1.212
1.348
2.567
636
733
910
13.929
Studienreisen, Exkursionen, Auftragsmaßnahmen
insgesamt
1.431
14.868
202
14.131
b) fachbereichsbezogen
Gesellschaft - Politik - Umwelt
Kultur - Gestalten
Gesundheit
Sprachen
Arbeit - Beruf
Grundbildung - Schulabschlüsse
Summe
2014
4.817
963
4.612
2.719
1.309
448
14.868
2015
4.021
1.504
4.471
2.984
849
302
14.131
271 01 & 271 02: Anzahl Belegungen 2015 ‐ nach Fachbereichen
Arbeit ‐ Beruf
849 Belegungen
6%
Grundbildung ‐ Schulabschlüsse
302 Belegungen
2%
Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt
4.021 Belegungen
28%
Sprachen
2.984 Belegungen
21%
Kultur ‐ Gestalten
1.504 Belegungen
11%
Gesundheit
4.471 Belegungen
32%
301
271 01 & 271 02: Anzahl der Belegungen
16.000
14.000
Exkursionen etc.
Zülpich
Weilerswist
12.000
Schleiden
Nettersheim
10.000
Mechernich
Kall
8.000
Hellenthal
Euskirchen
6.000
Dahlem
Blankenheim
Bad Münstereifel
4.000
2.000
0
2014
2015
IV. Durchschnittliche Belegung der Veranstaltungen
(Anzahl Belegungen dividiert durch Anzahl Veranstaltungen)
2014
9,6
10,4
14,4
11,7
11,4
15,1
9,2
22,0
9,1
12,1
10,7
12,6
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Durchschnitt örtl. VHSn
V.
Fachbereichsbezogener Überblick:
2014
Gesellschaft - Politik - Umwelt
Kultur - Gestalten
Gesundheit
Sprachen
Arbeit - Beruf
Grundbildung - Schulabschlüsse
2015
Gesellschaft - Politik - Umwelt
Kultur - Gestalten
Gesundheit
Sprachen
Arbeit - Beruf
Grundbildung - Schulabschlüsse
302
2015
9,0
10,1
10,0
9,9
11,9
14,1
11,0
18,0
8,6
11,3
9,6
11,1
Veranstaltungen
Anzahl Anteil
235
17%
87
6%
389
28%
285
20%
209
15%
200
14%
1.405
100%
Unterrichtsstd.
Teilnehmer
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
1.301
5%
4.817
32%
1.740
7%
963
6%
6.445
25%
4.612
31%
7.615
30%
2.719
18%
2.473
10%
1.309
9%
5.857
23%
448
3%
25.431
100% 14.868
100%
Veranstaltungen
Anzahl Anteil
222
16%
88
6%
369
26%
310
22%
129
9%
173
12%
1.291
92%
Unterrichtsstd.
Teilnehmer
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
1.418
6%
4.021
27%
1.668
7%
1.504
10%
6.191
24%
4.471
30%
7.715
30%
2.984
20%
2.032
8%
849
6%
4.787
19%
302
2%
23.811
94% 14.131
95%
VI.
Altersgliederung von Belegungen in Kursen/Lehrgängen nach Programmbereichen
2014
Programmbereich
unter 18
1 Gesellschaft - Politik - Umwelt
2 Kultur - Gestalten
3 Gesundheit
4 Sprachen
5 Arbeit - Beruf
6 Grundbildung - Schulabschlüsse
Summe
61
12
148
74
63
188
546
18 bis
25 bis
35 bis
50 bis
unter 25 unter 35 unter 50 unter 65
8
17
31
96
47
20
219
7
56
155
280
53
0
551
27
147
750
464
143
0
1.531
77
180
1.295
596
207
0
2.355
65
und
älter
69
158
1.078
464
106
0
1.875
Summe
249
570
3.457
1.974
619
208
7.077
2015
Programmbereich
unter 18
1 Gesellschaft - Politik - Umwelt
2 Kultur - Gestalten
3 Gesundheit
4 Sprachen
5 Arbeit - Beruf
6 Grundbildung - Schulabschlüsse
Summe
59
11
145
51
66
119
451
18 bis
25 bis
35 bis
50 bis
unter 25 unter 35 unter 50 unter 65
1
7
25
120
20
13
186
2
45
148
322
29
0
546
18
144
683
502
88
0
1.435
22
170
1.271
596
119
0
2.178
65
und
älter
30
181
1.062
505
100
0
1.878
Summe
132
558
3.334
2.096
422
132
6.674
Anmerkung: Ausgewertet werden die (freiwilligen) Angaben der Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Soweit keine
Angaben über das Alter gemacht werden, führt das zur Unvollständigkeit der obigen Zahlen.
271 01 & 271 02: Altersgliederung 2015 (soweit angegeben) ‐ fachbereichsbezogen
100%
10%
90%
23%
32%
24%
24%
28%
28%
32%
80%
70%
17%
60%
65 und älter
14%
50%
50 bis unter 65
30%
35 bis unter 50
38%
2%
1%
90%
40%
24%
25 bis unter 35
18 bis unter 25
21%
unter 18
30%
20%
45%
26%
7%
20%
15%
5%
10%
8%
1%
2%
0%
Gesellschaft ‐ Politik ‐
Umwelt
Kultur ‐ Gestalten
16%
4%
1%
4%
6%
Gesundheit
Sprachen
2%
Arbeit ‐ Beruf
Grundbildung ‐
Schulabschlüsse
303
VII. Geschlechtsgliederung von Belegungen in Kursen/Lehrgängen nach
Programmbereichen
2014
Programmbereich
1 Gesellschaft - Politik - Umwelt
2 Kultur - Gestalten
3 Gesundheit
4 Sprachen
5 Arbeit - Beruf
6 Grundbildung - Schulabschlüsse
Summe
Frauen
272
598
3.936
1.642
783
167
7.398
Männer
156
153
638
821
401
126
2.295
Summe
428
751
4.574
2.463
1.184
293
9.693
Anteil Frauen
64%
80%
86%
67%
66%
57%
76%
2015
Programmbereich
1 Gesellschaft - Politik - Umwelt
2 Kultur - Gestalten
3 Gesundheit
4 Sprachen
5 Arbeit - Beruf
6 Grundbildung - Schulabschlüsse
Summe
Frauen
237
594
3.697
1.652
484
125
6.789
Männer
129
131
670
921
229
76
2.156
Summe
366
725
4.367
2.573
713
201
8.945
Anteil Frauen
65%
82%
85%
64%
68%
62%
76%
Anmerkung: Ausgewertet werden die (freiwilligen) Angaben der Teilnehmer und Teilnehmerinnen.
Soweit keine Angaben über das Geschlecht gemacht werden, führt das zur Unvollständigkeit der obigen
Zahlen.
271 01 & 271 02: Geschlechtsgliederung 2015 nach Programmbereichen
(soweit angegeben)
100%
18%
90%
80%
15%
35%
36%
32%
38%
70%
60%
50%
82%
40%
30%
85%
65%
64%
68%
62%
20%
10%
0%
Gesellschaft ‐ Politik ‐
Umwelt
Kultur ‐ Gestalten
Gesundheit
Frauen
304
Sprachen
Männer
Arbeit ‐ Beruf
Grundbildung ‐
Schulabschlüsse
Erläuterungen zur Investitionstätigkeit
Die Investitionen im Jahr 2017 beziehen sich ausschließlich auf Maßnahmen, die für den
Unterrichtsbetrieb der VHS Kreis Euskirchen erforderlich sind. Das alte Rathaus Euskirchen und die
St.-Barbara-Schule in Mechernich nehmen als Unterrichtsräume der VHS Kreis Euskirchen eine
Sonderstellung ein, da die VHS die Unterrichtsräume alleine nutzt und somit für notwendige
Investitionen in Ausstattung und Geräte zuständig ist. In allen anderen kommunalen Unterrichtsstätten
übt die VHS Gastrecht in den Unterrichtsräumen aus.
Maßnahme: I271012600 VG > 410 Euro
Produkt: 04027101 Veranstaltungen
Zeile
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew.
Anlageverm.
Sachkonto
7831000 Ausz. Erw.
Vermögensg. > 410 Euro
HH 2016
HH 2017
FP 2018
FP 2019
FP 2020
‐7.000
‐11.000
‐11.000
‐11.000
‐11.000
‐7.000
‐11.000
‐11.000
‐11.000
‐11.000
Um wettbewerbsfähig zu bleiben, ist die Anschaffung von 13 PCs notwendig, die so leistungsstark
sind, dass sie mit Spezialsoftware für professionelle Auftragsmaßnahmen (Nischenprodukte)
ausgestattet werden können. Zudem wird der vorgenannte Ansatz zur Beschaffung von zwei
Beamern, einer Beschallungsanlage, eines Fernsehers sowie Lamellen-Jalousien benötigt.
Folgekostenberechnung p.a.:
Kalkulatorische Abschreibung
Kalkulatorische Zinsen
2.200 €
220 €
Maßnahme: I271012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
Produkt: 04027101 Veranstaltungen
Zeile
26 ‐ Auszahlungen für den
Erwerb von bew.
Anlageverm.
Sachkonto
7832100 Ausz. Erw.
Vermögensg. < 410 Euro (§
35 II GemHVO)
HH 2016
HH 2017
FP 2018
FP 2019
FP 2020
‐16.000
‐12.000
‐12.000
‐12.000
‐12.000
‐16.000
‐12.000
‐12.000
‐12.000
‐12.000
Der vorgenannte Ansatz wird insbesondere für die Anschaffung erwachsenengerechter Tische und
Stühle sowie Kleingeräten benötigt.
305
306
Produkt: 271 02 - Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule
Produktbereich:
040
Kultur
Budget:
400 430 000
Volkshochschule
Gremium:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Verantwortlich:
Herr C. Brückner
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Vermittlung von Studienreisen, Durchführung von Auftragsmaßnahmen,
Qualifizierungen, Schulungen für Dritte (z.B. Firmen, Verbände, Behörden und Schulen)
sowie sonstige weiterbildungsrelevante Leistungen, die nicht im Produkt 271 01 Veranstaltungen enthalten sind.
Auftragsgrundlage:
Weiterbildungsgesetz NRW
Strategische Ziele:
Weiterbildung auf Bestellung; berufsbezogene Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern; Vermittlung von Sozialkompetenzen für Betrieb, Verwaltung und
Organisation; Vermittlung von Schlüsselqualifikationen für den Beruf;
Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler
Zielgruppen:
Schüler, Jugendliche und Erwachsene
307
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
040
040271
04027102
Bezeichnung
01
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Kultur und Wissenschaft
Volkshochschulen
Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
308
14.754,80
14.000
14.000
14.000
14.000
14.000
213.302,67
135.000
135.000
135.000
135.000
135.000
229.057,47
149.000
149.000
149.000
149.000
149.000
34.953,02
34.300
35.300
35.500
35.800
36.200
111.102,45
75.800
75.800
75.800
75.800
75.800
7.484,91
5.700
5.700
5.700
5.700
5.700
153.540,38
115.800
116.800
117.000
117.300
117.700
75.517,09
33.200
32.200
32.000
31.700
31.300
75.517,09
33.200
32.200
32.000
31.700
31.300
75.517,09
33.200
32.200
32.000
31.700
31.300
91,63
20.900
9.300
9.600
9.600
9.800
75.425,46
12.300
22.900
22.400
22.100
21.500
1.000,00
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
040
040271
04027102
Bezeichnung
Kultur und Wissenschaft
Volkshochschulen
Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
14.754,80
14.000
14.000
14.000
14.000
14.000
214.751,08
135.000
135.000
135.000
135.000
135.000
229.505,88
149.000
149.000
149.000
149.000
149.000
31.996,44
34.300
35.300
35.500
35.800
36.200
111.102,45
75.800
75.800
75.800
75.800
75.800
7.484,91
5.700
5.700
5.700
5.700
5.700
150.583,80
115.800
116.800
117.000
117.300
117.700
78.922,08
33.200
32.200
32.000
31.700
31.300
309
Standardkennzahlen
Produkt 271 02 - Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule
(Budget 400 430 000)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
HH 2017
26,8%
29,6%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
4,2%
4,5%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
0,06
0,12
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,19
0,20
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
310
271 02 – Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule
(Budget 400 430 000 – Volkshochschule)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Zeile 2 des Ergebnisplans weist die anteiligen Landeszuweisungen für die hauptamtlichen
pädagogischen Mitarbeiter der VHS aus.
In Zeile 4 (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) werden die Teilnehmerentgelte für die
Leistungsangebote der Volkshochschule ausgewiesen.
Zeile 13 weist im Wesentlichen die Aufwendungen für Studienreisen und -fahrten sowie für sonstige
bildungsfördernde Leistungen aus.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811000 ILB Gemeinkosten drittfinanzierte Produkte
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
2016
0
2.200
100
100
4.700
13.200
600
20.900
2017 Diff. 2017/2016
+ 0
0
‐ 300
1.900
+ 0
100
‐ 100
0
‐ 2.800
1.900
‐ 7.900
5.300
‐ 500
100
9.300
‐ 11.600
Kennzahlen
Die Kennzahlen zu diesem Produkt sind bei Produkt 271 01 ausgewiesen.
311
312
Budget 400 500 001
313
314
Produkt: 322 01 - Leistungen für Schwerbehinderte nach SGB IX
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 001
Soziale Angelegenheiten
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr K.-H. Linden
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
- Verwaltungsverfahren zur Feststellung von Behinderungen, des Grades der
Behinderung (GdB) und der gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme von
Nachteilsausgleichen.
- begleitende Hilfen im Arbeitsleben (finanzielle Förderung der Einrichtung oder des
Erhaltes von Arbeitsplätzen, Beratung von Schwerbehinderten und Arbeitgebern)
- Kündigungsschutz für Schwerbehinderte (Zustimmungspflicht der Fürsorgestelle)
Auftragsgrundlage:
SGB IX sowie ergänzende Vorschriften, SGB XII, Gesetz zur Sicherung der
Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (SchwbG), BVFG,
Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), Berufliches Rehabilitierungsgesetz
(BerRehaG)
Strategische Ziele:
- Zügiger Abschluss der Verwaltungsverfahren, d.h. ohne Verzögerungen im eigenen
Verantwortungsbereich.
- Steigerung der Ausschöpfungsquote der zur Verfügung stehenden Mittel aus der
Ausgleichsabgabe.
- Erleichterung der Beschäftigungssituation der Schwerbehinderten im Arbeitsleben.
Zielgruppen:
Erstantragsteller sowie Personen, die in der Vergangenheit bereits einen
Schwerbehindertenausweis erhalten haben und bei denen das Vorliegen der
Behinderung, der Grad der Behinderung oder auch die gesundheitlichen Merkmale nach
dem Schwerbehindertenrecht auf Antrag oder von Amts wegen erneut zu prüfen sind.
Berufstätige Schwerbehinderte mit mindestens 90% GdB oder Gleichgestellte sowie
Arbeitgeber
315
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050322
05032201
Bezeichnung
01
Soziale Leistungen
Leistungen f. Schwerbehinderte nach SGB IX
Leistungen f. Schwerbehinderte nach SGB IX
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
839.587,02
638.100
638.100
638.100
638.100
638.100
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
710.400
710.400
710.400
710.400
710.400
1.668.385,80
1.349.500
1.349.500
1.349.500
1.349.500
1.349.500
413.739,75
440.000
461.900
466.600
471.100
477.900
3.700
3.700
3.700
3.700
3.700
100
100
100
100
100
828.598,78
200,00
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
839.586,91
626.000
626.000
626.000
626.000
626.000
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
318.480,22
246.500
246.500
246.500
246.500
246.500
17
= Ordentliche Aufwendungen
1.571.806,88
1.316.300
1.338.200
1.342.900
1.347.400
1.354.200
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
96.578,92
33.200
11.300
6.600
2.100
-4.700
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
96.578,92
33.200
11.300
6.600
2.100
-4.700
96.578,92
33.200
11.300
6.600
2.100
-4.700
4.475,90
220.200
223.000
226.800
229.400
234.500
92.103,02
-187.000
-211.700
-220.200
-227.300
-239.200
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
316
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050322
05032201
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Leistungen f. Schwerbehinderte nach SGB IX
Leistungen f. Schwerbehinderte nach SGB IX
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
610.560,00
638.100
638.100
638.100
638.100
638.100
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
828.598,78
710.400
710.400
710.400
710.400
710.400
1.439.158,78
1.349.500
1.349.500
1.349.500
1.349.500
1.349.500
420.817,75
440.000
461.900
466.600
471.100
477.900
249,95
3.700
3.700
3.700
3.700
3.700
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
852.181,52
626.000
626.000
626.000
626.000
626.000
15
- Sonstige Auszahlungen
325.273,44
246.500
246.500
246.500
246.500
246.500
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
1.598.522,66
1.316.200
1.338.100
1.342.800
1.347.300
1.354.100
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-159.363,88
33.300
11.400
6.700
2.200
-4.600
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
317
Standardkennzahlen
Produkt 322 01 - Leistungen für Schwerbehinderte nach SGB IX
(Budget 400 500 001)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
HH 2017
30,9%
32,4%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
40,7%
40,1%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
16,0%
15,8%
-0,98
-1,11
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
2,49
2,64
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
3,27
3,27
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
318
322 01 – Leistungen für Schwerbehinderte nach SGB IX
(Budget 400 500 001 – Soziale Angelegenheiten)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Bei dem Ertrag in Zeile 2 (Zuweisungen und allgemeine Umlagen) handelt es sich im Wesentlichen
um die Zuweisung aus der Ausgleichsabgabe. In entsprechender Höhe (620.000 €) sind in Zeile 15
(Transferaufwendungen) anteilig Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz und Rückzahlungen
von Zuweisungen ausgewiesen.
Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält:
Zeile 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
4481000 Kostenerstattungen vom Land
4481002 Erträge aus Kostenerst. Land (Belastungsausgleich)
4484000 Kostenerst. so. öffentl. Ber.
Summe
2016
2017 Diff. 2017/2016
+ 0
‐350.000 ‐350.000
+ 0
‐360.400 ‐360.400
+ 0
0
0
‐710.400 ‐710.400
+ 0
SK 4481000
Zum Ausgleich des Aufwandes, der durch die medizinische Beweiserhebung und durch Gebühren und
Anwaltskosten in Gerichtsverfahren (fachbezogener Sachaufwand) entsteht, erhalten die Kreise seit
01.01.2011 einen Pauschalbetrag von 56 €. Die Anpassung des Pauschbetrages ist durch das u.a.
Änderungsgesetz (siehe Erl. zu SK 4481002) erfolgt. Der fachbezogene Sachaufwand ist in
Abständen von jeweils 3 Jahren, erstmals zum 01.01.2014, anhand der Entwicklung der Fallzahlen
und der Kosten der Beweiserhebung zu prüfen und ggfls. anzupassen. Zum 01.01.2014 wurde der
neue Pauschalbetrag auf 63,50 € pro Fall festgesetzt. Die korrespondierenden Aufwandsansätze sind
in Zeile 11 und 16 veranschlagt.
SK 4481002
Durch das Zweite Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen vom 30.10.2007
sind die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts von den Versorgungsämtern auf die Kreise und
kreisfreien Städten mit Wirkung zum 01.01.2008 übertragen worden. Für die wesentlichen
Belastungen, die durch dieses Gesetz entstehen, wird ein finanzieller Ausgleich gewährt und
zusätzlich Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt. Der finanzielle Ausgleich umfasst den
Personalaufwand für die übergeleiteten Beamten einschl. der gesetzlichen Leistungen und ein
pauschaler Zuschlag (10%) auf die fiktiven Personalkosten als Ausgleich für den allgemeinen
Sachaufwand. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Eingliederung der
Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung vom 25.10.2011 ist eine Anpassung des
Belastungsausgleichs rückwirkend zum 01.01.2011 vorgenommen worden.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
Summe
2016
2017 Diff. 2017/2016
+ 8.700
33.900 42.600
‐ 100
1.200 1.100
+ 2.000
19.200 21.200
‐ 6.300
57.000 50.700
‐ 1.500
108.900 107.400
220.200 223.000
+ 2.800
319
Kennzahlen
I.
Anzahl Bewilligungen Fördermittel für begleitende Hilfen im Arbeitsleben
2011 2012 2013 2014
Fälle
358
220
246
273
2015
269
322 01: Anzahl Bewilligungen Fördermittel f. begleitende Hilfen im
Arbeitsleben
400
350
300
250
200
358
150
220
100
50
92
113
139
115
123
153
141
129
246
273
269
144
0
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
II. Anzahl Kündigungsschutzfälle
2011
Fälle
2012
2013
2014
2015
43
41
40
42
40
322 01: Anzahl Kündigungsschutzfälle
70
60
50
40
30
20
10
58
45
37
43
46
39
37
41
40
43
41
40
42
26
0
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
320
III. Anzahl Opferentschädigungsfälle
2011
2012
2013
2014
2015
12
10
11
3
3
IV. Schwerbehindertenantragsverfahren (SGB IX)
2011 2012
2013
2014
2015
1.926
2.190
1.122
3.370
1.226
1.005
2.074
2.334
1.187
3.527
1.490
1.361
1.954
2.298
868
3.544
1.949
1.145
Fälle
Erstanträge
Änderungsanträge
Ausweisverlängerungen
Beiblätter
Nachprüfungen
Widersprüche
V.
2.089
2.433
1.489
3.384
931
1.065
2.065
2.278
1.032
3.293
1.101
854
Anzahl Gutachten durch Abt. 53 in Schwerbehindertenangelegenheiten
Anzahl
2011
2012
2013
2014
2015
3.251
2.691
2.966
4.246
4.255
321
322
Produkt: 331 01 - Förderung von Trägern der Wohlfahrtsverbände
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 001
Soziale Angelegenheiten
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr K.-H. Linden
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Finanzierung (ganz oder teilweise) von sozialen Angeboten, Beratungsstellen und
Hilfeleistungen verschiedener Verbände und Institutionen aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen, Beschlüssen politischer Gremien sowie Vereinbarungen und Verträge
Auftragsgrundlage:
SGB XII, KJHG, weitere Bundes- und Landesgesetze, Kreistagsbeschlüsse,
Vereinbarungen und Verträge
Strategische Ziele:
Die Sozialhilfeträger und die freie Wohlfahrtspflege sollen bei der Durchführung des
SGB XII zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit soll darauf gerichtet sein, sich zum
Wohle des Hilfesuchenden wirksam zu ergänzen. Träger der Sozialhilfe sollen die
Verbände der freien Wohlfahrtspflege in ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der Sozialhilfe
angemessen unterstützen.
Zielgruppen:
Verbände der freien Wohlfahrtspflege und sonstige soziale Institutionen
323
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050331
05033101
Bezeichnung
01
Soziale Leistungen
Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege
Förderung von Trägern der Wohlfahrtsverbände
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
27.023,26
500
500
500
500
500
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
27.023,26
500
500
500
500
500
11
- Personalaufwendungen
21.959,43
20.200
43.500
44.000
44.400
46.500
12
- Versorgungsaufwendungen
337.844,57
334.600
367.000
371.900
377.300
377.300
222,28
100
100
100
100
100
360.026,28
354.900
410.600
416.000
421.800
423.900
-333.003,02
-354.400
-410.100
-415.500
-421.300
-423.400
-333.003,02
-354.400
-410.100
-415.500
-421.300
-423.400
-333.003,02
-354.400
-410.100
-415.500
-421.300
-423.400
275,82
11.400
18.600
19.500
19.700
20.800
-333.278,84
-365.800
-428.700
-435.000
-441.000
-444.200
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
324
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050331
05033101
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege
Förderung von Trägern der Wohlfahrtsverbände
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
1.949,76
500
500
500
500
500
1.949,76
500
500
500
500
500
21.601,92
20.200
43.500
44.000
44.400
46.500
342.044,57
334.600
367.000
371.900
377.300
377.300
222,28
100
100
100
100
100
363.868,77
354.900
410.600
416.000
421.800
423.900
-361.919,01
-354.400
-410.100
-415.500
-421.300
-423.400
325
Standardkennzahlen
Produkt 331 01 - Förderung von Trägern der Wohlfahrtsverbände
(Budget 400 500 001)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
HH 2017
6,1%
12,4%
91,3%
85,5%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-1,91
-2,24
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,12
0,28
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
1,75
1,92
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
326
331 01 – Förderung von Trägern der Wohlfahrtsverbände
(Budget 400 500 001 – Soziale Angelegenheiten)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen:
Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen
5318005 Zuschüsse (Familienentlastungsdienst)
5318007 Zuschüsse (Betreuung Aussiedler)
5318009 Zuschüsse (Frauenberatungsstelle)
5318010 Zuschüsse (Mobile Soziale Dienste)
5318011 Zuschüsse (Beratungsstelle für Wohnungslose)
5318012 Zuschüsse (Familienpflege)
5318013 Zuschüsse (Wohnberatung für ältere od.
5318014 Verlustausgleich (Frauenhaus Euskirchen)
5318015 Zuschuss Verbraucherzentrale
5318048 Zuschüsse (Mehrgenerationenhaus)
Summe
2016
2017 Diff. 2017/2016
+ 600
26.800 27.400
+ 3.500
8.800 12.300
+ 15.500
42.000 57.500
+ 500
23.000 23.500
+ 1.900
81.800 83.700
+ 400
15.500 15.900
+ 0
33.000 33.000
+ 0
100
100
+ 0
103.600 103.600
+ 10.000
0 10.000
334.600 367.000
+ 32.400
Zu den einzelnen Positionen:
5318005 Zuschüsse (Familienentlastungsdienst)
Aufgrund eines Kreistagsbeschlusses wird seit 1990 der Familienentlastungsdienst beim
Diakonischen Werk Euskirchen und beim DRK Euskirchen pauschal gefördert. In den
erbrachten Hilfeleistungen sind Aufgaben der Eingliederungshilfe integriert. Der
Zuschuss erhöht sich aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 06.07.2016 (siehe
hierzu V 220/2016).
Zuschusszweck:
Betreuung und Unterstützung von Familien mit behinderten Kindern und
Jugendlichen (Diakonisches Werk) sowie behinderten Erwachsenen (DRK).
Einzel- und Gruppenbetreuung zur Erhaltung der Pflegebereitschaft, Freizeitgestaltung, Fahrdienste etc.
Betreuung und Hilfestellung zur Erlernung lebenspraktischer Fähigkeiten.
5318007 Zuschüsse (Betreuung Aussiedler)
Es handelt sich um eine freiwillige Förderung. Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt
aufgrund der Beschlussfassung durch den Kreistag im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen. Der Zuschuss erhöht sich aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom
06.07.2016 (siehe hierzu V 220/2016).
Zuschusszweck:
Integration von Spätaussiedlern.
Hilfestellung (z.B. Behördengänge, Übersetzungen, Vermittlung von Wohnungen,
Rechtshilfen, Krisenintervention bei persönlichen Problemen etc).
327
5318009 Zuschüsse (Frauenberatungsstelle)
Es handelt sich um eine freiwillige Förderung. Die Bezuschussung der Frauenberatungsstelle erfolgt aufgrund eines Kreistagsbeschlusses. Mit dem Träger der Beratungsstelle
wurde seitens des Kreises Euskirchen eine Vereinbarung über die Finanzierung
geschlossen. Der Zuschuss erhöht sich aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom
06.07.2016 (siehe hierzu V 220/2016).
Zuschusszweck:
Beratendes und unterstützendes Angebot für Frauen als psychosoziale Anlaufstelle.
5318010 Zuschüsse (Mobile Soziale Dienste)
Die Mobilen Sozialen Dienste gehören zu den ambulanten komplementären Aufgaben
nach dem Landespflegegesetz (PfG NRW). Der Kreistag hat zur Bezuschussung eine
Richtlinie verabschiedet, die seit dem 01.01.2000 in Kraft ist. Der Zuschuss erhöht sich
aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 06.07.2016 (siehe hierzu V 220/2016).
Zuschusszweck:
Der MSD erbringt vorpflegerische und pflegeergänzende Leistungen. Er aktiviert
Ehrenamtlichkeit und unterstützt Maßnahmen der Selbsthilfe (Angehörigenarbeit).
Förderungswürdig sind Maßnahmen, die helfen, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden und
die eigene Häuslichkeit zu erhalten. Es werden nur Leistungen gefördert, die nicht durch
andere Kostenträger abgedeckt sind.
5318011 Zuschüsse (Beratungsstelle für Wohnungslose)
Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der Hilfe nach dem 8. Kapitel SGB XII (Hilfe zur
Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten). Es handelt sich um eine 50%-ige
Kofinanzierung. Die andere Hälfte wird durch den Landschaftsverband Rheinland
bezuschusst. Der Zuschuss erhöht sich aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom
06.07.2016 (siehe hierzu V 220/2016).
Zuschusszweck:
Offenes Beratungsangebot ohne Zugangsvoraussetzungen.
Individuelle Hilfen zur Selbsthilfe (z.B. Entwicklung neuer tragfähiger Lebensperspektiven, Hilfe bei der Suche nach Wohnraum, Arbeit, Vermittlung zu anderen
Hilfsangeboten).
5318012 Zuschüsse (Familienpflege)
Es handelt sich um eine freiwillige Förderung. Der Zuschuss ist aufgrund eines
Kreistagsbeschlusses vom 16.12.1998 an die Landesförderung gekoppelt. Bezuschusst
wird seit 2004 nur noch der Caritasverband für die Region Eifel e.V. Der Zuschuss
erhöht sich aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 06.07.2016 (siehe hierzu V
220/2016).
Zuschusszweck:
Familienpflege hilft Familien mit Kindern bei der Weiterführung des Haushaltes, wenn
der haushaltsführende Elternteil, z. B. durch Krankheit oder Unfall, nicht in der Lage
dazu ist. Vor Inanspruchnahme erfolgt durch den Träger eine umfassende Beratung
hinsichtlich der Kostenübernahme. Familienpflege wird durch die Wohlfahrtsverbände
angeboten. Ansprechpartner für diese Leistungen sind die Krankenkassen.
5318013 Zuschüsse (Wohnberatung für ältere oder behinderte Menschen)
Seit dem Jahr 2012 sollte der hier ausgewiesene Aufwand entfallen, da die
328
Wohnberatung (ambulanter komplementärer Dienst nach dem PfG NRW) ab dem
01.01.2012 durch die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH übernommen wurde.
Aufgrund fördertechnischer Voraussetzungen (Wegfall der 50%igen Landesförderung)
muss dieser Zuschuss tatsächlich an die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
ausgezahlt werden. Dem Mehraufwand in Höhe von 33.000 €, der 50% der
zuschussfähigen Personalkosten entspricht, steht eine Einsparung im Produkt 126 01
bei der Position „Sachkosten Personalgestellung Feuer-Katastrophenschutz" (Zeile 13,
SK 5281031) in gleicher Höhe gegenüber.
Zuschusszweck:
Beratung und Unterstützung für die individuelle Gestaltung von Wohnraum für ältere
oder behinderte Menschen, um diesen sicherer oder bequemer zu gestalten
(Wohnraumanpassung)
Verhinderung oder Verzögerung von stationären Aufenthalten
Öffentlichkeitsarbeit (Informationsveranstaltungen, Fachvorträge, Flyer etc.)
5318014 Verlustausgleich (Frauenhaus Euskirchen)
Die Bezuschussung des Frauenhauses erfolgt aufgrund eines Kreistagsbeschlusses. Mit
dem Träger des Frauenhauses wurde seitens des Kreises Euskirchen eine Vereinbarung
über die Finanzierung geschlossen.
5318015 Zuschuss Verbraucherzentrale
Es handelt sich um eine freiwillige Förderung.
Die Verbraucherzentrale NRW e.V. betreibt seit Jahren in Euskirchen eine Verbraucherberatungsstelle mit dem Zweck, die Allgemeinheit und Einzelpersonen sachlich und
unabhängig sowie anbieterneutral zu informieren und zu beraten. Diese Verbraucherberatungsstelle ist als institutionelle Interessenvertretung ein wichtiger Baustein in einem
weit verzweigten Informations- und Beratungssystem für die Bürgerinnen und Bürger des
Kreises Euskirchen.
Der Kreistag hat am 21.12.2005 beschlossen, den kommunalen Kofinanzierungsanteil
der Verbraucherzentrale Euskirchen ab 2006 komplett über den Kreishaushalt
abzuwickeln (siehe V 161/2005). Vertragsgemäß ist dieser Anteil auf max. 64.000 € p.a.
festgelegt. Für die Dauer von 2 Jahren (01.01.2010-31.12.2011) hat der Kreistag durch
Beschluss vom 03.06.2009 (V 518/2009) einer Erhöhung der Beratungsstelle Euskirchen
um eine halbe Kraft mit Kosten für den Kreis Euskirchen in Höhe von max. 38.000 € p.a.
zugestimmt.
Der Kreistag hat durch Beschluss vom 20.07.2011 (V 187/2011) einem
Ergänzungsvertrag zugestimmt, der eine Erweiterung der Aufgaben der
Verbraucherzentrale um die Schuldenprävention mit Jugendlichen, Migranten,
Arbeitslosen und jungen Familien sowie die Aufstockung von einer halben auf eine
ganze Beraterstelle vorsieht (Vertragslaufzeit 01.01.2012 bis 31.12.2014). Der TeilZuschuss reduziert sich auf jährlich 25.800 €.
Am 09.04.2014 (V 116/2014) hat der Kreistag einen Folgevertrag für die Zeit vom
01.01.2015 bis 31.12.2019 abgeschlossen. Im Vergleich zum bisherigen Teil-Zuschuss
(25.800 €) erhöhte sich dieser nunmehr auf jährlich 39.600 €.
5318048 Zuschuss Mehrgenerationenhaus
Der Kreistag hat am 05.10.2016 beschlossen (A 121/2016), dem Deutschen Roten
Kreuz Euskirchen (DRK) beginnend mit dem Jahr 2017 einen jährlichen Zuschuss in
Höhe von 10.000 € zum Betrieb des Mehrgenerationenhauses in Euskirchen als
kommunalen Kofinanzierungsanteil zum Bundeszuschuss zunächst für die Zeit bis 2020
zu gewähren. Der Kreis Euskirchen unterstützt das Mehrgenerationenhaus und bezieht
es in die kommunalen Planungen zur Bewältigung des demografischen Wandels mit ein.
329
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
Kennzahlen
./.
330
2016 2017 Diff. 2017/2016
+ 7.600
2.200 9.800
+ 0
100
100
+ 300
900 1.200
+ 100
2.300 2.400
+ 700
4.400 5.100
‐ 1.500
1.500
0
11.400 18.600
+ 7.200
Produkt: 343 04 - Heimaufsicht
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 001
Soziale Angelegenheiten
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr K.-H. Linden
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Aufsicht über Alten-, Pflege-, Behinderten- und Kurzzeitpflegeheime sowie Beratung in
Heimangelegenheiten
Auftragsgrundlage:
Heimgesetz, HeimMindBauVO, HeimPersVO, HeimsicherungsVO, und andere
betroffene Rechtsgebiete (z. B. SGB V und XI, Bundesseuchengesetz, Baurecht etc.)
Strategische Ziele:
Qualitätssicherung (bauliche Standards, Pflegestandards, Fachkräfteanteil), Schutz der
Rechtsstellung der HeimbewohnerInnen
Zielgruppen:
HeimbewohnerInnen, BewerberInnen für die Aufnahme in einem Heim, Angehörige,
BetreuerInnen, Heimbeiräte, MitarbeiterInnen in den Heimen, HeimbetreiberInnen,
Heimträger
331
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050343
05034304
Bezeichnung
01
Soziale Leistungen
Betreuungsleistungen
Heimaufsicht
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
28.596,25
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
28.596,25
31.000
31.000
31.000
31.000
31.000
108.785,93
105.600
153.800
155.300
156.800
158.500
8.445,67
14.400
14.400
14.400
14.400
14.400
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
117.231,60
120.000
168.200
169.700
171.200
172.900
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
-88.635,35
-89.000
-137.200
-138.700
-140.200
-141.900
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
-88.635,35
-89.000
-137.200
-138.700
-140.200
-141.900
-88.635,35
-89.000
-137.200
-138.700
-140.200
-141.900
5.982,68
91.800
97.000
100.700
102.000
103.600
-94.618,03
-180.800
-234.200
-239.400
-242.200
-245.500
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
332
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050343
05034304
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Betreuungsleistungen
Heimaufsicht
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
26.066,25
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
26.066,25
31.000
31.000
31.000
31.000
31.000
106.288,34
105.600
153.800
155.300
156.800
158.500
8.681,29
14.400
14.400
14.400
14.400
14.400
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
114.969,63
120.000
168.200
169.700
171.200
172.900
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-88.903,38
-89.000
-137.200
-138.700
-140.200
-141.900
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
333
Standardkennzahlen
Produkt 343 04 - Heimaufsicht
(Budget 400 500 001)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
HH 2017
73,2%
74,7%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
6,8%
5,4%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-0,95
-1,23
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,81
1,04
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
334
343 04 – Heimaufsicht
(Budget 400 500 001 – Soziale Angelegenheiten)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 4 des Ergebnisplans (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) werden die Verwaltungsgebühren der Heimaufsicht ausgewiesen.
Zeile 16 des Ergebnisplans enthält im Wesentlichen Gutachterkosten in Höhe von 10.000 €.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
2016
49.500
0
4.800
12.600
24.000
900
91.800
2017 Diff. 2017/2016
‐ 5.500
44.000
+ 200
200
+ 2.300
7.100
+ 1.900
14.500
+ 6.700
30.700
‐ 400
500
97.000
+ 5.200
Kennzahlen
I.
Anzahl der im Kreis ansässigen Heime am 31.12., aufgeschlüsselt nach Art der
Einrichtung
Altenpflegeheime
Behinderteneinrichtungen
Sozialtherapeutische Heime
Hospiz
Tagespflegeeinrichtungen
Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Ambulante betreute Pflege-WG (ab 2015)
2011
33
9
9
2
6
2
2012
34
9
9
2
8
2
2013
32
10
9
2
9
2
2014
32
9
9
2
9
2
2015
32
9
9
2
9
2
1
II. Anzahl der Plätze in Einrichtungen am 31.12.
Altenpflegeheime
Behinderteneinrichtungen
Sozialtherapeutische Heime
Hospiz
Tagespflegeeinrichtungen
Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Ambulante betreute Pflege-WG (ab 2015)
2011 2012 2013 2014 2015
2.343 2.399 2.396 2.396 2.466
299
299
309
294
294
414
414
414
414
414
22
22
22
22
22
75
101
112
114
112
19
19
19
19
19
5
335
343 04: Anzahl Heime am 31.12.
70
60
2
5
2
50
2
1
4
2
1
12
2
2
8
9
9
9
2
2
2
4
1
2
2
9
9
9
9
9
9
9
12
10
40
9
9
Ambulante betreute Pflege-WG
Kurzzeitpflegeeinrichtungen
9
10
9
9
8
8
30
2
4
6
4
1
1
2
Tagespflegeeinrichtungen
Hospiz
Sozialtherapeutische Heime
Behinderteneinrichtungen
20
31
29
28
29
2007
2008
2009
2010
33
34
32
32
32
2011
2012
2013
2014
2015
Altenpflegeheime
10
0
343 04: Anzahl Plätze am 31.12.
3.500
3.000
39
39
39
24
24
12
24 48
12
12
12
349
347
347
365
40
2.500
301
292
2.000
274
19
75
22
19
101
22
19
112
22
19
114
22
414
414
414
414
299
299
309
294
19
112
22
414
294
Ambulante betreute Pflege-WG
284
Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Tagespflegeeinrichtungen
Hospiz
1.500
Sozialtherapeutische Heime
2.343
1.000
2.015
2.040
1.999
2.399
2.396
2.396
2.466
2.087
500
0
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
336
Behinderteneinrichtungen
Altenpflegeheime
Produkt: 343 06 - Betreuung nach dem Betreuungsgesetz
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 001
Soziale Angelegenheiten
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr K. Dietrich
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
- Beratung, Unterstützung der Einzel- und Vereinsbetreuer/innen, Förderung der
Betreuungsvereine, Unterstützung der Vormundschaftsgerichte.
- Führen von Betreuungen entsprechend dem vom Gericht angeordneten
Wirkungsbereich, sofern keine anderen Betreuer/innen zur Verfügung stehen oder
geeignet sind.
Auftragsgrundlage:
Betreuungsgesetz, Betreuungsbehördengesetz, Gesetz über die Angelegenheiten der
freiwilligen Gerichtsbarkeit,
Landesbetreuungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch
Strategische Ziele:
- Vermittlung der dem Einzelnen am besten entsprechenden Betreuung.
- Förderung einer selbstbestimmten Lebensgestaltung.
- Verstärkte Übernahme von Betreuungen durch ehrenamtliche Betreuer.
Zielgruppen:
Erwachsene, bei denen eine Betreuung vom Gericht angeordnet ist.
337
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050343
05034306
Bezeichnung
01
Soziale Leistungen
Betreuungsleistungen
Betreuung nach dem Betreuungsgesetz
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
192.923,09
233.400
247.100
249.600
252.100
254.700
15
- Transferaufwendungen
31.479,00
35.000
25.000
25.000
25.000
25.000
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
13.692,03
12.000
12.000
12.000
12.000
12.000
17
= Ordentliche Aufwendungen
238.094,12
280.400
284.100
286.600
289.100
291.700
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
-238.094,12
-280.400
-284.100
-286.600
-289.100
-291.700
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
-238.094,12
-280.400
-284.100
-286.600
-289.100
-291.700
-238.094,12
-280.400
-284.100
-286.600
-289.100
-291.700
9.282,16
172.100
139.800
145.400
147.300
149.900
-247.376,28
-452.500
-423.900
-432.000
-436.400
-441.600
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
338
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050343
05034306
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Betreuungsleistungen
Betreuung nach dem Betreuungsgesetz
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
187.075,06
233.400
247.100
249.600
252.100
254.700
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
31.479,00
35.000
25.000
25.000
25.000
25.000
15
- Sonstige Auszahlungen
13.692,03
12.000
12.000
12.000
12.000
12.000
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
232.246,09
280.400
284.100
286.600
289.100
291.700
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-232.246,09
-280.400
-284.100
-286.600
-289.100
-291.700
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
339
Standardkennzahlen
Produkt 343 06 - Betreuung nach dem Betreuungsgesetz
(Budget 400 500 001)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
HH 2017
73,8%
74,2%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
7,7%
5,9%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
2,7%
2,8%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-2,37
-2,22
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
1,75
1,64
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,18
0,13
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
340
343 06 – Betreuung nach dem Betreuungsgesetz
(Budget 400 500 001 – Soziale Angelegenheiten)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 15 des Ergebnisplans (Transferaufwendungen) sind die Zuschüsse an die im Kreis Euskirchen
anerkannten Betreuungsvereine veranschlagt. Aufgrund der Verringerung der im Kreisgebiet
vorhandenen Betreuungsvereine war eine Reduzierung des Aufwands für 2016 um 15.000 € auf
35.000 € angezeigt. Für 2017 ist von einer weiteren Reduzierung um 10.000 € auszugehen.
Entsprechend der zum 01.01.2011 geschlossenen Vereinbarungen dient die Förderung der
Begleitung und Unterstützung der vorhandenen ehrenamtlichen Betreuer/innen, der Schulung dieses
Personenkreises und der Neugewinnung von ehrenamtlich tätigen Betreuer/innen (Beschluss des
Kreistages vom 23.06.2010, V 83/2010).
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
2016
2017 Diff. 2017/2016
‐ 33.400
100.400 67.000
+ 200
100
300
+ 1.600
8.200
9.800
‐ 1.600
21.700 20.100
+ 1.200
41.400 42.600
‐ 300
300
0
172.100 139.800
‐ 32.300
Kennzahlen
I. Anzahl Fälle der Betreuungsbehörde am 31.12.
2011 2012 2013 2014 2015
Anzahl (Stichtag)
61
53
52
46
26
343 06: Anzahl Fälle der Betreuungsbehörde am 31.12.
120
100
80
60
97
93
40
76
67
66
63
60
53
61
53
52
20
46
26
0
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
II. Anzahl Fälle Sachverhaltsaufklärungen
2011 2012 2013 2014 2015
Anzahl
526
575
663
731
854
341
342
Budget 400 500 002
343
344
Produkt: 313 01 - Bildung und Teilhabe für Asylbewerber
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 002
Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr K.-H. Linden
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Der Kreis Euskirchen ist seit dem 01.01.2011 Bewilligungsbehörde für die
Leistungsgewährung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Für den nach dem
SGB II leistungsberechtigten Personenkreis erfolgt die Leistungsbewilligung unmittelbar
im Jobcenter EU-aktiv, obwohl die originäre Zuständigkeit beim Kreis liegt.
Des Weiteren obliegen dem Kreis die Aufgaben der Fachaufsicht, die Erarbeitung von
Richtlinien und Weisungen, die Widerspruchsentscheidungen und Klagevertretung
sowie die Lieferung notwendiger Statistiken an das Land.
Auftragsgrundlage:
Bundeskindergeldgesetz, § 2 AsylbLG in Verbindung mit §§ 34, 34 a SGB XII
Strategische Ziele:
Bedarfsgerechte Mittelbereitstellung für den anspruchsberechtigten Personenkreis.
Sicherstellung einer einheitlichen Entscheidungspraxis.
Zielgruppen:
Kinder und Jugendliche in Haushalten von Leistungsberechtigten nach § 2 AsylbLG, die
Analogleistungen nach dem SGB XII erhalten.
345
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050313
05031301
Bezeichnung
01
Ergebnis
2015
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Soziale Leistungen
Leistungen für Asylbewerber
BuT Leistungen f. Asylbewerber
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
346
1.515,03
3.869,90
12,91
5.397,84
-5.397,84
-5.397,84
-5.397,84
-5.397,84
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050313
05031301
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Leistungen für Asylbewerber
BuT Leistungen f. Asylbewerber
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
1.524,92
3.869,90
12,91
5.407,73
-5.407,73
347
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
VE
Plan
2018
Plan
2019
2020
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I313012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1
-1
Summe
-1
Gesamtsumme
-1
348
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 313 01 - Bildung und Teilhabe für Asylbewerber
(Budget 400 500 002)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
HH 2017
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
349
313 01 – Bildung und Teilhabe für Asylbewerber
(Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Seit dem II. Quartal 2015 sind die kreisangehörigen Kommunen unmittelbar für die Erbringung dieser
Leistungen zuständig. Ab dem Haushaltsjahr 2016 werden alle Haushaltspositionen mit 0 €
ausgewiesen.
350
Produkt: 331 02 - Pflegewohngeld (APG NW)
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 002
Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr K.-H. Linden
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Geldleistung zur Finanzierung der Aufwendungen für Investitionskosten für
Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen sowie für ambulante
Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege.
Auftragsgrundlage:
SGB XII, Alten- und Pflegegesetz NRW
Strategische Ziele:
Gewährleistung einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen vollstationären
Angebotsstruktur für alle Pflegebedürftigen.
Zielgruppen:
Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen, die
- Leistungen nach dem SGB XII oder im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem
BVG (zuständig Landschaftsverband Rheinland) erhalten,
- nicht in der Lage sind, die Aufwendungen für Investitionskosten aus eigenem bzw. aus
dem Einkommen des nicht getrennt lebenden Ehegatten ganz oder teilweise zu tragen
351
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050331
05033102
Bezeichnung
01
Soziale Leistungen
Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege
Pflegewohngeld (PfG NW)
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
18.562,07
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
23.862,07
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
11
- Personalaufwendungen
63.935,60
108.200
115.400
116.500
117.700
119.000
12
- Versorgungsaufwendungen
1.100
1.100
1.100
1.100
1.100
6.166.224,48
6.430.000
6.680.000
6.810.000
6.940.000
7.080.000
906,02
4.100
4.100
4.100
4.100
4.100
6.231.066,10
6.543.400
6.800.600
6.931.700
7.062.900
7.204.200
-6.207.204,03
-6.513.400
-6.770.600
-6.901.700
-7.032.900
-7.174.200
-6.207.204,03
-6.513.400
-6.770.600
-6.901.700
-7.032.900
-7.174.200
-6.207.204,03
-6.513.400
-6.770.600
-6.901.700
-7.032.900
-7.174.200
1.542,26
55.400
48.600
50.300
50.700
51.700
-6.208.746,29
-6.550.800
-6.800.700
-6.952.000
-7.083.600
-7.225.900
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
352
5.300,00
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050331
05033102
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege
Pflegewohngeld (PfG NW)
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
18.450,11
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
18.450,11
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
10
- Personalauszahlungen
61.302,24
108.200
115.400
116.500
117.700
119.000
11
- Versorgungsauszahlungen
1.100
1.100
1.100
1.100
1.100
6.133.610,20
6.430.000
6.680.000
6.810.000
6.940.000
7.080.000
906,02
4.100
4.100
4.100
4.100
4.100
6.195.818,46
6.543.400
6.800.600
6.931.700
7.062.900
7.204.200
-6.177.368,35
-6.513.400
-6.770.600
-6.901.700
-7.032.900
-7.174.200
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
353
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
VE
Plan
2018
Plan
2019
2020
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I331022630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-58
-58
Summe
-58
Gesamtsumme
-58
354
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 331 02 - Pflegewohngeld (PfG NW)
(Budget 400 500 002)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
HH 2016
HH 2017
1,9%
2,0%
97,4%
97,5%
0,1%
0,1%
-34,36
-35,67
0,65
0,70
33,64
34,94
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
355
331 02 – Pflegewohngeld
(Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) ist mit 30.000 € der Ansatz
über Rückzahlungen des Pflegewohngeldes ausgewiesen.
In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen:
Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen
5391000 Investitionspauschale für amb. Pflegeeinrichtungen
5391001 Investitionspauschale an Tages‐ u. Kurzzeitpflege
5391002 Pflegewohngeld (§ 14 APG NRW) ab 2014
Summe
2016
2017 Diff. 2017/2016
+ 0
830.000 830.000
+ 50.000
800.000 850.000
+ 200.000
4.800.000 5.000.000
6.430.000 6.680.000
+ 250.000
SK 5391000
Nach § 12 APG NW fördert der örtliche Träger der Sozialhilfe die durchschnittlichen betriebsnotwendigen Investitionen ambulanter Pflegeeinrichtungen mit einer Pauschale pro voller
Pflegestunde für Leistungen nach dem SGB XI.
SK 5391001
Nach § 13 APG NW wird Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen zur Finanzierung der
betriebsnotwendigen Investitionen ein bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss gewährt.
Im Januar 2017 tritt das neue Pflegebegutachtungssystem und damit ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff bezieht auch Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (bisher Pflegestufe 0) mit ein. Das bedeutet, dass auch dieser Personenkreis ab 2017 einen Anspruch auf Investitionskostenförderung bei Tages- und Kurzzeitpflege hat.
Anhand der hier vorliegenden Fallzahlen aus 2015 und 2016 (Anteil der untergebrachten Menschen
mit Pflegestufe 0) ist für 2017 von einem Mehraufwand für diesen Personenkreis von rd. 20.000 €
auszugehen.
Darüber hinaus geht voraussichtlich ab Januar 2017 eine weitere Tagespflegeeinrichtung mit 15
Plätzen ans Netz. Legt man eine Investitionskostenförderung von durchschnittlich 1.600 €/mtl. für 15
Plätze zugrunde, ist von einer weiteren Erhöhung des Haushaltsansatzes um aufgerundet 20.000 €
auszugehen.
Hinzu kommt, dass insgesamt eine verstärkte Inanspruchnahme der Tages- und
Kurzzeitpflegeangebote in 2016 festzustellen ist. Diese Entwicklung wird sich in 2017 voraussichtlich
weiter fortsetzen. Dementsprechend sind weitere 10.000 € für Fallzahlensteigerungen einzuplanen.
SK 5391002
Bei dem Aufwandsansatz handelt es sich um die Pflegewohngeldleistungen nach § 14 APG NW.
Die Zahl der Heimkosten-Selbstzahler war in der Vergangenheit leicht rückläufig, steigt aktuell aber
wieder leicht an. Die Zahl der Heimkosten-Nichtselbstzahler steigt ebenfalls an und ist in Verbindung
mit den gleichfalls gestiegenen Fallzahlen bei der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (Produkt 336 01)
zu sehen. Insgesamt hat sich die Gesamtfallzahl beim Pflegewohngeld erhöht. Die Fallzahlerhöhung
begründet nicht zwingend eine Aufwandssteigerung. Aufgrund der individuellen Einkommensverhältnisse der Hilfeempfänger und der Auswahl der Einrichtungen sind sehr unterschiedliche Pflegewohngeldleistungen zu gewähren. Die neu entstandenen Pflegeeinrichtungen sind nur teilweise
belegt, so dass deren hohen Investitionskostensätze beim Leistungsaufwand noch nicht durchschlagen. Allerdings zeigt sich im Laufe des Jahres 2016 eine zunehmende Belegung neuer
Heimplätze, sodass die hohen Investitionskostensätze sukzessive Auswirkungen zeigen. Daher ist
nach der derzeitigen Entwicklung in 2016 von steigenden Aufwendungen beim Pflegewohngeld
auszugehen. Bei einem derzeitigen durchschnittlichen Monatsaufwand von rd. 415.000 € muss für das
Jahr 2017 ein Aufwandsansatz von 5 Mio. € kalkuliert werden. Diese Kalkulation ist allerdings
356
risikobehaftet, da es für den Sozialhilfeträger bei der Heimwahl durch die pflegebedürftigen Menschen
keine Steuerungsmöglichkeiten (freie Heimplatzwahl) gibt.
331 02: Pflegewohngeld (T€)
6.680
6.430
5.918
5.478
4.779
4.338
4.078
3.831
3.399
6.166
1.397
1.499
4.717
4.667
1.680
1.630
1.297
1.225
4.478
4.800
5.000
4.182
3.742
3.224
1.104
5.167
916
854
851
687
1.038
5.006
1.440
6.114
3.902
3.941
JA 2010
JA 2011
Investitionspauschalen
Pflegeeinrichtungen
Pflegewohngeld
3.421
2.980
2.713
JA 2005
JA 2006
JA 2007
JA 2008
JA 2009
JA 2012
JA 2013
vorl. JA
2014
vorl. JA
2015
HH 2016
HH 2017
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
2016 2017 Diff. 2017/2016
+ 2.800
15.200 18.000
+ 0
300
300
‐ 500
4.600 4.100
‐ 3.700
12.100 8.400
‐ 5.400
23.200 17.800
55.400 48.600
‐ 6.800
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
Summe
Kennzahlen
I.
Anzahl Pflegewohngeldbezieher
am 30.6.
Heimkosten-Selbstzahler
Heimkosten-Nichtselbstzahler
Gesamt
2011
2012
2013
2014
2015
2016
153
479
632
150
486
636
139
477
616
99
504
603
111
547
658
130
610
740
357
331 02: Anzahl Pflegewohngeldbezieher am 30.06.
760
740
720
700
680
660
640
620
740
600
580
560
658
632
636
616
603
540
520
500
2011
II.
2012
2013
2014
2015
Investitionspauschalen für ambulante Pflegeeinrichtungen: Anzahl
geförderter Pflegedienste
2011
2012
2013
2014
Anzahl Dienste
33
32
III. Investitionspauschalen für ambulante Pflegeeinrichtungen: Anzahl
geförderter Einrichtungen
2011
2012
2013
2014
2015
Anzahl Einrichtungen
358
34
325
35
375
35
2015
448
507
576
2016
331 02: Anzahl geförderter ambulanter Pflegeeinrichtungen
600
500
400
300
576
507
448
200
375
325
100
0
2011
2012
2013
2014
2015
IV. Investitionspauschalen für Kurzzeitpflegeeinrichtungen: Anzahl Belegungstage
2011
Anzahl Belegungstage
2012
2013
2014
2015
18.721 21.377 24.255 22.344 25.933
331 02: Kurzzeitpflegeeinrichtungen - Anzahl Belegungstage
30.000
25.000
20.000
15.000
24.255
10.000
21.377
25.933
22.344
18.721
5.000
0
2011
2012
2013
2014
2015
359
V.
Investitionspauschalen für Tagespflegeeinrichtungen: Anzahl Belegungstage
2015
Anzahl Belegungstage
360
21.194
Produkt: 332 01 - Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 002
Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr K.-H. Linden
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Fachaufsicht, Erarbeitung von Richtlinien und Weisungen, Beratung der Städte und
Gemeinden, Widerspruchsbehörde, teilweise Klagevertretung der Städte und
Gemeinden, Kostenerstattung zwischen den Sozialhilfeträgern, Abrechnung der
Ausgaben und Einnahmen, Mittelbereitstellung für nicht erwerbsfähige Hilfeempfänger
Auftragsgrundlage:
SGB XII, KJHG, weitere Bundes- und Landesgesetze, Kreistagsbeschlüsse,
Vereinbarungen und Verträge
Strategische Ziele:
Sicherstellung einer einheitlichen Entscheidungspraxis (Beratungen, Weisungen,
Fachaufsicht) für die den kreisangehörigen Städten und Gemeinden übertragenen
Aufgaben der Hilfe zum Lebensunterhalt
Zielgruppen:
- Kreisangehörige Städte und Gemeinden
- Sozialhilfeempfänger und Antragsteller
- Sozialhilfeträger
361
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050332
05033201
Bezeichnung
01
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Soziale Leistungen
Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40 SBG XII)
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
362
1.935,00
3.600
3.600
3.600
3.600
3.600
219.074,89
255.000
255.000
255.000
255.000
255.000
100
100
100
100
100
22.735,40
75.000
25.000
25.000
25.000
25.000
9.499,28
100
100
100
100
100
253.244,57
333.800
283.800
283.800
283.800
283.800
30.101,62
32.200
57.400
57.900
58.600
59.600
6.273,90
60.100
10.100
10.100
10.100
10.100
2.184.095,04
2.540.500
2.365.500
2.420.500
2.480.500
2.540.500
9.893,04
4.900
4.900
4.900
4.900
4.900
2.230.363,60
2.637.700
2.437.900
2.493.400
2.554.100
2.615.100
-1.977.119,03
-2.303.900
-2.154.100
-2.209.600
-2.270.300
-2.331.300
-1.977.119,03
-2.303.900
-2.154.100
-2.209.600
-2.270.300
-2.331.300
-1.977.119,03
-2.303.900
-2.154.100
-2.209.600
-2.270.300
-2.331.300
897,47
20.800
34.500
36.100
36.600
37.400
-1.978.016,50
-2.324.700
-2.188.600
-2.245.700
-2.306.900
-2.368.700
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050332
05033201
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40 SBG XII)
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
1.935,00
3.600
3.600
3.600
3.600
3.600
218.434,52
255.000
255.000
255.000
255.000
255.000
100
100
100
100
100
22.735,40
75.000
25.000
25.000
25.000
25.000
299,28
100
100
100
100
100
243.404,20
333.800
283.800
283.800
283.800
283.800
29.516,28
32.200
57.400
57.900
58.600
59.600
7.713,80
60.100
10.100
10.100
10.100
10.100
2.179.112,15
2.540.500
2.365.500
2.420.500
2.480.500
2.540.500
8.997,69
4.900
4.900
4.900
4.900
4.900
2.225.339,92
2.637.700
2.437.900
2.493.400
2.554.100
2.615.100
-1.981.935,72
-2.303.900
-2.154.100
-2.209.600
-2.270.300
-2.331.300
363
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
VE
Plan
2018
Plan
2019
2020
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I332012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-20
-20
Summe
-20
Gesamtsumme
-20
364
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 332 01 - Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
(Budget 400 500 002)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
HH 2016
HH 2017
1,5%
3,0%
95,6%
95,7%
0,2%
0,2%
-12,16
-11,45
0,21
0,39
13,29
12,37
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
365
332 01 – Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
(Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Der Kreis ist seit 2005 zuständig für die nicht erwerbsfähigen Hilfeempfänger.
Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) setzt sich wie folgt zusammen:
Zeile 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
4141003 Zuw. lfd Zwecke vom Land (JIA Plus)
Summe
2016 2017 Diff. 2017/2016
+ 0
‐3.600 ‐3.600
‐3.600 ‐3.600
+ 0
SK 4141003
Für die Abwicklung des Förderprogramms „Jugend in Arbeit–Plus“ gewährt das Land eine Zuweisung
zu den anfallenden Personal- und Sachkosten.
Zeile 3 des Ergebnisplans (Sonstige Transfererträge) enthält:
Zeile 03 + Sonstige Transfererträge
4211100 Kostenbeiträge u. Aufwendungsersatz
4211200 Übergel. Unterh.anspr. a.v.E.
4211300 Leist. Sozialleist.tr. a.v.E.
4211500 Rückz. gewährter Hilfe a.v.E.
4211501 Rückz.gew.Darl.u.Zins.a.v.E. <65
4211900 Sonstige Ersatzleist. a.v.E.
4221100 Kostenbeiträge u. Aufwendungsersatz i.E.
4221300 Leist. Sozialleist.tr. i.E.
4221500 Rückz. gewährter Hilfe i.E.
4221900 Sonstige Ersatzleist. i.E.
Summe
2016
2017 Diff. 2017/2016
+ 0
‐50.000 ‐50.000
+ 0
‐15.000 ‐15.000
+ 0
‐50.000 ‐50.000
+ 0
‐60.000 ‐60.000
+ 0
‐5.000
‐5.000
+ 0
‐10.000 ‐10.000
+ 0
‐10.000 ‐10.000
+ 0
‐40.000 ‐40.000
+ 0
‐10.000 ‐10.000
+ 0
‐5.000
‐5.000
‐255.000 ‐255.000
+ 0
Bei den Erträgen in Zeile 6 (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) handelt es sich um Erstattungen
von anderen Trägern der Sozialhilfe. Unter Berücksichtigung der sich in 2016 abzeichnenden
Entwicklung sind keine Anpassungen für 2017 vorzunehmen.
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5232000 Erstattungen an Gemeinden (GV)
5232001 Erstattung (Verwaltungs‐ u. Verfahrenskosten)
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
5291000 Sonstige Dienstleistungen
Summe
2016 2017 Diff. 2017/2016
+ 0
5.000 5.000
+ 0
5.000 5.000
+ 0
100
100
‐ 50.000
50.000
0
60.100 10.100
‐ 50.000
SK 5291000
Im Haushaltsjahr 2016 wurden hier die Umstiegskosten der Kommunen auf die Software OPENPROSOZ veranschlagt. Der Kreis konnte günstigere Konditionen beim PROSOZ-Institut erhalten, als
366
dies für jede einzelne Kommune möglich gewesen wäre. Der Aufwand wurde durch die Kommunen an
den Kreis erstattet.
In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen:
2016
2017 Diff. 2017/2016
‐ 175.000
2.125.000 1.950.000
+ 0
40.000
40.000
+ 0
30.000
30.000
+ 0
335.000 335.000
+ 0
500
500
+ 0
3.100
3.100
+ 0
1.500
1.500
+ 0
1.600
1.600
+ 0
2.200
2.200
+ 0
1.600
1.600
2.540.500 2.365.500
‐ 175.000
Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen
5331000 Laufende Leistungen (ohne Hilfe zur Arbeit)
5331001 Einmalige Leistungen an Empfänger laufender
5331002 Einmalige Leistungen an sonstige Hilfeempfänger
5332000 Laufende Leistungen (ohne Hilfe zur Arbeit)
5332001 Einmalige Leistungen an Empfänger laufender
5338001 Schulausflüge/Klassenfahrten
5338002 Schulbedarfspaket
5338004 Lernförderung
5338005 Mittagsverpflegung
5338006 Soziale und kulturelle Teilhabe
Summe
SK 5331000
Der Ansatz wird an das voraussichtliche Jahresergebnis 2016 angepasst. Der in den letzten Jahren
stets zu verzeichnende Fallzahlenanstieg ist zum 30.06.2016 nicht mehr festzustellen. Im Vergleich
zum 30.06.2015 haben sich die Fallzahlen um 11% verringert. Die zum 01.01.2017 erfolgende
Erhöhung der Regelsätze von durchschnittlich 5,00 € mtl. werden durch die zum 01.07.2016 erfolgte
Rentenerhöhung von 4,25% in der Regel aufgefangen. Auch wenn nicht alle Hilfeempfänger eine
Rente beziehen, wird davon ausgegangen, dass sich der Mehraufwand durch die Regelsatzerhöhung
und die Aufwandreduzierung durch die Rentenerhöhung in etwa ausgleichen. Es ist Aufwand in Höhe
von 1,7 Mio. € einzuplanen.
Durch das Inklusionsstärkungsgesetz ist eine Zuständigkeitsverlagerung vom LVR auf den Kreis für
Fälle des „Betreuten Wohnens“ erfolgt. D. h. der Kreis ist Kostenträger für diese Fälle. Hierfür ist
aufgrund der Kostenentwicklung in den letzten Jahren ein Betrag von rd. 250.000 € für 2017
einzuplanen. Der Gesamtansatz beläuft sich somit auf 1.950.000 €.
Insgesamt ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Verbesserung von 175.000 €.
332 01: Hilfe zum Lebensunterhalt (T€)
2.530
70
2.460
2.178
2.067
54
2.013
2.355
70
2.285
60
2.118
Einmalige Leistungen
1.588
1.379
1.043
161
947
88
882
860
JA 2005
JA 2006
1.022
80
1.111
1.100
75
118
1.036
941
JA 2007
JA 2008
982
JA 2009
1.153
100
119
1.420
64
1.356
48
1.540
Laufende Leistungen
1.259
1.053
JA 2010
JA 2011
JA 2012
JA 2013
vorl. JA
2014
vorl. JA
2015
HH 2016
HH 2017
367
In Zeile 16 ist u.a. der Mitgliedsbeitrag an den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge in
Berlin in Höhe von 700 € enthalten.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
2016 2017 Diff. 2017/2016
+ 8.900
8.900 17.800
+ 100
0
100
+ 900
1.400 2.300
+ 1.000
3.600 4.600
+ 2.800
6.900 9.700
+ 0
0
0
20.800 34.500
+ 13.700
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
Kennzahlen
I.
Fallzahl der laufenden Hilfeempfänger der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB
XII
a) absolut und im Verhältnis zur Einwohnerzahl
Stadt/Gemeinde
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Gesamt
Einwohnerzahl
30.06.2015
17.164
8.346
4.230
56.240
7.960
11.127
26.860
7.396
12.889
16.575
19.850
188.637
Fallzahl*
am
30.06.2016
28
8
1
145
13
25
46
5
38
11
27
347
Anteil an
Einwohnerzahl
1,63 ‰
0,96 ‰
0,24 ‰
2,58 ‰
1,63 ‰
2,25 ‰
1,71 ‰
0,68 ‰
2,95 ‰
0,66 ‰
1,36 ‰
1,84 ‰
* Die Fallzahl entspricht nicht automatisch der Zahl der berechtigten Personen.
b) im Jahresvergleich
Stadt/Gemeinde
Fallzahl* am
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Gesamt
30.06.2011
9
5
4
76
6
15
16
3
27
13
10
184
30.06.2012
10
6
2
71
5
14
29
2
33
16
12
200
30.06.2013
15
7
2
92
10
17
36
7
42
12
16
256
* Die Fallzahl entspricht nicht automatisch der Zahl der berechtigten Personen.
368
30.06.2014 30.06.2015 30.06.2016
29
30
28
6
8
8
2
1
1
133
157
145
11
14
13
24
27
25
40
57
46
15
10
5
36
45
38
19
16
11
25
25
27
340
390
347
332 01: Fallzahl lfd. Hilfeempfänger am 30.06.
450
400
350
300
250
200
390
347
340
150
256
100
200
184
50
0
2011
am 30.6.
Fallzahl
Veränderung ggüber Vj.
prozentual
prozentual 2016/2010
2012
2005
86
2006
111
+ 25
+ 29,1%
2013
2007
119
+ 8
+ 7,2%
2008
128
+ 9
+ 7,6%
2009
131
+ 3
+ 2,3%
2014
2015
2010
2011
146
184
+ 15
+ 38
+ 11,5% + 26,0%
2012
2013
200
256
+ 16
+ 56
+ 8,7% + 28,0%
2016
2014
340
+ 84
+ 32,8%
2015
390
+ 50
+ 14,7%
2016
347
‐ 43
‐ 11,0%
+ 237,7%
369
II. Fallzahl der einmaligen Leistungen nach dem SGB XII (ohne Grundsicherungsempfänger)
Stadt/Gemeinde
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Gesamt
Einwohnerzahl
01.07.2012 01.07.2013 01.07.2014 01.07.2015
am
bis
bis
bis
bis
30.06.2015 30.06.2013 30.06.2014 30.06.2015 30.06.2016
17.164
1
2
3
0
8.346
0
1
0
0
4.230
0
2
1
0
56.240
3
13
31
14
7.960
0
0
0
0
11.127
0
0
0
0
26.860
7
6
1
2
7.396
0
0
0
0
12.889
1
0
0
0
16.575
1
1
1
0
19.850
0
0
2
1
188.637
13
25
39
17
Anteil an
Einwohnerzahl
0,00 ‰
0,00 ‰
0,00 ‰
0,25 ‰
0,00 ‰
0,00 ‰
0,07 ‰
0,00 ‰
0,00 ‰
0,00 ‰
0,05 ‰
0,09 ‰
* Die Fallzahl entspricht nicht automatisch der Zahl der berechtigten Personen.
III. Zahl der Widersprüche
(bezogen auf SGB XII insgesamt)
Fälle
2011
2012
2013
2014
2015
63
34
69
74
115
IV. Inanspruchnahme BuT gem. § 34 SGB XII
Anzahl der Bewilligungen
V.
2013
2014
2015
1. Mittagsverpflegung
2. Schulausflüge/Klassenfahrten
3. Teilhabe am soz. u. kult. Leben
4. Schülerbeförderung
5. Lernförderung
6. Schulbedarf
6
13
9
0
4
13
8
11
7
0
3
14
5
10
6
0
4
15
Summe
45
43
40
Inanspruchnahme BuT gem. § 34 SGB XII i. V. m. § 2 AsylblG
Anzahl der Bewilligungen
2013
2014
1. Mittagsverpflegung
2. Schulausflüge/Klassenfahrten
3. Teilhabe am soz. u. kult. Leben
4. Schülerbeförderung
5. Lernförderung
6. Schulbedarf
16
10
4
0
2
15
15
12
5
0
3
17
Summe
47
52
2015
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Die BuT Leistungen für den Rechtskreis des AsylbLG sind zum 01.03.2015 in den § 6 Abs. 3 AsylbLG
eingefügt worden. Damit gehören Sie zu den Grundleistungen des AsylbLG und werden (wie alle übrigen
Leistungen auch) von den Kommunen in eigener Zuständigkeit bewilligt.
370
332 01: Inanspruchnahme Bildungs‐ und Teilhabepaket nach § 34 SGB XII in 2015
Mittagsverpflegung
5
Schulbedarf
15
Schulausflüge/Klassenfahrten
10
Lernförderung
4
Teilhabe am sozialen u.
kulturellen Leben
6
371
372
Produkt: 333 01 - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(SGB XII)
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 002
Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr K.-H. Linden
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Fachaufsicht, hier insbesondere Beratung der Städte und Gemeinden,
Widerspruchsbehörde, Klagevertretung der Städte und Gemeinden (Sicherstellung
einer einheitlichen Aufgabenwahrnehmung), Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen,
Leistungen innerhalb von Einrichtungen
Auftragsgrundlage:
SGB XII, Delegationssatzung des Kreises
Strategische Ziele:
Sicherstellung einer kreiseinheitlichen Entscheidungspraxis (Beratungen, Weisungen,
Fachaufsicht) für die auf die kreisangehörigen Städten und Gemeinden delegierten
Aufgaben der Grundsicherung
Zielgruppen:
kreisangehörige Kommunen, Grundsicherungsempfänger
373
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050333
05033301
Bezeichnung
01
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Soziale Leistungen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46 SGB XII)
Grundsicherungsleistungen nach SGB XII
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
374
412.736,95
242.000
242.000
242.000
242.000
242.000
9.891.735,02
9.151.000
9.821.000
9.821.000
9.821.000
9.821.000
10.304.471,97
9.393.000
10.063.000
10.063.000
10.063.000
10.063.000
45.197,03
78.500
65.500
66.100
66.700
68.300
200
200
200
200
200
10.098.017,42
9.393.000
10.063.000
10.063.000
10.063.000
10.063.000
474,18
10.500
10.500
10.500
10.500
10.500
10.143.688,63
9.482.200
10.139.200
10.139.800
10.140.400
10.142.000
160.783,34
-89.200
-76.200
-76.800
-77.400
-79.000
160.783,34
-89.200
-76.200
-76.800
-77.400
-79.000
160.783,34
-89.200
-76.200
-76.800
-77.400
-79.000
1.580,97
45.300
39.500
41.000
41.500
42.600
159.202,37
-118.600
-99.300
-117.800
-118.900
-121.600
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050333
05033301
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46 SGB XII)
Grundsicherungsleistungen nach SGB XII
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
404.400,67
242.000
242.000
242.000
242.000
242.000
9.597.591,59
9.151.000
9.821.000
9.821.000
9.821.000
9.821.000
10.001.992,26
9.393.000
10.063.000
10.063.000
10.063.000
10.063.000
43.309,48
78.500
65.500
66.100
66.700
68.300
200
200
200
200
200
10.112.336,93
9.393.000
10.063.000
10.063.000
10.063.000
10.063.000
474,18
10.500
10.500
10.500
10.500
10.500
10.156.120,59
9.482.200
10.139.200
10.139.800
10.140.400
10.142.000
-154.128,33
-89.200
-76.200
-76.800
-77.400
-79.000
375
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
VE
Plan
2018
Plan
2019
2020
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I333012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-36
-36
Summe
-36
Gesamtsumme
-36
376
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 333 01 - Grundsicherungsleistungen nach SGB XII
(Budget 400 500 002)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
HH 2017
1,0%
0,8%
98,6%
98,9%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
0,1%
0,1%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-0,70
-0,61
0,48
0,44
49,14
52,64
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
377
333 01 – Grundsicherungsleistungen nach SGB XII
(Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Zeile 3 des Ergebnisplans (Sonstige Transfererträge) enthält:
Zeile 03 + Sonstige Transfererträge
4211300 Leist. Sozialleist.tr. a.v.E.
4211500 Rückz. gewährter Hilfe a.v.E.
4211501 Rückz.gew.Darl.u.Zins.a.v.E.
4221500 Rückz. gewährter Hilfe i.E.
Summe
2016
2017 Diff. 2017/2016
+ 0
‐95.000 ‐95.000
+ 0
‐125.000 ‐125.000
+ 0
‐20.000 ‐20.000
+ 0
‐2.000
‐2.000
‐242.000 ‐242.000
+ 0
In Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) wird die Bundeszuweisung in
Höhe von 9.821.000 € ausgewiesen. Im Rahmen der Wohngeldnovelle wurde die Bundesbeteiligung
an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in das SGB XII überführt und als
prozentual gestaffelte Kostenverteilung in Höhe von zunächst 13 % im Jahr 2009 festgelegt, die bis
zum Jahre 2012 um jährlich 1%-Punkt erhöht wurde.
Die Erstattungsleistung des Bundes für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
Vierten Kapitel SGB XII betrug:
für das Jahr 2010 einen Anteil von 14 Prozent der Nettoausgaben vom Vorvorjahr,
für das Jahr 2011 einen Anteil von 15 Prozent der Nettoausgaben vom Vorvorjahr,
für das Jahr 2012 einen Anteil von 45 Prozent der Nettoausgaben vom Vorvorjahr,
für das Jahr 2013 einen Anteil von 75 Prozent der Nettoausgaben für das jeweilige Jahr und
ab dem Jahr 2014 jeweils 100 Prozent der Nettoausgaben für das jeweilige Jahr.
Seit dem Jahr 2013 nimmt der Bund seine Erstattungen auf der Grundlage der tatsächlich
entstehenden laufenden Nettogrundsicherungsausgaben nach dem Vierten Kapitel SGB XII vor.
Berechnungsgrundlage sind die für das jeweilige Jahr ermittelten reinen Ausgaben für Leistungen
ohne Gutachterkosten, Personalkosten etc.
In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen:
Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen
5331600 Leist.n d. Grundsicherung an nat. Personen (<65)
5331601 Leist. d. Grundsicherung an nat. Personen (>65)
5331604 Leistungen d. Grundsicherung (Beihilfen Darlehen
5332700 Leist. d. Grundsicherung an nat. Personen iE (<65)
5332701 Leist. d. Grundsicherun gan nat. Personen iE (>65)
5332704 Leist. d. Grundsicherung iE (Beihilfe Darlehen <
Summe
2016
2017 Diff. 2017/2016
+ 620.000
4.880.000 5.500.000
+ 50.000
3.550.000 3.600.000
+ 0
60.000
60.000
+ 0
1.000
1.000
+ 0
890.000
890.000
+ 0
12.000
12.000
9.393.000 10.063.000
+ 670.000
Bedingt durch die demographische Entwicklung, zunehmende unterbrochene Erwerbsbiographien und
Veränderungen in den vorgelagerten Sozialsicherungssystemen sowie auch durch die gestiegenen
Lebenshaltungskosten und Kostensteigerungen für Unterkunft und Heizung ist nach wie vor eine
deutliche Erhöhung der Fallzahlen zu verzeichnen. Insgesamt entsteht gegenüber dem Vorjahr
Mehraufwand in Höhe von 670.000 €.
378
In Zeile 16 des Ergebnisplans sind u.a. Gutachterkosten (medizinische Begutachtung zur Feststellung
der dauerhaften und vollen Erwerbsminderung der Grundsicherungsantragsteller) in Höhe von 10.000
€ veranschlagt.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
Summe
2016 2017 Diff. 2017/2016
+ 4.200
13.600 17.800
‐ 100
200
100
‐ 700
3.600 2.900
‐ 3.600
9.600 6.000
‐ 5.600
18.300 12.700
45.300 39.500
‐ 5.800
379
Kennzahlen
I.
Fallzahl der Grundsicherungsempfänger
a) laufende Leistungen außerhalb von Einrichtungen
Stadt/Gemeinde
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Gesamt
Einwohnerzahl
30.06.2015
17.164
8.346
4.230
56.240
7.960
11.127
26.860
7.396
12.889
16.575
19.850
188.637
b) Fallzahl der Grundsicherungsempfänger
in Einrichtungen am 30.06.2005:
in Einrichtungen am 30.06.2006:
in Einrichtungen am 30.06.2007:
in Einrichtungen am 30.06.2008:
in Einrichtungen am 30.06.2009:
in Einrichtungen am 30.06.2010:
in Einrichtungen am 30.06.2011:
in Einrichtungen am 30.06.2012:
in Einrichtungen am 30.06.2013:
in Einrichtungen am 30.06.2014:
in Einrichtungen am 30.06.2015:
in Einrichtungen am 30.06.2016:
Fallzahl*
am
30.06.2016
161
35
35
537
58
114
196
34
183
113
130
1.596
Anteil an
Einwohnerzahl
9,38 ‰
4,19 ‰
8,27 ‰
9,55 ‰
7,29 ‰
10,25 ‰
7,30 ‰
4,60 ‰
14,20 ‰
6,82 ‰
6,55 ‰
8,46 ‰
154
160
174
176
178
172
135
142
154
252
264
264
Insgesamt damit am 30.06.2016:
1.977
c) laufende Leistungen außerhalb von Einrichtungen im Jahresvergleich
Stadt/Gemeinde
Fallzahl* am 30.06.
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Gesamt
2012
114
34
23
448
44
61
183
26
129
89
127
1.278
2013
119
30
21
522
47
87
205
28
149
94
132
1.434
* Die Fallzahl entspricht nicht automatisch der Zahl der berechtigten Personen.
380
2014
124
36
27
587
57
103
227
41
166
103
137
1.608
2015
149
35
35
655
56
114
211
29
183
103
143
1.713
2016
161
35
35
537
58
114
196
34
183
113
130
1.596
333 01: Fallzahl lfd. Grundsicherungsempfänger a.v.E. am 30.06.
1.900
1.700
1.500
1.300
1.713
1.100
1.608
1.596
1.434
900
1.278
1.199
700
500
2011
2012
2013
2014
2015
2016
333 01: Fallzahl lfd. Grundsicherungsempfänger a.v.E. am 30.06.
700
600
500
400
300
200
100
0
Bad
Blankenheim
Münstereifel
Dahlem
2005
Euskirchen
2006
2007
Hellenthal
2008
2009
2010
Kall
2011
Mechernich
2012
2013
2014
Nettersheim
2015
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
2016
381
II.
Grundsicherungsempfänger einmalige Leistungen
Kreisweit wurden einmalige Leistungen an Grundsicherungsempfänger gewährt:
1. Halbjahr 2011:
2. Halbjahr 2011:
1. Halbjahr 2012:
2. Halbjahr 2012:
1. Halbjahr 2013:
2. Halbjahr 2013:
1. Halbjahr 2014:
2. Halbjahr 2014:
1. Halbjahr 2015:
2. Halbjahr 2015:
1. Halbjahr 2016:
382
25
22
30
27
25
22
35
68
21
24
21
Fälle
Fälle
Fälle
Fälle
Fälle
Fälle
Fälle
Fälle
Fälle
Fälle
Fälle
Produkt: 334 01 - Leistungen bei Krankheit (SGB XII)
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 002
Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr K.-H. Linden
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
- Entscheidung über Leistungsumfang der Krankenhilfe in Einzelfällen in
Übereinstimmung mit dem Leistungskatalog der GKV (Kostenzusagen)
- sachliche und rechnerische Prüfung von Abrechnungen sowie Zuordnung zu den
einzelnen Hilfefällen
- Durchführung des Erstattungsverfahrens mit Vertragspartnern und sonstigen
Leistungserbringern
- Durchführung des Erstattungsverfahrens mit den kreisangehörigen Kommunen
- Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen der Krankenhilfe nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (durchlaufend).
Fachaufsicht, Widerspruchsbehörde, Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen der
- Hilfe zur Familienplanung
- Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen
Auftragsgrundlage:
§ 48 SGB XII, § 4 AsylbLG (hinsichtlich des Leistungsumfangs); öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zwischen dem Kreis und den kreisangehörigen Kommunen über die
Abrechnung der Krankenhilfe nach § 4 AsylbLG ; Verträge mit Kassenärztlicher sowie
Kassenzahnärztlicher Vereinigung und Apothekerverband
Strategische Ziele:
- sachlich und rechnerisch richtige Kostenerstattung an die jeweiligen Leistungserbringer
- korrekte Aufteilung der Krankenhilfeaufwendungen auf die jeweiligen
Anspruchsgruppen (SGB XII, AsylbLG, LAG, Heimpflegefälle, KJHG, USG)
Zielgruppen:
- sämtliche Vertragspartner und sonstige Leistungserbringer
- kreisangehörige Kommunen (pauschalierte Erstattung der Krankenhilfeaufwendungen)
- Krankenhilfeempfänger (hinsichtlich des Leistungsumfanges)
383
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050334
05033401
Bezeichnung
01
Soziale Leistungen
Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52 SGB XII)
Leistungen bei Krankheit (SGB XII)
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
67.738,46
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
32.500,00
15.000
15.000
15.000
15.000
15.000
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
17.117,94
500
500
500
500
500
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
117.356,40
15.500
15.500
15.500
15.500
15.500
11
- Personalaufwendungen
65.660,26
50.900
62.100
62.800
63.300
64.000
12
- Versorgungsaufwendungen
792.771,07
672.000
672.000
685.000
695.000
705.000
439,69
1.400
1.400
1.400
1.400
1.400
858.871,02
724.300
735.500
749.200
759.700
770.400
-741.514,62
-708.800
-720.000
-733.700
-744.200
-754.900
-741.514,62
-708.800
-720.000
-733.700
-744.200
-754.900
-741.514,62
-708.800
-720.000
-733.700
-744.200
-754.900
284,95
16.100
35.400
35.400
35.800
36.300
-741.799,57
-718.800
-749.100
-769.100
-780.000
-791.200
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
384
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050334
05033401
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52 SGB XII)
Leistungen bei Krankheit (SGB XII)
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
67.738,46
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
32.500,00
15.000
15.000
15.000
15.000
15.000
07
+ Sonstige Einzahlungen
20.879,12
500
500
500
500
500
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
121.117,58
15.500
15.500
15.500
15.500
15.500
10
- Personalauszahlungen
-6.112,38
50.900
62.100
62.800
63.300
64.000
11
- Versorgungsauszahlungen
833.817,94
672.000
672.000
685.000
695.000
705.000
439,69
1.400
1.400
1.400
1.400
1.400
828.145,25
724.300
735.500
749.200
759.700
770.400
-707.027,67
-708.800
-720.000
-733.700
-744.200
-754.900
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
385
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
VE
Plan
2018
Plan
2019
2020
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I334012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-26
-26
Summe
-26
Gesamtsumme
-26
386
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 334 01 - Leistungen bei Krankheit (SGB XII)
(Budget 400 500 002)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
HH 2017
7,1%
8,3%
90,8%
87,2%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
0,2%
0,2%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-3,79
-3,95
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,28
0,33
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
3,52
3,52
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
387
334 01 – Leistungen bei Krankheit (SGB XII)
(Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Zu veranschlagen sind die Erträge und Aufwendungen bezogen auf die nicht erwerbsfähigen
Hilfeempfänger.
In Zeile 6 (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) ist als Ertrag die Erstattung der Personal- und
Sachkosten durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die Abwicklung der Krankenhilfeabrechnungen für Asylbewerber veranschlagt.
In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen:
Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen
5331007 Krankenhilfe a.v.E.
5332004 Krankenhilfe i. E.
5339005 Krankenvers. n. §§276,276aLAG‐o. TBC‐Kranke
Summe
2016
2017Diff. 2017/2016
+ 0
617.000 617.000
+ 0
50.000 50.000
+ 0
5.000
5.000
672.000 672.000
+ 0
Aufgrund der derzeitigen Entwicklung in 2016 ist eine Veränderung der Ansätze für 2017 nicht
erforderlich.
334 01: Krankenhilfe (T€)
1.087
1.002
956
931
910
825
788
793
760
585
JA 2005
388
JA 2006
JA 2007
JA 2008
JA 2009
JA 2010
JA 2011
JA 2012
672
672
HH 2016
HH 2017
613
JA 2013
vorl. JA
2014
vorl. JA
2015
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
2016 2017 Diff. 2017/2016
+ 0
1.600 1.600
+ 0
200
200
+ 2.900
1.600 4.500
+ 4.900
4.400 9.300
+ 11.400
8.300 19.700
+ 100
0
100
16.100 35.400
+ 19.300
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
Kennzahlen
Fallzahl Vorbeugende Gesundheitshilfe
01.07.11 - 01.07.12 - 01.07.13 - 01.07.14 - 01.07.15 30.06.2012 30.06.2013 30.06.2014 30.06.2015 30.06.2016
Fälle
10
10
10
9
6
389
390
Produkt: 335 01 - Leistungen bei Behinderung (SGB XII)
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 002
Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr K.-H. Linden
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Gewährung von unterschiedlichen Eingliederungshilfen außerhalb von Einrichtungen,
insbesondere Heilpädagogische Maßnahmen (Interdisziplinäre Hilfen und Unterstützung
für Kinder mit Entwicklungsstörungen und Behinderungen in Sozialpädiatrischen Zentren
und Frühförderstellen) sowie Hilfe zu einer angemessenen Schulausbildung behinderter
Kinder (sog. Integrationshelfer / Schulbegleiter).
Auftragsgrundlage:
§§ 53 ff. SGB XII
Strategische Ziele:
- Verhütung einer drohenden Behinderung
- Ausgleich einer bestehenden Behinderung
- Eingliederung der/des Behinderten in die Gesellschaft
- Ausgleich der durch Blindheit bedingten Mehraufwendungen
Zielgruppen:
Nicht nur vorübergehend wesentlich Behinderte und von Behinderung bedrohte
Personen, die sich aufgrund nicht ausreichender eigener Mittel nicht selbst helfen
können und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere anderen
Sozialleistungsträgern, erhalten.
391
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050335
05033501
Bezeichnung
01
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Soziale Leistungen
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 bis 60 SGB XII)
Leistungen bei Behinderung (SGB XII)
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
392
3.105,46
500
500
500
500
500
3.105,46
500
500
500
500
500
91.229,48
132.400
113.700
114.900
116.000
117.200
2.668.956,99
2.733.500
2.983.500
3.063.500
3.153.500
3.223.500
902,03
1.900
1.900
1.900
1.900
1.900
2.761.088,50
2.867.800
3.099.100
3.180.300
3.271.400
3.342.600
-2.757.983,04
-2.867.300
-3.098.600
-3.179.800
-3.270.900
-3.342.100
-2.757.983,04
-2.867.300
-3.098.600
-3.179.800
-3.270.900
-3.342.100
-2.757.983,04
-2.867.300
-3.098.600
-3.179.800
-3.270.900
-3.342.100
1.737,67
50.500
47.800
49.000
49.600
50.300
-2.759.720,71
-2.896.900
-3.124.900
-3.228.800
-3.320.500
-3.392.400
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050335
05033501
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 bis 60 SGB XII)
Leistungen bei Behinderung (SGB XII)
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
3.105,46
500
500
500
500
500
3.105,46
500
500
500
500
500
83.950,85
132.400
113.700
114.900
116.000
117.200
2.432.052,25
2.733.500
2.983.500
3.063.500
3.153.500
3.223.500
902,03
1.900
1.900
1.900
1.900
1.900
2.865.028,79
2.867.800
3.099.100
3.180.300
3.271.400
3.342.600
-2.861.923,33
-2.867.300
-3.098.600
-3.179.800
-3.270.900
-3.342.100
348.123,66
393
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
VE
Plan
2018
Plan
2019
2020
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I335012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-73
-73
Summe
-73
Gesamtsumme
-73
394
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 335 01 - Leistungen bei Behinderung (SGB XII)
(Budget 400 500 002)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
HH 2016
HH 2017
5,1%
4,1%
93,7%
94,8%
0,1%
0,1%
-15,26
-16,46
0,77
0,67
14,30
15,61
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
395
335 01 – Leistungen bei Behinderung (SGB XII)
(Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen:
Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen
5331008 Ärztliche Behandlung
5331009 Heilpädagogische Maßnahme
5331010 Hilfe zu einer angemessenen Schulausbildung
5331011 Hilfe zur Berufsausbildung, Fortbildung, Arbeits
5331012 Sonstige Eingliederungshilfe
5331018 Vollzeitpflege Kinder mit Behinderung
5331019 Einzelfallhilfen Kindergartenkinder
5331025 Fachleistungsstunden Betreutes Wohnen
Summe
2016
2017 Diff. 2017/2016
+ 0
1.000
1.000
+ 0
400.000 400.000
+ 0
1.600.000 1.600.000
+ 0
2.500
2.500
+ 0
30.000
30.000
‐ 50.000
50.000
0
+ 150.000
650.000 800.000
+ 150.000
0 150.000
2.733.500 2.983.500
+ 250.000
SK 5331018
Hier handelt es sich um einen Personenkreis von körperlich und/oder geistig behinderten Kindern, die
in Pflegefamilien betreut werden. Für 2016 erfolgte ein Zuständigkeitswechsel in den Bereich der
Sozialhilfe. Durch das Inklusionsstärkungsgesetz vom 08.06.2016, welches am 01.07.2016 in Kraft
getreten ist, und die damit verbundene Änderung des AG SGB XII NRW wurde die sachliche
Zuständigkeit für die Leistungen auf den LVR verlagert. Der Ansatz wird auf 0 € reduziert.
SK 5331019
Der Landschaftsverband hat sich aus seiner bisher freiwillig erfolgten Finanzierung der Einzelfallhilfen
in Kindertagesstätten mit Auslaufen des Kindergartenjahres 2014/2015 zurückgezogen, so dass diese
Aufgabe in die Zuständigkeit der örtlichen Sozialhilfeträger zurück gefallen ist. Aufgrund steigender
Fallzahlen und Tarifsteigerungen ist für 2017 Mehraufwand von 150.000 € einzuplanen.
SK 5331025
Durch das Inklusionsstärkungsgesetz und die damit verbundene Änderung des AG SGB XII ist der
Kreis nunmehr zuständig für die Eingliederungshilfe (Fachleistungsstunden für Betreuung) im Rahmen
des „Betreuten Wohnens“ an Personen über 65 Jahre. Hierfür werden voraussichtlich im Jahr 2017
Aufwendungen in Höhe von rd. 150.000 € entstehen.
396
335 01: Leistungen bei Behinderung (T€)
2.700
2.595
66
348
50
650
2.950
0
150
800
Vollzeitpflege Kinder mit
Behinderung
Eingliederungshilfe Betreutes
Wohnen
2.142
6
1.822
439
Einzelfallhilfen Kindergartenkinder
476
1.608
1.410
1.240
318
1.119
975
324
368
594
442
458
270
265
172
193
JA 2005
JA 2006
300
427
408
1.697
1.705
vorl. JA
2014
vorl. JA
2015
359
Heilpädagogische Maßnahmen
400
400
1.600
1.600
Hilfe zu einer angemessenen
Schulausbildung ‐a.v.E.‐
1.414
1.249
1.092
917
752
548
294
JA 2007
JA 2008
JA 2009
JA 2010
JA 2011 JA 2012
JA 2013
HH 2016 HH 2017
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
Summe
2016 2017 Diff. 2017/2016
‐ 900
14.900 14.000
‐ 100
400
300
+ 500
4.000 4.500
‐ 1.400
10.700 9.300
‐ 800
20.500 19.700
50.500 47.800
‐ 2.700
397
Kennzahlen
I.
Zahl der Kinder in heilpädagogischen Maßnahmen
2011
Anzahl
2012
2013
2014
2015
2.457 2.462 2.426 2.465 2.262
335 01: Zahl der Kinder in heilpädagogischen Maßnahmen
2.600
2.400
2.200
2.000
1.800
2.457
2.426
2.465
2.262
1.600
1.842
1.400
1.200
2.462
2.101
2.135
2.143
2008
2009
2010
1.911
1.331
1.000
2005
398
2006
2007
2011
2012
2013
2014
2015
II.
Zahl der Kinder mit Hilfen zu einer angemessenen
Schulausbildung am 30.06.
Anzahl
2011
2012
2013
2014
2015
2016
49
52
57
62
65
61
335 01: Zahl der Kinder mit Hilfen zu einer angemessenen
Schulausbildung am 30.06.
70
60
50
40
30
49
52
2011
2012
57
62
65
2014
2015
61
20
10
0
III.
2013
2016
Zahl der Kinder mit Einzelfallhilfen für Kinder in
Kindertagesstätten am 30.06.
2016
Anzahl
59
399
400
Produkt: 336 01 - Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII)
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 002
Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr K.-H. Linden
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Fachaufsicht der Städte und Gemeinden, Entscheidungen über Widersprüche,
Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen (örtl. Träger), Gewährung von Leistungen,
die zur Sicherung einer teilstationären Pflege, einer Kurzzeitpflege in Einrichtungen oder
einer vollstationären Dauerpflege erforderlich sind sowie die Erstellung eines
Pflegeplanes.
Auftragsgrundlage:
§§ 61 ff. SGB XII, VwGO, SGB XI. Buch, Delegationssatzung des Kreises,
§ 14 APG NRW i.V.m. der APG DVO
Strategische Ziele:
- Sicherstellung einer kreiseinheitlichen Entscheidungspraxis (Beratungen, Weisungen,
Fachaufsicht);
- Teilstationäre Hilfen und Kurzzeitpflege: Sicherstellung der Versorgung zu Zeiten, zu
denen die Pflegeperson/en aufgrund Erwerbstätigkeit, Krankheit, Urlaub oder sonstigen
Gründen verhindert sind;
- Vollstationäre Pflege:
+ Sicherstellung der Pflege;
+ Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes in vollem Umfang.
Zielgruppen:
Personen, die
- wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die
gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen
Lebens der Hilfe bedürfen, sowohl im häuslichen als auch im stationären Bereich
- sich aufgrund nicht ausreichender eigener Mittel nicht selbst helfen können und die
erforderliche Hilfe nicht von Anderen, insbesondere anderen Sozialleistungsträgern
erhalten
Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen
Personen gem. §§ 61 ff. SGB XII
401
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050336
05033601
Bezeichnung
01
Soziale Leistungen
Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66 SGB XII)
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII)
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
1.237,73
615.010,79
720.000
720.000
720.000
720.000
720.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
667.274,43
722.000
722.000
722.000
722.000
722.000
11
- Personalaufwendungen
331.940,27
399.300
498.800
503.700
508.800
514.700
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
30.911,07
8.700
8.700
8.700
8.700
8.700
14
- Bilanzielle Abschreibungen
6.244.976,84
6.480.000
6.400.000
6.510.000
6.720.000
6.830.000
11.386,10
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
6.619.214,28
6.891.000
6.910.500
7.025.400
7.240.500
7.356.400
-5.951.939,85
-6.169.000
-6.188.500
-6.303.400
-6.518.500
-6.634.400
-5.951.939,85
-6.169.000
-6.188.500
-6.303.400
-6.518.500
-6.634.400
-5.951.939,85
-6.169.000
-6.188.500
-6.303.400
-6.518.500
-6.634.400
6.645,70
202.200
210.500
216.000
218.400
222.500
-5.958.585,55
-6.302.000
-6.327.800
-6.519.400
-6.736.900
-6.856.900
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
402
51.025,91
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050336
05033601
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66 SGB XII)
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII)
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
2.057,39
606.602,86
720.000
720.000
720.000
720.000
720.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
612.947,45
722.000
722.000
722.000
722.000
722.000
10
- Personalauszahlungen
315.871,98
399.300
498.800
503.700
508.800
514.700
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
25.258,57
8.700
8.700
8.700
8.700
8.700
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
6.337.546,18
6.480.000
6.400.000
6.510.000
6.720.000
6.830.000
15
- Sonstige Auszahlungen
8.323,51
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
6.687.000,24
6.891.000
6.910.500
7.025.400
7.240.500
7.356.400
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-6.074.052,79
-6.169.000
-6.188.500
-6.303.400
-6.518.500
-6.634.400
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
4.287,20
403
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
VE
Plan
2018
Plan
2019
2020
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
Î336012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-268
-268
Summe
-268
Gesamtsumme
-268
404
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 336 01 - Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII)
(Budget 400 500 002)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
HH 2016
HH 2017
6,4%
7,9%
91,4%
89,9%
0,0%
0,0%
-33,33
-33,47
2,39
2,96
33,90
33,48
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
405
336 01 – Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII)
(Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Jeder pflegebedürftige Mensch, der nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu helfen und auch von
Angehörigen nicht mehr zu Hause gepflegt werden kann, findet in einem Altenwohn- und Pflegeheim
die notwendige Unterkunft, Verpflegung und umfassende soziale Betreuung und Pflege.
Dazu kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege in Einrichtungen) und
Pflegewohngeld (siehe Produkt 331 02) gewährt werden. Diese Unterstützung kann auch bei der
Erkrankung oder einer notwendigen Erholungsphase der Angehörigen, im Rahmen einer
Kurzzeitpflege im Heim, gewährt werden.
Zeile 3 des Ergebnisplans (Sonstige Transfererträge) setzt sich wie folgt zusammen:
Zeile 03 + Sonstige Transfererträge
4221100 Kostenbeiträge u. Aufwendungsersatz
4221200 Übergel. Unterh.anspr. i.E.
4221300 Leist. Sozialleist.tr. i.E.
4221500 Rückz. gewährter Hilfe i.E.
4221900 Sonstige Ersatzleist. i.E.
Summe
2016
‐80.000
‐240.000
‐60.000
‐240.000
‐100.000
‐720.000
2017 Diff. 2017/2016
+ 0
‐80.000
+ 0
‐240.000
+ 0
‐60.000
+ 0
‐240.000
+ 0
‐100.000
‐720.000
+ 0
Die Ertragsansätze können aufgrund des voraussichtlichen Rechnungsergebnisses 2016 unverändert
fortgeschrieben werden.
Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält:
Zeile 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
4482000 Kostenerst. Gemeinden (GV)
Summe
2016 2017 Diff. 2017/2016
+ 0
‐2.000 ‐2.000
‐2.000 ‐2.000
+ 0
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5232000 Erstattungen an Gemeinden (GV)
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
5281000 Sachkosten
5281023 Sachkosten (Pflegeplanung)
5281055 Sachkosten (Anlaufstelle für ältere Menschen)
Summe
2016
1.000
200
3.500
4.000
0
8.700
2017 Diff. 2017/2016
+ 0
1.000
+ 0
200
+ 0
3.500
+ 0
4.000
+ 0
0
8.700
+ 0
Der Teilansatz von 3.500 € (SK 5281000 – Sachkosten) dient der Organisation der Aktionswoche der
Generationen, die auch 2017 wieder durchgeführt werden soll.
In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen:
406
Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen
5331013 Pflegegeld bei erheblicher Pflegebedürftigkeit
5331014 Pflegegeld bei außergewöhnl.
5331015 Pflegegeld bei schwerster Pflegebedürftigkeit
5331016 Andere Leistungen § 65 SGB XII
5331020 Pflegegeld Grad 1 a.v.E.
5331021 Pflegegeld Grad 2 a.v.E.
5331022 Pflegegeld Grad 3 a.v.E.
5331023 Pflegegeld Grad 4 a.v.E.
5331024 Pflegegeld Grad 5 a.v.E.
5332009 Hilfe zur Pflege
Summe
2016
2017 Diff. 2017/2016
‐ 10.000
10.000
0
‐ 130.000
130.000
0
‐ 80.000
80.000
0
‐ 20.000
260.000 240.000
+ 5.000
0
5.000
+ 5.000
0
5.000
+ 50.000
0
50.000
+ 50.000
0
50.000
+ 50.000
0
50.000
+ 0
6.000.000 6.000.000
6.480.000 6.400.000
‐ 80.000
SK 5331013 bis 5331015
Aufgrund der Einführung der neuen Pflegegrade zum 01.01.2017 werden diese Sachkonten nicht
mehr fortgeführt.
SK 5331016
Nach der aktuellen Entwicklung in 2016 ist von einer Aufwandsreduzierung für 2017 auszugehen.
SK 5331020 bis 5331024
Aufgrund der Einführung der neuen Pflegegrade zum 01.01.2017 wurden die vorgenannten neuen
Sachkonten gebildet. Für die Pflegegrade 1 und 2 werden jeweils 5.000 € Aufwand eingeplant. Bei
den Pflegegraden 3 bis 5 ist von höheren Leistungen der Pflegekassen auszugehen. Der aktuellen
Entwicklung angepasst ist mit Aufwand von jeweils 50.000 € für 2017 zu rechnen.
SK 5332009
Es gibt ab 2017 nur noch einen Einheitspflegesatz für jede Einrichtung. Dieser gilt dann für jeden
Pflegegrad in gleicher Höhe. Die Ermittlung des Einheitspflegesatzes erfolgt entsprechend der Quote
der Belegung einer Einrichtung. Z. B. am Stichtag eine hohe Belegung mit Fällen der alten Pflegestufe
III zieht einen hohen Pflegesatz nach sich für die bisherigen Stufen I und II. Es ist derzeit durchgängig
von steigenden Pflegesätzen in den Einrichtungen auszugehen.
Vom 30.06.2015 zum 30.06.2016 hat es in dieser Hilfe eine Fallzahlensteigerung von 7,5% = 47
Fällen gegeben.
Die im Rahmen der Einführung der neuen Pflegegrade zu erwartenden Einsparungen, die sich
aufgrund der höheren Leistungen der Pflegekasse ergeben müssten, werden vsl. durch die zu
erwartenden höheren Pflegesätze sowie den ansteigenden Fallzahlen neutralisiert. Hierbei handelt es
sich um eine äußerst risikobehaftete Kalkulation, die auf derzeit überwiegend noch nicht belegbaren
Annahmen basiert.
407
336 01: Hilfe zur Pflege (T€)
6.000
6.135
5.994
5.798
6.000
6.000
HH 2016
HH 2017
5.529
5.325
4.827
4.507
JA 2005
5.241
4.938
4.427
JA 2006
JA 2007
JA 2008
JA 2009
JA 2010
JA 2011
JA 2012
JA 2013
vorl. JA
2014
vorl. JA
2015
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
408
2016
2017 Diff. 2017/2016
+ 8.400
57.100 65.500
+ 200
1.000
1.200
+ 2.800
16.600 19.400
‐ 3.900
43.800 39.900
+ 800
83.700 84.500
+ 0
0
0
202.200 210.500
+ 8.300
Kennzahlen
I.
Zahl der Hilfeempfänger Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
Stand am 30.06.
2011 2012 2013 2014 2015 2016
Fälle
592
596
563
640
626
673
336 01: Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
Zahl der Hilfeempfänger am 30.06.
680
660
640
620
600
673
580
640
626
560
592
596
563
540
520
2011
II.
2012
2013
2014
2015
2016
Zahl der Hilfeempfänger der Kurzzeitpflege
2011 2012 2013 2014 2015
Fälle
III.
20
27
43
39
34
Zahl der Hilfeempfänger der teilstationären Pflege
2011 2012 2013 2014 2015
Fälle
2
3
3
2
1
IV. Zahl der Hilfeempfänger Hilfe zur Pflege außerhalb Einrichtungen
Stand am 30.06.
2011 2012 2013 2014 2015 2016
Fälle
70
69
87
49
70
73
davon entfallen auf:
erheblich Pflegebedürftige
schwer Pflegebedürftige
schwerst Pflegebedürftige
sonstige Hilfe zur Pflege
14
7
1
48
14
4
4
47
8
10
8
61
7
4
3
35
22
14
3
31
8
15
3
47
409
410
Produkt: 337 01 - Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (SGB
XII)
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 002
Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr K.-H. Linden
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Entgegennahme, Prüfung und Entscheidung von Anträgen der Hilfe zur Überwindung
besonderer sozialer Schwierigkeiten.
Auftragsgrundlage:
SGB XII
Strategische Ziele:
Beseitigung besonderer sozialer Notlagen
Zielgruppen:
Hilfesuchende Antragsteller
411
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050337
05033701
Bezeichnung
01
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Soziale Leistungen
Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII)
Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (SGB XII)
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
412
12.024,13
10.900
13.100
13.300
13.400
13.600
42.946,84
60.000
60.000
60.000
60.000
60.000
100,39
200
200
200
200
200
55.071,36
71.100
73.300
73.500
73.600
73.800
-55.071,36
-71.100
-73.300
-73.500
-73.600
-73.800
-55.071,36
-71.100
-73.300
-73.500
-73.600
-73.800
-55.071,36
-71.100
-73.300
-73.500
-73.600
-73.800
133,74
3.700
3.100
4.000
4.000
4.300
-55.205,10
-74.800
-76.400
-77.500
-77.600
-78.100
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050337
05033701
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII)
Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (SGB XII)
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
11.812,57
10.900
13.100
13.300
13.400
13.600
42.773,77
60.000
60.000
60.000
60.000
60.000
100,39
200
200
200
200
200
54.686,73
71.100
73.300
73.500
73.600
73.800
-54.686,73
-71.100
-73.300
-73.500
-73.600
-73.800
413
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
VE
Plan
2018
Plan
2019
2020
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I337012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-7
-7
Summe
-7
Gesamtsumme
-7
414
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 337 01 - Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (§§ 67-69 SGB
XII)
(Budget 400 500 002)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
HH 2017
15,9%
18,3%
79,5%
77,8%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
0,3%
0,3%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-0,39
-0,40
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,06
0,07
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,31
0,31
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
415
337 01 – Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (§§ 67-69 SGB XII)
(Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen:
Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen
5332003 Hilfe zur Überwindung besond. soz. Schwierigkeiten
Summe
2016 2017Diff. 2017/2016
+ 0
60.000 60.000
60.000 60.000
+ 0
SK 5332003
Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind,
sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft
hierzu nicht fähig sind. Der Ansatz 2016 kann unverändert fortgeschrieben werden.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
Summe
Kennzahlen
./.
416
2016
1.100
400
1.000
1.900
4.400
2017 Diff. 2017/2016
‐ 100
1.000
+ 0
400
‐ 200
800
‐ 300
1.600
3.800
‐ 600
Produkt: 338 01 - Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII)
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 002
Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr K.-H. Linden
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Entgegennahme, Prüfung und Entscheidung von Anträgen der Altenhilfe und auf
Übernahme der Bestattungskosten i. E.
Fachaufsicht, Widerspruchsbehörde, Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen der
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Hilfen in sonstigen Lebenslagen
- Bestattungskosten
Auftragsgrundlage:
SGB XII
Strategische Ziele:
Sicherstellung einer kreiseinheitlichen Entscheidungspraxis
Zielgruppen:
Kommunen des Kreises, Antragsteller
417
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050338
05033801
Bezeichnung
01
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Soziale Leistungen
Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74 SGB XII)
Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII)
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
418
15.303,98
14.500
12.900
13.100
13.200
13.600
72.343,13
95.000
95.000
95.000
95.000
95.000
138,23
700
700
700
700
700
87.785,34
110.200
108.600
108.800
108.900
109.300
-87.785,34
-110.200
-108.600
-108.800
-108.900
-109.300
-87.785,34
-110.200
-108.600
-108.800
-108.900
-109.300
-87.785,34
-110.200
-108.600
-108.800
-108.900
-109.300
511,82
9.700
7.000
6.500
6.600
7.000
-88.297,16
-119.200
-114.900
-115.300
-115.500
-116.300
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050338
05033801
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74 SGB XII)
Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII)
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
14.638,56
14.500
12.900
13.100
13.200
13.600
71.293,13
95.000
95.000
95.000
95.000
95.000
138,23
700
700
700
700
700
86.069,92
110.200
108.600
108.800
108.900
109.300
-86.069,92
-110.200
-108.600
-108.800
-108.900
-109.300
419
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
VE
Plan
2018
Plan
2019
2020
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I338012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-10
-10
Summe
-10
Gesamtsumme
-10
420
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 338 01 - Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70-74 SGB XII)
(Budget 400 500 002)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
HH 2017
15,6%
13,7%
79,7%
82,7%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
0,6%
0,6%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-0,62
-0,60
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,10
0,08
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,50
0,50
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
421
338 01 – Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII)
(Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen:
Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen
5331003 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
5331004 Hilfe in anderen besonderen Lebenslagen
5332002 Sonst. Eingliederungsh. (Vorleistung nach SGB IX)
5332011 Hilfe in anderen besonderen Lebenslagen (Bestat
5339000 Leistungen für Schuldnerberatung
Summe
2016
5.000
60.000
10.000
15.000
5.000
95.000
2017 Diff. 2017/2016
+ 0
5.000
+ 0
60.000
+ 0
10.000
+ 0
15.000
+ 0
5.000
95.000
+ 0
SK 5331003 – 5332011
Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt kennt das Zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII) noch weitere
Hilfen, die früher unter dem Begriff „Hilfe in besonderen Lebenslagen" zusammengefasst wurden. Sie
sind im fünften bis neunten Kapitel des SGB XII geregelt. Es geht dabei um Leistungen, die einen
Bedarf abdecken, der nicht bei jedermann, wie der allgemeine Lebensunterhalt, sondern nur im
Einzelfall auftritt, etwa bei einer Erkrankung oder Behinderung. Jedoch gilt auch bei diesen Hilfen der
allgemeine Grundsatz der Nachrangigkeit der Sozialhilfe. Das heißt, die Sozialhilfe tritt nicht ein, wenn
andere Hilfen zur Verfügung stehen.
SK 5339000
Schuldnerberatung (§ 11 Abs. 5 SGB XII) wird als Einzelfallhilfe für Menschen gewährt, die durch ihre
soziale und wirtschaftliche Lage in existenzielle Not geraten sind oder denen diese droht. Die
Vermeidung und Überwindung von Lebenslagen, in denen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt
erforderlich oder zu erwarten sind, soll durch Beratung und Unterstützung gefördert werden.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
Kennzahlen
Fallzahl Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
01.07.11 - 01.07.12 - 01.07.13 - 01.07.14 - 01.07.15 30.06.2012 30.06.2013 30.06.2014 30.06.2015 30.06.2016
Fälle
422
3
6
8
0
0
2016
4.100
600
1.500
2.800
0
9.000
2017 Diff. 2017/2016
‐ 1.300
2.800
‐ 100
500
‐ 500
1.000
‐ 800
2.000
+ 0
0
6.300
‐ 2.700
Produkt: 351 02 - Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 002
Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr K.-H. Linden
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Der Kreis Euskirchen ist seit dem 01.01.2011 Bewilligungsbehörde für die
Leistungsgewährung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Für den nach dem
SGB II leistungsberechtigten Personenkreis erfolgt die Leistungsgewährung unmittelbar
im Jobcenter EU-aktiv, obwohl die originäre Zuständigkeit beim Kreis liegt. Desweiteren
obliegen dem Kreis die Aufgaben der Fachaufsicht, die Erarbeitung von Richtlinien und
Weisungen, die Widerspruchsentscheidungen und Klagevertretung sowie die Lieferung
notwendiger Statistiken an das Land.
Auftragsgrundlage:
Bundeskindergeldgesetz, WoGG, SGB XII und SGB II
Strategische Ziele:
Bedarfsgerechte Mittelbereitstellung für den anspruchsberechtigten Personenkreis.
Sicherstellung einer einheitlichen Entscheidungspraxis.
Zielgruppen:
Kinder und Jugendliche in Haushalten mit
- Kinderzuschlagsberechtigung,
- Wohngeldbezug,
- Leistungsbezug nach dem SGB XII und
- Leistungsbezug nach dem SGB II
423
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050351
05035102
Bezeichnung
01
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Soziale Leistungen
Sonstige soziale Leistungen
Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
424
52.126,46
52.400
68.000
68.700
69.400
70.200
296.659,62
422.000
422.000
422.000
422.000
422.000
349.235,63
474.400
490.000
490.700
491.400
492.200
-349.235,63
-474.400
-490.000
-490.700
-491.400
-492.200
-349.235,63
-474.400
-490.000
-490.700
-491.400
-492.200
-349.235,63
-474.400
-490.000
-490.700
-491.400
-492.200
239,39
22.800
31.000
31.600
31.900
32.500
-349.475,02
-497.200
-521.000
-522.300
-523.300
-524.700
449,55
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050351
05035102
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Sonstige soziale Leistungen
Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
240,00
240,00
52.372,03
52.400
68.000
68.700
69.400
70.200
294.283,93
422.000
422.000
422.000
422.000
422.000
347.105,51
474.400
490.000
490.700
491.400
492.200
-346.865,51
-474.400
-490.000
-490.700
-491.400
-492.200
449,55
425
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
VE
Plan
2018
Plan
2019
2020
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I351022630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-45
-45
Summe
-45
Gesamtsumme
-45
426
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 351 02 - Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz
(Budget 400 500 002)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
HH 2017
11,0%
14,5%
84,9%
81,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-2,60
-2,73
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,29
0,39
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
2,21
2,21
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
427
351 02 – Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz
(Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Zeile 15 – Ergebnisplan (Transferaufwendungen) enthält:
Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen
5338000 Bildungs‐ und Teilhabepaket
5338001 Schulausflüge/Klassenfahrten
5338002 Schulbedarfspaket
5338003 Schülerbeförderungskosten
5338004 Lernförderung
5338005 Mittagsverpflegung
5338006 Soziale und kulturelle Teilhabe
Summe
Die Ansätze werden
fortgeschrieben.
anhand
des
voraussichtlichen
Kennzahlen
Inanspruchnahme BuT gem. § 6b BKKG
Anzahl der Bewilligungen
2013
1. Mittagsverpflegung
2. Schulausflüge/Klassenfahrten
3. Teilhabe am soz. u. kult. Leben
4. Schülerbeförderung
5. Lernförderung
6. Schulbedarf
1.740 1.587 1.460
858
511
491
908
658
578
0
18
18
159
59
42
1.069
900
850
Summe
4.734 3.733 3.439
428
2014
2015
2016
2017 Diff. 2017/2016
+ 0
0
0
+ 0
101.900 101.900
+ 0
98.500 98.500
+ 0
7.000
7.000
+ 0
78.400 78.400
+ 0
87.800 87.800
+ 0
48.400 48.400
422.000 422.000
+ 0
Jahresergebnisses
2016
unverändert
351 02: Inanspruchnahme Bildungs‐ und Teilhabepaket nach § 6b BKKG in 2015
Schulbedarf
850
Mittagsverpflegung
1.460
Lernförderung
42
Schülerbeförderung
18
Teilhabe am sozialen u.
kulturellen Leben
578
Schulausflüge/Klassenfahrten
491
Bemerkung:
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in folgenden Produkten:
a) § 6 b BKKG
351 02
b) § 34 SGB XII
332 01
c) § 28 SGB II
312 01
429
430
Produkt: 351 04 - Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 002
Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr K.-H. Linden
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Die Städte und Gemeinden sind für die Feststellung der Ansprüche und Auszahlung des
Wohngeldes zuständig. Der Kreis wird im Rahmen der Sonderaufsicht beratend tätig.
Auftragsgrundlage:
Wohngeldgesetz, Wohngeldverordnung, SGB XII, SGB I, SGB X, VwGO
Strategische Ziele:
Sicherstellung einer kreiseinheitlichen Entscheidungspraxis
Zielgruppen:
Kreisangehörige Kommunen
431
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050351
05035104
Bezeichnung
01
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Soziale Leistungen
Sonstige soziale Leistungen
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
432
5.997,94
5.800
6.100
6.200
6.200
6.300
6.048,17
5.800
6.100
6.200
6.200
6.300
-6.048,17
-5.800
-6.100
-6.200
-6.200
-6.300
-6.048,17
-5.800
-6.100
-6.200
-6.200
-6.300
-6.048,17
-5.800
-6.100
-6.200
-6.200
-6.300
80,24
2.200
1.600
1.700
1.700
1.800
-6.128,41
-7.100
-6.800
-7.900
-7.900
-8.100
50,23
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050351
05035104
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Sonstige soziale Leistungen
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
5.833,88
5.800
6.100
6.200
6.200
6.300
5.884,11
5.800
6.100
6.200
6.200
6.300
-5.884,11
-5.800
-6.100
-6.200
-6.200
-6.300
50,23
433
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
VE
Plan
2018
Plan
2019
2020
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I351042630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-4
-4
Summe
-4
Gesamtsumme
-4
434
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 351 04 - Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
(Budget 400 500 002)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
HH 2017
80,0%
87,0%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-0,04
-0,04
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,03
0,04
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
435
351 04 – Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
(Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Nachgewiesen sind die im Zusammenhang mit der Bearbeitung entstehenden Personal- und
Sachaufwendungen. Die Leistungen werden nicht im Kreishaushalt, sondern durch die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden direkt im Landeshaushalt gebucht.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
Summe
Kennzahlen
./.
436
2016 2017 Diff. 2017/2016
+ 0
600 600
‐ 100
200 100
‐ 200
500 300
‐ 300
900 600
2.200 1.600
‐ 600
Budget 400 500 003
437
438
Produkt: 312 01 - Grundsicherungsleistungen nach SGB II
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 003
Leistungen nach SGB II
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr K.-H. Linden
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Gemäß § 16 SGB II hat der Kreis seit dem 01.01.2005 folgende Zuständigkeiten:
1. Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II)
2. Einmalige Leistungen gem. § 23 Abs. 3 SGB II
3. Einmalige Leistungen gem. § 22 Abs. 3 und 5 SGB II
4. Leistungen die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das
Erwerbsleben erforderlich sind, gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 1 bis 4 SGB II (Betreuung
minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen,
Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung)
Die Aufgaben zu 1. bis 3. sowie die Schuldnerberatung werden im Produkt 312 01
abgebildet. Die sonstigen in § 16 SGB II aufgeführten und dem Kreis zugewiesenen
Aufgaben sind bei folgenden Produkten veranschlagt:
Kinderbetreuung
Produkt 365 01
Psychosoziale Betreuung
Produkt 414 03
Suchtberatung
Produkt 414 03
Auftragsgrundlage:
SGB II, AG-SGB II, Verordnungen zum SGB II
Strategische Ziele:
Die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen stärken und dazu
beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus
eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.
Zielgruppen:
Erwerbsfähige, hilfebedürftige Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der
Bundesrepublik Deutschland haben und das 15. Lebensjahr vollendet und das 65.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
439
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050312
05031201
Bezeichnung
01
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
Soziale Leistungen
Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
Grundsicherungsleistungen nach SGB II
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
3.862.014,17
3.700.000
3.200.000
3.100.000
3.100.000
3.000.000
9.140.324,44
8.910.900
10.552.400
9.702.000
9.192.600
9.192.600
13.002.338,61
12.610.900
13.752.400
12.802.000
12.292.600
12.192.600
28.045,41
26.700
46.500
47.000
47.400
50.900
1.498.582,92
1.630.100
1.750.100
1.850.100
1.950.100
2.100.100
15
- Transferaufwendungen
163.334,00
150.000
150.000
150.000
150.000
150.000
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
25.766.960,81
26.663.100
27.063.100
27.403.100
27.643.100
27.693.100
17
= Ordentliche Aufwendungen
27.456.923,14
28.469.900
29.009.700
29.450.200
29.790.600
29.994.100
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
-14.454.584,53
-15.859.000
-15.257.300
-16.648.200
-17.498.000
-17.801.500
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
-14.454.584,53
-15.859.000
-15.257.300
-16.648.200
-17.498.000
-17.801.500
-14.454.584,53
-15.859.000
-15.257.300
-16.648.200
-17.498.000
-17.801.500
802,45
15.500
17.100
18.400
18.700
20.400
-14.455.386,98
-15.874.500
-15.274.400
-16.666.600
-17.516.700
-17.821.900
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
440
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050312
05031201
Bezeichnung
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
Soziale Leistungen
Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
Grundsicherungsleistungen nach SGB II
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
3.862.014,17
3.700.000
3.200.000
3.100.000
3.100.000
3.000.000
9.139.977,66
8.910.900
10.552.400
9.702.000
9.192.600
9.192.600
13.001.991,83
12.610.900
13.752.400
12.802.000
12.292.600
12.192.600
26.791,09
26.700
46.500
47.000
47.400
50.900
1.511.486,88
1.630.100
1.750.100
1.850.100
1.950.100
2.100.100
14
- Transferauszahlungen
153.400,00
150.000
150.000
150.000
150.000
150.000
15
- Sonstige Auszahlungen
27.545.744,17
26.663.100
27.063.100
27.403.100
27.643.100
27.693.100
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
29.237.422,14
28.469.900
29.009.700
29.450.200
29.790.600
29.994.100
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-16.235.430,31
-15.859.000
-15.257.300
-16.648.200
-17.498.000
-17.801.500
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
441
Standardkennzahlen
Produkt 312 01 - Grundsicherungsleistungen nach SGB II
(Budget 400 500 003)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
HH 2017
0,1%
0,2%
0,5%
0,5%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
93,6%
93,2%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-83,04
-79,90
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,17
0,32
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,78
0,78
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
442
312 01 – Grundsicherungsleistungen nach SGB II
(Budget 400 500 003 – Leistungen nach SGB II)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Im Rahmen der sog. Hartz-IV-Einführung wurde zum 01.01.2005 der bisher aus Sozialhilfeempfängern, Arbeitslosenhilfeempfängern bestehende Hilfeempfängerkreis neu aufgeteilt. Der Kreis ist seit
2005 komplett zuständig für die Kosten der Unterkunft und einmalige Leistungen an diese Personenkreise.
Das sogenannte Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld für diese beiden v. g. Personenkreise werden
zu Lasten des Bundeshaushalts gezahlt.
Die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II (KdU) sind vom Kreis zu tragen. Zum Ausgleich der damit
verbundenen Belastungen beteiligt sich der Bund an den Kosten der Unterkunft (Veranschlagung in
Zeile 6). Die originäre (d.h. zum Ausgleich der SGB-II-Lasten gewährte) Beteiligungsquote beträgt seit
2011 26,4%.
Des Weiteren werden seit 2011 zusätzliche Mittel über den Weg der KdU-Beteiligung an die Kreise
und kreisfreien Städte geleitet.
Basierend auf dem Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur
weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen vom 01.12.2016 (BGBl. I 2016, Seite 2755) wird die
Bundesbeteiligung wie folgt neu geregelt (Gesamtübersicht des Pakets siehe Vorbericht):
Bundesbeteiligung in % der KdU
§ 46 Abs. 6 SGB II
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
26,4%
26,4%
26,4%
26,4%
26,4%
26,4%
26,4%
26,4%
26,4%
1,2%
1,2%
1,2%
1,2%
1,2%
1,2%
3,7%
3,7%
7,4%
7,9%
10,2%
2,2% geänderte Berechnungsgrundlage
offen
zzgl.:
• Schulsozialarbeit und Mittagessen Horte
2,8%
2,8%
2,8%
• Leistungsaufwand Bildung und Teilhabe
§ 46 Abs. 8 SGB II
5,4%
5,4%
3,4%
• Verwaltungsaufwand Bildung und Teilhabe
§ 46 Abs. 6 SGB II
1,2%
1,2%
1,2%
• Übergangsmilliarde / Dauerentlastung
§ 46 Abs. 7 SGB II
• Flüchtlingsbedingte KdU
§ 46 Abs. 9 SGB II
geänderte Berechnungsgrundlage
1. Die originäre Bundesbeteiligung in Höhe von 26,4% wird zunächst in § 46 Abs. 6 SGB II zum
Beteiligungssatz für den Verwaltungsaufwand Bildung und Teilhabe von 1,2% addiert und daher
bundesseitig mit 27,6% angegeben.
2. Die Weiterleitung der dem Land Nordrhein-Westfalen über die Beteiligungsquote nach § 46 SGB II
vom Bund für den Leistungsaufwand Bildung und Teilhabe zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt
im Verhältnis des jeweiligen Anteils der Ausgaben des Kreises oder der kreisfreien Stadt zu den
Gesamtausgaben aller Kreise und kreisfreien Städte für die Leistungen nach SGB II und § 6b des
Bundeskindergeldgesetzes des jeweiligen Vorjahres (siehe § 6a AG-SGB II NW). Die Höhe des auf
das Land NRW entfallenden Anteils ergibt sich aktuell aus der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2016 - BBFestV 2016.
3. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wurde 2013 vereinbart, die Kommunen im Rahmen der
Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes im Umfang von jährlich 5 Mrd. Euro zu entlasten. Bereits vor
Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes sollten die Kommunen bundesweit um 1 Mrd. € jährlich
in 2015 und 2016 (sog. „Übergangsmilliarde“) – hälftig über eine erhöhte KdU-Bundesbeteiligung
(3,7%) und hälftig über eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils – entlastet werden.
In 2017 folgt eine weitere Übergangsentlastung. Die Übergangsmilliarde wird dann auf 2,5 Mrd. €
erhöht. Diese Entlastung teilt sich auf in 1 Mrd. € über eine erhöhte KdU-Bundesbeteiligung (7,4%)
sowie 1,5 Mrd. € über eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils.
Mit dem o.g. Gesetzentwurf soll ab 2018 die sog. 5-Mrd.-€-Entlastung umgesetzt werden. Diese
Umsetzung sieht drei Komponenten vor:
443
in Mio. €
Anteil über Umsatzsteuer Gemeinden
Anteil über Umsatzsteuer Länder
Anteil über Bundesbeteiligung an der KdU
Summe
Anteil über Bundesbeteiligung an der KdU als Quote
2018
2.760
1.000
1.240
5.000
ab 2019
2.400
1.000
1.600
5.000
7,9%
10,2%
4. Im o.g. Gesetz ist ferner eine Entlastung enthalten, um die flüchtlingsinduzierten Kosten der
Unterkunft möglichst vollständig durch den Bund zu finanzieren. Bereits in 2016 erfolgt dabei eine
Übernahme von 400 Mio. € (Beteiligungsquote = 2,2%). Für 2017 und 2018 ist vorgesehen,
landesspezifische Werte zu ermitteln und rückwirkend anzupassen, wobei das Gesetz zunächst von
einer Beteiligungsquote von 2,2% ausgeht. Es wird davon ausgehen, dass es landesseitig eine
ähnliche Regelung wie beim Leistungsaufwand Bildung und Teilhabe geben wird.
In absoluten Zahlen bedeutet dies für 2017:
2017
in %
Kosten der Unterkunft und Heizung
Bundesbeteiligung in % der KdU
in T€
25.700
26,4%
6.785
zzgl.:
• Leistungsaufwand Bildung und Teilhabe
992
• Verwaltungsaufwand Bildung und Teilhabe
1,2%
308
• Übergangsmilliarde / Dauerentlastung
7,4%
1.902
• Flüchtlingsbedingte KdU
2,2%
565
Der Kreis erhält ferner vom Land eine Ausgleichsleistung aus der Verteilung der Landesersparnis bei
den Wohngeldausgaben (§ 7 AG-SGB II NRW), die in Zeile 1 veranschlagt ist. Diese Landeszuweisung zur Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben wird seit 2005 gezahlt. Die
Leistungen von 2007 bis 2009 sind allerdings auf Basis einer verfassungswidrigen Grundlage gezahlt
worden. Das Land hat daher im Dezember 2010 das AG-SGB II geändert (ausführliche Informationen
können der Vorlage V 130/2010 entnommen werden). In der Folge erhielt der Kreis Euskirchen im
Haushaltsjahr 2010 einen Nachteilsausgleich, der sich auf die Jahre 2007 bis 2009 verteilt. Bereinigt
ergeben sich folgende jahresbezogenen Erträge:
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
444
Ertrag nach
Nachteilsausgleich
1.614.461
1.865.186
5.749.748
5.519.563
6.129.028
3.429.928
4.288.303
5.653.737
6.568.610
4.263.836
3.862.014
3.694.803
312 01: Landeszuweisung Wohngeldersparnis unter Einbeziehung des Nachteilsausgleichs (T€)
7.000
6.569
6.000
3.067
4.571
5.654
4.154
5.000
4.288
4.000
4.264
3.862
3.700
3.430
3.000
3.200
3.062
2.000
1.865
1.614
1.000
1.179
1.366
0
JR 2005
JR 2006
JR 2007
JR 2008
JR 2009
JR 2010
JA 2011
Wohngeldersparnis
JA 2012
JA 2013
vorl. JA 2014 vorl. JA 2015
HH 2016
HH 2017
Nachteilsausgleich
Die Leistungen des Landes aus der Wohngeldersparnis sinken gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich um ca. 0,5 Mio. €. Angesichts des Berechnungssystems der Ausgleichsleistung unterliegt die
Höhe dieses Ertrags erheblichen Schwankungen. Im Rahmen der Veränderungsliste werden noch
Anpassungen an aktuelle Entwicklungen vorzunehmen sein.
Diverse Zeilen
Das Gesetz zur Ermittlung des Regelbedarfes und zur Änderung des SGB II und SGB XII wurde am
25.02.2011 von Bundesrat und Bundestag beschlossen. Es beinhaltet neben Änderungen im Bereich
der Kosten der Unterkunft gemäß SGB II bereits ab 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket sowie ab
2012 eine schrittweise Erhöhung der Bundesbeteiligung an der Grundsicherung nach dem SGB XII.
Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet insbesondere neue Leistungstatbestände, die wie folgt
untergliedert sind:
Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die
eine Kindertageseinrichtung besuchen,
Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,
Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler, Hortkinder und für Kinder, die eine
Kindertageseinrichtung besuchen, und
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres.
Leistungsberechtigt sind folgende Personenkreise:
Kinder im Leistungsbezug nach dem SGB II
Kinderzuschlagsberechtigte Kinder nach § 6 b Bundeskindergeldgesetz
Wohngeldberechtigte Kinder nach § 6 b Bundeskindergeldgesetz
Kinder im Leistungsbezug nach SGB XII
Die Bundesbeteiligung an den Leistungen und am Verwaltungsaufwand für Bildung und Teilhabe ist
oben dargestellt.
445
Der Transferaufwand Bildung und Teilhabe, der sich auf mehrere Produkte verteilt, wird wie folgt
eingeplant:
312 01
332 01
351 02
HH 2016
560.000
10.000
422.000
992.000
Grundsicherungsleistungen nach SGB II
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz
HH 2017
560.000
10.000
422.000
992.000
Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) setzt sich wie folgt zusammen
(Erläuterung der Zusammensetzung siehe oben):
Zeile 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
4491000 Leistungsbtlg. für Arbeitss. § 46 SGB II
4491001 Leistungsbtlg. für Arbeitss. B.u.T. ‐ Leistungsauf
4491002 Leistungsbtlg. für Arbeitss. Übergangsmilliarde
4491003 Leistungsbtlg. für Arbeitss. B.u.T. ‐ Verwaltungsa
4491004 Leistungsbtlg. für Arbeitss. ‐ flüchtlingsbedingt
Summe
2016
2017 Diff. 2017/2016
‐ 105.600
‐6.679.200 ‐6.784.800
+ 0
‐992.000
‐992.000
‐ 965.700
‐936.100 ‐1.901.800
‐ 4.800
‐303.600
‐308.400
‐ 565.400
0
‐565.400
‐8.910.900 ‐10.552.400
‐ 1.641.500
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5232000 Erstattungen an Gemeinden (GV)
5234001 Erst. Personal‐ u. Sachkosten ‐KFA Anteil‐
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
Summe
2016
2017 Diff. 2017/2016
+ 0
0
0
+ 120.000
1.630.000 1.750.000
+ 0
100
100
1.630.100 1.750.100
+ 120.000
SK 5234001
Die Erstattung von Personal- und Sachaufwand an das Jobcenter EU-aktiv (Kommunaler Finanzierungsanteil – KFA –) betrifft den Kreisanteil an dem Gesamtverwaltungskostenbudget des
Jobcenters EU-aktiv. Er beträgt lt. gesetzlicher Vorgabe seit 01.04.2011 15,2% (§ 46 Abs. 3 SGB II).
Unter anderem aufgrund unterschiedlicher tarifrechtlicher Regelungen sind die Personalkosten im
Jobcenter erheblich gestiegen und führen zu einer Anpassung des KFA-Anteils des Kreises. Hinzu
kommen die regulären tarifrechtlichen Erhöhungen sowie Personal- und Sachkostensteigerungen
aufgrund gestiegener Flüchtlingszahlen.
Der Ansatz muss auf 1.750.000 € erhöht und damit an die tatsächliche Entwicklung angepasst
werden.
In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen:
Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen
5339000 Leistungen für Schuldnerberatung
5339001 Transferaufwand Bildungs‐ u. Teilhabepaket
Summe
2016
2017 Diff. 2017/2016
+ 0
150.000 150.000
+ 0
0
0
150.000 150.000
+ 0
SK 5339000
Schuldnerberatung (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 SGB II) wird als Einzelfallhilfe für Menschen gewährt, die durch
ihre soziale und wirtschaftliche Lage in existenzielle Not geraten sind oder denen diese droht. Die
Vermeidung und Überwindung von Lebenslagen, in den Leistungen der Grundsicherung für
Arbeitsuchende erforderlich oder zu erwarten sind, soll durch Beratung und Unterstützung gefördert
werden. Es handelt sich hierbei um eine kommunale Aufgabe des Kreises für das Jobcenter.
Zeile 16 des Ergebnisplans beinhaltet folgende sonstige Aufwendungen:
446
2016
2017 Diff. 2017/2016
+ 0
400
400
+ 0
200
200
+ 0
2.500
2.500
+ 400.000
25.300.000 25.700.000
+ 0
480.000
480.000
+ 0
320.000
320.000
+ 0
560.000
560.000
26.663.100 27.063.100
+ 400.000
Zeile 16 ‐ Sonstige Aufwendungen
5412010 Fortbildung
5412300 Dienstreisen
5431000 Geschäftsaufwendungen
5461000 Leistungsbet. bei Leistungen für Unterkunft und
5463000 Einm.Leist. an Arbeitssuchende nach §24 Abs. 3
5463001 Einm.Leist. an Arbeitssuchende nach §22 Abs. 6
5468000 Bildungs‐ und Teilhabepaket
Summe
SK 5461000 (Kosten der Unterkunft und Heizung – KdU –)
Nachdem in den vergangenen Wochen und auch aktuell noch die Registrierungsverfahren der
Asylbewerber sehr stark forciert wurden und werden, ist davon auszugehen, dass zumindest bei dem
Personenkreis mit guter Bleibeperspektive die Anerkennungsverfahren relativ zeitnah durchgeführt
und abgeschlossen sein werden. In der Folge wäre dieser Personenkreis bei Vorliegen der übrigen
Voraussetzungen leistungsberechtigt nach dem SGB II. Aus diesem Grund ist von einem weiteren
Anstieg der KdU im Jahr 2017 auszugehen. Angesichts der Unsicherheiten besteht ein grundsätzliches Haushaltsrisiko.
SGB II: Kosten der Unterkunft (Mio. €)
28,0
1,0
26,0
1,0
25,7
0,8
24,0
0,8
Mio. €
0,9
0,8
22,0
21,6
0,7
0,8
0,7
22,0
22,1
0,7
0,9
23,7
23,7
24,2
0,9
25,3
24,5
Einmalige Leistungen und
Schuldnerberatung
23,2
22,8
Kosten der Unterkunft (KdU)
21,3
20,0
0,2
19,5
18,0
16,0
JA 2005
JA 2006
JA 2007
JA 2008
JA 2009
JA 2010
JA 2011
JA 2012
JA 2013
vorl. JA
2014
vorl. JA
2015
HH 2016
HH 2017
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und Leistungsempfänger hat sich bis Mitte 2016 wie folgt
entwickelt:
447
I.
Zahl der Bedarfsgemeinschaften für die Kosten der Unterkunft
2011
2012
2013
2014
2015
2016
31.1.
28.2.
31.3.
30.4.
31.5.
30.6.
31.7.
31.8.
30.9. 31.10. 30.11. 31.12.
5.752
5.684
5.563
5.646
5.549
5.564
5.772
5.720
5.578
5.674
5.598
5.635
5.805
5.734
5.604
5.677
5.655
5.666
5.791
5.679
5.622
5.650
5.635
5.672
5.830
5.717
5.618
5.604
5.640
5.696
5.820
5.723
5.603
5.584
5.632
5.686
5.810
5.691
5.615
5.575
5.665
5.806
5.690
5.684
5.525
5.649
5.759
5.655
5.651
5.524
5.606
5.723
5.645
5.609
5.513
5.559
5.683
5.597
5.615
5.535
5.589
5.648
5.572
5.605
5.513
5.578
Besonders anzumerken ist an dieser Stelle, dass die Zahlen der Bedarfsgemeinschaften und
Leistungsempfänger generell von den bisher publizierten abweichen. Diese Abweichung hat ihren
Grund in der Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II:
„In der Grundsicherungsstatistik SGB II werden bisher die leistungsberechtigten Personen und ihre Leistungen nach
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nEf) unterschieden. Das
seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept bildet jedoch aus heutiger Sicht nicht mehr alle leistungsrechtlichen
Teilaspekte des SGB II vollständig ab. Dies betrifft etwa neue Formen der Leistungsgewährung wie z. B. für Bildung und
Teilhabe. Auch haben bestimmte Personengruppen wie z. B. Kinder ohne individuellen Leistungsanspruch im Laufe der Zeit an
Bedeutung gewonnen. Eine verbesserte statistische Zuordnung dieser Gruppen erhöht die Transparenz der
Grundsicherungsstatistik SGB II.
Schematische Darstellung der Berichtssystematik
In der Abbildung werden die Personengruppen der bisherigen und der zukünftigen Berichtssystematik schematisch
gegenübergestellt. Die nach bisheriger Systematik berichteten Gruppen der eLb und nEf teilen sich im neuen Schema
hauptsächlich auf die neuen Personengruppen der erwerbsfähigen (ELB) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
(NEF) sowie auf die Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) auf. In geringem Umfang fallen auch Personen unter die Gruppe
der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen sonstigen Leistungsberechtigten (ESLB und NESLB). Diese werden in der
Berichterstattung in der Gruppe der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) zusammengefasst. Dabei handelt es sich um
leistungsberechtigte Personen, die ausschließlich Leistungen nach Sondertatbeständen des SGB II erhalten. Die
Personengruppe der vom Leistungsanspruch ausgeschlossenen Personen (AUS) - beispielsweise Altersrentner - wird
ebenfalls neu in die Berichterstattung aufgenommen.“
Quelle und weitere Informationen:
448
http://statistik.arbeitsagentur.de/nn_332484/Statischer-Content/Grundlagen/MethodischeHinweise/Grundsicherung-MethHinweise/Revision-Ueberblick.html sowie
http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodenberichte/GrundsicherungArbeitsuchende-SGBII/Generische-Publikationen/Methodenbericht-Revision-Grusi.pdf und
http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodenberichte/GrundsicherungArbeitsuchende-SGBII/Generische-Publikationen/Methodenbericht-Revision-Grusi-Revisionseffekte.pdf
312 01: Zahl der Bedarfsgemeinschaften KdU (Monatsende)
5.800
5.750
5.700
5.650
5.600
5.550
5.500
31.1.
28.2.
31.3.
30.4.
31.5.
2012
II.
30.6.
2013
2014
31.7.
2015
31.8.
30.9.
31.10.
30.9.
11.690
11.407
11.316
11.182
11.283
31.10.
11.603
11.401
11.189
11.176
11.185
30.11.
31.12.
2016
Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS)
2011
2012
2013
2014
2015
2016
31.1.
11.822
11.491
11.306
11.298
11.214
11.190
28.2.
11.849
11.576
11.311
11.357
11.236
11.283
31.3.
11.917
11.606
11.337
11.368
11.385
11.354
30.4.
11.886
11.518
11.355
11.334
11.351
11.385
31.5.
11.937
11.522
11.332
11.284
11.387
11.404
30.6.
11.878
11.541
11.299
11.237
11.395
11.446
31.7.
11.805
11.511
11.321
11.231
11.411
31.8.
11.822
11.497
11.378
11.169
11.347
30.11.
11.543
11.303
11.188
11.186
11.257
31.12.
11.483
11.256
11.186
11.133
11.226
449
312 01: Zahl der Leistungsempfänger KdU (Monatsende)
11.700
11.600
11.500
11.400
11.300
11.200
11.100
11.000
31.1.
28.2.
31.3.
30.4.
31.5.
2012
30.6.
2013
2014
31.7.
2015
31.8.
30.9.
31.10.
30.11.
2016
Betrachtet man die Entwicklung halbjahresweise, ergeben sich folgende Veränderungen:
Bedarfsgemeinschaften: Bedarfsgemeinschaften: Leistungsempfänger: Leistungsempfänger:
Veränderung 31.12. des Veränderung 30.06. bis Veränderung 31.12. Veränderung 30.06.
Vj. bis 30.06.
31.12.
des Vj. bis 30.06.
bis 31.12.
2011
2012
2013
2014
2015
2016
450
+ 75
+ 31
- 21
+ 119
+ 108
- 172
- 151
+2
- 71
- 54
+ 58
+ 43
+ 51
+ 262
+ 220
- 395
- 285
- 113
- 104
- 169
31.12.
312 01: Entwicklung Bedarfsgemeinschaften (BG)/Leistungsempfänger (PERS)
12.000
6.600
11.878
11.800
6.400
11.600
6.200
11.483
11.446
6.000
11.400
11.395
11.299
11.256
11.237
5.820
5.800
11.226
11.200
11.186
11.133
5.723
Anzahl Leistungsempfänger
Anzahl Bedarfsgemeinschaften
11.541
5.686
5.648
5.632
5.605
5.603
5.600
5.584
5.572
11.000
5.578
5.513
10.800
5.400
10.600
5.200
01.2011
07.2011
01.2012
07.2012
01.2013
07.2013
01.2014
07.2014
01.2015
07.2015
01.2016
312 01: Entwicklung Leistungsempfänger SGB II und Einwohnerzahl (Monatsende)
11.500
192.000
11.446
191.165
11.450
191.000
11.400
11.350
190.000
11.306
11.300
189.000
11.250
11.226
11.200
188.000
187.651
11.150
187.000
11.100
11.050
186.000
11.000
185.000
6,03 %
Einwohnerzahl
Quote LE/EW
Mai 16
Juni 16
April 16
März 16
Januar 16
Februar 16
Dezember 15
Oktober 15
November 15
September 15
Juli 15
August 15
Mai 15
Juni 15
April 15
März 15
Januar 15
Februar 15
Dezember 14
Oktober 14
Leistungsempfänger
November 14
September 14
Juli 14
August 14
Mai 14
Juni 14
April 14
März 14
Januar 14
Februar 14
Dezember 13
Oktober 13
November 13
September 13
Juli 13
August 13
Mai 13
Juni 13
April 13
März 13
Januar 13
Februar 13
10.950
5,87 %
451
452
0,00%
Gelsenkirchen, Stadt ‐ 53 ‐ 19,07 %
Duisburg, Stadt ‐ 52 ‐ 15,14 %
Dortmund , Stadt ‐ 51 ‐ 15,13 %
Essen, Stad t ‐ 50 ‐ 15 ,10 %
Mönchenglad bach, Stadt ‐ 49 ‐ 15,1 0 %
Herne, Stadt ‐ 48 ‐ 14,45 %
Hagen, Stadt ‐ 47 ‐ 13,87 %
Ob erhausen, Stadt ‐ 46 ‐ 13,78 %
Wup pertal, Stadt ‐ 45 ‐ 13,24 %
Krefeld, Stad t ‐ 44 ‐ 1 3,00 %
Hamm, Stadt ‐ 43 ‐ 12,69 %
Kreisfreie Städte ‐ 12,69 %
Bochum, Stadt ‐ 42 ‐ 11,80 %
Recklinghausen ‐ 41 ‐ 11,79 %
Mülheim an der Ruhr, Stadt ‐ 40 ‐ 11,74 %
Bielefeld, Stad t ‐ 39 ‐ 11,53 %
Köln, Stadt ‐ 38 ‐ 11,49 %
Remscheid, Stad t ‐ 37 ‐ 11,11 %
Düsseldorf, Stadt ‐ 36 ‐ 10,69 %
Leverku sen, Stadt ‐ 35 ‐ 10,62 %
Bottrop, Stadt ‐ 34 ‐ 10,20 %
Unn a ‐ 33 ‐ 10,04 %
Städteregion Aachen ‐ 32 ‐ 10,00 %
Bonn, Stadt ‐ 31 ‐ 9,78 %
Solingen, Stadt ‐ 30 ‐ 9,77 %
NRW ‐ 9,40 %
Düren ‐ 29 ‐ 8,78 %
Rhein ‐Erft‐Kreis ‐ 28 ‐ 8,30 %
Mettman n ‐ 27 ‐ 7,96 %
Ennepe‐Ruhr‐Kreis ‐ 26 ‐ 7,92 %
Wesel ‐ 25 ‐ 7,83 %
Märkisch er Kreis ‐ 24 ‐ 7,76 %
Lipp e ‐ 23 ‐ 7,61 %
Kreise ‐ 7,18 %
Heinsberg ‐ 22 ‐ 7,09 %
Münster, Stadt ‐ 21 ‐ 7,04 %
Rh ein ‐Kreis Neuss ‐ 20 ‐ 7,01 %
Minden‐Lübb ecke ‐ 19 ‐ 6,99 %
Paderborn ‐ 18 ‐ 6,95 %
Viersen ‐ 17 ‐ 6,94 %
Herford ‐ 1 6 ‐ 6,82 %
Rh ein ‐Sieg‐Kreis ‐ 15 ‐ 6,40 %
Kleve ‐ 14 ‐ 6,17 %
Soest ‐ 13 ‐ 6,11 %
Rh ein is ch‐Bergischer Kreis ‐ 1 2 ‐ 5,92 %
Warendorf ‐ 11 ‐ 5,90 %
Euskirchen ‐ 10 ‐ 5 ,87 %
Siegen‐Wittgenstein ‐ 9 ‐ 5,74 %
Steinfurt ‐ 8 ‐ 5,44 %
Ob erbergisch er Kreis ‐ 7 ‐ 5,41 %
Gütersloh ‐ 6 ‐ 5,26 %
Hochsauerlandkreis ‐ 5 ‐ 5,01 %
Höxter ‐ 4 ‐ 4,76 %
Borken ‐ 3 ‐ 4,60 %
Olpe ‐ 2 ‐ 4 ,22 %
Coesfeld ‐ 1 ‐ 3,93 %
2,00%
4,00%
6,00%
8,00%
10,00%
12,00%
14,00%
312 01: Quote Leistungsempfänger je Einwohner am 31.12.2015
16,00%
18,00%
20,00%
453
06.2011
0,1818%
Einwohnerzahl
Quote Leistungsempfänger / EW
Anzahl der Leistungsempfänger: Anteil Kreis an Bund
Einwohnerzahl
Quote Leistungsempfänger / EW
Anzahl der Leistungsempfänger NRW
Einwohnerzahl
Quote Leistungsempfänger / EW
Anzahl der Leistungsempfänger bundesweit
Anzahl der Leistungsempfänger Kreis Euskirchen
Anzahl der Leistungsempfänger
- nach neuer Zählmethode 2016
12.2011
0,1834%
06.2012
0,1831%
12.2012
0,1821%
06.2013
0,1791%
12.2013
0,1805%
06.2014
0,1788%
12.2014
0,1799%
06.2015
0,1813%
ANZAHL DER LEISTUNGSEMP FÄNGER: ANTEIL KREIS AN BUND
12.2015
0,1823%
31.12.2014
11.133
- 104
- 0,9%
188.158
5,92%
6.189.497
- 93.674
- 1,5%
81.197.537
7,62%
1.651.791
- 12.355
- 0,7%
17.638.098
9,36%
0,1799%
06.2016
0,1834%
30.06.2011 31.12.2011 30.06.2012 31.12.2012 30.06.2013 31.12.2013 30.06.2014
11.878
11.483
11.541
11.256
11.299
11.186
11.237
- 395
+ 58
- 285
+ 43
- 113
+ 51
- 3,3%
+ 0,5%
- 2,5%
+ 0,4%
- 1,0%
+ 0,5%
187.801
187.811
187.724
187.426
187.437
187.542
6,11%
6,15%
6,00%
6,03%
5,97%
5,99%
6.533.948 6.261.116
6.303.624 6.182.542 6.309.685
6.196.906 6.283.171
- 272.832
+ 42.508
- 121.082 + 127.143
- 112.779
+ 86.265
- 4,2%
+ 0,7%
- 1,9%
+ 2,1%
- 1,8%
+ 1,4%
80.327.900 80.399.253 80.523.746 80.585.684 80.767.463 80.925.031
7,79%
7,84%
7,68%
7,83%
7,67%
7,76%
1.652.807 1.598.083
1.617.624 1.599.085 1.642.237
1.628.126 1.664.146
- 54.724
+ 19.541
- 18.539
+ 43.152
- 14.111
+ 36.020
- 3,3%
+ 1,2%
- 1,1%
+ 2,7%
- 0,9%
+ 2,2%
17.544.938 17.542.677 17.554.329 17.545.987 17.571.856 17.591.450
9,11%
9,22%
9,11%
9,36%
9,27%
9,46%
0,1818%
0,1834%
0,1831%
0,1821%
0,1791%
0,1805%
0,1788%
30.06.2015
11.395
+ 262
+ 2,4%
188.637
6,04%
6.286.087
+ 96.590
+ 1,6%
81.458.978
7,72%
1.697.806
+ 46.015
+ 2,8%
17.683.129
9,60%
0,1813%
31.12.2015
11.226
- 169
- 1,5%
191.165
5,87%
6.157.280
- 128.807
- 2,0%
82.175.684
7,49%
1.679.855
- 17.951
- 1,1%
17.865.516
9,40%
0,1823%
0,1834%
1.706.858
+ 27.003
+ 1,6%
6.241.090
+ 83.810
+ 1,4%
30.06.2016
11.446
+ 220
+ 2,0%
SK 5463000
Die einmaligen Leistungen nach §24 Abs. 3 SGB II sind als kommunale Leistungen zu erbringen für
Erstausstattungen für Wohnungen einschl. Haushaltsgeräten sowie
Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt.
SK 5463001
Bei den einmaligen Leistungen nach § 22 Abs. 6 und 8 SGB II handelt es sich um kommunale
Leistungen, die zu erbringen sind für
Wohnungsbeschaffungskosten (Maklerkosten),
Mietkautionen,
Umzugskosten sowie
Mietschulden.
SK 5468000
Hier werden die von der Bundesagentur direkt ausgezahlten Leistungen im Rahmen des Bildungsund Teilhabepaketes abgebildet.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
454
2016 2017 Diff. 2017/2016
+ 7.500
6.600 14.100
+ 0
0
0
‐ 600
1.000
400
‐ 1.900
2.700
800
‐ 3.400
5.200 1.800
+ 0
0
0
15.500 17.100
+ 1.600
Kennzahlen
I./II. Entwicklung der Zahlen der Bedarfsgemeinschaften und der Leistungsempfänger:
siehe oben
III.
Einzelfallhilfen Schuldnerberatung
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
187
10
197
202
4
206
206
6
212
224
11
235
286
21
307
218
12
230
322
15
337
288
13
301
260
8
268
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
461
350
393
463
603
866
883
1.012
1.083
Anzahl Anträge
2013
2014
2015
1. Mittagsverpflegung
2. Schulausflüge/Klassenfahrten
3. Teilhabe am soz. u. kult. Leben
4. Schülerbeförderung
5. Lernförderung
6. Schulbedarf
Summe
3.745
1.456
796
77
302
1.957
8.333
3.919
1.294
797
187
286
2.045
8.528
2.901
665
445
134
161
1.756
6.062
Anzahl Hilfen SGB II
Anzahl Hilfen SGB XII
Summe
IV. Anzahl der eingelegten Widersprüche
Fälle
V.
Inanspruchnahme BuT gem. § 28 SGB II
455
456
Produkt: 312 03 - Personalleistungen des Kreises im Jobcenter
Produktbereich:
050
Soziale Leistungen
Budget:
400 500 003
Leistungen nach SGB II
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr K.-H. Linden
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
- Geschäftsführung des Jobcenter
- Einbringung von Personal im Jobcenter
Auftragsgrundlage:
SGB II, AG-SGB II, Verordnungen zum SGB II
Strategische Ziele:
- Sicherstellung der notwendigen Personalressourcen zur Aufrechterhaltung der
Arbeitsfähigkeit der Einrichtung
- Ordnungsgemäße Geschäftsführung des Jobcenter
Zielgruppen:
Mitarbeiter des Jobcenter
457
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
050
050312
05031203
Bezeichnung
01
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Soziale Leistungen
Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
Personalleistungen des Kreises im Jobcenter
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
458
4.494.114,32
4.763.000
4.884.700
4.961.500
5.014.400
5.067.500
4.532.747,04
4.763.000
4.884.700
4.961.500
5.014.400
5.067.500
4.131.513,56
4.341.600
4.506.500
4.551.400
4.596.900
4.643.000
4.209.146,08
4.341.600
4.506.500
4.551.400
4.596.900
4.643.000
323.600,96
421.400
378.200
410.100
417.500
424.500
323.600,96
421.400
378.200
410.100
417.500
424.500
323.600,96
421.400
378.200
410.100
417.500
424.500
48.100,07
421.400
378.200
410.100
417.500
424.500
38.632,72
77.632,52
275.500,89
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
050
050312
05031203
Bezeichnung
Soziale Leistungen
Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
Personalleistungen des Kreises im Jobcenter
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
4.494.114,32
4.763.000
4.884.700
4.961.500
5.014.400
5.067.500
4.533.480,41
4.763.000
4.884.700
4.961.500
5.014.400
5.067.500
4.135.913,71
4.341.600
4.506.500
4.551.400
4.596.900
4.643.000
4.213.546,23
4.341.600
4.506.500
4.551.400
4.596.900
4.643.000
319.934,18
421.400
378.200
410.100
417.500
424.500
39.366,09
77.632,52
459
Standardkennzahlen
Produkt 312 03 - Personalleistungen des Kreises im Jobcenter
(Budget 400 500 003)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
HH 2017
100,0%
100,0%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
0,00
0,00
24,92
25,55
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
460
312 03 – Personalleistungen des Kreises im Jobcenter
(Budget 400 500 003 – Leistungen nach SGB II)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Der Kreis Euskirchen als einer der beiden gesetzlich festgelegten Träger des SGB II weist dem
Jobcenter Personal zur Aufgabenerledigung für alle nach dem SGB II wahrzunehmenden Aufgaben
zu. Die dem Kreis entstehenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten werden ihm insgesamt durch
das Jobcenter erstattet (siehe Kreistagsbeschluss vom 23.06.2010 zur V 84/2010).
In Zeile 6 ist als Ertrag die Erstattung der Verwaltungskosten durch das Jobcenter in Höhe von
4.884.700 € veranschlagt.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
Summe
2016
2017 Diff. 2017/2016
‐ 43.200
408.700 365.500
+ 0
12.700 12.700
421.400 378.200
‐ 43.200
Da das Jobcenter die dem Kreis entstehenden Kosten direkt erstattet (siehe Produkte 111 09, 111 13
und 111 19), entfällt seit 2011 eine Leistung für die Gemeinkosten.
Kennzahlen
entfällt
461
462
Budget 400 500 004
463
464
Produkt: 363 07 - Betreuungsgeld
Produktbereich:
060
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Budget:
400 500 004
Elterngeld / Elternzeit / Betreuungsgeld
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr K.-H. Linden
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 21.07.2015 die §§ 4 a
bis 4 d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), die einen Anspruch auf
Betreuungsgeld begründen, wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Bundes für
nichtig erklärt. Ab dem Zeitpunkt dieser Entscheidung sind Betreuungsgeldansprüche
mangels rechtlicher Grundlage nicht mehr gegeben.
Auftragsgrundlage:
Strategische Ziele:
Zielgruppen:
465
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
060
060363
06036307
Bezeichnung
01
Ergebnis
2015
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien
Betreuungsgeld
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
466
22.949,62
1.056,97
24.006,59
-24.006,59
-24.006,59
-24.006,59
-24.006,59
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
060
060363
06036307
Bezeichnung
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien
Betreuungsgeld
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
23.736,30
1.056,97
24.793,27
-24.793,27
467
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
VE
Plan
2018
Plan
2019
2020
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I363072630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-36
-36
Summe
-36
Gesamtsumme
-36
468
Gesamtein
/auszahlun
gen
363 07 – Betreuungsgeld
(Budget 400 500 004 – Elterngeld / Elternzeit / Betreuungsgeld)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Durch Artikel 1 des Gesetzes zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) vom
15.02.2013 (BGBl I. Nr. 8 vom 20.02.2013, S. 254) erfolgte eine Änderung des Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetzes vom 05.12.2006. Die Einführung des Betreuungsgeldes erfolgte zum 01.08.2013.
Am 21. Juli 2015 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass das Betreuungsgeld gegen das
Grundgesetz verstoße, da dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz fehlt. Ab dem
Haushaltsjahr 2016 werden daher alle Haushaltspositionen mit 0 € ausgewiesen.
Kennzahlen
./.
469
470
Produkt: 368 01 - Elterngeld und Elternzeit nach dem
Bundeselterngeld- und -zeitgesetz
Produktbereich:
060
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Budget:
400 500 004
Elterngeld / Elternzeit / Betreuungsgeld
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr K.-H. Linden
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Elterngeld (Bewilligung, Ablehnung,
Zahlbarmachung), Beratung in Elternzeitangelegenheiten.
Auftragsgrundlage:
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Verbindung mit dem 2. Gesetz zur
Straffung der Behördenstruktur in NRW
Strategische Ziele:
Zügige und ordnungsgemäße Bearbeitung der Anträge auf Gewährung von Elterngeld.
Rechtssichere Beratung in Elternzeitangelegenheiten
Zielgruppen:
Eltern
471
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
060
060368
06036801
Bezeichnung
01
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und -zeitgesetz
Elterngeld und Elternzeit
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
120.068,48
118.700
118.700
118.700
118.700
118.700
120.701,96
118.700
118.700
118.700
118.700
118.700
83.571,98
90.900
98.700
99.800
100.800
101.700
100
100
100
100
100
7.378,64
8.500
8.500
8.500
8.500
8.500
633,48
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
90.950,62
99.500
107.300
108.400
109.400
110.300
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
29.751,34
19.200
11.400
10.300
9.300
8.400
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
29.751,34
19.200
11.400
10.300
9.300
8.400
29.751,34
19.200
11.400
10.300
9.300
8.400
2.240,83
65.300
73.400
74.800
75.700
76.900
27.510,51
-46.100
-62.000
-64.500
-66.400
-68.500
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
472
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
060
060368
06036801
Bezeichnung
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und -zeitgesetz
Elterngeld und Elternzeit
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
120.068,48
118.700
118.700
118.700
118.700
118.700
120.068,48
118.700
118.700
118.700
118.700
118.700
87.102,47
90.900
98.700
99.800
100.800
101.700
100
100
100
100
100
7.378,64
8.500
8.500
8.500
8.500
8.500
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
94.481,11
99.500
107.300
108.400
109.400
110.300
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
25.587,37
19.200
11.400
10.300
9.300
8.400
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
473
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
VE
Plan
2018
Plan
2019
2020
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I368012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-103
-103
Summe
-103
Gesamtsumme
-103
474
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 368 01 - Elterngeld / Elternzeit / Betreuungsgeld
(Budget 400 500 004)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
HH 2017
68,1%
67,0%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
5,2%
4,7%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-0,24
-0,32
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
0,59
0,63
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
475
368 01 – Elterngeld und Elternzeit
(Budget 400 500 004 – Elterngeld und Elternzeit)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Durch das Zweite Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen vom 30.10.2007
sind die Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternteilzeitgesetz von den Versorgungsämtern
auf die Kreise und kreisfreien Städten mit Wirkung zum 01.01.2008 übertragen worden. Für die
wesentlichen Belastungen, die durch dieses Gesetz entstehen, wird ein finanzieller Ausgleich gewährt
und zusätzlich Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt. Der finanzielle Ausgleich umfasst
den Personalaufwand für die übergeleiteten Beamten einschl. der gesetzlichen Leistungen und ein
pauschaler Zuschlag (10%) auf die fiktiven Personalkosten als Ausgleich für den allgemeinen
Sachaufwand.
Der Erstattungsbetrag ist in Zeile 6 (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) mit 118.700 €
veranschlagt. Die Auszahlung des Elterngeldes erfolgt unmittelbar aus dem Bundeshaushalt.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
2016 2017 Diff. 2017/2016
+ 800
21.300 22.100
+ 100
100
200
+ 900
8.600 9.500
+ 300
7.300 7.600
+ 6.000
27.900 33.900
+ 0
100
100
65.300 73.400
+ 8.100
Kennzahlen
368 01: Zahlfälle BEEG
1.500
Anzahl Zahlfälle Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz (BEEG) im Monat
Jan 15
1.410
Feb 15
1.360
Mrz 15
1.385
Apr 15
1.423
Mai 15
1.418
Jun 15
1.412
Jul 15
1.414
Aug 15
1.380
Sep 15
1.422
Okt 15
1.399
Nov 15
1.363
Dez 15
1.436
Jan 16
1.426
Feb 16
1.414
Mrz 16
1.380
Apr 16
1.407
Mai 16
1.422
Jun 16
1.433
476
1.450
1.400
1.350
1.300
1.250
1.200
1.150
1.100
Budget 400 530 000
477
478
Produkt: 414 01 - Gesundheitsförderung
Produktbereich:
070
Gesundheitsdienste
Budget:
400 530 000
Gesundheit
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr Dr. B. Ziemer / Frau K. Steinhausen
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
- Dokumentation und Berichterstattung zur Gesundheit der Bevölkerung im Kreis
Euskirchen
- Initiierung, Koordinierung und Vernetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung einer
abgestimmten und bedarfsgerechten Weiterentwicklung der psychosozialen und
gesundheitlichen Versorgung (Psychiatriekoordination und AIDS-Koordination)
- Geschäftsführung der kommunalen Gesundheitskonferenz und ihrer Arbeitsgruppen
- Koordination und Durchführung von Präventionsmaßnahmen (z. B.: Projekt HaLT)
Auftragsgrundlage:
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG), Gesetz über Hilfen und
Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG), Sozialgesetzbuch,
Beschlüsse des Kreistages
Strategische Ziele:
Abbau von Benachteiligungen, Entwicklung bedarfsgerechter Angebotsstrukturen,
Transparenz lokaler Angebotsstrukturen, Konstituierung/Effektivierung von
Kooperationsmodellen, Vernetzung und Kooperation von gesundheitlichen und sozialen
Einrichtungen, Schließung von Versorgungslücken, Schaffung gesünderer
Lebensverhältnisse, Verringerung von Gesundheitsrisiken, Unterstützung bei der
Bewältigung von Krankheit und Behinderung, Schaffung eines allgemeinen
Bewusstseins für gesundheitsfördernde Lebensbedingungen
Zielgruppen:
Bevölkerung im Kreis Euskirchen, Kreistag und Ausschüsse, Einrichtungen der
psychosozialen und psychiatrischen Versorgung (Angebotsträger), Leistungsträger,
andere Behörden, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und Gesundheitsförderung
479
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
070
070414
07041401
Bezeichnung
01
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Gesundheitsdienste
Gesundheitsschutz und -pflege
Gesundheitsförderung
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
480
35.733,16
30.300
30.600
30.600
30.600
30.600
35.799,16
30.300
30.600
30.600
30.600
30.600
204.921,12
237.000
305.200
308.400
311.400
314.500
10.081,77
23.500
23.500
23.500
23.500
23.500
500
500
500
500
500
13.694,07
14.000
17.200
17.500
17.800
17.800
3.717,26
7.400
6.400
6.400
6.400
6.400
232.414,22
282.400
352.800
356.300
359.600
362.700
-196.615,06
-252.100
-322.200
-325.700
-329.000
-332.100
-196.615,06
-252.100
-322.200
-325.700
-329.000
-332.100
-196.615,06
-252.100
-322.200
-325.700
-329.000
-332.100
3.361,34
89.200
110.500
112.300
113.500
115.000
-199.976,40
-341.300
-432.700
-438.000
-442.500
-447.100
66,00
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
070
070414
07041401
Bezeichnung
Gesundheitsdienste
Gesundheitsschutz und -pflege
Gesundheitsförderung
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
10
- Personalauszahlungen
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
15
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
30.300
30.600
30.600
30.600
30.600
42.804,16
30.300
30.600
30.600
30.600
30.600
203.465,43
237.000
305.200
308.400
311.400
314.500
9.591,18
23.500
23.500
23.500
23.500
23.500
- Transferauszahlungen
13.694,07
14.000
17.200
17.500
17.800
17.800
- Sonstige Auszahlungen
3.648,25
6.400
5.400
5.400
5.400
5.400
230.398,93
280.900
351.300
354.800
358.100
361.200
-187.594,77
-250.600
-320.700
-324.200
-327.500
-330.600
69,01
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
69,01
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
-69,01
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
35.733,16
7.071,00
481
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
VE
Plan
2018
Plan
2019
2020
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I414012600 VG > 410 Euro
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-2.355
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-2.355
-1.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.000
-1.297
I414012620 VG < 410 Euro
-1.297
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I414012630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-69
-1.000
-69
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.344
-1.344
Summe
-69
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-4.996
Gesamtsumme
-69
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-4.996
482
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 414 01 - Gesundheitsförderung
(Budget 400 530 000)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
HH 2017
71,5%
73,6%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
3,8%
3,7%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
2,0%
1,4%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-1,79
-2,26
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
1,39
1,78
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,07
0,09
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
483
414 01 – Gesundheitsförderung
(Budget 400 530 000 – Gesundheit)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Bei den Erträgen in Zeile 6 des Ergebnisplans handelt es sich um den Ersatz der Kosten für die
Geschäftsführung des Vereins „Zahngesundheit im Kreis Euskirchen“ durch die gesetzlichen
Krankenkassen auf Grund vertraglicher Vereinbarungen (2016: 30.600 €). Durch Personalwechsel in
der Geschäftsführung und Personalkostensteigerung erfolgt eine höhere Erstattung.
In Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) sind im Wesentlichen
die Sachkosten für Präventionsprojekte wie
Suchtpräventionsprojekte
z.B. für die Zielgruppe Haupt- und Sonderschüler: Zirkus, Hip Hop, Theater
Aufklärungsprojekte in Schulen über Risikoverhalten Jugendlicher wie Rauchen,
Alkoholkonsum, Drogenkonsum, Sexualverhalten
Gesundheitsberichterstattung
Aufklärungskampagnen
Euregio Maas-Rhein (EMR)
Teilnahme am Projekt „Rationaler Antibiotikaeinsatz (ABS) zur Verbesserung der
Patientensicherheit“ (euPrevent ABS) sowie die Beteiligung an einem
Alkoholpräventionsprojekt in der EMR (euPrevent)
enthalten.
Bei den Transferaufwendungen in Zeile 15 (2017: 14.100 €) handelt es sich um den Zuschuss an die
Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Rhein-Erft – Euskirchen e.V. Eine von der Arbeiterwohlfahrt im
Bereich „AIDS- und Drogenprävention“ eingesetzte Fachkraft wird im Rahmen des YouthworkProgramms durch das Land gefördert. Der Kreis Euskirchen beteiligt sich seit Jahren an der
Restfinanzierung. Die Fördermittel werden jährlich aufgrund der Kreistagsbeschlüsse vom 25.05.1993
und 11.04.2003 bereitgestellt. Das Land NRW hat mit den kommunalen Spitzenverbänden und den
Freien Wohlfahrtsverbänden eine Rahmenvereinbarung für die kommunalisierte Landesförderung der
Sucht- und AIDS-Vorbeugung abgeschlossen. Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung wurde
im Jahr 2010 mit dem örtlichen Träger eine Leistungsvereinbarung für den Zeitraum 01.01.2011 31.12.2013 abgeschlossen (Kreistagsbeschluss vom 23.06.2010, V 83/2010). Die Vereinbarung
wurde verlängert bis 31.12.2016 (Kreistagsbeschluss vom 17.07.2013, V 22/2013) und nunmehr um
weitere 3 Jahre bis 31.12.2019 (Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016, V 221/2016).
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811009 ILB Medienzentrum
5811010 ILB Druckerei
Summe
484
2016
2017 Diff. 2017/2016
+ 7.100
28.100 35.200
+ 100
700
800
+ 5.100
16.900 22.000
+ 1.400
6.800
8.200
+ 7.500
34.700 42.200
+ 200
0
200
‐ 100
2.000
1.900
89.200 110.500
+ 21.300
Kennzahlen
Projekte
2011 2012 2013 2014 2015
Anzahl der Projekte (Zirkusmobil, Hip-Hop-Projekte, Impfaktionen,
Projekte zu AIDS-Bekämpfung, Sucht- und Drogenprävention, MRSA)
11
10
11
16
21
485
486
Produkt: 414 02 - Gutachten und Stellungnahmen
Produktbereich:
070
Gesundheitsdienste
Budget:
400 530 000
Gesundheit
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr Dr. B. Ziemer / Frau K. Steinhausen
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
- Amts-, Gerichts- und Vertrauensärztliche Gutachten
- Amtszahnärztliche Gutachten und Stellungnahmen
- Stellungnahmen im Rahmen der Orts-, Siedlungs- und Wohnhygiene
- Stellungnahmen zu Industrie- und Gewerbeanlagen
Auftragsgrundlage:
Gesetz über den öffentl. Gesundheitsdienst (ÖGDG), SGB, Infektionsschutzgesetz,
Bundesbeamtengesetz (BBG), LBG, BAT, Asylbewerberleistungsgesetz, StPO,
Waffengesetz, Jagdgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verordnungen zum Leichen/Friedhofswesen, Zielvorgaben der Weltgesundheitsorganisation und der zuständigen
Ministerien, Ausweitung der Umweltmedizin/-hygiene, Bundesversorgungs-Gesetz
(BVG), VersMedV, Bundesimmissionsschutzgesetz und zugehörige Verordnungen,
Ausführungsbestimmungen in Form von DIN-Normen, Verein deutscher Ingenieure
(VDI)-Richtlinien, BauO NRW, Runderlasse
Strategische Ziele:
- Fachgerechte und unabhängige medizinische und umweltmedizinische Begutachtung
- Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinflüssen
- Förderung gesunder Wohn- und Wohnumfeldverhältnisse
Zielgruppen:
Andere Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Bürgerinnen und Bürger des
Kreises Euskirchen, Antragsteller, Träger der Einrichtungen, Kommunen im Kreis
Euskirchen
487
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
070
070414
07041402
Bezeichnung
01
Gesundheitsdienste
Gesundheitsschutz und -pflege
Gutachten und Stellungnahmen
Ergebnis
2015
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
1.222,00
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
7.757,73
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Ansatz
2016
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
488
324.760,32
303.000
303.000
303.000
303.000
303.000
333.740,05
303.000
303.000
303.000
303.000
303.000
223.949,04
356.400
300.400
303.400
306.400
309.500
11.875,10
8.500
8.500
8.500
8.500
8.500
500
500
500
500
500
9.805,61
17.200
16.200
16.200
16.200
16.200
245.629,75
382.600
325.600
328.600
331.600
334.700
88.110,30
-79.600
-22.600
-25.600
-28.600
-31.700
88.110,30
-79.600
-22.600
-25.600
-28.600
-31.700
88.110,30
-79.600
-22.600
-25.600
-28.600
-31.700
2.102,35
97.800
90.900
90.900
91.500
93.200
86.007,95
-177.400
-113.500
-116.500
-120.100
-124.900
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
070
070414
07041402
Bezeichnung
Gesundheitsdienste
Gesundheitsschutz und -pflege
Gutachten und Stellungnahmen
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
329.659,12
303.000
303.000
303.000
303.000
303.000
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
329.659,12
303.000
303.000
303.000
303.000
303.000
10
- Personalauszahlungen
272.454,38
356.400
300.400
303.400
306.400
309.500
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
11.396,55
8.500
8.500
8.500
8.500
8.500
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
8.768,28
16.200
15.200
15.200
15.200
15.200
292.619,21
381.100
324.100
327.100
330.100
333.200
37.039,91
-78.100
-21.100
-24.100
-27.100
-30.200
164,58
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
164,58
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
-164,58
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
489
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
VE
Plan
2018
Plan
2019
2020
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I414022600 VG > 410 Euro
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-2.000
-645
I414022620 VG < 410 Euro
-645
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I414022630 VG < 410 (35 II GemHVO)
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-165
-1.000
-165
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.355
-1.355
Summe
-165
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-3.999
Gesamtsumme
-165
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-3.999
490
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 414 02 - Gutachten und Stellungnahmen
(Budget 400 530 000)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
HH 2017
78,1%
75,4%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
3,6%
3,9%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-0,93
-0,59
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
1,96
1,64
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
491
414 02 – Gutachten und Stellungnahmen
(Budget 400 530 000 – Gesundheit)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Zeile 4 des Ergebnisplans (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) enthält:
Zeile 04 + Öffentlich‐rechtliche Leistungsentgelte
4311000 Verwaltungsgebühren
4322002 Entgelte (Nebentätigkeiten)
Summe
2016
2017 Diff. 2017/2016
+ 0
‐300.000 ‐300.000
+ 0
‐3.000
‐3.000
‐303.000 ‐303.000
+ 0
SK 4311000
Bei den ausgewiesenen Verwaltungsgebühren handelt es sich im Wesentlichen um Gebühren für
Leichenschauen.
Seit dem 12.08.2011 hat in Mechernich das neu errichtete Krematorium geöffnet. Gemäß
Bestattungsgesetz NRW muss bei Verstorbenen vor der Kremierung eine zweite ärztliche
Leichenschau durchgeführt werden. Für diese zweite ärztliche Leichenschau ist das Gesundheitsamt
am Sterbeort oder das Gesundheitsamt am Standort des Krematoriums zuständig. In der Regel wird
die zweite ärztliche Leichenschau im Krematorium durchgeführt.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
492
2016
17.500
1.200
22.700
9.200
46.600
600
97.800
2017 Diff. 2017/2016
12.800
‐ 4.700
900
‐ 300
23.300
+ 600
8.600
‐ 600
44.700
‐ 1.900
+ 0
600
90.900
‐ 6.900
Kennzahlen
Anzahl der Gutachten
Anzahl der personenbezogenen Gutachten
davon: Leichenschauen
Anzahl der objektbezogenen Gutachten
Summe
2011
2012
2013
2014
2015
1.259
3.349
2.132
120
3.469
4.692
3.494
116
4.808
5.657
4.257
134
5.791
6.557
4.753
158
6.715
126
1.385
414 02: Gutachten (ohne 322 01)
8.000
7.000
158
6.000
134
Anzahl
5.000
116
4.000
120
6.557
3.000
5.657
4.692
2.000
3.349
1.000
174
981
1.165
2005
2006
158
126
117
153
121
126
1.064
1.137
1.133
1.193
1.259
2007
2008
2009
2010
2011
0
Personenbezogen
2012
2013
2014
2015
Objektbezogen
Mit Auflösung der 11 staatlichen Versorgungsämter haben die Kreise ab 01.01.2008 u. a. die
Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht übernommen. Die versorgungsärztliche Begutachtung
nach der Versorgungs-Medizinverordnung –VersMedV- obliegt dem Gesundheitsamt. Die entsprechenden Aufwendungen, Erträge und Kennzahlen werden bei Produkt 322 01 nachgewiesen.
493
494
Produkt: 414 03 - Gesundheitshilfe
Produktbereich:
070
Gesundheitsdienste
Budget:
400 530 000
Gesundheit
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr Dr. B. Ziemer / Frau K. Steinhausen
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
- Gesundheitshilfen für Kinder und Jugendliche in Kindergärten und Schulen
- Hilfen für psychisch kranke Menschen und seelisch behinderte Menschen,
- Weitere Gesundheitshilfen (Schwangerschaft, AIDS und sexuell übertragbare
Krankheiten, Sucht)
Auftragsgrundlage:
Schulverwaltungsgesetz, Allgemeine Schulordnung, Gesetz über den öffentlichen
Gesundheitsdienst (ÖGDG), Verordnung über den sozialpädagogischen Förderbedarf,
Gesetz für Tageseinrichtungen für Kinder, Kinder- und Jugendhilfegesetz,
Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialgesetzbuch, Infektionsschutzgesetz, PsychKG
Strategische Ziele:
Schulärztliche Gesundheitsprävention sozial benachteiligter Kinder, Prophylaxe und
Früherkennung von Karies und Gebissanomalien bei Kindern und Jugendlichen,
Entwicklung von eigenverantwortlichem Mundhygiene- und Ernährungsbewusstsein,
Stabilisierung der psychischen, geistigen und körperlichen Gesundheit psychisch
kranker und suchtkranker Menschen und Ermöglichen eines eigenverantwortlichen und
suchtfreien Lebens, Berufliche und soziale Reintegration psychisch kranker und
suchtkranker Menschen, Vernetzung einzelfallbezogener Hilfen, Fachgerechte
Bewertung des körperlichen und geistigen Entwicklungsstandes von Kindern im
schulfähigen Alter, Förderung von behinderten und entwicklungsgestörten Kindern durch
ärztliche Beurteilung und Beratung
Zielgruppen:
Kindergartenkinder, Schulkinder, Jugendliche, Eltern, pädagogisches Personal in
Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen, Behinderte Menschen, Drogen- und
Suchtkranke, betroffene Eltern, pädagogisches Personal, Angehörige, soziales Umfeld,
Schwangere in Konfliktsituationen, Ratsuchende zu AIDS und sexuell übertragbaren
Krankheiten, Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe, Öffentlichkeit
495
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
070
070414
07041403
Bezeichnung
01
Gesundheitsdienste
Gesundheitsschutz und -pflege
Gesundheitshilfe
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
103.300,00
107.500
107.500
107.500
107.500
107.500
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
103.300,00
107.500
107.500
107.500
107.500
107.500
11
- Personalaufwendungen
970.043,88
924.300
945.600
955.000
964.500
972.900
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
6.103,15
10.200
10.200
10.200
10.200
10.200
14
- Bilanzielle Abschreibungen
500
500
500
500
500
15
- Transferaufwendungen
440.398,60
460.200
505.300
511.500
517.700
517.700
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
27.712,34
34.700
33.700
33.700
33.700
33.700
17
= Ordentliche Aufwendungen
1.444.257,97
1.429.900
1.495.300
1.510.900
1.526.600
1.535.000
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
-1.340.957,97
-1.322.400
-1.387.800
-1.403.400
-1.419.100
-1.427.500
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
-1.340.957,97
-1.322.400
-1.387.800
-1.403.400
-1.419.100
-1.427.500
-1.340.957,97
-1.322.400
-1.387.800
-1.403.400
-1.419.100
-1.427.500
3.008,95
315.800
321.900
318.700
321.300
325.300
-1.343.966,92
-1.638.200
-1.709.700
-1.722.100
-1.740.400
-1.752.800
22
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
496
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
070
070414
07041403
Bezeichnung
Gesundheitsdienste
Gesundheitsschutz und -pflege
Gesundheitshilfe
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
111.800,00
107.500
107.500
107.500
107.500
107.500
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
111.800,00
107.500
107.500
107.500
107.500
107.500
10
- Personalauszahlungen
965.002,12
924.300
945.600
955.000
964.500
972.900
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
6.802,89
10.200
10.200
10.200
10.200
10.200
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
14
- Transferauszahlungen
440.398,60
460.200
505.300
511.500
517.700
517.700
15
- Sonstige Auszahlungen
27.277,84
33.700
32.700
32.700
32.700
32.700
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
1.439.481,45
1.428.400
1.493.800
1.509.400
1.525.100
1.533.500
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
-1.327.681,45
-1.320.900
-1.386.300
-1.401.900
-1.417.600
-1.426.000
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
497
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
VE
Plan
2018
Plan
2019
2020
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
I414032600 VG > 410 Euro
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-2.000
-2.201
I414032620 VG < 410 Euro
-2.201
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I414032630 VG < 410 (35 II GemHVO)
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-2.153
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-2.153
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-6.355
-3.000
-3.000
-3.000
-3.000
-6.355
-1.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.000
Summe
-3.000
Gesamtsumme
-3.000
498
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 414 03 - Gesundheitshilfe
(Budget 400 530 000)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
HH 2017
54,6%
53,3%
26,4%
27,8%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
2,0%
1,9%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-8,57
-8,94
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
4,98
5,06
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
2,41
2,64
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
499
414 03 – Gesundheitshilfe
(Budget 400 530 000 – Gesundheit)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) setzt sich wie folgt zusammen:
Zeile 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land
4142000 Zuw. lfd Zwecke von Gemeinden und GV
Summe
2016
2017 Diff. 2017/2016
+ 0
‐107.500 ‐107.500
+ 0
0
0
‐107.500 ‐107.500
+ 0
SK 4141000
Das Land NRW hat seit dem 01.01.2007 die bisherige Förderung durch eine fachbezogene
pauschalierte und kommunalisierte Förderung ersetzt. Die Mittel werden den Kreisen und kreisfreien
Städten als fachbezogene Pauschale nach § 29 Haushaltsgesetz zum eigenverantwortlichen
Mitteleinsatz zur Verfügung gestellt. Seit 2007 ergibt sich die Besonderheit, dass die Höhe der Mittel
auf der Basis des Zuwendungsbescheides 2006 ermittelt wird. Die geförderten Einrichtungen müssen
entsprechend den fachlichen Anforderungen über eine ausreichende Zahl von qualifiziertem
Fachpersonal verfügen und die Qualität ihrer Arbeit im Rahmen eines kontinuierlichen Berichtswesens
und Qualitätsmanagements sicherstellen und weiterentwickeln. Das Land NRW hat mit den
kommunalen Spitzenverbänden und den Freien Wohlfahrtsverbänden eine Rahmenvereinbarung für
die kommunalisierte Landesförderung der Sucht- und AIDS-Vorbeugung abgeschlossen. Auf der
Grundlage dieser Rahmenvereinbarung wurden im Jahr 2010 mit den örtlichen Trägern
Leistungsvereinbarungen für den Zeitraum vom 01.01.2011 - 31.12.2013 abgeschlossen (KTBeschluss vom 23.06.2010, V 83/2010). Die Vereinbarung wurde verlängert bis 31.12.2016
(Kreistagsbeschluss vom 17.07.2013, V 22/2013) und nunmehr für weitere 3 Jahre bis 31.12.2019
(Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016, V 221/2016).
Da die tatsächliche Höhe der Landesförderung noch nicht bekannt ist, werden die Ansätze des Vorjahres übernommen.
Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält:
Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen
5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen
5281000 Sachkosten
Summe
2016 2017 Diff. 2017/2016
+ 0
4.200 4.200
+ 0
6.000 6.000
10.200 10.200
+ 0
In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen:
Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen
5317000 Zuschüsse private Unternehmen
5318000 Lfd. Zuschüsse übrige Bereiche
5318025 Zuschüsse an Suchtkrankenhilfe
5318026 Zuschüsse an Beratungsstellen (Schwangerschaftskon
5318027 Zuschüsse (Sozialpsychiatrisches Zentrum)
5318028 Zuschüsse (Methadon‐Substitution)
5318041 Zuschüsse (Familienplanungsfonds)
5331017 Betreuung SGB II Bezieher (Tagesstätten)
Summe
500
2016
2017 Diff. 2017/2016
+ 0
35.000 35.000
+ 0
107.500 107.500
+ 42.800
155.600 198.400
+ 400
24.500 24.900
+ 900
54.100 55.000
+ 1.000
56.500 57.500
+ 0
12.000 12.000
+ 0
15.000 15.000
460.200 505.300
+ 45.100
SK 5317000
Zuschüsse private Unternehmen
Gemäß Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele für den
Förderbereich
"Gerontopsychiatrische
Beratung
im
Rahmen
des
Gerontopsychiatrischen Zentrums" erhält die Marienborn gGmbH Zülpich in den
Jahren 2016 bis 2020 einen Kreiszuschuss in Höhe von jeweils 35.000 €
(Kreistagsbeschluss vom 24.06.2015, V 110/2015). Die Gerontopsychiatrische
Beratungsstelle gewährleistet die Fachberatung für Menschen mit psychischen
Problemen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen im höheren Lebensalter
(i. d. R. ab 65 Jahre), für deren Angehörige und Fachdienste. Die
Beratungsstützpunkte verteilen sich flächendeckend im Kreis Euskirchen mit
unterschiedlichen Sprechzeiten auf:
Zülpich, Gerontopsychiatrische Beratungsstelle, Haus Theresia
Schleiden, St. Antonius Krankenhaus
Euskirchen, Cafe "Insel" (Caritasverband)
Mechernich, Seniorenzentrum Barbarahof
Nettersheim, Pflegezentrum St. Hermann-Josef
Bei Bedarf finden Hausbesuche statt.
SK 5318000
Zuschüsse
Für die Bekämpfung erworbener Immunschwäche -AIDS- erhält die Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Rhein-Erft – Euskirchen e.V. einen Zuschuss in Höhe
der vom Land NRW bereit gestellten Mittel (25.600 €). Der Caritasverband für
das Kreisdekanat Euskirchen e. V. erhält für die Bekämpfung der Suchtgefahren
-Sucht- und Drogenhilfe- einen Zuschuss in Höhe der vom Land NRW bereit
gestellten Mittel (81.900 €). Siehe hierzu Zeile 2, SK 4141000.
SK 5318025
Zuschüsse (Suchtkrankenhilfe)
Der Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e. V. nimmt Aufgaben nach
den Vorschriften des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei
psychischen Erkrankungen (PsychKG) wahr, die den Kreisen und kreisfreien
Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung obliegen. Hierfür zahlt
der Kreis gemäß Beschluss des Kreisausschusses Nr. 521 vom 26.02.1997
sowie des Kreistagbeschlusses Nr. 31/2005 vom 04.07.2005 einen
Verwaltungskostenzuschuss. Das Land NRW hat mit den kommunalen
Spitzenverbänden
und
den
Freien
Wohlfahrtsverbänden
eine
Rahmenvereinbarung für die kommunalisierte Landesförderung der Sucht- und
AIDS-Vorbeugung
abgeschlossen.
Auf
der
Grundlage
dieser
Rahmenvereinbarung wurde im Jahr 2010 mit dem örtlichen Träger eine
Leistungsvereinbarung für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2013
abgeschlossen (Kreistagsbeschluss vom 23.06.2010, V 83/2010). Die
Vereinbarung wurde verlängert bis 31.12.2016 (Kreistagsbeschluss vom
17.07.2013, V 22/2013) und nunmehr für weitere 3 Jahre bis 31.12.2019
(Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016, V 221/2016). Für 2017 ergibt sich eine
Erhöhung des Zuschussbetrages um 40.000 € sowie eine Personalkostensteigerung um 2,3%.
SK 5318026
Zuschüsse (Schwangerschaftskonfliktberatung)
Die Träger der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen werden durch das
Land gefördert. Die Landesförderung nach § 4 Abs. 2 SchKG beträgt 80 v.H. der
angemessenen Personal- und Sachkosten der Fachkräfte und Verwaltungskräfte
der Beratungsstellen, soweit die Stellen zur Erfüllung des Versorgungsschlüssels
erforderlich sind (§ 5 Schwangerschaftskonfliktausführungsgesetz NRW). Der
Kreis beteiligt sich seit Jahren auf freiwilliger Basis an der Restfinanzierung.
Basierend auf den Ergebnissen der Aufgabenkritik wurden Vereinbarungen über
501
Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der allgemeinen Beratung und
Schwangerschaftskonfliktberatung für die Haushaltsjahre 2011 - 2013 mit den
Trägern im Kreis Euskirchen geschlossen (Kreistagsbeschluss vom 23.06.2010,
V 83/2010). Die Vereinbarung wurde verlängert bis 31.12.2016
(Kreistagsbeschluss vom 17.07.2013, V 22/2013) und nunmehr für weitere 3
Jahre bis 31.12.2019 (Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016, V 221/2016). Für
2017 ergibt sich eine Personalkostensteigerung um 2,3%.
SK 5318027
Zuschüsse (Sozialpsychiatrisches Zentrum -Kontakt- und Beratungsstelle-)
Durch Beschluss des Kreisausschusses vom 15.07.1992 wurde der Caritasverband beauftragt, federführend das Sozialpsychiatrische Zentrum (SPZ) zu
errichten. Das SPZ trägt als Verbundsystem mit verschiedenen Angeboten zur
erheblichen Verbesserung der Lebensqualität der psychisch Kranken im Kreis
Euskirchen bei und übernimmt damit Aufgaben des Kreises aufgrund des
Gesetzes über Hilfen- und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
(PsychKG). Basierend auf den Ergebnissen der Aufgabenkritik wurden
Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele des
Sozialpsychiatrischen Zentrums für die Haushaltsjahre 2011 bis 2013 mit dem
Träger geschlossen (Kreistagsbeschluss vom 23.06.2010, V 84/2010). Die
Vereinbarung wurde verlängert bis 31.12.2016 (Kreistagsbeschluss vom
17.07.2013, V 22/2013) und nunmehr für weitere 3 Jahre bis 31.12.2019
(Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016, V 221/2016). Für 2017 ergibt sich eine
Personalkostensteigerung um 2,3%.
SK 5318028
Zuschüsse (Methadon-Substitution)
Der Zuschuss für eine Fachkraft im Bereich Psychosoziale Betreuung von
substituierten Drogenabhängigen an den Caritasverband wurde durch den
Kreistag am 08.10.2003 (A 53/2003) beschlossen. Mit Kreistagsbeschluss vom
20.03.2013 (siehe A 97/2012) wurde dem Antrag des Caritasverbands auf
Personalaufstockung um 0,5 Stellen zugestimmt. Das Land NRW hat mit den
kommunalen Spitzenverbänden und den Freien Wohlfahrtsverbänden eine
Rahmenvereinbarung für die kommunalisierte Landesförderung der Sucht- und
AIDS-Vorbeugung
abgeschlossen.
Auf
der
Grundlage
dieser
Rahmenvereinbarung wurde mit dem örtlichen Träger im Jahre 2010 eine
Leistungsvereinbarung für den Zeitraum 01.012011 bis 31.12.2013
abgeschlossen (Kreistagsbeschluss vom 23.06.2010, V 83/2010). Die
Vereinbarung wurde verlängert bis 31.12.2016 (Kreistagsbeschluss vom
17.07.2013, V 22/2013) und nunmehr für weitere 3 Jahre bis 31.12.2019
(Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016, V 221/2016). Für 2017 ergibt sich eine
Personalkostensteigerung um 2,3%.
SK 5318041
Zuschüsse (Familienplanungsfonds)
Mit Kreistagsbeschluss vom 20.03.2013 (siehe A 98/2012) wurde dem Antrag
des Vereins "Frauen helfen Frauen e.V.", Euskirchen, und des Vereins "donum
vitae im Kreis Euskirchen e.V.", Mechernich, auf Einrichtung eines
Familienplanungsfonds im Kreis Euskirchen in Höhe von 12.000 € jährlich
entsprochen.
SK 5331017
Die Finanzierung des Besuchs der Tagesstätte für psychisch kranke Menschen erfolgt in der Regel im
Rahmen der Bestimmungen des § 53 SGB XII ff. durch den überörtlicher Träger der Sozialhilfe. Seit
der Einführung des SGB II treten in diesem Bereich Probleme auf, da auch nach dem SGB II
leistungsberechtigte Personen die Tagesstätte für psychisch kranke Menschen besuchen. Hierbei
handelt es sich um Menschen, die aufgrund medizinischer Untersuchungsergebnisse grundsätzlich als
502
erwerbsfähig zu bezeichnen sind, aber wegen ihrer Persönlichkeitsstruktur zur Aufnahme einer
Beschäftigung einer Festigung ihrer Persönlichkeit bedürfen und daher zumindest zeitweise auf den
Besuch der Tagesstätte angewiesen sind. Diese Personen befinden sich vielfach im Bereich des
„Betreuten Wohnens.“
Diesen in der Regel noch relativ jungen Personen zur Wiederherstellung ihrer Arbeitskraft bzw.
Aktivierung ihrer Initiativen hinsichtlich einer Arbeitsaufnahme oder Wiedereingliederung in den
Arbeitsmarkt Hilfestellungen zu geben, ist auch Aufgabe des kommunalen Trägers der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II als flankierende Leistung nach § 16 Abs. 2 SGB II.
Nach Einschätzung der Tagesstätten ist z.Zt. von einem Bedarf von ca. 3 Leistungsbeziehern auszugehen. Die Maßnahmen dauern bis zu 6 Monate. Der Tagessatz beträgt zurzeit ca. 68 €. Bei einer
Nutzung an 4 Tagen in der Woche entstehen in der Regel Aufwendungen von rd. 5.000 € pro Person.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
2016
2017 Diff. 2017/2016
‐ 6.100
25.100 19.000
+ 0
3.200
3.200
+ 7.000
81.500 88.500
‐ 100
32.900 32.800
+ 2.500
167.100 169.600
+ 2.800
6.000
8.800
315.800 321.900
+ 6.100
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
Kennzahlen
I.
Gesundheitshilfen für Kinder und Jugendliche
2011
2012
2013
2014
2015
1.635
281
1.633
296
1.515
325
1.756
381
1.723
370
148
2.064
136
2.065
176
2.016
130
2.267
149
2.242
Zahnärztliche Regeluntersuchungen in Kindergärten und Schulen
2011
2012
2013
2014
2015
a) Einschulungsuntersuchungen
b) Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen
c) schulärztliche Untersuchungen zur Feststellung des
sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF)
Summe
II.
a) Anzahl der untersuchten Kindergartenkinder (3 bis 6
Jahre)
b) Anzahl der untersuchten Schülerinnen und Schüler
Summe
4.884 4.456 3.840
8.342 7.717 6.223
13.226 12.173 10.063
3.684 4.812
4.541 5.441
8.225 10.253
III. Hilfen für psychisch kranke, seelisch behinderte und abhängigkeitskranke Menschen
Anzahl im Kalenderjahr:
a) Anzahl der betreuten psychisch kranken Menschen
b) Anzahl der betreuten suchtkranken Menschen
c) Anzahl der betreuten kranken Menschen mit
Doppeldiagnose
Summe
d) Kriseninterventionen
davon: sofortige Unterbringung nach PsychKG
2011
2012
2013
2014
2015
384
71
396
86
367
93
599
205
682
245
58
513
56
538
53
513
109
913
129
1.056
73
10
78
7
69
11
106
20
131
27
503
IV. AIDS/HIV
(Jeder Test beinhaltet mindestens 2 Beratungen)
Anzahl der AIDS/HIV-Tests
504
2011
2012
2013
2014
2015
80
79
122
152
136
Produkt: 414 04 - Gesundheitsschutz
Produktbereich:
070
Gesundheitsdienste
Budget:
400 530 000
Gesundheit
Gremium:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Verantwortlich:
Herr Dr. B. Ziemer / Frau K. Steinhausen
Produktdefinition:
Kurzbeschreibung:
- Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, umweltbezogener
Gesundheitsschutz
- Aufsicht über Angehörige der Gesundheitsberufe und über Einrichtungen des
Gesundheitswesens
Auftragsgrundlage:
IfSG, HygieneVO, ÖGDG, UIG, Verordnungen zum Leichen-/Friedhofswesen,
BImSchG, TrinkVO, EG-Richtlinie für Badegewässer, VO zur Regel. der Zust. nach
Rechtsvorschriften für nichtärztliche und nicht-tierärztliche Heilberufe,
Berufsanerkennungsdurchführungsverordnung - BerufsanDVO NRW -,
Heilpraktikergesetz, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutengesetz, Gesetz über den
Beruf des Logopäden, Krankenpflegegesetz, Hebammengesetz,
Rettungsassistentengesetz, Orthoptistengesetz, MTA-Gesetz, Diätassistentengesetz,
Masseur- und Physiotherapeutengesetz, sowie die entsprechenden Ausbildungs- und
Prüfungsordnungen, Krankenhausgesetz, ApoG, ChemG, GefStoffVO, BtMG, AMG,
MPG u.a.
Strategische Ziele:
- Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten durch Aufdecken von
Infektionsketten und deren Unterbrechung sowie adäquate Beratung der Bürgerinnen
und Bürger
- Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinflüssen, Förderung gesunder
Wohn- und Wohnumfeldverhältnisse
- Schutz der Bevölkerung vor mikrobiologischen und chemischen Risiken im
Trinkwasser und damit Sicherstellung der Unbedenklichkeit von Wasser für den
menschlichen Gebrauch
- Sicherung der Qualität der Heil- und Heilhilfsberufe
- Überwachung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung, Überwachung des
Arzneimittelverkehrs zum Schutz der Kranken
- Sicherstellung von ausreichender Hygiene zum Schutz der Bevölkerung vor
übertragbaren Krankheiten in Einrichtungen des Gesundheitswesens und Einrichtungen
gemäß § 17 ÖGDG
Zielgruppen:
- Bevölkerung des Kreises Euskirchen, andere Behörden, Träger von Einrichtungen
- Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker, Angehörige der nichtärztlichen Heilberufe
(Krankenpflegepersonal, Masseure und med. Bademeister, Physiotherapeuten,
Desinfektoren usw.) und Schüler der Schulen für nichtärztliche Heilberufe
- Krankenhäuser, Heime, Arztpraxen, Pflegedienste, Freizeiteinrichtungen, Schulen,
Kindergärten
- Gewerbebetriebe, Lebensmittelläden, Heime, Freizeiteinrichtungen, Schulen,
Kindergärten, Betreiber von Wasserversorgungsanlagen und Badeeinrichtungen
505
Teilergebnisplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
070
070414
07041404
Bezeichnung
01
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
09
+/-Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
11
- Personalaufwendungen
12
- Versorgungsaufwendungen
13
- Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen
14
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
17
= Ordentliche Aufwendungen
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21
= Finanzergebnis (Z. 19, 20)
22
Gesundheitsdienste
Gesundheitsschutz und -pflege
Gesundheitsschutz
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(Z. 18, 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24)
26
= Ergebnis (Z. 22, 25)
27
+ Erträge aus int. Leistungsbeziehungen
28
- Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen
29
= Teilergebnis (Z. 26,27,28)
506
105.907,00
115.000
115.000
115.000
115.000
115.000
46.209,42
2.100
2.100
2.100
2.100
2.100
152.916,42
117.100
117.100
117.100
117.100
117.100
401.391,07
425.700
428.700
433.000
437.300
441.600
35.414,34
27.000
27.000
27.000
27.000
27.000
500
500
500
500
500
12.010,11
19.500
18.500
18.500
18.500
18.500
448.815,52
472.700
474.700
479.000
483.300
487.600
-295.899,10
-355.600
-357.600
-361.900
-366.200
-370.500
-295.899,10
-355.600
-357.600
-361.900
-366.200
-370.500
-295.899,10
-355.600
-357.600
-361.900
-366.200
-370.500
4.261,04
180.700
190.300
191.500
193.400
195.800
-300.160,14
-536.300
-547.900
-553.400
-559.600
-566.300
800,00
Teilfinanzplan
Kreis Euskirchen
Produktbereich
Produktgruppe
Produkt
Nr.
01
070
070414
07041404
Bezeichnung
Gesundheitsdienste
Gesundheitsschutz und -pflege
Gesundheitsschutz
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
+ Sonstige Einzahlungen
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
09
107.287,70
115.000
115.000
115.000
115.000
115.000
27.144,76
2.100
2.100
2.100
2.100
2.100
= Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
134.432,46
117.100
117.100
117.100
117.100
117.100
10
- Personalauszahlungen
448.313,59
425.700
428.700
433.000
437.300
441.600
11
- Versorgungsauszahlungen
12
- Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
35.246,84
27.000
27.000
27.000
27.000
27.000
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
12.010,11
18.500
17.500
17.500
17.500
17.500
495.570,54
471.200
473.200
477.500
481.800
486.100
-361.138,08
-354.100
-356.100
-360.400
-364.700
-369.000
575,37
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
575,37
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
-575,37
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
14
- Transferauszahlungen
15
- Sonstige Auszahlungen
16
= Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen
20
+ Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden
25
- Ausz. für Baumaßnahmen
26
- Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen
27
- Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen
28
- Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30)
507
Investitionen
Kreis Euskirchen
Investitionsmaßnahme
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
VE
Plan
2018
Plan
2019
2020
bisher
bereitgest
ellt
(bis VJ)
UNTERHALB DER
WERTGRENZE
51
I414041900 Veräußerung von beweglichem
Anlagevermögen
51
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung
von Sachanlagen
I414042600 VG > 410 Euro
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-575
-1.000
-575
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.575
-1.575
-845
I414042620 VG < 410 Euro
-845
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
I414042630 VG < 410 (35 II GemHVO)
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.382
-1.000
-1.000
-1.000
-1.000
-1.382
-1.000
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
bew. Anlageverm.
-1.000
Summe
-575
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-3.752
Gesamtsumme
-575
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-2.000
-3.752
508
Gesamtein
/auszahlun
gen
Standardkennzahlen
Produkt 414 04 - Gesundheitsschutz
(Budget 400 530 000)
Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165
HH 2016
HH 2017
70,8%
70,8%
Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand
0,0%
0,0%
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Anteil des sonstigen ord. Aufwands am
Gesamtproduktaufwand
3,0%
2,8%
Teilergebnis je Einwohner (€/EW)
-2,81
-2,87
Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW)
2,42
2,46
Transferaufwand je Einwohner (€/EW)
0,00
0,00
Personalintensität
Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am
Gesamtproduktaufwand
Transferleistungen
509
414 04 – Gesundheitsschutz
(Budget 400 530 000 – Gesundheit)
Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit
Zeile 4 des Ergebnisplans (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) beinhaltet die Verwaltungsgebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen für z.B.
Belehrungen nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz
Infektionshygienische Überwachung gemäß § 36 Abs. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz i. V.
m. § 17 ÖGDG von Krankenhäusern, Dialyseeinrichtungen, Praxiskliniken gem.
Gewerbeordnung, Obdachlosenunterkünften, Kindergärten, Pflegeheimen und
Einrichtungen nach Hygieneverordnung wie Tatoo- und Piercingstudios, Fußpfleger
Gebühren für die Tätigkeit des Amtsapothekers
Amtshandlungen nach der Trinkwasserverordnung
In Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) werden die Aufwendungen nachgewiesen, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten von Ärzten, Hygienekontrolleuren
und Mitarbeiterinnen des Labors im Bereich des Gesundheitsschutzes gemäß Infektionsschutzgesetz
entstehen (interne und externe Laborkosten z. B. für Stuhlproben, Wasserproben, Röntgenuntersuchungen, Desinfektionsmittel usw.).
Bei den Aufwendungen in Zeile 16 des Ergebnisplans handelt es sich überwiegend um Kosten der
fachlichen Fort- und Weiterbildung für im Bereich des Gesundheitsschutzes tätige Mitarbeiter-/innen,
z.B. bei der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen, beim Landesinstitut für den öffentlichen
Gesundheitsdienst sowie um Reisekosten für Dienstreisen von Hygienekontrolleuren, einem Arzt und
dem Amtsapotheker für Überwachungsaufgaben und Kontrolltätigkeiten.
In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese
gliedern sich wie folgt:
Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
5811001 ILB Versorgung / Beihilfe
5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte
5811004 ILB Immobilienmanagement
5811005 ILB EDV (Normalleistung)
5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche
5811010 ILB Druckerei
Summe
510
2016
2017 Diff. 2017/2016
+ 5.300
35.900 41.200
‐ 100
1.300
1.200
+ 3.700
40.900 44.600
+ 0
16.500 16.500
+ 1.700
83.800 85.500
‐ 1.000
2.300
1.300
180.700 190.300
+ 9.600
511
Kennzahlen
I.
Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
a) Anzahl der gemeldeten Infektionserkrankungen ohne TBC
b) Anzahl der Meldungen von TBC-Erkrankungen
c) Anzahl der Umgebungsuntersuchungen TBC
II.
2011
2012
2013
2014
2015
677
5
233
512
15
581
854
8
297
532
19
492
800
20
494
2011
2012
2013
2014
2015
58
68
66
161
129
144
9
11
68
21
71
154
100
230
9
29
0
7
21
118
207
170
191
139
202
100
546
223
525
235
2011
2012
2013
2014
2015
Hygieneüberwachung
a) Anzahl der Begehungen in Krankenhäusern, Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes
Operieren, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen, Einrichtungen des
Heimgesetzes oder vergleichbaren Einrichtungen
b) Anzahl der Begehungen in Einrichtungen nach der
Hygieneverordnung NRW (z.B. Kosmetik-, Fußpflege-, Tatoo-,
Piercingstudios)
c) Anzahl der Begehungen in Einrichtungen, in denen überwiegend
Kinder und Jugendliche betreut werden (z.B. Schulen, Kindergärten)
d) Anzahl der Begehungen in Gemeinschaftsunterkünften nach § 36
IfSG (z.B. Obdachlosen-, Asylbewerberheime)
e) Anzahl der Besichtigungen und Beratungen nach TrinkwV
aufgrund auffälliger Untersuchungsbefunde:
- Öffentliche Trinkwasserversorgungsanlagen, Einzelwasserversorgungsanlagen (Kleinanlagen) und Hausinstallationen
- Schwimmbäder und Badegewässer
III. Belehrungen
Anzahl der Bescheinigungen gemäß § 43 Abs. 1 IfSG für Personal
beim gewerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln
2.581 2.418 2.553 2.753 2.594
IV. Berufsgruppen
Anzahl der Entscheidungen über Erlaubnisse und Berufsverbote
nichtärztlicher Heilberufe
V.
2011
2012
2013
2014
2015
117
95
87
86
91
2011
2012
2013
2014
2015
14
20
19
18
36
35
3
0
34
31
0
33
33
0
5
0
4
7
0
2011
2012
2013
2014
2015
Arzneimittel-, Gefahrstoff- und Apothekenwesen
a) Anzahl der Apothekenüberprüfungen und Betriebserlaubnisse
b) Anzahl der Arzneimittelüberprüfungen in Krankenhäusern,
Altenheimen etc.
c) Anzahl der Überprüfungen des Gefahrstoffhandels
davon: mit Beanstandungen
VI. Bestattungswesen
Anzahl der überprüften Totenscheine
davon: mit An- und Nachfragen
512
2.026 2.078 2.330 2.458 2.354
913 1.078 1.212 1.568 1.704