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Beschlussvorlage GB (Haushaltsentwurf 2017 - Budget 400)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
2,8 MB
Datum
05.04.2017
Erstellt
24.01.17, 10:02
Aktualisiert
24.01.17, 10:02

Inhalt der Datei

Ergebnis- und Finanzpläne einschließlich Erläuterungen Geschäftsbereich IV Überblick Budget 400 169 Budget 400 400 001 030 242 01 030 243 01 030 243 02 050 351 01 Regionale Schulberatungsstelle Schulverwaltung Schulamt für den Kreis Euskirchen BAFöG 173 179 187 195 Budget 400 400 002 030 231 01 Thomas-Eßer-Berufskolleg 205 Budget 400 400 003 030 231 02 Berufskolleg Eifel 219 Budget 400 400 004 030 221 01 Hans-Verbeek-Schule 231 Budget 400 400 005 030 221 02 St. Nikolaus-Schule 243 Budget 400 400 006 030 221 05 Matthias-Hagen-Schule 257 Budget 400 400 007 030 221 06 Stephanusschule 271 Budget 400 400 008 030 221 04 Don-Bosco-Schule 283 Budget 400 430 000 040 271 01 040 271 02 Veranstaltungen Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule 291 307 Budget 400 500 001 050 322 01 050 331 01 050 343 04 050 343 06 Leistungen für Schwerbehinderte nach SBG IX Förderung von Trägern der Wohlfahrtsverbände Heimaufsicht Betreuung nach dem Betreuungsgesetz 315 323 331 337 Budget 400 500 002 050 313 01 050 331 02 050 332 01 050 333 01 050 334 01 050 335 01 050 336 01 050 337 01 Bildung und Teilhabe für Asylbewerber Pflegewohngeld (PfG NW) Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) Leistungen bei Krankheit (SGB XII) Leistungen bei Behinderung (SGB XII) Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII) Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (SGB XII) 345 351 361 373 383 391 401 411 167 050 050 050 338 01 351 02 351 04 Budget 400 500 003 050 312 01 050 312 03 Budget 400 500 004 060 363 07 060 368 01 Budget 400 530 000 070 414 01 070 414 02 070 414 03 070 414 04 168 Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII) Leistungen nach den Bundeskindergeldgesetz Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) 417 423 431 Grundsicherungsleistungen nach SGB II Personalleistungen des Kreises im Jobcenter 439 457 Betreuungsgeld Elterngeld und Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und -zeitgesetz 465 471 Gesundheitsförderung Gutachten und Stellungnahmen Gesundheitshilfe Gesundheitsschutz 479 487 495 505 Budget 400 Ergebnisplan 2017 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Ordentliche Erträge Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Finanzerträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Finanzergebnis Ordentliches Ergebnis Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Jahresergebnis Erträge aus internen Leistungsbeziehungen Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Ergebnis 400 400 0 -743.900 0 -4.600 -49.500 -53.900 -4.000 0 0 -855.900 1.298.200 0 2.572.800 204.300 218.600 834.700 5.128.600 4.272.700 0 0 0 4.272.700 0 0 0 4.272.700 0 3.501.400 7.774.100 400 430 0 -547.500 0 -725.000 0 0 0 0 0 -1.272.500 698.000 0 515.600 3.900 0 115.200 1.332.700 60.200 0 0 0 60.200 0 0 0 60.200 0 151.200 211.400 400 500 -3.200.000 -672.200 -1.218.500 -30.100 0 -26.129.200 -1.600 0 0 -31.251.600 6.571.000 0 1.774.000 100 30.909.000 27.371.300 66.625.400 35.373.800 0 0 0 35.373.800 0 0 0 35.373.800 0 1.406.100 36.779.900 400 530 0 -107.500 0 -418.000 0 -32.700 0 0 0 -558.200 1.979.900 0 69.200 2.000 522.500 74.800 2.648.400 2.090.200 0 0 0 2.090.200 0 0 0 2.090.200 0 713.600 2.803.800 Summe Budget 400 -3.200.000 -2.071.100 -1.218.500 -1.177.700 -49.500 -26.215.800 -5.600 0 0 -33.938.200 10.547.100 0 4.931.600 210.300 31.650.100 28.396.000 75.735.100 41.796.900 0 0 0 41.796.900 0 0 0 41.796.900 0 5.772.300 47.569.200 169 170 Budget 400 400 001 171 172 Produkt: 242 01 - Regionale Schulberatungsstelle Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 400 400 001 Schulverwaltung Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Frau B. Remmert Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Die Regionale Schulberatungsstelle bietet psychologisch-pädagogische Beratung für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte sowie weitere Akteure des Schulwesens im Kreis Euskirchen bei schulischen Fragestellungen. Auftragsgrundlage: Kreistagsbeschluss vom 20.06.2007, Kooperationsvertrag mit dem Land NRW vom 15.10.2007 (freiwillige Aufgabe) Strategische Ziele: Psychologisch-pädagogische Beratung und Unterstützung bei schulischen Fragestellungen von 1. Schülerinnen und Schülern, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten 2. Lehrkräften 3. weiteren Akteuren des Schulwesens mit jeweils möglichst geringer Wartezeit zwischen Anmeldung und erstem Kontakt mit Fachmitarbeiter/in (telefonisch oder persönlich). Vernetzung und Kooperation mit allen regionalen Akteuren schulischer und ausserschulischer Bildung und Erziehung im Bildungsnetzwerk des Kreises Euskirchen. Zielgruppen: Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Akteure des Schulwesens im Kreis Euskirchen 173 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 030 030242 03024201 Bezeichnung 01 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Schulträgeraufgaben Fördermaßnahmen für Schüler Regionale Schulberatungsstelle = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 174 128.158,74 1.514,57 128.900 97.500 98.300 99.400 100.300 2.100 2.100 2.100 2.100 2.100 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 4.112,15 4.700 4.700 4.700 4.700 4.700 133.785,46 136.700 105.300 106.100 107.200 108.100 -133.785,46 -136.700 -105.300 -106.100 -107.200 -108.100 -133.785,46 -136.700 -105.300 -106.100 -107.200 -108.100 -133.785,46 -136.700 -105.300 -106.100 -107.200 -108.100 50,10 45.100 37.300 36.900 37.300 37.900 -133.835,56 -181.800 -142.600 -143.000 -144.500 -146.000 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 030 030242 03024201 Bezeichnung Schulträgeraufgaben Fördermaßnahmen für Schüler Regionale Schulberatungsstelle Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 126.811,50 128.900 97.500 98.300 99.400 100.300 994,62 2.100 2.100 2.100 2.100 2.100 3.553,70 3.700 3.700 3.700 3.700 3.700 131.359,82 134.700 103.300 104.100 105.200 106.100 -131.359,82 -134.700 -103.300 -104.100 -105.200 -106.100 2.094,00 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.094,00 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 -2.094,00 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 175 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE Plan 2018 Plan 2019 2020 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I242012600 VG > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.536 -1.000 -1.536 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -3.180 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -7.547 -3.180 I242012620 VG < 410 Euro I242012630 VG < 410 (35 II GemHVO) -7.547 -558 -1.000 -558 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -3.006 -3.006 Summe -2.094 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -13.732 Gesamtsumme -2.094 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -13.732 176 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 242 01 - Regionale Schulberatungsstelle (Budget 400 400 001) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 HH 2017 71,6% 69,0% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 2,6% 3,3% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -0,95 -0,75 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,68 0,51 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 177 242 01 – Regionale Schulberatungsstelle (Budget 400 400 001 – Schulverwaltung) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: 2016 2017 Diff. 2017/2016 ‐ 100 700 600 ‐ 200 500 300 ‐ 1.800 12.200 10.400 ‐ 300 7.400 7.100 ‐ 5.400 23.800 18.400 + 0 500 500 45.100 37.300 ‐ 7.800 Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe Kennzahlen 2015 1. Schülerinnen und Schüler und Eltern 1.1. Anzahl in Anspruch genommener Beratungen 1.2. Wartezeit in Kalenderwochen 209 6 2. Lehrerinnen und Lehrer u.a. 2.1. Anzahl in Anspruch genommener Beratungen 2.2. Wartezeit in Kalenderwochen 80 2 3. Anzahl Veranstaltungen (Fortbildungen/Supervision etc.) 38 178 Produkt: 243 01 - Schulverwaltung Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 400 400 001 Schulverwaltung Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Herr A. Hahn Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben als Serviceleistung für die kreiseigenen Schulen sowie Mitwirkung und Vorbereitung von entwicklungsrelevanten Entscheidungsprozessen zur zentralen Steuerung der Schulen. Im Bedarfsfalle Gewährung von Zuschüssen an das Fachseminar für Altenpflege der DRKSchwesternschaft "BONN" e.V. sowie Erstattung der Kosten für externe Schüler an das Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft auf der Grundlage geschlossener Vereinbarungen. Aufbau und Weiterentwicklung eines Regionalen Bildungsnetzwerks im Kreis Euskirchen. Auftragsgrundlage: Schulgesetz, Kreisordnung, Hauptsatzung und Dienstanweisung des Kreises Euskirchen Strategische Ziele: Schaffung der finanziellen und sächlichen Voraussetzungen zum Betrieb der kreiseigenen Schulen Zielgruppen: Schulleitungen, Sekretärinnen der kreiseigenen Schulen, Schüler und deren Erziehungsberechtigte 179 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 030 030243 03024301 Bezeichnung 01 Schulträgeraufgaben Sonstige schulische Aufgaben Schulverwaltung Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 471.298,14 865.000 504.100 504.100 504.100 504.100 15.000 11.000 11.000 11.000 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 482.427,89 865.000 519.100 515.100 515.100 515.100 11 - Personalaufwendungen 239.688,53 232.800 290.300 293.200 296.200 299.100 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 22.506,40 25.300 25.300 25.300 25.300 25.300 14 - Bilanzielle Abschreibungen 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 15 - Transferaufwendungen 29.034,11 30.000 36.000 36.000 36.000 36.000 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 7.193,60 19.300 19.300 19.300 19.300 19.300 17 = Ordentliche Aufwendungen 298.422,64 308.400 371.900 374.800 377.800 380.700 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 184.005,25 556.600 147.200 140.300 137.300 134.400 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 184.005,25 556.600 147.200 140.300 137.300 134.400 184.005,25 556.600 147.200 140.300 137.300 134.400 5.084,92 141.800 171.400 173.400 175.200 177.500 178.920,33 414.800 -24.200 -33.100 -37.900 -43.100 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 180 11.129,75 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 030 030243 03024301 Bezeichnung Schulträgeraufgaben Sonstige schulische Aufgaben Schulverwaltung Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 29.784,11 30.000 36.800 36.800 36.800 36.800 15.000 11.000 11.000 11.000 11.129,75 40.913,86 30.000 51.800 47.800 47.800 47.800 237.509,77 232.800 290.300 293.200 296.200 299.100 17.337,21 25.300 25.300 25.300 25.300 25.300 29.034,11 30.000 36.000 36.000 36.000 36.000 5.824,77 19.300 19.300 19.300 19.300 19.300 289.765,23 307.400 370.900 373.800 376.800 379.700 -248.851,37 -277.400 -319.100 -326.000 -329.000 -331.900 1.245.000 1.245.000 1.245.000 1.245.000 1.245.000 1.245.000 1.245.000 1.245.000 -1.245.000 -1.245.000 -1.245.000 -1.245.000 59,37 441.514,03 441.514,03 441.514,03 181 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE Plan 2018 Plan 2019 2020 bisher bereitgest ellt (bis VJ) OBERHALB DER WERTGRENZE I243012500 Gute Schule 2020 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen Summe -1.245.000 -1.245.000 -1.245.000 -1.245.000 -1.245.000 -1.245.000 -1.245.000 -1.245.000 -1.245.000 -1.245.000 -1.245.000 -1.245.000 UNTERHALB DER WERTGRENZE -2.434 I243012600 VG > 410 Euro -2.434 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.964 I243012620 VG < 410 Euro -1.964 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.748 I243012630 VG < 410 (35 II GemHVO) -1.748 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. Summe -6.147 Gesamtsumme 182 -1.245.000 -1.245.000 -1.245.000 -1.245.000 -6.147 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 243 01 - Schulverwaltung (Budget 400 400 001) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 HH 2017 60,7% 62,3% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 6,7% 6,6% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 4,3% 3,6% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) 2,17 -0,13 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 1,43 1,77 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,16 0,19 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 183 243 01 – Schulverwaltung (Budget 400 400 001 – Schulverwaltung) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) enthält: Zeile 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 4140000 Zuw. lfd Zwecke vom Bund 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land 4141008 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Kultur und Schule) 4141100 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Konsumtiver Anteil 4144000 Zuw. lfd Zwecke vom s. ö. Ber. Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 0 0 0 + 0 0 0 ‐ 6.800 ‐30.000 ‐36.800 + 367.700 ‐835.000 ‐467.300 + 0 0 0 ‐865.000 ‐504.100 + 360.900 SK 4141008 Hier wird die Zuweisung des Landes (36.800 €) für die Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (NRW Landesprogramm Kultur und Schule) ausgewiesen. Die Weiterleitung ist in Zeile 15 veranschlagt. SK 4141100 Nach dem jährlichen GFG sind pauschale Zuweisungen zur Unterstützung der kommunalen Aufwendungen im Schulbereich durch das Land NRW vorgesehen. Diese Landesmittel können im Rahmen des § 30 SchVG für den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und Leasing von Schulgebäuden sowie für die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt werden. Werden die Mittel für investive Zwecke verwandt, müssen in der Bilanz Sonderposten eingestellt werden und entsprechend der Nutzungsdauer aufgelöst werden. Beim Produkt 111 19 - Immobilienmanagement - sind für die Modernisierung und Sanierung der kreiseigenen Schulen entsprechende Mittel eingeplant. In dieser Höhe wird die Schul-/Bildungspauschale aufgelöst. Buchungstechnisch wird der Aufwand im Produkt 111 19 auf die einzelnen Schulprodukte verrechnet. Die Schul/Bildungspauschale wird zentral für diese Produkte bei 243 01 aufgelöst. Ausgenommen hiervon sind die auf die Produkte 221 05 „Matthias-Hagen Schule“ und 221 06 „Stephanusschule“ entfallenden Anteile, da es sich hierbei um eigene Einrichtungen nach § 56 Abs. 4 KrO handelt, für die eine differenzierte Umlage erhoben werden muss. Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5238000 Erstattungen übrige Bereiche 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5281000 Sachkosten 5281026 Sachkosten (Landesprogramm Kultur und Schule) 5291008 Sonstige Dienstleistungen (Schüler‐Online) 5291009 Sonstige Dienstleistungen (Bildungsportal) Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 0 23.700 23.700 + 0 300 300 + 0 500 500 + 0 800 800 + 0 0 0 + 0 0 0 25.300 25.300 + 0 SK 5238000 Nachgewiesen wird der Aufwand für die Beschulung externer Schüler aus dem Gebiet des Kreises Euskirchen (Südkreis) in der Priv. Kath. Schule für Erziehungshilfe (Förderschule) im Hermann-JosefHaus in Kall-Urft (Vereinbarung vom 20.3./31.03.1995) in Höhe von voraussichtlich 23.700 €. Der maßgebliche Tagessatz beläuft sich auf 4,99 € je Kind und Tag. In Zeile 15 werden die Transferaufwendungen (36.000 €) für die Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (NRW Landesprogramm Kultur und Schule) nachgewiesen. Die Zuweisung ist in Zeile 2 184 veranschlagt. Ein Betrag von 800 € „Moderationsgelder“ wird in Zeile 13 (Sachkonto 5281026) veranschlagt und wurde bisher nicht gefördert. In Zeile 16 ist insbesondere ein Ansatz von 10.000 € für die gutachterliche Begleitung der Schulentwicklungsplanung ausgewiesen. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 7.600 40.000 47.600 + 0 600 600 ‐ 1.800 40.000 38.200 + 1.600 11.100 12.700 + 22.100 49.700 71.800 + 200 0 200 ‐ 100 400 300 141.800 171.400 + 29.600 Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811009 ILB Medienzentrum 5811010 ILB Druckerei Summe Kennzahlen I. Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler an kreiseigenen Schulen am 15.10. Anzahl: a) TEBK b) BKE c) HVS d) St. Nik. e) Don-Bosco f) Matthias-Hagen-Schule Summe II. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2.610 2.512 2.422 2.422 2.320 2.303 1.650 1.652 1.630 1.580 1.577 1.544 128 126 122 121 118 127 87 83 85 81 81 78 42 36 39 42 0 0 225 185 4.517 4.409 4.298 4.246 4.321 4.237 Hermann-Josef-Haus in Urft: Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Zeitraum 1.1. - 31.12. Anzahl (insgesamt) davon: Externe Schüler anzurechnende Schülermonate 2011 2012 2013 2014 2015 88 88 87 90 93 7 77 8 76 11 84 13 95 19 145 III. Fachseminar für Altenpflege: Anzahl der Schülerinnen und Schüler am 15.10. Anzahl davon: Schüler aus dem Kreisgebiet 2011 2012 2013 2014 2015 76 76 128 96 88 62 61 104 82 78 185 Erläuterungen zur Investitionstätigkeit Maßnahme: I243012500 Gute Schule 2020 Produkt: 03024301 Schulverwaltung Zeile 25 ‐ Auszahlungen für Baumaßnahmen Sachkonto 7851000 Ausz. für Hochbaumaßnahmen HH 2016 HH 2017 FP 2018 FP 2019 FP 2020 0 ‐1.245.000 ‐1.245.000 ‐1.245.000 ‐1.245.000 0 ‐1.245.000 ‐1.245.000 ‐1.245.000 ‐1.245.000 Aufgrund des vorliegenden Gesetzentwurfs der Landesregierung über ein Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) erfolgt zunächst an zentraler Stelle eine investive Mittelbereitstellung der voraussichtlich zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von rd. 4.980 T€ (Kreditkontingent siehe Produkt 612 02). Derzeit wird ein Konzept zum Umgang mit dem avisierten Programm erstellt, wobei es voraussichtlich auch zu teilweisen Verschiebungen in den Ergebnishaushalt kommen wird. Förderfähig sind grundsätzlich alle Investitionen (inkl. digitale Infrastruktur und Ausstattung) sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen. Eine Aktualisierung der Einplanung erfolgt im Laufe des Beratungsverfahrens. 186 Produkt: 243 02 - Schulamt für den Kreis Euskirchen Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 400 400 001 Schulverwaltung Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Herr A. Hahn Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben des Schulamtes als "Untere Schulaufsichtsbehörde" für die Grund-, Haupt- und Förderschulen im Kreisgebiet. Auftragsgrundlage: Schulgesetz, Geschäftsordnung Schulamt, Zuständigkeitsverordnungen Strategische Ziele: Sicherstellung der Unterrichtsversorgung durch bestmöglichen Einsatz der Lehrkräfte und Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung im Schulamtsbezirk Zielgruppen: Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen 187 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 030 030243 03024302 Bezeichnung 01 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Schulträgeraufgaben Sonstige schulische Aufgaben Schulamt für den Kreis Euskirchen = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 188 4.690,34 10.200 4.700 4.700 4.700 4.700 500 500 500 500 500 4.690,34 10.700 5.200 5.200 5.200 5.200 222.934,46 229.700 175.500 177.400 179.000 180.800 600 600 600 600 600 9.842,77 8.500 8.500 8.500 8.500 8.500 232.777,23 238.800 184.600 186.500 188.100 189.900 -228.086,89 -228.100 -179.400 -181.300 -182.900 -184.700 -228.086,89 -228.100 -179.400 -181.300 -182.900 -184.700 -228.086,89 -228.100 -179.400 -181.300 -182.900 -184.700 6.036,97 144.900 131.600 134.500 135.900 137.800 -234.123,86 -373.000 -311.000 -315.800 -318.800 -322.500 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 030 030243 03024302 Bezeichnung Schulträgeraufgaben Sonstige schulische Aufgaben Schulamt für den Kreis Euskirchen Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 4.690,34 10.200 4.700 4.700 4.700 4.700 500 500 500 500 500 4.690,34 10.700 5.200 5.200 5.200 5.200 219.192,62 229.700 175.500 177.400 179.000 180.800 600 600 600 600 600 9.842,77 8.500 8.500 8.500 8.500 8.500 229.035,39 238.800 184.600 186.500 188.100 189.900 -224.345,05 -228.100 -179.400 -181.300 -182.900 -184.700 189 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE Plan 2018 Plan 2019 2020 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I243022630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.244 -1.244 Summe -1.244 Gesamtsumme -1.244 190 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 243 02 - Schulamt für den Kreis Euskirchen (Budget 400 400 001) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 HH 2017 73,1% 71,1% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 2,2% 2,7% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -1,95 -1,63 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 1,47 1,18 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 191 243 02 – Schulamt für den Kreis Euskirchen (Budget 400 400 001 – Schulverwaltung) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) wird die Erstattung des Landes für die im Zusammenhang mit der Durchführung der jährlichen Sprachstandsfeststellungen entstehenden Kosten nachgewiesen. Diese bemisst sich an der Zahl der voraussichtlich teilnehmenden Kinder. Für das Jahr 2017 wird eine Erstattung in Höhe von 4.700 € erwartet. In Zeile 7 werden Erträge aus Zwangsgeldern für den Fall von Schulpflichtsverletzungen eingeplant. Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5281000 Sachkosten Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 0 100 100 + 0 500 500 600 600 + 0 In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe 192 2016 2017 Diff. 2017/2016 ‐ 900 50.100 49.200 ‐ 300 500 200 ‐ 6.600 32.100 25.500 ‐ 2.800 11.300 8.500 ‐ 2.600 50.500 47.900 ‐ 100 400 300 144.900 131.600 ‐ 13.300 Kennzahlen I. Anzahl der Schulen am 15.10. a) Grundschulen b) Hauptschulen c) Förderschulen Summe II. 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 42 11 10 63 42 11 10 63 42 11 10 63 38 10 10 58 37 10 10 57 36 10 10 56 35 8 10 53 33 7 8 48 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 6.662 2.220 1.084 9.966 6.643 1.834 1.214 9.691 6.605 1.554 1.167 9.326 Anzahl der Schülerinnen und Schüler am 15.10. 2008 a) Grundschulen b) Hauptschulen c) Förderschulen Summe 7.875 7.712 7.446 7.109 7.045 3.380 3.205 2.977 2.742 2.562 1.264 1.256 1.413 1.130 1.106 12.519 12.173 11.836 10.981 10.713 III. Anzahl der Lehrerstellen am 15.10. a) Grundschulen b) Hauptschulen c) Förderschulen Summe 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 389,32 223,60 221,12 834,04 395,88 227,15 227,22 850,25 377,78 217,20 264,64 859,62 387,37 211,96 216,41 815,74 390,17 209,22 217,54 816,93 382,90 195,55 228,55 807,00 377,86 150,85 255,09 783,80 387,06 128,44 248,36 763,86 IV. Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs 2007 / 2008 2008 / 2009 2009 / 2010 2010 / 2011 2011 / 2012 2012 / 2013 2013 / 2014 2014 / 2015 315 232 188 188 179 194 173 151 Verfahren zur Feststellung des Sprachstands 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl der getesteten Kinder 1.731 1.425 1.626 1.535 1.549 83 * Anzahl der begonnenen Verfahren V. 1.719 1.745 * Durch das zum 01.08.2014 in Kraft getretene "Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze" werden ab dem Jahr 2015 nur noch die Kinder zur Feststellung des Sprachstandes getestet, die keine Kindertageseinrichtung besuchen oder Kinder, deren Eltern der Bildungsdokumentation in der KITA nicht zustimmen. 193 194 Produkt: 351 01 - BAFÖG Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 400 001 Schulverwaltung Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Herr A. Hahn Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Gewährung individueller Ausbildungsförderung entsprechend der Neigung, Eignung und Leistung des Auszubildenden, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen Auftragsgrundlage: Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) und Ausführungsgesetz zum BAföG Strategische Ziele: Ermöglichung der Ausbildung durch finanzielle Unterstützung Zielgruppen: Schüler/innen der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, der Berufsfach-, Fachund Fachoberschulen, der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung ab Klasse 10, der Abendhauptschulen, Abendrealschulen und Abendgymnasien, der Kollegs und Berufsaufbauschulen sowie der Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen 195 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050351 05035101 Bezeichnung 01 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Soziale Leistungen Sonstige soziale Leistungen BAFÖG = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 196 69.371,11 62.900 82.100 82.900 83.800 84.600 100 100 100 100 100 3.366,71 3.300 3.300 3.300 3.300 3.300 72.737,82 66.300 85.500 86.300 87.200 88.000 -72.737,82 -66.300 -85.500 -86.300 -87.200 -88.000 -72.737,82 -66.300 -85.500 -86.300 -87.200 -88.000 -72.737,82 -66.300 -85.500 -86.300 -87.200 -88.000 4.163,51 62.500 79.200 81.800 82.800 83.900 -76.901,33 -128.800 -164.700 -168.100 -170.000 -171.900 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050351 05035101 Bezeichnung Soziale Leistungen Sonstige soziale Leistungen BAFÖG Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 68.951,52 62.900 82.100 82.900 83.800 84.600 100 100 100 100 100 3.366,71 3.300 3.300 3.300 3.300 3.300 72.318,23 66.300 85.500 86.300 87.200 88.000 -72.318,23 -66.300 -85.500 -86.300 -87.200 -88.000 197 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE Plan 2018 Plan 2019 2020 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I351012630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -443 -443 Summe -443 Gesamtsumme -443 198 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 351 01 - BAFÖG (Budget 400 400 001) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 HH 2017 73,1% 71,4% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 2,6% 2,0% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -0,67 -0,86 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,49 0,62 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 199 351 01 – BAFÖG (Budget 400 400 001 – Schulverwaltung) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Die BAFöG–Leistungen werden direkt im Landeshaushalt gebucht. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe 200 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 4.200 31.300 35.500 + 800 8.100 8.900 + 1.000 4.200 5.200 + 10.600 18.800 29.400 + 100 100 200 62.500 79.200 + 16.700 Kennzahlen I. Anzahl der Förderfälle über das Gemeinsame Gebietsrechenzentrum (GGRZ) 2011 Erstanträge davon: Ablehnungen Wiederholungsanträge davon: Ablehnungen Andere Eingabewertbogen * Summe 2012 2013 2014 2015 277 292 415 422 397 49 55 131 106 78 248 276 272 243 258 16 17 25 15 29 562 613 761 723 479 1.087 1.181 1.448 1.388 1.134 * Änderungsdienst, z.B. Änderung der Anschrift, der Bankverbindung II. Geleistete Zahlungen 2011 Geleistete Zahlungen (T€) 2012 2013 2014 2015 2.315 2.117 2.154 1.853 1.767 351 01: Anzahl Anträge 700 600 281 272 243 415 422 397 2013 2014 2015 500 400 247 253 239 258 276 249 248 228 300 200 402 263 240 226 2006 2007 2008 100 285 268 277 292 2009 2010 2011 2012 0 2005 Erstanträge Wiederholungsanträge 201 202 Budget 400 400 002 203 204 Produkt: 231 01 - Thomas-Eßer-Berufskolleg Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 400 400 002 Thomas-Eßer-Berufskolleg Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Herr Jürgen Tilk Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Das Berufskolleg umfasst die Bildungsgänge der Berufsschule, der Berufsfachschule und der Fachschule. Die Bildungsgänge der Berufsschule bereiten zusammen mit dem Lernort Betrieb auf Berufsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung vor ( Abschlüsse der Sekundarstufe II ). Die Abschlüsse der Sekundarstufe I können nachgeholt werden. Die übrigen Bildungsgänge sind Angebotschulen, die nachfrageorientiert vorgehalten werden. Der Kreis ist als Träger des Berufskollegs für Bereitstellung von nichtlehrendem Personal (Schulsekretärinnen und Schulhausmeister) sowie der sächlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Beschulung von Schüler/innen in wirtschaftlichen, technischen und sozialen Bereichen verantwortlich. Auftragsgrundlage: Schulgesetz, Nebengesetze, Ausführungsvorschriften, Entscheidungen des Schulträgers Strategische Ziele: Das Berufskolleg vermittelt in einem differenzierten Unterrichtssystem in einfach- und doppeltqualifizierenden Bildungsgängen eine berufliche und allgemeinbildende Qualifizierung. Außerdem können Abschlüsse der Sekundarstufe I nachgeholt werden. Zielgruppen: Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Kreisgebiet sowie deren Erziehungsberechtigte, Betriebe und Unternehmen. 205 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 030 030231 03023101 Bezeichnung 01 Schulträgeraufgaben Berufskollegs Thomas-Eßer-Berufskolleg Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 19.130,03 30.700 49.600 57.200 63.200 72.000 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 4.083,50 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 5.448,79 5.400 5.400 5.400 5.400 5.400 07 + Sonstige ordentliche Erträge 36.044,22 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 64.706,54 41.100 60.000 67.600 73.600 82.400 11 - Personalaufwendungen 118.374,27 132.300 138.200 139.600 140.900 142.300 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 716.720,91 761.900 798.400 810.600 820.600 820.600 14 - Bilanzielle Abschreibungen 1.604,65 113.600 108.500 113.800 113.700 124.900 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 158.076,71 131.900 142.300 142.500 143.500 143.500 17 = Ordentliche Aufwendungen 994.776,54 1.139.700 1.187.400 1.206.500 1.218.700 1.231.300 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) -930.070,00 -1.098.600 -1.127.400 -1.138.900 -1.145.100 -1.148.900 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) -930.070,00 -1.098.600 -1.127.400 -1.138.900 -1.145.100 -1.148.900 -930.070,00 -1.098.600 -1.127.400 -1.138.900 -1.145.100 -1.148.900 390,05 1.220.700 1.315.200 1.239.100 1.247.100 1.250.900 -930.460,05 -2.319.300 -2.442.600 -2.378.000 -2.392.200 -2.399.800 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 206 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 030 030231 03023101 Bezeichnung Schulträgeraufgaben Berufskollegs Thomas-Eßer-Berufskolleg Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 17.208,98 7.300 9.700 9.700 9.700 9.700 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 4.083,50 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 5.220,00 5.400 5.400 5.400 5.400 5.400 07 + Sonstige Einzahlungen 4.555,49 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 31.067,97 17.700 20.100 20.100 20.100 20.100 10 - Personalauszahlungen 122.599,99 132.300 138.200 139.600 140.900 142.300 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 713.772,77 761.900 798.400 810.600 820.600 820.600 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 103.203,82 114.600 121.300 121.500 122.500 122.500 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 939.576,58 1.008.800 1.057.900 1.071.700 1.084.000 1.085.400 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -908.508,61 -991.100 -1.037.800 -1.051.600 -1.063.900 -1.065.300 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 1.000.000 1.000.000 1.000.000 931.000 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 2.796,90 1.000.000 1.000.000 1.000.000 931.000 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 2.796,90 92.959,21 1.040.000 1.000.000 1.000.000 1.140.000 499.100 164.938,98 169.300 159.000 159.000 159.000 159.000 257.898,19 1.209.300 1.159.000 1.159.000 1.299.000 658.100 -255.101,29 -209.300 -159.000 -159.000 -368.000 -658.100 207 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE Plan 2018 Plan 2019 2020 bisher bereitgest ellt (bis VJ) OBERHALB DER WERTGRENZE -81.160 I231012505 Hochbaumaßnahmen (Umbau Trakt C) -81.160 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen I231012506 Hochbaumaßnahmen (Sanierung zentrale Gewerke) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -92.959 -1.000.000 -1.000.000 -2.389.100 1.000.000 1.000.000 -92.959 -1.000.000 -1.000.000 -1.000.000 1.000.000 -2.389.100 -1.000.000 I231012507 Herrichtung Barrierefreiheit -1.000.000 -389.100 931.000 -1.114.751 -1.000.000 -389.100 -1.114.751 -140.000 -110.000 -40.000 -140.000 -110.000 -40.000 -1.140.000 -499.100 -1.235.910 1.000.000 -40.000 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -40.000 Summe -92.959 -1.040.000 -1.000.000 -2.389.100 -1.000.000 UNTERHALB DER WERTGRENZE I231011900 Veräußerung von bewegl. Anlagevermögen 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 2.797 6.694 2.797 6.694 I231012500 Hochbaumaßnahmen (allgemein) -2.370 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -2.370 I231012600 VG > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.098 -6.000 -1.098 -6.000 I231012601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I231012605 Erwerb von Lizenzen > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -127.803 -135.000 -127.803 -135.000 -135.000 -135.000 -135.000 -135.000 -22.346 -3.000 -22.346 -3.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -33.813 -135.000 -135.000 -135.000 -135.000 -584.375 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -28.609 -33.813 -584.375 -28.609 -476 -3.000 -14.702 -476 -3.000 -14.702 -1.493 -115.018 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.493 -115.018 I231012625 Erwerb von Lizenzen < 410 Euro -3.974 -5.000 -3.974 -5.000 I231012620 VG < 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I231012621 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 E 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I231012630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I231012631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. Summe Gesamtsumme 208 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -890 -1.000 -1.000 -890 -1.000 -1.000 -6.860 -17.300 -6.860 -17.300 -19.000 -19.000 -19.000 -19.000 -162.142 -169.300 -159.000 -255.101 -1.209.300 -1.159.000 -2.389.100 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -18.343 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -7.103 -19.000 -19.000 -19.000 -19.000 -49.284 -159.000 -159.000 -159.000 -846.924 -1.159.000 -1.299.000 -658.100 -2.082.834 -18.343 -7.103 -49.284 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 231 01 - Thomas-Eßer-Berufskolleg (Budget 400 400 002) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 HH 2017 5,8% 5,7% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 5,6% 5,7% -12,13 -12,78 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,72 0,75 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen Teilergebnis je Einwohner (€/EW) 209 231 01 – Thomas-Eßer-Berufskolleg (Budget 400 400 002 – Thomas-Eßer-Berufskolleg) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) ist u.a. die Zuweisung des Landes (9.700 €) für die Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen (NRW Landesprogramm Kultur und Schule) nachgewiesen. Der Eigenanteil des Kreises beträgt 20%. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5281026) veranschlagt. Daneben wird in Zeile 2 die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen in Höhe von 39.900 € ausgewiesen. Hier handelt es sich um die Auflösung der Schul-/Bildungspauschale sowie der Investitionspauschale. Nach dem jährlichen GFG sind pauschale Zuweisungen zur Unterstützung der kommunalen Aufwendungen im Schulbereich durch das Land NRW vorgesehen (Schul-/Bildungspauschale). Diese Landesmittel können im Rahmen des § 94 Schulgesetz NRW für den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und Leasing von Schulgebäuden sowie die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt werden. Werden die Mittel für investive Zwecke verwandt, müssen in der Bilanz Sonderposten eingestellt und entsprechend der Nutzungsdauer des beschafften Vermögensgegenstandes aufgelöst werden. Das Gleiche gilt für die ertragswirksame Auflösung der Mittel der jährlichen Investitionspauschale nach dem GFG. Den hierdurch bewirkten Investitionen in Einrichtungsgegenstände der Schule werden Sonderposten gegenübergestellt, die ertragswirksam aufgelöst werden. In Zeile 5 des Ergebnisplans (Privatrechtliche Leistungsentgelte) ist die Beteiligung der Schüler an den Kosten des wöchentlichen Kochunterrichtes (2.500 €) nachgewiesen. Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält die zweckgebundene Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte (5.400 €). Gemäß Rd.Erl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom Januar 2004 erhalten die Schulen zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5291003) veranschlagt. Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz 5281000 Sachkosten 5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel 5281026 Sachkosten (Landesprogramm Kultur und Schule) 5281050 Sachkosten (Leonardo da Vinci Projekt) 5291001 Schülerbeförderungskosten 5291002 Schulwanderungen und ‐fahrten 5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr. Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 0 45.400 45.400 + 22.200 62.600 84.800 + 0 6.700 6.700 + 0 56.100 56.100 + 3.000 9.200 12.200 + 0 0 0 + 11.300 576.500 587.800 + 0 0 0 + 0 5.400 5.400 761.900 798.400 + 36.500 SK 5255000 Enthalten in dem Ansatz ist u.a. der Aufwand für den seit 2009 abgeschlossenen IT-Wartungsvertrag in Höhe von 18.200 €. SK 5271000 Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule) eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird 210 durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3 des Durchschnittswertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages. Auf dieser Grundlage ergibt sich ein Aufwandsansatz in Höhe von 84.800 €. SK 5281011 Grundlage für die Ermittlung des Aufwandsansatzes sind die Schülerzahlen und die je nach Schulform anzusetzende Schlüsselzahl. Des Weiteren sind Aufwendungen für die Teilnahme am Essen und die Kopierkosten hier enthalten. SK 5291001 Gem. § 97 Abs. 3 SchulG hat der Schulträger oder ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, im Rahmen eines besonderen Tarifangebotes Schülerzeitkarten anzubieten, die über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Nutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs berechtigen. Der Kreis Euskirchen bietet den Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) die Möglichkeit, ein derartiges Schülerticket zu nutzen. Das Schülerticket gilt an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr verbundweit. Als Ausgleich für den erweiterten Geltungsbereich (über den eigentlichen Schulweg hinaus) haben die Erziehungsberechtigen eine Eigenleistung zu erbringen. Der Höchstbetrag des Eigenanteils beträgt 12 Euro pro Beförderungsmonat. Zum 01.08.2012 wurde der Vertrag mit der RVK geändert. Bis dahin wurde aufgrund eines festgelegten Sockelbetrages unter Berücksichtigung der Veränderung der Schülerzahlen und der Preiserhöhungen zum 01.01. eines jeden Jahres eine mtl. Rate ermittelt. Am Jahresende wurde eine Spitzabrechnung von der RVK erstellt. Seit dem 01.08.2012 wird personengenau abgerechnet. Jeder Schüler wird für sich betrachtet und der genaue Tarif in Rechnung gestellt. Auf der Grundlage des neuen Abrechnungssystems und einer Neuberechnung unter Zugrundelegung der zu erwartenden Schülerzahlen und der jeweiligen Preisstufe ergibt sich für 2017 ein Ansatz in Höhe von 587.800 €. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 ‐ 700 5.000 4.300 + 0 400 400 + 98.200 1.154.700 1.252.900 ‐ 3.700 29.100 25.400 + 1.600 29.900 31.500 ‐ 900 1.600 700 1.220.700 1.315.200 + 94.500 Weitere Informationen zum Berufskolleg Euskirchen: www.teb-eu.de 211 Kennzahlen I. Anzahl der Schülerinnen und Schüler am 15.10. 1. Pflichtbereich: Berufsschule Berufsgrundschuljahr (entfällt ab 01.08.2015) Berufsorientierungsjahr (entfällt ab 01.08.2015) Summe Pflichtbereich 2009 2011 2012 2013 2014 2015 2016 1.102 1.108 1.080 243 227 243 33 19 24 1.378 1.354 1.347 997 212 99 1.308 1.030 213 27 1.270 1.038 218 23 1.279 1.074 0 0 1.074 1.132 0 0 1.132 2. Angebotsbereich: Berufsfachschule (ab 01.08.15 inkl.ehem. BGJ und Vorklasse BGJ) Aufbaubildungsgang Sozialmanagement Fachschule für Sozialpädagogik Fachschule für Heilpädagogik Fachschule für Elektrotechnik Fachschule für Wirtschaft Fachschule für Maschinentechnik Summe Angebotsbereich 829 18 140 19 86 53 65 1.210 810 800 33 15 134 171 0 31 90 102 29 71 72 73 1.168 1.263 777 0 156 24 95 81 71 1.204 766 0 140 21 77 82 66 1.152 790 0 150 0 77 63 63 1.143 900 0 146 0 57 82 61 1.246 833 0 157 0 69 55 57 1.171 Gesamtzahl 2.588 2.522 2.512 2.422 2.422 2.320 2.303 2.655 2.551 2.415 - 133 + 59 + 97 2.397 + 25 2.305 + 117 2.203 + 117 2.145 + 158 2.480 - 58 2.422 - 102 2.336 - 33 Prognose Schulentwicklungsplan 2010 Differenz 2010 2.610 Prognose Schulentwicklungsplan 2013 Differenz 231 01: Schülerzahlen TEBK am 15.10. Anzahl 3.000 2.500 845 902 955 2.000 1.088 1.062 1.206 1.191 1.376 1.348 1.302 1.273 1.210 1.168 1.263 1.204 1.152 1.143 1.246 1.171 1.500 1.000 1.721 1.720 1.758 1.498 1.501 1.446 1.471 1.331 1.316 1.361 1.494 1.378 1.354 1.347 1.308 1.270 1.279 500 1.074 1.132 0 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Jahr TEBK- Pflichtbereich 212 TEBK - Angebotsbereich II. Schülerbeförderung 2008 / 2009 a) Anzahl der ausgestellten Schülertickets (RVK + AVV) a1) davon: Freifahrtberechtigte * a2) davon: Nichtfreifahrtberechtigte ** a3) davon: 1. Befreite nach SGB XII 2. Befreite nach SGB II 3. Befreite nach Asylbewerberleistungsgesetz b) Anzahl der erstatteten Fälle: TaxiBusfahrten *** c) Anzahl d. Gewährungen einer Wegstreckenentschädigung f. d. Nutzung privater PKW **** d) Anzahl der erstatteten Fahrscheine ***** 2009 / 2010 2010 / 2011 2011 / 2012 2012 / 2013 2013 / 2014 2014 / 2015 802 763 894 1.054 878 861 887 667 628 729 925 739 731 756 85 93 115 124 128 120 116 1 8 0 15 0 3 0 16 2 5 0 0 1 6 1 2 1 6 0 3 2 9 0 4 0 7 8 0 7 6 19 9 0 0 25 15 91 22 83 14 67 18 2012 / 2013 2013 / 2014 2014 / 2015 * Freifahrtberechtigte sind Schüler, die die nächstgelegene Schule besuchen und deren Schulweg länger als 5 km ist. Ebenso Schüler, deren Schulweg kürzer als 5 km, aber besonders gefährlich ist. ** Nichtfreifahrtberechtigte sind Schüler, deren Schulweg weniger als 5 km beträgt und nicht besonders gefährlich ist. *** TaxiBusse werden dann eingesetzt, wenn andere öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen. Pro Fahrt wird ein Aufschlag in Höhe von 1 € erhoben. **** Schüler, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist, sind antragsberechtigt. ***** Schüler, die nicht freifahrtberechtigt sind u. kein Schülerticket besitzen, haben Anspruch auf Fahrkostenerstattung zu ihrer Praktikumsstelle, ebenfalls die Schüler, die das Ticket rechtzeitig beantragt, aber zu spät erhalten haben und mit den Fahrkosten in Vorleistung getreten sind (Erstattungszeitraum von der Beantragung bis zur Aushändigung des Tickets). Ebenso sind Erstattungen von Schülerinnen und Schüler der Bezirksfachklassen berücksichtigt, wenn der Eigenanteil von 50 Euro gem. § 2 II Schülerfahrkostenverordnung überschritten wurde. III. Lernmittelfreiheit 2008 / 2009 Anzahl der berechtigten Schüler* Anzahl der Befreiungen nach SGB XII Anzahl der Befreiungen nach SGB II Anzahl der Befreiungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2009 / 2010 2010 / 2011 2011 / 2012 1.303 0 10 1.486 0 8 1.799 0 11 1.259 1 0 1.200 0 0 1.123 1 1 1.172 0 2 0 0 0 0 0 0 0 * Die Lernmittelfreiheit gilt nicht für Schüler, die ein Arbeitsentgelt, eine Ausbildungsvergütung oder andere Leistungen zur Beschaffung von Lernmitteln, z.B. BAföG, erhalten. 213 Erläuterungen zur Investitionstätigkeit Maßnahme: I231012600 VG > 410 Euro Produkt: 03023101 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg Zeile 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. Sachkonto 7831000 Ausz. Erw. Vermögensg. > 410 Euro HH 2016 HH 2017 FP 2018 FP 2019 FP 2020 ‐6.000 ‐1.000 ‐1.000 ‐1.000 ‐1.000 ‐6.000 ‐1.000 ‐1.000 ‐1.000 ‐1.000 Für unvorhersehbare Ersatzbeschaffungen wird ein Betrag in Höhe von 1.000 € vorgehalten. Maßnahme: I231012601 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel > 410 Euro Produkt: 03023101 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg Zeile 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. Sachkonto HH 2016 HH 2017 FP 2018 FP 2019 FP 2020 7831000 Ausz. Erw. Vermögensg. > 410 Euro ‐135.000 ‐135.000 ‐135.000 ‐135.000 ‐135.000 ‐135.000 ‐135.000 ‐135.000 ‐135.000 ‐135.000 Budgetierter Ansatz Seitens der Schule wurden für das Haushaltsjahr 2017 folgende Maßnahmen angemeldet: - Aktualisierung des Automatisierungslabors (Labortische u. Kommunikationsmodule) Multimedia-Grundausstattung lt. Medienkonzept (interaktive Whiteboards) Ausbau Wegeleitsystem WLAN-Internet-Anbindung (WLAN-Router in allen Gebäudeteilen) Schweißsimulator (mobil) Soweit die Durchführung der o.g. Maßnahmen andere Auszahlungen oder Aufwendungen verursacht (z.B. Baukosten), ist diese nur zulässig, wenn auch Mittel für die zusätzlichen Auszahlungen oder Aufwendungen veranschlagt sind. Folgekostenberechnung p.a.: Abschreibung Kalkulatorische Zinsen 16.875 € 2.700 € Maßnahme: I231012605 Erwerb von Lizenzen > 410 Euro Produkt: 03023101 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg Zeile 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. Sachkonto 7831000 Ausz. Erw. Vermögensg. > 410 Euro HH 2016 HH 2017 FP 2018 FP 2019 FP 2020 ‐3.000 ‐2.000 ‐2.000 ‐2.000 ‐2.000 ‐3.000 ‐2.000 ‐2.000 ‐2.000 ‐2.000 Der vorgenannte Ansatz beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre und dient im Wesentlichen Ersatzbeschaffungen. 214 Maßnahme: I231012631 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410 Produkt: 03023101 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg Zeile 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. Sachkonto 7832101 Ausz. Erw. Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410 Euro HH 2016 HH 2017 FP 2018 FP 2019 FP 2020 ‐17.300 ‐19.000 ‐19.000 ‐19.000 ‐19.000 ‐17.300 ‐19.000 ‐19.000 ‐19.000 ‐19.000 Der vorgenannte Ansatz beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre und dient im Wesentlichen Ersatzbeschaffungen. Maßnahme: I231012506 Hochbaumaßnahmen (Sanierung zentrale Produkt: 03023101 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg Zeile 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 25 ‐ Auszahlungen für Baumaßnahmen Sachkonto 6811000 Inv.‐Zuwendungen vom Land 7851000 Ausz. für Hochbaumaßnahmen HH 2016 HH 2017 FP 2018 FP 2019 FP 2020 1.000.000 1.000.000 1.000.000 931.000 0 ‐1.000.000 ‐1.000.000 ‐1.000.000 ‐1.000.000 ‐389.100 0 0 0 ‐69.000 ‐389.100 Verpflichtungsermächtigung V231012506 Gesamt-VE 2.389.100 € 2018 1.000.000 € 2019 1.000.000 € 2020 389.100 € 2021 0€ Die überwiegende Bausubstanz des Schulgebäudes des Thomas-Eßer-Berufskollegs stammt aus den 1960er- (Trakte A und C) bzw. aus den 1970er-Jahren (Trakte B und D). Mit dem Umfang und der Qualität der Sanierungsmaßnahmen gelingt es, eine Standardverbesserung in drei zentralen Ausstattungsmerkmalen des Gebäudes und eine entsprechende Verlängerung der Restnutzungsdauer zu erreichen. In der Sitzung der Arbeitsgruppe Energiecontrolling 21 vom 14.04.2015 haben die Fachplaner der Sanierungsmaßnahme ihre Konzepte zu den einzelnen Gewerken vorgestellt: Fenster  Die Ausführung der Fenster erfolgt in Kunststoff mit 2-facher Isolierverglasung  Anforderungen der EnEV 2014 (U-Wert von 1,3 W/m²K) werden eingehalten  Einbaukonzept beachtet eine gleichmäßige Luftdichtheit und Wärmeverteilung  Außenfarbe der Fenster anthrazit, Innenfarbe weiß  Sonnenschutz in dunkelgrau (Blendwirkung)  Aufteilung der Fenster erfolgt gemäß statischer Erfordernis (in Anlehnung an die Fenster des Berufskollegs Eifel) Schadstoffsanierung  Partielle Sanierung der Gefahrstoffe (Einlagen inklusive Auflagen der Unterdecke sowie die technische Isolierung an den Leitungen werden entsorgt)  Dämmmaterialien in Ständerwerken sowie der Fassadendämmung bleiben erhalten (Bestandsschutz)  Im Griffbereich der Klassen liegenden Asbestbetonplatten werden demontiert und entsorgt  Grenzwerte für PCB-Belastung in den Fensterfugen und im Sonnenschutz sind überschritten, raumlufthygienische Probleme bestehen jedoch nicht  In Fensteranlagen gefundenen Chlorparaffine (PCB-Ersatzstoffe) werden ebenfalls entsorgt  Gefahrstoffkataster wird über die Sanierungsmaßnahme hinaus fortgeschrieben 215 Beleuchtung  Ausführung der Beleuchtung erfolgt in LED-Technologie  Durch Öffnung der Decken für Schadstoffsanierung und Fenstereinbau werden Synergieeffekte genutzt und eine Sprachalarmierung, eine Einzelraumregelung, neue Steckdosengrundausstattungen für die Klassen installiert, neue Flurverkabelungen und Beleuchtung sowie einzelne Zusatzinstallationen vorgenommen Heizung  Umsetzung gegen Ende der Gesamtmaßnahme (im Jahr 2020)  Einbau eines separaten, energieeffizienten Heizkessels für die Sporthalle  Unterstützung mit einer Solaranlage  Installation zwei neuer, kleiner dimensionierter und energieeffizienter Heizkessel für das Schulgebäude Der Gesamtauszahlungsbedarf beläuft sich auf 6.389.100 €. Die Sanierungsmaßnahme wurde planmäßig begonnen und befindet sich derzeit innerhalb des gesetzten Kostenrahmens. Die Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG) sind vollständig bei der Maßnahme zur Sanierung des Thomas-Eßer-Berufskollegs eingeplant. Die Mittel können für Investitionsvorhaben eingesetzt werden, die bis zum 31.12.2020 vollständig abgenommen wurden und spätestens im Jahr 2021 vollständig abgerechnet werden. Folgekostenberechnung p.a. (ohne Berücksichtigung Restwert, bei einer neuen Restnutzungsdauer von 28 Jahren): Netto-Belastung Abschreibung ./. Sonderpostenauflösung Kalkulatorische Zinsen Summe 216 87.800 € 49.200 € 137.000 € Budget 400 400 003 217 218 Produkt: 231 02 - Berufskolleg Eifel Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 400 400 003 Berufskolleg Eifel Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Herr J. Roebers Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Das Berufskolleg umfasst die Bildungsgänge der Berufsschule, der Berufsfachschule und der Fachschule. Die Bildungsgänge der Berufsschule bereiten zusammen mit dem Lernort Betrieb auf Berufsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung vor (Abschlüsse der Sekundarstufe II). Die Abschlüsse der Sekundarstufe I können nachgeholt werden. Die übrigen Bildungsgänge sind Angebotschulen, die nachfrageorientiert vorgehalten werden. Der Kreis ist als Träger des Berufskollegs für Bereitstellung von nichtlehrendem Personal (Schulsekretärinnen und Schulhausmeister) sowie der sächlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Beschulung von Schüler/innen in hauswirtschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen verantwortlich. Auftragsgrundlage: Schulgesetz, Nebengesetze, Ausführungsvorschriften, Entscheidungen des Schulträgers Strategische Ziele: Das Berufskolleg vermittelt in einem differenzierten Unterrichtssystem in einfach- und doppeltqualifizierenden Bildungsgängen eine berufliche und allgemeinbildende Qualifizierung. Außerdem können Abschlüsse der Sekundarstufe I nachgeholt werden. Zielgruppen: Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Kreisgebiet sowie deren Erziehungsberechtigte, Betriebe und Unternehmen. 219 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 030 030231 03023102 Bezeichnung 01 Schulträgeraufgaben Berufskollegs Berufskolleg Eifel Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 9.900 7.600 8.900 10.700 12.100 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 4.855,50 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2.625,80 1.800 1.800 1.800 1.800 1.800 07 + Sonstige ordentliche Erträge 686,18 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 8.167,48 18.700 16.400 17.700 19.500 20.900 11 - Personalaufwendungen 97.846,67 88.700 106.100 107.000 108.200 109.200 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 453.465,27 457.700 485.900 494.200 504.200 504.200 14 - Bilanzielle Abschreibungen 54.500 41.600 39.600 37.200 38.300 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 83.613,74 85.000 99.400 100.300 101.300 101.300 17 = Ordentliche Aufwendungen 634.925,68 685.900 733.000 741.100 750.900 753.000 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) -626.758,20 -667.200 -716.600 -723.400 -731.400 -732.100 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) -626.758,20 -667.200 -716.600 -723.400 -731.400 -732.100 -626.758,20 -667.200 -716.600 -723.400 -731.400 -732.100 284,14 1.187.700 1.015.000 956.100 962.300 965.200 -627.042,34 -1.854.900 -1.731.600 -1.679.500 -1.693.700 -1.697.300 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 220 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 030 030231 03023102 Bezeichnung Schulträgeraufgaben Berufskollegs Berufskolleg Eifel Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 4.855,50 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 1.781,76 1.800 1.800 1.800 1.800 1.800 07 + Sonstige Einzahlungen 1.407,68 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 8.044,94 8.800 8.800 8.800 8.800 8.800 10 - Personalauszahlungen 93.496,88 88.700 106.100 107.000 108.200 109.200 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 457.900,81 457.700 485.900 494.200 504.200 504.200 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 66.713,67 74.000 77.400 78.300 79.300 79.300 618.111,36 620.400 669.400 679.500 691.700 692.700 -610.066,42 -611.600 -660.600 -670.700 -682.900 -683.900 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 431,97 32.000 52.652,32 73.000 53.000 53.000 53.000 53.000 53.084,29 105.000 53.000 53.000 53.000 53.000 -53.084,29 -105.000 -53.000 -53.000 -53.000 -53.000 221 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE Plan 2018 Plan 2019 2020 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE 834 I231021900 Veräußerung von bewegl. Anlagevermögen 834 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen I231022500 Hochbaumaßnahmen (allgemein) -432 -32.000 -65.198 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -432 -32.000 -65.198 I231022600 VG > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -2.499 -9.000 -2.499 -9.000 I231022601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -27.025 -45.000 -27.025 -45.000 I231022620 VG < 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I231022621 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 E 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -30.000 -30.000 -30.000 -30.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -18.611 -30.000 -30.000 -30.000 -30.000 -146.097 -18.611 -146.097 -1.633 -7.000 -10.215 -1.633 -7.000 -10.215 -2.134 -58.625 -2.134 -58.625 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -450 -1.000 -1.000 -3.298 -450 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -18.911 -11.000 -18.911 -11.000 -20.000 -20.000 -37.709 -20.000 -20.000 -20.000 -20.000 -20.000 -20.000 Summe -53.084 -105.000 -53.000 -53.000 -53.000 -53.000 -339.918 Gesamtsumme -53.084 -105.000 -53.000 -53.000 -53.000 -53.000 -339.918 I231022625 Erwerb von Lizenzen < 410 Euro -1.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.000 I231022630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I231022631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 222 -3.298 -37.709 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 231 02 - Berufskolleg Eifel (Budget 400 400 003) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 HH 2017 5,0% 6,3% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 4,5% 5,7% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -9,70 -9,06 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,49 0,57 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 223 231 02 – Berufskolleg Eifel (Budget 400 400 003 – Berufskolleg Eifel) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 2 wird die ertragswirksame Auflösung der Schul-/Bildungspauschale ausgewiesen. Nach dem jährlichen GFG sind pauschale Zuweisungen zur Unterstützung der kommunalen Aufwendungen im Schulbereich durch das Land NRW vorgesehen. Diese Landesmittel können im Rahmen des § 94 Schulgesetz NRW für den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und Leasing von Schulgebäuden sowie die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt werden. Werden die Mittel für investive Zwecke verwandt, müssen in der Bilanz Sonderposten eingestellt und entsprechend der Nutzungsdauer des beschafften Vermögensgegenstandes aufgelöst werden. In Zeile 5 des Ergebnisplans (Privatrechtliche Leistungsentgelte) ist die Beteiligung der Schüler an den Kosten des wöchentlichen Kochunterrichtes (6.000 €) nachgewiesen. Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält die zweckgebundene Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte (1.800 €). Gemäß Rd.Erl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom Januar 2004 erhalten die Schulen zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5291003) veranschlagt. Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz 5281000 Sachkosten 5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel 5281050 Sachkosten (Leonardo da Vinci Projekt) 5291001 Schülerbeförderungskosten 5291002 Schulwanderungen und ‐fahrten 5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr. Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 0 24.700 24.700 + 18.500 31.600 50.100 + 0 7.400 7.400 + 0 40.200 40.200 + 0 0 0 + 9.700 352.000 361.700 + 0 0 0 + 0 1.800 1.800 457.700 485.900 + 28.200 SK 5255000 Enthalten in dem Ansatz ist u.a. der Aufwand für den seit 2009 abgeschlossenen IT-Wartungsvertrag in Höhe von 10.710 €. SK 5271000 Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule) eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3 des Durchschnittswertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages. Auf dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr 2017 ein Aufwandsansatz in Höhe von 50.100 €. SK 5281011 Grundlage für die Ermittlung des Aufwandsansatzes sind die Schülerzahlen und die je nach Schulform anzusetzende Schlüsselzahl. Des Weiteren sind Aufwendungen für die Teilnahme am Essen und die Kopierkosten hier enthalten. 224 SK 5291001 Gem. § 97 Abs. 3 SchulG hat der Schulträger oder ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, im Rahmen eines besonderen Tarifangebotes Schülerzeitkarten anzubieten, die über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Benutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs berechtigen. Der Kreis Euskirchen bietet den Schülerinnen und Schülern in Zusammenhang mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) die Möglichkeit, ein derartiges Schülerticket zu nutzen. Das Schülerticket gilt an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr verbundweit. Als Ausgleich für den erweiterten Geltungsbereich (über den eigentlichen Schulweg hinaus) haben die Erziehungsberechtigen eine Eigenleistung zu erbringen. Der Höchstbetrag des Eigenanteils beträgt 12 Euro pro Beförderungsmonat. Zum 01.08.2012 wurde der Vertrag mit der RVK geändert. Bis dahin wurde aufgrund eines festgelegten Sockelbetrages unter Berücksichtigung der Veränderung der Schülerzahlen und der Preiserhöhungen zum 01.01. eines jeden Jahres eine mtl. Rate ermittelt. Am Jahresende wurde eine Spitzabrechnung von der RVK erstellt. Seit dem 01.08.2012 wird personengenau abgerechnet. Jeder Schüler wird für sich betrachtet und der genaue Tarif in Rechnung gestellt. Auf der Grundlage des neuen Abrechnungssystems und einer Neuberechnung unter Zugrundelegung der zu erwartenden Schülerzahlen und der jeweiligen Preisstufe ergibt sich für 2017 ein um 9.700 € im Vergleich zum Vorjahr erhöhter Ansatz von 361.700 €. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei 5811011 ILB Schülerbeförderungskosten Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 ‐ 600 3.800 3.200 + 0 300 300 ‐ 167.800 1.135.200 967.400 + 200 20.700 20.900 ‐ 4.000 27.000 23.000 ‐ 500 700 200 + 0 0 0 1.187.700 1.015.000 ‐ 172.700 Weitere Informationen zum Berufskolleg Kall: www.berufskolleg-eifel.de 225 Kennzahlen I. Anzahl der Schülerinnen und Schüler am 15.10. 1. Pflichtbereich: Berufsschule Berufsgrundschuljahr (entfällt ab 01.08.2015) Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr (entfällt ab 01.08.2015) Summe Pflichtbereich 2. Angebotsbereich: Berufsfachschule ( ab 01.08.15 inkl. ehem. BGJ und Vorklasse BGJ) Berufliches Gymnasium Fachschule für Tourismus Fachschule für Hauswirtschaftsmeister Summe Angebotsbereich Gesamtzahl 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 1.152 89 1.084 86 1.086 91 1.100 89 1.053 89 1.042 85 1.055 0 1.043 0 18 1.259 18 1.188 24 1.201 18 1.207 18 1.160 18 1.145 0 1.055 0 1.043 446 392 406 402 424 396 38 37 43 43 46 39 349 141 32 321 140 40 484 429 449 445 470 435 522 501 1.743 1.617 1.650 1.652 1.630 1.580 1.577 1.544 1.688 - 71 1.593 + 57 1.523 + 129 1.493 + 137 1.444 + 136 1.389 + 188 1.339 + 205 1.612 + 18 1.554 + 26 1.515 + 62 1.449 + 95 Prognose Schulentwicklungsplan 2010 Differenz Prognose Schulentwicklungsplan 2013 Differenz 231 02: Schülerzahlen BKE am 15.10. Anzahl 2.000 1.800 1.600 435 1.400 390 1.200 1.000 392 391 419 495 533 597 484 429 472 449 445 470 435 522 501 368 409 800 600 400 837 936 968 1.147 1.103 1.082 1.068 1.106 1.108 1.129 1.287 1.259 1.188 1.201 1.207 1.160 1.145 1.055 1.043 200 0 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Jahr BKE- Pflichtbereich 226 BKE - Angebotsbereich II. Schülerbeförderung a) Anzahl der ausgestellten Schülertickets (RVK + AVV) a1) davon: Freifahrtberechtigte * a2) davon: Nichtfreifahrtberechtigte ** a3) davon: 1. Befreite nach SGB XII 2. Befreite nach SGB II 3. Befreite nach dem Asylbewerberleistungsgesetz b) Anzahl der erstatteten Fälle: TaxiBusfahrten *** c) Anzahl d. Gewährungen einer Wegstreckenentschädigung f. d. Nutzung privater PKW **** d) Anzahl der erstatteten Fahrscheine ***** 2008 / 2009 2009 / 2010 2010 / 2011 2011 / 2012 2012 / 2013 2013 / 2014 2014 / 2015 355 462 452 519 500 512 506 328 387 381 496 446 458 459 9 9 8 19 38 40 46 0 1 0 42 0 5 0 19 1 7 0 27 0 2 0 24 0 4 0 22 0 4 0 6 0 1 0 4 5 6 3 4 6 14 3 4 2 4 1 0 0 3 * Freifahrtberechtigte sind Schüler, die die nächstgelegene Schule besuchen und deren Schulweg länger als 5 km ist. Ebenso Schüler, deren Schulweg kürzer als 5 km, aber besonders gefährlich ist. ** Nichtfreifahrtberechtigte sind Schüler, deren Schulweg weniger als 5 km beträgt und nicht besonders gefährlich ist. *** TaxiBusse werden dann eingesetzt, wenn andere öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen. Pro Fahrt wird ein Aufschlag in Höhe von 1 € erhoben. **** Schüler, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist, sind antragsberechtigt. ***** Schüler, die nicht freifahrtberechtigt sind u. kein Schülerticket besitzen, haben Anspruch auf Fahrkostenerstattung zu ihrer Praktikumsstelle. III. Lernmittelfreiheit Anzahl der berechtigten Schüler* Anzahl der Befreiungen nach SGB XII Anzahl der Befreiungen nach SGB II Anzahl der Befreiungen nach Asylbewerberleistungsgesetz 2008 / 2009 2009 / 2010 2010 / 2011 2011 / 2012 2012 / 2013 2013 / 2014 2014 / 2015 800 0 1 0 591 0 0 0 941 0 3 0 770 0 2 0 764 1 1 0 736 0 1 0 713 0 1 0 * Die Lernmittelfreiheit gilt nicht für Schüler, die ein Arbeitsentgelt, eine Ausbildungsvergütung oder andere Leistungen zur Beschaffung von Lernmitteln, z.B. BAföG erhalten. 227 Erläuterungen zur Investitionstätigkeit Maßnahme: I231022600 VG > 410 Euro Produkt: 03023102 Berufskolleg Eifel Zeile 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. Sachkonto 7831000 Ausz. Erw. Vermögensg. > 410 Euro HH 2016 HH 2017 FP 2018 FP 2019 FP 2020 ‐9.000 ‐1.000 ‐1.000 ‐1.000 ‐1.000 ‐9.000 ‐1.000 ‐1.000 ‐1.000 ‐1.000 Für unvorhersehbare Ersatzbeschaffungen wird ein Betrag in Höhe von 1.000 € vorgehalten. Maßnahme: I231022601 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel > 410 Euro Produkt: 03023102 Berufskolleg Eifel Zeile 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. Sachkonto 7831000 Ausz. Erw. Vermögensg. > 410 Euro HH 2016 HH 2017 FP 2018 FP 2019 FP 2020 ‐45.000 ‐30.000 ‐30.000 ‐30.000 ‐30.000 ‐45.000 ‐30.000 ‐30.000 ‐30.000 ‐30.000 Budgetierter Ansatz (Gesamt: 45.000 €) Die Schule plant im Haushaltsjahr 2017 den budgetierten Ansatz im Wesentlichen für die Beschaffung von EDV-Geräten (21.000 €) zu verwenden, da sich der Bedarf an EDV-gestütztem Unterricht erhöht. Des Weiteren ist die Beschaffung von digitalen Tafeln (5.000 €) sowie die Einrichtung eines Warenverkaufsraums (4.000 €) vorgesehen. Soweit die Durchführung der o.g. Maßnahmen andere Auszahlungen oder Aufwendungen verursacht (z.B. Baukosten), ist diese nur zulässig, wenn auch Mittel für die zusätzlichen Auszahlungen oder Aufwendungen veranschlagt sind. Folgekostenberechnung p.a.: Kalkulatorische Abschreibung Kalkulatorische Zinsen 7.500 € 900 € Maßnahme: I231022631 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410 Produkt: 03023102 Berufskolleg Eifel Zeile 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. Sachkonto 7832101 Ausz. Erw. Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410 Euro HH 2016 HH 2017 FP 2018 FP 2019 FP 2020 ‐11.000 ‐20.000 ‐20.000 ‐20.000 ‐20.000 ‐11.000 ‐20.000 ‐20.000 ‐20.000 ‐20.000 Ein Teil des vorgenannten budgetierten Ansatzes (15.000 €) ist bei der Position I231012631 (Lehrund Unterrichtsmittel < 410 €) zu veranschlagen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Mobiliar sowie Demonstrationsware für den neuen Warenverkaufsraum. Der restliche Ansatz dient der Ersatzbeschaffung sonstiger Geräte und Ausstattung und beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre. 228 Budget 400 400 004 229 230 Produkt: 221 01 - Hans-Verbeek-Schule Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 400 400 004 Hans-Verbeek-Schule Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Frau Gabriele Schmitz Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Die Hans-Verbeek-Schule ist eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Schuleinzugsbereich ist der Altkreis Euskirchen. Ziel und Aufgabe ist die sonderpädagogische Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung. Sie unterstützt diese Schülerinnen und Schüler in dem Prozess, ein selbstbestimmtes Leben in sozialer Integration zu führen. Der Kreis ist als Schulträger zur Bereitstellung von nichtlehrendem Personal (Schulsekretärin und Schulhausmeister) sowie der sächlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Beschulung von geistigbehinderten (teilweise schwerstmehrfachbehinderten) Schüler/innen verpflichtet. Er hat darüber hinaus auf freiwilliger Basis Pflege- und Betreuungskräfte, eine Logopädin, einen Krankengymnasten sowie Küchenpersonal eingestellt. Auftragsgrundlage: Schulgesetz, Nebengesetze, Ausführungsvorschriften, Entscheidungen des Schulträgers Strategische Ziele: Ziel ist es, die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu Selbstverwirklichung und sozialer Integration zu führen. Zielgruppen: Schülerinnen und Schüler der Schule sowie deren Erziehungsberechtigte 231 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 030 030221 03022101 Bezeichnung 01 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Schulträgeraufgaben Sonderschulen Hans-Verbeek-Schule = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 232 1.400 2.600 2.600 2.500 2.500 25.118,00 24.200 24.200 24.200 24.200 24.200 7.738,45 17.100 13.600 13.600 13.600 13.600 32.956,45 42.700 40.400 40.400 40.300 40.300 198.444,70 226.000 199.800 201.800 203.900 205.900 410.161,95 489.600 484.600 484.600 484.600 484.600 6.500 6.700 5.500 5.500 5.800 10.880,55 16.900 17.100 17.200 17.200 17.200 619.487,20 739.000 708.200 709.100 711.200 713.500 -586.530,75 -696.300 -667.800 -668.700 -670.900 -673.200 -586.530,75 -696.300 -667.800 -668.700 -670.900 -673.200 -586.530,75 -696.300 -667.800 -668.700 -670.900 -673.200 1.376,99 467.000 397.200 375.800 378.200 379.900 -587.907,74 -1.163.300 -1.065.000 -1.044.500 -1.049.100 -1.053.100 100,00 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 030 030221 03022101 Bezeichnung Schulträgeraufgaben Sonderschulen Hans-Verbeek-Schule Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 1.200 2.400 2.400 2.400 2.400 25.729,93 24.200 24.200 24.200 24.200 24.200 9.410,26 17.100 13.600 13.600 13.600 13.600 35.140,19 42.500 40.200 40.200 40.200 40.200 188.937,44 226.000 199.800 201.800 203.900 205.900 417.812,69 489.600 484.600 484.600 484.600 484.600 10.863,19 11.900 12.100 12.200 12.200 12.200 617.613,32 727.500 696.500 698.600 700.700 702.700 -582.473,13 -685.000 -656.300 -658.400 -660.500 -662.500 3.959,39 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 3.959,39 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 -3.959,39 -12.000 -12.000 -12.000 -12.000 -12.000 233 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE Plan 2018 Plan 2019 2020 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE 600 I221011900 Veräußerung von beweglichem Anlagevermögen 600 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 700 I221011910 Versicherungsleistungen 700 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen I221012500 Hochbaumaßnahmen (allgemein) -13.964 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -13.964 I221012600 VG > 410 Euro -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -8.668 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -8.668 -4.000 -4.000 -14.602 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -3.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -3.000 I221012601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -3.119 -4.000 -3.119 -4.000 -14.602 I221012605 Erwerb von Lizenzen > 410 Euro -599 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -599 -6.344 I221012620 VG < 410 Euro -6.344 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I221012621 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 E 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I221012625 Erwerb von Lizenzen > 60 Euro und < 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -77 -7.447 -77 -7.447 -274 -864 -274 -864 I221012630 VG < 410 (35 II GemHVO) -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -3.000 -3.000 -16.024 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -2.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -2.000 I221012631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -489 -3.000 -489 -3.000 -16.024 Summe -3.959 -12.000 -12.000 -12.000 -12.000 -12.000 -69.212 Gesamtsumme -3.959 -12.000 -12.000 -12.000 -12.000 -12.000 -69.212 234 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 221 01 - Hans-Verbeek-Schule (Budget 400 400 004) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 HH 2017 19,9% 18,2% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 1,4% 1,5% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -6,09 -5,57 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 1,26 1,05 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 235 221 01 – Hans-Verbeek-Schule (Budget 400 400 004 – Hans-Verbeek-Schule) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) handelt es sich im Wesentlichen um die Zuweisung des Landes (2.400 €) für die Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen (NRW Landesprogramm Kultur und Schule). Der Eigenanteil des Kreises beträgt 20%. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5281026) veranschlagt. In Zeile 5 des Ergebnisplans (Privatrechtliche Leistungsentgelte) ist die Beteiligung der Schüler an den Kosten der Verpflegung mit 24.200 € nachgewiesen. Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält: 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 0 ‐12.000 ‐12.000 + 0 0 0 + 0 ‐1.600 ‐1.600 + 0 0 0 + 3.500 ‐3.500 0 ‐17.100 ‐13.600 + 3.500 Zeile 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 4480000 Erträge aus Kostenerst. Bund 4481001 Kostenerstattungen vom Land (Schulwanderungen 4481003 Erträge aus Kostenerst. Land (Aus‐u.Fortbil.staatl 4484000 Kostenerst. so. öffentl. Ber. 4484002 Kostenerst. Logopädie und Krankengymnastik Summe SK 4480000 Dem hier veranschlagten Ertrag in Höhe von Bundesfreiwilligendienstleistende in Zeile 11 gegenüber. 12.000 € steht Personalaufwand für SK 4481003 Der Ansatz enthält die zweckgebundene Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte (1.600 €). Gemäß Rd.Erl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom Januar 2004 erhalten die Schulen zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5291003) veranschlagt. SK 4484002 Ab 2017 werden keine logopädischen oder kranken-gymnastischen Behandlungen mehr durchgeführt. Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz 5281000 Sachkosten 5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel 5281026 Sachkosten (Landesprogramm Kultur und Schule) 5281027 Sachkosten (Schulveranstaltungen) 5281028 Sachkosten (Verpflegung) 5281054 Sachkosten (Inhouse‐Beschulung) 5291001 Schülerbeförderungskosten 5291002 Schulwanderungen und ‐fahrten 5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr. 5291004 Entschädigung Freiwilliges Soziales Jahr Summe 236 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 0 8.800 8.800 + 0 3.800 3.800 + 0 8.000 8.000 + 0 10.000 10.000 + 1.600 1.500 3.100 + 0 1.500 1.500 + 1.100 60.500 61.600 + 0 1.900 1.900 + 0 361.100 361.100 + 0 0 0 + 0 1.600 1.600 ‐ 7.700 30.900 23.200 489.600 484.600 ‐ 5.000 SK 5271000 Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule) eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung nur 1/3 des Durchschnittswertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages. Auf dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr 2017 ein Aufwandsansatz in Höhe von 3.800 €. SK 5281000 Hier ist u.a. ein Betrag in Höhe von 6.600 € für die im Rahmen der Ausgabe der Schulverpflegung erforderliche Hilfskraft eingeplant. SK 5281027 Der Aufwandsansatz Schulveranstaltungen beinhaltet ca. 800 € für das Schulschwimmen und einen Anteil freiwilliger Leistungen von 708 € (für 118 Schüler je 6 €). SK 5281028 In 2017 werden voraussichtlich rd. 120 Schüler/innen an der Schulverpflegung teilnehmen. Es wird mit Kosten in Höhe von 61.600 € gerechnet. SK 5281054 Der Kreistag hat am 20.06.2007 (V 321/2007) die Bildung eines Teilstandortes der Hans-VerbeekSchule im Heilpädagogischen Eingliederungszentrum in Bürvenich zum Zwecke der InhouseBeschulung beschlossen. SK 5291004 Mit dem DRK-Kreisverband Köln e.V. besteht seit 2006 ein Rahmenvertrag über die Gestellung von jungen Menschen im Rahmen des „Freiwilligen Sozialen Jahres“ (FSJ). Die FSJ'ler unterstützen gemeinsam mit den Bundesfreiwilligendienstleistenden sowie mit Praktikanten die in Trägerschaft des Kreises stehenden Pflege- und Betreuungskräfte. Ziel ist es, dass für jede Klasse mindestens eine Pflege- und Betreuungskraft zur Verfügung steht. Für 2017 werden u.a. Mittel für den Einsatz von nur noch 3 FSJ´lern eingeplant. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 ‐ 12.800 13.900 1.100 + 0 600 600 ‐ 51.000 392.000 341.000 ‐ 2.000 15.100 13.100 ‐ 3.900 45.300 41.400 ‐ 100 100 0 467.000 397.200 ‐ 69.800 237 Kennzahlen I. Anzahl der Schülerinnen und Schüler am 15.10. Anzahl 2011 128 2012 126 2013 122 2014 121 2015 118 145 - 17 144 - 18 139 - 17 136 - 15 128 - 10 Prognose Schulentwicklungsplan 2010 Differenz 2016 127 221 01: Schülerzahlen Hans‐Verbeek‐Schule am 15.10. 160 140 120 100 80 60 133 135 118 118 126 114 103 104 106 145 146 148 140 128 126 122 121 127 118 40 20 0 II. Schülerspezialverkehr Anzahl der gefahrenen km 2010 / 2011 2011 / 2012 2012 / 2013 2013 / 2014 2014 / 2015 135.506 132.060 133.120 133.180 134.200 2011 2012 2013 2014 2015 24 0 66 17 0 5 77 29 0 37 39 35 0 30 30 36 0 20 36 36 III. Zivildienstleistende, FSJ, Praktikanten a) Anzahl der Monate der Zivildienstleistenden b) Anzahl der Monate der Bundesfreiwilligendienstleistenden c) Anzahl der Monate des Freiw. Sozialen Jahrs (FSJ) d) Anzahl der Monate der Praktikanten IV. Schulverpflegung 2011 2012 2013 2014 113 12 16 0 16.950 106 13 13 0 15.900 103 17 2 0 15.450 100 16 9 1 15.000 95 19 10 1 14.250 Kosten der Essensbeschaffung und Personalkosten (ohne Bewirtschaftung, Kapitalkosten etc.) 2011 2012 2013 c) Kosten je Essen für den Kreis 2,60 2,39 3,34 d) Kosten je Essen für die Eltern 2,83 2,87 2,93 2014 3,38 3,00 2015 3,66 3,00 a) Anzahl der teilnehmenden Schüler davon: a) Befreiungen nach SGB XII b) Befreiungen nach SGB II c) Befreiungen nachAsylbewerberleistungsG b) Anzahl der ausgeteilten Essen 238 2015 V. Logopädie und Krankengymnastik a) Anzahl der Behandlungen 1. Krankengymnastik 2. Logopädie 2011 2012 2013 2014 2015 637 328 593 364 600 349 508 362 70 0 239 Erläuterungen zur Investitionstätigkeit Maßnahme: I221012600 VG > 410 Euro Produkt: 03022101 Hans‐Verbeek‐Schule Zeile 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. Sachkonto 7831000 Ausz. Erw. Vermögensg. > 410 Euro HH 2016 HH 2017 FP 2018 FP 2019 FP 2020 ‐3.000 ‐3.000 ‐3.000 ‐3.000 ‐3.000 ‐3.000 ‐3.000 ‐3.000 ‐3.000 ‐3.000 Budgetierter Ansatz Der vorgenannte Ansatz wird zur Beschaffung eines Laptops für die Schulleitung sowie eines Defibrillators benötigt. Folgekostenberechnung p.a.: Kalkulatorische Abschreibung Kalkulatorische Zinsen 300 € 60 € Soweit die Durchführung der o.g. Maßnahmen andere Auszahlungen oder Aufwendungen verursacht (z.B. Baukosten), ist diese nur zulässig, wenn auch Mittel für die zusätzlichen Auszahlungen oder Aufwendungen veranschlagt sind. Maßnahme: I221012601 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel > 410 Euro Produkt: 03022101 Hans‐Verbeek‐Schule Zeile 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. Sachkonto 7831000 Ausz. Erw. Vermögensg. > 410 Euro HH 2016 HH 2017 FP 2018 FP 2019 FP 2020 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 Für das Haushaltsjahr 2017 ist die Beschaffung von acht iPads vorgesehen. Folgekostenberechnung p.a.: Kalkulatorische Abschreibung Kalkulatorische Zinsen 240 800 € 80 € Budget 400 400 005 241 242 Produkt: 221 02 - St.-Nikolaus-Schule Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 400 400 005 St.-Nikolaus-Schule Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Frau Andrea Luxenburger-Schlösser Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Die St.-Nikolaus-Schule ist eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Schuleinzugsbereich ist der Altkreis Schleiden. Ziel und Aufgabe ist die sonderpädagogische Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung. Sie unterstützt diese Schülerinnen und Schüler in dem Prozess, ein selbstbestimmtes Leben in sozialer Integration zu führen. Der Kreis ist als Schulträger zur Bereitstellung von nichtlehrendem Personal (Schulsekretärin und Schulhausmeister) sowie der sächlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Beschulung von geistigbehinderten (teilweise schwerstmehrfachbehinderten) Schüler/innen verpflichtet. Er hat darüber hinaus auf freiwilliger Basis Pflege- und Betreuungskräfte, eine Logopädin, einen Krankengymnasten sowie Küchenpersonal eingestellt. Auftragsgrundlage: Schulgesetz, Nebengesetze, Ausführungsvorschriften, Entscheidungen des Schulträgers Strategische Ziele: Ziel ist es, die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu Selbstverwirklichung und sozialer Integration zu führen. Zielgruppen: Schülerinnen und Schüler der Schule sowie deren Erziehungsberechtigte 243 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 030 030221 03022102 Bezeichnung 01 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Schulträgeraufgaben Sonderschulen St. Nikolaus-Schule = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 244 500 500 400 400 400 15.054,00 16.800 16.800 16.800 16.800 16.800 9.637,02 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 24.991,02 29.300 29.300 29.200 29.200 29.200 138.293,10 120.800 124.300 125.500 126.700 128.100 347.307,36 409.500 410.100 410.100 410.100 410.100 12.100 12.500 9.700 9.100 7.700 12.603,01 12.200 15.200 15.300 15.300 15.300 498.203,47 554.600 562.100 560.600 561.200 561.200 -473.212,45 -525.300 -532.800 -531.400 -532.000 -532.000 -473.212,45 -525.300 -532.800 -531.400 -532.000 -532.000 -473.212,45 -525.300 -532.800 -531.400 -532.000 -532.000 105,91 316.300 320.900 303.200 305.200 306.500 -473.318,36 -841.600 -853.700 -834.600 -837.200 -838.500 300,00 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 030 030221 03022102 Bezeichnung Schulträgeraufgaben Sonderschulen St. Nikolaus-Schule Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 15.836,85 16.800 16.800 16.800 16.800 16.800 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 11.604,49 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 27.441,34 28.800 28.800 28.800 28.800 28.800 10 - Personalauszahlungen 133.036,45 120.800 124.300 125.500 126.700 128.100 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 345.711,20 409.500 410.100 410.100 410.100 410.100 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 8.521,70 8.200 8.200 8.300 8.300 8.300 487.269,35 538.500 542.600 543.900 545.100 546.500 -459.828,01 -509.700 -513.800 -515.100 -516.300 -517.700 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 13.500 13.500 24.000 8.769,71 8.000 7.000 11.000 11.000 11.000 8.769,71 8.000 31.000 11.000 11.000 11.000 -8.769,71 -8.000 -17.500 -11.000 -11.000 -11.000 245 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE Plan 2018 Plan 2019 2020 bisher bereitgest ellt (bis VJ) OBERHALB DER WERTGRENZE -2.870 I221022501 Hochbaumaßnahmen (Erw. St. Nikolaus-Sch) -2.870 12800 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -12.908 I221022602 VG > 410 Euro (Einrichtung Erweiterung) -12.908 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. Summe -15.778 UNTERHALB DER WERTGRENZE I221022500 Hochbaumaßnahmen (allgemein) -24.000 13.500 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen -24.000 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -11.363 I221022600 VG > 410 Euro -11.363 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I221022601 Lehr- und Unterrichtsmittel > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -4.450 -4.000 -4.450 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -41.423 -41.423 I221022605 Erwerb von Lizenzen > 410 Euro -500 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -500 -1.895 I221022620 VG < 410 Euro -1.895 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I221022621 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 E 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I221022625 Erwerb von Lizenzen > 60 Euro und < 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -400 -24.701 -400 -24.701 -350 -1.000 -1.000 -350 -1.000 -1.000 -2.000 I221022630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I221022631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -3.570 -4.000 -3.570 -4.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -5.917 -2.000 -2.000 -2.000 -387 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -387 -4.000 -4.000 -10.651 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -5.917 -10.651 Summe -8.770 -8.000 -31.000 -11.000 -11.000 -11.000 -96.836 Gesamtsumme -8.770 -8.000 -31.000 -11.000 -11.000 -11.000 -112.614 246 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 221 02 - St. Nikolaus-Schule (Budget 400 400 005) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 HH 2017 14,1% 14,2% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 1,4% 1,7% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -4,40 -4,47 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,64 0,66 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 247 221 02 – St. Nikolaus-Schule (Budget 400 400 005 – St. Nikolaus-Schule) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 2 wird die Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen ausgewiesen. In Zeile 5 des Ergebnisplans (Privatrechtliche Leistungsentgelte) ist die Beteiligung der Schüler an den Kosten der Verpflegung mit 16.800 € nachgewiesen. Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält: Zeile 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 4480000 Erträge aus Kostenerst. Bund 4481003 Erträge aus Kostenerst. Land (Aus‐u.Fortbil.staatl 4484000 Kostenerst. so. öffentl. Ber. 4484002 Kostenerst. Logopädie und Krankengymnastik Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 0 0 0 + 0 ‐3.600 ‐3.600 + 0 0 0 + 0 ‐8.400 ‐8.400 ‐12.000 ‐12.000 + 0 SK 4481003 Der Ansatz enthält die zweckgebundene Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte. Gemäß Rd.Erl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom Januar 2004 erhalten die Schulen zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5291003) veranschlagt. Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz 5281000 Sachkosten 5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel 5281027 Sachkosten (Schulveranstaltungen) 5281028 Sachkosten (Verpflegung) 5291001 Schülerbeförderungskosten 5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr. 5291004 Entschädigung Freiwilliges Soziales Jahr Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 0 2.300 2.300 + 0 2.600 2.600 ‐ 200 3.300 3.100 + 0 6.200 6.200 + 0 13.700 13.700 + 800 38.700 39.500 + 0 285.000 285.000 + 0 3.600 3.600 + 0 54.100 54.100 409.500 410.100 + 600 SK 5271000 Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule) eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3 des Durchschnittwertes. Der Kreisanteil beträgt folglich 2/3 des Durchschnittbetrages. Auf dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr 2017 ein Aufwandsansatz in Höhe von 2.600 €. 248 SK 5281027 Der Aufwandsansatz Schulveranstaltungen beinhaltet u.a. Aufwendungen für das Schulschwimmen (2.400 €) sowie für das therapeutische Reiten einschl. Fahrtkosten (10.800 €). Ebenfalls enthalten ist ein Anteil freiwilliger Leistungen in Höhe von 6 € je Schüler, der bei einer Schülerzahl von 81 einem Betrag von 486 € entspricht. SK 5281028 Die Ansatzermittlung erfolgt auf der Grundlage der zu verpflegenden Schüler, dem zu zahlenden Kostenbeitrag für ein Mittagessen sowie der Anzahl der Essenstage, die jedes Jahr unterschiedlich sind. Aufgrund dieser Berechnungsgrundlagen erhöht sich der Bedarf für 2017 gegenüber dem Vorjahr auf 39.500 €. SK 5291001 Die Mehrkosten gegenüber dem Vorjahr ergeben sich aus Streckenänderungen und einer erwarteten Preissteigerung durch eine anstehende Neuausschreibung des Schülerspezialverkehrs. SK 5291004 Mit dem DRK-Kreisverband Köln e.V. wurde 2006 ein Rahmenvertrag über die Gestellung von jungen Menschen im Rahmen des „Freiwilligen Sozialen Jahres“ (FSJ) abgeschlossen. Die FSJ'ler unterstützen die in Trägerschaft des Kreises stehenden Pflege- und Betreuungskräfte. Ziel ist, dass jeder Klasse eine Pflege- und Betreuungskraft zur Verfügung steht. Im Jahr 2017 werden voraussichtlich 7 FSJ´ler an der Schule eingesetzt. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 ‐ 100 1.200 1.100 + 0 400 400 + 6.000 275.600 281.600 ‐ 2.300 12.200 9.900 + 1.000 26.900 27.900 316.300 320.900 + 4.600 249 Kennzahlen I. Anzahl der Schülerinnen und Schüler am 15.10. Anzahl 2009 85 Prognose Schulentwicklungsplan 2010 Differenz 2010 82 2011 87 2012 83 2013 85 2014 81 2015 81 83 -1 82 +5 83 +0 80 +5 79 +2 70 + 11 2016 78 221 02: Schülerzahlen St. Nikolaus‐Schule am 15.10. 100 90 80 70 60 50 40 30 20 48 56 64 72 73 77 72 79 76 77 80 85 82 87 83 85 81 81 78 10 0 II. Schülerspezialverkehr 2008 / 2009 Anzahl der gefahrenen km 2009 / 2010 2010 / 2011 2011 / 2012 2012 / 2013 2013 / 2014 2014 / 2015 120.147 122.047 134.034 131.130 136.608 135.700 135.700 III. Zivildienstleistende, FSJ, Praktikanten a) Anzahl der Monate der Zivildienstleistenden b) Anzahl der Monate der Bundesfreiwilligendienstleistenden c) Anzahl der Monate des Freiw. Sozialen Jahrs (FSJ) d) Anzahl der Monate der Praktikanten 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 30 35 29 0 0 0 0 51 2 40 0 4 39 0 5 65 0 0 78 0 0 82 0 0 72 0 IV. Schulverpflegung 2009 a) Anzahl der teilnehmenden Schüler davon: a) Befreiungen nach SGB XII b) Befreiungen nach SGB II c) Befreiungen nach AsylbewerberleistungsG b) Anzahl der ausgeteilten Essen 250 69 9 15 0 10.350 2010 61 10 9 0 9.150 2011 73 11 10 0 10.950 2012 2013 2014 2015 63 14 9 0 9.450 63 13 10 0 9.450 61 13 7 0 9.150 63 16 6 1 9.450 c) Kosten der Essensbeschaffung und Personalkosten (ohne Bewirtschaftung, Kapitalkosten etc.) 2009 2010 2011 2012 c1) Kosten je Essen für den Kreis 5,17 5,87 4,59 5,71 c2) Kosten je Essen für die Eltern 2,73 2,80 2,83 2,87 2013 6,31 2,93 2014 6,48 3,00 2015 6,05 3,00 V. Logopädie und Krankengymnastik Anzahl der Behandlungen: 1. Krankengymnastik 2. Logopädie 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 720 1.320 337 832 435 686 560 709 414 633 393 675 56 677 251 Erläuterungen zur Investitionstätigkeit Maßnahme: I221022500 Hochbaumaßnahmen (allgemein) Produkt: 03022102 St. Nikolaus‐Schule Zeile 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 25 ‐ Auszahlungen für Baumaßnahmen Sachkonto 6818000 Inv.‐Zuwendungen übr. Bereiche 7851000 Ausz. für Hochbaumaßnahmen HH 2016 HH 2017 FP 2018 FP 2019 FP 2020 0 13.500 0 0 0 0 ‐24.000 0 0 0 0 ‐10.500 0 0 0 Zur Förderung von Motorik, Wahrnehmung, Vertrauen, Verantwortungsbewusstsein, Kooperation und sorgfältigem Umgang mit Materialien ist die Errichtung einer Kletter- und Boulderanlage vorgesehen. Die Installation erfolgt unmittelbar am Schulgebäude, zur baulichen Vorbereitung der Montage fallen Kosten in Höhe von rd. 6.500 € an, die Kosten der eigentlichen Kletter- und Boulderwand belaufen sich auf rd. 21.500 €. Enthalten sind hier die Kosten zur Änderung der bestehenden Zaunanlage, die Schaffung eines Fallbettes, statische Betrachtungen sowie die fachgerechte Befestigung. Aus dem Haushaltsjahr 2016 wird gemäß § 22 GemHVO NRW eine Auszahlungsermächtigung in Höhe von 4.000 € übertragen (Budgetierter Ansatz I221022601), so dass sich Gesamtauszahlungsermächtigungen in Höhe von 28.000 € für das Haushaltsjahr 2017 ergeben. Der Förderverein der St. Nikolaus-Schule beteiligt sich mit einer Zuweisung in Höhe von rd. 13.500 € an der Errichtung der Außenkletteranlage. Folgekostenberechnung p.a.: Abschreibung ./. Sonderpostenauflösung Kalkulatorische Zinsen 483 € 290 € Maßnahme: I221022601 Lehr‐ und Unterrichtsmittel > 410 Euro Produkt: 03022102 St. Nikolaus‐Schule Zeile 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. Sachkonto 7831000 Ausz. Erw. Vermögensg. > 410 Euro HH 2016 HH 2017 FP 2018 FP 2019 FP 2020 ‐4.000 0 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 0 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 Budgetierter Ansatz Der budgetierte Ansatz wird im Haushaltsjahr 2017 zur Finanzierung einer Kletter- und Boulderanlage genutzt (siehe I221022500). Maßnahme: I221022631 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410 Produkt: 03022102 St. Nikolaus‐Schule Zeile 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 252 Sachkonto 7832101 Ausz. Erw. Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410 Euro HH 2016 HH 2017 FP 2018 FP 2019 FP 2020 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 Der vorgenannte Ansatz beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre und dient im Wesentlichen Ersatzbeschaffungen. 253 254 Budget 400 400 006 255 256 Produkt: 221 05 - Matthias-Hagen-Schule Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 400 400 006 Matthias-Hagen-Schule Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Herr Jan Schütz Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Gemäß Beschluss des Kreistages vom 09.04.2014 hat der Kreis Euskirchen mit Wirkung vom 01.08.2015 die bisher in Trägerschaft der Kreisstadt Euskirchen stehende Förderschule Matthias-Hagen-Schule in Euskirchen übernommen. Es handelt sich um eine Förderschule im Verbund für Schülerinnen und Schülern mit Lern- und Entwicklungsstörungen im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung. Die Förderschule wird künftig unter dem Namen "Förderschulzentrum Nord" geführt. Schuleinzugsbereiche sind die Städte Euskirchen und Bad Münstereifel sowie die Gemeinde Weilerswist. Aber auch Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Kreisgebiet mit festgestelltem Intensivförderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung können nach erfolgter Auflösung der Don-Bosco-Schule ab dem Schuljahr 2015/16 an dieser Schule gefördert werden. Der Kreis ist als Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen (§ 79 SchulG NRW). Im Primarbereich ist das Förderschulzentrum Nord als Offene Ganztagsschule konzipiert. Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I werden Betreuungsangebote aus dem Programm "Geld oder Stellen" angeboten. Auftragsgrundlage: Schulgesetz NRW, Nebengesetze, Verordnungen und Ausführungsvorschriften, Kreistagsbeschlüsse, Entscheidungen der Verwaltungsleitung Strategische Ziele: Schülerinnen und Schüler, die erhebliche Beeinträchtigungen im Lernen, in der Sprache sowie in der emotionalen und sozialen Entwicklung aufweisen, bedürfen sonderpädagogischer Unterstützung. Sonderpädagogische Förderung findet in der Regel in der allgemeinen Schule statt. Die Eltern können abweichend hiervon die Förderschule wählen. Die sonderpädagogische Förderung hat das Ziel, die Schülerinnen und Schüler zu den im Schulgesetz und in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Abschlüssen zu führen. Für den Unterricht gelten grundsätzlich die Unterrichtsvorgaben für die allgemeine Schule sowie die Richtlinien für die einzelnen Förderschwerpunkte. An der Förderschule kann neben dem Förderschulabschluss "Lernen" auch der Hauptschulabschluss erworben werden. Zielgruppen: Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sowie deren Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer. 257 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 030 030221 03022105 Bezeichnung 01 Schulträgeraufgaben Sonderschulen Matthias-Hagen-Schule Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 156.300 122.000 122.000 122.000 122.000 14.800 4.600 4.600 4.600 4.600 222,48 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 = Ordentliche Erträge 34.324,48 172.100 127.600 127.600 127.600 127.600 11 - Personalaufwendungen 13.012,64 36.300 62.200 62.900 63.500 64.100 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 141.375,75 298.500 259.800 259.800 259.800 259.800 14 - Bilanzielle Abschreibungen 1.698,81 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 15 - Transferaufwendungen 69.787,06 186.500 145.100 145.100 145.100 145.100 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 233.609,39 434.100 429.400 429.500 429.500 429.500 17 = Ordentliche Aufwendungen 459.483,65 980.400 921.500 922.300 922.900 923.500 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) -425.159,17 -808.300 -793.900 -794.700 -795.300 -795.900 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) -425.159,17 -808.300 -793.900 -794.700 -795.300 -795.900 -425.159,17 -808.300 -793.900 -794.700 -795.300 -795.900 298,74 85.700 25.800 25.200 25.400 25.800 -425.457,91 -894.000 -819.700 -819.900 -820.700 -821.700 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 258 34.102,00 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 030 030221 03022105 Bezeichnung Schulträgeraufgaben Sonderschulen Matthias-Hagen-Schule Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 15 92.800 64.000 64.000 64.000 64.000 14.800 4.600 4.600 4.600 4.600 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 34.102,00 108.600 69.600 69.600 69.600 69.600 11.755,44 36.300 62.200 62.900 63.500 64.100 82.975,68 298.500 259.800 259.800 259.800 259.800 - Transferauszahlungen 34.222,00 186.500 145.100 145.100 145.100 145.100 - Sonstige Auszahlungen 124.741,41 430.100 426.400 426.500 426.500 426.500 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 253.694,53 951.400 893.500 894.300 894.900 895.500 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -219.592,53 -842.800 -823.900 -824.700 -825.300 -825.900 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 137.212,60 13.000 8.000 8.000 8.000 8.000 137.212,60 13.000 8.000 8.000 8.000 8.000 -137.212,60 -13.000 -8.000 -8.000 -8.000 -8.000 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 34.102,00 259 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE Plan 2018 Plan 2019 2020 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I221052600 VG > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -67.685 -5.000 -67.685 -5.000 I221052601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410 Euro -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -72.685 -1.000 -1.000 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -72.685 -4.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -4.000 I221052630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -69.528 -69.528 -69.528 -69.528 I221052631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -4.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -4.000 -4.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -4.000 Summe -137.213 -13.000 -8.000 -8.000 -8.000 -8.000 -150.213 Gesamtsumme -137.213 -13.000 -8.000 -8.000 -8.000 -8.000 -150.213 260 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 221 05 - Matthias-Hagen-Schule (Budget 400 400 006) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 HH 2017 3,5% 6,7% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 17,5% 15,3% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 40,7% 45,3% -4,68 -4,29 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,20 0,33 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,98 0,76 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen Teilergebnis je Einwohner (€/EW) 261 221 05 – Matthias-Hagen-Schule (Budget 400 400 006 – Matthias-Hagen-Schule) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Der Kreistag hat am 09.04.2014 die Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen durch den Kreis Euskirchen ab dem 01.08.2015 beschlossen (siehe hierzu V 108/2014). Durch die Übernahme der Matthias-Hagen-Schule ist aus dieser und der Don-BoscoSchule eine eigene Einrichtung nach § 56 Abs. 4 KrO entstanden, die seit dem 01.08.2015 unter dem neuen Produkt 221 05 „Förderschulzentrum Nord“ (bzw. ab 2017 mit der Bezeichnung „MatthiasHagen-Schule“) abgebildet wird. Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) enthält: Kostenträger 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210501 Offene Ganztagsschule Ergebnis Sachkonto 4141008 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Kultur und Schule) 4141022 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Sonst.Betreuungsangebote 4141023 Zuw. lfd. Zwecke vom Land (Geld oder Stelle) 4141100 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Konsumtiver Anteil Schul 4161000 Ertr. Aufl. SoPo aus Zuwendung 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land 2016 2017 Diff. 2017/2016 ‐1.200 ‐2.400 ‐ 1.200 ‐6.500 ‐6.500 + 0 ‐15.000 ‐15.000 + 0 ‐61.000 ‐55.500 + 5.500 ‐2.500 ‐2.500 + 0 ‐70.100 ‐40.100 + 30.000 ‐156.300 ‐122.000 + 34.300 4141000 Die Matthias-Hagen-Schule war im Bereich der Primarstufe als Offene Ganztagsschule konzipiert. Der Kreis Euskirchen führt den Ganztagsbetrieb nach Übernahme der Trägerschaft am Förderschulzentrum Nord im bisherigen Umfange fort. Im Schuljahr 2017/18 nehmen weniger Kinder an der OGSMaßnahme teil. Das Land gewährt einen Zuschuss in Höhe von 1.946 € je Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Weiterleitung des Zuweisungsbetrages in Höhe von 40.100 €, der vereinnahmten Elternbeiträge von 4.600 € (Zeile 4) sowie eines Eigenanteils des Kreises von 6.900 € erfolgt in Zeile 15. 4141008 Hier handelt es sich um die Zuweisung des Landes für die Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen (NRW Landesprogramm Kultur und Schule). Der Eigenanteil des Kreises beträgt 20%. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5281026) veranschlagt. 4141022 Für Kinder der Primarstufe, die nicht an der OGS teilnehmen, werden an der Schule sonstige pädagogische Betreuungsangebote durchgeführt. Das Land gewährt hierzu einen Zuschuss in Form einer Betreuungspauschale in Höhe von 6.500 € je Schule und Jahr. Die Weiterleitung des Zuweisungsbetrages erfolgt in Zeile 15. Auf den Kreis Euskirchen entfällt kein Eigenanteil. 4141023 Das Land gewährt aus dem Programm „Geld statt Stellen" einen Zuschuss für Maßnahmen zur pädagogischen Übermittagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I. Insbesondere werden Maßnahmen aus dieser Zuwendung gefördert, in denen auf die 262 Inanspruchnahme von Lehrerstellen durch die Schule verzichtet wird. Ein von der Schule nicht in Anspruch genommener Lehrerstellenanteil im Umfang von 0,1 Stellen entspricht einem Förderbetrag von 5.000 €. Bisher erfolgte eine Kapitalisierung im Umfang von 0,3 Stellen = 15.000 € pro Jahr. Die Weiterleitung des Zuweisungsbetrages erfolgt in Zeile 15. Auf den Kreis Euskirchen entfällt kein Eigenanteil. 4141100 Nach dem jährlichen GFG sind pauschale Zuweisungen zur Unterstützung der kommunalen Aufwendungen im Schulbereich durch das Land NRW vorgesehen. Diese Landesmittel können im Rahmen des § 30 SchVG für den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und Leasing von Schulgebäuden sowie für die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt werden. Werden die Mittel für investive Zwecke verwandt, müssen in der Bilanz Sonderposten eingestellt und entsprechend der Nutzungsdauer aufgelöst werden. Beim Produkt 111 19 - Immobilienmanagement - sind für die Modernisierung und Sanierung der kreiseigenen Schulen entsprechende Mittel eingeplant. In dieser Höhe wird die Schul-/Bildungspauschale aufgelöst. Buchungstechnisch wird der Aufwand im Produkt 111 19 auf die einzelnen Schulprodukte verrechnet. Die Schul/Bildungspauschale wird zentral für diese Produkte bei 243 01 aufgelöst. Ausgenommen hiervon sind die auf die Produkte 221 05 (Matthias-Hagen Schule) und 221 06 (Stephanusschule) entfallenden Anteile, da es sich hierbei um eigene Einrichtungen nach § 56 Abs. 4 KrO handelt, für die eine differenzierte Umlage erhoben werden muss. Zeile 4 des Ergebnisplans (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte): Kostenträger 0302210501 Offene Ganztagsschule 0302210501 Offene Ganztagsschule Ergebnis Sachkonto 4322001 Entgelte (Elternbeiträge) 4322004 Entgelte (Elternbeiträge Mittagessen) 2016 2017 Diff. 2017/2016 ‐14.800 ‐4.600 + 10.200 0 0 + 0 ‐14.800 ‐4.600 + 10.200 4322001 Siehe Erläuterung zu Sachkonto 4141000 in Zeile 2 des Ergebnisplans. Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält die zweckgebundene Erstattung der Aus- und Fortbildung für staatliche Lehrkräfte. Gemäß Rd.Erl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom Januar 2004 erhalten die Schulen zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten ein Fortbildungsbudget. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5291003) veranschlagt. Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: 263 Kostenträger 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210501 Offene Ganztagsschule 0302210502 Don‐Bosco‐Schule 0302210502 Don‐Bosco‐Schule 0302210502 Don‐Bosco‐Schule 0302210502 Don‐Bosco‐Schule 0302210502 Don‐Bosco‐Schule 0302210502 Don‐Bosco‐Schule Ergebnis Sachkonto 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz 5281000 Sachkosten 5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel 5281026 Sachkosten (Landesprogramm Kultur und Schule) 5281027 Sachkosten (Schulveranstaltungen) 5291001 Schülerbeförderungskosten 5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr. 5291000 Sonstige Dienstleistungen 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz 5281000 Sachkosten 5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel 5281027 Sachkosten (Schulveranstaltungen) 5291001 Schülerbeförderungskosten 2016 2017 Diff. 2017/2016 5.000 5.000 + 0 6.300 6.300 + 0 2.000 2.000 + 0 17.000 17.000 + 0 1.500 3.100 + 1.600 21.800 1.400 ‐ 20.400 224.000 224.000 + 0 1.000 1.000 + 0 0 0 + 0 3.100 0 ‐ 3.100 1.100 0 ‐ 1.100 400 0 ‐ 400 1.300 0 ‐ 1.300 500 0 ‐ 500 13.500 0 ‐ 13.500 298.500 259.800 ‐ 38.700 SK 5271000 Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule) eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3 des Durchschnittwertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages. Auf dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr 2017 ein Aufwandsansatz in Höhe von 6.300 €. SK5281027 Der Aufwandsansatz für Schulveranstaltungen setzt sich zusammen aus einem Anteil freiwilliger Leistungen in Höhe von 804 € (4,00 € x 201 Schüler). Hinzu kommt ein Ansatz für die Schwimmbadbenutzung für das Schulschwimmen, das aus Kostengründen nicht mehr im „WundBad“, sondern zukünftig im Zikkurat Mechernich oder alternativ in der Irena-Sendler-Schule durchgeführt wird. SK 5291001 Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe werden überwiegend durch Schülerspezialverkehr (vom Schulträger angemietete Fahrzeuge) zur Schule befördert. Bei Übernahme der Trägerschaft wurden die bestehenden Verträge mit den Beförderungsunternehmen zunächst übernommen. Es wird die Nutzung eines Schülertickets angeboten. Gem. § 97 Abs. 3 SchulG hat der Schulträger oder ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, im Rahmen eines besonderen Tarifangebotes Schülerzeitkarten anzubieten, die über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Nutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs berechtigen. Der Kreis Euskirchen bietet den 264 Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) die Möglichkeit, ein derartiges Schülerticket zu nutzen. Das Schülerticket gilt an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr verbundweit. Als Ausgleich für den erweiterten Geltungsbereich (über den eigentlichen Schulweg hinaus) haben die Erziehungsberechtigen eine Eigenleistung zu erbringen. Der Höchstbetrag des Eigenanteils beträgt 12 Euro pro Beförderungsmonat. Zum 01.08.2012 wurde der Vertrag mit der RVK geändert. Bis dahin wurde aufgrund eines festgelegten Sockelbetrages unter Berücksichtigung der Veränderung der Schülerzahlen und der Preiserhöhungen zum 01.01. eines jeden Jahres eine mtl. Rate ermittelt. Am Jahresende wurde eine Spitzabrechnung von der RVK erstellt. Seit dem 01.08.2012 wird personengenau abgerechnet. Jeder Schüler wird für sich betrachtet und der genaue Tarif in Rechnung gestellt. In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen: Kostenträger 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210500 Matthias‐Hagen‐Schule 0302210501 Offene Ganztagsschule Ergebnis Sachkonto 5318019 Zuschüsse an übrige Bereiche (Schulsozialarbeit) 5318044 Zuschüsse (Sonst.Betreuungsangebote) 5318045 Zuschüsse (Geld oder Stelle) 5318000 Lfd. Zuschüsse übrige Bereiche 2016 2017 Diff. 2017/2016 72.000 72.000 + 0 6.500 6.500 + 0 15.000 15.000 + 0 93.000 51.600 ‐ 41.400 186.500 145.100 ‐ 41.400 SK 5318044 Das Land gewährt für Ganztagsförderschulen im Primarbereich zusätzlich eine Betreuungspauschale in Höhe von 6.500 € je Schuljahr zur Durchführung anderer Betreuungsformen (z.B. Vor- und Übermittagsbetreuung für Kinder, die nicht an der OGS teilnehmen). Die Durchführung erfolgt ebenfalls auf der Grundlage des Kooperationsvertrages mit dem OGS-Standortträger. Zur Finanzierung dieser zusätzlichen Maßnahmen zahlt der Kreis den gewährten Landeszuschuss in Höhe von 6.500 € an den Standortträger aus. Ein Eigenanteil des Kreises zur Finanzierung dieser zusätzlichen Maßnahmen entsteht nicht. Die Landeszuwendung wird bei SK 4141022 in Zeile 2 des Ergebnisplans vereinnahmt. SK 5318000 Bei dieser Position handelt es sich um den sog. Betriebskostenzuschuss sowie um eine Verpflegungskostenpauschale, die der Kreis Euskirchen als Schulträger an den Standortträger zur Finanzierung des OGS-Betriebs zahlt. Grundlage hierfür ist der Kooperationsvertrag zwischen dem Kreis und dem OGS-Träger (Schülergarten e.V.) vom 31.07.2015. Danach zahlt der Kreis dem OGSTräger einen Festbetrag in Höhe von z. Zt. 2.581 € je teilnehmendem Kind und Schuljahr. Demgegenüber stehen als Ertragspositionen die Erträge aus der Landeszuwendung (SK 4141000 in Zeile 2 des Ergebnisplans) sowie die Elternbeiträge zur OGS (SK 4322001 in Zeile 4 des Ergebnisplans). Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 6.900 € ist der Eigenanteil des Kreises. Zeile 16 des Ergebnisplans (Sonstigen Aufwendungen) enthält insbesondere Aufwendungen für Mieten in Höhe von 409.000 €. Darin enthalten sind die Mietkosten für die Matthias-Hagen-Schule und die Hausmeisterdienstwohnung sowie die Mietkosten für die Peter-Weber-Halle. 265 In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: 2016 2017 Diff. 2017/2016 ‐ 100 1.200 1.100 + 100 100 200 ‐ 69.000 69.100 100 ‐ 1.000 9.900 8.900 + 9.600 5.400 15.000 + 500 0 500 85.700 25.800 ‐ 59.900 Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe Kennzahlen: Anzahl der Schülerinnen und Schüler am 15.10.2015 Gemeinde Bad Münstereifel Blankenheim Euskirchen Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Sonstige (außerhalb Kreis Eu) Summe 266 am 15.10.2015 am 15.10.2015 Matthias‐Hagen‐ Schule Don‐Bosco‐ Schule 35 1 141 1 17 1 6 201 10 1 1 6 5 24 Summe Förderschulzentrum Nord 36 1 151 1 1 23 6 6 225 am 15.10.2016 Matthias‐ Hagen‐Schule 28 127 1 22 1 6 185 Erläuterungen zur Investitionstätigkeit Maßnahme: I221052600 VG > 410 Euro Produkt: 03022105 Matthias‐Hagen‐Schule Zeile 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. Sachkonto 7831000 Ausz. Erw. Vermögensg. > 410 Euro HH 2016 HH 2017 FP 2018 FP 2019 FP 2020 ‐5.000 ‐1.000 ‐1.000 ‐1.000 ‐1.000 ‐5.000 ‐1.000 ‐1.000 ‐1.000 ‐1.000 Im Haushaltsjahr 2017 erfolgt die Anschaffung eines neuen Farblaserdruckers. Folgekostenberechnung p.a.: Abschreibung Kalkulatorische Zinsen 200 € 20 € Maßnahme: I221052601 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel > 410 Euro Produkt: 03022105 Matthias‐Hagen‐Schule Zeile 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. Sachkonto 7831000 Ausz. Erw. Vermögensg. > 410 Euro HH 2016 HH 2017 FP 2018 FP 2019 FP 2020 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 ‐4.000 Der vorgenannte Ansatz wird für die Anschaffung von speziellen Trennwänden zur Errichtung von Lerninseln benötigt. Folgekostenberechnung p.a.: Abschreibung Kalkulatorische Zinsen 200 € 80 € Maßnahme: I221052631 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410 Produkt: 03022105 Matthias‐Hagen‐Schule Zeile 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. Sachkonto 7832101 Ausz. Erw. Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410 Euro HH 2016 HH 2017 FP 2018 FP 2019 FP 2020 ‐4.000 ‐3.000 ‐3.000 ‐3.000 ‐3.000 ‐4.000 ‐3.000 ‐3.000 ‐3.000 ‐3.000 Der vorgenannte Ansatz beruht auf Erfahrungswerten der Vorjahre und dient im Wesentlichen Ersatzbeschaffungen. 267 268 Budget 400 400 007 269 270 Produkt: 221 06 - Stephanusschule Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 400 400 007 Stephanusschule Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Frau Edeltraud Lorenzen Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 06.07.2016 (V 222/2016) grundsätzlich einer Übernahme der Schulträgeraufgaben der Stephanusschule durch den Kreis Euskirchen – vorbehaltlich des Ergebnisses von konkreten Übernahmeverhandlungen mit den Städten Zülpich und Mechernich – zugestimmt. Die Stephanusschule ist eine Förderschule im Verbund für Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Entwicklungsstörungen (Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung) mit Hauptstandort in Zülpich-Bürvenich und einem Teilstandort in Mechernich-Satzvey. Die Förderschule umfasst die Primarstufe (Klassen 1 – 4) sowie die Sekundarstufe I (Klassen 5 – 10). Schuleinzugsbereiche sind die Städte Zülpich und Mechernich. Die Schule wird als „gebundene Ganztagsschule“ mit für die Schülerinnen und Schüler verpflichtendem Ganztagsunterricht geführt. Auftragsgrundlage: Schulgesetz sowie dazu ergangene Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Erlasse des Landes NRW. Beschlüsse des Schulträgers, Entscheidungen der Verwaltungsleitung. Strategische Ziele: Schülerinnen und Schüler, die erhebliche Beeinträchtigungen im Lernen, in der Sprache sowie in der Emotionalen und sozialen Entwicklung aufweisen, bedürfen sonderpädagogischer Unterstützung. Sonderpädagogische Förderung findet grundsätzlich in der allgemeinen Schule statt. Die Eltern können abweichend hiervon die Förderschule wählen. Die sonderpädagogische Förderung hat das Ziel, die Schülerinnen und Schüler zu den im Schulgesetz und in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Abschlüssen zu führen. Für den Unterricht gelten grundsätzlich die Unterrichtsvorgaben für die allgemeine Schule sowie die Richtlinien für die einzelnen Förderschwerpunkte. An der Stephanusschule kann neben dem Förderschulabschluss „Lernen“ auch der Hauptschulabschluss erworben werden. Zielgruppen: Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sowie deren Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer. 271 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 030 030221 03022106 Bezeichnung 01 Schulträgeraufgaben Sonderschulen Stephanussschule Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 57.500 138.300 138.300 138.300 400 1.000 1.000 1.000 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 57.900 139.300 139.300 139.300 11 - Personalaufwendungen 22.200 44.900 45.400 45.900 12 - Versorgungsaufwendungen 105.900 254.200 254.200 254.200 8.000 15.000 15.000 15.000 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 37.500 90.000 90.000 90.000 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 95.500 170.700 178.700 178.700 17 = Ordentliche Aufwendungen 269.100 574.800 583.300 583.800 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) -211.200 -435.500 -444.000 -444.500 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) -211.200 -435.500 -444.000 -444.500 -211.200 -435.500 -444.000 -444.500 7.800 17.800 18.000 18.300 -219.000 -453.300 -462.000 -462.800 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 272 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 030 030221 03022106 Bezeichnung Schulträgeraufgaben Sonderschulen Stephanussschule Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 38.500 92.400 92.400 92.400 400 1.000 1.000 1.000 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 38.900 93.400 93.400 93.400 10 - Personalauszahlungen 22.200 44.900 45.400 45.900 11 - Versorgungsauszahlungen 105.900 254.200 254.200 254.200 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 37.500 90.000 90.000 90.000 15 - Sonstige Auszahlungen 70.500 168.700 176.700 176.700 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 236.100 557.800 566.300 566.800 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -197.200 -464.400 -472.900 -473.400 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 100.000 5.000 5.000 5.000 100.000 5.000 5.000 5.000 -100.000 -5.000 -5.000 -5.000 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 273 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme I221062601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I221062631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. Gesamtsumme 274 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE Plan 2018 Plan 2019 2020 -75.000 -3.000 -3.000 -3.000 -75.000 -3.000 -3.000 -3.000 -25.000 -2.000 -2.000 -2.000 -25.000 -2.000 -2.000 -2.000 -100.000 -5.000 -5.000 -5.000 bisher bereitgest ellt (bis VJ) Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 221 06 - Stephanusschule (Budget 400 400 007) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand HH 2017 8,1% Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 13,5% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 34,5% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) 0,00 -1,15 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,12 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,20 275 221 06 – Stephanusschule (Budget 400 400 007 – Stephanusschule) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 06.07.2016 (V 222/2016) grundsätzlich einer Übernahme der Schulträgeraufgaben der Stephanusschule durch den Kreis Euskirchen – vorbehaltlich des Ergebnisses von konkreten Übernahmeverhandlungen mit den Städten Zülpich und Mechernich – zugestimmt. Die Übernahme wird zum Schuljahr 2017/2018 angestrebt. Im Haushalt 2017 wird daher ein Anteil von 5/12 der in Absprache mit den Städten Zülpich und Mechernich ermittelten Ansätze für die Stephanusschule veranschlagt. Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) enthält: Zeile 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 4141008 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Kultur und Schule) 4141023 Zuw. lfd. Zwecke vom Land (Geld oder Stelle) 4141100 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Konsumtiver Anteil Schul Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 ‐ 1.000 0 ‐1.000 ‐ 37.500 0 ‐37.500 ‐ 19.000 0 ‐19.000 0 ‐57.500 ‐ 57.500 4141008 Hier handelt es sich um die Zuweisung des Landes für die Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen (NRW Landesprogramm Kultur und Schule). Der Eigenanteil des Kreises beträgt 20%. Der korrespondierende Aufwandsansatz ist in Zeile 13 (SK 5281026) veranschlagt. 4141023 Das Land fördert aus dem Programm „Geld oder Stelle" in Ganztagsförderschulen der Sekundarstufe I Personalmaßnahmen im Rahmen einer pädagogischen Übermittagsbetreuung sowie von außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I. Insbesondere werden Maßnahmen aus dieser Zuwendung gefördert, in denen auf die Inanspruchnahme von Lehrerstellen durch die Schule verzichtet wird. Ein von der Schule nicht in Anspruch genommener Lehrerstellenanteil im Umfang von 0,1 Stellen entspricht einem Förderbetrag von 5.000 €. Im Schuljahr 2016/17 erfolgte eine Kapitalisierung im Umfang von 1,5 Stellen = 75.000 € pro Jahr. Für das Haushaltsjahr 2017 ist nur die 1. Rate des Zuwendungsbetrages in Höhe von 37.500 € veranschlagt (Auszahlung im September). Die Weiterleitung des Zuweisungsbetrages erfolgt in Zeile 15. Die Auszahlung der zweiten Rate erfolgt im März des Folgejahres und wird im Haushaltsjahr 2018 veranschlagt. Auf den Kreis Euskirchen entfällt kein Eigenanteil. Der in den Finanzplanjahren ausgewiesene Ansatz i.H.v. 90.000 € wird im Rahmen der Veränderungsliste auf 75.000 € korrigiert. 4141100 Nach dem jährlichen GFG sind pauschale Zuweisungen zur Unterstützung der kommunalen Aufwendungen im Schulbereich durch das Land NRW vorgesehen. Diese Landesmittel können im Rahmen des § 30 SchVG für den Bau, die Modernisierung und Sanierung, den Erwerb, Miete und Leasing von Schulgebäuden sowie für die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden eingesetzt werden. Werden die Mittel für investive Zwecke verwandt, müssen in der Bilanz Sonderposten eingestellt und entsprechend der Nutzungsdauer aufgelöst werden. Beim Produkt 111 19 - Immobilienmanagement - sind für die Modernisierung und Sanierung der kreiseigenen Schulen entsprechende Mittel eingeplant. In dieser Höhe wird die Schul-/Bildungspauschale aufgelöst. Buchungstechnisch wird der Aufwand im Produkt 111 19 auf die einzelnen Schulprodukte verrechnet. Die Schul/Bildungspauschale wird zentral für diese Produkte bei 243 01 aufgelöst. Ausgenommen hiervon sind die auf die Produkte 221 05 (Matthias-Hagen Schule) und 221 06 (Stephanusschule) entfallenden Anteile, da es sich hierbei um eigene Einrichtungen nach § 56 Abs. 4 KrO handelt, für die eine differenzierte Umlage erhoben werden muss. 276 Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5271000 Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz 5281011 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel 5281026 Sachkosten (Landesprogramm Kultur und Schule) 5281027 Sachkosten (Schulveranstaltungen) 5281028 Sachkosten (Verpflegung) 5291001 Schülerbeförderungskosten 5291003 Aus‐ u. Fortb. staatl. Lehrkr. Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 1.600 0 1.600 + 2.300 0 2.300 + 1.300 0 1.300 + 1.600 0 1.600 + 10.400 0 10.400 + 88.300 0 88.300 + 400 0 400 0 105.900 + 105.900 SK 5271000 Nach § 96 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen (nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils der Schule) eingeführte Lernmittel gemäß § 30 SchulG zum befristeten Gebrauch überlassen. Der Eigenanteil wird durch den Anteil bestimmt, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der Schule auf eigene Kosten zu beschaffen. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beträgt die Eigenleistung 1/3 des Durchschnittwertes. Demzufolge beträgt der Kreisanteil 2/3 des Durchschnittsbetrages. Auf dieser Grundlage ergibt sich für das Haushaltsjahr 2017 ein Aufwandsansatz in Höhe von 1.600 €. SK5281027 Der Aufwandsansatz für Schulveranstaltungen setzt sich zusammen aus einem Anteil freiwilliger Leistungen in Höhe von 804 € (4,00 € x 201 Schüler) und kalkulierter Eintrittsgelder für das Schulschwimmen. SK 5291001 Die Schülerinnen und Schüler der Stephanusschule werden ausschließlich durch Schülerspezialverkehr (vom Schulträger angemietete Fahrzeuge) zur Schule befördert. Bei Übernahme der Trägerschaft wurden die bestehenden Verträge mit den Beförderungsunternehmen zunächst übernommen. Die Nutzung von Schülertickets für die Schülerinnen und Schüler der Stephanusschule ist aufgrund der schlechten Verkehrsanbindung des Schulstandortes in Bürvenich nicht möglich. In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen: Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen 5318045 Zuschüsse (Geld oder Stelle) Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 37.500 0 37.500 0 37.500 + 37.500 In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche Summe 2016 0 0 0 0 0 2017 Diff. 2017/2016 + 100 100 + 100 100 + 2.300 2.300 + 5.300 5.300 7.800 + 7.800 277 Kennzahlen: ./. 278 Erläuterungen zur Investitionstätigkeit Maßnahme: I221062601 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel > 410 Euro Produkt: 03022106 Stephanussschule Zeile 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. Sachkonto 7831000 Ausz. Erw. Vermögensg. > 410 Euro HH 2016 HH 2017 FP 2018 FP 2019 FP 2020 0 ‐75.000 ‐3.000 ‐3.000 ‐3.000 0 ‐75.000 ‐3.000 ‐3.000 ‐3.000 Der Kreis Euskirchen übernimmt die zum Betrieb der Stephanusschule bestimmte Sachausstattung gegen Zahlung der zum Zeitpunkt der Übergabe geltenden Restbuchwerte. Für die Übernahme des Inventars wird voraussichtlich insgesamt eine Auszahlungsermächtigung in Höhe von 100.000 € benötigt, wobei ein Betrag in Höhe von 25.000 € auf die Position I221062631 entfällt (siehe unten). Maßnahme: I221062631 Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410 Produkt: 03022106 Stephanussschule Zeile 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. Sachkonto 7832101 Ausz. Erw. Lehr‐ u. Unterrichtsmittel < 410 Euro HH 2016 HH 2017 FP 2018 FP 2019 FP 2020 0 ‐25.000 ‐2.000 ‐2.000 ‐2.000 0 ‐25.000 ‐2.000 ‐2.000 ‐2.000 siehe I221062601 279 280 Budget 400 400 008 281 282 Produkt: 221 04 - Don-Bosco-Schule Produktbereich: 030 Schulträgeraufgaben Budget: 400 400 008 Don-Bosco-Schule Politisches Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Herr Michael Diefenthal Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Die Don-Bosco-Schule ist eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung der Sekundarstufe I (Klassen 5-10). Sonderpädagogischer Förderbedarf von Schülerinnen und Schülern in diesem Förderschwerpunkt liegt vor, wenn die emotionale und soziale Entwicklung so beeinträchtigt ist, dass eine hinreichende Förderung im Unterricht allgemeiner Schulen nicht möglich ist. Aufgabe der sonderpädagogischen Förderung ist es, durch Erziehung und Unterricht die emotionale und soziale Entwicklung zu verbessern und die Lern- und Leistungsbereitschaft weiterzuentwickeln, um eine personale und soziale Integration im Hinblick auf die schulische, berufliche und gesellschaftliche Eingliederung zu ermöglichen. Der Kreis ist als Schulträger für die Bereitstellung von nichtlehrendem Personal (Schulsekretärin und Schulhausmeister) sowie der sächlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Beschulung von erziehungsschwierigen Schüler/innen verantwortlich. Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen sind ab dem Schuljahr 2014/15 für die Fortführung einer Förderschule mit dem Föderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung im Bereich der Sekundarstufe I mindestens 55 Schülerinnen und Schüler erforderlich. Da die Don-Bosco-Schule diese Mindestschülerzahl bereits seit mehreren Jahren unterschreitet und auch nach der aktuellen Schulentwicklungsplanung weiterhin die Mindestgröße nicht erreichen wird, muss die Don-Bosco-Schule als eigenständige Förderschule aufgelöst werden. Für Schülerinnen und Schüler mit Intensivförderbedarf im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, die bisher die Don-Bosco-Schule besucht haben, steht nach erfolgter Auflösung u.a. das Förderschulzentrum Nord in Euskirchen-Kuchenheim (früher Matthias-Hagen-Schule), das ab dem 01.08.2015 in die Trägerschaft des Kreises Euskirchen übernommen wird, als Förderort zur Verfügung. Auftragsgrundlage: Schulgesetz, Nebengesetze, Ausführungsvorschriften, Entscheidungen des Schulträgers Strategische Ziele: Ziel ist es, den Schüler/-innen durch sonderpädagogische Förderung die elementaren Formen des Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens zu vermitteln. Dadurch soll ihnen sowohl die Integration in das Regelschulsystem als auch die berufliche und gesellschaftliche Eingliederung ermöglicht werden. Zielgruppen: Schüler/-innen der Schule sowie deren Erziehungsberechtigte. 283 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 030 030221 03022104 Bezeichnung 01 Schulträgeraufgaben Sonderschulen Don-Bosco-Schule Ergebnis 2015 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 1.448,18 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 1.493,18 11 - Personalaufwendungen 4.075,62 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 284 45,00 12.139,00 3.824,78 3.509,41 23.548,81 -22.055,63 -22.055,63 -22.055,63 50,39 -22.106,02 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 030 030221 03022104 Bezeichnung Schulträgeraufgaben Sonderschulen Don-Bosco-Schule Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 4.156,20 13.668,80 3.504,10 21.329,10 -21.329,10 285 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE Plan 2018 Plan 2019 2020 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I221041910 Versicherungsleistungen 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen I221042601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I221042621 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 E 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I221042631 Lehr- u. Unterrichtsmittel < 410 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 4.657 4.657 -10.507 -10.507 -6.237 -6.237 -419 -419 Summe -12.506 Gesamtsumme -12.506 286 Gesamtein /auszahlun gen 221 04 – Don-Bosco-Schule (Budget 400 400 008 – Don-Bosco-Schule) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Der Kreistag hat am 09.04.2014 die Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen durch den Kreis Euskirchen ab dem 01.08.2015 beschlossen (siehe hierzu V 108/2014). Durch die Übernahme der Matthias-Hagen-Schule ist aus dieser und der Don-BoscoSchule eine eigene Einrichtung nach § 56 Abs. 4 KrO entstanden, die seit dem 01.08.2015 unter dem neuen Produkt 221 05 „Matthias-Hagen-Schule“ abgebildet wird. Kennzahlen ./. 287 288 Budget 400 430 000 289 290 Produkt: 271 01 - Veranstaltungen Produktbereich: 040 Kultur Budget: 400 430 000 Volkshochschule Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Herr C. Brückner Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Angebote der Weiterbildung, Fortbildung, Qualifizierung (Kurse, Seminare, Lehrgänge, Arbeitskreise, Vorträge, Vortragsreihen, Exkursionen und Tagesfahrten) Auftragsgrundlage: Weiterbildungsgesetz NRW Strategische Ziele: Sicherstellung eines bedarfsdeckenden Angebots an Lehrveranstaltungen zum Erwerb und zur Vertiefung von Kenntnissen und Qualifikationen, die zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und zur freien Wahl des Berufs erforderlich sind. Zielgruppen: In der Regel Erwachsene und Jugendliche nach Abschluss der 1. Bildungsphase 291 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 040 040271 04027101 Bezeichnung 01 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Kultur und Wissenschaft Volkshochschulen Veranstaltungen = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 292 523.305,54 536.500 533.500 535.500 535.500 535.500 536.222,61 590.000 590.000 590.000 590.000 590.000 1.060.075,14 1.126.500 1.123.500 1.125.500 1.125.500 1.125.500 636.815,22 643.400 662.700 669.400 676.100 682.900 446.207,41 439.800 439.800 439.800 439.800 439.800 4.600 3.900 5.700 6.400 8.000 115.517,83 113.500 109.500 109.500 109.500 109.500 1.198.540,46 1.201.300 1.215.900 1.224.400 1.231.800 1.240.200 -138.465,32 -74.800 -92.400 -98.900 -106.300 -114.700 -138.465,32 -74.800 -92.400 -98.900 -106.300 -114.700 -138.465,32 -74.800 -92.400 -98.900 -106.300 -114.700 131.000 141.900 142.800 144.100 146.700 -205.800 -234.300 -241.700 -250.400 -261.400 546,99 -138.465,32 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 040 040271 04027101 Bezeichnung Kultur und Wissenschaft Volkshochschulen Veranstaltungen Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 520.803,22 536.500 533.500 535.500 535.500 535.500 534.548,04 590.000 590.000 590.000 590.000 590.000 1.055.498,25 1.126.500 1.123.500 1.125.500 1.125.500 1.125.500 641.643,52 643.400 662.700 669.400 676.100 682.900 447.543,88 439.800 439.800 439.800 439.800 439.800 92.152,97 97.500 97.500 97.500 97.500 97.500 1.181.340,37 1.180.700 1.200.000 1.206.700 1.213.400 1.220.200 -125.842,12 -54.200 -76.500 -81.200 -87.900 -94.700 26.480,69 29.000 29.000 29.000 29.000 29.000 26.480,69 29.000 29.000 29.000 29.000 29.000 -26.480,69 -29.000 -29.000 -29.000 -29.000 -29.000 146,99 293 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE Plan 2018 Plan 2019 2020 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I271012600 VG > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -4.994 -7.000 -4.994 -7.000 I271012605 Erwerb von Lizenzen > 410 Euro -11.000 -11.000 -11.000 -11.000 -11.000 -11.000 -18.253 -11.000 -11.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -5.729 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -5.729 -18.253 -3.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -3.000 -2.842 I271012620 VG < 410 Euro -2.842 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I271012625 Erwerb von Lizenzen < 410 Euro -2.096 -3.000 -2.096 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -19.391 -16.000 -19.391 -16.000 -12.000 -12.000 -12.000 -12.000 Summe -26.481 -29.000 -29.000 Gesamtsumme -26.481 -29.000 -29.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I271012630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. 294 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -6.376 -12.000 -12.000 -12.000 -12.000 -70.008 -29.000 -29.000 -29.000 -103.208 -29.000 -29.000 -29.000 -103.208 -6.376 -70.008 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 271 01 - Veranstaltungen (Budget 400 430 000) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 HH 2017 48,5% 49,0% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 8,5% 8,1% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -1,08 -1,23 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 3,38 3,48 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 295 271 01 – Veranstaltungen (Budget 400 430 000 – Volkshochschule) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) setzt sich wie folgt zusammen: Zeile 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 4140000 Zuw. lfd Zwecke vom Bund 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land 4141001 Zuw. lfd Zwecke von Land (hauptberufl. 4141002 Zuw. lfd Zwecke vom Land (Unterrichtsstunden) 4146000 Lfd. Zusch. sonst. ö. Sonderr. 4147000 Zuw. lfd Zwecke von p. Untern. 4182002 Mehrbelastung (VHS‐Umlage) Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 3.000 ‐56.000 ‐53.000 + 0 0 0 + 0 ‐295.100 ‐295.100 + 0 ‐173.400 ‐173.400 + 0 ‐5.000 ‐5.000 + 0 ‐7.000 ‐7.000 + 0 0 0 ‐536.500 ‐533.500 + 3.000 SK 4140000 Für die geplante Fortsetzung der in 2011 durch die Stadt-VHS begonnenen Integrationskurse werden Bundeszuwendungen i.H.v. 53.000 € erwartet. Zeile 4 beinhaltet die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte. In den Zeilen 13 und 16 des Ergebnisplans sind unter anderem Aufwendungen für die nebenberuflichen Dozenten enthalten. Es werden Dozentenhonorare in Höhe von 320.000 € und Reisekosten von 29.000 € für das Jahr 2017 veranschlagt. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811000 ILB Gemeinkosten drittfinanzierte Produkte 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811009 ILB Medienzentrum 5811010 ILB Druckerei Summe 296 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 0 0 0 ‐ 100 2.400 2.300 + 200 400 600 + 3.200 33.000 36.200 + 8.700 93.800 102.500 + 100 100 200 ‐ 1.200 1.300 100 131.000 141.900 + 10.900 Kennzahlen Budget 300 430 000 (Darstellung zu den Produkten 271 01 und 271 02) Vorbemerkung: Ab 2015 wurden alle Veranstaltungen - auch aus dem Produkt 2 - soweit möglich den Kommunen zugeschlagen, d.h. unter Zentrale sind jetzt nur noch Studienreisen, Tagesfahrten und Exkursionen subsumiert, die nicht im Kreis Euskirchen stattgefunden haben. I. Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen (Produkte 271 01 und 271 02) a) örtlich Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim* Schleiden Weilerswist Zülpich Summe örtl. VHSn 2014 61 25 5 385 13 98 131 129 70 59 91 1.067 2015 71 19 9 555 11 86 122 143 74 65 95 1.250 271 02: Studienreisen, Exkursionen, Auftragsmaßnahmen insgesamt 338 1.405 41 1.291 2014 235 87 389 285 209 200 1.405 2015 222 88 369 310 129 173 1.291 * Besonderheit Gemeinde Nettersheim: es besteht eine Kooperation mit dem Naturzentrum Eifel. b) fachbereichsbezogen Gesellschaft - Politik - Umwelt Kultur - Gestalten Gesundheit Sprachen Arbeit - Beruf Grundbildung - Schulabschlüsse Summe 271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Veranstaltungen 2015 Bad Münstereifel 6% Weilerswist 5% Studienreisen etc. 3% Blankenheim 1% Dahlem 1% Zülpich 7% Schleiden 6% Nettersheim 11% Euskirchen 43% Mechernich 9% Kall Hellenthal 7% 1% 297 271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Veranstaltungen 2015 ‐ nach Fachbereichen Grundbildung ‐ Schulabschlüsse 173 Veranstaltungen 13% Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt 222 Veranstaltungen 17% Arbeit ‐ Beruf 129 Veranstaltungen 10% Kultur ‐ Gestalten 88 Veranstaltungen 7% Gesundheit 369 Veranstaltungen 29% Sprachen 310 Veranstaltungen 24% 271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Veranstaltungen ‐ nach Fachbereichen 450 400 389 369 350 310 300 285 250 235 200 222 200 209 173 150 129 100 88 87 50 0 2014 Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt 298 2015 Kultur ‐ Gestalten Gesundheit Sprachen Arbeit ‐ Beruf Grundbildung ‐ Schulabschlüsse II. Anzahl der durchgeführten Unterrichtsstunden (Produkte 271 01 und 271 02) a) örtlich Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe örtl. VHSn 2014 1.195 476 67 8.242 189 1.168 2.362 570 1.419 1.132 1.587 18.407 2015 1.625 387 197 12.245 246 1.010 2.223 699 1.691 1.362 1.817 23.502 Studienreisen, Exkursionen, Auftragsmaßnahmen insgesamt 7.024 25.431 309 23.811 b) fachbereichsbezogen Gesellschaft - Politik - Umwelt Kultur - Gestalten Gesundheit Sprachen Arbeit - Beruf Grundbildung - Schulabschlüsse Summe 2014 1.301 1.740 6.445 7.615 2.473 5.857 25.431 2015 1.418 1.668 6.191 7.715 2.032 4.787 23.811 271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Unterrichtsstunden 2015 ‐ nach Fachbereichen Grundbildung ‐ Schulabschlüsse 4.787 Unterrichtsstunden 20% Arbeit ‐ Beruf 2.032 Unterrichtsstunden 9% Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt 1.418 Unterrichtsstunden 6% Kultur ‐ Gestalten 1.668 Unterrichtsstunden 7% Gesundheit 6.191 Unterrichtsstunden 26% Sprachen 7.715 Unterrichtsstunden 32% 299 271 01 & 271 02: Anzahl durchgeführter Unterrichtsstunden ‐ nach Fachbereichen 9.000 8.000 7.715 7.615 7.000 6.445 6.191 6.000 5.857 5.000 4.787 4.000 3.000 2.473 2.032 2.000 1.740 1.668 1.418 1.301 1.000 0 2014 Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt 300 2015 Kultur ‐ Gestalten Gesundheit Sprachen Arbeit ‐ Beruf Grundbildung ‐ Schulabschlüsse III. Anzahl der Belegungen (Produkte 271 01 und 271 02) Belegung = Teilnehmer je Veranstaltung a) örtlich Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe örtl. VHSn 2014 587 261 72 4.517 148 1.479 1.210 2.838 637 711 977 13.437 2015 639 191 90 5.472 131 1.212 1.348 2.567 636 733 910 13.929 Studienreisen, Exkursionen, Auftragsmaßnahmen insgesamt 1.431 14.868 202 14.131 b) fachbereichsbezogen Gesellschaft - Politik - Umwelt Kultur - Gestalten Gesundheit Sprachen Arbeit - Beruf Grundbildung - Schulabschlüsse Summe 2014 4.817 963 4.612 2.719 1.309 448 14.868 2015 4.021 1.504 4.471 2.984 849 302 14.131 271 01 & 271 02: Anzahl Belegungen 2015 ‐ nach Fachbereichen Arbeit ‐ Beruf 849 Belegungen 6% Grundbildung ‐ Schulabschlüsse 302 Belegungen 2% Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt 4.021 Belegungen 28% Sprachen 2.984 Belegungen 21% Kultur ‐ Gestalten 1.504 Belegungen 11% Gesundheit 4.471 Belegungen 32% 301 271 01 & 271 02: Anzahl der Belegungen 16.000 14.000 Exkursionen etc. Zülpich Weilerswist 12.000 Schleiden Nettersheim 10.000 Mechernich Kall 8.000 Hellenthal Euskirchen 6.000 Dahlem Blankenheim Bad Münstereifel 4.000 2.000 0 2014 2015 IV. Durchschnittliche Belegung der Veranstaltungen (Anzahl Belegungen dividiert durch Anzahl Veranstaltungen) 2014 9,6 10,4 14,4 11,7 11,4 15,1 9,2 22,0 9,1 12,1 10,7 12,6 Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Durchschnitt örtl. VHSn V. Fachbereichsbezogener Überblick: 2014 Gesellschaft - Politik - Umwelt Kultur - Gestalten Gesundheit Sprachen Arbeit - Beruf Grundbildung - Schulabschlüsse 2015 Gesellschaft - Politik - Umwelt Kultur - Gestalten Gesundheit Sprachen Arbeit - Beruf Grundbildung - Schulabschlüsse 302 2015 9,0 10,1 10,0 9,9 11,9 14,1 11,0 18,0 8,6 11,3 9,6 11,1 Veranstaltungen Anzahl Anteil 235 17% 87 6% 389 28% 285 20% 209 15% 200 14% 1.405 100% Unterrichtsstd. Teilnehmer Anzahl Anteil Anzahl Anteil 1.301 5% 4.817 32% 1.740 7% 963 6% 6.445 25% 4.612 31% 7.615 30% 2.719 18% 2.473 10% 1.309 9% 5.857 23% 448 3% 25.431 100% 14.868 100% Veranstaltungen Anzahl Anteil 222 16% 88 6% 369 26% 310 22% 129 9% 173 12% 1.291 92% Unterrichtsstd. Teilnehmer Anzahl Anteil Anzahl Anteil 1.418 6% 4.021 27% 1.668 7% 1.504 10% 6.191 24% 4.471 30% 7.715 30% 2.984 20% 2.032 8% 849 6% 4.787 19% 302 2% 23.811 94% 14.131 95% VI. Altersgliederung von Belegungen in Kursen/Lehrgängen nach Programmbereichen 2014 Programmbereich unter 18 1 Gesellschaft - Politik - Umwelt 2 Kultur - Gestalten 3 Gesundheit 4 Sprachen 5 Arbeit - Beruf 6 Grundbildung - Schulabschlüsse Summe 61 12 148 74 63 188 546 18 bis 25 bis 35 bis 50 bis unter 25 unter 35 unter 50 unter 65 8 17 31 96 47 20 219 7 56 155 280 53 0 551 27 147 750 464 143 0 1.531 77 180 1.295 596 207 0 2.355 65 und älter 69 158 1.078 464 106 0 1.875 Summe 249 570 3.457 1.974 619 208 7.077 2015 Programmbereich unter 18 1 Gesellschaft - Politik - Umwelt 2 Kultur - Gestalten 3 Gesundheit 4 Sprachen 5 Arbeit - Beruf 6 Grundbildung - Schulabschlüsse Summe 59 11 145 51 66 119 451 18 bis 25 bis 35 bis 50 bis unter 25 unter 35 unter 50 unter 65 1 7 25 120 20 13 186 2 45 148 322 29 0 546 18 144 683 502 88 0 1.435 22 170 1.271 596 119 0 2.178 65 und älter 30 181 1.062 505 100 0 1.878 Summe 132 558 3.334 2.096 422 132 6.674 Anmerkung: Ausgewertet werden die (freiwilligen) Angaben der Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Soweit keine Angaben über das Alter gemacht werden, führt das zur Unvollständigkeit der obigen Zahlen. 271 01 & 271 02: Altersgliederung 2015 (soweit angegeben) ‐ fachbereichsbezogen 100% 10% 90% 23% 32% 24% 24% 28% 28% 32% 80% 70% 17% 60% 65 und älter 14% 50% 50 bis unter 65 30% 35 bis unter 50 38% 2% 1% 90% 40% 24% 25 bis unter 35 18 bis unter 25 21% unter 18 30% 20% 45% 26% 7% 20% 15% 5% 10% 8% 1% 2% 0% Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt Kultur ‐ Gestalten 16% 4% 1% 4% 6% Gesundheit Sprachen 2% Arbeit ‐ Beruf Grundbildung ‐ Schulabschlüsse 303 VII. Geschlechtsgliederung von Belegungen in Kursen/Lehrgängen nach Programmbereichen 2014 Programmbereich 1 Gesellschaft - Politik - Umwelt 2 Kultur - Gestalten 3 Gesundheit 4 Sprachen 5 Arbeit - Beruf 6 Grundbildung - Schulabschlüsse Summe Frauen 272 598 3.936 1.642 783 167 7.398 Männer 156 153 638 821 401 126 2.295 Summe 428 751 4.574 2.463 1.184 293 9.693 Anteil Frauen 64% 80% 86% 67% 66% 57% 76% 2015 Programmbereich 1 Gesellschaft - Politik - Umwelt 2 Kultur - Gestalten 3 Gesundheit 4 Sprachen 5 Arbeit - Beruf 6 Grundbildung - Schulabschlüsse Summe Frauen 237 594 3.697 1.652 484 125 6.789 Männer 129 131 670 921 229 76 2.156 Summe 366 725 4.367 2.573 713 201 8.945 Anteil Frauen 65% 82% 85% 64% 68% 62% 76% Anmerkung: Ausgewertet werden die (freiwilligen) Angaben der Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Soweit keine Angaben über das Geschlecht gemacht werden, führt das zur Unvollständigkeit der obigen Zahlen. 271 01 & 271 02: Geschlechtsgliederung 2015 nach Programmbereichen (soweit angegeben) 100% 18% 90% 80% 15% 35% 36% 32% 38% 70% 60% 50% 82% 40% 30% 85% 65% 64% 68% 62% 20% 10% 0% Gesellschaft ‐ Politik ‐ Umwelt Kultur ‐ Gestalten Gesundheit Frauen 304 Sprachen Männer Arbeit ‐ Beruf Grundbildung ‐ Schulabschlüsse Erläuterungen zur Investitionstätigkeit Die Investitionen im Jahr 2017 beziehen sich ausschließlich auf Maßnahmen, die für den Unterrichtsbetrieb der VHS Kreis Euskirchen erforderlich sind. Das alte Rathaus Euskirchen und die St.-Barbara-Schule in Mechernich nehmen als Unterrichtsräume der VHS Kreis Euskirchen eine Sonderstellung ein, da die VHS die Unterrichtsräume alleine nutzt und somit für notwendige Investitionen in Ausstattung und Geräte zuständig ist. In allen anderen kommunalen Unterrichtsstätten übt die VHS Gastrecht in den Unterrichtsräumen aus. Maßnahme: I271012600 VG > 410 Euro Produkt: 04027101 Veranstaltungen Zeile 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. Sachkonto 7831000 Ausz. Erw. Vermögensg. > 410 Euro HH 2016 HH 2017 FP 2018 FP 2019 FP 2020 ‐7.000 ‐11.000 ‐11.000 ‐11.000 ‐11.000 ‐7.000 ‐11.000 ‐11.000 ‐11.000 ‐11.000 Um wettbewerbsfähig zu bleiben, ist die Anschaffung von 13 PCs notwendig, die so leistungsstark sind, dass sie mit Spezialsoftware für professionelle Auftragsmaßnahmen (Nischenprodukte) ausgestattet werden können. Zudem wird der vorgenannte Ansatz zur Beschaffung von zwei Beamern, einer Beschallungsanlage, eines Fernsehers sowie Lamellen-Jalousien benötigt. Folgekostenberechnung p.a.: Kalkulatorische Abschreibung Kalkulatorische Zinsen 2.200 € 220 € Maßnahme: I271012630 VG < 410 (35 II GemHVO) Produkt: 04027101 Veranstaltungen Zeile 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. Sachkonto 7832100 Ausz. Erw. Vermögensg. < 410 Euro (§ 35 II GemHVO) HH 2016 HH 2017 FP 2018 FP 2019 FP 2020 ‐16.000 ‐12.000 ‐12.000 ‐12.000 ‐12.000 ‐16.000 ‐12.000 ‐12.000 ‐12.000 ‐12.000 Der vorgenannte Ansatz wird insbesondere für die Anschaffung erwachsenengerechter Tische und Stühle sowie Kleingeräten benötigt. 305 306 Produkt: 271 02 - Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule Produktbereich: 040 Kultur Budget: 400 430 000 Volkshochschule Gremium: Ausschuss für Bildung und Inklusion Verantwortlich: Herr C. Brückner Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Vermittlung von Studienreisen, Durchführung von Auftragsmaßnahmen, Qualifizierungen, Schulungen für Dritte (z.B. Firmen, Verbände, Behörden und Schulen) sowie sonstige weiterbildungsrelevante Leistungen, die nicht im Produkt 271 01 Veranstaltungen enthalten sind. Auftragsgrundlage: Weiterbildungsgesetz NRW Strategische Ziele: Weiterbildung auf Bestellung; berufsbezogene Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern; Vermittlung von Sozialkompetenzen für Betrieb, Verwaltung und Organisation; Vermittlung von Schlüsselqualifikationen für den Beruf; Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler Zielgruppen: Schüler, Jugendliche und Erwachsene 307 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 040 040271 04027102 Bezeichnung 01 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Kultur und Wissenschaft Volkshochschulen Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 308 14.754,80 14.000 14.000 14.000 14.000 14.000 213.302,67 135.000 135.000 135.000 135.000 135.000 229.057,47 149.000 149.000 149.000 149.000 149.000 34.953,02 34.300 35.300 35.500 35.800 36.200 111.102,45 75.800 75.800 75.800 75.800 75.800 7.484,91 5.700 5.700 5.700 5.700 5.700 153.540,38 115.800 116.800 117.000 117.300 117.700 75.517,09 33.200 32.200 32.000 31.700 31.300 75.517,09 33.200 32.200 32.000 31.700 31.300 75.517,09 33.200 32.200 32.000 31.700 31.300 91,63 20.900 9.300 9.600 9.600 9.800 75.425,46 12.300 22.900 22.400 22.100 21.500 1.000,00 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 040 040271 04027102 Bezeichnung Kultur und Wissenschaft Volkshochschulen Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 14.754,80 14.000 14.000 14.000 14.000 14.000 214.751,08 135.000 135.000 135.000 135.000 135.000 229.505,88 149.000 149.000 149.000 149.000 149.000 31.996,44 34.300 35.300 35.500 35.800 36.200 111.102,45 75.800 75.800 75.800 75.800 75.800 7.484,91 5.700 5.700 5.700 5.700 5.700 150.583,80 115.800 116.800 117.000 117.300 117.700 78.922,08 33.200 32.200 32.000 31.700 31.300 309 Standardkennzahlen Produkt 271 02 - Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule (Budget 400 430 000) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 HH 2017 26,8% 29,6% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 4,2% 4,5% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) 0,06 0,12 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,19 0,20 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 310 271 02 – Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule (Budget 400 430 000 – Volkshochschule) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Zeile 2 des Ergebnisplans weist die anteiligen Landeszuweisungen für die hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiter der VHS aus. In Zeile 4 (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) werden die Teilnehmerentgelte für die Leistungsangebote der Volkshochschule ausgewiesen. Zeile 13 weist im Wesentlichen die Aufwendungen für Studienreisen und -fahrten sowie für sonstige bildungsfördernde Leistungen aus. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811000 ILB Gemeinkosten drittfinanzierte Produkte 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe 2016 0 2.200 100 100 4.700 13.200 600 20.900 2017 Diff. 2017/2016 + 0 0 ‐ 300 1.900 + 0 100 ‐ 100 0 ‐ 2.800 1.900 ‐ 7.900 5.300 ‐ 500 100 9.300 ‐ 11.600 Kennzahlen Die Kennzahlen zu diesem Produkt sind bei Produkt 271 01 ausgewiesen. 311 312 Budget 400 500 001 313 314 Produkt: 322 01 - Leistungen für Schwerbehinderte nach SGB IX Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 001 Soziale Angelegenheiten Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr K.-H. Linden Produktdefinition: Kurzbeschreibung: - Verwaltungsverfahren zur Feststellung von Behinderungen, des Grades der Behinderung (GdB) und der gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. - begleitende Hilfen im Arbeitsleben (finanzielle Förderung der Einrichtung oder des Erhaltes von Arbeitsplätzen, Beratung von Schwerbehinderten und Arbeitgebern) - Kündigungsschutz für Schwerbehinderte (Zustimmungspflicht der Fürsorgestelle) Auftragsgrundlage: SGB IX sowie ergänzende Vorschriften, SGB XII, Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (SchwbG), BVFG, Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) Strategische Ziele: - Zügiger Abschluss der Verwaltungsverfahren, d.h. ohne Verzögerungen im eigenen Verantwortungsbereich. - Steigerung der Ausschöpfungsquote der zur Verfügung stehenden Mittel aus der Ausgleichsabgabe. - Erleichterung der Beschäftigungssituation der Schwerbehinderten im Arbeitsleben. Zielgruppen: Erstantragsteller sowie Personen, die in der Vergangenheit bereits einen Schwerbehindertenausweis erhalten haben und bei denen das Vorliegen der Behinderung, der Grad der Behinderung oder auch die gesundheitlichen Merkmale nach dem Schwerbehindertenrecht auf Antrag oder von Amts wegen erneut zu prüfen sind. Berufstätige Schwerbehinderte mit mindestens 90% GdB oder Gleichgestellte sowie Arbeitgeber 315 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050322 05032201 Bezeichnung 01 Soziale Leistungen Leistungen f. Schwerbehinderte nach SGB IX Leistungen f. Schwerbehinderte nach SGB IX Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 839.587,02 638.100 638.100 638.100 638.100 638.100 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 710.400 710.400 710.400 710.400 710.400 1.668.385,80 1.349.500 1.349.500 1.349.500 1.349.500 1.349.500 413.739,75 440.000 461.900 466.600 471.100 477.900 3.700 3.700 3.700 3.700 3.700 100 100 100 100 100 828.598,78 200,00 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 839.586,91 626.000 626.000 626.000 626.000 626.000 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 318.480,22 246.500 246.500 246.500 246.500 246.500 17 = Ordentliche Aufwendungen 1.571.806,88 1.316.300 1.338.200 1.342.900 1.347.400 1.354.200 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 96.578,92 33.200 11.300 6.600 2.100 -4.700 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 96.578,92 33.200 11.300 6.600 2.100 -4.700 96.578,92 33.200 11.300 6.600 2.100 -4.700 4.475,90 220.200 223.000 226.800 229.400 234.500 92.103,02 -187.000 -211.700 -220.200 -227.300 -239.200 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 316 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050322 05032201 Bezeichnung Soziale Leistungen Leistungen f. Schwerbehinderte nach SGB IX Leistungen f. Schwerbehinderte nach SGB IX Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 610.560,00 638.100 638.100 638.100 638.100 638.100 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 828.598,78 710.400 710.400 710.400 710.400 710.400 1.439.158,78 1.349.500 1.349.500 1.349.500 1.349.500 1.349.500 420.817,75 440.000 461.900 466.600 471.100 477.900 249,95 3.700 3.700 3.700 3.700 3.700 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 852.181,52 626.000 626.000 626.000 626.000 626.000 15 - Sonstige Auszahlungen 325.273,44 246.500 246.500 246.500 246.500 246.500 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.598.522,66 1.316.200 1.338.100 1.342.800 1.347.300 1.354.100 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -159.363,88 33.300 11.400 6.700 2.200 -4.600 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 317 Standardkennzahlen Produkt 322 01 - Leistungen für Schwerbehinderte nach SGB IX (Budget 400 500 001) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 HH 2017 30,9% 32,4% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 40,7% 40,1% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 16,0% 15,8% -0,98 -1,11 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 2,49 2,64 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 3,27 3,27 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen Teilergebnis je Einwohner (€/EW) 318 322 01 – Leistungen für Schwerbehinderte nach SGB IX (Budget 400 500 001 – Soziale Angelegenheiten) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Bei dem Ertrag in Zeile 2 (Zuweisungen und allgemeine Umlagen) handelt es sich im Wesentlichen um die Zuweisung aus der Ausgleichsabgabe. In entsprechender Höhe (620.000 €) sind in Zeile 15 (Transferaufwendungen) anteilig Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz und Rückzahlungen von Zuweisungen ausgewiesen. Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält: Zeile 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 4481000 Kostenerstattungen vom Land 4481002 Erträge aus Kostenerst. Land (Belastungsausgleich) 4484000 Kostenerst. so. öffentl. Ber. Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 0 ‐350.000 ‐350.000 + 0 ‐360.400 ‐360.400 + 0 0 0 ‐710.400 ‐710.400 + 0 SK 4481000 Zum Ausgleich des Aufwandes, der durch die medizinische Beweiserhebung und durch Gebühren und Anwaltskosten in Gerichtsverfahren (fachbezogener Sachaufwand) entsteht, erhalten die Kreise seit 01.01.2011 einen Pauschalbetrag von 56 €. Die Anpassung des Pauschbetrages ist durch das u.a. Änderungsgesetz (siehe Erl. zu SK 4481002) erfolgt. Der fachbezogene Sachaufwand ist in Abständen von jeweils 3 Jahren, erstmals zum 01.01.2014, anhand der Entwicklung der Fallzahlen und der Kosten der Beweiserhebung zu prüfen und ggfls. anzupassen. Zum 01.01.2014 wurde der neue Pauschalbetrag auf 63,50 € pro Fall festgesetzt. Die korrespondierenden Aufwandsansätze sind in Zeile 11 und 16 veranschlagt. SK 4481002 Durch das Zweite Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen vom 30.10.2007 sind die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts von den Versorgungsämtern auf die Kreise und kreisfreien Städten mit Wirkung zum 01.01.2008 übertragen worden. Für die wesentlichen Belastungen, die durch dieses Gesetz entstehen, wird ein finanzieller Ausgleich gewährt und zusätzlich Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt. Der finanzielle Ausgleich umfasst den Personalaufwand für die übergeleiteten Beamten einschl. der gesetzlichen Leistungen und ein pauschaler Zuschlag (10%) auf die fiktiven Personalkosten als Ausgleich für den allgemeinen Sachaufwand. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung vom 25.10.2011 ist eine Anpassung des Belastungsausgleichs rückwirkend zum 01.01.2011 vorgenommen worden. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 8.700 33.900 42.600 ‐ 100 1.200 1.100 + 2.000 19.200 21.200 ‐ 6.300 57.000 50.700 ‐ 1.500 108.900 107.400 220.200 223.000 + 2.800 319 Kennzahlen I. Anzahl Bewilligungen Fördermittel für begleitende Hilfen im Arbeitsleben 2011 2012 2013 2014 Fälle 358 220 246 273 2015 269 322 01: Anzahl Bewilligungen Fördermittel f. begleitende Hilfen im Arbeitsleben 400 350 300 250 200 358 150 220 100 50 92 113 139 115 123 153 141 129 246 273 269 144 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 II. Anzahl Kündigungsschutzfälle 2011 Fälle 2012 2013 2014 2015 43 41 40 42 40 322 01: Anzahl Kündigungsschutzfälle 70 60 50 40 30 20 10 58 45 37 43 46 39 37 41 40 43 41 40 42 26 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 320 III. Anzahl Opferentschädigungsfälle 2011 2012 2013 2014 2015 12 10 11 3 3 IV. Schwerbehindertenantragsverfahren (SGB IX) 2011 2012 2013 2014 2015 1.926 2.190 1.122 3.370 1.226 1.005 2.074 2.334 1.187 3.527 1.490 1.361 1.954 2.298 868 3.544 1.949 1.145 Fälle Erstanträge Änderungsanträge Ausweisverlängerungen Beiblätter Nachprüfungen Widersprüche V. 2.089 2.433 1.489 3.384 931 1.065 2.065 2.278 1.032 3.293 1.101 854 Anzahl Gutachten durch Abt. 53 in Schwerbehindertenangelegenheiten Anzahl 2011 2012 2013 2014 2015 3.251 2.691 2.966 4.246 4.255 321 322 Produkt: 331 01 - Förderung von Trägern der Wohlfahrtsverbände Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 001 Soziale Angelegenheiten Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr K.-H. Linden Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Finanzierung (ganz oder teilweise) von sozialen Angeboten, Beratungsstellen und Hilfeleistungen verschiedener Verbände und Institutionen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Beschlüssen politischer Gremien sowie Vereinbarungen und Verträge Auftragsgrundlage: SGB XII, KJHG, weitere Bundes- und Landesgesetze, Kreistagsbeschlüsse, Vereinbarungen und Verträge Strategische Ziele: Die Sozialhilfeträger und die freie Wohlfahrtspflege sollen bei der Durchführung des SGB XII zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit soll darauf gerichtet sein, sich zum Wohle des Hilfesuchenden wirksam zu ergänzen. Träger der Sozialhilfe sollen die Verbände der freien Wohlfahrtspflege in ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der Sozialhilfe angemessen unterstützen. Zielgruppen: Verbände der freien Wohlfahrtspflege und sonstige soziale Institutionen 323 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050331 05033101 Bezeichnung 01 Soziale Leistungen Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege Förderung von Trägern der Wohlfahrtsverbände Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 27.023,26 500 500 500 500 500 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 27.023,26 500 500 500 500 500 11 - Personalaufwendungen 21.959,43 20.200 43.500 44.000 44.400 46.500 12 - Versorgungsaufwendungen 337.844,57 334.600 367.000 371.900 377.300 377.300 222,28 100 100 100 100 100 360.026,28 354.900 410.600 416.000 421.800 423.900 -333.003,02 -354.400 -410.100 -415.500 -421.300 -423.400 -333.003,02 -354.400 -410.100 -415.500 -421.300 -423.400 -333.003,02 -354.400 -410.100 -415.500 -421.300 -423.400 275,82 11.400 18.600 19.500 19.700 20.800 -333.278,84 -365.800 -428.700 -435.000 -441.000 -444.200 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 324 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050331 05033101 Bezeichnung Soziale Leistungen Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege Förderung von Trägern der Wohlfahrtsverbände Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 1.949,76 500 500 500 500 500 1.949,76 500 500 500 500 500 21.601,92 20.200 43.500 44.000 44.400 46.500 342.044,57 334.600 367.000 371.900 377.300 377.300 222,28 100 100 100 100 100 363.868,77 354.900 410.600 416.000 421.800 423.900 -361.919,01 -354.400 -410.100 -415.500 -421.300 -423.400 325 Standardkennzahlen Produkt 331 01 - Förderung von Trägern der Wohlfahrtsverbände (Budget 400 500 001) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 HH 2017 6,1% 12,4% 91,3% 85,5% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -1,91 -2,24 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,12 0,28 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 1,75 1,92 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 326 331 01 – Förderung von Trägern der Wohlfahrtsverbände (Budget 400 500 001 – Soziale Angelegenheiten) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen: Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen 5318005 Zuschüsse (Familienentlastungsdienst) 5318007 Zuschüsse (Betreuung Aussiedler) 5318009 Zuschüsse (Frauenberatungsstelle) 5318010 Zuschüsse (Mobile Soziale Dienste) 5318011 Zuschüsse (Beratungsstelle für Wohnungslose) 5318012 Zuschüsse (Familienpflege) 5318013 Zuschüsse (Wohnberatung für ältere od. 5318014 Verlustausgleich (Frauenhaus Euskirchen) 5318015 Zuschuss Verbraucherzentrale 5318048 Zuschüsse (Mehrgenerationenhaus) Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 600 26.800 27.400 + 3.500 8.800 12.300 + 15.500 42.000 57.500 + 500 23.000 23.500 + 1.900 81.800 83.700 + 400 15.500 15.900 + 0 33.000 33.000 + 0 100 100 + 0 103.600 103.600 + 10.000 0 10.000 334.600 367.000 + 32.400 Zu den einzelnen Positionen: 5318005 Zuschüsse (Familienentlastungsdienst) Aufgrund eines Kreistagsbeschlusses wird seit 1990 der Familienentlastungsdienst beim Diakonischen Werk Euskirchen und beim DRK Euskirchen pauschal gefördert. In den erbrachten Hilfeleistungen sind Aufgaben der Eingliederungshilfe integriert. Der Zuschuss erhöht sich aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 06.07.2016 (siehe hierzu V 220/2016). Zuschusszweck:    Betreuung und Unterstützung von Familien mit behinderten Kindern und Jugendlichen (Diakonisches Werk) sowie behinderten Erwachsenen (DRK). Einzel- und Gruppenbetreuung zur Erhaltung der Pflegebereitschaft, Freizeitgestaltung, Fahrdienste etc. Betreuung und Hilfestellung zur Erlernung lebenspraktischer Fähigkeiten. 5318007 Zuschüsse (Betreuung Aussiedler) Es handelt sich um eine freiwillige Förderung. Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt aufgrund der Beschlussfassung durch den Kreistag im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen. Der Zuschuss erhöht sich aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 06.07.2016 (siehe hierzu V 220/2016). Zuschusszweck:   Integration von Spätaussiedlern. Hilfestellung (z.B. Behördengänge, Übersetzungen, Vermittlung von Wohnungen, Rechtshilfen, Krisenintervention bei persönlichen Problemen etc). 327 5318009 Zuschüsse (Frauenberatungsstelle) Es handelt sich um eine freiwillige Förderung. Die Bezuschussung der Frauenberatungsstelle erfolgt aufgrund eines Kreistagsbeschlusses. Mit dem Träger der Beratungsstelle wurde seitens des Kreises Euskirchen eine Vereinbarung über die Finanzierung geschlossen. Der Zuschuss erhöht sich aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 06.07.2016 (siehe hierzu V 220/2016). Zuschusszweck: Beratendes und unterstützendes Angebot für Frauen als psychosoziale Anlaufstelle. 5318010 Zuschüsse (Mobile Soziale Dienste) Die Mobilen Sozialen Dienste gehören zu den ambulanten komplementären Aufgaben nach dem Landespflegegesetz (PfG NRW). Der Kreistag hat zur Bezuschussung eine Richtlinie verabschiedet, die seit dem 01.01.2000 in Kraft ist. Der Zuschuss erhöht sich aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 06.07.2016 (siehe hierzu V 220/2016). Zuschusszweck: Der MSD erbringt vorpflegerische und pflegeergänzende Leistungen. Er aktiviert Ehrenamtlichkeit und unterstützt Maßnahmen der Selbsthilfe (Angehörigenarbeit). Förderungswürdig sind Maßnahmen, die helfen, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden und die eigene Häuslichkeit zu erhalten. Es werden nur Leistungen gefördert, die nicht durch andere Kostenträger abgedeckt sind. 5318011 Zuschüsse (Beratungsstelle für Wohnungslose) Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der Hilfe nach dem 8. Kapitel SGB XII (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten). Es handelt sich um eine 50%-ige Kofinanzierung. Die andere Hälfte wird durch den Landschaftsverband Rheinland bezuschusst. Der Zuschuss erhöht sich aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 06.07.2016 (siehe hierzu V 220/2016). Zuschusszweck:   Offenes Beratungsangebot ohne Zugangsvoraussetzungen. Individuelle Hilfen zur Selbsthilfe (z.B. Entwicklung neuer tragfähiger Lebensperspektiven, Hilfe bei der Suche nach Wohnraum, Arbeit, Vermittlung zu anderen Hilfsangeboten). 5318012 Zuschüsse (Familienpflege) Es handelt sich um eine freiwillige Förderung. Der Zuschuss ist aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 16.12.1998 an die Landesförderung gekoppelt. Bezuschusst wird seit 2004 nur noch der Caritasverband für die Region Eifel e.V. Der Zuschuss erhöht sich aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 06.07.2016 (siehe hierzu V 220/2016). Zuschusszweck: Familienpflege hilft Familien mit Kindern bei der Weiterführung des Haushaltes, wenn der haushaltsführende Elternteil, z. B. durch Krankheit oder Unfall, nicht in der Lage dazu ist. Vor Inanspruchnahme erfolgt durch den Träger eine umfassende Beratung hinsichtlich der Kostenübernahme. Familienpflege wird durch die Wohlfahrtsverbände angeboten. Ansprechpartner für diese Leistungen sind die Krankenkassen. 5318013 Zuschüsse (Wohnberatung für ältere oder behinderte Menschen) Seit dem Jahr 2012 sollte der hier ausgewiesene Aufwand entfallen, da die 328 Wohnberatung (ambulanter komplementärer Dienst nach dem PfG NRW) ab dem 01.01.2012 durch die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH übernommen wurde. Aufgrund fördertechnischer Voraussetzungen (Wegfall der 50%igen Landesförderung) muss dieser Zuschuss tatsächlich an die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH ausgezahlt werden. Dem Mehraufwand in Höhe von 33.000 €, der 50% der zuschussfähigen Personalkosten entspricht, steht eine Einsparung im Produkt 126 01 bei der Position „Sachkosten Personalgestellung Feuer-Katastrophenschutz" (Zeile 13, SK 5281031) in gleicher Höhe gegenüber. Zuschusszweck:    Beratung und Unterstützung für die individuelle Gestaltung von Wohnraum für ältere oder behinderte Menschen, um diesen sicherer oder bequemer zu gestalten (Wohnraumanpassung) Verhinderung oder Verzögerung von stationären Aufenthalten Öffentlichkeitsarbeit (Informationsveranstaltungen, Fachvorträge, Flyer etc.) 5318014 Verlustausgleich (Frauenhaus Euskirchen) Die Bezuschussung des Frauenhauses erfolgt aufgrund eines Kreistagsbeschlusses. Mit dem Träger des Frauenhauses wurde seitens des Kreises Euskirchen eine Vereinbarung über die Finanzierung geschlossen. 5318015 Zuschuss Verbraucherzentrale Es handelt sich um eine freiwillige Förderung. Die Verbraucherzentrale NRW e.V. betreibt seit Jahren in Euskirchen eine Verbraucherberatungsstelle mit dem Zweck, die Allgemeinheit und Einzelpersonen sachlich und unabhängig sowie anbieterneutral zu informieren und zu beraten. Diese Verbraucherberatungsstelle ist als institutionelle Interessenvertretung ein wichtiger Baustein in einem weit verzweigten Informations- und Beratungssystem für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Euskirchen. Der Kreistag hat am 21.12.2005 beschlossen, den kommunalen Kofinanzierungsanteil der Verbraucherzentrale Euskirchen ab 2006 komplett über den Kreishaushalt abzuwickeln (siehe V 161/2005). Vertragsgemäß ist dieser Anteil auf max. 64.000 € p.a. festgelegt. Für die Dauer von 2 Jahren (01.01.2010-31.12.2011) hat der Kreistag durch Beschluss vom 03.06.2009 (V 518/2009) einer Erhöhung der Beratungsstelle Euskirchen um eine halbe Kraft mit Kosten für den Kreis Euskirchen in Höhe von max. 38.000 € p.a. zugestimmt. Der Kreistag hat durch Beschluss vom 20.07.2011 (V 187/2011) einem Ergänzungsvertrag zugestimmt, der eine Erweiterung der Aufgaben der Verbraucherzentrale um die Schuldenprävention mit Jugendlichen, Migranten, Arbeitslosen und jungen Familien sowie die Aufstockung von einer halben auf eine ganze Beraterstelle vorsieht (Vertragslaufzeit 01.01.2012 bis 31.12.2014). Der TeilZuschuss reduziert sich auf jährlich 25.800 €. Am 09.04.2014 (V 116/2014) hat der Kreistag einen Folgevertrag für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2019 abgeschlossen. Im Vergleich zum bisherigen Teil-Zuschuss (25.800 €) erhöhte sich dieser nunmehr auf jährlich 39.600 €. 5318048 Zuschuss Mehrgenerationenhaus Der Kreistag hat am 05.10.2016 beschlossen (A 121/2016), dem Deutschen Roten Kreuz Euskirchen (DRK) beginnend mit dem Jahr 2017 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 10.000 € zum Betrieb des Mehrgenerationenhauses in Euskirchen als kommunalen Kofinanzierungsanteil zum Bundeszuschuss zunächst für die Zeit bis 2020 zu gewähren. Der Kreis Euskirchen unterstützt das Mehrgenerationenhaus und bezieht es in die kommunalen Planungen zur Bewältigung des demografischen Wandels mit ein. 329 In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe Kennzahlen ./. 330 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 7.600 2.200 9.800 + 0 100 100 + 300 900 1.200 + 100 2.300 2.400 + 700 4.400 5.100 ‐ 1.500 1.500 0 11.400 18.600 + 7.200 Produkt: 343 04 - Heimaufsicht Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 001 Soziale Angelegenheiten Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr K.-H. Linden Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Aufsicht über Alten-, Pflege-, Behinderten- und Kurzzeitpflegeheime sowie Beratung in Heimangelegenheiten Auftragsgrundlage: Heimgesetz, HeimMindBauVO, HeimPersVO, HeimsicherungsVO, und andere betroffene Rechtsgebiete (z. B. SGB V und XI, Bundesseuchengesetz, Baurecht etc.) Strategische Ziele: Qualitätssicherung (bauliche Standards, Pflegestandards, Fachkräfteanteil), Schutz der Rechtsstellung der HeimbewohnerInnen Zielgruppen: HeimbewohnerInnen, BewerberInnen für die Aufnahme in einem Heim, Angehörige, BetreuerInnen, Heimbeiräte, MitarbeiterInnen in den Heimen, HeimbetreiberInnen, Heimträger 331 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050343 05034304 Bezeichnung 01 Soziale Leistungen Betreuungsleistungen Heimaufsicht Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 28.596,25 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 28.596,25 31.000 31.000 31.000 31.000 31.000 108.785,93 105.600 153.800 155.300 156.800 158.500 8.445,67 14.400 14.400 14.400 14.400 14.400 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 117.231,60 120.000 168.200 169.700 171.200 172.900 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) -88.635,35 -89.000 -137.200 -138.700 -140.200 -141.900 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) -88.635,35 -89.000 -137.200 -138.700 -140.200 -141.900 -88.635,35 -89.000 -137.200 -138.700 -140.200 -141.900 5.982,68 91.800 97.000 100.700 102.000 103.600 -94.618,03 -180.800 -234.200 -239.400 -242.200 -245.500 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 332 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050343 05034304 Bezeichnung Soziale Leistungen Betreuungsleistungen Heimaufsicht Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 26.066,25 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 26.066,25 31.000 31.000 31.000 31.000 31.000 106.288,34 105.600 153.800 155.300 156.800 158.500 8.681,29 14.400 14.400 14.400 14.400 14.400 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 114.969,63 120.000 168.200 169.700 171.200 172.900 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -88.903,38 -89.000 -137.200 -138.700 -140.200 -141.900 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 333 Standardkennzahlen Produkt 343 04 - Heimaufsicht (Budget 400 500 001) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 HH 2017 73,2% 74,7% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 6,8% 5,4% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -0,95 -1,23 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,81 1,04 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 334 343 04 – Heimaufsicht (Budget 400 500 001 – Soziale Angelegenheiten) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 4 des Ergebnisplans (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) werden die Verwaltungsgebühren der Heimaufsicht ausgewiesen. Zeile 16 des Ergebnisplans enthält im Wesentlichen Gutachterkosten in Höhe von 10.000 €. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe 2016 49.500 0 4.800 12.600 24.000 900 91.800 2017 Diff. 2017/2016 ‐ 5.500 44.000 + 200 200 + 2.300 7.100 + 1.900 14.500 + 6.700 30.700 ‐ 400 500 97.000 + 5.200 Kennzahlen I. Anzahl der im Kreis ansässigen Heime am 31.12., aufgeschlüsselt nach Art der Einrichtung Altenpflegeheime Behinderteneinrichtungen Sozialtherapeutische Heime Hospiz Tagespflegeeinrichtungen Kurzzeitpflegeeinrichtungen Ambulante betreute Pflege-WG (ab 2015) 2011 33 9 9 2 6 2 2012 34 9 9 2 8 2 2013 32 10 9 2 9 2 2014 32 9 9 2 9 2 2015 32 9 9 2 9 2 1 II. Anzahl der Plätze in Einrichtungen am 31.12. Altenpflegeheime Behinderteneinrichtungen Sozialtherapeutische Heime Hospiz Tagespflegeeinrichtungen Kurzzeitpflegeeinrichtungen Ambulante betreute Pflege-WG (ab 2015) 2011 2012 2013 2014 2015 2.343 2.399 2.396 2.396 2.466 299 299 309 294 294 414 414 414 414 414 22 22 22 22 22 75 101 112 114 112 19 19 19 19 19 5 335 343 04: Anzahl Heime am 31.12. 70 60 2 5 2 50 2 1 4 2 1 12 2 2 8 9 9 9 2 2 2 4 1 2 2 9 9 9 9 9 9 9 12 10 40 9 9 Ambulante betreute Pflege-WG Kurzzeitpflegeeinrichtungen 9 10 9 9 8 8 30 2 4 6 4 1 1 2 Tagespflegeeinrichtungen Hospiz Sozialtherapeutische Heime Behinderteneinrichtungen 20 31 29 28 29 2007 2008 2009 2010 33 34 32 32 32 2011 2012 2013 2014 2015 Altenpflegeheime 10 0 343 04: Anzahl Plätze am 31.12. 3.500 3.000 39 39 39 24 24 12 24 48 12 12 12 349 347 347 365 40 2.500 301 292 2.000 274 19 75 22 19 101 22 19 112 22 19 114 22 414 414 414 414 299 299 309 294 19 112 22 414 294 Ambulante betreute Pflege-WG 284 Kurzzeitpflegeeinrichtungen Tagespflegeeinrichtungen Hospiz 1.500 Sozialtherapeutische Heime 2.343 1.000 2.015 2.040 1.999 2.399 2.396 2.396 2.466 2.087 500 0 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 336 Behinderteneinrichtungen Altenpflegeheime Produkt: 343 06 - Betreuung nach dem Betreuungsgesetz Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 001 Soziale Angelegenheiten Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr K. Dietrich Produktdefinition: Kurzbeschreibung: - Beratung, Unterstützung der Einzel- und Vereinsbetreuer/innen, Förderung der Betreuungsvereine, Unterstützung der Vormundschaftsgerichte. - Führen von Betreuungen entsprechend dem vom Gericht angeordneten Wirkungsbereich, sofern keine anderen Betreuer/innen zur Verfügung stehen oder geeignet sind. Auftragsgrundlage: Betreuungsgesetz, Betreuungsbehördengesetz, Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Landesbetreuungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch Strategische Ziele: - Vermittlung der dem Einzelnen am besten entsprechenden Betreuung. - Förderung einer selbstbestimmten Lebensgestaltung. - Verstärkte Übernahme von Betreuungen durch ehrenamtliche Betreuer. Zielgruppen: Erwachsene, bei denen eine Betreuung vom Gericht angeordnet ist. 337 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050343 05034306 Bezeichnung 01 Soziale Leistungen Betreuungsleistungen Betreuung nach dem Betreuungsgesetz Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 192.923,09 233.400 247.100 249.600 252.100 254.700 15 - Transferaufwendungen 31.479,00 35.000 25.000 25.000 25.000 25.000 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 13.692,03 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 17 = Ordentliche Aufwendungen 238.094,12 280.400 284.100 286.600 289.100 291.700 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) -238.094,12 -280.400 -284.100 -286.600 -289.100 -291.700 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) -238.094,12 -280.400 -284.100 -286.600 -289.100 -291.700 -238.094,12 -280.400 -284.100 -286.600 -289.100 -291.700 9.282,16 172.100 139.800 145.400 147.300 149.900 -247.376,28 -452.500 -423.900 -432.000 -436.400 -441.600 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 338 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050343 05034306 Bezeichnung Soziale Leistungen Betreuungsleistungen Betreuung nach dem Betreuungsgesetz Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 187.075,06 233.400 247.100 249.600 252.100 254.700 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 31.479,00 35.000 25.000 25.000 25.000 25.000 15 - Sonstige Auszahlungen 13.692,03 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 232.246,09 280.400 284.100 286.600 289.100 291.700 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -232.246,09 -280.400 -284.100 -286.600 -289.100 -291.700 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 339 Standardkennzahlen Produkt 343 06 - Betreuung nach dem Betreuungsgesetz (Budget 400 500 001) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 HH 2017 73,8% 74,2% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 7,7% 5,9% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 2,7% 2,8% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -2,37 -2,22 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 1,75 1,64 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,18 0,13 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 340 343 06 – Betreuung nach dem Betreuungsgesetz (Budget 400 500 001 – Soziale Angelegenheiten) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 15 des Ergebnisplans (Transferaufwendungen) sind die Zuschüsse an die im Kreis Euskirchen anerkannten Betreuungsvereine veranschlagt. Aufgrund der Verringerung der im Kreisgebiet vorhandenen Betreuungsvereine war eine Reduzierung des Aufwands für 2016 um 15.000 € auf 35.000 € angezeigt. Für 2017 ist von einer weiteren Reduzierung um 10.000 € auszugehen. Entsprechend der zum 01.01.2011 geschlossenen Vereinbarungen dient die Förderung der Begleitung und Unterstützung der vorhandenen ehrenamtlichen Betreuer/innen, der Schulung dieses Personenkreises und der Neugewinnung von ehrenamtlich tätigen Betreuer/innen (Beschluss des Kreistages vom 23.06.2010, V 83/2010). In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 ‐ 33.400 100.400 67.000 + 200 100 300 + 1.600 8.200 9.800 ‐ 1.600 21.700 20.100 + 1.200 41.400 42.600 ‐ 300 300 0 172.100 139.800 ‐ 32.300 Kennzahlen I. Anzahl Fälle der Betreuungsbehörde am 31.12. 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl (Stichtag) 61 53 52 46 26 343 06: Anzahl Fälle der Betreuungsbehörde am 31.12. 120 100 80 60 97 93 40 76 67 66 63 60 53 61 53 52 20 46 26 0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 II. Anzahl Fälle Sachverhaltsaufklärungen 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl 526 575 663 731 854 341 342 Budget 400 500 002 343 344 Produkt: 313 01 - Bildung und Teilhabe für Asylbewerber Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 002 Leistungen nach SGB XII, APG NW etc. Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr K.-H. Linden Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Der Kreis Euskirchen ist seit dem 01.01.2011 Bewilligungsbehörde für die Leistungsgewährung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Für den nach dem SGB II leistungsberechtigten Personenkreis erfolgt die Leistungsbewilligung unmittelbar im Jobcenter EU-aktiv, obwohl die originäre Zuständigkeit beim Kreis liegt. Des Weiteren obliegen dem Kreis die Aufgaben der Fachaufsicht, die Erarbeitung von Richtlinien und Weisungen, die Widerspruchsentscheidungen und Klagevertretung sowie die Lieferung notwendiger Statistiken an das Land. Auftragsgrundlage: Bundeskindergeldgesetz, § 2 AsylbLG in Verbindung mit §§ 34, 34 a SGB XII Strategische Ziele: Bedarfsgerechte Mittelbereitstellung für den anspruchsberechtigten Personenkreis. Sicherstellung einer einheitlichen Entscheidungspraxis. Zielgruppen: Kinder und Jugendliche in Haushalten von Leistungsberechtigten nach § 2 AsylbLG, die Analogleistungen nach dem SGB XII erhalten. 345 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050313 05031301 Bezeichnung 01 Ergebnis 2015 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Soziale Leistungen Leistungen für Asylbewerber BuT Leistungen f. Asylbewerber = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 346 1.515,03 3.869,90 12,91 5.397,84 -5.397,84 -5.397,84 -5.397,84 -5.397,84 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050313 05031301 Bezeichnung Soziale Leistungen Leistungen für Asylbewerber BuT Leistungen f. Asylbewerber Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 1.524,92 3.869,90 12,91 5.407,73 -5.407,73 347 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE Plan 2018 Plan 2019 2020 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I313012630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1 -1 Summe -1 Gesamtsumme -1 348 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 313 01 - Bildung und Teilhabe für Asylbewerber (Budget 400 500 002) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 HH 2017 Teilergebnis je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 349 313 01 – Bildung und Teilhabe für Asylbewerber (Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Seit dem II. Quartal 2015 sind die kreisangehörigen Kommunen unmittelbar für die Erbringung dieser Leistungen zuständig. Ab dem Haushaltsjahr 2016 werden alle Haushaltspositionen mit 0 € ausgewiesen. 350 Produkt: 331 02 - Pflegewohngeld (APG NW) Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 002 Leistungen nach SGB XII, APG NW etc. Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr K.-H. Linden Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Geldleistung zur Finanzierung der Aufwendungen für Investitionskosten für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen sowie für ambulante Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege. Auftragsgrundlage: SGB XII, Alten- und Pflegegesetz NRW Strategische Ziele: Gewährleistung einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen vollstationären Angebotsstruktur für alle Pflegebedürftigen. Zielgruppen: Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen, die - Leistungen nach dem SGB XII oder im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG (zuständig Landschaftsverband Rheinland) erhalten, - nicht in der Lage sind, die Aufwendungen für Investitionskosten aus eigenem bzw. aus dem Einkommen des nicht getrennt lebenden Ehegatten ganz oder teilweise zu tragen 351 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050331 05033102 Bezeichnung 01 Soziale Leistungen Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege Pflegewohngeld (PfG NW) Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 18.562,07 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 23.862,07 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 11 - Personalaufwendungen 63.935,60 108.200 115.400 116.500 117.700 119.000 12 - Versorgungsaufwendungen 1.100 1.100 1.100 1.100 1.100 6.166.224,48 6.430.000 6.680.000 6.810.000 6.940.000 7.080.000 906,02 4.100 4.100 4.100 4.100 4.100 6.231.066,10 6.543.400 6.800.600 6.931.700 7.062.900 7.204.200 -6.207.204,03 -6.513.400 -6.770.600 -6.901.700 -7.032.900 -7.174.200 -6.207.204,03 -6.513.400 -6.770.600 -6.901.700 -7.032.900 -7.174.200 -6.207.204,03 -6.513.400 -6.770.600 -6.901.700 -7.032.900 -7.174.200 1.542,26 55.400 48.600 50.300 50.700 51.700 -6.208.746,29 -6.550.800 -6.800.700 -6.952.000 -7.083.600 -7.225.900 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 352 5.300,00 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050331 05033102 Bezeichnung Soziale Leistungen Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege Pflegewohngeld (PfG NW) Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 18.450,11 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 18.450,11 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 10 - Personalauszahlungen 61.302,24 108.200 115.400 116.500 117.700 119.000 11 - Versorgungsauszahlungen 1.100 1.100 1.100 1.100 1.100 6.133.610,20 6.430.000 6.680.000 6.810.000 6.940.000 7.080.000 906,02 4.100 4.100 4.100 4.100 4.100 6.195.818,46 6.543.400 6.800.600 6.931.700 7.062.900 7.204.200 -6.177.368,35 -6.513.400 -6.770.600 -6.901.700 -7.032.900 -7.174.200 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 353 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE Plan 2018 Plan 2019 2020 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I331022630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -58 -58 Summe -58 Gesamtsumme -58 354 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 331 02 - Pflegewohngeld (PfG NW) (Budget 400 500 002) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand HH 2016 HH 2017 1,9% 2,0% 97,4% 97,5% 0,1% 0,1% -34,36 -35,67 0,65 0,70 33,64 34,94 Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand Teilergebnis je Einwohner (€/EW) Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 355 331 02 – Pflegewohngeld (Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) ist mit 30.000 € der Ansatz über Rückzahlungen des Pflegewohngeldes ausgewiesen. In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen: Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen 5391000 Investitionspauschale für amb. Pflegeeinrichtungen 5391001 Investitionspauschale an Tages‐ u. Kurzzeitpflege 5391002 Pflegewohngeld (§ 14 APG NRW) ab 2014 Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 0 830.000 830.000 + 50.000 800.000 850.000 + 200.000 4.800.000 5.000.000 6.430.000 6.680.000 + 250.000 SK 5391000 Nach § 12 APG NW fördert der örtliche Träger der Sozialhilfe die durchschnittlichen betriebsnotwendigen Investitionen ambulanter Pflegeeinrichtungen mit einer Pauschale pro voller Pflegestunde für Leistungen nach dem SGB XI. SK 5391001 Nach § 13 APG NW wird Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionen ein bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss gewährt. Im Januar 2017 tritt das neue Pflegebegutachtungssystem und damit ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff bezieht auch Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (bisher Pflegestufe 0) mit ein. Das bedeutet, dass auch dieser Personenkreis ab 2017 einen Anspruch auf Investitionskostenförderung bei Tages- und Kurzzeitpflege hat. Anhand der hier vorliegenden Fallzahlen aus 2015 und 2016 (Anteil der untergebrachten Menschen mit Pflegestufe 0) ist für 2017 von einem Mehraufwand für diesen Personenkreis von rd. 20.000 € auszugehen. Darüber hinaus geht voraussichtlich ab Januar 2017 eine weitere Tagespflegeeinrichtung mit 15 Plätzen ans Netz. Legt man eine Investitionskostenförderung von durchschnittlich 1.600 €/mtl. für 15 Plätze zugrunde, ist von einer weiteren Erhöhung des Haushaltsansatzes um aufgerundet 20.000 € auszugehen. Hinzu kommt, dass insgesamt eine verstärkte Inanspruchnahme der Tages- und Kurzzeitpflegeangebote in 2016 festzustellen ist. Diese Entwicklung wird sich in 2017 voraussichtlich weiter fortsetzen. Dementsprechend sind weitere 10.000 € für Fallzahlensteigerungen einzuplanen. SK 5391002 Bei dem Aufwandsansatz handelt es sich um die Pflegewohngeldleistungen nach § 14 APG NW. Die Zahl der Heimkosten-Selbstzahler war in der Vergangenheit leicht rückläufig, steigt aktuell aber wieder leicht an. Die Zahl der Heimkosten-Nichtselbstzahler steigt ebenfalls an und ist in Verbindung mit den gleichfalls gestiegenen Fallzahlen bei der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (Produkt 336 01) zu sehen. Insgesamt hat sich die Gesamtfallzahl beim Pflegewohngeld erhöht. Die Fallzahlerhöhung begründet nicht zwingend eine Aufwandssteigerung. Aufgrund der individuellen Einkommensverhältnisse der Hilfeempfänger und der Auswahl der Einrichtungen sind sehr unterschiedliche Pflegewohngeldleistungen zu gewähren. Die neu entstandenen Pflegeeinrichtungen sind nur teilweise belegt, so dass deren hohen Investitionskostensätze beim Leistungsaufwand noch nicht durchschlagen. Allerdings zeigt sich im Laufe des Jahres 2016 eine zunehmende Belegung neuer Heimplätze, sodass die hohen Investitionskostensätze sukzessive Auswirkungen zeigen. Daher ist nach der derzeitigen Entwicklung in 2016 von steigenden Aufwendungen beim Pflegewohngeld auszugehen. Bei einem derzeitigen durchschnittlichen Monatsaufwand von rd. 415.000 € muss für das Jahr 2017 ein Aufwandsansatz von 5 Mio. € kalkuliert werden. Diese Kalkulation ist allerdings 356 risikobehaftet, da es für den Sozialhilfeträger bei der Heimwahl durch die pflegebedürftigen Menschen keine Steuerungsmöglichkeiten (freie Heimplatzwahl) gibt. 331 02: Pflegewohngeld (T€) 6.680 6.430 5.918 5.478 4.779 4.338 4.078 3.831 3.399 6.166 1.397 1.499 4.717 4.667 1.680 1.630 1.297 1.225 4.478 4.800 5.000 4.182 3.742 3.224 1.104 5.167 916 854 851 687 1.038 5.006 1.440 6.114 3.902 3.941 JA 2010 JA 2011 Investitionspauschalen Pflegeeinrichtungen Pflegewohngeld 3.421 2.980 2.713 JA 2005 JA 2006 JA 2007 JA 2008 JA 2009 JA 2012 JA 2013 vorl. JA 2014 vorl. JA 2015 HH 2016 HH 2017 In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 2.800 15.200 18.000 + 0 300 300 ‐ 500 4.600 4.100 ‐ 3.700 12.100 8.400 ‐ 5.400 23.200 17.800 55.400 48.600 ‐ 6.800 Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche Summe Kennzahlen I. Anzahl Pflegewohngeldbezieher am 30.6. Heimkosten-Selbstzahler Heimkosten-Nichtselbstzahler Gesamt 2011 2012 2013 2014 2015 2016 153 479 632 150 486 636 139 477 616 99 504 603 111 547 658 130 610 740 357 331 02: Anzahl Pflegewohngeldbezieher am 30.06. 760 740 720 700 680 660 640 620 740 600 580 560 658 632 636 616 603 540 520 500 2011 II. 2012 2013 2014 2015 Investitionspauschalen für ambulante Pflegeeinrichtungen: Anzahl geförderter Pflegedienste 2011 2012 2013 2014 Anzahl Dienste 33 32 III. Investitionspauschalen für ambulante Pflegeeinrichtungen: Anzahl geförderter Einrichtungen 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl Einrichtungen 358 34 325 35 375 35 2015 448 507 576 2016 331 02: Anzahl geförderter ambulanter Pflegeeinrichtungen 600 500 400 300 576 507 448 200 375 325 100 0 2011 2012 2013 2014 2015 IV. Investitionspauschalen für Kurzzeitpflegeeinrichtungen: Anzahl Belegungstage 2011 Anzahl Belegungstage 2012 2013 2014 2015 18.721 21.377 24.255 22.344 25.933 331 02: Kurzzeitpflegeeinrichtungen - Anzahl Belegungstage 30.000 25.000 20.000 15.000 24.255 10.000 21.377 25.933 22.344 18.721 5.000 0 2011 2012 2013 2014 2015 359 V. Investitionspauschalen für Tagespflegeeinrichtungen: Anzahl Belegungstage 2015 Anzahl Belegungstage 360 21.194 Produkt: 332 01 - Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 002 Leistungen nach SGB XII, APG NW etc. Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr K.-H. Linden Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Fachaufsicht, Erarbeitung von Richtlinien und Weisungen, Beratung der Städte und Gemeinden, Widerspruchsbehörde, teilweise Klagevertretung der Städte und Gemeinden, Kostenerstattung zwischen den Sozialhilfeträgern, Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen, Mittelbereitstellung für nicht erwerbsfähige Hilfeempfänger Auftragsgrundlage: SGB XII, KJHG, weitere Bundes- und Landesgesetze, Kreistagsbeschlüsse, Vereinbarungen und Verträge Strategische Ziele: Sicherstellung einer einheitlichen Entscheidungspraxis (Beratungen, Weisungen, Fachaufsicht) für die den kreisangehörigen Städten und Gemeinden übertragenen Aufgaben der Hilfe zum Lebensunterhalt Zielgruppen: - Kreisangehörige Städte und Gemeinden - Sozialhilfeempfänger und Antragsteller - Sozialhilfeträger 361 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050332 05033201 Bezeichnung 01 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Soziale Leistungen Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40 SBG XII) Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 362 1.935,00 3.600 3.600 3.600 3.600 3.600 219.074,89 255.000 255.000 255.000 255.000 255.000 100 100 100 100 100 22.735,40 75.000 25.000 25.000 25.000 25.000 9.499,28 100 100 100 100 100 253.244,57 333.800 283.800 283.800 283.800 283.800 30.101,62 32.200 57.400 57.900 58.600 59.600 6.273,90 60.100 10.100 10.100 10.100 10.100 2.184.095,04 2.540.500 2.365.500 2.420.500 2.480.500 2.540.500 9.893,04 4.900 4.900 4.900 4.900 4.900 2.230.363,60 2.637.700 2.437.900 2.493.400 2.554.100 2.615.100 -1.977.119,03 -2.303.900 -2.154.100 -2.209.600 -2.270.300 -2.331.300 -1.977.119,03 -2.303.900 -2.154.100 -2.209.600 -2.270.300 -2.331.300 -1.977.119,03 -2.303.900 -2.154.100 -2.209.600 -2.270.300 -2.331.300 897,47 20.800 34.500 36.100 36.600 37.400 -1.978.016,50 -2.324.700 -2.188.600 -2.245.700 -2.306.900 -2.368.700 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050332 05033201 Bezeichnung Soziale Leistungen Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40 SBG XII) Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 1.935,00 3.600 3.600 3.600 3.600 3.600 218.434,52 255.000 255.000 255.000 255.000 255.000 100 100 100 100 100 22.735,40 75.000 25.000 25.000 25.000 25.000 299,28 100 100 100 100 100 243.404,20 333.800 283.800 283.800 283.800 283.800 29.516,28 32.200 57.400 57.900 58.600 59.600 7.713,80 60.100 10.100 10.100 10.100 10.100 2.179.112,15 2.540.500 2.365.500 2.420.500 2.480.500 2.540.500 8.997,69 4.900 4.900 4.900 4.900 4.900 2.225.339,92 2.637.700 2.437.900 2.493.400 2.554.100 2.615.100 -1.981.935,72 -2.303.900 -2.154.100 -2.209.600 -2.270.300 -2.331.300 363 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE Plan 2018 Plan 2019 2020 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I332012630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -20 -20 Summe -20 Gesamtsumme -20 364 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 332 01 - Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) (Budget 400 500 002) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand HH 2016 HH 2017 1,5% 3,0% 95,6% 95,7% 0,2% 0,2% -12,16 -11,45 0,21 0,39 13,29 12,37 Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand Teilergebnis je Einwohner (€/EW) Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 365 332 01 – Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) (Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Der Kreis ist seit 2005 zuständig für die nicht erwerbsfähigen Hilfeempfänger. Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) setzt sich wie folgt zusammen: Zeile 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 4141003 Zuw. lfd Zwecke vom Land (JIA Plus) Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 0 ‐3.600 ‐3.600 ‐3.600 ‐3.600 + 0 SK 4141003 Für die Abwicklung des Förderprogramms „Jugend in Arbeit–Plus“ gewährt das Land eine Zuweisung zu den anfallenden Personal- und Sachkosten. Zeile 3 des Ergebnisplans (Sonstige Transfererträge) enthält: Zeile 03 + Sonstige Transfererträge 4211100 Kostenbeiträge u. Aufwendungsersatz 4211200 Übergel. Unterh.anspr. a.v.E. 4211300 Leist. Sozialleist.tr. a.v.E. 4211500 Rückz. gewährter Hilfe a.v.E. 4211501 Rückz.gew.Darl.u.Zins.a.v.E. <65 4211900 Sonstige Ersatzleist. a.v.E. 4221100 Kostenbeiträge u. Aufwendungsersatz i.E. 4221300 Leist. Sozialleist.tr. i.E. 4221500 Rückz. gewährter Hilfe i.E. 4221900 Sonstige Ersatzleist. i.E. Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 0 ‐50.000 ‐50.000 + 0 ‐15.000 ‐15.000 + 0 ‐50.000 ‐50.000 + 0 ‐60.000 ‐60.000 + 0 ‐5.000 ‐5.000 + 0 ‐10.000 ‐10.000 + 0 ‐10.000 ‐10.000 + 0 ‐40.000 ‐40.000 + 0 ‐10.000 ‐10.000 + 0 ‐5.000 ‐5.000 ‐255.000 ‐255.000 + 0 Bei den Erträgen in Zeile 6 (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) handelt es sich um Erstattungen von anderen Trägern der Sozialhilfe. Unter Berücksichtigung der sich in 2016 abzeichnenden Entwicklung sind keine Anpassungen für 2017 vorzunehmen. Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5232000 Erstattungen an Gemeinden (GV) 5232001 Erstattung (Verwaltungs‐ u. Verfahrenskosten) 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5291000 Sonstige Dienstleistungen Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 0 5.000 5.000 + 0 5.000 5.000 + 0 100 100 ‐ 50.000 50.000 0 60.100 10.100 ‐ 50.000 SK 5291000 Im Haushaltsjahr 2016 wurden hier die Umstiegskosten der Kommunen auf die Software OPENPROSOZ veranschlagt. Der Kreis konnte günstigere Konditionen beim PROSOZ-Institut erhalten, als 366 dies für jede einzelne Kommune möglich gewesen wäre. Der Aufwand wurde durch die Kommunen an den Kreis erstattet. In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen: 2016 2017 Diff. 2017/2016 ‐ 175.000 2.125.000 1.950.000 + 0 40.000 40.000 + 0 30.000 30.000 + 0 335.000 335.000 + 0 500 500 + 0 3.100 3.100 + 0 1.500 1.500 + 0 1.600 1.600 + 0 2.200 2.200 + 0 1.600 1.600 2.540.500 2.365.500 ‐ 175.000 Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen 5331000 Laufende Leistungen (ohne Hilfe zur Arbeit) 5331001 Einmalige Leistungen an Empfänger laufender 5331002 Einmalige Leistungen an sonstige Hilfeempfänger 5332000 Laufende Leistungen (ohne Hilfe zur Arbeit) 5332001 Einmalige Leistungen an Empfänger laufender 5338001 Schulausflüge/Klassenfahrten 5338002 Schulbedarfspaket 5338004 Lernförderung 5338005 Mittagsverpflegung 5338006 Soziale und kulturelle Teilhabe Summe SK 5331000 Der Ansatz wird an das voraussichtliche Jahresergebnis 2016 angepasst. Der in den letzten Jahren stets zu verzeichnende Fallzahlenanstieg ist zum 30.06.2016 nicht mehr festzustellen. Im Vergleich zum 30.06.2015 haben sich die Fallzahlen um 11% verringert. Die zum 01.01.2017 erfolgende Erhöhung der Regelsätze von durchschnittlich 5,00 € mtl. werden durch die zum 01.07.2016 erfolgte Rentenerhöhung von 4,25% in der Regel aufgefangen. Auch wenn nicht alle Hilfeempfänger eine Rente beziehen, wird davon ausgegangen, dass sich der Mehraufwand durch die Regelsatzerhöhung und die Aufwandreduzierung durch die Rentenerhöhung in etwa ausgleichen. Es ist Aufwand in Höhe von 1,7 Mio. € einzuplanen. Durch das Inklusionsstärkungsgesetz ist eine Zuständigkeitsverlagerung vom LVR auf den Kreis für Fälle des „Betreuten Wohnens“ erfolgt. D. h. der Kreis ist Kostenträger für diese Fälle. Hierfür ist aufgrund der Kostenentwicklung in den letzten Jahren ein Betrag von rd. 250.000 € für 2017 einzuplanen. Der Gesamtansatz beläuft sich somit auf 1.950.000 €. Insgesamt ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Verbesserung von 175.000 €. 332 01: Hilfe zum Lebensunterhalt (T€) 2.530 70 2.460 2.178 2.067 54 2.013 2.355 70 2.285 60 2.118 Einmalige Leistungen 1.588 1.379 1.043 161 947 88 882 860 JA 2005 JA 2006 1.022 80 1.111 1.100 75 118 1.036 941 JA 2007 JA 2008 982 JA 2009 1.153 100 119 1.420 64 1.356 48 1.540 Laufende Leistungen 1.259 1.053 JA 2010 JA 2011 JA 2012 JA 2013 vorl. JA 2014 vorl. JA 2015 HH 2016 HH 2017 367 In Zeile 16 ist u.a. der Mitgliedsbeitrag an den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge in Berlin in Höhe von 700 € enthalten. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 8.900 8.900 17.800 + 100 0 100 + 900 1.400 2.300 + 1.000 3.600 4.600 + 2.800 6.900 9.700 + 0 0 0 20.800 34.500 + 13.700 Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe Kennzahlen I. Fallzahl der laufenden Hilfeempfänger der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII a) absolut und im Verhältnis zur Einwohnerzahl Stadt/Gemeinde Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Gesamt Einwohnerzahl 30.06.2015 17.164 8.346 4.230 56.240 7.960 11.127 26.860 7.396 12.889 16.575 19.850 188.637 Fallzahl* am 30.06.2016 28 8 1 145 13 25 46 5 38 11 27 347 Anteil an Einwohnerzahl 1,63 ‰ 0,96 ‰ 0,24 ‰ 2,58 ‰ 1,63 ‰ 2,25 ‰ 1,71 ‰ 0,68 ‰ 2,95 ‰ 0,66 ‰ 1,36 ‰ 1,84 ‰ * Die Fallzahl entspricht nicht automatisch der Zahl der berechtigten Personen. b) im Jahresvergleich Stadt/Gemeinde Fallzahl* am Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Gesamt 30.06.2011 9 5 4 76 6 15 16 3 27 13 10 184 30.06.2012 10 6 2 71 5 14 29 2 33 16 12 200 30.06.2013 15 7 2 92 10 17 36 7 42 12 16 256 * Die Fallzahl entspricht nicht automatisch der Zahl der berechtigten Personen. 368 30.06.2014 30.06.2015 30.06.2016 29 30 28 6 8 8 2 1 1 133 157 145 11 14 13 24 27 25 40 57 46 15 10 5 36 45 38 19 16 11 25 25 27 340 390 347 332 01: Fallzahl lfd. Hilfeempfänger am 30.06. 450 400 350 300 250 200 390 347 340 150 256 100 200 184 50 0 2011 am 30.6. Fallzahl Veränderung ggüber Vj. prozentual prozentual 2016/2010 2012 2005 86 2006 111 + 25 + 29,1% 2013 2007 119 + 8 + 7,2% 2008 128 + 9 + 7,6% 2009 131 + 3 + 2,3% 2014 2015 2010 2011 146 184 + 15 + 38 + 11,5% + 26,0% 2012 2013 200 256 + 16 + 56 + 8,7% + 28,0% 2016 2014 340 + 84 + 32,8% 2015 390 + 50 + 14,7% 2016 347 ‐ 43 ‐ 11,0% + 237,7% 369 II. Fallzahl der einmaligen Leistungen nach dem SGB XII (ohne Grundsicherungsempfänger) Stadt/Gemeinde Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Gesamt Einwohnerzahl 01.07.2012 01.07.2013 01.07.2014 01.07.2015 am bis bis bis bis 30.06.2015 30.06.2013 30.06.2014 30.06.2015 30.06.2016 17.164 1 2 3 0 8.346 0 1 0 0 4.230 0 2 1 0 56.240 3 13 31 14 7.960 0 0 0 0 11.127 0 0 0 0 26.860 7 6 1 2 7.396 0 0 0 0 12.889 1 0 0 0 16.575 1 1 1 0 19.850 0 0 2 1 188.637 13 25 39 17 Anteil an Einwohnerzahl 0,00 ‰ 0,00 ‰ 0,00 ‰ 0,25 ‰ 0,00 ‰ 0,00 ‰ 0,07 ‰ 0,00 ‰ 0,00 ‰ 0,00 ‰ 0,05 ‰ 0,09 ‰ * Die Fallzahl entspricht nicht automatisch der Zahl der berechtigten Personen. III. Zahl der Widersprüche (bezogen auf SGB XII insgesamt) Fälle 2011 2012 2013 2014 2015 63 34 69 74 115 IV. Inanspruchnahme BuT gem. § 34 SGB XII Anzahl der Bewilligungen V. 2013 2014 2015 1. Mittagsverpflegung 2. Schulausflüge/Klassenfahrten 3. Teilhabe am soz. u. kult. Leben 4. Schülerbeförderung 5. Lernförderung 6. Schulbedarf 6 13 9 0 4 13 8 11 7 0 3 14 5 10 6 0 4 15 Summe 45 43 40 Inanspruchnahme BuT gem. § 34 SGB XII i. V. m. § 2 AsylblG Anzahl der Bewilligungen 2013 2014 1. Mittagsverpflegung 2. Schulausflüge/Klassenfahrten 3. Teilhabe am soz. u. kult. Leben 4. Schülerbeförderung 5. Lernförderung 6. Schulbedarf 16 10 4 0 2 15 15 12 5 0 3 17 Summe 47 52 2015 entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt Die BuT Leistungen für den Rechtskreis des AsylbLG sind zum 01.03.2015 in den § 6 Abs. 3 AsylbLG eingefügt worden. Damit gehören Sie zu den Grundleistungen des AsylbLG und werden (wie alle übrigen Leistungen auch) von den Kommunen in eigener Zuständigkeit bewilligt. 370 332 01: Inanspruchnahme Bildungs‐ und Teilhabepaket nach § 34 SGB XII in 2015 Mittagsverpflegung 5 Schulbedarf 15 Schulausflüge/Klassenfahrten 10 Lernförderung 4 Teilhabe am sozialen u. kulturellen Leben 6 371 372 Produkt: 333 01 - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 002 Leistungen nach SGB XII, APG NW etc. Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr K.-H. Linden Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Fachaufsicht, hier insbesondere Beratung der Städte und Gemeinden, Widerspruchsbehörde, Klagevertretung der Städte und Gemeinden (Sicherstellung einer einheitlichen Aufgabenwahrnehmung), Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen, Leistungen innerhalb von Einrichtungen Auftragsgrundlage: SGB XII, Delegationssatzung des Kreises Strategische Ziele: Sicherstellung einer kreiseinheitlichen Entscheidungspraxis (Beratungen, Weisungen, Fachaufsicht) für die auf die kreisangehörigen Städten und Gemeinden delegierten Aufgaben der Grundsicherung Zielgruppen: kreisangehörige Kommunen, Grundsicherungsempfänger 373 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050333 05033301 Bezeichnung 01 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Soziale Leistungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46 SGB XII) Grundsicherungsleistungen nach SGB XII = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 374 412.736,95 242.000 242.000 242.000 242.000 242.000 9.891.735,02 9.151.000 9.821.000 9.821.000 9.821.000 9.821.000 10.304.471,97 9.393.000 10.063.000 10.063.000 10.063.000 10.063.000 45.197,03 78.500 65.500 66.100 66.700 68.300 200 200 200 200 200 10.098.017,42 9.393.000 10.063.000 10.063.000 10.063.000 10.063.000 474,18 10.500 10.500 10.500 10.500 10.500 10.143.688,63 9.482.200 10.139.200 10.139.800 10.140.400 10.142.000 160.783,34 -89.200 -76.200 -76.800 -77.400 -79.000 160.783,34 -89.200 -76.200 -76.800 -77.400 -79.000 160.783,34 -89.200 -76.200 -76.800 -77.400 -79.000 1.580,97 45.300 39.500 41.000 41.500 42.600 159.202,37 -118.600 -99.300 -117.800 -118.900 -121.600 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050333 05033301 Bezeichnung Soziale Leistungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46 SGB XII) Grundsicherungsleistungen nach SGB XII Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 404.400,67 242.000 242.000 242.000 242.000 242.000 9.597.591,59 9.151.000 9.821.000 9.821.000 9.821.000 9.821.000 10.001.992,26 9.393.000 10.063.000 10.063.000 10.063.000 10.063.000 43.309,48 78.500 65.500 66.100 66.700 68.300 200 200 200 200 200 10.112.336,93 9.393.000 10.063.000 10.063.000 10.063.000 10.063.000 474,18 10.500 10.500 10.500 10.500 10.500 10.156.120,59 9.482.200 10.139.200 10.139.800 10.140.400 10.142.000 -154.128,33 -89.200 -76.200 -76.800 -77.400 -79.000 375 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE Plan 2018 Plan 2019 2020 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I333012630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -36 -36 Summe -36 Gesamtsumme -36 376 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 333 01 - Grundsicherungsleistungen nach SGB XII (Budget 400 500 002) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 HH 2017 1,0% 0,8% 98,6% 98,9% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 0,1% 0,1% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -0,70 -0,61 0,48 0,44 49,14 52,64 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 377 333 01 – Grundsicherungsleistungen nach SGB XII (Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Zeile 3 des Ergebnisplans (Sonstige Transfererträge) enthält: Zeile 03 + Sonstige Transfererträge 4211300 Leist. Sozialleist.tr. a.v.E. 4211500 Rückz. gewährter Hilfe a.v.E. 4211501 Rückz.gew.Darl.u.Zins.a.v.E. 4221500 Rückz. gewährter Hilfe i.E. Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 0 ‐95.000 ‐95.000 + 0 ‐125.000 ‐125.000 + 0 ‐20.000 ‐20.000 + 0 ‐2.000 ‐2.000 ‐242.000 ‐242.000 + 0 In Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) wird die Bundeszuweisung in Höhe von 9.821.000 € ausgewiesen. Im Rahmen der Wohngeldnovelle wurde die Bundesbeteiligung an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in das SGB XII überführt und als prozentual gestaffelte Kostenverteilung in Höhe von zunächst 13 % im Jahr 2009 festgelegt, die bis zum Jahre 2012 um jährlich 1%-Punkt erhöht wurde. Die Erstattungsleistung des Bundes für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII betrug:  für das Jahr 2010 einen Anteil von 14 Prozent der Nettoausgaben vom Vorvorjahr,  für das Jahr 2011 einen Anteil von 15 Prozent der Nettoausgaben vom Vorvorjahr,  für das Jahr 2012 einen Anteil von 45 Prozent der Nettoausgaben vom Vorvorjahr,  für das Jahr 2013 einen Anteil von 75 Prozent der Nettoausgaben für das jeweilige Jahr und  ab dem Jahr 2014 jeweils 100 Prozent der Nettoausgaben für das jeweilige Jahr. Seit dem Jahr 2013 nimmt der Bund seine Erstattungen auf der Grundlage der tatsächlich entstehenden laufenden Nettogrundsicherungsausgaben nach dem Vierten Kapitel SGB XII vor. Berechnungsgrundlage sind die für das jeweilige Jahr ermittelten reinen Ausgaben für Leistungen ohne Gutachterkosten, Personalkosten etc. In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen: Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen 5331600 Leist.n d. Grundsicherung an nat. Personen (<65) 5331601 Leist. d. Grundsicherung an nat. Personen (>65) 5331604 Leistungen d. Grundsicherung (Beihilfen Darlehen 5332700 Leist. d. Grundsicherung an nat. Personen iE (<65) 5332701 Leist. d. Grundsicherun gan nat. Personen iE (>65) 5332704 Leist. d. Grundsicherung iE (Beihilfe Darlehen < Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 620.000 4.880.000 5.500.000 + 50.000 3.550.000 3.600.000 + 0 60.000 60.000 + 0 1.000 1.000 + 0 890.000 890.000 + 0 12.000 12.000 9.393.000 10.063.000 + 670.000 Bedingt durch die demographische Entwicklung, zunehmende unterbrochene Erwerbsbiographien und Veränderungen in den vorgelagerten Sozialsicherungssystemen sowie auch durch die gestiegenen Lebenshaltungskosten und Kostensteigerungen für Unterkunft und Heizung ist nach wie vor eine deutliche Erhöhung der Fallzahlen zu verzeichnen. Insgesamt entsteht gegenüber dem Vorjahr Mehraufwand in Höhe von 670.000 €. 378 In Zeile 16 des Ergebnisplans sind u.a. Gutachterkosten (medizinische Begutachtung zur Feststellung der dauerhaften und vollen Erwerbsminderung der Grundsicherungsantragsteller) in Höhe von 10.000 € veranschlagt. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 4.200 13.600 17.800 ‐ 100 200 100 ‐ 700 3.600 2.900 ‐ 3.600 9.600 6.000 ‐ 5.600 18.300 12.700 45.300 39.500 ‐ 5.800 379 Kennzahlen I. Fallzahl der Grundsicherungsempfänger a) laufende Leistungen außerhalb von Einrichtungen Stadt/Gemeinde Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Gesamt Einwohnerzahl 30.06.2015 17.164 8.346 4.230 56.240 7.960 11.127 26.860 7.396 12.889 16.575 19.850 188.637 b) Fallzahl der Grundsicherungsempfänger in Einrichtungen am 30.06.2005: in Einrichtungen am 30.06.2006: in Einrichtungen am 30.06.2007: in Einrichtungen am 30.06.2008: in Einrichtungen am 30.06.2009: in Einrichtungen am 30.06.2010: in Einrichtungen am 30.06.2011: in Einrichtungen am 30.06.2012: in Einrichtungen am 30.06.2013: in Einrichtungen am 30.06.2014: in Einrichtungen am 30.06.2015: in Einrichtungen am 30.06.2016: Fallzahl* am 30.06.2016 161 35 35 537 58 114 196 34 183 113 130 1.596 Anteil an Einwohnerzahl 9,38 ‰ 4,19 ‰ 8,27 ‰ 9,55 ‰ 7,29 ‰ 10,25 ‰ 7,30 ‰ 4,60 ‰ 14,20 ‰ 6,82 ‰ 6,55 ‰ 8,46 ‰ 154 160 174 176 178 172 135 142 154 252 264 264 Insgesamt damit am 30.06.2016: 1.977 c) laufende Leistungen außerhalb von Einrichtungen im Jahresvergleich Stadt/Gemeinde Fallzahl* am 30.06. Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Gesamt 2012 114 34 23 448 44 61 183 26 129 89 127 1.278 2013 119 30 21 522 47 87 205 28 149 94 132 1.434 * Die Fallzahl entspricht nicht automatisch der Zahl der berechtigten Personen. 380 2014 124 36 27 587 57 103 227 41 166 103 137 1.608 2015 149 35 35 655 56 114 211 29 183 103 143 1.713 2016 161 35 35 537 58 114 196 34 183 113 130 1.596 333 01: Fallzahl lfd. Grundsicherungsempfänger a.v.E. am 30.06. 1.900 1.700 1.500 1.300 1.713 1.100 1.608 1.596 1.434 900 1.278 1.199 700 500 2011 2012 2013 2014 2015 2016 333 01: Fallzahl lfd. Grundsicherungsempfänger a.v.E. am 30.06. 700 600 500 400 300 200 100 0 Bad Blankenheim Münstereifel Dahlem 2005 Euskirchen 2006 2007 Hellenthal 2008 2009 2010 Kall 2011 Mechernich 2012 2013 2014 Nettersheim 2015 Schleiden Weilerswist Zülpich 2016 381 II. Grundsicherungsempfänger einmalige Leistungen Kreisweit wurden einmalige Leistungen an Grundsicherungsempfänger gewährt: 1. Halbjahr 2011: 2. Halbjahr 2011: 1. Halbjahr 2012: 2. Halbjahr 2012: 1. Halbjahr 2013: 2. Halbjahr 2013: 1. Halbjahr 2014: 2. Halbjahr 2014: 1. Halbjahr 2015: 2. Halbjahr 2015: 1. Halbjahr 2016: 382 25 22 30 27 25 22 35 68 21 24 21 Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Fälle Produkt: 334 01 - Leistungen bei Krankheit (SGB XII) Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 002 Leistungen nach SGB XII, APG NW etc. Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr K.-H. Linden Produktdefinition: Kurzbeschreibung: - Entscheidung über Leistungsumfang der Krankenhilfe in Einzelfällen in Übereinstimmung mit dem Leistungskatalog der GKV (Kostenzusagen) - sachliche und rechnerische Prüfung von Abrechnungen sowie Zuordnung zu den einzelnen Hilfefällen - Durchführung des Erstattungsverfahrens mit Vertragspartnern und sonstigen Leistungserbringern - Durchführung des Erstattungsverfahrens mit den kreisangehörigen Kommunen - Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen der Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (durchlaufend). Fachaufsicht, Widerspruchsbehörde, Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen der - Hilfe zur Familienplanung - Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen Auftragsgrundlage: § 48 SGB XII, § 4 AsylbLG (hinsichtlich des Leistungsumfangs); öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis und den kreisangehörigen Kommunen über die Abrechnung der Krankenhilfe nach § 4 AsylbLG ; Verträge mit Kassenärztlicher sowie Kassenzahnärztlicher Vereinigung und Apothekerverband Strategische Ziele: - sachlich und rechnerisch richtige Kostenerstattung an die jeweiligen Leistungserbringer - korrekte Aufteilung der Krankenhilfeaufwendungen auf die jeweiligen Anspruchsgruppen (SGB XII, AsylbLG, LAG, Heimpflegefälle, KJHG, USG) Zielgruppen: - sämtliche Vertragspartner und sonstige Leistungserbringer - kreisangehörige Kommunen (pauschalierte Erstattung der Krankenhilfeaufwendungen) - Krankenhilfeempfänger (hinsichtlich des Leistungsumfanges) 383 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050334 05033401 Bezeichnung 01 Soziale Leistungen Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52 SGB XII) Leistungen bei Krankheit (SGB XII) Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 67.738,46 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 32.500,00 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 07 + Sonstige ordentliche Erträge 17.117,94 500 500 500 500 500 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 117.356,40 15.500 15.500 15.500 15.500 15.500 11 - Personalaufwendungen 65.660,26 50.900 62.100 62.800 63.300 64.000 12 - Versorgungsaufwendungen 792.771,07 672.000 672.000 685.000 695.000 705.000 439,69 1.400 1.400 1.400 1.400 1.400 858.871,02 724.300 735.500 749.200 759.700 770.400 -741.514,62 -708.800 -720.000 -733.700 -744.200 -754.900 -741.514,62 -708.800 -720.000 -733.700 -744.200 -754.900 -741.514,62 -708.800 -720.000 -733.700 -744.200 -754.900 284,95 16.100 35.400 35.400 35.800 36.300 -741.799,57 -718.800 -749.100 -769.100 -780.000 -791.200 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 384 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050334 05033401 Bezeichnung Soziale Leistungen Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52 SGB XII) Leistungen bei Krankheit (SGB XII) Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 67.738,46 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 32.500,00 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 07 + Sonstige Einzahlungen 20.879,12 500 500 500 500 500 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 121.117,58 15.500 15.500 15.500 15.500 15.500 10 - Personalauszahlungen -6.112,38 50.900 62.100 62.800 63.300 64.000 11 - Versorgungsauszahlungen 833.817,94 672.000 672.000 685.000 695.000 705.000 439,69 1.400 1.400 1.400 1.400 1.400 828.145,25 724.300 735.500 749.200 759.700 770.400 -707.027,67 -708.800 -720.000 -733.700 -744.200 -754.900 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 385 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE Plan 2018 Plan 2019 2020 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I334012630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -26 -26 Summe -26 Gesamtsumme -26 386 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 334 01 - Leistungen bei Krankheit (SGB XII) (Budget 400 500 002) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 HH 2017 7,1% 8,3% 90,8% 87,2% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 0,2% 0,2% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -3,79 -3,95 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,28 0,33 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 3,52 3,52 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 387 334 01 – Leistungen bei Krankheit (SGB XII) (Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Zu veranschlagen sind die Erträge und Aufwendungen bezogen auf die nicht erwerbsfähigen Hilfeempfänger. In Zeile 6 (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) ist als Ertrag die Erstattung der Personal- und Sachkosten durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die Abwicklung der Krankenhilfeabrechnungen für Asylbewerber veranschlagt. In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen: Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen 5331007 Krankenhilfe a.v.E. 5332004 Krankenhilfe i. E. 5339005 Krankenvers. n. §§276,276aLAG‐o. TBC‐Kranke Summe 2016 2017Diff. 2017/2016 + 0 617.000 617.000 + 0 50.000 50.000 + 0 5.000 5.000 672.000 672.000 + 0 Aufgrund der derzeitigen Entwicklung in 2016 ist eine Veränderung der Ansätze für 2017 nicht erforderlich. 334 01: Krankenhilfe (T€) 1.087 1.002 956 931 910 825 788 793 760 585 JA 2005 388 JA 2006 JA 2007 JA 2008 JA 2009 JA 2010 JA 2011 JA 2012 672 672 HH 2016 HH 2017 613 JA 2013 vorl. JA 2014 vorl. JA 2015 In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 0 1.600 1.600 + 0 200 200 + 2.900 1.600 4.500 + 4.900 4.400 9.300 + 11.400 8.300 19.700 + 100 0 100 16.100 35.400 + 19.300 Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe Kennzahlen Fallzahl Vorbeugende Gesundheitshilfe 01.07.11 - 01.07.12 - 01.07.13 - 01.07.14 - 01.07.15 30.06.2012 30.06.2013 30.06.2014 30.06.2015 30.06.2016 Fälle 10 10 10 9 6 389 390 Produkt: 335 01 - Leistungen bei Behinderung (SGB XII) Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 002 Leistungen nach SGB XII, APG NW etc. Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr K.-H. Linden Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Gewährung von unterschiedlichen Eingliederungshilfen außerhalb von Einrichtungen, insbesondere Heilpädagogische Maßnahmen (Interdisziplinäre Hilfen und Unterstützung für Kinder mit Entwicklungsstörungen und Behinderungen in Sozialpädiatrischen Zentren und Frühförderstellen) sowie Hilfe zu einer angemessenen Schulausbildung behinderter Kinder (sog. Integrationshelfer / Schulbegleiter). Auftragsgrundlage: §§ 53 ff. SGB XII Strategische Ziele: - Verhütung einer drohenden Behinderung - Ausgleich einer bestehenden Behinderung - Eingliederung der/des Behinderten in die Gesellschaft - Ausgleich der durch Blindheit bedingten Mehraufwendungen Zielgruppen: Nicht nur vorübergehend wesentlich Behinderte und von Behinderung bedrohte Personen, die sich aufgrund nicht ausreichender eigener Mittel nicht selbst helfen können und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere anderen Sozialleistungsträgern, erhalten. 391 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050335 05033501 Bezeichnung 01 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Soziale Leistungen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 bis 60 SGB XII) Leistungen bei Behinderung (SGB XII) = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 392 3.105,46 500 500 500 500 500 3.105,46 500 500 500 500 500 91.229,48 132.400 113.700 114.900 116.000 117.200 2.668.956,99 2.733.500 2.983.500 3.063.500 3.153.500 3.223.500 902,03 1.900 1.900 1.900 1.900 1.900 2.761.088,50 2.867.800 3.099.100 3.180.300 3.271.400 3.342.600 -2.757.983,04 -2.867.300 -3.098.600 -3.179.800 -3.270.900 -3.342.100 -2.757.983,04 -2.867.300 -3.098.600 -3.179.800 -3.270.900 -3.342.100 -2.757.983,04 -2.867.300 -3.098.600 -3.179.800 -3.270.900 -3.342.100 1.737,67 50.500 47.800 49.000 49.600 50.300 -2.759.720,71 -2.896.900 -3.124.900 -3.228.800 -3.320.500 -3.392.400 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050335 05033501 Bezeichnung Soziale Leistungen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 bis 60 SGB XII) Leistungen bei Behinderung (SGB XII) Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 3.105,46 500 500 500 500 500 3.105,46 500 500 500 500 500 83.950,85 132.400 113.700 114.900 116.000 117.200 2.432.052,25 2.733.500 2.983.500 3.063.500 3.153.500 3.223.500 902,03 1.900 1.900 1.900 1.900 1.900 2.865.028,79 2.867.800 3.099.100 3.180.300 3.271.400 3.342.600 -2.861.923,33 -2.867.300 -3.098.600 -3.179.800 -3.270.900 -3.342.100 348.123,66 393 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE Plan 2018 Plan 2019 2020 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I335012630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -73 -73 Summe -73 Gesamtsumme -73 394 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 335 01 - Leistungen bei Behinderung (SGB XII) (Budget 400 500 002) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand HH 2016 HH 2017 5,1% 4,1% 93,7% 94,8% 0,1% 0,1% -15,26 -16,46 0,77 0,67 14,30 15,61 Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand Teilergebnis je Einwohner (€/EW) Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 395 335 01 – Leistungen bei Behinderung (SGB XII) (Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen: Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen 5331008 Ärztliche Behandlung 5331009 Heilpädagogische Maßnahme 5331010 Hilfe zu einer angemessenen Schulausbildung 5331011 Hilfe zur Berufsausbildung, Fortbildung, Arbeits 5331012 Sonstige Eingliederungshilfe 5331018 Vollzeitpflege Kinder mit Behinderung 5331019 Einzelfallhilfen Kindergartenkinder 5331025 Fachleistungsstunden Betreutes Wohnen Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 0 1.000 1.000 + 0 400.000 400.000 + 0 1.600.000 1.600.000 + 0 2.500 2.500 + 0 30.000 30.000 ‐ 50.000 50.000 0 + 150.000 650.000 800.000 + 150.000 0 150.000 2.733.500 2.983.500 + 250.000 SK 5331018 Hier handelt es sich um einen Personenkreis von körperlich und/oder geistig behinderten Kindern, die in Pflegefamilien betreut werden. Für 2016 erfolgte ein Zuständigkeitswechsel in den Bereich der Sozialhilfe. Durch das Inklusionsstärkungsgesetz vom 08.06.2016, welches am 01.07.2016 in Kraft getreten ist, und die damit verbundene Änderung des AG SGB XII NRW wurde die sachliche Zuständigkeit für die Leistungen auf den LVR verlagert. Der Ansatz wird auf 0 € reduziert. SK 5331019 Der Landschaftsverband hat sich aus seiner bisher freiwillig erfolgten Finanzierung der Einzelfallhilfen in Kindertagesstätten mit Auslaufen des Kindergartenjahres 2014/2015 zurückgezogen, so dass diese Aufgabe in die Zuständigkeit der örtlichen Sozialhilfeträger zurück gefallen ist. Aufgrund steigender Fallzahlen und Tarifsteigerungen ist für 2017 Mehraufwand von 150.000 € einzuplanen. SK 5331025 Durch das Inklusionsstärkungsgesetz und die damit verbundene Änderung des AG SGB XII ist der Kreis nunmehr zuständig für die Eingliederungshilfe (Fachleistungsstunden für Betreuung) im Rahmen des „Betreuten Wohnens“ an Personen über 65 Jahre. Hierfür werden voraussichtlich im Jahr 2017 Aufwendungen in Höhe von rd. 150.000 € entstehen. 396 335 01: Leistungen bei Behinderung (T€) 2.700 2.595 66 348 50 650 2.950 0 150 800 Vollzeitpflege Kinder mit Behinderung Eingliederungshilfe Betreutes Wohnen 2.142 6 1.822 439 Einzelfallhilfen Kindergartenkinder 476 1.608 1.410 1.240 318 1.119 975 324 368 594 442 458 270 265 172 193 JA 2005 JA 2006 300 427 408 1.697 1.705 vorl. JA 2014 vorl. JA 2015 359 Heilpädagogische Maßnahmen 400 400 1.600 1.600 Hilfe zu einer angemessenen Schulausbildung ‐a.v.E.‐ 1.414 1.249 1.092 917 752 548 294 JA 2007 JA 2008 JA 2009 JA 2010 JA 2011 JA 2012 JA 2013 HH 2016 HH 2017 In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 ‐ 900 14.900 14.000 ‐ 100 400 300 + 500 4.000 4.500 ‐ 1.400 10.700 9.300 ‐ 800 20.500 19.700 50.500 47.800 ‐ 2.700 397 Kennzahlen I. Zahl der Kinder in heilpädagogischen Maßnahmen 2011 Anzahl 2012 2013 2014 2015 2.457 2.462 2.426 2.465 2.262 335 01: Zahl der Kinder in heilpädagogischen Maßnahmen 2.600 2.400 2.200 2.000 1.800 2.457 2.426 2.465 2.262 1.600 1.842 1.400 1.200 2.462 2.101 2.135 2.143 2008 2009 2010 1.911 1.331 1.000 2005 398 2006 2007 2011 2012 2013 2014 2015 II. Zahl der Kinder mit Hilfen zu einer angemessenen Schulausbildung am 30.06. Anzahl 2011 2012 2013 2014 2015 2016 49 52 57 62 65 61 335 01: Zahl der Kinder mit Hilfen zu einer angemessenen Schulausbildung am 30.06. 70 60 50 40 30 49 52 2011 2012 57 62 65 2014 2015 61 20 10 0 III. 2013 2016 Zahl der Kinder mit Einzelfallhilfen für Kinder in Kindertagesstätten am 30.06. 2016 Anzahl 59 399 400 Produkt: 336 01 - Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII) Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 002 Leistungen nach SGB XII, APG NW etc. Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr K.-H. Linden Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Fachaufsicht der Städte und Gemeinden, Entscheidungen über Widersprüche, Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen (örtl. Träger), Gewährung von Leistungen, die zur Sicherung einer teilstationären Pflege, einer Kurzzeitpflege in Einrichtungen oder einer vollstationären Dauerpflege erforderlich sind sowie die Erstellung eines Pflegeplanes. Auftragsgrundlage: §§ 61 ff. SGB XII, VwGO, SGB XI. Buch, Delegationssatzung des Kreises, § 14 APG NRW i.V.m. der APG DVO Strategische Ziele: - Sicherstellung einer kreiseinheitlichen Entscheidungspraxis (Beratungen, Weisungen, Fachaufsicht); - Teilstationäre Hilfen und Kurzzeitpflege: Sicherstellung der Versorgung zu Zeiten, zu denen die Pflegeperson/en aufgrund Erwerbstätigkeit, Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen verhindert sind; - Vollstationäre Pflege: + Sicherstellung der Pflege; + Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes in vollem Umfang. Zielgruppen: Personen, die - wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens der Hilfe bedürfen, sowohl im häuslichen als auch im stationären Bereich - sich aufgrund nicht ausreichender eigener Mittel nicht selbst helfen können und die erforderliche Hilfe nicht von Anderen, insbesondere anderen Sozialleistungsträgern erhalten Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen Personen gem. §§ 61 ff. SGB XII 401 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050336 05033601 Bezeichnung 01 Soziale Leistungen Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66 SGB XII) Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII) Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 1.237,73 615.010,79 720.000 720.000 720.000 720.000 720.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 667.274,43 722.000 722.000 722.000 722.000 722.000 11 - Personalaufwendungen 331.940,27 399.300 498.800 503.700 508.800 514.700 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 30.911,07 8.700 8.700 8.700 8.700 8.700 14 - Bilanzielle Abschreibungen 6.244.976,84 6.480.000 6.400.000 6.510.000 6.720.000 6.830.000 11.386,10 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 6.619.214,28 6.891.000 6.910.500 7.025.400 7.240.500 7.356.400 -5.951.939,85 -6.169.000 -6.188.500 -6.303.400 -6.518.500 -6.634.400 -5.951.939,85 -6.169.000 -6.188.500 -6.303.400 -6.518.500 -6.634.400 -5.951.939,85 -6.169.000 -6.188.500 -6.303.400 -6.518.500 -6.634.400 6.645,70 202.200 210.500 216.000 218.400 222.500 -5.958.585,55 -6.302.000 -6.327.800 -6.519.400 -6.736.900 -6.856.900 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 402 51.025,91 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050336 05033601 Bezeichnung Soziale Leistungen Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66 SGB XII) Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII) Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2.057,39 606.602,86 720.000 720.000 720.000 720.000 720.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 612.947,45 722.000 722.000 722.000 722.000 722.000 10 - Personalauszahlungen 315.871,98 399.300 498.800 503.700 508.800 514.700 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 25.258,57 8.700 8.700 8.700 8.700 8.700 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 6.337.546,18 6.480.000 6.400.000 6.510.000 6.720.000 6.830.000 15 - Sonstige Auszahlungen 8.323,51 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 6.687.000,24 6.891.000 6.910.500 7.025.400 7.240.500 7.356.400 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -6.074.052,79 -6.169.000 -6.188.500 -6.303.400 -6.518.500 -6.634.400 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 4.287,20 403 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE Plan 2018 Plan 2019 2020 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE Î336012630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -268 -268 Summe -268 Gesamtsumme -268 404 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 336 01 - Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII) (Budget 400 500 002) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand HH 2016 HH 2017 6,4% 7,9% 91,4% 89,9% 0,0% 0,0% -33,33 -33,47 2,39 2,96 33,90 33,48 Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand Teilergebnis je Einwohner (€/EW) Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 405 336 01 – Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII) (Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Jeder pflegebedürftige Mensch, der nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu helfen und auch von Angehörigen nicht mehr zu Hause gepflegt werden kann, findet in einem Altenwohn- und Pflegeheim die notwendige Unterkunft, Verpflegung und umfassende soziale Betreuung und Pflege. Dazu kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege in Einrichtungen) und Pflegewohngeld (siehe Produkt 331 02) gewährt werden. Diese Unterstützung kann auch bei der Erkrankung oder einer notwendigen Erholungsphase der Angehörigen, im Rahmen einer Kurzzeitpflege im Heim, gewährt werden. Zeile 3 des Ergebnisplans (Sonstige Transfererträge) setzt sich wie folgt zusammen: Zeile 03 + Sonstige Transfererträge 4221100 Kostenbeiträge u. Aufwendungsersatz 4221200 Übergel. Unterh.anspr. i.E. 4221300 Leist. Sozialleist.tr. i.E. 4221500 Rückz. gewährter Hilfe i.E. 4221900 Sonstige Ersatzleist. i.E. Summe 2016 ‐80.000 ‐240.000 ‐60.000 ‐240.000 ‐100.000 ‐720.000 2017 Diff. 2017/2016 + 0 ‐80.000 + 0 ‐240.000 + 0 ‐60.000 + 0 ‐240.000 + 0 ‐100.000 ‐720.000 + 0 Die Ertragsansätze können aufgrund des voraussichtlichen Rechnungsergebnisses 2016 unverändert fortgeschrieben werden. Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) enthält: Zeile 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 4482000 Kostenerst. Gemeinden (GV) Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 0 ‐2.000 ‐2.000 ‐2.000 ‐2.000 + 0 Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5232000 Erstattungen an Gemeinden (GV) 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5281000 Sachkosten 5281023 Sachkosten (Pflegeplanung) 5281055 Sachkosten (Anlaufstelle für ältere Menschen) Summe 2016 1.000 200 3.500 4.000 0 8.700 2017 Diff. 2017/2016 + 0 1.000 + 0 200 + 0 3.500 + 0 4.000 + 0 0 8.700 + 0 Der Teilansatz von 3.500 € (SK 5281000 – Sachkosten) dient der Organisation der Aktionswoche der Generationen, die auch 2017 wieder durchgeführt werden soll. In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen: 406 Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen 5331013 Pflegegeld bei erheblicher Pflegebedürftigkeit 5331014 Pflegegeld bei außergewöhnl. 5331015 Pflegegeld bei schwerster Pflegebedürftigkeit 5331016 Andere Leistungen § 65 SGB XII 5331020 Pflegegeld Grad 1 a.v.E. 5331021 Pflegegeld Grad 2 a.v.E. 5331022 Pflegegeld Grad 3 a.v.E. 5331023 Pflegegeld Grad 4 a.v.E. 5331024 Pflegegeld Grad 5 a.v.E. 5332009 Hilfe zur Pflege Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 ‐ 10.000 10.000 0 ‐ 130.000 130.000 0 ‐ 80.000 80.000 0 ‐ 20.000 260.000 240.000 + 5.000 0 5.000 + 5.000 0 5.000 + 50.000 0 50.000 + 50.000 0 50.000 + 50.000 0 50.000 + 0 6.000.000 6.000.000 6.480.000 6.400.000 ‐ 80.000 SK 5331013 bis 5331015 Aufgrund der Einführung der neuen Pflegegrade zum 01.01.2017 werden diese Sachkonten nicht mehr fortgeführt. SK 5331016 Nach der aktuellen Entwicklung in 2016 ist von einer Aufwandsreduzierung für 2017 auszugehen. SK 5331020 bis 5331024 Aufgrund der Einführung der neuen Pflegegrade zum 01.01.2017 wurden die vorgenannten neuen Sachkonten gebildet. Für die Pflegegrade 1 und 2 werden jeweils 5.000 € Aufwand eingeplant. Bei den Pflegegraden 3 bis 5 ist von höheren Leistungen der Pflegekassen auszugehen. Der aktuellen Entwicklung angepasst ist mit Aufwand von jeweils 50.000 € für 2017 zu rechnen. SK 5332009 Es gibt ab 2017 nur noch einen Einheitspflegesatz für jede Einrichtung. Dieser gilt dann für jeden Pflegegrad in gleicher Höhe. Die Ermittlung des Einheitspflegesatzes erfolgt entsprechend der Quote der Belegung einer Einrichtung. Z. B. am Stichtag eine hohe Belegung mit Fällen der alten Pflegestufe III zieht einen hohen Pflegesatz nach sich für die bisherigen Stufen I und II. Es ist derzeit durchgängig von steigenden Pflegesätzen in den Einrichtungen auszugehen. Vom 30.06.2015 zum 30.06.2016 hat es in dieser Hilfe eine Fallzahlensteigerung von 7,5% = 47 Fällen gegeben. Die im Rahmen der Einführung der neuen Pflegegrade zu erwartenden Einsparungen, die sich aufgrund der höheren Leistungen der Pflegekasse ergeben müssten, werden vsl. durch die zu erwartenden höheren Pflegesätze sowie den ansteigenden Fallzahlen neutralisiert. Hierbei handelt es sich um eine äußerst risikobehaftete Kalkulation, die auf derzeit überwiegend noch nicht belegbaren Annahmen basiert. 407 336 01: Hilfe zur Pflege (T€) 6.000 6.135 5.994 5.798 6.000 6.000 HH 2016 HH 2017 5.529 5.325 4.827 4.507 JA 2005 5.241 4.938 4.427 JA 2006 JA 2007 JA 2008 JA 2009 JA 2010 JA 2011 JA 2012 JA 2013 vorl. JA 2014 vorl. JA 2015 In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe 408 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 8.400 57.100 65.500 + 200 1.000 1.200 + 2.800 16.600 19.400 ‐ 3.900 43.800 39.900 + 800 83.700 84.500 + 0 0 0 202.200 210.500 + 8.300 Kennzahlen I. Zahl der Hilfeempfänger Hilfe zur Pflege in Einrichtungen Stand am 30.06. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Fälle 592 596 563 640 626 673 336 01: Hilfe zur Pflege in Einrichtungen Zahl der Hilfeempfänger am 30.06. 680 660 640 620 600 673 580 640 626 560 592 596 563 540 520 2011 II. 2012 2013 2014 2015 2016 Zahl der Hilfeempfänger der Kurzzeitpflege 2011 2012 2013 2014 2015 Fälle III. 20 27 43 39 34 Zahl der Hilfeempfänger der teilstationären Pflege 2011 2012 2013 2014 2015 Fälle 2 3 3 2 1 IV. Zahl der Hilfeempfänger Hilfe zur Pflege außerhalb Einrichtungen Stand am 30.06. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Fälle 70 69 87 49 70 73 davon entfallen auf: erheblich Pflegebedürftige schwer Pflegebedürftige schwerst Pflegebedürftige sonstige Hilfe zur Pflege 14 7 1 48 14 4 4 47 8 10 8 61 7 4 3 35 22 14 3 31 8 15 3 47 409 410 Produkt: 337 01 - Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (SGB XII) Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 002 Leistungen nach SGB XII, APG NW etc. Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr K.-H. Linden Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Entgegennahme, Prüfung und Entscheidung von Anträgen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Auftragsgrundlage: SGB XII Strategische Ziele: Beseitigung besonderer sozialer Notlagen Zielgruppen: Hilfesuchende Antragsteller 411 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050337 05033701 Bezeichnung 01 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Soziale Leistungen Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII) Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (SGB XII) = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 412 12.024,13 10.900 13.100 13.300 13.400 13.600 42.946,84 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 100,39 200 200 200 200 200 55.071,36 71.100 73.300 73.500 73.600 73.800 -55.071,36 -71.100 -73.300 -73.500 -73.600 -73.800 -55.071,36 -71.100 -73.300 -73.500 -73.600 -73.800 -55.071,36 -71.100 -73.300 -73.500 -73.600 -73.800 133,74 3.700 3.100 4.000 4.000 4.300 -55.205,10 -74.800 -76.400 -77.500 -77.600 -78.100 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050337 05033701 Bezeichnung Soziale Leistungen Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII) Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (SGB XII) Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 11.812,57 10.900 13.100 13.300 13.400 13.600 42.773,77 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 100,39 200 200 200 200 200 54.686,73 71.100 73.300 73.500 73.600 73.800 -54.686,73 -71.100 -73.300 -73.500 -73.600 -73.800 413 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE Plan 2018 Plan 2019 2020 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I337012630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -7 -7 Summe -7 Gesamtsumme -7 414 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 337 01 - Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (§§ 67-69 SGB XII) (Budget 400 500 002) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 HH 2017 15,9% 18,3% 79,5% 77,8% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 0,3% 0,3% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -0,39 -0,40 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,06 0,07 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,31 0,31 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 415 337 01 – Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (§§ 67-69 SGB XII) (Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen: Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen 5332003 Hilfe zur Überwindung besond. soz. Schwierigkeiten Summe 2016 2017Diff. 2017/2016 + 0 60.000 60.000 60.000 60.000 + 0 SK 5332003 Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Der Ansatz 2016 kann unverändert fortgeschrieben werden. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche Summe Kennzahlen ./. 416 2016 1.100 400 1.000 1.900 4.400 2017 Diff. 2017/2016 ‐ 100 1.000 + 0 400 ‐ 200 800 ‐ 300 1.600 3.800 ‐ 600 Produkt: 338 01 - Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII) Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 002 Leistungen nach SGB XII, APG NW etc. Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr K.-H. Linden Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Entgegennahme, Prüfung und Entscheidung von Anträgen der Altenhilfe und auf Übernahme der Bestattungskosten i. E. Fachaufsicht, Widerspruchsbehörde, Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen der - Hilfe zur Weiterführung des Haushalts - Hilfen in sonstigen Lebenslagen - Bestattungskosten Auftragsgrundlage: SGB XII Strategische Ziele: Sicherstellung einer kreiseinheitlichen Entscheidungspraxis Zielgruppen: Kommunen des Kreises, Antragsteller 417 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050338 05033801 Bezeichnung 01 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Soziale Leistungen Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74 SGB XII) Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII) = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 418 15.303,98 14.500 12.900 13.100 13.200 13.600 72.343,13 95.000 95.000 95.000 95.000 95.000 138,23 700 700 700 700 700 87.785,34 110.200 108.600 108.800 108.900 109.300 -87.785,34 -110.200 -108.600 -108.800 -108.900 -109.300 -87.785,34 -110.200 -108.600 -108.800 -108.900 -109.300 -87.785,34 -110.200 -108.600 -108.800 -108.900 -109.300 511,82 9.700 7.000 6.500 6.600 7.000 -88.297,16 -119.200 -114.900 -115.300 -115.500 -116.300 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050338 05033801 Bezeichnung Soziale Leistungen Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74 SGB XII) Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII) Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 14.638,56 14.500 12.900 13.100 13.200 13.600 71.293,13 95.000 95.000 95.000 95.000 95.000 138,23 700 700 700 700 700 86.069,92 110.200 108.600 108.800 108.900 109.300 -86.069,92 -110.200 -108.600 -108.800 -108.900 -109.300 419 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE Plan 2018 Plan 2019 2020 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I338012630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -10 -10 Summe -10 Gesamtsumme -10 420 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 338 01 - Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70-74 SGB XII) (Budget 400 500 002) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 HH 2017 15,6% 13,7% 79,7% 82,7% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 0,6% 0,6% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -0,62 -0,60 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,10 0,08 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,50 0,50 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 421 338 01 – Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII) (Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen: Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen 5331003 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts 5331004 Hilfe in anderen besonderen Lebenslagen 5332002 Sonst. Eingliederungsh. (Vorleistung nach SGB IX) 5332011 Hilfe in anderen besonderen Lebenslagen (Bestat 5339000 Leistungen für Schuldnerberatung Summe 2016 5.000 60.000 10.000 15.000 5.000 95.000 2017 Diff. 2017/2016 + 0 5.000 + 0 60.000 + 0 10.000 + 0 15.000 + 0 5.000 95.000 + 0 SK 5331003 – 5332011 Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt kennt das Zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII) noch weitere Hilfen, die früher unter dem Begriff „Hilfe in besonderen Lebenslagen" zusammengefasst wurden. Sie sind im fünften bis neunten Kapitel des SGB XII geregelt. Es geht dabei um Leistungen, die einen Bedarf abdecken, der nicht bei jedermann, wie der allgemeine Lebensunterhalt, sondern nur im Einzelfall auftritt, etwa bei einer Erkrankung oder Behinderung. Jedoch gilt auch bei diesen Hilfen der allgemeine Grundsatz der Nachrangigkeit der Sozialhilfe. Das heißt, die Sozialhilfe tritt nicht ein, wenn andere Hilfen zur Verfügung stehen. SK 5339000 Schuldnerberatung (§ 11 Abs. 5 SGB XII) wird als Einzelfallhilfe für Menschen gewährt, die durch ihre soziale und wirtschaftliche Lage in existenzielle Not geraten sind oder denen diese droht. Die Vermeidung und Überwindung von Lebenslagen, in denen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erforderlich oder zu erwarten sind, soll durch Beratung und Unterstützung gefördert werden. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe Kennzahlen Fallzahl Hilfe zur Weiterführung des Haushalts 01.07.11 - 01.07.12 - 01.07.13 - 01.07.14 - 01.07.15 30.06.2012 30.06.2013 30.06.2014 30.06.2015 30.06.2016 Fälle 422 3 6 8 0 0 2016 4.100 600 1.500 2.800 0 9.000 2017 Diff. 2017/2016 ‐ 1.300 2.800 ‐ 100 500 ‐ 500 1.000 ‐ 800 2.000 + 0 0 6.300 ‐ 2.700 Produkt: 351 02 - Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 002 Leistungen nach SGB XII, APG NW etc. Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr K.-H. Linden Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Der Kreis Euskirchen ist seit dem 01.01.2011 Bewilligungsbehörde für die Leistungsgewährung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Für den nach dem SGB II leistungsberechtigten Personenkreis erfolgt die Leistungsgewährung unmittelbar im Jobcenter EU-aktiv, obwohl die originäre Zuständigkeit beim Kreis liegt. Desweiteren obliegen dem Kreis die Aufgaben der Fachaufsicht, die Erarbeitung von Richtlinien und Weisungen, die Widerspruchsentscheidungen und Klagevertretung sowie die Lieferung notwendiger Statistiken an das Land. Auftragsgrundlage: Bundeskindergeldgesetz, WoGG, SGB XII und SGB II Strategische Ziele: Bedarfsgerechte Mittelbereitstellung für den anspruchsberechtigten Personenkreis. Sicherstellung einer einheitlichen Entscheidungspraxis. Zielgruppen: Kinder und Jugendliche in Haushalten mit - Kinderzuschlagsberechtigung, - Wohngeldbezug, - Leistungsbezug nach dem SGB XII und - Leistungsbezug nach dem SGB II 423 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050351 05035102 Bezeichnung 01 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Soziale Leistungen Sonstige soziale Leistungen Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 424 52.126,46 52.400 68.000 68.700 69.400 70.200 296.659,62 422.000 422.000 422.000 422.000 422.000 349.235,63 474.400 490.000 490.700 491.400 492.200 -349.235,63 -474.400 -490.000 -490.700 -491.400 -492.200 -349.235,63 -474.400 -490.000 -490.700 -491.400 -492.200 -349.235,63 -474.400 -490.000 -490.700 -491.400 -492.200 239,39 22.800 31.000 31.600 31.900 32.500 -349.475,02 -497.200 -521.000 -522.300 -523.300 -524.700 449,55 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050351 05035102 Bezeichnung Soziale Leistungen Sonstige soziale Leistungen Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 240,00 240,00 52.372,03 52.400 68.000 68.700 69.400 70.200 294.283,93 422.000 422.000 422.000 422.000 422.000 347.105,51 474.400 490.000 490.700 491.400 492.200 -346.865,51 -474.400 -490.000 -490.700 -491.400 -492.200 449,55 425 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE Plan 2018 Plan 2019 2020 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I351022630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -45 -45 Summe -45 Gesamtsumme -45 426 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 351 02 - Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz (Budget 400 500 002) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 HH 2017 11,0% 14,5% 84,9% 81,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -2,60 -2,73 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,29 0,39 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 2,21 2,21 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 427 351 02 – Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz (Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Zeile 15 – Ergebnisplan (Transferaufwendungen) enthält: Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen 5338000 Bildungs‐ und Teilhabepaket 5338001 Schulausflüge/Klassenfahrten 5338002 Schulbedarfspaket 5338003 Schülerbeförderungskosten 5338004 Lernförderung 5338005 Mittagsverpflegung 5338006 Soziale und kulturelle Teilhabe Summe Die Ansätze werden fortgeschrieben. anhand des voraussichtlichen Kennzahlen Inanspruchnahme BuT gem. § 6b BKKG Anzahl der Bewilligungen 2013 1. Mittagsverpflegung 2. Schulausflüge/Klassenfahrten 3. Teilhabe am soz. u. kult. Leben 4. Schülerbeförderung 5. Lernförderung 6. Schulbedarf 1.740 1.587 1.460 858 511 491 908 658 578 0 18 18 159 59 42 1.069 900 850 Summe 4.734 3.733 3.439 428 2014 2015 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 0 0 0 + 0 101.900 101.900 + 0 98.500 98.500 + 0 7.000 7.000 + 0 78.400 78.400 + 0 87.800 87.800 + 0 48.400 48.400 422.000 422.000 + 0 Jahresergebnisses 2016 unverändert 351 02: Inanspruchnahme Bildungs‐ und Teilhabepaket nach § 6b BKKG in 2015 Schulbedarf 850 Mittagsverpflegung 1.460 Lernförderung 42 Schülerbeförderung 18 Teilhabe am sozialen u. kulturellen Leben 578 Schulausflüge/Klassenfahrten 491 Bemerkung: Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in folgenden Produkten: a) § 6 b BKKG 351 02 b) § 34 SGB XII 332 01 c) § 28 SGB II 312 01 429 430 Produkt: 351 04 - Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 002 Leistungen nach SGB XII, APG NW etc. Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr K.-H. Linden Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Die Städte und Gemeinden sind für die Feststellung der Ansprüche und Auszahlung des Wohngeldes zuständig. Der Kreis wird im Rahmen der Sonderaufsicht beratend tätig. Auftragsgrundlage: Wohngeldgesetz, Wohngeldverordnung, SGB XII, SGB I, SGB X, VwGO Strategische Ziele: Sicherstellung einer kreiseinheitlichen Entscheidungspraxis Zielgruppen: Kreisangehörige Kommunen 431 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050351 05035104 Bezeichnung 01 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Soziale Leistungen Sonstige soziale Leistungen Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 432 5.997,94 5.800 6.100 6.200 6.200 6.300 6.048,17 5.800 6.100 6.200 6.200 6.300 -6.048,17 -5.800 -6.100 -6.200 -6.200 -6.300 -6.048,17 -5.800 -6.100 -6.200 -6.200 -6.300 -6.048,17 -5.800 -6.100 -6.200 -6.200 -6.300 80,24 2.200 1.600 1.700 1.700 1.800 -6.128,41 -7.100 -6.800 -7.900 -7.900 -8.100 50,23 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050351 05035104 Bezeichnung Soziale Leistungen Sonstige soziale Leistungen Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 5.833,88 5.800 6.100 6.200 6.200 6.300 5.884,11 5.800 6.100 6.200 6.200 6.300 -5.884,11 -5.800 -6.100 -6.200 -6.200 -6.300 50,23 433 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE Plan 2018 Plan 2019 2020 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I351042630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -4 -4 Summe -4 Gesamtsumme -4 434 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 351 04 - Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) (Budget 400 500 002) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 HH 2017 80,0% 87,0% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -0,04 -0,04 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,03 0,04 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 435 351 04 – Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) (Budget 400 500 002 – Leistungen nach SGB XII, APG NW etc.) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Nachgewiesen sind die im Zusammenhang mit der Bearbeitung entstehenden Personal- und Sachaufwendungen. Die Leistungen werden nicht im Kreishaushalt, sondern durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden direkt im Landeshaushalt gebucht. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche Summe Kennzahlen ./. 436 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 0 600 600 ‐ 100 200 100 ‐ 200 500 300 ‐ 300 900 600 2.200 1.600 ‐ 600 Budget 400 500 003 437 438 Produkt: 312 01 - Grundsicherungsleistungen nach SGB II Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 003 Leistungen nach SGB II Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr K.-H. Linden Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Gemäß § 16 SGB II hat der Kreis seit dem 01.01.2005 folgende Zuständigkeiten: 1. Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II) 2. Einmalige Leistungen gem. § 23 Abs. 3 SGB II 3. Einmalige Leistungen gem. § 22 Abs. 3 und 5 SGB II 4. Leistungen die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind, gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 1 bis 4 SGB II (Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung) Die Aufgaben zu 1. bis 3. sowie die Schuldnerberatung werden im Produkt 312 01 abgebildet. Die sonstigen in § 16 SGB II aufgeführten und dem Kreis zugewiesenen Aufgaben sind bei folgenden Produkten veranschlagt: Kinderbetreuung Produkt 365 01 Psychosoziale Betreuung Produkt 414 03 Suchtberatung Produkt 414 03 Auftragsgrundlage: SGB II, AG-SGB II, Verordnungen zum SGB II Strategische Ziele: Die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Zielgruppen: Erwerbsfähige, hilfebedürftige Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 439 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050312 05031201 Bezeichnung 01 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen Soziale Leistungen Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch Grundsicherungsleistungen nach SGB II Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 3.862.014,17 3.700.000 3.200.000 3.100.000 3.100.000 3.000.000 9.140.324,44 8.910.900 10.552.400 9.702.000 9.192.600 9.192.600 13.002.338,61 12.610.900 13.752.400 12.802.000 12.292.600 12.192.600 28.045,41 26.700 46.500 47.000 47.400 50.900 1.498.582,92 1.630.100 1.750.100 1.850.100 1.950.100 2.100.100 15 - Transferaufwendungen 163.334,00 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 25.766.960,81 26.663.100 27.063.100 27.403.100 27.643.100 27.693.100 17 = Ordentliche Aufwendungen 27.456.923,14 28.469.900 29.009.700 29.450.200 29.790.600 29.994.100 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) -14.454.584,53 -15.859.000 -15.257.300 -16.648.200 -17.498.000 -17.801.500 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) -14.454.584,53 -15.859.000 -15.257.300 -16.648.200 -17.498.000 -17.801.500 -14.454.584,53 -15.859.000 -15.257.300 -16.648.200 -17.498.000 -17.801.500 802,45 15.500 17.100 18.400 18.700 20.400 -14.455.386,98 -15.874.500 -15.274.400 -16.666.600 -17.516.700 -17.821.900 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 440 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050312 05031201 Bezeichnung Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen Soziale Leistungen Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch Grundsicherungsleistungen nach SGB II Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 3.862.014,17 3.700.000 3.200.000 3.100.000 3.100.000 3.000.000 9.139.977,66 8.910.900 10.552.400 9.702.000 9.192.600 9.192.600 13.001.991,83 12.610.900 13.752.400 12.802.000 12.292.600 12.192.600 26.791,09 26.700 46.500 47.000 47.400 50.900 1.511.486,88 1.630.100 1.750.100 1.850.100 1.950.100 2.100.100 14 - Transferauszahlungen 153.400,00 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 15 - Sonstige Auszahlungen 27.545.744,17 26.663.100 27.063.100 27.403.100 27.643.100 27.693.100 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 29.237.422,14 28.469.900 29.009.700 29.450.200 29.790.600 29.994.100 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -16.235.430,31 -15.859.000 -15.257.300 -16.648.200 -17.498.000 -17.801.500 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 441 Standardkennzahlen Produkt 312 01 - Grundsicherungsleistungen nach SGB II (Budget 400 500 003) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 HH 2017 0,1% 0,2% 0,5% 0,5% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 93,6% 93,2% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -83,04 -79,90 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,17 0,32 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,78 0,78 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 442 312 01 – Grundsicherungsleistungen nach SGB II (Budget 400 500 003 – Leistungen nach SGB II) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Im Rahmen der sog. Hartz-IV-Einführung wurde zum 01.01.2005 der bisher aus Sozialhilfeempfängern, Arbeitslosenhilfeempfängern bestehende Hilfeempfängerkreis neu aufgeteilt. Der Kreis ist seit 2005 komplett zuständig für die Kosten der Unterkunft und einmalige Leistungen an diese Personenkreise. Das sogenannte Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld für diese beiden v. g. Personenkreise werden zu Lasten des Bundeshaushalts gezahlt. Die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II (KdU) sind vom Kreis zu tragen. Zum Ausgleich der damit verbundenen Belastungen beteiligt sich der Bund an den Kosten der Unterkunft (Veranschlagung in Zeile 6). Die originäre (d.h. zum Ausgleich der SGB-II-Lasten gewährte) Beteiligungsquote beträgt seit 2011 26,4%. Des Weiteren werden seit 2011 zusätzliche Mittel über den Weg der KdU-Beteiligung an die Kreise und kreisfreien Städte geleitet. Basierend auf dem Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen vom 01.12.2016 (BGBl. I 2016, Seite 2755) wird die Bundesbeteiligung wie folgt neu geregelt (Gesamtübersicht des Pakets siehe Vorbericht): Bundesbeteiligung in % der KdU § 46 Abs. 6 SGB II 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 26,4% 26,4% 26,4% 26,4% 26,4% 26,4% 26,4% 26,4% 26,4% 1,2% 1,2% 1,2% 1,2% 1,2% 1,2% 3,7% 3,7% 7,4% 7,9% 10,2% 2,2% geänderte Berechnungsgrundlage offen zzgl.: • Schulsozialarbeit und Mittagessen Horte 2,8% 2,8% 2,8% • Leistungsaufwand Bildung und Teilhabe § 46 Abs. 8 SGB II 5,4% 5,4% 3,4% • Verwaltungsaufwand Bildung und Teilhabe § 46 Abs. 6 SGB II 1,2% 1,2% 1,2% • Übergangsmilliarde / Dauerentlastung § 46 Abs. 7 SGB II • Flüchtlingsbedingte KdU § 46 Abs. 9 SGB II geänderte Berechnungsgrundlage 1. Die originäre Bundesbeteiligung in Höhe von 26,4% wird zunächst in § 46 Abs. 6 SGB II zum Beteiligungssatz für den Verwaltungsaufwand Bildung und Teilhabe von 1,2% addiert und daher bundesseitig mit 27,6% angegeben. 2. Die Weiterleitung der dem Land Nordrhein-Westfalen über die Beteiligungsquote nach § 46 SGB II vom Bund für den Leistungsaufwand Bildung und Teilhabe zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt im Verhältnis des jeweiligen Anteils der Ausgaben des Kreises oder der kreisfreien Stadt zu den Gesamtausgaben aller Kreise und kreisfreien Städte für die Leistungen nach SGB II und § 6b des Bundeskindergeldgesetzes des jeweiligen Vorjahres (siehe § 6a AG-SGB II NW). Die Höhe des auf das Land NRW entfallenden Anteils ergibt sich aktuell aus der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2016 - BBFestV 2016. 3. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wurde 2013 vereinbart, die Kommunen im Rahmen der Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes im Umfang von jährlich 5 Mrd. Euro zu entlasten. Bereits vor Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes sollten die Kommunen bundesweit um 1 Mrd. € jährlich in 2015 und 2016 (sog. „Übergangsmilliarde“) – hälftig über eine erhöhte KdU-Bundesbeteiligung (3,7%) und hälftig über eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils – entlastet werden. In 2017 folgt eine weitere Übergangsentlastung. Die Übergangsmilliarde wird dann auf 2,5 Mrd. € erhöht. Diese Entlastung teilt sich auf in 1 Mrd. € über eine erhöhte KdU-Bundesbeteiligung (7,4%) sowie 1,5 Mrd. € über eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils. Mit dem o.g. Gesetzentwurf soll ab 2018 die sog. 5-Mrd.-€-Entlastung umgesetzt werden. Diese Umsetzung sieht drei Komponenten vor: 443 in Mio. € Anteil über Umsatzsteuer Gemeinden Anteil über Umsatzsteuer Länder Anteil über Bundesbeteiligung an der KdU Summe Anteil über Bundesbeteiligung an der KdU als Quote 2018 2.760 1.000 1.240 5.000 ab 2019 2.400 1.000 1.600 5.000 7,9% 10,2% 4. Im o.g. Gesetz ist ferner eine Entlastung enthalten, um die flüchtlingsinduzierten Kosten der Unterkunft möglichst vollständig durch den Bund zu finanzieren. Bereits in 2016 erfolgt dabei eine Übernahme von 400 Mio. € (Beteiligungsquote = 2,2%). Für 2017 und 2018 ist vorgesehen, landesspezifische Werte zu ermitteln und rückwirkend anzupassen, wobei das Gesetz zunächst von einer Beteiligungsquote von 2,2% ausgeht. Es wird davon ausgehen, dass es landesseitig eine ähnliche Regelung wie beim Leistungsaufwand Bildung und Teilhabe geben wird. In absoluten Zahlen bedeutet dies für 2017: 2017 in % Kosten der Unterkunft und Heizung Bundesbeteiligung in % der KdU in T€ 25.700 26,4% 6.785 zzgl.: • Leistungsaufwand Bildung und Teilhabe 992 • Verwaltungsaufwand Bildung und Teilhabe 1,2% 308 • Übergangsmilliarde / Dauerentlastung 7,4% 1.902 • Flüchtlingsbedingte KdU 2,2% 565 Der Kreis erhält ferner vom Land eine Ausgleichsleistung aus der Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben (§ 7 AG-SGB II NRW), die in Zeile 1 veranschlagt ist. Diese Landeszuweisung zur Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben wird seit 2005 gezahlt. Die Leistungen von 2007 bis 2009 sind allerdings auf Basis einer verfassungswidrigen Grundlage gezahlt worden. Das Land hat daher im Dezember 2010 das AG-SGB II geändert (ausführliche Informationen können der Vorlage V 130/2010 entnommen werden). In der Folge erhielt der Kreis Euskirchen im Haushaltsjahr 2010 einen Nachteilsausgleich, der sich auf die Jahre 2007 bis 2009 verteilt. Bereinigt ergeben sich folgende jahresbezogenen Erträge: 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 444 Ertrag nach Nachteilsausgleich 1.614.461 1.865.186 5.749.748 5.519.563 6.129.028 3.429.928 4.288.303 5.653.737 6.568.610 4.263.836 3.862.014 3.694.803 312 01: Landeszuweisung Wohngeldersparnis unter Einbeziehung des Nachteilsausgleichs (T€) 7.000 6.569 6.000 3.067 4.571 5.654 4.154 5.000 4.288 4.000 4.264 3.862 3.700 3.430 3.000 3.200 3.062 2.000 1.865 1.614 1.000 1.179 1.366 0 JR 2005 JR 2006 JR 2007 JR 2008 JR 2009 JR 2010 JA 2011 Wohngeldersparnis JA 2012 JA 2013 vorl. JA 2014 vorl. JA 2015 HH 2016 HH 2017 Nachteilsausgleich Die Leistungen des Landes aus der Wohngeldersparnis sinken gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich um ca. 0,5 Mio. €. Angesichts des Berechnungssystems der Ausgleichsleistung unterliegt die Höhe dieses Ertrags erheblichen Schwankungen. Im Rahmen der Veränderungsliste werden noch Anpassungen an aktuelle Entwicklungen vorzunehmen sein. Diverse Zeilen Das Gesetz zur Ermittlung des Regelbedarfes und zur Änderung des SGB II und SGB XII wurde am 25.02.2011 von Bundesrat und Bundestag beschlossen. Es beinhaltet neben Änderungen im Bereich der Kosten der Unterkunft gemäß SGB II bereits ab 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket sowie ab 2012 eine schrittweise Erhöhung der Bundesbeteiligung an der Grundsicherung nach dem SGB XII. Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet insbesondere neue Leistungstatbestände, die wie folgt untergliedert sind:  Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,  Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,  Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,  Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,  Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler, Hortkinder und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, und  Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Leistungsberechtigt sind folgende Personenkreise:  Kinder im Leistungsbezug nach dem SGB II  Kinderzuschlagsberechtigte Kinder nach § 6 b Bundeskindergeldgesetz  Wohngeldberechtigte Kinder nach § 6 b Bundeskindergeldgesetz  Kinder im Leistungsbezug nach SGB XII Die Bundesbeteiligung an den Leistungen und am Verwaltungsaufwand für Bildung und Teilhabe ist oben dargestellt. 445 Der Transferaufwand Bildung und Teilhabe, der sich auf mehrere Produkte verteilt, wird wie folgt eingeplant: 312 01 332 01 351 02 HH 2016 560.000 10.000 422.000 992.000 Grundsicherungsleistungen nach SGB II Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz HH 2017 560.000 10.000 422.000 992.000 Zeile 6 des Ergebnisplans (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) setzt sich wie folgt zusammen (Erläuterung der Zusammensetzung siehe oben): Zeile 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 4491000 Leistungsbtlg. für Arbeitss. § 46 SGB II 4491001 Leistungsbtlg. für Arbeitss. B.u.T. ‐ Leistungsauf 4491002 Leistungsbtlg. für Arbeitss. Übergangsmilliarde 4491003 Leistungsbtlg. für Arbeitss. B.u.T. ‐ Verwaltungsa 4491004 Leistungsbtlg. für Arbeitss. ‐ flüchtlingsbedingt Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 ‐ 105.600 ‐6.679.200 ‐6.784.800 + 0 ‐992.000 ‐992.000 ‐ 965.700 ‐936.100 ‐1.901.800 ‐ 4.800 ‐303.600 ‐308.400 ‐ 565.400 0 ‐565.400 ‐8.910.900 ‐10.552.400 ‐ 1.641.500 Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5232000 Erstattungen an Gemeinden (GV) 5234001 Erst. Personal‐ u. Sachkosten ‐KFA Anteil‐ 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 0 0 0 + 120.000 1.630.000 1.750.000 + 0 100 100 1.630.100 1.750.100 + 120.000 SK 5234001 Die Erstattung von Personal- und Sachaufwand an das Jobcenter EU-aktiv (Kommunaler Finanzierungsanteil – KFA –) betrifft den Kreisanteil an dem Gesamtverwaltungskostenbudget des Jobcenters EU-aktiv. Er beträgt lt. gesetzlicher Vorgabe seit 01.04.2011 15,2% (§ 46 Abs. 3 SGB II). Unter anderem aufgrund unterschiedlicher tarifrechtlicher Regelungen sind die Personalkosten im Jobcenter erheblich gestiegen und führen zu einer Anpassung des KFA-Anteils des Kreises. Hinzu kommen die regulären tarifrechtlichen Erhöhungen sowie Personal- und Sachkostensteigerungen aufgrund gestiegener Flüchtlingszahlen. Der Ansatz muss auf 1.750.000 € erhöht und damit an die tatsächliche Entwicklung angepasst werden. In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen: Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen 5339000 Leistungen für Schuldnerberatung 5339001 Transferaufwand Bildungs‐ u. Teilhabepaket Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 0 150.000 150.000 + 0 0 0 150.000 150.000 + 0 SK 5339000 Schuldnerberatung (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 SGB II) wird als Einzelfallhilfe für Menschen gewährt, die durch ihre soziale und wirtschaftliche Lage in existenzielle Not geraten sind oder denen diese droht. Die Vermeidung und Überwindung von Lebenslagen, in den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erforderlich oder zu erwarten sind, soll durch Beratung und Unterstützung gefördert werden. Es handelt sich hierbei um eine kommunale Aufgabe des Kreises für das Jobcenter. Zeile 16 des Ergebnisplans beinhaltet folgende sonstige Aufwendungen: 446 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 0 400 400 + 0 200 200 + 0 2.500 2.500 + 400.000 25.300.000 25.700.000 + 0 480.000 480.000 + 0 320.000 320.000 + 0 560.000 560.000 26.663.100 27.063.100 + 400.000 Zeile 16 ‐ Sonstige Aufwendungen 5412010 Fortbildung 5412300 Dienstreisen 5431000 Geschäftsaufwendungen 5461000 Leistungsbet. bei Leistungen für Unterkunft und 5463000 Einm.Leist. an Arbeitssuchende nach §24 Abs. 3 5463001 Einm.Leist. an Arbeitssuchende nach §22 Abs. 6 5468000 Bildungs‐ und Teilhabepaket Summe SK 5461000 (Kosten der Unterkunft und Heizung – KdU –) Nachdem in den vergangenen Wochen und auch aktuell noch die Registrierungsverfahren der Asylbewerber sehr stark forciert wurden und werden, ist davon auszugehen, dass zumindest bei dem Personenkreis mit guter Bleibeperspektive die Anerkennungsverfahren relativ zeitnah durchgeführt und abgeschlossen sein werden. In der Folge wäre dieser Personenkreis bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen leistungsberechtigt nach dem SGB II. Aus diesem Grund ist von einem weiteren Anstieg der KdU im Jahr 2017 auszugehen. Angesichts der Unsicherheiten besteht ein grundsätzliches Haushaltsrisiko. SGB II: Kosten der Unterkunft (Mio. €) 28,0 1,0 26,0 1,0 25,7 0,8 24,0 0,8 Mio. € 0,9 0,8 22,0 21,6 0,7 0,8 0,7 22,0 22,1 0,7 0,9 23,7 23,7 24,2 0,9 25,3 24,5 Einmalige Leistungen und Schuldnerberatung 23,2 22,8 Kosten der Unterkunft (KdU) 21,3 20,0 0,2 19,5 18,0 16,0 JA 2005 JA 2006 JA 2007 JA 2008 JA 2009 JA 2010 JA 2011 JA 2012 JA 2013 vorl. JA 2014 vorl. JA 2015 HH 2016 HH 2017 Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und Leistungsempfänger hat sich bis Mitte 2016 wie folgt entwickelt: 447 I. Zahl der Bedarfsgemeinschaften für die Kosten der Unterkunft 2011 2012 2013 2014 2015 2016 31.1. 28.2. 31.3. 30.4. 31.5. 30.6. 31.7. 31.8. 30.9. 31.10. 30.11. 31.12. 5.752 5.684 5.563 5.646 5.549 5.564 5.772 5.720 5.578 5.674 5.598 5.635 5.805 5.734 5.604 5.677 5.655 5.666 5.791 5.679 5.622 5.650 5.635 5.672 5.830 5.717 5.618 5.604 5.640 5.696 5.820 5.723 5.603 5.584 5.632 5.686 5.810 5.691 5.615 5.575 5.665 5.806 5.690 5.684 5.525 5.649 5.759 5.655 5.651 5.524 5.606 5.723 5.645 5.609 5.513 5.559 5.683 5.597 5.615 5.535 5.589 5.648 5.572 5.605 5.513 5.578 Besonders anzumerken ist an dieser Stelle, dass die Zahlen der Bedarfsgemeinschaften und Leistungsempfänger generell von den bisher publizierten abweichen. Diese Abweichung hat ihren Grund in der Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II: „In der Grundsicherungsstatistik SGB II werden bisher die leistungsberechtigten Personen und ihre Leistungen nach erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nEf) unterschieden. Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept bildet jedoch aus heutiger Sicht nicht mehr alle leistungsrechtlichen Teilaspekte des SGB II vollständig ab. Dies betrifft etwa neue Formen der Leistungsgewährung wie z. B. für Bildung und Teilhabe. Auch haben bestimmte Personengruppen wie z. B. Kinder ohne individuellen Leistungsanspruch im Laufe der Zeit an Bedeutung gewonnen. Eine verbesserte statistische Zuordnung dieser Gruppen erhöht die Transparenz der Grundsicherungsstatistik SGB II. Schematische Darstellung der Berichtssystematik In der Abbildung werden die Personengruppen der bisherigen und der zukünftigen Berichtssystematik schematisch gegenübergestellt. Die nach bisheriger Systematik berichteten Gruppen der eLb und nEf teilen sich im neuen Schema hauptsächlich auf die neuen Personengruppen der erwerbsfähigen (ELB) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) sowie auf die Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) auf. In geringem Umfang fallen auch Personen unter die Gruppe der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen sonstigen Leistungsberechtigten (ESLB und NESLB). Diese werden in der Berichterstattung in der Gruppe der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) zusammengefasst. Dabei handelt es sich um leistungsberechtigte Personen, die ausschließlich Leistungen nach Sondertatbeständen des SGB II erhalten. Die Personengruppe der vom Leistungsanspruch ausgeschlossenen Personen (AUS) - beispielsweise Altersrentner - wird ebenfalls neu in die Berichterstattung aufgenommen.“ Quelle und weitere Informationen:    448 http://statistik.arbeitsagentur.de/nn_332484/Statischer-Content/Grundlagen/MethodischeHinweise/Grundsicherung-MethHinweise/Revision-Ueberblick.html sowie http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodenberichte/GrundsicherungArbeitsuchende-SGBII/Generische-Publikationen/Methodenbericht-Revision-Grusi.pdf und http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodenberichte/GrundsicherungArbeitsuchende-SGBII/Generische-Publikationen/Methodenbericht-Revision-Grusi-Revisionseffekte.pdf 312 01: Zahl der Bedarfsgemeinschaften KdU (Monatsende) 5.800 5.750 5.700 5.650 5.600 5.550 5.500 31.1. 28.2. 31.3. 30.4. 31.5. 2012 II. 30.6. 2013 2014 31.7. 2015 31.8. 30.9. 31.10. 30.9. 11.690 11.407 11.316 11.182 11.283 31.10. 11.603 11.401 11.189 11.176 11.185 30.11. 31.12. 2016 Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) 2011 2012 2013 2014 2015 2016 31.1. 11.822 11.491 11.306 11.298 11.214 11.190 28.2. 11.849 11.576 11.311 11.357 11.236 11.283 31.3. 11.917 11.606 11.337 11.368 11.385 11.354 30.4. 11.886 11.518 11.355 11.334 11.351 11.385 31.5. 11.937 11.522 11.332 11.284 11.387 11.404 30.6. 11.878 11.541 11.299 11.237 11.395 11.446 31.7. 11.805 11.511 11.321 11.231 11.411 31.8. 11.822 11.497 11.378 11.169 11.347 30.11. 11.543 11.303 11.188 11.186 11.257 31.12. 11.483 11.256 11.186 11.133 11.226 449 312 01: Zahl der Leistungsempfänger KdU (Monatsende) 11.700 11.600 11.500 11.400 11.300 11.200 11.100 11.000 31.1. 28.2. 31.3. 30.4. 31.5. 2012 30.6. 2013 2014 31.7. 2015 31.8. 30.9. 31.10. 30.11. 2016 Betrachtet man die Entwicklung halbjahresweise, ergeben sich folgende Veränderungen: Bedarfsgemeinschaften: Bedarfsgemeinschaften: Leistungsempfänger: Leistungsempfänger: Veränderung 31.12. des Veränderung 30.06. bis Veränderung 31.12. Veränderung 30.06. Vj. bis 30.06. 31.12. des Vj. bis 30.06. bis 31.12. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 450 + 75 + 31 - 21 + 119 + 108 - 172 - 151 +2 - 71 - 54 + 58 + 43 + 51 + 262 + 220 - 395 - 285 - 113 - 104 - 169 31.12. 312 01: Entwicklung Bedarfsgemeinschaften (BG)/Leistungsempfänger (PERS) 12.000 6.600 11.878 11.800 6.400 11.600 6.200 11.483 11.446 6.000 11.400 11.395 11.299 11.256 11.237 5.820 5.800 11.226 11.200 11.186 11.133 5.723 Anzahl Leistungsempfänger Anzahl Bedarfsgemeinschaften 11.541 5.686 5.648 5.632 5.605 5.603 5.600 5.584 5.572 11.000 5.578 5.513 10.800 5.400 10.600 5.200 01.2011 07.2011 01.2012 07.2012 01.2013 07.2013 01.2014 07.2014 01.2015 07.2015 01.2016 312 01: Entwicklung Leistungsempfänger SGB II und Einwohnerzahl (Monatsende) 11.500 192.000 11.446 191.165 11.450 191.000 11.400 11.350 190.000 11.306 11.300 189.000 11.250 11.226 11.200 188.000 187.651 11.150 187.000 11.100 11.050 186.000 11.000 185.000 6,03 % Einwohnerzahl Quote LE/EW Mai 16 Juni 16 April 16 März 16 Januar 16 Februar 16 Dezember 15 Oktober 15 November 15 September 15 Juli 15 August 15 Mai 15 Juni 15 April 15 März 15 Januar 15 Februar 15 Dezember 14 Oktober 14 Leistungsempfänger November 14 September 14 Juli 14 August 14 Mai 14 Juni 14 April 14 März 14 Januar 14 Februar 14 Dezember 13 Oktober 13 November 13 September 13 Juli 13 August 13 Mai 13 Juni 13 April 13 März 13 Januar 13 Februar 13 10.950 5,87 % 451 452 0,00% Gelsenkirchen, Stadt ‐ 53 ‐ 19,07 % Duisburg, Stadt ‐ 52 ‐ 15,14 % Dortmund , Stadt ‐ 51 ‐ 15,13 % Essen, Stad t ‐ 50 ‐ 15 ,10 % Mönchenglad bach, Stadt ‐ 49 ‐ 15,1 0 % Herne, Stadt ‐ 48 ‐ 14,45 % Hagen, Stadt ‐ 47 ‐ 13,87 % Ob erhausen, Stadt ‐ 46 ‐ 13,78 % Wup pertal, Stadt ‐ 45 ‐ 13,24 % Krefeld, Stad t ‐ 44 ‐ 1 3,00 % Hamm, Stadt ‐ 43 ‐ 12,69 % Kreisfreie Städte ‐ 12,69 % Bochum, Stadt ‐ 42 ‐ 11,80 % Recklinghausen ‐ 41 ‐ 11,79 % Mülheim an der Ruhr, Stadt ‐ 40 ‐ 11,74 % Bielefeld, Stad t ‐ 39 ‐ 11,53 % Köln, Stadt ‐ 38 ‐ 11,49 % Remscheid, Stad t ‐ 37 ‐ 11,11 % Düsseldorf, Stadt ‐ 36 ‐ 10,69 % Leverku sen, Stadt ‐ 35 ‐ 10,62 % Bottrop, Stadt ‐ 34 ‐ 10,20 % Unn a ‐ 33 ‐ 10,04 % Städteregion Aachen ‐ 32 ‐ 10,00 % Bonn, Stadt ‐ 31 ‐ 9,78 % Solingen, Stadt ‐ 30 ‐ 9,77 % NRW ‐ 9,40 % Düren ‐ 29 ‐ 8,78 % Rhein ‐Erft‐Kreis ‐ 28 ‐ 8,30 % Mettman n ‐ 27 ‐ 7,96 % Ennepe‐Ruhr‐Kreis ‐ 26 ‐ 7,92 % Wesel ‐ 25 ‐ 7,83 % Märkisch er Kreis ‐ 24 ‐ 7,76 % Lipp e ‐ 23 ‐ 7,61 % Kreise ‐ 7,18 % Heinsberg ‐ 22 ‐ 7,09 % Münster, Stadt ‐ 21 ‐ 7,04 % Rh ein ‐Kreis Neuss ‐ 20 ‐ 7,01 % Minden‐Lübb ecke ‐ 19 ‐ 6,99 % Paderborn ‐ 18 ‐ 6,95 % Viersen ‐ 17 ‐ 6,94 % Herford ‐ 1 6 ‐ 6,82 % Rh ein ‐Sieg‐Kreis ‐ 15 ‐ 6,40 % Kleve ‐ 14 ‐ 6,17 % Soest ‐ 13 ‐ 6,11 % Rh ein is ch‐Bergischer Kreis ‐ 1 2 ‐ 5,92 % Warendorf ‐ 11 ‐ 5,90 % Euskirchen ‐ 10 ‐ 5 ,87 % Siegen‐Wittgenstein ‐ 9 ‐ 5,74 % Steinfurt ‐ 8 ‐ 5,44 % Ob erbergisch er Kreis ‐ 7 ‐ 5,41 % Gütersloh ‐ 6 ‐ 5,26 % Hochsauerlandkreis ‐ 5 ‐ 5,01 % Höxter ‐ 4 ‐ 4,76 % Borken ‐ 3 ‐ 4,60 % Olpe ‐ 2 ‐ 4 ,22 % Coesfeld ‐ 1 ‐ 3,93 % 2,00% 4,00% 6,00% 8,00% 10,00% 12,00% 14,00% 312 01: Quote Leistungsempfänger je Einwohner am 31.12.2015 16,00% 18,00% 20,00% 453 06.2011 0,1818% Einwohnerzahl Quote Leistungsempfänger / EW Anzahl der Leistungsempfänger: Anteil Kreis an Bund Einwohnerzahl Quote Leistungsempfänger / EW Anzahl der Leistungsempfänger NRW Einwohnerzahl Quote Leistungsempfänger / EW Anzahl der Leistungsempfänger bundesweit Anzahl der Leistungsempfänger Kreis Euskirchen Anzahl der Leistungsempfänger - nach neuer Zählmethode 2016 12.2011 0,1834% 06.2012 0,1831% 12.2012 0,1821% 06.2013 0,1791% 12.2013 0,1805% 06.2014 0,1788% 12.2014 0,1799% 06.2015 0,1813% ANZAHL DER LEISTUNGSEMP FÄNGER: ANTEIL KREIS AN BUND 12.2015 0,1823% 31.12.2014 11.133 - 104 - 0,9% 188.158 5,92% 6.189.497 - 93.674 - 1,5% 81.197.537 7,62% 1.651.791 - 12.355 - 0,7% 17.638.098 9,36% 0,1799% 06.2016 0,1834% 30.06.2011 31.12.2011 30.06.2012 31.12.2012 30.06.2013 31.12.2013 30.06.2014 11.878 11.483 11.541 11.256 11.299 11.186 11.237 - 395 + 58 - 285 + 43 - 113 + 51 - 3,3% + 0,5% - 2,5% + 0,4% - 1,0% + 0,5% 187.801 187.811 187.724 187.426 187.437 187.542 6,11% 6,15% 6,00% 6,03% 5,97% 5,99% 6.533.948 6.261.116 6.303.624 6.182.542 6.309.685 6.196.906 6.283.171 - 272.832 + 42.508 - 121.082 + 127.143 - 112.779 + 86.265 - 4,2% + 0,7% - 1,9% + 2,1% - 1,8% + 1,4% 80.327.900 80.399.253 80.523.746 80.585.684 80.767.463 80.925.031 7,79% 7,84% 7,68% 7,83% 7,67% 7,76% 1.652.807 1.598.083 1.617.624 1.599.085 1.642.237 1.628.126 1.664.146 - 54.724 + 19.541 - 18.539 + 43.152 - 14.111 + 36.020 - 3,3% + 1,2% - 1,1% + 2,7% - 0,9% + 2,2% 17.544.938 17.542.677 17.554.329 17.545.987 17.571.856 17.591.450 9,11% 9,22% 9,11% 9,36% 9,27% 9,46% 0,1818% 0,1834% 0,1831% 0,1821% 0,1791% 0,1805% 0,1788% 30.06.2015 11.395 + 262 + 2,4% 188.637 6,04% 6.286.087 + 96.590 + 1,6% 81.458.978 7,72% 1.697.806 + 46.015 + 2,8% 17.683.129 9,60% 0,1813% 31.12.2015 11.226 - 169 - 1,5% 191.165 5,87% 6.157.280 - 128.807 - 2,0% 82.175.684 7,49% 1.679.855 - 17.951 - 1,1% 17.865.516 9,40% 0,1823% 0,1834% 1.706.858 + 27.003 + 1,6% 6.241.090 + 83.810 + 1,4% 30.06.2016 11.446 + 220 + 2,0% SK 5463000 Die einmaligen Leistungen nach §24 Abs. 3 SGB II sind als kommunale Leistungen zu erbringen für  Erstausstattungen für Wohnungen einschl. Haushaltsgeräten sowie  Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt. SK 5463001 Bei den einmaligen Leistungen nach § 22 Abs. 6 und 8 SGB II handelt es sich um kommunale Leistungen, die zu erbringen sind für  Wohnungsbeschaffungskosten (Maklerkosten),  Mietkautionen,  Umzugskosten sowie  Mietschulden. SK 5468000 Hier werden die von der Bundesagentur direkt ausgezahlten Leistungen im Rahmen des Bildungsund Teilhabepaketes abgebildet. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe 454 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 7.500 6.600 14.100 + 0 0 0 ‐ 600 1.000 400 ‐ 1.900 2.700 800 ‐ 3.400 5.200 1.800 + 0 0 0 15.500 17.100 + 1.600 Kennzahlen I./II. Entwicklung der Zahlen der Bedarfsgemeinschaften und der Leistungsempfänger: siehe oben III. Einzelfallhilfen Schuldnerberatung 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 187 10 197 202 4 206 206 6 212 224 11 235 286 21 307 218 12 230 322 15 337 288 13 301 260 8 268 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 461 350 393 463 603 866 883 1.012 1.083 Anzahl Anträge 2013 2014 2015 1. Mittagsverpflegung 2. Schulausflüge/Klassenfahrten 3. Teilhabe am soz. u. kult. Leben 4. Schülerbeförderung 5. Lernförderung 6. Schulbedarf Summe 3.745 1.456 796 77 302 1.957 8.333 3.919 1.294 797 187 286 2.045 8.528 2.901 665 445 134 161 1.756 6.062 Anzahl Hilfen SGB II Anzahl Hilfen SGB XII Summe IV. Anzahl der eingelegten Widersprüche Fälle V. Inanspruchnahme BuT gem. § 28 SGB II 455 456 Produkt: 312 03 - Personalleistungen des Kreises im Jobcenter Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Budget: 400 500 003 Leistungen nach SGB II Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr K.-H. Linden Produktdefinition: Kurzbeschreibung: - Geschäftsführung des Jobcenter - Einbringung von Personal im Jobcenter Auftragsgrundlage: SGB II, AG-SGB II, Verordnungen zum SGB II Strategische Ziele: - Sicherstellung der notwendigen Personalressourcen zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Einrichtung - Ordnungsgemäße Geschäftsführung des Jobcenter Zielgruppen: Mitarbeiter des Jobcenter 457 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 050 050312 05031203 Bezeichnung 01 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Soziale Leistungen Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch Personalleistungen des Kreises im Jobcenter = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 458 4.494.114,32 4.763.000 4.884.700 4.961.500 5.014.400 5.067.500 4.532.747,04 4.763.000 4.884.700 4.961.500 5.014.400 5.067.500 4.131.513,56 4.341.600 4.506.500 4.551.400 4.596.900 4.643.000 4.209.146,08 4.341.600 4.506.500 4.551.400 4.596.900 4.643.000 323.600,96 421.400 378.200 410.100 417.500 424.500 323.600,96 421.400 378.200 410.100 417.500 424.500 323.600,96 421.400 378.200 410.100 417.500 424.500 48.100,07 421.400 378.200 410.100 417.500 424.500 38.632,72 77.632,52 275.500,89 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 050 050312 05031203 Bezeichnung Soziale Leistungen Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch Personalleistungen des Kreises im Jobcenter Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 4.494.114,32 4.763.000 4.884.700 4.961.500 5.014.400 5.067.500 4.533.480,41 4.763.000 4.884.700 4.961.500 5.014.400 5.067.500 4.135.913,71 4.341.600 4.506.500 4.551.400 4.596.900 4.643.000 4.213.546,23 4.341.600 4.506.500 4.551.400 4.596.900 4.643.000 319.934,18 421.400 378.200 410.100 417.500 424.500 39.366,09 77.632,52 459 Standardkennzahlen Produkt 312 03 - Personalleistungen des Kreises im Jobcenter (Budget 400 500 003) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 HH 2017 100,0% 100,0% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% 0,00 0,00 24,92 25,55 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen Teilergebnis je Einwohner (€/EW) Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 460 312 03 – Personalleistungen des Kreises im Jobcenter (Budget 400 500 003 – Leistungen nach SGB II) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Der Kreis Euskirchen als einer der beiden gesetzlich festgelegten Träger des SGB II weist dem Jobcenter Personal zur Aufgabenerledigung für alle nach dem SGB II wahrzunehmenden Aufgaben zu. Die dem Kreis entstehenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten werden ihm insgesamt durch das Jobcenter erstattet (siehe Kreistagsbeschluss vom 23.06.2010 zur V 84/2010). In Zeile 6 ist als Ertrag die Erstattung der Verwaltungskosten durch das Jobcenter in Höhe von 4.884.700 € veranschlagt. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 ‐ 43.200 408.700 365.500 + 0 12.700 12.700 421.400 378.200 ‐ 43.200 Da das Jobcenter die dem Kreis entstehenden Kosten direkt erstattet (siehe Produkte 111 09, 111 13 und 111 19), entfällt seit 2011 eine Leistung für die Gemeinkosten. Kennzahlen entfällt 461 462 Budget 400 500 004 463 464 Produkt: 363 07 - Betreuungsgeld Produktbereich: 060 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Budget: 400 500 004 Elterngeld / Elternzeit / Betreuungsgeld Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr K.-H. Linden Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 21.07.2015 die §§ 4 a bis 4 d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), die einen Anspruch auf Betreuungsgeld begründen, wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Bundes für nichtig erklärt. Ab dem Zeitpunkt dieser Entscheidung sind Betreuungsgeldansprüche mangels rechtlicher Grundlage nicht mehr gegeben. Auftragsgrundlage: Strategische Ziele: Zielgruppen: 465 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 060 060363 06036307 Bezeichnung 01 Ergebnis 2015 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien Betreuungsgeld = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 466 22.949,62 1.056,97 24.006,59 -24.006,59 -24.006,59 -24.006,59 -24.006,59 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 060 060363 06036307 Bezeichnung Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien Betreuungsgeld Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 23.736,30 1.056,97 24.793,27 -24.793,27 467 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE Plan 2018 Plan 2019 2020 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I363072630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -36 -36 Summe -36 Gesamtsumme -36 468 Gesamtein /auszahlun gen 363 07 – Betreuungsgeld (Budget 400 500 004 – Elterngeld / Elternzeit / Betreuungsgeld) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Durch Artikel 1 des Gesetzes zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) vom 15.02.2013 (BGBl I. Nr. 8 vom 20.02.2013, S. 254) erfolgte eine Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vom 05.12.2006. Die Einführung des Betreuungsgeldes erfolgte zum 01.08.2013. Am 21. Juli 2015 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstoße, da dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz fehlt. Ab dem Haushaltsjahr 2016 werden daher alle Haushaltspositionen mit 0 € ausgewiesen. Kennzahlen ./. 469 470 Produkt: 368 01 - Elterngeld und Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und -zeitgesetz Produktbereich: 060 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Budget: 400 500 004 Elterngeld / Elternzeit / Betreuungsgeld Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr K.-H. Linden Produktdefinition: Kurzbeschreibung: Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Elterngeld (Bewilligung, Ablehnung, Zahlbarmachung), Beratung in Elternzeitangelegenheiten. Auftragsgrundlage: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Verbindung mit dem 2. Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in NRW Strategische Ziele: Zügige und ordnungsgemäße Bearbeitung der Anträge auf Gewährung von Elterngeld. Rechtssichere Beratung in Elternzeitangelegenheiten Zielgruppen: Eltern 471 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 060 060368 06036801 Bezeichnung 01 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und -zeitgesetz Elterngeld und Elternzeit Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 120.068,48 118.700 118.700 118.700 118.700 118.700 120.701,96 118.700 118.700 118.700 118.700 118.700 83.571,98 90.900 98.700 99.800 100.800 101.700 100 100 100 100 100 7.378,64 8.500 8.500 8.500 8.500 8.500 633,48 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 90.950,62 99.500 107.300 108.400 109.400 110.300 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 29.751,34 19.200 11.400 10.300 9.300 8.400 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 29.751,34 19.200 11.400 10.300 9.300 8.400 29.751,34 19.200 11.400 10.300 9.300 8.400 2.240,83 65.300 73.400 74.800 75.700 76.900 27.510,51 -46.100 -62.000 -64.500 -66.400 -68.500 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 472 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 060 060368 06036801 Bezeichnung Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und -zeitgesetz Elterngeld und Elternzeit Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 120.068,48 118.700 118.700 118.700 118.700 118.700 120.068,48 118.700 118.700 118.700 118.700 118.700 87.102,47 90.900 98.700 99.800 100.800 101.700 100 100 100 100 100 7.378,64 8.500 8.500 8.500 8.500 8.500 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 94.481,11 99.500 107.300 108.400 109.400 110.300 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 25.587,37 19.200 11.400 10.300 9.300 8.400 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 473 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE Plan 2018 Plan 2019 2020 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I368012630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -103 -103 Summe -103 Gesamtsumme -103 474 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 368 01 - Elterngeld / Elternzeit / Betreuungsgeld (Budget 400 500 004) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 HH 2017 68,1% 67,0% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 5,2% 4,7% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -0,24 -0,32 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 0,59 0,63 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 475 368 01 – Elterngeld und Elternzeit (Budget 400 500 004 – Elterngeld und Elternzeit) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Durch das Zweite Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen vom 30.10.2007 sind die Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternteilzeitgesetz von den Versorgungsämtern auf die Kreise und kreisfreien Städten mit Wirkung zum 01.01.2008 übertragen worden. Für die wesentlichen Belastungen, die durch dieses Gesetz entstehen, wird ein finanzieller Ausgleich gewährt und zusätzlich Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt. Der finanzielle Ausgleich umfasst den Personalaufwand für die übergeleiteten Beamten einschl. der gesetzlichen Leistungen und ein pauschaler Zuschlag (10%) auf die fiktiven Personalkosten als Ausgleich für den allgemeinen Sachaufwand. Der Erstattungsbetrag ist in Zeile 6 (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) mit 118.700 € veranschlagt. Die Auszahlung des Elterngeldes erfolgt unmittelbar aus dem Bundeshaushalt. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 800 21.300 22.100 + 100 100 200 + 900 8.600 9.500 + 300 7.300 7.600 + 6.000 27.900 33.900 + 0 100 100 65.300 73.400 + 8.100 Kennzahlen 368 01: Zahlfälle BEEG 1.500 Anzahl Zahlfälle Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz (BEEG) im Monat Jan 15 1.410 Feb 15 1.360 Mrz 15 1.385 Apr 15 1.423 Mai 15 1.418 Jun 15 1.412 Jul 15 1.414 Aug 15 1.380 Sep 15 1.422 Okt 15 1.399 Nov 15 1.363 Dez 15 1.436 Jan 16 1.426 Feb 16 1.414 Mrz 16 1.380 Apr 16 1.407 Mai 16 1.422 Jun 16 1.433 476 1.450 1.400 1.350 1.300 1.250 1.200 1.150 1.100 Budget 400 530 000 477 478 Produkt: 414 01 - Gesundheitsförderung Produktbereich: 070 Gesundheitsdienste Budget: 400 530 000 Gesundheit Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr Dr. B. Ziemer / Frau K. Steinhausen Produktdefinition: Kurzbeschreibung: - Dokumentation und Berichterstattung zur Gesundheit der Bevölkerung im Kreis Euskirchen - Initiierung, Koordinierung und Vernetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung einer abgestimmten und bedarfsgerechten Weiterentwicklung der psychosozialen und gesundheitlichen Versorgung (Psychiatriekoordination und AIDS-Koordination) - Geschäftsführung der kommunalen Gesundheitskonferenz und ihrer Arbeitsgruppen - Koordination und Durchführung von Präventionsmaßnahmen (z. B.: Projekt HaLT) Auftragsgrundlage: Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG), Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG), Sozialgesetzbuch, Beschlüsse des Kreistages Strategische Ziele: Abbau von Benachteiligungen, Entwicklung bedarfsgerechter Angebotsstrukturen, Transparenz lokaler Angebotsstrukturen, Konstituierung/Effektivierung von Kooperationsmodellen, Vernetzung und Kooperation von gesundheitlichen und sozialen Einrichtungen, Schließung von Versorgungslücken, Schaffung gesünderer Lebensverhältnisse, Verringerung von Gesundheitsrisiken, Unterstützung bei der Bewältigung von Krankheit und Behinderung, Schaffung eines allgemeinen Bewusstseins für gesundheitsfördernde Lebensbedingungen Zielgruppen: Bevölkerung im Kreis Euskirchen, Kreistag und Ausschüsse, Einrichtungen der psychosozialen und psychiatrischen Versorgung (Angebotsträger), Leistungsträger, andere Behörden, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und Gesundheitsförderung 479 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 070 070414 07041401 Bezeichnung 01 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Gesundheitsdienste Gesundheitsschutz und -pflege Gesundheitsförderung = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 480 35.733,16 30.300 30.600 30.600 30.600 30.600 35.799,16 30.300 30.600 30.600 30.600 30.600 204.921,12 237.000 305.200 308.400 311.400 314.500 10.081,77 23.500 23.500 23.500 23.500 23.500 500 500 500 500 500 13.694,07 14.000 17.200 17.500 17.800 17.800 3.717,26 7.400 6.400 6.400 6.400 6.400 232.414,22 282.400 352.800 356.300 359.600 362.700 -196.615,06 -252.100 -322.200 -325.700 -329.000 -332.100 -196.615,06 -252.100 -322.200 -325.700 -329.000 -332.100 -196.615,06 -252.100 -322.200 -325.700 -329.000 -332.100 3.361,34 89.200 110.500 112.300 113.500 115.000 -199.976,40 -341.300 -432.700 -438.000 -442.500 -447.100 66,00 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 070 070414 07041401 Bezeichnung Gesundheitsdienste Gesundheitsschutz und -pflege Gesundheitsförderung Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10 - Personalauszahlungen 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 15 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 30.300 30.600 30.600 30.600 30.600 42.804,16 30.300 30.600 30.600 30.600 30.600 203.465,43 237.000 305.200 308.400 311.400 314.500 9.591,18 23.500 23.500 23.500 23.500 23.500 - Transferauszahlungen 13.694,07 14.000 17.200 17.500 17.800 17.800 - Sonstige Auszahlungen 3.648,25 6.400 5.400 5.400 5.400 5.400 230.398,93 280.900 351.300 354.800 358.100 361.200 -187.594,77 -250.600 -320.700 -324.200 -327.500 -330.600 69,01 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 69,01 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 -69,01 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 35.733,16 7.071,00 481 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE Plan 2018 Plan 2019 2020 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I414012600 VG > 410 Euro -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -2.355 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -2.355 -1.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.000 -1.297 I414012620 VG < 410 Euro -1.297 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I414012630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -69 -1.000 -69 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.344 -1.344 Summe -69 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -4.996 Gesamtsumme -69 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -4.996 482 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 414 01 - Gesundheitsförderung (Budget 400 530 000) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 HH 2017 71,5% 73,6% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 3,8% 3,7% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 2,0% 1,4% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -1,79 -2,26 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 1,39 1,78 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,07 0,09 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 483 414 01 – Gesundheitsförderung (Budget 400 530 000 – Gesundheit) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Bei den Erträgen in Zeile 6 des Ergebnisplans handelt es sich um den Ersatz der Kosten für die Geschäftsführung des Vereins „Zahngesundheit im Kreis Euskirchen“ durch die gesetzlichen Krankenkassen auf Grund vertraglicher Vereinbarungen (2016: 30.600 €). Durch Personalwechsel in der Geschäftsführung und Personalkostensteigerung erfolgt eine höhere Erstattung. In Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) sind im Wesentlichen die Sachkosten für Präventionsprojekte wie      Suchtpräventionsprojekte z.B. für die Zielgruppe Haupt- und Sonderschüler: Zirkus, Hip Hop, Theater Aufklärungsprojekte in Schulen über Risikoverhalten Jugendlicher wie Rauchen, Alkoholkonsum, Drogenkonsum, Sexualverhalten Gesundheitsberichterstattung Aufklärungskampagnen Euregio Maas-Rhein (EMR) Teilnahme am Projekt „Rationaler Antibiotikaeinsatz (ABS) zur Verbesserung der Patientensicherheit“ (euPrevent ABS) sowie die Beteiligung an einem Alkoholpräventionsprojekt in der EMR (euPrevent) enthalten. Bei den Transferaufwendungen in Zeile 15 (2017: 14.100 €) handelt es sich um den Zuschuss an die Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Rhein-Erft – Euskirchen e.V. Eine von der Arbeiterwohlfahrt im Bereich „AIDS- und Drogenprävention“ eingesetzte Fachkraft wird im Rahmen des YouthworkProgramms durch das Land gefördert. Der Kreis Euskirchen beteiligt sich seit Jahren an der Restfinanzierung. Die Fördermittel werden jährlich aufgrund der Kreistagsbeschlüsse vom 25.05.1993 und 11.04.2003 bereitgestellt. Das Land NRW hat mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Freien Wohlfahrtsverbänden eine Rahmenvereinbarung für die kommunalisierte Landesförderung der Sucht- und AIDS-Vorbeugung abgeschlossen. Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung wurde im Jahr 2010 mit dem örtlichen Träger eine Leistungsvereinbarung für den Zeitraum 01.01.2011 31.12.2013 abgeschlossen (Kreistagsbeschluss vom 23.06.2010, V 83/2010). Die Vereinbarung wurde verlängert bis 31.12.2016 (Kreistagsbeschluss vom 17.07.2013, V 22/2013) und nunmehr um weitere 3 Jahre bis 31.12.2019 (Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016, V 221/2016). In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811009 ILB Medienzentrum 5811010 ILB Druckerei Summe 484 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 7.100 28.100 35.200 + 100 700 800 + 5.100 16.900 22.000 + 1.400 6.800 8.200 + 7.500 34.700 42.200 + 200 0 200 ‐ 100 2.000 1.900 89.200 110.500 + 21.300 Kennzahlen Projekte 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl der Projekte (Zirkusmobil, Hip-Hop-Projekte, Impfaktionen, Projekte zu AIDS-Bekämpfung, Sucht- und Drogenprävention, MRSA) 11 10 11 16 21 485 486 Produkt: 414 02 - Gutachten und Stellungnahmen Produktbereich: 070 Gesundheitsdienste Budget: 400 530 000 Gesundheit Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr Dr. B. Ziemer / Frau K. Steinhausen Produktdefinition: Kurzbeschreibung: - Amts-, Gerichts- und Vertrauensärztliche Gutachten - Amtszahnärztliche Gutachten und Stellungnahmen - Stellungnahmen im Rahmen der Orts-, Siedlungs- und Wohnhygiene - Stellungnahmen zu Industrie- und Gewerbeanlagen Auftragsgrundlage: Gesetz über den öffentl. Gesundheitsdienst (ÖGDG), SGB, Infektionsschutzgesetz, Bundesbeamtengesetz (BBG), LBG, BAT, Asylbewerberleistungsgesetz, StPO, Waffengesetz, Jagdgesetz, Umweltinformationsgesetz, Verordnungen zum Leichen/Friedhofswesen, Zielvorgaben der Weltgesundheitsorganisation und der zuständigen Ministerien, Ausweitung der Umweltmedizin/-hygiene, Bundesversorgungs-Gesetz (BVG), VersMedV, Bundesimmissionsschutzgesetz und zugehörige Verordnungen, Ausführungsbestimmungen in Form von DIN-Normen, Verein deutscher Ingenieure (VDI)-Richtlinien, BauO NRW, Runderlasse Strategische Ziele: - Fachgerechte und unabhängige medizinische und umweltmedizinische Begutachtung - Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinflüssen - Förderung gesunder Wohn- und Wohnumfeldverhältnisse Zielgruppen: Andere Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Bürgerinnen und Bürger des Kreises Euskirchen, Antragsteller, Träger der Einrichtungen, Kommunen im Kreis Euskirchen 487 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 070 070414 07041402 Bezeichnung 01 Gesundheitsdienste Gesundheitsschutz und -pflege Gutachten und Stellungnahmen Ergebnis 2015 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.222,00 07 + Sonstige ordentliche Erträge 7.757,73 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Ansatz 2016 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 488 324.760,32 303.000 303.000 303.000 303.000 303.000 333.740,05 303.000 303.000 303.000 303.000 303.000 223.949,04 356.400 300.400 303.400 306.400 309.500 11.875,10 8.500 8.500 8.500 8.500 8.500 500 500 500 500 500 9.805,61 17.200 16.200 16.200 16.200 16.200 245.629,75 382.600 325.600 328.600 331.600 334.700 88.110,30 -79.600 -22.600 -25.600 -28.600 -31.700 88.110,30 -79.600 -22.600 -25.600 -28.600 -31.700 88.110,30 -79.600 -22.600 -25.600 -28.600 -31.700 2.102,35 97.800 90.900 90.900 91.500 93.200 86.007,95 -177.400 -113.500 -116.500 -120.100 -124.900 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 070 070414 07041402 Bezeichnung Gesundheitsdienste Gesundheitsschutz und -pflege Gutachten und Stellungnahmen Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 329.659,12 303.000 303.000 303.000 303.000 303.000 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 329.659,12 303.000 303.000 303.000 303.000 303.000 10 - Personalauszahlungen 272.454,38 356.400 300.400 303.400 306.400 309.500 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 11.396,55 8.500 8.500 8.500 8.500 8.500 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 8.768,28 16.200 15.200 15.200 15.200 15.200 292.619,21 381.100 324.100 327.100 330.100 333.200 37.039,91 -78.100 -21.100 -24.100 -27.100 -30.200 164,58 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 164,58 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 -164,58 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 489 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE Plan 2018 Plan 2019 2020 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I414022600 VG > 410 Euro -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -2.000 -645 I414022620 VG < 410 Euro -645 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I414022630 VG < 410 (35 II GemHVO) 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -165 -1.000 -165 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.355 -1.355 Summe -165 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.999 Gesamtsumme -165 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.999 490 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 414 02 - Gutachten und Stellungnahmen (Budget 400 530 000) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 HH 2017 78,1% 75,4% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 3,6% 3,9% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -0,93 -0,59 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 1,96 1,64 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 491 414 02 – Gutachten und Stellungnahmen (Budget 400 530 000 – Gesundheit) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Zeile 4 des Ergebnisplans (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) enthält: Zeile 04 + Öffentlich‐rechtliche Leistungsentgelte 4311000 Verwaltungsgebühren 4322002 Entgelte (Nebentätigkeiten) Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 0 ‐300.000 ‐300.000 + 0 ‐3.000 ‐3.000 ‐303.000 ‐303.000 + 0 SK 4311000 Bei den ausgewiesenen Verwaltungsgebühren handelt es sich im Wesentlichen um Gebühren für Leichenschauen. Seit dem 12.08.2011 hat in Mechernich das neu errichtete Krematorium geöffnet. Gemäß Bestattungsgesetz NRW muss bei Verstorbenen vor der Kremierung eine zweite ärztliche Leichenschau durchgeführt werden. Für diese zweite ärztliche Leichenschau ist das Gesundheitsamt am Sterbeort oder das Gesundheitsamt am Standort des Krematoriums zuständig. In der Regel wird die zweite ärztliche Leichenschau im Krematorium durchgeführt. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe 492 2016 17.500 1.200 22.700 9.200 46.600 600 97.800 2017 Diff. 2017/2016 12.800 ‐ 4.700 900 ‐ 300 23.300 + 600 8.600 ‐ 600 44.700 ‐ 1.900 + 0 600 90.900 ‐ 6.900 Kennzahlen Anzahl der Gutachten Anzahl der personenbezogenen Gutachten davon: Leichenschauen Anzahl der objektbezogenen Gutachten Summe 2011 2012 2013 2014 2015 1.259 3.349 2.132 120 3.469 4.692 3.494 116 4.808 5.657 4.257 134 5.791 6.557 4.753 158 6.715 126 1.385 414 02: Gutachten (ohne 322 01) 8.000 7.000 158 6.000 134 Anzahl 5.000 116 4.000 120 6.557 3.000 5.657 4.692 2.000 3.349 1.000 174 981 1.165 2005 2006 158 126 117 153 121 126 1.064 1.137 1.133 1.193 1.259 2007 2008 2009 2010 2011 0 Personenbezogen 2012 2013 2014 2015 Objektbezogen Mit Auflösung der 11 staatlichen Versorgungsämter haben die Kreise ab 01.01.2008 u. a. die Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht übernommen. Die versorgungsärztliche Begutachtung nach der Versorgungs-Medizinverordnung –VersMedV- obliegt dem Gesundheitsamt. Die entsprechenden Aufwendungen, Erträge und Kennzahlen werden bei Produkt 322 01 nachgewiesen. 493 494 Produkt: 414 03 - Gesundheitshilfe Produktbereich: 070 Gesundheitsdienste Budget: 400 530 000 Gesundheit Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr Dr. B. Ziemer / Frau K. Steinhausen Produktdefinition: Kurzbeschreibung: - Gesundheitshilfen für Kinder und Jugendliche in Kindergärten und Schulen - Hilfen für psychisch kranke Menschen und seelisch behinderte Menschen, - Weitere Gesundheitshilfen (Schwangerschaft, AIDS und sexuell übertragbare Krankheiten, Sucht) Auftragsgrundlage: Schulverwaltungsgesetz, Allgemeine Schulordnung, Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG), Verordnung über den sozialpädagogischen Förderbedarf, Gesetz für Tageseinrichtungen für Kinder, Kinder- und Jugendhilfegesetz, Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialgesetzbuch, Infektionsschutzgesetz, PsychKG Strategische Ziele: Schulärztliche Gesundheitsprävention sozial benachteiligter Kinder, Prophylaxe und Früherkennung von Karies und Gebissanomalien bei Kindern und Jugendlichen, Entwicklung von eigenverantwortlichem Mundhygiene- und Ernährungsbewusstsein, Stabilisierung der psychischen, geistigen und körperlichen Gesundheit psychisch kranker und suchtkranker Menschen und Ermöglichen eines eigenverantwortlichen und suchtfreien Lebens, Berufliche und soziale Reintegration psychisch kranker und suchtkranker Menschen, Vernetzung einzelfallbezogener Hilfen, Fachgerechte Bewertung des körperlichen und geistigen Entwicklungsstandes von Kindern im schulfähigen Alter, Förderung von behinderten und entwicklungsgestörten Kindern durch ärztliche Beurteilung und Beratung Zielgruppen: Kindergartenkinder, Schulkinder, Jugendliche, Eltern, pädagogisches Personal in Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen, Behinderte Menschen, Drogen- und Suchtkranke, betroffene Eltern, pädagogisches Personal, Angehörige, soziales Umfeld, Schwangere in Konfliktsituationen, Ratsuchende zu AIDS und sexuell übertragbaren Krankheiten, Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe, Öffentlichkeit 495 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 070 070414 07041403 Bezeichnung 01 Gesundheitsdienste Gesundheitsschutz und -pflege Gesundheitshilfe Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 103.300,00 107.500 107.500 107.500 107.500 107.500 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 103.300,00 107.500 107.500 107.500 107.500 107.500 11 - Personalaufwendungen 970.043,88 924.300 945.600 955.000 964.500 972.900 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 6.103,15 10.200 10.200 10.200 10.200 10.200 14 - Bilanzielle Abschreibungen 500 500 500 500 500 15 - Transferaufwendungen 440.398,60 460.200 505.300 511.500 517.700 517.700 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 27.712,34 34.700 33.700 33.700 33.700 33.700 17 = Ordentliche Aufwendungen 1.444.257,97 1.429.900 1.495.300 1.510.900 1.526.600 1.535.000 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) -1.340.957,97 -1.322.400 -1.387.800 -1.403.400 -1.419.100 -1.427.500 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) -1.340.957,97 -1.322.400 -1.387.800 -1.403.400 -1.419.100 -1.427.500 -1.340.957,97 -1.322.400 -1.387.800 -1.403.400 -1.419.100 -1.427.500 3.008,95 315.800 321.900 318.700 321.300 325.300 -1.343.966,92 -1.638.200 -1.709.700 -1.722.100 -1.740.400 -1.752.800 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 496 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 070 070414 07041403 Bezeichnung Gesundheitsdienste Gesundheitsschutz und -pflege Gesundheitshilfe Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 111.800,00 107.500 107.500 107.500 107.500 107.500 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 111.800,00 107.500 107.500 107.500 107.500 107.500 10 - Personalauszahlungen 965.002,12 924.300 945.600 955.000 964.500 972.900 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 6.802,89 10.200 10.200 10.200 10.200 10.200 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 - Transferauszahlungen 440.398,60 460.200 505.300 511.500 517.700 517.700 15 - Sonstige Auszahlungen 27.277,84 33.700 32.700 32.700 32.700 32.700 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.439.481,45 1.428.400 1.493.800 1.509.400 1.525.100 1.533.500 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) -1.327.681,45 -1.320.900 -1.386.300 -1.401.900 -1.417.600 -1.426.000 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 497 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE Plan 2018 Plan 2019 2020 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE I414032600 VG > 410 Euro -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -2.000 -2.201 I414032620 VG < 410 Euro -2.201 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I414032630 VG < 410 (35 II GemHVO) -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -2.153 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -2.153 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -6.355 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -6.355 -1.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.000 Summe -3.000 Gesamtsumme -3.000 498 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 414 03 - Gesundheitshilfe (Budget 400 530 000) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 HH 2017 54,6% 53,3% 26,4% 27,8% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 2,0% 1,9% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -8,57 -8,94 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 4,98 5,06 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 2,41 2,64 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 499 414 03 – Gesundheitshilfe (Budget 400 530 000 – Gesundheit) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Zeile 2 des Ergebnisplans (Zuwendungen und allgemeine Umlagen) setzt sich wie folgt zusammen: Zeile 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 4141000 Zuw. lfd Zwecke vom Land 4142000 Zuw. lfd Zwecke von Gemeinden und GV Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 0 ‐107.500 ‐107.500 + 0 0 0 ‐107.500 ‐107.500 + 0 SK 4141000 Das Land NRW hat seit dem 01.01.2007 die bisherige Förderung durch eine fachbezogene pauschalierte und kommunalisierte Förderung ersetzt. Die Mittel werden den Kreisen und kreisfreien Städten als fachbezogene Pauschale nach § 29 Haushaltsgesetz zum eigenverantwortlichen Mitteleinsatz zur Verfügung gestellt. Seit 2007 ergibt sich die Besonderheit, dass die Höhe der Mittel auf der Basis des Zuwendungsbescheides 2006 ermittelt wird. Die geförderten Einrichtungen müssen entsprechend den fachlichen Anforderungen über eine ausreichende Zahl von qualifiziertem Fachpersonal verfügen und die Qualität ihrer Arbeit im Rahmen eines kontinuierlichen Berichtswesens und Qualitätsmanagements sicherstellen und weiterentwickeln. Das Land NRW hat mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Freien Wohlfahrtsverbänden eine Rahmenvereinbarung für die kommunalisierte Landesförderung der Sucht- und AIDS-Vorbeugung abgeschlossen. Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung wurden im Jahr 2010 mit den örtlichen Trägern Leistungsvereinbarungen für den Zeitraum vom 01.01.2011 - 31.12.2013 abgeschlossen (KTBeschluss vom 23.06.2010, V 83/2010). Die Vereinbarung wurde verlängert bis 31.12.2016 (Kreistagsbeschluss vom 17.07.2013, V 22/2013) und nunmehr für weitere 3 Jahre bis 31.12.2019 (Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016, V 221/2016). Da die tatsächliche Höhe der Landesförderung noch nicht bekannt ist, werden die Ansätze des Vorjahres übernommen. Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) enthält: Zeile 13 ‐ Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 5255000 Unterhaltung so. bew. Vermögen 5281000 Sachkosten Summe 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 0 4.200 4.200 + 0 6.000 6.000 10.200 10.200 + 0 In Zeile 15 des Ergebnisplans werden folgende Transferaufwendungen nachgewiesen: Zeile 15 ‐ Transferaufwendungen 5317000 Zuschüsse private Unternehmen 5318000 Lfd. Zuschüsse übrige Bereiche 5318025 Zuschüsse an Suchtkrankenhilfe 5318026 Zuschüsse an Beratungsstellen (Schwangerschaftskon 5318027 Zuschüsse (Sozialpsychiatrisches Zentrum) 5318028 Zuschüsse (Methadon‐Substitution) 5318041 Zuschüsse (Familienplanungsfonds) 5331017 Betreuung SGB II Bezieher (Tagesstätten) Summe 500 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 0 35.000 35.000 + 0 107.500 107.500 + 42.800 155.600 198.400 + 400 24.500 24.900 + 900 54.100 55.000 + 1.000 56.500 57.500 + 0 12.000 12.000 + 0 15.000 15.000 460.200 505.300 + 45.100 SK 5317000 Zuschüsse private Unternehmen Gemäß Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele für den Förderbereich "Gerontopsychiatrische Beratung im Rahmen des Gerontopsychiatrischen Zentrums" erhält die Marienborn gGmbH Zülpich in den Jahren 2016 bis 2020 einen Kreiszuschuss in Höhe von jeweils 35.000 € (Kreistagsbeschluss vom 24.06.2015, V 110/2015). Die Gerontopsychiatrische Beratungsstelle gewährleistet die Fachberatung für Menschen mit psychischen Problemen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen im höheren Lebensalter (i. d. R. ab 65 Jahre), für deren Angehörige und Fachdienste. Die Beratungsstützpunkte verteilen sich flächendeckend im Kreis Euskirchen mit unterschiedlichen Sprechzeiten auf:  Zülpich, Gerontopsychiatrische Beratungsstelle, Haus Theresia  Schleiden, St. Antonius Krankenhaus  Euskirchen, Cafe "Insel" (Caritasverband)  Mechernich, Seniorenzentrum Barbarahof  Nettersheim, Pflegezentrum St. Hermann-Josef Bei Bedarf finden Hausbesuche statt. SK 5318000 Zuschüsse Für die Bekämpfung erworbener Immunschwäche -AIDS- erhält die Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Rhein-Erft – Euskirchen e.V. einen Zuschuss in Höhe der vom Land NRW bereit gestellten Mittel (25.600 €). Der Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e. V. erhält für die Bekämpfung der Suchtgefahren -Sucht- und Drogenhilfe- einen Zuschuss in Höhe der vom Land NRW bereit gestellten Mittel (81.900 €). Siehe hierzu Zeile 2, SK 4141000. SK 5318025 Zuschüsse (Suchtkrankenhilfe) Der Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e. V. nimmt Aufgaben nach den Vorschriften des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen (PsychKG) wahr, die den Kreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung obliegen. Hierfür zahlt der Kreis gemäß Beschluss des Kreisausschusses Nr. 521 vom 26.02.1997 sowie des Kreistagbeschlusses Nr. 31/2005 vom 04.07.2005 einen Verwaltungskostenzuschuss. Das Land NRW hat mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Freien Wohlfahrtsverbänden eine Rahmenvereinbarung für die kommunalisierte Landesförderung der Sucht- und AIDS-Vorbeugung abgeschlossen. Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung wurde im Jahr 2010 mit dem örtlichen Träger eine Leistungsvereinbarung für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2013 abgeschlossen (Kreistagsbeschluss vom 23.06.2010, V 83/2010). Die Vereinbarung wurde verlängert bis 31.12.2016 (Kreistagsbeschluss vom 17.07.2013, V 22/2013) und nunmehr für weitere 3 Jahre bis 31.12.2019 (Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016, V 221/2016). Für 2017 ergibt sich eine Erhöhung des Zuschussbetrages um 40.000 € sowie eine Personalkostensteigerung um 2,3%. SK 5318026 Zuschüsse (Schwangerschaftskonfliktberatung) Die Träger der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen werden durch das Land gefördert. Die Landesförderung nach § 4 Abs. 2 SchKG beträgt 80 v.H. der angemessenen Personal- und Sachkosten der Fachkräfte und Verwaltungskräfte der Beratungsstellen, soweit die Stellen zur Erfüllung des Versorgungsschlüssels erforderlich sind (§ 5 Schwangerschaftskonfliktausführungsgesetz NRW). Der Kreis beteiligt sich seit Jahren auf freiwilliger Basis an der Restfinanzierung. Basierend auf den Ergebnissen der Aufgabenkritik wurden Vereinbarungen über 501 Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der allgemeinen Beratung und Schwangerschaftskonfliktberatung für die Haushaltsjahre 2011 - 2013 mit den Trägern im Kreis Euskirchen geschlossen (Kreistagsbeschluss vom 23.06.2010, V 83/2010). Die Vereinbarung wurde verlängert bis 31.12.2016 (Kreistagsbeschluss vom 17.07.2013, V 22/2013) und nunmehr für weitere 3 Jahre bis 31.12.2019 (Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016, V 221/2016). Für 2017 ergibt sich eine Personalkostensteigerung um 2,3%. SK 5318027 Zuschüsse (Sozialpsychiatrisches Zentrum -Kontakt- und Beratungsstelle-) Durch Beschluss des Kreisausschusses vom 15.07.1992 wurde der Caritasverband beauftragt, federführend das Sozialpsychiatrische Zentrum (SPZ) zu errichten. Das SPZ trägt als Verbundsystem mit verschiedenen Angeboten zur erheblichen Verbesserung der Lebensqualität der psychisch Kranken im Kreis Euskirchen bei und übernimmt damit Aufgaben des Kreises aufgrund des Gesetzes über Hilfen- und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG). Basierend auf den Ergebnissen der Aufgabenkritik wurden Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele des Sozialpsychiatrischen Zentrums für die Haushaltsjahre 2011 bis 2013 mit dem Träger geschlossen (Kreistagsbeschluss vom 23.06.2010, V 84/2010). Die Vereinbarung wurde verlängert bis 31.12.2016 (Kreistagsbeschluss vom 17.07.2013, V 22/2013) und nunmehr für weitere 3 Jahre bis 31.12.2019 (Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016, V 221/2016). Für 2017 ergibt sich eine Personalkostensteigerung um 2,3%. SK 5318028 Zuschüsse (Methadon-Substitution) Der Zuschuss für eine Fachkraft im Bereich Psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen an den Caritasverband wurde durch den Kreistag am 08.10.2003 (A 53/2003) beschlossen. Mit Kreistagsbeschluss vom 20.03.2013 (siehe A 97/2012) wurde dem Antrag des Caritasverbands auf Personalaufstockung um 0,5 Stellen zugestimmt. Das Land NRW hat mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Freien Wohlfahrtsverbänden eine Rahmenvereinbarung für die kommunalisierte Landesförderung der Sucht- und AIDS-Vorbeugung abgeschlossen. Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung wurde mit dem örtlichen Träger im Jahre 2010 eine Leistungsvereinbarung für den Zeitraum 01.012011 bis 31.12.2013 abgeschlossen (Kreistagsbeschluss vom 23.06.2010, V 83/2010). Die Vereinbarung wurde verlängert bis 31.12.2016 (Kreistagsbeschluss vom 17.07.2013, V 22/2013) und nunmehr für weitere 3 Jahre bis 31.12.2019 (Kreistagsbeschluss vom 06.07.2016, V 221/2016). Für 2017 ergibt sich eine Personalkostensteigerung um 2,3%. SK 5318041 Zuschüsse (Familienplanungsfonds) Mit Kreistagsbeschluss vom 20.03.2013 (siehe A 98/2012) wurde dem Antrag des Vereins "Frauen helfen Frauen e.V.", Euskirchen, und des Vereins "donum vitae im Kreis Euskirchen e.V.", Mechernich, auf Einrichtung eines Familienplanungsfonds im Kreis Euskirchen in Höhe von 12.000 € jährlich entsprochen. SK 5331017 Die Finanzierung des Besuchs der Tagesstätte für psychisch kranke Menschen erfolgt in der Regel im Rahmen der Bestimmungen des § 53 SGB XII ff. durch den überörtlicher Träger der Sozialhilfe. Seit der Einführung des SGB II treten in diesem Bereich Probleme auf, da auch nach dem SGB II leistungsberechtigte Personen die Tagesstätte für psychisch kranke Menschen besuchen. Hierbei handelt es sich um Menschen, die aufgrund medizinischer Untersuchungsergebnisse grundsätzlich als 502 erwerbsfähig zu bezeichnen sind, aber wegen ihrer Persönlichkeitsstruktur zur Aufnahme einer Beschäftigung einer Festigung ihrer Persönlichkeit bedürfen und daher zumindest zeitweise auf den Besuch der Tagesstätte angewiesen sind. Diese Personen befinden sich vielfach im Bereich des „Betreuten Wohnens.“ Diesen in der Regel noch relativ jungen Personen zur Wiederherstellung ihrer Arbeitskraft bzw. Aktivierung ihrer Initiativen hinsichtlich einer Arbeitsaufnahme oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt Hilfestellungen zu geben, ist auch Aufgabe des kommunalen Trägers der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II als flankierende Leistung nach § 16 Abs. 2 SGB II. Nach Einschätzung der Tagesstätten ist z.Zt. von einem Bedarf von ca. 3 Leistungsbeziehern auszugehen. Die Maßnahmen dauern bis zu 6 Monate. Der Tagessatz beträgt zurzeit ca. 68 €. Bei einer Nutzung an 4 Tagen in der Woche entstehen in der Regel Aufwendungen von rd. 5.000 € pro Person. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: 2016 2017 Diff. 2017/2016 ‐ 6.100 25.100 19.000 + 0 3.200 3.200 + 7.000 81.500 88.500 ‐ 100 32.900 32.800 + 2.500 167.100 169.600 + 2.800 6.000 8.800 315.800 321.900 + 6.100 Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe Kennzahlen I. Gesundheitshilfen für Kinder und Jugendliche 2011 2012 2013 2014 2015 1.635 281 1.633 296 1.515 325 1.756 381 1.723 370 148 2.064 136 2.065 176 2.016 130 2.267 149 2.242 Zahnärztliche Regeluntersuchungen in Kindergärten und Schulen 2011 2012 2013 2014 2015 a) Einschulungsuntersuchungen b) Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen c) schulärztliche Untersuchungen zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF) Summe II. a) Anzahl der untersuchten Kindergartenkinder (3 bis 6 Jahre) b) Anzahl der untersuchten Schülerinnen und Schüler Summe 4.884 4.456 3.840 8.342 7.717 6.223 13.226 12.173 10.063 3.684 4.812 4.541 5.441 8.225 10.253 III. Hilfen für psychisch kranke, seelisch behinderte und abhängigkeitskranke Menschen Anzahl im Kalenderjahr: a) Anzahl der betreuten psychisch kranken Menschen b) Anzahl der betreuten suchtkranken Menschen c) Anzahl der betreuten kranken Menschen mit Doppeldiagnose Summe d) Kriseninterventionen davon: sofortige Unterbringung nach PsychKG 2011 2012 2013 2014 2015 384 71 396 86 367 93 599 205 682 245 58 513 56 538 53 513 109 913 129 1.056 73 10 78 7 69 11 106 20 131 27 503 IV. AIDS/HIV (Jeder Test beinhaltet mindestens 2 Beratungen) Anzahl der AIDS/HIV-Tests 504 2011 2012 2013 2014 2015 80 79 122 152 136 Produkt: 414 04 - Gesundheitsschutz Produktbereich: 070 Gesundheitsdienste Budget: 400 530 000 Gesundheit Gremium: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Verantwortlich: Herr Dr. B. Ziemer / Frau K. Steinhausen Produktdefinition: Kurzbeschreibung: - Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, umweltbezogener Gesundheitsschutz - Aufsicht über Angehörige der Gesundheitsberufe und über Einrichtungen des Gesundheitswesens Auftragsgrundlage: IfSG, HygieneVO, ÖGDG, UIG, Verordnungen zum Leichen-/Friedhofswesen, BImSchG, TrinkVO, EG-Richtlinie für Badegewässer, VO zur Regel. der Zust. nach Rechtsvorschriften für nichtärztliche und nicht-tierärztliche Heilberufe, Berufsanerkennungsdurchführungsverordnung - BerufsanDVO NRW -, Heilpraktikergesetz, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutengesetz, Gesetz über den Beruf des Logopäden, Krankenpflegegesetz, Hebammengesetz, Rettungsassistentengesetz, Orthoptistengesetz, MTA-Gesetz, Diätassistentengesetz, Masseur- und Physiotherapeutengesetz, sowie die entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, Krankenhausgesetz, ApoG, ChemG, GefStoffVO, BtMG, AMG, MPG u.a. Strategische Ziele: - Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten durch Aufdecken von Infektionsketten und deren Unterbrechung sowie adäquate Beratung der Bürgerinnen und Bürger - Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinflüssen, Förderung gesunder Wohn- und Wohnumfeldverhältnisse - Schutz der Bevölkerung vor mikrobiologischen und chemischen Risiken im Trinkwasser und damit Sicherstellung der Unbedenklichkeit von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Sicherung der Qualität der Heil- und Heilhilfsberufe - Überwachung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung, Überwachung des Arzneimittelverkehrs zum Schutz der Kranken - Sicherstellung von ausreichender Hygiene zum Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten in Einrichtungen des Gesundheitswesens und Einrichtungen gemäß § 17 ÖGDG Zielgruppen: - Bevölkerung des Kreises Euskirchen, andere Behörden, Träger von Einrichtungen - Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker, Angehörige der nichtärztlichen Heilberufe (Krankenpflegepersonal, Masseure und med. Bademeister, Physiotherapeuten, Desinfektoren usw.) und Schüler der Schulen für nichtärztliche Heilberufe - Krankenhäuser, Heime, Arztpraxen, Pflegedienste, Freizeiteinrichtungen, Schulen, Kindergärten - Gewerbebetriebe, Lebensmittelläden, Heime, Freizeiteinrichtungen, Schulen, Kindergärten, Betreiber von Wasserversorgungsanlagen und Badeeinrichtungen 505 Teilergebnisplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 070 070414 07041404 Bezeichnung 01 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 07 + Sonstige ordentliche Erträge 08 + Aktivierte Eigenleistungen 09 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17 = Ordentliche Aufwendungen 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10, 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (Z. 19, 20) 22 Gesundheitsdienste Gesundheitsschutz und -pflege Gesundheitsschutz = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Z. 18, 21) 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23, 24) 26 = Ergebnis (Z. 22, 25) 27 + Erträge aus int. Leistungsbeziehungen 28 - Aufwend. aus int. Leistungsbeziehungen 29 = Teilergebnis (Z. 26,27,28) 506 105.907,00 115.000 115.000 115.000 115.000 115.000 46.209,42 2.100 2.100 2.100 2.100 2.100 152.916,42 117.100 117.100 117.100 117.100 117.100 401.391,07 425.700 428.700 433.000 437.300 441.600 35.414,34 27.000 27.000 27.000 27.000 27.000 500 500 500 500 500 12.010,11 19.500 18.500 18.500 18.500 18.500 448.815,52 472.700 474.700 479.000 483.300 487.600 -295.899,10 -355.600 -357.600 -361.900 -366.200 -370.500 -295.899,10 -355.600 -357.600 -361.900 -366.200 -370.500 -295.899,10 -355.600 -357.600 -361.900 -366.200 -370.500 4.261,04 180.700 190.300 191.500 193.400 195.800 -300.160,14 -536.300 -547.900 -553.400 -559.600 -566.300 800,00 Teilfinanzplan Kreis Euskirchen Produktbereich Produktgruppe Produkt Nr. 01 070 070414 07041404 Bezeichnung Gesundheitsdienste Gesundheitsschutz und -pflege Gesundheitsschutz Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 + Sonstige Einzahlungen 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 09 107.287,70 115.000 115.000 115.000 115.000 115.000 27.144,76 2.100 2.100 2.100 2.100 2.100 = Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 134.432,46 117.100 117.100 117.100 117.100 117.100 10 - Personalauszahlungen 448.313,59 425.700 428.700 433.000 437.300 441.600 11 - Versorgungsauszahlungen 12 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 35.246,84 27.000 27.000 27.000 27.000 27.000 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 12.010,11 18.500 17.500 17.500 17.500 17.500 495.570,54 471.200 473.200 477.500 481.800 486.100 -361.138,08 -354.100 -356.100 -360.400 -364.700 -369.000 575,37 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 575,37 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 -575,37 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 14 - Transferauszahlungen 15 - Sonstige Auszahlungen 16 = Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9, 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einz. aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Ausz. für Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 25 - Ausz. für Baumaßnahmen 26 - Ausz. für Erwerb von bew. Anlagevermögen 27 - Ausz. für Erwerb von Finanzanlagen 28 - Ausz. von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23, 30) 507 Investitionen Kreis Euskirchen Investitionsmaßnahme Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE Plan 2018 Plan 2019 2020 bisher bereitgest ellt (bis VJ) UNTERHALB DER WERTGRENZE 51 I414041900 Veräußerung von beweglichem Anlagevermögen 51 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen I414042600 VG > 410 Euro 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -575 -1.000 -575 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.575 -1.575 -845 I414042620 VG < 410 Euro -845 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. I414042630 VG < 410 (35 II GemHVO) -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.382 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.382 -1.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm. -1.000 Summe -575 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -3.752 Gesamtsumme -575 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -3.752 508 Gesamtein /auszahlun gen Standardkennzahlen Produkt 414 04 - Gesundheitsschutz (Budget 400 530 000) Bezug Einwohnerzahl: Stand 31.12.2015 = 191.165 HH 2016 HH 2017 70,8% 70,8% Anteil des Transferaufwands am Gesamtproduktaufwand 0,0% 0,0% Sonstige ordentliche Aufwendungen Anteil des sonstigen ord. Aufwands am Gesamtproduktaufwand 3,0% 2,8% Teilergebnis je Einwohner (€/EW) -2,81 -2,87 Personal- und Versorgungsaufwand je Einwohner (€/EW) 2,42 2,46 Transferaufwand je Einwohner (€/EW) 0,00 0,00 Personalintensität Anteil des Personal- und Versorgungsaufwands am Gesamtproduktaufwand Transferleistungen 509 414 04 – Gesundheitsschutz (Budget 400 530 000 – Gesundheit) Erläuterungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit Zeile 4 des Ergebnisplans (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte) beinhaltet die Verwaltungsgebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen für z.B.  Belehrungen nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz  Infektionshygienische Überwachung gemäß § 36 Abs. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz i. V. m. § 17 ÖGDG von Krankenhäusern, Dialyseeinrichtungen, Praxiskliniken gem. Gewerbeordnung, Obdachlosenunterkünften, Kindergärten, Pflegeheimen und Einrichtungen nach Hygieneverordnung wie Tatoo- und Piercingstudios, Fußpfleger  Gebühren für die Tätigkeit des Amtsapothekers  Amtshandlungen nach der Trinkwasserverordnung In Zeile 13 des Ergebnisplans (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) werden die Aufwendungen nachgewiesen, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten von Ärzten, Hygienekontrolleuren und Mitarbeiterinnen des Labors im Bereich des Gesundheitsschutzes gemäß Infektionsschutzgesetz entstehen (interne und externe Laborkosten z. B. für Stuhlproben, Wasserproben, Röntgenuntersuchungen, Desinfektionsmittel usw.). Bei den Aufwendungen in Zeile 16 des Ergebnisplans handelt es sich überwiegend um Kosten der fachlichen Fort- und Weiterbildung für im Bereich des Gesundheitsschutzes tätige Mitarbeiter-/innen, z.B. bei der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen, beim Landesinstitut für den öffentlichen Gesundheitsdienst sowie um Reisekosten für Dienstreisen von Hygienekontrolleuren, einem Arzt und dem Amtsapotheker für Überwachungsaufgaben und Kontrolltätigkeiten. In Zeile 28 werden die Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen dargestellt. Diese gliedern sich wie folgt: Zeile 28 ‐ Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5811001 ILB Versorgung / Beihilfe 5811002 ILB GUV tarifliche Beschäftigte 5811004 ILB Immobilienmanagement 5811005 ILB EDV (Normalleistung) 5811006 ILB Gemeinkosten übrige Bereiche 5811010 ILB Druckerei Summe 510 2016 2017 Diff. 2017/2016 + 5.300 35.900 41.200 ‐ 100 1.300 1.200 + 3.700 40.900 44.600 + 0 16.500 16.500 + 1.700 83.800 85.500 ‐ 1.000 2.300 1.300 180.700 190.300 + 9.600 511 Kennzahlen I. Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) a) Anzahl der gemeldeten Infektionserkrankungen ohne TBC b) Anzahl der Meldungen von TBC-Erkrankungen c) Anzahl der Umgebungsuntersuchungen TBC II. 2011 2012 2013 2014 2015 677 5 233 512 15 581 854 8 297 532 19 492 800 20 494 2011 2012 2013 2014 2015 58 68 66 161 129 144 9 11 68 21 71 154 100 230 9 29 0 7 21 118 207 170 191 139 202 100 546 223 525 235 2011 2012 2013 2014 2015 Hygieneüberwachung a) Anzahl der Begehungen in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen, Einrichtungen des Heimgesetzes oder vergleichbaren Einrichtungen b) Anzahl der Begehungen in Einrichtungen nach der Hygieneverordnung NRW (z.B. Kosmetik-, Fußpflege-, Tatoo-, Piercingstudios) c) Anzahl der Begehungen in Einrichtungen, in denen überwiegend Kinder und Jugendliche betreut werden (z.B. Schulen, Kindergärten) d) Anzahl der Begehungen in Gemeinschaftsunterkünften nach § 36 IfSG (z.B. Obdachlosen-, Asylbewerberheime) e) Anzahl der Besichtigungen und Beratungen nach TrinkwV aufgrund auffälliger Untersuchungsbefunde: - Öffentliche Trinkwasserversorgungsanlagen, Einzelwasserversorgungsanlagen (Kleinanlagen) und Hausinstallationen - Schwimmbäder und Badegewässer III. Belehrungen Anzahl der Bescheinigungen gemäß § 43 Abs. 1 IfSG für Personal beim gewerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln 2.581 2.418 2.553 2.753 2.594 IV. Berufsgruppen Anzahl der Entscheidungen über Erlaubnisse und Berufsverbote nichtärztlicher Heilberufe V. 2011 2012 2013 2014 2015 117 95 87 86 91 2011 2012 2013 2014 2015 14 20 19 18 36 35 3 0 34 31 0 33 33 0 5 0 4 7 0 2011 2012 2013 2014 2015 Arzneimittel-, Gefahrstoff- und Apothekenwesen a) Anzahl der Apothekenüberprüfungen und Betriebserlaubnisse b) Anzahl der Arzneimittelüberprüfungen in Krankenhäusern, Altenheimen etc. c) Anzahl der Überprüfungen des Gefahrstoffhandels davon: mit Beanstandungen VI. Bestattungswesen Anzahl der überprüften Totenscheine davon: mit An- und Nachfragen 512 2.026 2.078 2.330 2.458 2.354 913 1.078 1.212 1.568 1.704