Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Info GB (Gesundheitsbericht 2016, 8. Basisbericht)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
6,8 MB
Datum
09.03.2017
Erstellt
16.02.17, 09:01
Aktualisiert
16.02.17, 09:01

Inhalt der Datei

2016 Gesundheitsbericht 8. Basisbericht Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 1 Kommunale Gesundheitsberichterstattung im Kreis Euskirchen 8. Basisgesundheitsbericht Dezember 2016 Zusammenstellung von ausgewählten Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen und umliegender Kommunen Fortschreibung 2016 2 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Impressum: Herausgeber: Kreis Euskirchen Der Landrat Abt. 53 - Gesundheitsamt Redaktion und Gestaltung: Abt. 53 - Gesundheitsamt Geschäftsstelle Gesundheitskonferenz Dr. Silja Wortberg Jülicher Ring 32 D-53879 Euskirchen Email: silja.wortberg@kreis-euskirchen.de Dezember 2016 In Kooperation mit den Gesundheitsämtern der Kreise Düren, Heinsberg und der Städteregion Aachen. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Vorbemerkungen Für eine effiziente und effektive Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist eine kontinuierliche Analyse der gesundheitlichen Versorgungsfelder unerlässlich. Aus diesem Grund ist die kommunale Gesundheitsberichterstattung ein wichtiges Instrument für gesundheitspolitische Planungen. Im hier vorliegenden Basisgesundheitsbericht finden Sie eine speziell für den Kreis Euskirchen vorgenommene Auswahl gesundheitsrelevanter Basisdaten. Hintergrund dieser Zusammenstellung von Gesundheitsindikatoren im Rahmen eines Basisgesundheitsberichtes ist die Aufgabe der kommunalen Gesundheitsberichterstattung für die Politik, die Fachöffentlichkeit und die Bevölkerung Informationen über die gesundheitliche Situation der Bevölkerung, über Gesundheitsrisiken und über die Versorgung mit Gesundheitsleistungen zur Verfügung zu stellen. Der Darstellung von „harten“ Daten, wie es im Landesgesundheitsbericht (Bardehle & Annuß, 1993) formuliert wurde, die auf der Basis von Indikatorensätzen zusammengestellt wurden, kommt im Rahmen der kommunalen Gesundheitsberichterstattung eine besondere Bedeutung zu. Sie ermöglicht nicht nur eine Vergleichbarkeit zwischen den Kommunen und dem Land, sondern ebenso durch langfristige Fortschreibungen der einzelnen Indikatoren einen Vergleich über die Zeit (vergleiche Bardehle & Annuß, 1993). Der Ursprung der hier dargestellten Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung auf der Grundlage des GMK-Indikatorensatzes liegt im Jahre 1991, als die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder einen Indikatorensatz für einen Gesundheitsrahmenbericht beschloss, der von der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten des Bundes (AGLMB) ausgearbeitet worden war. Dieser Indikatorensatz stellt die Grundlage für eine Gesundheitsberichterstattung in allen Bundesländern dar. Er wurde entwickelt, um eine Vergleichbarkeit von gesundheitsbezogenen Daten auf verschiedenen Ebenen, z.B. national und regional, zu erreichen. Der „Indikatorensatz für die Gesundheitsberichterstattung der Länder“ wurde ständig weiterentwickelt und ergänzt. Die aktuelle dritte Fassung des Indikatorensatzes wurde 2003 unter der Federführung NordrheinWestfalens erarbeitet. Dabei wurde die Systematik verändert. Eine Vergleichbarkeit der in dem 3 vorliegenden Bericht aufgeführten Indikatoren mit den vor 2003 geführten „alten“ Indikatoren ist daher, wenn überhaupt, nur eingeschränkt möglich. Eine Tabelle für „Umsteiger“ zur Vergleichbarkeit des alten mit dem neuen Indikatorensatz findet sich unter www.lzg.nrw.de (genaue Quellenangabe siehe Literaturliste). Aktuell sind in diesem Bericht 68 kommunale Indikatoren aus 6 von 10 Themenfeldern dargestellt. Die Indikatoren 7.34 und 7.35 werden nun mit absoluten Zahlen statt Prozentanteilen geführt, in den Indikatoren 6.02 und 8.08 ist wegen der Veränderungen in der Bedarfsplanung die hausärztliche Versorgung nicht mehr enthalten. Themenfeld 1 enthält keine Indikatoren, hier werden in freier Form die gesundheitlichen Rahmenbedingungen der Länder im Berichtszeitraum beschrieben. Tabelle 1. Indikatoren nach Themenfeldern Themen- Beschreibung feld 1 Gesundheitspolitische Rahmenbedingungen 2 Bevölkerung und bevölkerungsspezifische Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens 3 Gesundheitszustand der Bevölkerung I Allgemeine Übersicht zur Mortalität und Morbidität II Krankheiten/ Krankheitsgruppen 4 Gesundheitsrelevante Verhaltensweisen 5 Gesundheitsrisiken aus der natürlichen und technischen Umwelt 6 Einrichtungen des Gesundheitswesens 7 Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitswesen 8 Beschäftigte im Gesundheitswesen 9 Ausbildung im Gesundheitswesen 10 Ausgaben und Finanzierung 11 Kosten Quelle: www.lzg.nrw.de (genaue Quellenangabe siehe Literaturliste) Herkunft Alle im vorliegenden Bericht dargestellten Daten und zugehörigen Kommentare wurden den Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalens -LZG.NRW- (früher: LIGA NRW/davor Landesinstitut für den öffentlichen Gesundheitsdienst -lögd nrw-) entnommen. Angaben zu den Datenhaltern und Datenquellen finden sich an entsprechender Stelle und sind als solche kenntlich gemacht. 4 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Auswahl Die Auswahl der hier dargestellten Indikatoren richtet sich in erster Linie nach der Verfügbarkeit des vorhandenen Datenmaterials für den Kreis Euskirchen. Aktualität Die Aktualität der Daten ist bedingt durch die Bearbeitungszeit in den verschiedenen Institutionen, da alle Daten validiert, korrigiert, z. T. standardisiert und auf Plausibilität überprüft werden müssen. Dies ist bei der enormen Datenmenge sehr zeitintensiv. Indikatoren, deren aktueller Bezug vor 2011 lag, wurden nicht berücksichtigt. Alle hier dargestellten Daten geben den Stand vom 10. September 2016 wieder (Redaktionsschluss). Vergleichsoptionen Die Daten werden zur Vergleichbarkeit und besseren Einschätzung den entsprechenden Werten der um den Kreis Euskirchen liegenden Kommunen Kreis Düren, Kreis Heinsberg und StädteRegion Aachen sowie den Daten des Regierungsbezirkes Köln und des Landes Nordrhein-Westfalen gegenübergestellt. Wenn es möglich ist und sinnvoll erscheint, werden die Tabellen durch eine grafische Darstellung der Daten für den Kreis Euskirchen im zeitlichen Verlauf über mehrere Jahre ergänzt, um eine mögliche Entwicklung bzw. einen Trend aufzuzeigen. Hierbei wird in der Regel mit den umliegenden Kreisen/kreisfreien Städten verglichen. Abbildung 1: Informationen zu den Indikatoren Den Darstellungen der Datentabellen zu den einzelnen Indikatoren ist jeweils eine verkürzte Form der ausführlichen und umfangreichen, nach einheitlichen Kriterien vorgenommenen Kommentierung des Indikators, wie sie vom LZG.NRW publiziert wurde, vorangestellt. Diese enthalten in der vorliegenden, verkürzten Form  die Bezeichnung des Indikators,  die genaue Definition,  den Datenhalter,  die Datenquelle,  die Periodizität,  die Validität sowie  den Kommentar des LZG.NRW mit Hinweisen zur Bedeutung des Indikators im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung. Systematik Jeder Indikator wird durch eine eindeutige Indikatornummer identifiziert. Die ersten zwei Stellen bezeichnen das Themenfeld, nach dem Trennzeichen folgen zwei bzw. drei weitere Stellen für die laufende Nummerierung der Indikatoren. Als Beschreibung wird eine Kurzfassung des IndikatorTitels angegeben. Weiteren Informationen und die vollständigen Kommentare zu den jeweiligen Indikatoren können den entsprechenden Veröffentlichungen entnommen werden bzw. sind auch im Internet unter https://www.lzg.nrw.de einzusehen. Regierungsbezirk Köln: Der Kreis Euskirchen und umliegende Kommunen Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 5 Zensus 2011 Zum Stichtag 9. Mai 2011 wurden in Deutschland nach 24 Jahren wieder eine Volkszählung und eine Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt, der Zensus 2011. Damit erhielt das wiedervereinigte Deutschland erstmalig – nach den Volkszählungen in der Bundesrepublik 1987 und in der DDR 1981 – genaue Einwohnerzahlen und Daten zur Struktur der Bevölkerung nach Alter, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Bildungsstand und Erwerbsbeteiligung. Das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen als Datengeber dieses Berichtes hat einen großen Teil der Gesundheitsindikatoren zum Juni 2016 auf den neuesten Stand aktualisiert. Hierbei wurden die Indikatoren, soweit erforderlich, rückwirkend bis 2011 an die geänderten Bevölkerungszahlen auf der Basis des Zensus 2011 angepasst, was in einigen Grafiken als Datensprung zwischen 2010 und 2011 erkennbar wird. Zielgruppen/Themen Neben der Darstellung der Indikatoren nach den vorgegebenen Themenfeldern, kann es ebenso nützlich sein, die Kennzahlen spezifischen Zielgruppen oder einigen Spezialthemen zuzuordnen. Dementsprechend wird hier eine Gliederung nach folgenden, unten aufgeführten Zielgruppen und Themen angeboten. Die meisten dargestellten Indikatoren können einzelnen oder mehreren Zielgruppen/Themen zugeordnet werden. Dazu werden die Zielgruppen und Themen mit einer Kennung versehen, die dazu dient, übersichtliche spezifische Zusammenstellungen von Indikatoren zu erleichtern. Die Indikatoren werden dann hinter ihrer Indikatorkennzahl mit einer Auflistung aller zutreffenden Kennungen gekennzeichnet, wenn sie einzelnen oder mehreren Zielgruppen bzw. Themen zugeordnet werden können. Es wird dabei zwischen Indikatoren unterschieden, die das Thema oder die Zielgruppe direkt beschreiben (direkter Indikator, Kennung Grossbuchstabe), und Indikatoren, die eine wichtige Einfluss- oder Wirkungsgröße abbilden (indirekter Indikator, Kennung Kleinbuchstabe). Tabelle 2: Zielgruppen/ Themen und zugehörige Kennung Zielgruppen/Themen Kinder- und Jugendliche Ältere Menschen Geschlechtsspezifität Migration Sozio-ökonomischer Bezug Medizinische und Soziale Versorgung Gesundheitsförderung/Prävention Psychische Beeinträchtigung Kennung (D)irekt/(i)ndirekt K/k A/a G/g M/m S/s V/v F/f P/p Ein zusätzliches Inhaltsverzeichnis, geordnet nach Zielgruppen und Themen, findet sich am Ende des Berichtes ab Seite 166. 6 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen................................................................................................................................. 3 Inhaltsverzeichnis................................................................................................................................ 6 Nr. Bezeichnung Zielgruppe....Jahr ............... Seite Themenfeld 02: Bevölkerung und bevölkerungsspezifische Rahmenbedingungen des Gesundheitssystems ................... 9 Bevölkerung 02.03 02.05 02.05 02.06 02.06 02.07 02.08 02.10 02.11 02.12 01 Demographische Basistabelle, nach Geschlecht Bevölkerung nach Geschlecht 01Fläche und Bevölkerungsdichte Ausländische Bevölkerung, nach Geschlecht 01 Bevölkerung mit Migrationshintergrund Altersstruktur der Bevölkerung Mädchen- u. Frauenanteil in der Bevölkerung, nach Alter 01 Lebendgeborene Wanderungen der Bevölkerung Bevölkerungsprognose, Jugendquotient, Altenquotient KAGM..... 2014 ............ 10 KAGM..... 2014 ............ 12 v ............ 2014 ............ 14 MG ......... 2014 ............ 16 M ........... 2011 ............ 18 KAG ....... 2014 ............ 20 GKA ....... 2014 ............ 22 K ............ 2014 ............ 24 M ........... 2014 ............ 26 KA.......... 2014 ............ 28 Wirtschaftliche und soziale Lage 02.13 02.16 02.18 02.21 02.23 02.24 01 Bevölkerung nach Schulabschluss Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte Erwerbstätige, nach Geschlecht Arbeitslose nach Personengruppen und Geschlecht Sozialhilfeempfänger (Raten), nach Geschlecht Wohngeldempfänger (Haushalte) Svf ......... 2011 ............ 30 S ............ 2013 ............ 32 SG .......... 2014 ............ 34 SGMvf .... 2015 ............ 36 SGMvf .... 2014 ............ 38 S ............ 2014 ............ 42 Themenfeld 03: Gesundheitszustand der Bevölkerung I. Allgemeine Übersicht zur Mortalität und Morbidität ............................................ ........................ 45 Allgemeine Mortalität 03.07 Sterbefälle, nach Geschlecht Gv .......... 2014 ............ 46 Abgeleitete Indikatoren: Lebenserwartung, verlorene Lebensjahre, vermeidbare Sterbefälle 03.10 03.14 Lebenserwartung, nach Geschlecht GSV ........ 2014 ............ 48 Vermeidbare Sterbefälle, ausgewählte Diagnosen, nach Geschlecht GMSP ..... 2014 ............ 50 Stationäre Morbidität 03.27 03.27 Krankenhausfälle, nach Geschlecht 01 Reha-Fälle, nach Geschlecht GV ......... 2014 ............ 54 GVs ........ 2014 ............ 56 Medizinische Leistungen zur Rehabilitation 03.36 Med. u. sonst. Rehabilitationsleistungen, nach Geschlecht (<65 J) GVs ........ 2014 ............ 58 Rentenzugänge und Rentenbestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 03.40 Frührentenzugänge u. -bestand, nach Geschlecht GVsf ....... 2014 ............ 60 Schwerbehinderte Menschen 03.45 03.45 03.45 Schwerbehinderte Menschen, nach Geschlecht 01 Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren, nach Geschlecht 02 Schwerbehinderte Menschen über 65 Jahren, nach Geschlecht GVf ........ 2013 ............ 64 KGVf ...... 2013 ............ 66 AGVf ...... 2013 ............ 68 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 7 Nr. Bezeichnung Zielgruppe….Jahr ............... Seite Pflegebedürftigkeit 03.48 03.49 03.49 03.49 01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen Pflegebedürftige, nach Geschlecht 01 Pflegebedürftige, nach Pflegeart 02 MDK-Pflegebegutachtungen nach Geschlecht Themenfeld 03: Gesundheitszustand der Bevölkerung II. Krankheiten/Krankheitsgruppen ASV ........ 2014 ............ 70 AGSV ...... 2013 ............ 72 ASV ........ 2013 ............ 74 AGSV ...... 2014 ............ 76 ......... ....................... 79 Gesundheitszustand von Säuglingen und Vorschulkindern 03.51 03.53 03.54 03.54 03.57 03.57 Lebendgeborene nach Geburtsgewicht KSVf ....... 2013 ............ 80 01 Säuglingssterbefälle (Neonatal- u. Postneonatalsterblichk.) KSV ........ 2014 ............ 82 Säuglingssterblichkeit, gesamt, 3-Jahres-Mittelwerte KSV ........ 2014 ............ 84 01 Säuglingssterblichkeit, nach Geschlecht, 3-Jahres-Mittelwerte KGSV ...... 2014 ............ 86 01 Auffälligkeiten des Entwicklungsstandes bei Einschulungsuntersuchungen nach Geschlecht KG.......... 2014 ............ 88 02 Adipositas, herabgesetzte Sehschärfe bei Einschulungsuntersuchungen, nach Geschlecht KG.......... 2014 ............ 92 Infektionskrankheiten 03.59 03.62 03.62 01 Neuerkrankungen, Masern, 0- bis 14-Jährige, nach Geschlecht KGV........ 2014 ............ 94 Neuerkrankungen, Lungentuberkulose, nach Geschlecht. 3-JMW GSV ........ 2014 ............ 96 01 Neuerkrankungen, Lungentuberkulose, nach Geschlecht GSV ........ 2014 ............ 98 Psychische und Verhaltensstörungen 03.87 03.89 01 Einweisungen nach PsychKG u. Betreuungsges., nach Geschl. Suizidsterbefälle, nach Geschlecht, 3-Jahres-Mittelwert GVP ........ 2014 .......... 100 GP .......... 2014 .......... 102 Verletzungen, Vergiftungen, äußere Ursachen 03.111 03.118 01 Krankenhausfälle, Verbrennungen/Vergiftungen, (<15 J.), nach Geschlecht Im Straßenverkehr verunglückte Personen, nach Geschlecht Themenfeld 4: Gesundheitsrelevante Verhaltensweisen 04.01 04.08 KG.......... 2014 .......... 104 G............ 2014 .......... 106 ............. ................. 109 02 Rauchverhalten nach Alter und Geschlecht, Mikrozensus, GKA ....... 2013 .......... 110 02 Body Mass Index (BMI) der erwachsenen Bevölkerung nach Alter und Geschlecht, Mikrozensus GA ........ 2013 .......... 112 Themenfeld 06: Einrichtungen des Gesundheitswesens ......... ..................... 115 Ambulante Einrichtungen 06.02 06.05 Versorgungsgrad Vertragsärzte Versorgungsgrad Vertragszahnärzte V ............ 2014 .......... 116 V ............. 2014 ........... 118 Stationäre/ teilstationäre Einrichtungen 06.15 Wichtige Krankenhausangebote V ............. 2014 ........... 120 8 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Nr. Bezeichnung Zielgruppe….Jahr... Seite Pflegeeinrichtungen 06.18 Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen V ............. 2013 .......... 122 Weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens 06.21 06.23 06.23 06.23 Apotheken Personen im Ambulant Betreuten Wohnen, nach Geschlecht 01 Plätze im stationären Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen 02 Plätze in stationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, nach Geschlecht V ............. 2014 .......... 124 GV........... 2014 .......... 126 GV........... 2014 .......... 128 GV........... 2014 .......... 130 Themenfeld 07: Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsförderung und der Gesundheitsversorgung ........ 133 Inanspruchnahme/Leistungen der Gesundheitsförderung und Früherkennung von Krankheiten 07.06 07.10 07.13 07.14 Inanspruchnahme des Krankheitsfrüherkennungsprogramms für Kinder Durch Karies-Prophylaxemaßnahmen erreichte Kinder, nach Einrichtungstyp Impfquote Polio, Tetanus, Diphtherie, Hepatitis B, Haemophilus influenzae b und Pertussis bei Schulanfängern Impfquote Masern, Mumps, Röteln und Varizellen bei Schulanfängern KVF ........ 2014 .......... 134 KVF ........ 2014 .......... 136 KVF ........ 2014 .......... 138 KVF ........ 2014 .......... 140 Inanspruchnahme/Leistungen der ambulanten Versorgung 07.23 07.25 01 Methadon-Substitutionsbehandlung Einsätze Krankentransporte und Rettungsdienste V ............ 2015 .......... 142 V ............. 2013 .......... 144 Inanspruchnahme/Leistungen der Versorgung in Pflegeeinrichtungen 07.34 07.34 07.35 07.36 Pflegegeldempfänger nach Pflegestufen, nach Geschlecht 01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegeart Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige, nach Pflegestufen und Geschlecht In Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige, nach Pflegestufen und Geschlecht Themenfeld 08: Beschäftigte im Gesundheitswesen AGV ........ 2013 .......... 146 AV........... 2014 .......... 148 AGV ........ 2013 .......... 150 AGV ........ 2013 .......... 152 ............. ................. 155 Personal in ambulanten Einrichtungen 08.08 08.13 08.13 Ärzte und Zahnärzte in ambulanten Einrichtungen Psychotherapeuten in ambulanten Einrichtungen 01 Berufstätige psychologische Psychotherapeuten und Kinder- u. Jugendlichen-Psychotherapeuten V ............ 2014 .......... 156 V ............. 2014 .......... 158 V ............. 2014 .......... 160 Personal in stationären und teilstationären Einrichtungen 08.19 Personal im Pflegedienst in allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern V ............. 2014 .......... 162 Personal im öffentlichen Gesundheitsdienst 08.27 Personal kommunaler Dienststellen, nach Geschlecht Inhaltsverzeichnis nach Zielgruppen und Spezialthemen V ............. 2014 .......... 164 166 Literatur/ Datenquellen ........................................................................................................................... 170 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 9 Gesundheitsindikatoren Themenfeld 2: Bevölkerung und bevölkerungsspezifische Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens 10 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 2.03_01 Demographische Basistabelle: Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Deutsche, Ausländer, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KAGM Definition Die Struktur der Bevölkerung nach Altersgruppen und Geschlecht wird für die Berechnung regionaler alters- und geschlechtsspezifischer Raten, speziell zur gesundheitlichen Lage der Bevölkerung, benötigt. Als die gebräuchlichste Form der Darstellung hat sich die 5-Jahres-Altersgruppierung, gegliedert nach Geschlecht, durchgesetzt. Säuglinge werden gesondert betrachtet. Bis Ende des 20. Jahrhunderts war die Begrenzung bis auf die Bevölkerungsgruppe 85 Jahre und älter festgelegt. Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung werden die Bevölkerungsdaten bis zur Altersgruppe 90 und älter für die Kreise und kreisfreien Städte ausgewiesen. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Zur Qualitätsbewertung gibt es seitens der Statistischen Landesämter keine strukturierte und dokumentierte Information. Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung der Bevölkerung entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Population möglich. Kommentar Die Altersgruppen entsprechen denen der europäischen Standardbevölkerung, ergänzt um die Altersgruppen von 85 - 89 und 90 Jahre und älter. Gegenwärtig ist es nicht möglich, die Altersgruppen bis auf 95 Jahre und älter zu erhöhen. Die demographische Basistabelle zur Altersstruktur der Bevölkerung wird pro Kreis/kreisfreier Stadt bei Bedarf als Länderindikator im Hintergrund (sog. Indikator der zweiten Reihe) geführt. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 11 Indikator 2.03_01 Demographische Basistabelle: Kreis Euskirchen, Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Deutsche, Ausländer, 2014 Alter von ... bis ... Jahren Bevölkerung am 31.12.2014 weiblich 0- 1 1- 4 5- 9 10 - 14 15 - 19 20 - 24 25 - 29 30 - 34 35 - 39 40 - 44 45 - 49 50 - 54 55 - 59 60 - 64 65 - 69 70 - 74 75 - 79 80 - 84 85 - 89 90 u. mehr Insgesamt männlich insgesamt darunter: Ausländer 741 2.921 4.038 4.629 5.257 4.790 4.682 4.893 5.061 5.863 8.418 8.761 7.379 6.414 4.925 5.008 5.028 3.179 2.247 1.161 759 3.150 4.149 4.873 5.632 5.308 5.050 4.964 4.933 5.767 8.248 8.797 7.462 6.472 4.733 4.579 4.270 2.162 1.115 340 1.500 6.071 8.187 9.502 10.889 10.098 9.732 9.857 9.994 11.630 16.666 17.558 14.841 12.886 9.658 9.587 9.298 5.341 3.362 1.501 71 311 321 359 555 704 943 1.061 1.041 1.013 935 797 659 489 416 241 167 95 42 17 95 395 92 763 188 158 10 237 Datenquelle: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Basis Zensus 2011 Abbildung 1: Bevölkerung im Kreis Euskirchen am 31.12.2014 12 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 2.05 Bevölkerung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KAGM Definition Die Struktur der Bevölkerung auf regionaler Ebene nach Geschlecht und der Anteil ausländischer Bevölkerung in den Kommunen sind wichtige Grundlagen für die Planung der medizinischen Versorgung und gleichzeitig stellen sie die Nennerpopulation für die Bildung von Kennziffern (Raten, Ratios) zur gesundheitlichen Lage in den Kommunen dar. Zur Bevölkerung gehören alle Personen, die in Deutschland ihren (ständigen) Wohnsitz haben einschließlich der hier gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer sowie Staatenlosen. Nicht zur Bevölkerung zählen hingegen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Gezählt wird die Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung im Sinne von § 12 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vom 11. März 1994 (BGBl. I S. 529). Für die Kreise und kreisfreien Städte kann ein vereinfachtes Verfahren zur Berechnung der Durchschnittsbevölkerung angewendet werden, bei dem die arithmetischen Mittelwerte aus dem Bevölkerungsstand jeder Altersgruppe am 31.12. des Vorjahres und am 31.12. des Berichtsjahres gebildet werden. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Zur Qualitätsbewertung gibt es seitens der Statistischen Landesämter keine strukturierte und dokumentierte Information. Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung der Bevölkerung entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Population möglich. Kommentar Für den Regionalvergleich ist eine demographische Basistabelle der Kreise und kreisfreien Städte erforderlich. Der Indikator enthält die gesamte Bevölkerung, die Ausländer sind als Bevölkerungsanteil in Prozent ausgewiesen. Im Indikator 2.6 ist die ausländische Bevölkerung nach Geschlecht im Regionalvergleich dargestellt. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 13 Indikator 2.05 Bevölkerung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 Bevölkerung am 31.12. des Jahres Verwaltungsbezirk Stadt Aachen 1 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg weibl. männl. insg. 117 769 155 321 131 307 95 395 126 609 125 567 149 004 127 766 92 763 122 701 243 336 304 325 259 073 188 158 249 310 Reg.-Bez. Köln 2 230 860 2 225 357 NordrheinWestfalen 9 032 095 dar.: Ausländer Anteil in % weibl. männl. insg. dar.: Ausländer Anteil in % 117 606 155 228 131 200 95 274 126 377 124 903 148 627 127 529 92 523 122 395 242 509 303 855 258 729 187 797 248 772 14,1 9,4 7,9 5,2 9,3 4 361 724 11,5 2 130 864 2 122 013 4 347 370 11,2 8 606 003 17 638 098 10,5 9 022 491 8 582 486 17 604 977 10,2 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Fortschreibung des Bevölkerungsstandes 14,5 9,7 8,1 5,4 9,5 Durchschnittliche Bevölkerung 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 320.000 300.000 Stadt Aachen 280.000 Einwohner StR Aachen 260.000 Kreis Düren 240.000 Kreis Euskirchen 220.000 200.000 180.000 Abbildung 2: Gesamtbevölkerung, jeweils am 31.12. d. J., 2004-2014 (geänderte Datenbasis ab 2011 durch Zensus-Korrektur) Kreis Heinsberg 14 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 2.05_01 Fläche und Bevölkerungsdichte, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken v Definition Der Nachweis der ausgewiesenen Flächen erfolgt seit 1979 nach katasteramtlichen Gesichtspunkten unter Zugrundelegung des Nutzungsartenkatalogs der Arbeitsgemeinschaft für Vermessungsverwaltung und nach dem Belegenheitsprinzip. Zur Bevölkerung gehören alle Personen, die in Deutschland ihren (ständigen) Wohnsitz haben einschließlich der hier gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer sowie Staatenlosen. Nicht zur Bevölkerung zählen hingegen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen (s. a. Ind. 2.5). Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle  Feststellung des Gebietsstands  Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Zur Qualitätsbewertung der Bevölkerung gibt es seitens der Statistischen Landesämter keine strukturierte und dokumentierte Information. Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung der Bevölkerung entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Population möglich. Kommentar Für den Regionalvergleich ist eine demographische Basistabelle der Kreise und kreisfreien Städte erforderlich. Der Indikator enthält die Fläche jeden Kreises bzw. jeder kreisfreien Stadt. Zum Berech2 nen der Einwohner je km wurde die Stichtagsbevölkerung herangezogen. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 15 Indikator 2.05_01 Fläche und Bevölkerungsdichte, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2012 – 2014 Fläche und Bevölkerung* am 31.12. des Jahres ... Verwaltungsbezirk 2012 Fläche 2 in km Stadt Aachen 1 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Reg.-Bez. Köln Nordrhein-Westfalen 2013 2014 Einwohner 2 je km Fläche 2 in km Einwohner 2 je km 160,85 546,25 941,39 1 248,73 1 492,6 554,2 274,8 150,3 160,85 546,10 941,37 1 248,73 1 502,5 555,5 274,5 150,1 160,85 546,10 941,37 1 248,73 1 512,8 557,3 275,2 150,7 627,99 394,6 627,99 395,3 627,99 397,0 7 364,31 586,1 7 363,97 588,4 7 363,97 592,3 514,6 34 110,26 515,1 34 110,40 517,1 34 109,70 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Feststellung des Gebietsstands, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Abbildung 3a: Bevölkerungsdichte am 31.12.2014 1 Fläche 2 in km Einwohner 2 je km StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen * Bevölkerung auf Basis des Zensus 2011 16 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 2.06 Ausländische Bevölkerung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 MG Definition Die Struktur der ausländischen Bevölkerung und die Differenzierung nach Geschlecht auf regionaler Ebene sind wichtige Grundlagen für die Planung und Organisation der medizinischen Versorgung und gleichzeitig stellen sie die Nennerpopulation für die Bildung von Kennziffern (Raten, Ratios) zur gesundheitlichen Lage in den Kommunen dar. Zur Bevölkerung gehören alle Personen, die in Deutschland ihren (ständigen) Wohnsitz haben einschließlich der hier gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer sowie Staatenlosen. Nicht zur Bevölkerung zählen hingegen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Gezählt wird die Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung im Sinne von § 12 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vom 11. März 1994 (BGBl. I S. 529). Für die Kreise und kreisfreien Städte wurde bis 2001 ein vereinfachtes Verfahren zur Berechnung der Durchschnittsbevölkerung angewendet, bei dem die arithmetischen Mittelwerte aus dem Bevölkerungsstand jeder Altersgruppe am 31.12. des Vorjahres und am 31.12. des Berichtsjahres gebildet werden. Ab dem Jahr 2002 werden Daten zur Durchschnittsbevölkerung vom Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) bereitgestellt, die monatsscharf berechnet sind, auch für die ausländische Bevölkerung. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Zur Qualitätsbewertung gibt es seitens der Statistischen Landesämter keine strukturierte und dokumentierte Information. Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung der Bevölkerung entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Population möglich. Kommentar Für den Regionalvergleich ist eine Basistabelle zur ausländischen Bevölkerung der Kreise und kreisfreien Städte erforderlich. Der Indikator enthält nur die ausländische Bevölkerung; ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung der entsprechenden Region ist im Indikator 2.5 ausgewiesen. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 17 Indikator 2.06 Ausländische Bevölkerung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 Verwaltungsbezirk Ausländische Bevölk. am 31.12.d. J. weiblich männlich Durchschnittl. ausländische Bevölk. insgesamt weiblich männlich Insgesamt Stadt Aachen 1 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 16 805 14 707 10 151 5 131 11 530 18 557 14 696 10 876 5 106 12 229 35 362 29 403 21 027 10 237 23 759 16 334 14 409 9 967 4 975 11 306 17 771 14 178 10 600 4 837 11 920 34 105 28 587 20 567 9 812 23 226 Reg.-Bez. Köln 249 646 250 862 500 508 244 422 243 337 487 759 Nordrhein-Westfalen 907 437 937 018 1 844 455 885 187 907 150 1 792 337 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Fortschreibung des Bevölkerungsstandes 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 18 Prozent 16 14 Stadt Aachen 12 StR Aachen 10 Kreis Düren 8 6 Kreis Euskirchen 4 Kreis Heinsberg 2 0 Abbildung 4: Ausländische Bevölkerung in % der Gesamtbevölkerung, jeweils am 31.12. d. J., 2003 – 2014 geänderte Datenbasis ab 2011 durch Zensus-Korrektur 18 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 2.06_01 Bevölkerung nach dem Migrationsstatus, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, Zensus 2011 M Definition Der Indikator ergänzt den Indikator 2.6 „Ausländische Bevölkerung nach Geschlecht“, welcher den Migrationshintergrund der Bevölkerung nur sehr eingeschränkt abbildet. So wird z.B. durch die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zum 1. Januar 2000 der überwiegende Teil der Kinder ausländischer Eltern als Deutsche geboren. Durch Geburt im Inland erhält ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat bzw. seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hat. Die Erhebung von Angaben zum Migrationsstatus wurde daher in den Fragenkatalog der Haushaltsbefragung im Rahmen des Zensus 2011 aufgenommen. Im Gegensatz zu den bisherigen Volkszählungen wurden für den Zensus 2011 nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger befragt, sondern es wurden soweit möglich die vorhandenen Daten der Verwaltungsregister genutzt (registergestützter Zensus). Zusätzlich wurden bundesweit knapp 10 % aller Personen im Rahmen der Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis befragt. Hierbei wurden auch die Fragen zum Migrationsstatus erhoben. Als Personen mit Migrationshintergrund werden im Zensus 2011 alle zugewanderten und nicht zugewanderten Ausländerinnen und Ausländer sowie alle nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Deutschen und alle Deutschen mit zumindest einem nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Elternteil definiert. Ausländerinnen und Ausländer sind Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Erfasst wird nur die Bevölkerung in Privathaushalten. Nach der hier verwendeten Definition wird also u.a. in Deutschland geborenen Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischen Eltern bzw. Elternteilen über die Zuwanderungserfahrung der Eltern ein familiärer Migrationshintergrund zugeschrieben. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle: Zensus 2011 Periodizität Zensusstichtag 9. Mai 2011 Validität Die Einwohnerzahl (Bevölkerung insgesamt) wurde im Rahmen eines eigens entwickelten Verfahrens gesondert ermittelt und in die Ergebnistabelle eingespielt. Sie wird im Gegensatz zu den anderen Ergebnissen auch keinem Geheimhaltungsverfahren unterzogen. Die zu den Themenbereichen Migration, Bildung und Erwerbstätigkeit veröffentlichten Ergebnisse basieren auf Hochrechnungen und werden daher auf volle zehn Personen gerundet. Die Summe aus Teilbevölkerungsgruppen wie z.B. „Migrationshintergrund ja/nein“ kann daher von der Einwohnerzahl (Bevölkerung insgesamt) abweichen. Die Methode des registergestützten Zensus wird als sehr zuverlässig eingeschätzt. Die Bevölkerungszahl Nordrhein-Westfalens liegt nach den Ergebnissen des Zensus 2011 um knapp 300.000 Personen niedriger als auf der Basis der Bevölkerungsfortschreibung angenommen wurde. Kommentar Der Zensus 2011 ergab, dass 9,2 % der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen keine deutsche Staatsbürgerschaft hatten, demgegenüber lag der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund bei 24,2 %. In der Altersgruppe unter 18 Jahren lag der Anteil bei 33,5 %. Die Daten des Zensus erlauben weitergehende Analysen z.B. zur Herkunftsregion und zur Aufenthaltsdauer von Personen mit Migrationshintergrund. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 19 Bevölkerung nach Migrationsstatus, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 09. Mai 2011 Indikator 2.06_01 Bevölkerung am 9. Mai 2011 (Zensus 2011) darunter: Bevölkerung in Privathaushalten Verwaltungsbezirk insgesamt zusammen ohne Migrationshintergrund Anzahl Stadt Aachen StR Aachen* Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Reg.-Bez. Köln Nordrhein-Westfalen mit Migrationshintergrund % Anzahl % 236.420 303.096 258.760 187.940 248.161 234.840 302.270 257.630 186.360 246.810 164.420 240.480 208.460 156.330 195.850 70,0 79,6 80,9 83,9 79,4 70.420 61.780 49.170 30.030 50.960 30,0 20,4 19,1 16,1 20,6 4.285.861 4.262.300 3.180.510 74,6 1.081.790 25,4 17.538.251 17.436.030 13.172.660 75,5 4.263.370 24,5 * Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Ergebnisse des Zensus 2011 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Migrationshintergrund 0% 20% 40% 60% 80% 100% Stadt Aachen StR Aachen* Kreis Düren mit ohne Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Abbildung 4a: Bevölkerung nach Migrationsstatus am 09. Mai 2011 (Zensus) 20 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 2.07 Altersstruktur der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KAG Definition In dem vorliegenden Indikator werden im Rahmen der Altersstruktur der Bevölkerung die Phasen des Lebenszyklus an ihrem Bevölkerungsanteil dargestellt. Die Altersstruktur heute hat einen weit reichenden Einfluss auf die medizinische Versorgung in den nächsten Jahrzehnten. Eine übersichtliche Beschreibung der Altersstruktur der Bevölkerung orientiert sich an den Phasen des Lebenszyklus Kindheit und Jugend, Erwerbs- und Familienphase sowie Ruhestand. Die Abgrenzung zwischen diesen drei Gruppen wird unterschiedlich vorgenommen. Im vorliegenden Indikator wurden als Grenzen für die Kindheit 17 Jahre (unter 18 Jahre) gewählt, für die Erwerbsphase 18 - 64 Jahre und in Verbindung mit dem gesetzlichen Rentenalter die Ruhestandsphase ab 65 Jahre. Aus diesen drei Anteilen der Bevölkerung errechnen sich der Jugend- und der Altenquotient. Der Jugendquotient errechnet sich aus dem Quotient der Kinder und Jugendlichen dividiert durch die 18- bis 64-Jährigen, der Altenquotient aus dem Quotient der 65-Jährigen und Älteren dividiert durch die 18- bis 64Jährigen in Prozent. Der Gesamtlastquotient beinhaltet die Relation von Jungen und Alten im Verhältnis zu der erwerbsfähigen Bevölkerung in Prozent. Der Gesamtlastquotient ist ein Maß für die Solidarpotenziale einer Gesellschaft und beeinflusst die Beitrags- und Steuerbelastung der Bevölkerung. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle  Fortschreibung des Bevölkerungsstandes  Eigene Berechnung für NRW durch das LZG.NRW Periodizität jährlich, 31.12. Validität Die zu Grunde liegenden Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Bevölkerung möglich. Kommentar Aufgrund der vorliegenden Bevölkerungszahlen sind auch andere Gruppierungen für die Bildungen von Lastenquotienten möglich, z. B. für die Altersgruppen 0 - 14 Jahre, 15 - 64 Jahre und 65 Jahre und älter. Derartige Tabellen sollten bei Bedarf zusätzlich geführt werden. Der Indikator 2.7 wurde in der vorliegenden Form von allen Ländern als Länderindikator vereinbart, da er auf der Ebene der Kreise/kreisfreien Städte/(Stadt-) Bezirke geführt wird. Es werden Stichtagszahlen vom 31.12. des Jahres verwendet. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 21 Indikator 2.07 Altersstruktur der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 Kinder und Jugendliche (0 - 17 Jahre) Personen im erwerbsfähigen Alter (18 - 64 Jahre) ältere Menschen (65 und mehr Jahre) Hochbetagte (80 und mehr Jahre) Jugendquotient* Altenquotient** Verwaltungsbezirk insgesamt Anteil in % Stadt Aachen 1 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 33 890 51 834 43 527 31 944 42 717 13,9 17,0 16,8 17,0 17,1 Reg.-Bez. Köln 726 791 2 918 294 NordrheinWestfalen Anteil in % insgesamt Anteil in % insgesamt 165 141 188 200 162 372 117 467 157 058 67,9 61,8 62,7 62,4 63,0 44 305 64 291 53 174 38 747 49 535 18,2 21,1 20,5 20,6 19,9 12 291 17 118 14 029 10 204 13 204 5,1 5,6 5,4 5,4 5,3 20,5 27,5 26,8 27,2 27,2 26,8 34,2 32,7 33,0 31,5 16,7 2 772 155 63,6 862 778 19,8 226 391 5,2 26,2 31,1 16,5 11 071 895 62,8 3 647 909 20,7 997 466 5,7 26,4 32,9 insgesamt Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, Eigene Berechnung für NRW durch das Landeszentrum Gesundheit NRW Anteil in % je 100 18- bis 64Jährige * Jugendquotient: Zahl der 0- bis 17jährigen Personen je 100 18- bis 64-Jährige ** Altenquotient: Zahl der 65-jährigen und älteren Personen je 100 18- bis 64-Jährige 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 36 34 Prozent 32 Stadt Aachen StR Aachen 30 Kreis Düren Kreis Euskirchen 28 Kreis Heinsberg 26 24 Abbildung 5: Altenquotient (Altenquotient: Zahl der 65-jährigen und älteren Personen je 100 18- bis 64-Jährige), 2003 – 2014, ab 2011 geänderte Datenbasis durch Zensus-Korrektur 22 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 2.08 Mädchen- und Frauenanteil in der Bevölkerung nach Alter, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken GKA Definition Die Generationensolidarität hängt davon ab, ob ausreichendes Potenzial (vor allem Frauen) in der mittleren Generation vorhanden ist, um die Kinder und die Betagten zu versorgen. Absehbare Überlastungen der bislang gewissermaßen unauffällig funktionierenden Solidarpotenziale werden vor allem auf der kommunalen Ebene auftreten. Aus diesem Grunde ist die Beobachtung der Bevölkerungsanteile nach Geschlecht auf kommunaler Ebene erforderlich. Der Mädchen- und Frauenanteil an der Bevölkerung in fünf Altersgruppen beschreibt die Geschlechtsverteilung bei Kindern (0 - 14 Jahre), jungen (15 - 44 Jahre, fertile Phase von Frauen) und älteren Frauen (45 - 64 Jahre) und den Frauenanteil in der Ruhestandsphase (65 – 79 Jahre) sowie der hochbetagten Frauen ab 80 Jahre. Aus der Differenz lässt sich für jede Altersgruppe der Männeranteil errechnen, der bei der jüngeren Bevölkerung über 50 %, bei der älteren Bevölkerung unter 50 % liegt. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle  Fortschreibung des Bevölkerungsstandes  Eigene Berechnung für NRW durch das LZG Periodizität jährlich, 31.12. Validität Die zugrunde liegenden Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Bevölkerung möglich. Kommentar Mit dem Alter nimmt der Anteil der Frauen in der Bevölkerung erheblich zu. Es werden Stichtagszahlen vom 31.12. des Jahres verwendet. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 23 Indikator 2.08 Mädchen- und Frauenanteil in der Bevölkerung nach Alter, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 Mädchen- und Frauenanteil in der Bevölkerung Verwaltungsbezirk insgesamt 0 - 14 J. 15 - 44 J. 45 - 64 J. 65 - 79 J. 80 u. m. J. Anteil in % Stadt Aachen 1 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 48,4 51,0 50,7 50,7 50,8 49,2 48,4 48,3 48,8 48,7 43,8 49,4 48,6 49,1 49,4 49,6 50,4 50,5 50,0 50,0 54,9 53,4 53,0 52,4 52,9 65,1 64,1 64,1 64,6 64,1 Reg.-Bez. Köln 51,1 48,6 49,8 50,4 53,8 63,9 Nordrhein-Westfalen 51,2 48,7 49,5 50,3 54,1 65,0 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, eigene Berechnung für NRW durch das Landeszentrum Gesundheit NRW 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 52 51 Prozent Stadt Aachen 50 StR Aachen Kreis Düren 49 Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 48 47 Abbildung 6: Mädchen- und Frauenanteil in der Bevölkerung in Prozent, 2003 – 2014, geänderte Datenbasis ab 2011 durch Zensus-Korrektur 24 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 2.10_01 Lebendgeborene, Nordrhein-Westfalen, im Zeitvergleich K Definition Die Zahl der Lebendgeborenen und die Geburtenziffer zeigen an, ob das jeweils aktuelle Geburtenverhalten langfristig ausreichen würde, um die Bevölkerung zahlenmäßig auf einem gleichbleibenden Stand zu halten. Die Konstanz der Geburtenziffer gegenüber der Mortalitätsrate gilt als Kriterium einer stabilen Bevölkerung. Die Erfassung der Lebendgeborenen erfolgt nach der Wohngemeinde der Mütter (Wohnortprinzip). Das Verhältnis der in einem Jahr lebend geborenen Kinder zu 1 000 der 15- bis 44-jährigen Frauen (durchschnittliche weibliche Bevölkerung) ergibt die allgemeine Fruchtbarkeitsziffer (Fertilitätsrate). Die durchschnittliche Fertilitätsziffer besagt, wie viele Kinder im Berichtsjahr je 1 000 Frauen der Altersgruppe 15 - 44 Jahre lebend geboren wurden. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Statistik der Geburten Periodizität jährlich, 31.12. Validität Es liegt eine vollständige Erfassung der Lebendgeborenen vor. Kommentar Der Indikator wird zusätzlich pro Kreis/kreisfreier Stadt geführt. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 25 Lebendgeborene, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 - 2014 Indikator 2.10_01 Lebendgeborene 2011 Verwaltungsbezirk 2012 je 1.000 15-44j. Frauen insges. insges. 2013 je 1.000 15-44j. Frauen insges. 2014 je 1.000 15-44j. Frauen insges. je 1.000 15-44j. Frauen Stadt Aachen 1 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 2 051 2 356 1 964 1 368 1 964 40,4 43,1 41,3 41,4 42,4 2 109 2 448 2 017 1 420 1 887 41,7 45,6 43,2 43,9 41,5 2 074 2 410 1 968 1 388 1 931 41,2 45,5 42,8 43,7 43,1 2 273 2 548 2 142 1 466 2 023 47,0 49,6 49,3 47,7 47,7 Reg.-Bez. Köln 37 195 44,4 37 738 45,5 37 690 45,8 40 159 49,9 143 097 43,5 145 755 44,9 146 417 45,6 155 102 49,6 Nordrhein-Westfalen 1 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik der Geburten StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 50 Anzahl je 1.000 15-44j. Frauen 48 46 Stadt Aachen StR Aachen 44 Kreis Düren Kreis Euskirchen 42 Kreis Heinsberg 40 Abbildung 7: Lebendgeborene je 1000 15-44 j. Frauen, 2003 - 2014 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 38 26 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 2.11 Wanderungen der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken M Definition Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen über die Meldepflicht bei einem Wohnungswechsel wird jeder Umzug von einer Gemeinde zu einer anderen mittels der An- und Abmeldescheine erfasst. Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde finden keine Berücksichtigung. Als Zuzüge gelten behördliche Anmeldungen von Personen, die ihre Hauptwohnung in einer Gemeinde bezogen haben. Diese Personen werden im Rahmen der Binnenwanderung als Fortzug aus der bisherigen Wohnung gezählt. Personen, die aus dem Ausland zuziehen oder ins Ausland ziehen, werden ebenfalls gezählt. Zu Wanderungen insgesamt zählen somit alle Zu- und Fortzüge über Gemeindegrenzen hinaus. Bei der Berechnung je 1 000 Einwohner werden Wanderungen insgesamt sowie Wanderungen der Ausländer jeweils auf die gesamte durchschnittliche Bevölkerung bezogen. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Wanderungsstatistik Periodizität jährlich, 31.12. Validität Die zugrunde liegenden Zahlen werden aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes und der Wanderungsstatistik entnommen. Die Validität der Zahlen setzt voraus, dass zwischen den Ländern ein vollständiger Abgleich der An- und Abmeldungen erfolgt. Kleinere Abweichungen zu einer ZensusBevölkerung sind möglich. Zusätzlich sind die Daten von der Qualität der Wanderungsstatistik abhängig. Kommentar Um eine Größenvorstellung von der durch Umzüge verursachten Veränderung der Einwohnerzahl zu erhalten, ist der Wanderungssaldo auch in absoluten Zahlen ausgewiesen, während die Darstellung von Zu- und Fortzügen sich auf die vergleichbaren Maßzahlen je 1 000 Einwohner beschränkt. Die Spalte darunter: Ausländer je 1 000 Einwohner zeigt, in welchem Maße ausländische Bürger an den Wanderungsbewegungen der gesamten Bevölkerung beteiligt sind. Da die kreisfreien Städte einer Gemeinde gleichzusetzen sind, werden nur die Zu- und Fortzüge aus der kreisfreien Stadt gezählt. Kreise enthalten dagegen eine Vielzahl von Gemeinden. Der Bezug einer Nebenwohnung gilt ab 1983 nicht mehr als Wanderungsfall. Die Binnenwanderung umfasst sämtliche Wanderungsvorgänge (Zu- und Fortzüge), die nicht über die Grenzen des Landes hinausführen. Die Außenwanderung umfasst die Zu- und Fortzüge über die Grenzen des Landes. Nicht erfasst werden Gäste in Beherbergungsstätten, Soldaten im Grundwehrdienst, in Anstalten untergebrachte Personen u. a. Es werden Stichtagszahlen zum 31.12. des Jahres verwendet. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 27 Indikator 2.11 Wanderungen der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 Zuzüge Verwaltungsbezirk Überschuss der Zu- (+) bzw. Fortzüge (–) Fortzüge darunter: darunter: darunter: je 1.000 Ausländer je 1.000 Ausländer insgesamt je 1.000 Ausländer Einwohner je 1.000 Einwohner je 1.000 Einwohner je 1.000 Einwohner Einwohner Einwohner Stadt Aachen 1 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 82,5 55,8 63,4 63,8 63,6 33,7 16,8 18,1 16,1 18,7 76,0 50,8 58,3 56,7 57,0 21,9 10,6 13,5 10,9 13,8 Reg.-Bez. Köln 64,9 22,5 58,3 Nordrhein-Westfalen 58,2 23,3 52,9 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Wanderungsstatistik 6,4 5,1 5,1 7,1 6,6 + 11,8 + 6,1 + 4,6 + 5,2 + 4,9 15,9 + 28 858 + 6,6 + 6,7 16,8 + 93 627 + 5,3 + 6,5 1 + + + + + 1 556 1 536 1 323 1 341 1 641 + + + + + StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Anzahl je 1.000 Einwohner 9 6 3 Stadt Aachen StR Aachen 0 Kreis Düren Kreis Euskirchen -3 Kreis Heinsberg -6 -9 Abbildung 8: Überschuss der Zu(+)- bzw. Fortzüge(-) je 1.000 Einwohner, 2003-2014 28 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 2.12 Bevölkerung am 01.01.2011 und Prognose am 01.01.2030 nach Lastenquotienten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KA Definition Bevölkerungsprognosen sind Vorausberechnungen der Bevölkerung, die im Auftrag der Landesregierung in der Regel alle zwei bis drei Jahre durchgeführt werden. In der Prognose wird der Bevölkerungsbestand - gegliedert nach 100 Altersjahren und Geschlecht - zu einem Stichtag in die Zukunft fortgeschrieben. Dies geschieht wie in der Bevölkerungsfortschreibung durch die Addition von Geburten und Zuzügen sowie die Subtraktion von Fortzügen und Sterbefällen. Als Ausgangsjahr werden die Daten der Bevölkerungsfortschreibung zum 1.1. eines festzulegenden Jahres genutzt sowie die Entwicklung der diesem Stichtag vorausgegangenen fünf Jahre. Bevölkerungsprognosen werden überwiegend mit drei Modellen durchgeführt: einer Basisvariante, die von einem berechneten positiven Wanderungssaldo ausgeht und zwei Modellen mit reduzierter und erhöhter Zuwanderung. Im Indikator 2.12 wird die Basisvariante verwendet. Eine Berechnung nach Deutschen und Ausländern ist nicht möglich. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Bevölkerungsprognose Periodizität zwei- bis dreijährlich, 01.01. Validität Die Qualität einer Bevölkerungsprognose ist abhängig von dem Prognosemodell, den Ausgangsdaten sowie den Prognoseannahmen. Wenn für die Datenbasis die prognoserelevanten Prozesse über einen zurückliegenden Zeitraum von mehreren Jahren berücksichtigt werden, sind Fehler infolge zufälliger Schwankungen oder einmaliger Besonderheiten deutlich reduziert. Um eine möglichst hohe Qualität der Prognoseannahmen - dem größten Unsicherheitsfaktor in einer Prognose - sicherzustellen, werden die Annahmen unter Berücksichtigung qualitativer Faktoren (zusätzliche Rahmenbedingungen, nichtdemographische Aspekte), die die künftige Bevölkerungsentwicklung beeinflussen, vergangener Entwicklungen, von Kenntnissen über zu erwartende Trends und dazu eingeholter Gutachten getroffen. Die Realitätsnähe der Prognoseannahmen ist entscheidend für die Qualität der Prognoseergebnisse. Kommentar Prognosen sind Wenn-dann-Aussagen: Wenn die Entwicklung der Prognoseparameter - also der Fruchtbarkeit, der Sterblichkeit und der Wanderungen - so verläuft wie angenommen, dann treten die prognostizierten Tendenzen ein. Prognoseergebnisse sind also vor dem Hintergrund der zugrunde liegenden Annahmen und Hypothesen zu sehen. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 29 Indikator 2.12 Bevölkerung am 01.01.2014 und Prognose am 01.01.2040 nach Lastenquotienten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Bevölkerung und Prognose nach Lastenquotienten Verwaltungsbezirk Ausgangsjahr (A) Stadt Aachen 1 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Reg.-Bez. Köln Nordrhein-Westfalen Jugendquotient* je 100 18- bis 64-Jährige Insgesamt Prognosejahr (P) Veränd. von P zu A in % Ausgangsjahr Prognosejahr Altenquotient** je 100 18- bis 64-Jährige Ausgangsjahr 241.683 303.384 258.385 187.437 248.233 249.202 303.099 253.354 182.828 245.228 +3,1 –0,1 –1,9 –2,5 –1,2 20,6 27,9 27,1 27,4 27,6 22,0 27,9 26,9 27,6 27,0 26,9 33,7 32,2 32,3 31,1 35,4 56,4 58,2 64,7 59,8 4.333.015 4.621.692 +6,7 26,3 27,1 30,9 47,7 17.571.856 17.491.068 –0,5 26,5 27,1 32,7 51,6 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Bevölkerungsprognose * Jugendquotient: Anteil der 0- bis 17-jährigen Personen je 100 18- bis 64-Jährige ** Altenquotient: Anteil der 65-jährigen und älteren Personen je 100 18- bis 64-Jährige 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Die Bevölkerung in Euskirchen am 31.12.2015 und Prognose für 2040 90 80 70 Prognose 60 50 40 30 20 10 2.500 Prognosejahr 1.500 500 500 1.500 2.500 Anzahl Personen Abbildung 9: Prognose der Bevölkerung im Kreis Euskirchen für 2040 30 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 2.13_01 Bevölkerung nach dem Schulabschluss, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Svf Definition Der Indikator ergänzt den Indikator 2.13 „Höchster allgemeiner Schulabschluss der ab 15-jährigen Bevölkerung nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit“ mit Daten zur regionalen Verteilung der Schulabschlüsse auf der Basis des Zensus 2011. Nachgewiesen wird der höchste allgemeinbildende Schulabschluss der Bevölkerung ab 15 Jahren mit den Merkmalen „ohne Schulabschluss“, „Hauptoder Volksschulabschluss“, „mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss“ und „Hochschul- oder Fachhochschulreife“. Eine weitere Aufteilung nach Geschlecht und Nationalität wie im Indikator 2.13 wird nicht vorgenommen. Im Gegensatz zu den bisherigen Volkszählungen wurden für den Zensus 2011 nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger befragt, sondern es wurden soweit möglich die vorhandenen Daten der Verwaltungsregister genutzt (registergestützter Zensus). Zusätzlich wurden bundesweit knapp 10 % aller Personen im Rahmen der Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis befragt. Hierbei wurden alle über 14-jährigen Befragten aufgefordert, ihren höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss anzugeben. Der Bildungsstand ist eine bedeutsame Determinante für das Gesundheitsverhalten der Menschen. Dies wurde für Deutschland u.a. im Rahmen von Auswertungen der DEGS-Befragung des RobertKoch-Instituts und des Sozio-ökonomischen Panels nachgewiesen. So geht beispielsweise mit steigendem Bildungsstand die Häufigkeit von Tabakkonsum, ungesunder Ernährung, mangelnder Bewegung und Adipositas zurück. Dies gilt nicht für den Alkoholkonsum: Je höher der der Bildungstand, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit eines regelmäßigen Alkoholkonsums (Brit S. Schneider & Udo Schneider, Health Behaviour and Health Assessment: Evidence from German Microdata, in: Economics Research International, Volume 2012 (2012). Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Zensus 2011 Periodizität Zensusstichtag 09. Mai 2011 Validität Die Einwohnerzahl (Bevölkerung insgesamt) wurde im Rahmen eines eigens entwickelten Verfahrens gesondert ermittelt und in die Ergebnistabelle eingespielt. Sie wird im Gegensatz zu den anderen Ergebnissen auch keinem Geheimhaltungsverfahren unterzogen. Die zu den Themenbereichen Migration, Bildung und Erwerbstätigkeit veröffentlichten Ergebnisse basieren auf Hochrechnungen und werden daher auf volle zehn Personen gerundet. Die Summe aus Teilbevölkerungsgruppen wie z.B. „Migrationshintergrund ja/nein“ kann daher von der Einwohnerzahl (Bevölkerung insgesamt) abweichen. Die Methode des registergestützten Zensus wird als sehr zuverlässig eingeschätzt. Die Bevölkerungszahl Nordrhein-Westfalens liegt nach den Ergebnissen des Zensus 2011 um knapp 300.000 Personen niedriger als auf der Basis der Bevölkerungsfortschreibung angenommen wurde. Kommentar Die Daten des Zensus erlauben weitergehende Analysen z.B. nach Geschlecht und Migrationshintergrund. Ebenso ist eine Auswertung zum höchsten beruflichen Abschluss möglich. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 31 Bevölkerung nach dem Schulabschluss, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 09. Mai 2011 Indikator 2.13_01 Bevölkerung ab 15 Jahre nach dem höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss am 9. Mai 2011 (Zensus 2011) Verwaltungsbezirk ohne Schulabschluss Anzahl Haupt- oder Volksschulabschluss % Anzahl mittl. Reife/gleichwertiger Abschl. % Anzahl Hochschul-/ Fachhochschulreife % Anzahl % Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 14.710 36.400 19.780 11.240 19.070 7,3 7,9 9,0 7,0 9,0 52.150 161.600 87.570 67.940 91.490 25,8 35,1 39,7 42,6 43,3 34.580 93.310 53.790 39.910 51.910 17,1 20,3 24,4 25,0 24,6 100.860 169.220 59.570 40.380 48.860 49,9 36,7 27,0 25,3 23,1 Reg.-Bez. Köln 308.060 8,4 1.208.360 33,0 830.300 22,7 1.314.190 35,9 1.307.590 8,7 5.639.630 37,6 3.501.190 23,3 4.555.500 30,4 Nordrhein-Westfalen 1 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Ergebnisse des Zensus 2011 Stadt Aachen StR Aachen (1) StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Kreis Düren 20,3% 24,4% 17,1% 49,9% 36,7% 35,1% 25,8% 7,3% 7,9% Kreis Euskirchen 25,0% 39,7% 27,0% 9,0% Heinsberg höherer Abschluss 24,6% mittlerer Abschluss 43,3% 42,6% 25,3% Hautp-/Volksschulabschluss 23,1% 7,0% 9,0% ohne Schulabschluss Abbildung 9a: Bevölkerung ab 15 Jahren nach Schulabschluss, Zensus 2011 32 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 2.16 Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken S Definition Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck ergibt sich dadurch, dass dem Primäreinkommen die empfangenen Transferleistungen hinzugefügt und die geleisteten Transferleistungen von diesem Einkommen abgezogen werden. Als empfangene Transferleistungen gelten: empfangene monetäre Sozialleistungen, darunter Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie Leistungen für Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe, außerdem sonstige laufende Transfers. Als geleistete Transferleistungen gelten: die geleisteten Sozialbeiträge, Einkommen- und Vermögensteuern sowie die geleisteten sonstigen laufenden Transfers. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte entspricht damit dem Einkommen, das den privaten Haushalten letztendlich zufließt und das sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können. Das verfügbare Einkommen wird alle fünf Jahre an aktuelle Gegebenheiten angepasst. Die Einkommenswerte je Einwohner erlauben den Vergleich mit anderen Regionen. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte (einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck) Periodizität jährlich zur Jahresmitte Validität Alle verfügbaren Informationen und Datenquellen werden gemäß des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG 95) genutzt. Kommentar Für die Berechnungen des verfügbaren Einkommens liegen den statistischen Landesämtern eine Vielzahl unterschiedlicher Datenquellen zu Grunde, die zu unterschiedlichen Zeiten zur Verfügung stehen. Die nach bestimmten Verfahren fortgeschriebenen Zahlen werden daher laufend an präzisere Datenquellen angepasst. In fünfjährigem Abstand werden so genannte Revisionen durchgeführt, in denen mittel- bis langfristige Korrekturbedarfe berücksichtigt werden. Im Rahmen der Revision 2014 wurden alle bisher berechneten Ergebnisse ab 2000 nach aktuellen Erkenntnissen und teilweise auch mit geeigneteren Quellen neu berechnet. Außerhalb der Revision wird ein neues Datenjahr immer zur Jahresmitte erstellt. Dabei ist es so, dass die letzten drei bis fünf zurückliegenden Jahre auch mit aktuelleren Schlüsseln überarbeitet werden und es dadurch immer wieder einen neuen Berechnungsstand gibt. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 33 Indikator 2.16 Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2013 Verfügbares Einkommen Verwaltungsbezirk insgesamt (in Mio. €) je Einwohner in € Landeswert = 100 Bundeswert = 100 Stadt Aachen 1 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 4 810 10 528 5 133 3 797 4 626 18 394 18 536 19 225 19 958 18 177 89,4 90,1 93,5 97,0 88,4 89,8 90,5 93,9 97,5 88,8 Reg.-Bez. Köln 90 797 20 510 99,7 100,2 367 109 20 571 100,0 100,5 1 681 281 20 478 99,5 100,0 Nordrhein-Westfalen Deutschland 1 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen in Prozent des Landeswertes (=100) Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte (einschl. priv. Org. o. Erwerbszweck) 100 95 Stadt Aachen StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen 90 85 Abbildung 10: Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte in Prozent des Landeswertes (= 100), 2003 – 2013, aktualisierte Daten, Stand: Frühjahr 2015 Kreis Heinsberg 34 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 2.18 Erwerbstätige nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Regionen SG Definition Die Erwerbstätigen erwirtschaften den größten Anteil der finanziellen Grundlagen für das Sozialversicherungssystem in Deutschland. Erwerbstätige sind Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (einschließlich Soldaten und mithelfende Familienangehörige), selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen freien Beruf ausüben. Die Erwerbstätigenquote wird als prozentualer Anteil der Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 64 Jahren an der Bevölkerung der gleichen Alters- und Geschlechtsgruppe berechnet. Regional werden die Erwerbstätigen an ihrem Wohnort nachgewiesen. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Mikrozensus Periodizität jährlich, März bis Mai Validität Je höher die Ausschöpfungsquote einer Zufallsstichprobe ist, desto geringer ist das Risiko, dass die ermittelten Stichprobenergebnisse im Hinblick auf die Grundgesamtheit Verzerrungen aufweisen. In der Mikrozensus-Stichprobe wird eine hohe Ausschöpfung erzielt durch die Kombination von mündlicher Befragung durch Interviewer (als Erhebungsmethode erster Wahl) und schriftlicher Befragung (auf Wunsch des ausgewählten Haushalts bzw. bei Nichterreichbarkeit durch die Interviewer). Der Nonresponse wird möglichst gering gehalten durch mehrmalige Versuche der Interviewer, die Interviewpartner anzutreffen und durch Überprüfung und Nachfragen bei Antwortausfällen bzw. unplausiblen Antworten. Felder mit hochgerechneten Besetzungszahlen von unter 5 000, d. h. mit weniger als 50 Fällen in der Stichprobe, sollten für Vergleiche nicht herangezogen werden, da sie bei einem einfachen relativen Standardfehler von über 15 % nur noch einen geringen Aussagewert haben. Kommentar Im Mikrozensus werden im Zeitraum März bis Mai jeden Jahres ein Prozent der Haushalte befragt, deren Auswahl durch eine repräsentative Zufallsstichprobe zuverlässige Hochrechnungen auf die Gesamtheit aller Bundesbürger erlaubt. Der Indikator beschränkt die Zahl der Erwerbstätigen auf die Altersgruppe der 15- bis 64-Jährigen, da es nur wenige über 65-jährige Erwerbstätige und keine unter 15 Jahren gibt und die entsprechende Quote mit Bezug auf die gesamte Bevölkerung ein verzerrtes Bild (wesentlich niedrigere Quote) vermitteln würde. Beim Mikrozensus wird von der Größe einer Region von ca. 500.000 Einwohnern ausgegangen, so dass z. T. Kreise und kreisfreie Städte zusammengelegt werden. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 35 Indikator 2.18 Erwerbstätige nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Regionen, 2014 Davon: Erwerbstätige* Frauen Regionen (Mikrozensus) Anzahl in 1.000 Quote in % Anzahl in 1.000 Männer Quote in % Anzahl in 1.000 Quote in % StädteRegion Aachen einschließlich Stadt Aachen 239 65,4 104 60,6 135 69,7 Kreise Düren und Heinsberg 220 67,7 102 62,9 118 72,4 Rhein-Erft-Kreis u. Kreis Euskirchen 288 69,9 135 64,1 152 75,9 Reg.-Bez. Köln 2 002 70,4 931 65,6 1 071 75,2 Nordrhein-Westfalen 8 113 70,5 3 755 65,3 4 358 75,7 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Mikrozensus * Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, Erwerbstätigenquote in Bezug auf die 15- bis 64-jährige Bevölkerung 75 Prozent 70 65 60 StädteRegion Aachen Kreise Düren und Heinsberg Erftkreis und Kreis Euskirchen 55 Abbildung 11: Quote der Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 64 Jahren (in Bezug auf die 15-bis 64-jährige Bevölkerung) in Prozent, 2003 - 2014 36 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 2.21 Arbeitslose nach Personengruppen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken SGMvf Definition Indikatoren zur Arbeitslosigkeit werden als grundlegende Aussagen zur sozioökonomischen Lebenssituation genutzt. Regionale Unterschiede des Armutsniveaus werden in der Regel mit unterschiedlichen Arbeitslosenquoten in den Regionen in Verbindung gebracht. Zu Arbeitslosen zählen Personen, die - abgesehen von einer geringfügigen Beschäftigung - ohne Arbeitsverhältnis sind, die sich als Arbeitsuchende bei den Agenturen für Arbeit gemeldet haben, eine Beschäftigung von mindestens 18 und mehr Stunden für mehr als drei Monate suchen, für eine Arbeitsaufnahme sofort zur Verfügung stehen, nicht arbeitsunfähig erkrankt sind und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Langzeitarbeitslose sind Personen, die ein Jahr und mehr arbeitslos und bei den Agenturen für Arbeit gemeldet sind. Die Arbeitslosenquote ist der Prozentanteil der Arbeitslosen an den abhängigen zivilen Erwerbspersonen. Mit dem Begriff Erwerbspersonen sind sowohl Erwerbstätige als auch Erwerbslose erfasst. Als abhängige Erwerbspersonen werden alle sozialversicherungspflichtigen und geringfügig Beschäftigte, Beamte und Arbeitslose gezählt. Mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II ab dem 01.01.2005 werden erwerbsfähige ehemalige Sozialhilfeempfänger zusätzlich zu den bisher in der Arbeitslosenstatistik erfassten Arbeitslosen geführt, sofern sie nach den o.g. Kriterien arbeitslos sind, also insbesondere für eine Arbeitsaufnahme zur Verfügung stehen. Arbeitslosengeld II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt) setzt sich zusammen aus der bis zum Jahre 2004 geleisteten Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbstätige. Es ist Bestandteil des als Hartz IV bezeichneten Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB II), das am 1.1.2005 in Kraft trat. Der wesentliche Inhalt des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II). Die Leistung wird von zwei Trägern erbracht: Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger. Kommunen können sich verpflichten, anstelle der Bundesagentur für Arbeit alle Aufgaben nach SGB II wahrzunehmen (Optionskommunen). Die bisherige Arbeitsmarktstatistik unter Einbeziehung der Grundsicherung für Arbeitssuchende wird weiterhin die Bundesagentur für Arbeit führen. Datenhalter Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit Datenquelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit Periodizität Jährlich, Ende September des Jahres Validität Grundsätzlich sind in der Arbeitslosenstatistik nur diejenigen erfasst, die sich als Arbeitssuchende melden. Daneben gibt es in großem Umfang verdeckte Arbeitslosigkeit („Stille Reserve“), die sich der statistischen Erfassung naturgemäß entzieht. Im Jahr 2005 haben 10 Kommunen in Nordrhein-Westfalen als Optionskommunen die Betreuung von Arbeitslosen übernommen (sog. „zugelassene kommunale Träger“, s. Kennzeichnung „****“ in der Indikatortabelle). Ab dem Berichtsjahr 2005 enthält die Tabelle Zahlen ohne ergänzende Werte der Optionskommunen: Die Datenlage bei den Ausländern ist bei den „zugelassenen kommunalen Trägern“ teilweise unvollständig. Bei den Schwerbehinderten kann z. Z. die Arbeitslosenzahl nur für den Bestand in den Merkmalen Alter, Geschlecht und Nationalität (Deutsche/Ausländer) ausgewiesen werden. Weitere Differenzierungen sowie der vollständige Nachweis von Zu- und Abgängen in und aus Arbeitslosigkeit sind noch nicht möglich, da hierzu nur wenig verwertbare Meldungen von zugelassenen kommunalen Träger vorliegen. Deshalb werden ergänzende Auswertungen zur Verfügung gestellt, die allein auf dem IT-Vermittlungssystem beruhen. Eine Revision der Statistik über Arbeitslose und Arbeitsuchende ab 2012 umfasst insbesondere die Erweiterung der statistischen Berichterstattung zur Dauer der Arbeitslosigkeit und eine Änderung der Berücksichtigung des Wohnortes. Der nunmehr geltende Vorrang des Wohnortes führt zu regionalen Verschiebungen, die mit zunehmender regionaler Differenzierung deutlicher werden und die Vergleichbarkeit in der Zeitreihe einschränken. Kommentar Die Begriffe Erwerbslose (Mikrozensus) und Arbeitslose (Statistik der Arbeitsvermittlung) sind nicht unmittelbar vergleichbar: Während bei den Arbeitslosen die Meldung bei den Agenturen für Arbeit als Arbeitsuchender erforderlich ist, ist dies bei den Erwerbslosen nicht von Bedeutung. Der Begriff der Erwerbslosen ist daher umfassender. Da die Arbeitslosenzahlen je nach Jahreszeit sehr schwanken, ist die Angabe des Jahresdurchschnitts den Stichtagsangaben vorzuziehen. Langzeitarbeitslose und schwerbehinderte Arbeitslose werden als prozentuale Anteile an allen Arbeitslosen berechnet. Die Bundesagentur für Arbeit führt zusätzlich in der Statistik der Arbeitsvermittlung ab dem 1. 1. 2005 arbeitssuchende Sozialhilfeempfänger, die bis zum Jahr 2004 in der Sozialhilfestatistik verzeichnet waren. Dadurch hat sich die Zahl der Arbeitslosen in den vorliegenden Indikatoren erhöht. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 37 Indikator 2.21 Arbeitslose nach Personengruppen und Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, Ende September 2015 Darunter: Arbeitslose Verwaltungsbezirk insgesamt Anzahl Frauen Männer Quote in %** Ausländer Jugendl. bis 19 J. Langzeitarbeitslose* Schwerbehind. Anteil an Arbeitslosen in % Quote in %** Stadt Aachen 1 StR Aachen Kreis Düren*** Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 11 685 23 927 10 063 6 009 8 217 9,9 9,0 8,0 6,4 6,9 9,1 8,6 8,0 6,2 6,9 10,7 9,4 8,1 6,6 6,9 23,2 21,7 21,7 16,8 14,2 5,9 5,1 6,2 3,5 3,9 48,6 45,2 44,4 41,0 37,6 5,6 6,3 6,0 6,3 6,1 Reg.-Bez. Köln 170 898 8,1 7,7 8,5 20,0 4,6 43,9 6,4 Nordrhein-Westfalen 730 975 8,6 8,3 8,9 22,8 4,8 44,3 6,7 Datenquelle/Copyright: Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit: Statistik der Arbeitsvermittlung * ein Jahr und mehr arbeitslos ** in % der abhängigen zivilen Erwerbspersonen *** Optionskommunen (Erklärung s. Metadatenbeschreibung) 1 StädteRegion Aachen inkl. Stadt Aachen 18 Prozent 15 12 Stadt Aachen StR Aachen 9 Kreis Düren 6 3 0 Abbildung 12: Arbeitslosenquote in Prozent, 2003 – 2015 Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 38 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 2.23 Empfänger von ausgewählten öffentlichen Sozialleistungen nach Alter und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken SGMvf Definition Die Indikatoren über Empfänger von ausgewählten öffentlichen Sozialleistungen werden zu Aussagen zur sozioökonomischen Lebenssituation genutzt. Sie enthalten Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sozialhilfe soll nach dem Bundessozialhilfegesetz eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Die Gliederung von Sozialhilfeleistungsempfängern nach Alter und Geschlecht bzw. nach Kreisen und kreisfreien Städten soll aufzeigen, wo die Schwerpunkte des Sozialhilfebezuges liegen. Im Jahr 2003 wurde das Sozialhilferecht grundlegend reformiert und als Zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch eingegliedert (SGB XII). Es trat zum 1. Januar 2005 in Kraft. Auf Sozialhilfe im engeren Sinn haben ab dem 1.1.2005 nur noch Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente, längerfristig Erkrankte und hilfebedürftige Kinder mit nicht hilfebedürftigen Eltern einen Anspruch. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Kap. 3, ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können und die weder Arbeitslosengeld II noch Sozialgeld erhalten („soziokulturelles Existenzminimum“). Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen schließt Anstalten, Pflegeeinrichtungen und gleichartige Einrichtungen aus. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen (SGB XII, Kap. 4) können von für dauerhaft erwerbsgeminderte 18- bis 64-jährigen Personen in Anspruch genommen werden sowie von Personen ab 65 Jahren, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können. Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (sog. Hartz IV) sind zum 1. Januar 2005 Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitssuchende im Sozialgesetzbuch II (SGB II) zusammengeführt worden. Diese Leistungen setzen sich zusammen aus Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Letztere werden im vorliegenden Indikator nicht berücksichtigt. Arbeitslosengeld II (ALG II) bezeichnet Geldleistungen im Rahmen der Grundsicherung zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung, die erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter zwischen 15 und 65 Jahren erhalten sowie ihre in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen. Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Eine Bedarfsgemeinschaft hat mindestens einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Sozialgeld erhalten nicht erwerbsfähige bedürftige Angehörige und Partner, die mit dem ALG-IIBezieher in Bedarfsgemeinschaft leben und keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter oder wegen Erwerbsminderung haben. Asylbewerber und abgelehnte Bewerber, die zur Ausreise verpflichtet sind, sowie geduldete Ausländer erhalten seit dem 1.11.1993 anstelle der Sozialhilfe Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zur Deckung des täglichen Bedarfs an Ernährung, Kleidung, Unterkunft usw. werden den Leistungsberechtigten Regelleistungen in Form von Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt analog zu den Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz gewährt. Die Zahl der Empfänger wird auf die fortgeschriebene Bevölkerung zum Stichtag 31.12. des Berichtsjahres bezogen. Datenhalter  Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)  Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 39 Datenquelle  Statistik der Sozialhilfe nach SGB XII  Asylbewerberleistungsstatistik  Leistungsempfänger nach SGB II Periodizität jährlich, 31.12. Validität Die Erhebung über die Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, denen Leistungen für mindestens einen Monat gewährt werden, wird - wie auch die Erhebung zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - als Bestandserhebung (Totalerhebung) jährlich zum 31.12. durchgeführt. Mit den Erhebungen sollen umfassende und zuverlässige Daten über die sozialen und finanziellen Auswirkungen des SGB XII sowie über den Personenkreis der Leistungsempfänger bereitgestellt werden. Die Daten zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen sich ausschließlich auf Leistungsfälle. Sie stehen derzeit nur für diejenigen Kreise zur Verfügung, die zusammen mit den Agenturen eine Arbeitsgemeinschaft gegründet und das EDV-Verfahren A2LL für alle SGB-IILeistungsfälle vollständig genutzt haben. Für die Erhebungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz besteht Auskunftspflicht. Kommentar Anspruchsberechtigt auf Sozialhilfe ist jeder Bürger, der in eine Notlage gerät, die er nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bewältigen kann und die auch nicht mit Hilfe von anderen, besonders von Angehörigen oder von anderen Sozialleistungsträgern, behoben werden kann. Zu den Sozialhilfeempfängern zählt jede Person, die am 31.12. des Jahres Sozialhilfe bezieht. Kurzzeitempfänger von Sozialhilfe, überwiegend Nichtsesshafte, werden gesondert erfasst. Die Sozialhilfe nach SGB XII wird von örtlichen (Kreise, kreisfreie Städte) und überörtlichen Trägern (Länder oder Landesverbände) geleistet. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt nach SGB II wird von der Bundesagentur für Arbeit geleistet sowie von den Kommunen, die mit der Bundesagentur eine Arbeitsgemeinschaft gegründet haben. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. 40 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 2.23 Empfänger von ausgewählten öffentlichen Sozialleistungen (Raten) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 Verwaltungsbezirk Hilfe z. Lebensunterhalt außerh. Grundsich. im Alter u. b. Erwerbsmind. v. Einrichtungen (SGB XII, Kap. 3) außerh.v.Einrichtungen (SGB XII, Kap. 4) weiblich männlich insgesamt weiblich männlich insgesamt je 100.000 Einwohner Stadt Aachen 1 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 223,3 204,7 148,5 196,0 247,2 208,7 194,6 180,0 211,3 282,0 215,8 199,8 164,0 203,6 264,3 1 778,1 1 240,7 1 140,1 947,6 1 044,9 1 224,0 857,0 924,3 737,4 826,4 1 492,2 1 052,8 1 033,7 844,0 937,4 Reg.-Bez. Köln 212,0 242,2 226,8 1 306,4 1.048,7 1 180,5 Nordrhein-Westfalen 192,0 217,5 204,4 1 304,1 1.056,7 1 183,4 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik der Sozialhilfe nach SGB XII, Asylbewerberleistungsstatistik, Bundesagentur für Arbeit: Leistungsempfänger nach SGB II * erwerbsfähige Hilfsbedürftige ** nicht erwerbsfähige Angehörige 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (SGB II) Verwaltungsbezirk Arbeitslosengeld II* weibl. männl. 2 Sozialgeld** insges. weibl. männl. insges. Empfänger v. Regelleistungen nach d. Asylbewerberleistungsgesetz weibl. männl. je 100.000 Einwohner Stadt Aachen 1 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 7 576,7 6 808,5 6 168,7 4 136,5 5 213,7 7 490,0 6 340,1 5 897,5 3 723,5 4 532,2 7 532,0 6 579,2 6 035,0 3 932,9 4 878,3 2 766,4 2 611,4 2 640,4 1 760,1 2 228,9 2 609,8 2 884,5 2 821,6 1 813,2 2 396,9 2 685,6 2 745,1 2 729,7 1 786,3 2 311,6 473,0 433,3 329,8 250,5 269,3 584,5 780,5 734,2 650,0 647,9 Reg.-Bez. Köln 6 029,6 5 921,5 5 976,8 2 370,3 2 606,6 2 485,7 362,4 610,7 Nordrhein-Westfalen 6 542,0 6 423,5 6 484,1 2 526,6 2 774,6 2 647,6 375,0 609,9 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik der Sozialhilfe nach SGB XII, Asylbewerberleistungsstatistik, Bundesagentur für Arbeit: Leistungsempfänger nach SGB II * ** erwerbsfähige Hilfsbedürftige nicht erwerbsfähige Angehörige 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 2 Hochrechnung auf NRW-Ebene wg. unvollständiger Datenlage Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 41 280 je 100.000 Einwohner 260 240 220 Stadt Aachen 200 180 160 StR Aachen Kreis Düren 140 120 100 Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 80 60 Abbildung 13: Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen je 100.000 Einwohner, 2005 - 2014 je 100.000 Einwohner 8000 7000 Stadt Aachen 6000 StR Aachen Kreis Düren 5000 Kreis Euskirchen 4000 Kreis Heinsberg 3000 Abbildung 14: Empfänger von Arbeitslosengeld II je 100.000 Einwohner, 2005 – 2014 42 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 2.24 Wohngeldempfänger (Haushalte), Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken S Definition Der Indikator Wohngeldempfänger wird als Indikator der Armutsgefährdung verstanden. Wohngeld ist ein von Bund und Ländern getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Dieser wird - gemäß den Vorschriften des Wohngeldgesetzes - einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. Anders als bei der Sozialhilfestatistik wird seit dem Jahr 2001 nicht der einzelne Empfänger als Merkmalsträger erfasst, sondern die wohnberechtigte Personengruppe (Haushalt), bei der es sich häufig um eine Wohn- oder Wirtschaftgemeinschaft handelt. Die Höhe des Wohngeldes bestimmt sich im Einzelfall nach Haushaltsgröße, Familieneinkommen und Wohnkosten, die bei zu bestimmenden Höchstbeträgen berücksichtigt werden. Mieter erhalten das Wohngeld als Mietzuschuss, selbst nutzende Eigentümer erhalten Lastenzuschuss. Im Zuge der Reformierung des Sozialhilferechts gilt ab dem 1.1.2005 das Wohngeldgesetz (WoGG) vom 7.7.2005 (BGBl I). Ab dem Berichtsjahr 2005 entfällt für Empfänger staatlicher Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungen) sowie für Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft das Wohngeld. Dies hat auch zur Folge, dass Bezieher von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge seit dem 1.1.2005 nicht mehr zu den Wohngeldempfängern zählen. Die angemessenen Unterkunftskosten der Empfänger dieser Transferleistungen werden seitdem im Rahmen der jeweiligen Sozialleistungen berücksichtigt, so dass sich für die einzelnen Leistungsberechtigten keine Nachteile ergeben. Neben den „reinen“ Wohngeldhaushalten gibt es noch wohngeldrechtliche Teilhaushalte in sog. Mischhaushalten. Dabei kann es sich einerseits um einen Haushalt handeln, in dem ein Empfänger von staatlichen Transferleistungen, der selbst nicht wohngeldberechtigt ist, mit wenigstens einer Person zusammen lebt, die wohngeldberechtigt ist. Andererseits kann der Antragsteller selbst wohngeldberechtigt sein, allerdings lebt im selben Haushalt wenigstens ein Transferleistungsempfänger. Rechtsgrundlage für die vierteljährlich durchzuführende Statistik ist der § 35 des Wohngeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 2005 (BGBl. I). Auskunftspflichtig sind die Bewilligungsbehörden der Städte und Gemeinden. Die Wohngeldempfängerhaushalte werden auf die Einwohner bezogen. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Wohngeldstatistik Periodizität jährlich, 31.12. Validität Es wird von einer ausreichenden Datenqualität ausgegangen. Kommentar Der Indikator ist relativ ungenau, weil die regionale Haushaltsgröße unterschiedlich sein kann. Ist der Anteil der Ein-Personen-Haushalte sehr hoch, so ist die Wohngeldquote ggf. überhöht ausgewiesen. Die Höchstbeträge der zuschussfähigen Mieten bzw. Belastungen werden durch gesetzliche Bestimmungen in Abständen geändert. Dies ist bei der Betrachtung einer längeren Zeitreihe zu berücksichtigen. Auf Wohngeld besteht bei Erfüllung der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch. Wohngeld wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt, beginnend mit dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Die Zählung der Wohngeldempfängerhaushalte erfolgt am 31.12. des Jahres. Sie können nicht nach Geschlecht untergliedert werden. Mit den neuen Bestimmungen am dem Jahr 2005 hat sich die Zahl der Wohngeldberechtigten erheblich verringert und ist mit den Jahren davor nicht mehr vergleichbar. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 43 Indikator 2.24 Wohngeldempfänger (Haushalte), Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2012 - 2014 Wohngeldempfänger 2012 Verwaltungsbezirk Anzahl* 2013 je 1.000 Einwohner 2014 je 1.000 Einwohner Anzahl* Anzahl* je 1.000 Einwohner StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 5 058 1 840 1 704 2 176 8,9 6,9 8,9 8,6 4 239 1 633 1 369 1 869 7,4 6,1 7,2 7,3 3 659 1 382 1 101 1 546 6,7 5,3 5,9 6,2 Reg.-Bez. Köln 34 445 7,8 29 606 6,7 25 432 5,8 151 081 8,5 132 818 7,4 114 180 6,5 NordrheinWestfalen Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Wohngeldstatistik * "●" 1 berechtigte Haushalte Zahlenwert unbekannt StädteRegion Aachen inkl. Stadt Aachen 14 je 1.000 Einwohner 12 St. u Kr. Aachen, ab 2010 StR Aachen Kreis Düren 10 8 6 4 Abbildung 15: Wohngeldempfänger je 1.000 Einwohner, 2005 - 2014 Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 44 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 45 Themenfeld 3: Gesundheitszustand der Bevölkerung I Allgemeine Übersicht zur Mortalität und Morbidität 46 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.07 Sterblichkeit nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Gv Definition Alters- und geschlechtsspezifische Sterbeziffern im Regionalvergleich weisen auf geschlechtsbezogene und regionale Unterschiede in der Sterblichkeit zwischen Kommunen hin. Geschlechtsspezifische Sterbeziffern geben die Anzahl der gestorbenen Frauen und Männer je 100 000 Einwohner desselben Geschlechtes an. Die Zahl der Gestorbenen enthält nicht die Totgeborenen, die nachträglich beurkundeten Kriegssterbefälle und die gerichtlichen Todeserklärungen. Unberücksichtigt bleiben außerdem alle Gestorbenen, die Angehörige der im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte sind, sowie minderjährige Verstorbene, deren Väter bzw. bei Nichtehelichen, deren Mütter Angehörige der im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte sind. Für die Registrierung der Sterbefälle ist die letzte Wohngemeinde, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung des Gestorbenen maßgebend. Bei der indirekten Standardisierung (nach dem Standardized-Mortality-Ratio-Konzept (SMR)) werden die beobachteten Fälle der Verwaltungsbezirke in Beziehung gesetzt zu den erwarteten Fällen, die sich aus den altersspezifischen Sterberaten von Nordrhein-Westfalen ergeben. Unter Berücksichtigung der Altersstruktur der untersuchten Verwaltungsbezirke ergeben sich prozentuale Abweichungen vom Landesdurchschnitt bei den Kreisen und kreisfreien Städte. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle  Statistik der Sterbefälle  Fortschreibung der Bevölkerung Periodizität jährlich, 31.12. Validität Die Zahlen werden der Bevölkerungsstatistik und der Todesursachenstatistik eines Landes entnommen. Die Validität setzt die Weiterleitung einer Todesbescheinigung an das zuständige Einwohnermeldeamt voraus, so dass Verstorbene in die Statistik der Kommune und des Bundeslandes eingehen, in der/dem sie mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet waren. Informationen über die Zahl der Todesfälle und die Todesursachen gelten in der Bundesrepublik aufgrund der sorgfältig geführten Bevölkerungsstatistik und den zentralen Kodierungen in der Todesursachenstatistik in den Statistischen Landesämtern als zuverlässig. Kommentar Die absolute Zahl Gestorbener ebenso wie die Sterberate (Zahl der Gestorbenen pro Jahr je 100 000 Einwohner) berücksichtigt nicht die Altersstruktur der Bevölkerung. Diese ist jedoch maßgeblich für eine zwischen den Regionen vergleichbare Sterberate. Besteht etwa ein Zuzug nicht mehr Erwerbstätiger aus den Industriegebieten in eher ländlich geprägte Verwaltungsbezirke, so erhöht sich der Altersdurchschnitt der Bevölkerung und damit auch die Sterblichkeit der Bevölkerung in diesen Verwaltungsbezirken. Durch die Altersstandardisierung wird dieser Struktureffekt eliminiert, dadurch sind die Regionen unabhängig von ihrer Altersstruktur vergleichbar. Die indirekte Standardisierung durch das SMR-Konzept erbringt bei kleineren Fallzahlen, die in einer Region zu erwarten sind, stabilere Vergleichsdaten als die direkte Standardisierung. Bei SMR-Berechnungen ist der Standardwert des Bundeslandes = 1,0 (beobachtete gleich erwartete Fälle), die Ergebnisse der Kreise und kreisfreier Städte lassen sich als prozentuale Abweichung von diesem Landesdurchschnitt interpretieren. Die SMR-Quotienten lassen sich nur innerhalb des Landes vergleichen, nicht zwischen den Ländern. Der Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 47 Indikator 3.07 Sterbefälle nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 Sterbefälle Verwaltungsbezirk weiblich Anzahl je 100 000 weibl. Einw. männlich SMR* Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 1 269 1 625 1 446 1 088 1 374 1 079,0 1 046,8 1 102,1 1 142,0 1 087,2 1,02 0,96 1,03  1,05  1,05   Reg.-Bez. Köln 22 581 1 014,7 0,99 NordrheinWestfalen Anzahl je 100 000 männ. Einw. insgesamt SMR* 1 089 1 653 1 455 1 061 1 303 871,9 1 112,2 1 140,9 1 146,7 1 064,6 0,96 1,00 1,06  1,04  1,00   21 405 1 008,7 0,96  99 744 1 105,5 1,00 SMR* 2 358 3 278 2 901 2 149 2 677 972,3 1 078,8 1 121,3 1 144,3 1 076,1 0,99 0,98 1,05 1,05 1,03 43 986 1 011,8 0,98  93 169  je 100 000 Einw. Anzahl 1 085,6 1,00  192 913 1 095,8 1,00   Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Todesursachenstatistik * Standardized Mortality Ratio: standardisiert an der Mortalitätsrate des Landes (siehe Kommentar) 1 Städteregion Aachen ohne Stadt Aachen ↑ Signifikant über dem Landesdurchschnitt ↓ Signifikant unter dem Landesdurchschnitt (Signifikanzniveau 0,01) 1,1 Stadt Aachen SMR StR Aachen 1 Kreis Düren Kreis Euskirchen 0,9     Kreis Heinsberg 0,8 Abbildung 16: Sterbefälle, standardisiert an der Mortalitätsrate des Landes (=1), dargestellt als Standardized-Mortality-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator), 2003 - 2014 48 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.10 Lebenserwartung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 3-Jahres-Mittelwert GSV Definition Die mittlere Lebenserwartung erlaubt allgemeine Rückschlüsse auf die gesundheitliche Lage, die medizinische Versorgung und den Lebensstandard einer Bevölkerung. Da die Lebenserwartung im Prinzip der um die Alterseffekte bereinigten Sterblichkeit entspricht, ist sie besonders geeignet für die vergleichende Analyse regionaler Unterschiede. Die Abweichung vom Landesdurchschnitt ermöglicht hierbei eine schnelle Orientierung bezüglich der relativen Position der einzelnen Regionen zueinander. Die mittlere Lebenserwartung (bzw. Lebenserwartung bei der Geburt) gibt an, wie viele Jahre ein Neugeborenes bei unveränderten gegenwärtigen Sterberisiken im Durchschnitt noch leben würde. Berechnungsgrundlage für die Lebenserwartung ist die so genannte Sterbetafel, die modellhaft anhand der alters- und geschlechtsspezifischen Sterberaten des untersuchten Kalenderzeitraums (ein oder mehrere zusammengefasste Jahre) berechnet wird. Signifikante Abweichungen vom NRWDurchschnitt werden mit Pfeilen gekennzeichnet. Datenhalter  Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)  Landeszentrum für Gesundheit NRW Datenquellen  Statistik der Sterbefälle  Sterbetafeln, Eigene Berechnung für NRW durch das lögd Periodizität jährlich Validität Vollständige Sterbetafeln werden in der Regel im Anschluss an eine Volkszählung zur Verfügung gestellt. Dazwischen werden sog. abgekürzte Sterbetafeln erstellt, die jeweils für drei Jahre berechnet werden. Abgekürzte Sterbetafeln erfahren im Unterschied zu den vollständigen Sterbetafeln keine Glättung (Ausgleichung) und unterliegen im stärkeren Maß kurzfristigen Schwankungen. Die Validität ist durch die größeren Zeitabstände zwischen der Erstellung der herangezogenen Sterbetafel und dem Berechnungszeitpunkt der Lebenserwartung eingeschränkt. Für die Berechnung der Lebenserwartung auf Regionalebene sollten die aggregierten Daten mehrerer Jahre (3 - 5) verwendet sowie ein Streuungsparameter (Konfidenzintervall) angegeben werden. Kommentar Die Lebenserwartung ist in Deutschland im letzten Jahrhundert um etwa 30 Jahre angestiegen und weist auch in den letzten Jahrzehnten noch einen kontinuierlichen Zugewinn von mehr als zwei Jahren pro Jahrzehnt auf. Die Lebenserwartung von Frauen und Männern weist deutliche Unterschiede auf, sie wird daher geschlechtsspezifisch angegeben. Für die Deutung regionaler Unterschiede der Lebenserwartung müssen die vielfältigen, einflussnehmenden Faktoren wie ökonomische Situation, medizinische Versorgung, ethnische Zusammensetzung etc. berücksichtigt werden. Die Lebenserwartung im Regionalvergleich wird aus abgekürzten Sterbetafeln berechnet. Wegen der geringen Bevölkerungszahlen in den Kreisen und kreisfreien Städten wird die Berechnung grundsätzlich auf der Basis von drei zusammengefassten Jahren vorgenommen. Der Indikator zählt zu den Ergebnisindikatoren. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 49 Indikator 3.10 Lebenserwartung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2012/2014, 3-Jahres-Mittelwert Verwaltungsbezirk Mittlere Lebenserwartung bei der Geburt in Jahren weiblich männlich Abweichung vom Landesdurchschnitt in Jahren weiblich 0,15  0,10 0,03 0,23 0,28 Stadt Aachen StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 82,69 82,64 82,51 82,31 82,27 78,74 78,14 77,62 77,49 77,97 + + – – – Reg.-Bez. Köln 82,81 78,42 + 0,27 Nordrhein-Westfalen 82,55 77,81 x Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik der Sterbefälle, Sterbetafeln LZG NRW: Eigene Berechnung „x“ keine Angabe, weil Aussage nicht sinnvoll 1,8 männlich + + – – + 0,94  0,34 0,19 0,31 0,16 + 0,62   Abweichung größer 1 Jahr und signifikant über dem Landesdurchschnitt  Abweichung größer 1 Jahr und signifikant unter  Landesdurchschnitt (Signifikanzniveau 99 %) 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Frauen 1,5 in Jahren 1,2 0,9 0,6 0,3 0 -0,3 -0,6 -0,9 1,8 Männer 1,5 1,2 in Jahren x 0,9 0,6 0,3 0 -0,3 -0,6 -0,9 Abbildung 17: Abweichung vom Landesdurchschnitt der mittleren Lebenserwartung in Jahren, 3-Jahres-Mittelwert, 2003 - 2014 50 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.14 Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen, Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 5-Jahres-Mittelwert GMSP Nordrhein- Definition Der Begriff Vermeidbare Sterbefälle bezieht sich auf ausgewählte Todesursachen, die unter adäquaten Behandlungs- und Vorsorgebedingungen als vermeidbar (für die jeweils betrachtete Altersgruppe) gelten. Der Indikator 3.14 greift gezielt die sechs häufigsten Todesursachen bei den vermeidbaren Sterbefällen auf und stellt sie im regionalen Vergleich dar. Da die vermeidbaren Sterbefälle indirekt die Qualität und Effektivität der gesundheitlichen Versorgung im Hinblick auf adäquate Inanspruchnahme, Diagnostik und Therapie widerspiegeln, können durch die regionale Aufsplittung Auswirkungen unterschiedlicher Versorgungs- und Inanspruchnahmestrukturen aufgezeigt werden. Gleichzeitig kann ein erhöhter Bedarf an präventiven Maßnahmen identifiziert werden und die Effektivität solcher Maßnahmen bewertet werden. Bei der indirekten Standardisierung (nach dem Standardized-Mortality-Ratio-Konzept (SMR)) werden die beobachteten Fälle der Region in Beziehung gesetzt zu den erwarteten Fällen, die sich aus den altersspezifischen Sterberaten der Bezugsbevölkerung (in diesem Fall die Bevölkerung des jeweiligen Bundeslandes insgesamt) und der Altersstruktur der untersuchten Region ergeben. Das Ergebnis wird als prozentuale Abweichung vom Durchschnitt der Bezugsbevölkerung interpretiert. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquellen  Todesursachenstatistik  Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Periodizität jährlich, 31.12. Validität Die Fallzahlen sind im Regionalvergleich mit jährlicher Angabe zu gering. Um zeitliche Schwankungen auszugleichen, wird deshalb der 5-Jahres-Mittelwert ermittelt (s. Anlage 1: Statistische Methoden). Zum 1.1.1998 wurde die 10. Revision der ICD-Klassifikation eingeführt. Dies erforderte die Umstellung der Kodierung. Kommentar Die ausgewählten Todesursachen lassen sich klassifizieren als:  primärpräventiv vermeidbar (Lebensweise, z. B. Lungenkrebs, Leberzirrhose);  sekundärpräventiv vermeidbar (Früherkennung, z. B. Brustkrebs);  tertiärpräventiv vermeidbar (Qualität der medizinischen Versorgung, z. B. ischämische Herzkrankheiten, Hypertonie und zerebrovaskuläre Krankheiten). Unter der Voraussetzung, dass sowohl die präventiven als auch die kurativen Maßnahmen zur Vermeidung existieren, eingesetzt und in Anspruch genommen werden, ist zu erwarten, dass die Sterblichkeit an diesen Todesursachen im Zeitvergleich zurückgeht oder zumindest nicht zunimmt. Die Daten der indirekten Standardisierungen können nur innerhalb des Bundeslandes verglichen werden. Die vermeidbare Sterblichkeit zählt zu den Ergebnisindikatoren. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 51 Indikator 3.14 Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2010-2014, 5-Jahres-Mittelwert Vermeidbare Sterbefälle Verwaltungsbezirk Bösart. Neubild. d. Luftröhre, Bronchien u. d. Lunge (C33 - C34) Brustkrebs (C50) Ischämische Herzkrankheit (I20 - I25) 15 - 64 Jahre, insg. 25 - 64 Jahre, weibl. 35 - 64 Jahre, insg. Mittelwert* SMR** Mittelwert* Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 35 66 55 36 55 0,86 1,08 1,02 0,91 1,09 Reg.-Bez. Köln 779 0,95 3 427 1,00 Nordrhein-Westfalen          SMR** 13 19 17 13 16 0,97 0,96 0,97 1,04 0,97 258 0,95 1 114 1,00 Mittelwert*          SMR** 27 42 36 25 37 1,01 1,05 1,03 0,98 1,12 503 0,93 2 246 1,00           signifikant ü. d. Landesdurchschnitt * 5-Jahres-Mittelwert  Standardized Mortality Ratio: signifikant u. d. Landesdurchschnitt ** Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Todesursachenstatistik, Fortschreibung d. Bevölkerungsstandes standardisiert an der Mortalitätssrate des Landes 1 (Signifikanzniveau 0,01)  StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Vermeidbare Sterbefälle Verwaltungsbezirk Hypertonie und zerebrovask. Krankh. (I10 - I15 u. I60 - I69) Krankheiten der Leber (K70 - K77) 35 - 64 Jahre, insg. 15 - 74 Jahre, insg. Mittelwert* Mittelwert* SMR** Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 10 17 19 13 16 0,76 0,87 1,10 1,06 0,99 Reg.-Bez. Köln 239 0,90 1 101 1,00 Nordrhein-Westfalen Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Todesursachenstatistik, Fortschreibung d. Bevölkerungsstandes * **          SMR** 21 26 25 22 24 0,85 0,73 0,82 0,96 0,81 446 0,91 2 038 1,00 5-Jahres-Mittelwert Standardized Mortality Ratio: standardisiert an der Mortalitätssrate des Landes          Transportmittelunfälle inner- u. außerhalb des 2 Verkehrs (V01 - V99) alle Altersgruppen, insg. Mittelwert* SMR** 4 9 11 13 12 0,51 0,83 1,27 2,07 1,38 141 0,96 601 1,00          signifikant ü. d. Landesdurchschnitt  signifikant u. d. Landesdurchschnitt (Signifikanzniveau 0,01) 1 StädteRegion Aachen ohne  Stadt Aachen 2 Aussagewert eingeschränkt, da der Wert Fehler aufweisen kann 52 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 1,2 1,1 Stadt Aachen SMR 1 StR Aachen Kreis Düren 0,9 Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 0,8 0,7 Abbildung 18: Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen im Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als Standardized-Mortality-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator), 5-Jahres-Mittelwerte, 1999 - 2014, Hier: Bösartige Neubildungen Luftröhre, Bronchien und der Lunge, 15 - 64 Jahre, insg. 1,2 1,1 Stadt Aachen SMR StR Aachen 1 Kreis Düren Kreis Euskirchen 0,9 Kreis Heinsberg 0,8 Abbildung 19: Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen im Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als Standardized-Mortality-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator), 5-Jahres-Mittelwerte, 1999 - 2014, Hier: Brustkrebs, 25 - 64 Jahre, weibl. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 53 1,2 Stadt Aachen SMR 1 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen 0,8 Kreis Heinsberg 0,6 Abbildung 20: Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen im Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als Standardized-Mortality-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator), 5-Jahres-Mittelwerte, 1999 - 2014, Hier: Ischämische Herzkrankheiten, 35 - 64 Jahre, insg. 2,4 2 SMR Stadt Aachen 1,6 StR Aachen Kreis Düren 1,2 Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 0,8 0,4 Abbildung 21: Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen im Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als Standardized-Mortality-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator), 5-Jahres-Mittelwerte, 1999 - 2014, Hier: Transportmittelunfälle inner- und außerhalb des Verkehrs, alle Altersgruppen, insg. 54 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.27 Krankenhausfälle nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken GV Definition Daten über stationäre Behandlungen sind wichtige Strukturdaten für die Planung und Gestaltung der Krankenhausversorgung. Sie ermöglichen zudem eine Einschätzung, wie hoch der Anteil der stationären Versorgung am gesamten medizinischen Versorgungssystem ist und ob es im Zeitverlauf zu Veränderungen der stationären Morbidität kommt. Die Krankenhausfälle berechnen sich aus der Anzahl der Patienten, die in ein Krankenhaus aufgenommen, stationär behandelt und im Berichtsjahr entlassen wurden. Im vorliegenden Indikator sind Stundenfälle nicht enthalten. Stundenfälle bezeichnen Patienten, die stationär aufgenommen, aber am gleichen Tag wieder entlassen bzw. verlegt wurden oder verstorben sind. Die Daten werden Teil II der Krankenhausstatistik, Diagnosen, entnommen und sind auf die Wohnbevölkerung bezogen. Zur Vergleichbarkeit der Daten zwischen den Kreises/kreisfreien Städten wird eine indirekte Standardisierung auf die stationäre Behandlungshäufigkeit des Landes vorgenommen (SMR). Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquellen Krankheitsartenstatistik, Teil II - Diagnosen Periodizität jährlich, 31.12. Validität Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser vom 10.4.1990. Alle Krankenhäuser sind berichtspflichtig, d. h. es liegt eine Totalerhebung vor. Nicht enthalten sind Krankenhäuser im Straf-/Maßregelvollzug sowie Polizei- und Bundeswehrkrankenhäuser (sofern sie nicht oder nur im eingeschränkten Umfang für die zivile Bevölkerung tätig sind). Es wird von einer vollständigen Datenerfassung und einer ausreichenden Datenqualität ausgegangen. Kommentar Die Entwicklung der Krankenhausfälle über einen längeren Zeitraum lässt durch den Bezug auf 100 000 der Einwohnerzahl weiblich/männlich und die indirekte Standardisierung an der Behandlungshäufigkeit des Landes einen Vergleich der Kommunen mit dem Bundesland zu. Ein Vergleich der standardisierten Raten zwischen den Bundesländern ist nicht möglich. Änderungen in der Häufigkeit von Krankenhausfällen können nicht zwangsläufig auf eine Veränderung der Morbidität zurückgeführt werden. Der erhöhte Frauenanteil bei der stationären Versorgung kann zum Teil durch die stationären Entbindungen erklärt werden. Mehrfachbehandlungen von Patienten zu derselben Krankheit führen zu Mehrfachzählungen. Die Diagnosenstatistik liegt nach Behandlungs- und Wohnort vor. Der Indikator 3.27 basiert auf dem Wohnortprinzip. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 55 Indikator 3.27 Krankenhausfälle nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 Stationär behandelte Kranke Verwaltungsbezirk Weiblich je 100.000 weibl. Einw. SMR ** 27 644 41 002 36 962 25 527 32 829 23 505,6 26 414,0 28 172,3 26 793,2 25 977,0 0,87 0,98 1,05 1,00 0,98 545 018 24 491,3 2 447 078 27 122,0 Anzahl* Stadt Aachen StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Reg.-Bez. Köln NordrheinWestfalen Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Krankenhausstatistik, Teil II – Diagnosen (Krankenhäuser) 1 männlich insgesamt je 100.000 männl. Einw. SMR ** 23 942 35 489 33 121 23 243 29 134 19 168,5 23 877,9 25 971,3 25 121,3 23 803,3 0,85 0,95 1,04 1,00 0,96 0,92 476 172 22 439,6 1,00 2 136 723 24 896,3 Anzahl* je 100.000 Einw. SMR ** 51 586 76 491 70 083 48 770 61 963 21 271,8 25 173,5 27 087,4 25 969,5 24 907,5 0,85 0,96 1,05 1,00 0,97 0,91 1 021 190 23 489,8 0,92 1,00 4 583 801 26 037,0 1,00 Anzahl* * ohne Stundenfälle, ohne Patienten mit unbekanntem Wohnsitz bzw. Gschlecht ** Standardized Morbidity Ratio: standardisiert an der stationären Behandlungshäufigkeit des Landes ¹ StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Stadt Aachen SMR StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen 0,9 Kreis Heinsberg 0,8 Abbildung 22: Krankenhausfälle im Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als Standardized-Morbidity-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator), 2003 - 2014 56 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.27_01 Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken GVs Definition Die alters- und geschlechtsspezifischen Behandlungsfälle reflektieren die Morbiditätssituation der Bevölkerung und stellen gleichzeitig wichtige Grundlagen für die Planung und Gestaltung der Versorgung in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen dar. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, wie z. B. Sanatorien, Kurkliniken oder -heime und andere Spezialeinrichtungen, die sich auf bestimmte Krankheitsgruppen spezialisiert haben, stellen diagnostische und therapeutische Hilfen der verschiedensten Art im Vorfeld oder im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung bereit, um den Gesundheitszustand der Patientinnen/Patienten zu verbessern. Die Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen berechnen sich aus der Anzahl der Patienten, die in eine Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung aufgenommen, behandelt und im Berichtsjahr entlassen wurden. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Diagnosedaten ist die Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV) in der für das Berichtsjahr gültigen Fassung. Sie gilt in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BstatG). Die Änderungen der KHStatV durch die Verordnung vom 13. August 2001 (BGBl. I) sind, soweit sie die Diagnosedaten der Krankenhauspatientinnen/-patienten betreffen, am 1. Januar 2003 in Kraft getreten. Damit umfasst die Diagnosestatistik erstmals die Daten der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit mehr als 100 Betten, das entspricht 58 % aller Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. Die Darstellung ermöglicht Aussagen über die für Frauen und Männer differenzierte Inanspruchnahme von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen nach Geschlecht sowie nach Kreisen und kreisfreien Städten. Im vorliegenden Indikator sind Stundenfälle nicht enthalten. Stundenfälle bezeichnen Patienten, die stationär aufgenommen, aber am gleichen Tag wieder entlassen bzw. verlegt wurden oder verstorben sind. Die Daten werden Teil II der Krankenhausstatistik, Diagnosen, entnommen und sind auf die Wohnbevölkerung bezogen. Es ist zu beachten, dass. ca. 40 % der Behandlungsfälle in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nicht erfasst sind. Zur Vergleichbarkeit der Daten zwischen den Kreisen/kreisfreien Städten wird eine indirekte Standardisierung auf die stationäre Behandlungshäufigkeit des Landes vorgenommen. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Krankenhausstatistik, Teil II - Diagnosen (Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen) Periodizität jährlich, 31.12. Validität Ab 2003 sind alle Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen über 100 Betten berichtspflichtig, d. h. es liegt keine Totalerhebung vor. Es wird von einer vollständigen Datenerfassung und einer ausreichenden Datenqualität ausgegangen. Kommentar In Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen werden deutlich weniger Patienten behandelt als in Krankenhäusern. Durch die Begrenzung der Erfassung auf Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit 100 und mehr Betten liegen die Behandlungsfälle um 30 - 40 % höher. Die Diagnosestatistik liegt nach Behandlungs- und Wohnort vor. Der vorliegende Indikator basiert auf dem Wohnortprinzip und wurde zusätzlich in den Indikatorensatz aufgenommen. Die Diagnosedaten der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen werden ab dem Berichtsjahr 2003 jährlich erhoben. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 57 Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 Indikator 3.27_01 Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen* weiblich Verwaltungsbezirk männlich je Anzahl** SMR *** 100.000 weibl. Einw. Anzahl** insgesamt je 100.000 männl. Einw. SMR *** Anzahl** je 100.000 Einwohner SMR *** Stadt Aachen StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 1 986 2 945 2 729 2 093 2 524 1 688,7 1 897,2 2 080,0 2 196,8 1 997,2 0,87 0,90 0,98 1,04 0,95 1 340 2 371 2 117 1 836 2 027 1 072,8 1 595,3 1 660,0 1 984,4 1 656,1 0,74 0,90 0,95 1,10 0,94 3 326 5 316 4 846 3 929 4 551 1 371,5 1 749,5 1 873,0 2 092,2 1 829,4 0,81 0,90 0,97 1,07 0,95 Reg.-Bez. Köln 41 367 1 858,9 0,91 31 798 1 498,5 0,88 73 165 1 683,0 0,90 188 319 2 087,2 1,00 148 210 1 726,9 1,00 336 529 1 911,6 1,00 NordrheinWestfalen Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Inform+Techn.(IT.NRW): Krankenhausstatistik, Teil II – Diagnosen (Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen)* * nur Einrichtungen mit mehr als ** 100 Betten Inkl. Stundenfälle, ohne Patienten mit unbekanntem Wohnsitz bzw. Geschlecht *** Standardized Morbidity Ratio: standardisiert an der stationären Behandlungshäufigkeit des Landes ¹ StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 1,1 1 Stadt Aachen SMR 0,9 StR Aachen Kreis Düren 0,8 Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 0,7 0,6 Abbildung 23: Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen im Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als Standardized-Morbidity-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator), 2003 – 2014 58 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.36 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe nach Geschlecht (unter 65 Jahre), Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken GVs Definition Die medizinische Rehabilitation ist ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung. Ihr Ziel ist es, eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung entgegenzuwirken (Vorsorge) oder eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten und Krankheitsbeschwerden zu lindern oder im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung den dabei erzielten Behandlungserfolg zu sichern. Dabei soll auch eine drohende Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abgewendet, beseitigt, gemindert oder ausgeglichen werden, um eine Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Rehabilitative Maßnahmen werden unterteilt in medizinische, berufsfördernde und soziale Rehabilitation zur Teilhabe. Häufige Rehabilitationsmaßnahmen sind z. B. Anschlussheilbehandlungen im Anschluss an eine stationäre Behandlung, Kinderheilbehandlungen und Entwöhnungsbehandlungen. Die medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen werden als stationäre, ambulante oder gemischt stationär/ ambulante Behandlungen in Einrichtungen durchgeführt. Die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) ab 1.10.2005 grundlegend neu strukturiert. Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab dem Zeitpunkt von zwei Bundesträgern sowie Regionalträgern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen. Einer der Bundesträger und gleichzeitig Datenhalter für die Indikatoren zu Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, ein Zusammenschluss der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR). Grundlagen der Statistik der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sind im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) enthalten. Datenhalter Deutsche Rentenversicherung Bund Datenquelle Statistik über abgeschlossene Leistungen zur Teilhabe Periodizität jährlich, 31.12. Validität Es besteht für alle Rehabilitationsleistungen Berichtspflicht, so dass von einer Vollständigkeit der Daten ausgegangen werden kann. Die Qualität der Daten wird durch Qualitätssicherungsprogramme der Deutschen Rentenversicherung Bund gewährleistet. Kommentar Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen sich nur auf Personen im arbeitsfähigen Alter, d. h. die Altersgruppen 15 bis 64 Jahre. Die Angaben der Rehabilitation liegen auf Länder- und kommunaler Ebene nach Wohnort der Rehabilitanden vor. Als Bezugspopulation werden die aktiv versicherten Personen der gesetzlichen Rentenversicherung genommen. Ab dem Jahre 1999 werden zu den aktiv Versicherten auch die geringfügig Verdienenden gezählt. Dadurch ist es zu einem starken Anstieg der Versichertenzahl, insbesondere bei den Frauen gekommen. Dies führt durch die Zunahme der Nenner-Population zu niedrigeren Raten der Rehabilitationsleistungen. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 59 Indikator 3.36 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe nach Geschlecht (unter 65 Jahre), Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 Leistungen zur med. Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe Verwaltungsbezirk Weiblich Anzahl je 100.000 weibl. aktiv Versicherte männlich Anzahl je 100.000 männl. aktiv Versicherte insgesamt Anzahl je 100.000 aktiv Versicherte Stadt Aachen StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg ● ● 1 362 1 001 1 413 ● ● 2 267,8 2 278,8 2 466,6 ● ● 1 529 1 111 1 565 ● ● 2 353,5 2 436,8 2 613,1 ● ● 2 891 2 112 2 978 ● ● 2 312,3 2 359,3 2 541,5 Reg.-Bez. Köln* 20 602 2 000,9 21 440 2 017,2 42 042 2 009,2 Nordrhein-Westfalen 88 972 2 149,0 96 029 2 200,1 185 001 2 175,2 Datenquelle/Copyright: ¹ StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Deutsche Rentenversicherung Bund: Statistik über abgeschlossene Leistungen zur Teilhabe * einschl. der Pat. mit nicht zuordenbarem Wohnsitz im Reg.-Bez.Köln ● Zahlenwert unbekannt je 100.000 aktiv Versicherte 2800 2500 2200 Stadt Aachen StR Aachen (1) 1900 Kreis Düren Kreis Euskirchen 1600 Kreis Heinsberg 1300 1000 Abbildung 24: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe (unter 65 Jahre), Anzahl je 100.000 aktiv Versicherte, 2003 – 2014 60 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.40 Rentenzugänge und -bestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken GVSf Definition Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten Versicherte bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres auf Antrag, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Anzahl der Frühberentungen wird krankheitsspezifisch in der Statistik der Rentenversicherer ausgewiesen. Seit dem 1.1.2001 können wegen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit keine neuen Ansprüche entstehen, sondern nur noch wegen Erwerbsminderung. Der vorliegende Indikator enthält teilweise und voll erwerbsgeminderte Personen. Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die nach vorhergehender Definition außerstande sind, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) ab 1.10.2005 grundlegend neu strukturiert. Durch die Zusammenführung der Rentenversicherung für Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten zur allgemeinen Rentenversicherung gliedert sich die gesetzliche Rentenversicherung in nur noch zwei Versicherungszweige: die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung. Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab 1.10.2005 von zwei Bundesträgern sowie Regionalträgern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen. Bundesträger ist zum einen die sich aus dem Zusammenschluss von Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) ergebende Deutsche Rentenversicherung Bund und zum anderen die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-BahnSee, die aus dem Zusammenschluss der bislang eigenständigen Versicherungsträger Bahnversicherungsanstalt, Bundesknappschaft und Seekasse hervorgegangen ist. Für die Betreuung der Versicherten in der allgemeinen Rentenversicherung sind zudem Regionalträger (ehemalige Landesversicherungsanstalten) zuständig. Mit der neuen Organisation wird die traditionelle Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten in der Rentenversicherung aufgegeben. Im vorliegenden Indikator werden sowohl die Neuzugänge als auch der Bestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zum 31.12. des Berichtsjahres nach Kreisen und kreisfreien Städten und Geschlecht in absoluten Zahlen und je 100 000 der aktiv Versicherten ausgewiesen. Datenhalter Deutsche Rentenversicherung Bund Datenquelle  Statistik über Rentenzugänge  Statistik über Rentenbestand Periodizität jährlich, 31.12. Validität Alle Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden statistisch erfasst. Vollständigkeit und Qualität der Daten werden durch Plausibilitäts- und Qualitätssicherungsprüfungen kontrolliert, so dass von einer guten Datenqualität ausgegangen werden kann. Kommentar Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde zum 1. Januar 2001 das bisherige System der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch ein einheitliches und abgestuftes System einer Erwerbsminderungsrente abgelöst. Ebenfalls sind die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen der Erwerbsminderungsrenten verschärft worden. Die Angaben zu Rentenzugängen und zum Rentenbestand liegen auf Länder- und kommunaler Ebene nach Wohnort des Frührentners vor. Als Bezugspopulation werden die aktiv versicherten Personen der gesetzlichen Rentenversicherung genommen. Ab dem Jahre 1999 werden zu den aktiv Versicherten auch die geringfügig Verdienenden gezählt. Dadurch ist es zu einem starken Anstieg der Versichertenzahl, insbesondere bei den Frauen gekommen. Dies führt durch die Zunahme der Nenner-Population zu niedrigeren Raten der Rentenzugänge und -bestände. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 61 Indikator 3.40 Rentenzugänge und -bestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Verwaltungsbezirk weiblich je 100.000 weibl. aktiv Versicherte Anzahl StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Reg.-Bez. Köln Nordrhein-Westfalen männlich Anzahl insgesamt je 100.000 männl. aktiv Versicherte Anzahl je 100.000 aktiv Versicherte 571 253 229 284 451,6 415,1 513,4 487,8 542 301 237 298 393,0 458,8 514,3 492,5 1 113 554 466 582 421,0 437,7 513,9 490,2 4 526 433,7 4 427 412,7 8 953 423,1 18 294 436,1 18 579 421,8 36 873 428,8 Datenquelle/Copyright: Deutsche Rentenversicherung Bund: Statistik über Rentenzugänge, Statistik über Rentenbestand ¹ seit 2010 StädteRegion Aachen inkl. Stadt Aachen Rentenbestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Verwaltungsbezirk Weiblich Anzahl je 100.000 weibl. aktiv Versicherte männlich Anzahl je 100.000 männl. aktiv Versicherte insgesamt Anzahl je 100.000 aktiv Versicherte StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 5 588 2 675 2 038 2 676 4 419,4 4 388,5 4 569,1 4 596,4 5 532 2 893 2 275 3 258 4 011,6 4 409,5 4 937,1 5 384,9 11 120 5 568 4 313 5 934 4 206,7 4 399,4 4 756,1 4 998,3 Reg.-Bez. Köln 40 605 3 891,1 39 129 3 647,6 79 734 3 767,7 177 219 4 224,6 181 924 4 130,6 359 143 4 176,5 Nordrhein-Westfalen Datenquelle/Copyright: Deutsche Rentenversicherung Bund: Statistik über Rentenzugänge, Statistik über Rentenbestand ¹ seit 2010 StädteRegion Aachen inkl. Stadt Aachen 62 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 63 je 100.000 aktiv Versicherte 600 550 500 450 400 Stadt u. Kreis Aachen* Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 350 Abbildung 25: Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit insgesamt, Anzahl je 100.000 weibl./ männl. aktiv Versicherte, 2003 - 2014, * seit 2010 StädteRegion Aachen inkl Stadt Aachen je 100.000 aktiv Versicherte 5500,0 5000,0 4500,0 Stadt u. Kreis Aachen* Kreis Düren Kreis Euskirchen 4000,0 Kreis Heinsberg 3500,0 3000,0 Abbildung 26: Rentenbestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit insgesamt, Anzahl je 100.000 weibl./ männl. aktiv Versicherte, 2003 - 2014, * seit 2010 StädteRegion Aachen inkl Stadt Aachen 64 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.45 Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken GVf Definition Schwerbehinderung führt zu einer Einschränkung der gesunden Lebenserwartung und der Lebensqualität der Betroffenen. Um das Ausmaß von Schwerbehinderung auf regionaler Ebene zu erkennen, wurde der vorliegende Indikator in den Indikatorensatz aufgenommen. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046, 1047) sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Als Behinderung gilt die Auswirkung einer über sechs Monate andauernden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Unter Behinderung im Sinn des Schwerbehindertengesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung zu verstehen, die auf einem nicht der Regel entsprechenden körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Darunter ist der Zustand zu verstehen, der von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Im vorliegenden Indikator wird die Zahl der zum 31.12. registrierten schwerbehinderten Menschen (Bestandszahlen) im Abstand von zwei Jahren erhoben, die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts nehmen ab dem 01.01.2008 die Kreise und kreisfreien Städte in NRW wahr. Zur Vergleichbarkeit der Angaben wird eine indirekte Altersstandardisierung vorgenommen (SMR). Als Standard gilt die Schwerbehindertenrate des Landes. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquellen Statistik über schwerbehinderte Menschen Periodizität zweijährlich, 31.12. Validität Die Kreise und kreisfreien Städte in NRW führen Übersichten über die schwerbehinderten Menschen nach deren Wohnort. Schwerbehinderte Menschen sind Personen, deren Behinderungsgrad mindestens 50 beträgt und die diesen amtlich haben feststellen lassen, also einen gültigen Ausweis besitzen. Verschiedene Gründe, z. B. Unwissenheit, können dazu führen, dass eine Schwerbehinderung zwar faktisch vorliegt, aber nicht beantragt und somit nicht anerkannt wurde. Bei Bürgern im höheren Lebensalter ist von einer Untererfassung auszugehen. Kommentar Da die Schwerbehindertenrate proportional zum Alter ansteigt, ist zu erwarten, dass Regionen mit einem entsprechenden Altersaufbau mehr schwerbehinderte Menschen ausweisen. Durch die indirekte Altersstandardisierung soll der Altersstruktureffekt ausgeglichen werden. Durch einen Vergleich mit den Schwerbehindertenraten im Landesdurchschnitt ist ersichtlich, in welchem Ausmaß die Schwerbehindertenraten in den Regionen von diesem Durchschnittswert abweichen. Regionale Unterschiede sind insbesondere im Hinblick auf bereitzustellende Versorgungsstrukturen z. B. behindertengerechte und behinderungsspezifische Einrichtungen relevant. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 65 Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2013 Indikator 3.45 Schwerbehinderte Menschen Verwaltungsbezirk weiblich männlich je Anzahl Stadt Aachen 1 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg insgesamt je SMR * 100.000 weibl. Einw. 12.217 9.703,5 16.009 10.265,9 12.443 9.320,2 7.894 8.213,6 10.308 8.006,0 Anzahl 100.000 männl. Einw. je SMR* Anzahl 100.000 Einw. SMR * 1,07 1,06 0,98 0,85 0,85 11.404 18.385 14.685 9.455 12.846 8.300,2 12.185,7 11.008,6 10.048,7 10.192,4 0,91 1,17 1,07 0,95 0,99 23.621 34.394 27.128 17.349 23.154 8.971,2 11.209,9 10.164,0 9.121,4 9.087,5 0,99 1,12 1,03 0,90 0,93 Reg.-Bez. Köln 195.867 8.670,5 0,94 203.717 9.347,5 0,93 399.584 9.002,9 0,93 NordrheinWestfalen 874.345 9.593,1 1,00 897.614 10.261,6 1,00 1.771.959 9.920,5 1,00 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik über schwerbehinderte Menschen * Standardized Morbidity Ratio: standardisiert an der Schwerbehindertenrate des Landes 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 1,1 Stadt Aachen SMR StR Aachen Kreis Düren 1 Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 0,9 0,8 2003 2005 2007 2009 2011 2013 Abbildung 27: Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von 50 und mehr) im Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als StandardizedMorbidity-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator), 2003 – 2013 66 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.45_01 Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KGVf Definition Schwerbehinderung führt zu einer Einschränkung der gesunden Lebenserwartung und der Lebensqualität der Betroffenen. Um das Ausmaß von Schwerbehinderung bei Kindern auf regionaler Ebene zu erkennen, wurde der vorliegende Indikator zusätzlich in den Indikatorensatz aufgenommen. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I. S. 1046, 1047) sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Als Behinderung gilt die Auswirkung einer über sechs Monate andauernden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Unter Behinderung im Sinn des Schwerbehindertengesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung zu verstehen, die auf einem nicht der Regel entsprechenden körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Darunter ist der Zustand zu verstehen, der von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Schwerbehinderung bei Kindern ist häufig durch angeborene Fehlbildungen bedingt. Im vorliegenden Indikator wird die Zahl der schwerbehinderten Kinder (Bestandszahlen) angegeben, die zum 31.12. in den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW registriert sind. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquellen Statistik über schwerbehinderte Menschen Periodizität zweijährlich, 31.12. Validität Die für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Kreise und kreisfreien Städte führen Übersichten über die schwerbehinderten Menschen nach deren Wohnort. Schwerbehinderte Kinder haben einen Behinderungsgrad von mindestens 50 und besitzen einen gültigen Ausweis. Die Anträge werden in der Regel von den Eltern gestellt. Kommentar Regionale Unterschiede sind insbesondere im Hinblick auf bereitzustellende Versorgungsstrukturen z. B. behindertengerechte und behinderungsspezifische Einrichtungen relevant. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 67 Indikator 3.45_01 Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2013 Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren Verwaltungsbezirk Stadt Aachen 1 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Reg.-Bez. Köln Nordrhein-Westfalen weiblich je 100.000 der weiblichen Altersgruppe männlich je 100.000 der männlichen Altersgruppe insgesamt je 100.000 der Altersgruppe 126 222 147 107 170 901,0 1.087,6 872,6 857,4 1.013,1 201 332 235 158 246 1.390,5 1.542,2 1.303,2 1.203,3 1.390,1 327 554 382 265 416 1.149,8 1.321,0 1.095,2 1.034,7 1.206,6 2.920 1.010,6 4.510 1.481,2 7.430 1.252,1 12.049 1.041,6 17.982 1.477,1 30.031 1.264,9 1 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik über schwerbehinderte Menschen StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen je 100.000 der Altersgruppe 1350 1300 1250 Stadt Aachen StR Aachen 1200 Kreis Düren 1150 Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 1100 1050 1000 2003 Abbildung 28: 2005 2007 2009 2011 2013 Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) je 100.000 der Altersgruppe, 2003 - 2013 68 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.45_02 Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken AGVf Definition Schwerbehinderung führt zu einer Einschränkung der gesunden Lebenserwartung und der Lebensqualität der Betroffenen. Um das Ausmaß von Schwerbehinderung bei über 65-Jährigen auf regionaler Ebene zu erkennen, wurde der vorliegende Indikator zusätzlich in den Indikatorensatz aufgenommen. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I, S. 1046, 1047) sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Als Behinderung gilt die Auswirkung einer über sechs Monate andauernden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Unter Behinderung im Sinn des Schwerbehindertengesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung zu verstehen, die auf einem nicht der Regel entsprechenden körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Darunter ist der Zustand zu verstehen, der von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Im vorliegenden Indikator wird die Zahl der schwerbehinderten älteren Bürger (Bestandszahlen) ausgewiesen, die zum 31.12. in den Kreisen und kreisfreien Städten registriert sind. Schwerbehinderung steigt mit dem Alter an und führt zu erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquellen Statistik über schwerbehinderte Menschen Periodizität zweijährlich, 31.12. Validität Die für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Kreise und kreisfreien Städte führen Übersichten über die schwerbehinderten Menschen nach deren Wohnort. Schwerbehinderte ältere Personen haben einen Behinderungsgrad von mindestens 50 und besitzen einen gültigen Ausweis. Verschiedene Gründe, z. B. Unwissenheit oder Schwierigkeiten bei der Antragstellung können dazu führen, dass vor allem bei Bürgern im höheren Lebensalter eine Untererfassung vorliegt. Kommentar Da die Schwerbehindertenrate proportional zum Alter ansteigt, ist zu erwarten, dass Regionen mit einem entsprechenden Altersaufbau mehr schwerbehinderte Menschen ausweisen. Regionale Unterschiede sind insbesondere im Hinblick auf bereitzustellende Versorgungsstrukturen z. B. behindertengerechte und behinderungsspezifische Einrichtungen relevant. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 69 Indikator 3.45_02 Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2013 Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren Verwaltungsbezirk je 100.000 der weiblichen Altersgruppe männlich je 100.000 der männlichen Altersgruppe insgesamt 7.777 9.434 7.099 4.087 5.394 29.083,8 26.494,0 24.032,6 18.935,3 19.468,7 6.689 10.328 7.977 4.724 6.664 32.565,7 37.156,4 33.934,6 27.479,5 30.379,3 14.466 19.762 15.076 8.811 12.058 30.596,4 31.168,4 28.420,6 22.723,4 24.289,9 Reg.-Bez. Köln 110.590 22.599,0 107.619 28.048,8 218.209 24.994,1 Nordrhein-Westfalen 505.290 24.262,1 474.261 30.025,4 979.551 26.747,9 weiblich Stadt Aachen 1 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 1 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik über schwerbehinderte Menschen je 100.000 der Altersgruppe StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 36000 je 100.000 der Altersgruppe 34000 32000 Stadt Aachen 30000 StR Aachen 28000 Kreis Düren 26000 Kreis Euskirchen 24000 Kreis Heinsberg 22000 20000 2003 2005 2007 2009 2011 2013 Abbildung 29: Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht je 100.000 der Altersgruppe, 2003 – 2013 70 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.48_01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken ASV Definition Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird durch die soziale Pflegeversicherung (SGB XI) abgesichert. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI § 14) sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens auszuführen. Zuständig für Leistungen nach dem SGB XI sind die Pflegekassen (Krankenkassen). Stellen Versicherte einen Antrag auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, erfolgt zunächst eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) nach den durch die Pflegebedürftigkeitsrichtlinien konkretisierten gesetzlichen Vorgaben. Das Ergebnis seiner Prüfung teilt der MDK der Pflegekasse in einem Gutachten mit, dessen Inhalt durch die Begutachtungs-Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen vorgeschrieben wird. Dadurch soll eine Begutachtung nach einheitlichen Kriterien sichergestellt werden Der MDK ordnet der Antragstellerin / dem Antragsteller, je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit eine der drei folgenden Pflegestufen zu (SGB XI § 15):  Pflegestufe I = erheblich Pflegebedürftige Personen mit mindestens einmal täglich Hilfebedarf bei mindestens 2 Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.  Pflegestufe II = Schwerpflegebedürftige Personen mit mindestens dreimal täglichem Hilfebedarf zu verschiedenen Tageszeiten bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.  Pflegestufe III = Schwerstpflegebedürftige Personen mit einem täglichen Hilfebedarf rund um die Uhr, auch nachts, bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Darüber hinaus wird in besonders schwerwiegenden Fällen die Pflegestufe III und ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand (Härtefall) festgestellt. Die Entscheidung über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe trifft die Pflegekasse unter maßgeblicher Berücksichtigung des MDKGutachtens. Erstbegutachtungen beziehen sich auf die Neueinstufung (Ersteinstufung) in eine Pflegestufe im Berichtsjahr. Wiederholungsbegutachtungen werden in dem vorliegenden Indikator ausgeschlossen. Datenhalter  Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein  Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe Datenquellen Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen Periodizität jährlich, 31.12. Validität Der MDK führt ein internes Qualitätssicherungsprogramm durch, so dass eine gute Datenqualität vorliegt. Kommentar Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl der durchgeführten Erstbegutachtungen im regionalen Vergleich. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohnerinnen/Einwohner. Es werden alle Erstbegutachtungen gezählt, für die eine der Pflegestufen I - III empfohlen wurde. Nicht im Indikator enthalten sind die als nicht erheblich pflegebedürftig eingestuften Fälle. Während die Pflegestatistik eine Bestandsstatistik darstellt, gibt die Statistik der Pflege-Begutachtungen einen Überblick über die jährlich neu hinzukommenden Pflegebedürftigen (Zugangsstatistik). Deshalb kann der Verlauf der Pflegebedürftigkeit mit Wechsel zwischen den Pflegestufen nicht dokumentiert werden. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 71 Indikator 3.48_01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 Durchgeführte Erstgutachten nach Pflegestufen Verwaltungsbezirk Stufe I insgesamt Stufe II je 100.000 Einw. Stufe III je 100.000 Einw. insgesamt insgesamt je 100.000 Einw. Stadt Aachen 1 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 1 075 1 419 1 351 1 061 1 180 443,3 467,0 522,2 565,0 474,3 257 307 325 287 295 106,0 101,0 125,6 152,8 118,6 50 64 66 32 46 20,6 21,1 25,5 17,0 18,5 Reg.-Bez. Köln 20 031 460,8 5 510 126,7 950 21,9 Nordrhein-Westfalen 91 333 518,8 22 539 128,0 3 408 19,4 Datenquelle/Copyright: MDK Westfalen-Lippe, MDK Nordrhein: Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 100 je 100.000 Einwohner 90 80 70 60 Stadt Aachen StR Aachen Kreis Düren 50 40 Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 30 20 10 Abbildung 30: MDK-Pflegebegutachtungen, durchgeführte Erstgutachten für Pflegestufe III je 100.000 Einwohner, 2003 – 2014 72 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.49 Pflegebedürftige nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken AGSV Definition Der Indikator gibt Auskunft über die Zahl von Pflegebedürftigen nach kreisfreien Städten/Kreisen/Stadtbezirken, nach Geschlecht und je 100.000 der Bevölkerung insgesamt bzw. der weiblichen oder der männlichen Bevölkerung. Als pflegebedürftig gelten alle Personen, die aufgrund der Entscheidung der Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe (einschließlich Härtefälle) haben. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens auszuführen. Solche Tätigkeiten beinhalten die Bereiche der Mobilität, der Ernährung, der Körperpflege oder der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird in drei Stufen unterschieden (s. Indikator 3.48). Zur Vergleichbarkeit der Angaben wird eine indirekte Altersstandardisierung vorgenommen. Als Standard gilt die Rate der Pflegebedürftigen des Landes. Bei den Angaben im Indikator handelt es sich um Bestandsdaten. Der Bezug auf die Wohnbevölkerung erfolgt mit Stichtagsdaten zum 31.12. des Jahres. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquellen  Pflegestatistik  Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Periodizität zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999 Validität Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Die Bestätigung einer Pflegestufe erfolgt durch eine soziale gesetzliche Pflegeversicherung oder eine private Pflegeversicherung auf der Grundlage eines Gutachtens, das durch Ärzte oder Pflegefachpersonal des Medizinischen Dienstes der (gesetzlichen und privaten) Krankenversicherungen (MDK) in der Wohnung bzw. in der Pflegeeinrichtung auf Antrag des möglicherweise Pflegebedürftigen erstellt wird. Die Daten gelten als valide. Kommentar Aufgrund der demographischen Entwicklung ist die Pflegestatistik eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Planung pflegerischer Versorgungsstrukturen. Die Pflegestatistik wurde im Jahre 1999 erstmalig in Deutschland erstellt, die Daten liegen bis zur Kreisebene vor. Im Indikator sind alle Personen mit einer anerkannten Pflegestufe nach dem zuständigen Wohnort des Pflegebedürftigen enthalten. Durch die Reformen der Pflegeversicherung im Sommer 2008 ist der Anreiz, Leistungen der teilstationären Pflege parallel zu Pflegegeld und/oder ambulanten Sachleistungen zu beziehen, deutlich gestiegen. Um Doppelerfassungen in der Summe der Pflegearten und damit eine Überhöhung der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen zu vermeiden, werden ab der Erhebung 2009 die teilstationär durch Heime Versorgten nicht mehr zusätzlich addiert. Ab dem Berichtsjahr 2013 sind in der Summe der Pflegebedürftigen die Personen, die in Heimen versorgt werden und bisher noch keiner Pflegestufe zugeordnet sind enthalten. Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne des § 45a SGB XI ohne Zuerkennung einer Pflegestufe werden in diesem Indikator nicht ausgewiesen und sind in der Gesamtheit der Pflegebedürftigen nicht enthalten. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 73 Pflegebedürftige nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2013 Indikator 3.49 Pflegebedürftige* Verwaltungsbezirk weiblich Anzahl männlich je 100.000 weibl. Einw. SMR** Anzahl insgesamt je 100.000 männl. Einw. SMR** Anzahl je 100.000 Einw. SMR** Stadt Aachen 1 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 5537 8081 7081 4972 6475 4397,8 5182,0 5303,9 5173,3 5029,0 1,10 1,27 1,34 1,27 1,29 2956 4527 4035 2780 3590 2151,5 3000,5 3024,8 2954,6 2848,4 1,03 1,27 1,33 1,24 1,26 8493 12608 11116 7752 10065 3225,6 4109,3 4164,8 4075,7 3950,3 1,07 1,27 1,33 1,25 1,28 Reg.-Bez. Köln 91673 4058,1 1,05 51851 2379,2 1,04 143524 3233,7 1,04 376976 4136,1 1,00 204516 2338,0 1,00 581492 3255,5 1,00 NordrheinWestfalen Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Pflegestatistik * ohne Pflegebedürftige, die noch keiner Pflegestufe zugeordnet sind; ab 2009 Gesamtzahl der Pflegebedürftigen ohne teilstationäre Unterbringung ** Standardized Morbidity Ratio: standardisiert an der Rate der Pflegebedürftigen des Landes 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 1,4 Stadt Aachen 1,3 SMR StR Aachen Kreis Düren 1,2 Kreis Euskirchen 1,1 Kreis Heinsberg 1 0,9 2003 2005 2007 2009 2011 2013 Abbildung 31: Pflegebedürftige im Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als Standardized-Morbidity-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator), 2003 – 2013 74 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.49_01 Pflegebedürftige nach Art der Pflege, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken ASV Definition Der Indikator gibt Auskunft über die Zahl von Pflegebedürftigen nach Art der durchgeführten Pflege (ambulant, vollstationär, Pflegegeldempfänger). Dargestellt werden neben dem Landesergebnis auch die entsprechenden Zahlen für die einzelnen Regionen (Kreise, kreisfreie Städte, Regierungsbezirke). Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohnerinnen/Einwohner Als pflegebedürftig werden alle Personen erfasst, die aufgrund der Entscheidung der Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe (einschließlich Härtefälle) haben. Ambulante Pflegeeinrichtungen sind selbstständige Einrichtungen, die durch Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI zur ambulanten Pflege zugelassen sind und unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihren Wohnungen pflegen und hauswirtschaftlich versorgen. Stationäre Pflegeeinrichtungen sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, die aufgrund eines Versorgungsvertrages nach § 72 SGB XI zugelassen sind und in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden und vollstationär (ganztägig) und/oder teilstationär (tagsüber bzw. nachts) untergebracht und verpflegt werden können. Während in Indikator 3.49 die Pflegebedürftigen nach Geschlecht aufgeführt sind, wird im vorliegenden Indikator eine Untergliederung der Pflegebedürftigen nach der Art der Pflege vorgenommen, wobei ab dem Berichtsjahr 2009 die teilstationär versorgten Pflegebedürftigen nicht mehr aufgeführt werden. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquellen  Pflegestatistik  Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Periodizität zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999 Validität Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden von den Statistischen Landesämtern Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. Eine hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es sich um eine Datenerhebung bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das Ausscheiden oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen ständig verändert. Die Daten gelten als valide. Kommentar In der Kategorie durch ambulante Pflegeeinrichtungen betreut sind Pflegebedürftige enthalten, die ausschließlich durch ambulante Pflegedienste versorgt werden, sowie Pflegebedürftige, die sowohl durch ambulante Pflegedienste als auch durch (Familien-)Angehörige versorgt werden (sog. Kombinationsleistungen). Um Doppelzählungen zu vermeiden, werden Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeld, die bereits bei der ambulanten oder der vollstationären Dauer- bzw. Kurzzeitpflege berücksichtigt sind, bei der Zahl der Pflegegeldempfänger und Pflegegeldempfängerinnen nicht erfasst. Durch die Reformen der Pflegeversicherung im Sommer 2008 ist der Anreiz, Leistungen der teilstationären Pflege parallel zu Pflegegeld und/oder ambulanten Sachleistungen zu beziehen, deutlich angestiegen. Um Doppelerfassungen in der Summe der Pflegearten und damit eine Überhöhung der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen zu vermeiden, werden deshalb ab der Erhebung 2009 die teilstationär durch Heime Versorgten nicht mehr zusätzlich addiert. Ab dem Berichtsjahr 2013 sind in der Summe der Pflegebedürftigen die Personen, die in Heimen versorgt werden und bisher noch keiner Pflegestufe zugeordnet sind enthalten. Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne des § 45a SGB XI ohne Zuerkennung einer Pflegestufe werden in diesem Indikator nicht ausgewiesen und sind in der Gesamtheit der Pflegebedürftigen nicht enthalten. Bei den Angaben im Indikator handelt es sich um Bestandsdaten, der Bezug auf die Wohnbevölkerung erfolgt mit Stichtagsdaten zum 31.12. des Jahres. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 75 Pflegebedürftige nach Art der Pflege, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2013 Indikator 3.49_01 Pflegebedürftige davon: Verwaltungsbezirk Insgesamt* je 100.000 Einwohner in stationären/ durch ambulante teilstationären Pflegeeinrichtungen Pflegeeinrichtungen betreut betreut je 100.000 Einw. Anzahl Anzahl je 100.000 Einw. Pflegegeldempfänger** Anzahl je 100.000 Einw. Stadt Aachen 1 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 8493 12608 11116 7752 10065 3225,6 4109,3 4164,8 4075,7 3950,3 2082 2285 1991 1603 1953 790,7 744,7 746,0 842,8 766,5 2254 2698 2556 2112 2513 856,1 879,4 957,7 1110,4 986,3 4157 7625 6569 4037 5599 1578,8 2485,2 2461,2 2122,5 2197,5 Reg.-Bez. Köln 143524 3233,7 29700 669,2 37052 834,8 76772 1729,7 NordrheinWestfalen 581492 3255,5 131431 735,8 160324 897,6 289737 1622,1 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Pflegestatistik, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes * ohne Pflegebedürftige, die noch keiner Pflegestufe zugeordnet sind ** Pflegebedürftige, die ausschl. Pflegegeld erhalten 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 2600 je 100.000 Einwohner 2400 2200 Stadt Aachen 2000 StR Aachen Kreis Düren 1800 Kreis Euskirchen 1600 Kreis Heinsberg 1400 1200 1000 2003 2005 2007 2009 2011 2013 Abbildung 32: Pflegegeldempfänger (Pflegebedürftige, die ausschl. Pflegegeld erhalten) je 100.000 Einwohner, 2003 – 2013 76 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.49_02 MDK-Pflegebegutachtungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken AGSV Definition Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird durch die soziale Pflegeversicherung (SGB XI) abgesichert. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI § 14) sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens auszuführen. Zuständig für die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz sind die Pflegekassen (Krankenkassen). Für die zu erbringenden Leistungen sind pflegebedürftige Personen gemäß § 15 SGB XI einer der drei folgenden Pflegestufen zuzuordnen:  Pflegestufe I = erheblich Pflegebedürftige  Pflegestufe II = Schwerpflegebedürftige  Pflegestufe III = Schwerstpflegebedürftige. Darüber hinaus wird in besonders schwerwiegenden Fällen die Pflegestufe III und ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand (Härtefall) festgestellt. Stellt ein Versicherter einen Antrag auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, erfolgt zunächst eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) nach den durch die Pflegebedürftigkeitsrichtlinien konkretisierten gesetzlichen Vorgaben. Versicherte können bei der Antragstellung u. a. zwischen Leistungen für ambulante Pflege und Leistungen für vollstationäre Pflege wählen. Die Leistungsart ambulant bezieht sich auf die Pflege im häuslichen Umfeld. Stationäre Leistungen werden von Versicherten beantragt, die in einem Alten- oder Pflegeheim leben (wollen). Das Ergebnis seiner Prüfung teilt der MDK der Pflegekasse in einem Gutachten mit, dessen Inhalt durch die Begutachtungs-Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen vorgeschrieben wird. Das Pflegegutachten konkretisiert und dokumentiert die Feststellungen des Gutachters u. a. zu den Voraussetzungen und zum Beginn der Pflegebedürftigkeit sowie zur empfohlenen Pflegestufe. Die Entscheidung über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und Pflegestufe trifft die Pflegekasse unter maßgeblicher Berücksichtigung des MDK-Gutachtens. Erstbegutachtungen beziehen sich auf die Neueinstufung (Ersteinstufung) in eine Pflegestufe im Berichtsjahr. Wiederholungsbegutachtungen werden in dem vorliegenden Indikator ausgeschlossen. Datenhalter  Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein  Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe Datenquellen  Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen Periodizität jährlich, 31.12. Validität Der MDK führt ein internes Qualitätssicherungsprogramm durch, so dass eine gute Datenqualität vorliegt. Kommentar Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl der durchgeführten Erstbegutachtungen differenziert nach Geschlecht im regionalen Vergleich. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohnerinnen/Einwohner. Es werden alle Erstbegutachtungen gezählt, für die eine der Pflegestufen I - III empfohlen wurde. Nicht im Indikator enthalten sind die als nicht erheblich pflegebedürftig eingestuften Fälle. Während die Pflegestatistik eine Bestandsstatistik darstellt, gibt die Statistik der Pflege-Begutachtungen einen Überblick über die jährlich neu hinzukommenden Pflegebedürftigen (Zugangsstatistik). Der Indikator 3.49_02 weist somit geschlechtsspezifische Inzidenzraten der GKV - Versicherten aus, während der Indikator 3.49 Prävalenzangaben aller Pflichtversicherten, d. h. inklusive der privat Versicherten, enthält. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 77 Indikator 3.49_02 MDK-Pflegebegutachtungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 Durchgeführte Erstgutachten nach Geschlecht* Verwaltungsbezirk Frauen Anzahl Männer je 100.000 weibl. Einw. Anzahl Insgesamt je 100.000 männl. Einw. Anzahl je 100.000 Einw. Stadt Aachen 1 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 827 1 007 970 783 875 703,2 648,7 739,3 821,8 692,4 555 783 772 597 646 444,3 526,8 605,4 645,2 527,8 1 382 1 790 1 742 1 380 1 521 569,9 589,1 673,3 734,8 611,4 Reg.-Bez. Köln 15 190 682,6 11 301 532,6 26 491 609,4 NordrheinWestfalen 67 882 752,4 49 398 575,6 117 280 666,2 Datenquelle/Copyright: MDK Westfalen-Lippe, MDK Nordrhein: Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen * Einstufung in Pflegestufen I-III 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 850 je 100.000 Einwohner 800 750 700 650 Stadt Aachen StR Aachen Kreis Düren 600 550 Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 500 450 400 Abbildung 33: Durchgeführte Erstgutachten des MDK je 100.000 Einwohner, 2003 - 2014 78 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 79 Themenfeld 3: Gesundheitszustand der Bevölkerung II Krankheiten / Krankheitsgruppen 80 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.51 Lebendgeborene nach Geburtsgewicht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KSVf Definition Das Geburtsgewicht der Lebendgeborenen ist ein wichtiger Indikator für den Gesundheitszustand und Ausdruck der pränatalen gesundheitlichen Versorgung und der sozialen Bedingungen. Das Geburtsgewicht stellt einen international üblichen Gesundheitsindikator dar, der vergleichsweise exakt bestimmt wird. Als Lebendgeborene gelten Kinder, bei denen nach der Trennung vom Mutterleib Atmung eingesetzt hat oder irgend ein anderes Lebenszeichen wie Herzschlag, Pulsation der Nabelschnur oder deutliche Bewegung der willkürlichen Muskulatur beobachtet wurden. Das Geburtsgewicht ist das nach der Geburt des Neugeborenen zuerst festgestellte Gewicht. Untergewichtig Lebendgeborene (lowbirthweight infants) haben ein Geburtsgewicht bis 2 499 g, Lebendgeborene mit einem Geburtsgewicht bis 1 499 g haben ein sehr niedriges Geburtsgewicht (very low birthweight). Normales Geburtsgewicht beträgt 2 500 g und mehr. Die Darstellung der Lebendgeborenen nach Geburtsgewicht weist Unterschiede zwischen den kreisfreien Städten und Kreisen und einen deutlichen Zusammenhang zur sozialen Lage auf. Der Indikator eignet sich mit der für Nordrhein-Westfalen erarbeiteten Methode zur Bestimmung soziodemographischer Unterschiede zwischen den Regionen eines Landes (soziodemografische Clusteranalyse). Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquellen Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung Periodizität jährlich, 31.12. (ab 2002) Validität Im vorliegenden Indikator werden die in der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung erhobenen Lebendgeborenen nach dem Wohnort der Mutter erfasst. Die Angaben sind vollständig, nur für einige Lebendgeborene (ca. 2 ‰) fehlt das Geburtsgewicht. Im Indikator sind Kinder mit deutscher und ausländischer Staatsbürgerschaft enthalten. Kommentar Das Geburtsgewicht ist von der Reife eines Neugeborenen zu unterscheiden. Dennoch bedeutet ein erniedrigtes Geburtsgewicht häufig auch eine mangelnde Reife und eine stationäre Aufnahme in einer Kinderklinik, um das Neugeborene zu überwachen und mit entsprechender Unterstützung (Inkubator und andere medizinische Maßnahmen) sein weiteres Gedeihen sicherzustellen. Die Ursachen für untergewichtig Neugeborene sind vielfältig und reichen von sozialen Faktoren (Status der Alleinerziehenden) über das Gesundheitsverhalten (Nikotinabusus, mangelhafte Inanspruchnahme der Schwangerschaftsvorsorge) bis zu gesundheitlichen Faktoren (Infektionen oder andere Erkrankungen der Mutter und des Kindes). Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 81 Indikator 3.51 Lebendgeborene nach Geburtsgewicht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2013 Lebendgeborene Verwaltungsbezirk insg. darunter mit einem Geburtsgewicht: zus. mit Angaben zum Geburtsgewicht Anzahl je 1.000 Lebendgeborene bis 2.499 g bis 1.499 g Anzahl je 1.000 Lebendgeborene ohne Gewichtsangabe Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 2.074 2.410 1.968 1.388 1.931 2.026 2.347 1.925 1.350 1.885 117 169 139 99 141 57,7 72,0 72,2 73,3 74,8 16 41 21 11 32 7,9 17,5 10,9 8,1 17,0 48 63 43 38 46 Reg.-Bez. Köln 37.690 36.142 2.427 67,2 461 12,8 1.548 72,0 1.993 14,2 5.752 Nordrhein-Westfalen 146.417 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung 140.665 10.132 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen je 1.000 Lebendgeborene 25 20 Stadt Aachen 15 StR Aachen Kreis Düren 10 Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 5 0 Abbildung 34: Sehr untergewichtige Lebendgeborene bis 1.499 g Geburtsgewicht je 1.000 Lebendgeborene, 2003 - 2013 82 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.53_01 Säuglingssterbefälle nach Neonatal- und Postneonatalsterblichkeit, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KSV Definition Die Säuglingssterblichkeit wird meist zeitlich und international verglichen und ist ein Indikator für die allgemeine Qualität der Lebensverhältnisse und der medizinischen (insbesondere der geburtshilflichen) Betreuung. Die Säuglingssterblichkeit beinhaltet lebend geborene Kinder, die nachgeburtlich verstorben sind. Totgeborene Kinder sind darin nicht eingeschlossen. Die Säuglingssterblichkeit bezieht sich auf im ersten Lebensjahr Gestorbene je 1000 Lebendgeborene eines Kalenderjahres. Die Frühsterblichkeit (auch frühe Neonatalsterblichkeit) bezeichnet Säuglinge, die zwischen dem Tag der Entbindung (Tag 0) bis zum 6. Lebenstag einschließlich verstorben sind, die späte Neonatalsterblichkeit bezieht sich auf verstorbene Säuglinge im Alter von 7 bis 27 Tagen einschließlich und die Nachsterblichkeit (auch Postneonatalsterblichkeit genannt) beinhaltet verstorbene Säuglinge im Alter von 28 bis 364 Tagen. Im internationalen Vergleich ist der Begriff Neonatalsterblichkeit gebräuchlich, dieser beinhaltet verstorbene Säuglinge im Alter von 0 bis 27 Tagen. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquellen Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung Periodizität jährlich, 31.12. Validität Alle Lebendgeborenen werden ins Geburtenregister eingetragen, so dass eine vollständige Erfassung und eine gute Datenqualität vorliegen. Für verstorbene Lebendgeborene wird eine Todesbescheinigung ausgestellt. Kommentar Die Säuglingssterblichkeit gilt auch im internationalen Vergleich als Indikator für die medizinische und geburtshilfliche Versorgung von Müttern und Säuglingen. Mit der Einführung von Maßnahmen, die die Versorgungsqualität vor und nach der Entbindung verbessert haben (z. B. Einführung des ApgarSchemas bei Neugeborenen, Mutterschutzgesetz, Mutterschaftsrichtlinien, Mutterpass, neonatologische Versorgung), konnte die Säuglingssterblichkeit erheblich gesenkt werden. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 83 Indikator 3.53_01 Säuglingssterbefälle nach Neonatal- und Postneonatalsterblichkeit, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 Gestorbene Säuglinge im Alter von … Verwaltungsbezirk Lebendgeborene insgesamt 0* - 6 Tagen 7 - 27 Tagen (frühe Neonatalsterb.) (späte Neonatalsterb.) je 1.000 Leb.geb. insgesamt je 1.000 Leb.geb. insges. Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 2.273 2 548 2 142 1 466 2 023 3 5 6 2 6 1,3 2,0 2,8 1,4 3,0 1 – – – – 0,4 – – – – Reg.-Bez. Köln 40 159 70 1,7 11 0,3 155 102 361 2,3 77 0,5 NordrheinWestfalen Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung * am Tag der Geburt gestorben "–" genau null 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Gestorbene Säuglinge im Alter von ... Verwaltungsbezirk 28 - 364 Tagen unter 1 Monat (Postneonatalsterb.) (Neonatalsterblichkeit) je 1.000 Leb.geb. insges. unter 1 Jahr je 1.000 Leb.geb. insges. je 1.000 Leb.geb. insges. Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 1 2 1 – 3 0,4 0,8 0,5 – 1,5 4 5 6 2 6 1,8 2,0 2,8 1,4 3,0 5 7 7 2 9 2,2 2,7 3,3 1,4 4,4 Reg.-Bez. Köln 30 0,7 81 2,0 111 2,8 172 1,1 438 2,8 610 3,9 NordrheinWestfalen Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung * am Tag der Geburt gestorben "–" genau null 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 84 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.54 Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr je 1 000 Lebendgeborene, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 3-Jahres-Mittelwerte KSV Definition Die Säuglingssterblichkeit im zeitlichen und internationalen Vergleich ist ein Indikator für die allgemeine Qualität der Lebensverhältnisse und der medizinischen Betreuung. Die Säuglingssterblichkeit bezieht sich auf im ersten Lebensjahr Gestorbene je 1000 Lebendgeborene eines Kalenderjahres. Sie beinhaltet lebend geborene Kinder, die nachgeburtlich verstorben sind. Totgeborene Kinder sind darin nicht eingeschlossen. Aufgrund der geringen Fallzahl der Säuglingssterblichkeit werden für regionale Angaben gleitende Mittelwerte über drei Jahreswerte gebildet. Der gleitende Mittelwert über drei Jahre wird durch den arithmetischen Mittelwert aus den zwei Vorjahreswerten und dem Berichtsjahr gebildet. Die Angaben der Lebendgeborenen und der verstorbenen Säuglinge sind auf den Wohnort bezogen. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquellen Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung Periodizität jährlich, 31.12. Validität Die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung ist auf den Wohnort der Mutter bezogen, nicht auf die entbindende Klinik. Dies ergibt sich über die Meldung des Kindes durch die Eltern beim zuständigen Standesamt gemäß Personenstandsgesetz. Insofern ist die regionale Zuordnung nicht von der Lokalisation der Entbindungsklinik abhängig. Die Angaben werden an den Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) weitergeleitet. Verstorbene Säuglinge werden durch eine Todesbescheinigung erfasst und von den Standesämtern beurkundet. Es ist davon auszugehen, dass die Angaben zu Lebendgeborenen und verstorbenen Säuglingen vollständig und valide sind. Kommentar In die Säuglingssterblichkeit gehen alle Todesfälle von lebend geborenen Kindern ein, auch wenn ein sehr niedriges Geburtsgewicht vorgelegen hat. Um Fehlinterpretationen aufgrund von zeitlichen und regionalen Schwankungen der Zahlenwerte zu vermeiden, werden gleitende 3-Jahres-Mittelwerte gebildet. Die Säuglingssterblichkeit wird in Promille berechnet. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 85 Indikator 3.54 Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr je 1.000 lebend Geborene, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 - 2015, 3-Jahres-Mittelwerte Säuglingssterblichkeit in ‰, gleitendes Mittel 2007 – 2009 2008 – 2010 2009 – 2011 2010 – 2012 2011 – 2013 2012 2014 2013 2015 Stadt Aachen 1 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 4,7 4,3 2,9 3,1 3,3 4,1 4,5 2,3 4,3 2,2 4,5 3,4 3,3 4,5 2,5 3,2 2,8 4,5 4,7 2,6 2,9 2,5 4,4 2,6 3,8 2,0 3,0 3,9 1,4 3,9 2,1 3,3 4,1 1,6 5,1 Reg.-Bez. Köln 3,9 3,7 3,8 3,7 3,5 3,1 3,2 Nordrhein-Westfalen 4,4 4,2 4,1 4,1 4,0 3,8 3,9 Verwaltungsbezirk Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen je 1.000 Lebendgeborene 7 6 5 Stadt Aachen StR Aachen 4 3 Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 2 1 0 Abbildung 35: Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr je 1.000 Lebendgeborene, 3-Jahres-Mittelwerte 2002 - 2015 86 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.54_01 Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr nach Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 3-Jahres-Mittelwert KGSV Definition Die Säuglingssterblichkeit im zeitlichen und internationalen Vergleich ist ein Indikator für die allgemeine Qualität der Lebensverhältnisse und der medizinischen Betreuung. Da sich die Säuglingssterblichkeit bei Mädchen und Knaben unterscheidet, wird in Ergänzung zum Indikator 3.54 die geschlechtsspezifische Säuglingssterblichkeit berechnet. Die Säuglingssterblichkeit bezieht sich auf im ersten Lebensjahr Gestorbene je 1000 Lebendgeborene eines Kalenderjahres. Sie beinhaltet lebend geborene Kinder, die nachgeburtlich verstorben sind. Totgeborene Kinder sind darin nicht eingeschlossen. Aufgrund der geringen Fallzahl der Säuglingssterblichkeit werden für regionale Angaben Mittelwerte über drei Jahreswerte gebildet. Der Mittelwert über drei Jahre wird durch den arithmetischen Mittelwert aus den zwei Vorjahreswerten und dem Berichtsjahr gebildet. Die Angaben der Lebendgeborenen und der verstorbenen Säuglinge sind auf den Wohnort bezogen. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquellen Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung Periodizität jährlich, 31.12. Validität Die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung ist auf den Wohnort der Mutter bezogen, nicht auf die entbindende Klinik. Dies ergibt sich über die Meldung des Kindes durch die Eltern beim zuständigen Standesamt gemäß Personenstandsgesetz. Insofern ist die regionale Zuordnung nicht von der Lokalisation der Entbindungsklinik abhängig. Die Angaben werden an den Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) weitergeleitet. Verstorbene Säuglinge werden durch eine Todesbescheinigung erfasst und von den Standesämtern beurkundet. Es ist davon auszugehen, dass die Angaben zu Lebendgeborenen und verstorbenen Säuglingen vollständig und valide sind. Kommentar In die Säuglingssterblichkeit gehen alle Todesfälle von lebend geborenen Kindern ein, auch wenn ein sehr niedriges Geburtsgewicht vorgelegen hat. Um Fehlinterpretationen aufgrund von zeitlichen und regionalen Schwankungen der Zahlenwerte zu vermeiden, werden 3-Jahres-Mittelwerte gebildet. Die Säuglingssterblichkeit wird in Promille berechnet. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 87 Indikator 3.54_01 Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2012 - 2014, 3-Jahres-Mittelwert Im ersten Lebensjahr Gestorbene Verwaltungsbezirk weiblich Anzahl* männlich je 1.000 weibl. Lebendgeb. Anzahl* insgesamt je 1.000 männl. Lebendgeb. Anzahl* je 1.000 Lebendgeb. Stadt Aachen StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 2 3 4 1 4 1,9 2,8 4,0 0,9 4,2 2 4 4 1 4 2,1 3,1 3,8 1,8 3,7 4 7 8 2 8 2,0 3,0 3,9 1,4 3,9 Reg.-Bez. Köln 55 2,9 66 3,3 121 3,1 256 3,5 318 4,2 574 3,8 Nordrhein-Westfalen Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung weiblich 10 je 1.000 weibl. Lebendgeborene * 3-Jahres-Mittelwert 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 8 6 4 2 0 männlich je 1.000 männl. Lebendgeborene 10 8 6 4 2 0 Stadt Aachen StR Aachen Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Kreis Düren Abbildung 36:Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr nach Geschlecht je 1.000 weibl./ männl. Lebendgeborene, 3-Jahres-Mittelwerte, 2003 – 2014 88 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.57_01 Auffälligkeiten des Entwicklungsstandes bei Einschulungsuntersuchungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KG Definition Entwicklungsstörungen gehören zu den häufigsten Gesundheitsproblemen von Kindern im Einschulungsalter. Zur Untersuchung von Kindern in der Schuleingangsphase muss daher auch die Beurteilung des Entwicklungsstandes in schulrelevanten Teilleistungsbereichen gehören. Bei den Einschulungsuntersuchungen in Nordrhein-Westfalen wird der Entwicklungsstand der Kinder in den meisten Kommunen durch das standardisierte Sozialpädiatrische Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen – SOPESS erfasst. Dieses Screening wurde vom Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit des Landes Nordhein-Westfalen (heute Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen) in Zusammenarbeit mit den Kinder- und Jugendgesundheits-diensten der Gesundheitsämter Nordrhein(1) Westfalens und der Universität Bremen entwickelt . Das Screening ist so angelegt, dass Kinder, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit aus schulärztlicher Sicht medizinisch relevante Entwicklungsauffälligkeiten aufweisen, sicher erkannt werden können. SOPESS differenziert dabei im unteren Drittel des Leistungsbereiches besonders gut, so dass falsch negative Screeningergebnisse möglichst vermieden werden. Auf Grundlage des Screenings und der Erkenntnisse der somatischen Schuleingangsuntersuchung kann der Schularzt dann eine fachgerechte Beratung der Eltern und der Schule durchführen und ggf. die Konsultierung eines niedergelassenen Arztes oder andere Maßnahmen empfehlen bzw. einleiten. Durch SOPESS werden die Merkmalsräume Körperkoordination, Visuomotorik, Visuelles Wahrnehmen und Schlussfolgern sowie Sprachkompetenz und auditive Informationsverarbeitung erfasst. Die Köperkoordination wird durch das seitliche beidbeinige Hin- und Herspringen geprüft. Erfasst werden sowohl ganzkörperliche Bewegungsgeschwindigkeit und Koordination sowie Aspekte von Kraft und Ausdauer. Probleme der Körperkoordination sind häufig mit anderen Entwicklungsstörungen assoziiert. Für den sozial-emotionalen Status und die soziale Integration von Kindern in die Altersgruppe ist die Körperkoordination wichtig. Im Bereich der Visuomotorik werden visuelle und visuomotorische Fähigkeiten geprüft. Grundlage dieser Fähigkeiten sind eine intakte visuelle Perzeptionsfähigkeit und eine adäquate Auge-HandKoordination. Dies wird durch die Aufgaben Figuren ergänzen und Figuren abzeichnen geprüft. Fähigkeiten der Visuomotorik werden für das Erlernen des Schreibens benötigt. Visuelles Wahrnehmen und Schlussfolgern wird mit 15 Bildtafeln erfasst. Die mit dem visuellen Wahrnehmen und Schlussfolgern erfassten Grundfertigkeiten sind eine Voraussetzung für das Lesen von Buchstaben und Zahlen. Der Bereich Sprache wird beim SOPESS mit sprachgebundenen und sprachfreien Untertests erfasst. Die sprachgebundenen Untertests werden nur bei Kinder angewendet, deren Muttersprache Deutsch ist oder, falls die Muttersprache nicht Deutsch ist, sie über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen. Da die Ergebnisse der sprachgebundenen Untertests deutlich mit dem Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund assoziiert sind, dient hier – aus Gründen der Vergleichbarkeit – der sprachfreie Untertest Pseudowörter nachsprechen als Indikator für die Sprachentwicklung von Einschülern. Für die Merkmalsräume von SOPESS werden im Rahmen der Dokumentation der schulärztlichen Untersuchungen objektive Screeningpunktwerte dokumentiert. Die Screeningpunktwerte werden zu Orientierungswerten mit den Ausprägungen auffällig, grenzwertig und unauffällig zusammengefasst. Diese Orientierungswerte wurden bei der Normierung von SOPESS in Feldstudien ermittelt. Als auffällig wurde der Punktwertbereich definiert, den 10% der Kinder des unteren Leistungsbereiches der Normierungsstichprobe maximal erreichten (Prozentrang <=10). Die Grenzen für die Kategorie grenzwertig liegen zwischen dem 10. und 25. Prozentrang. Kinder, die einen Punktwert über dem 25. Prozentrang erzielten, wurden in die Kategorie unauffällig eingestuft. Die Orientierungswerte helfen der Schulärztin/dem Schularzt, den Entwicklungsstand der untersuchten Kinder zu beurteilen und überflüssige und zeitaufwändige Untersuchungen bei screening-unauffälligen Kindern zu vermeiden. Datenhalter Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW) Datenquellen Dokumentation der schulärztlichen Eingangsuntersuchungen Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 89 Periodizität Jährlich, bezogen auf den Einschulungsjahrgang Validität Die Daten werden in den dargestellten Kommunen vollständig, d.h. für alle Einschüler erhoben. Die exakte Einhaltung der Kodierregeln wird in den Kommunen durch jährliche Analysen der Untersuchervariabilität, die vom Landeszentrum erstellt werden, geprüft. Trotz dieser Maßnahmen zur Qualitätssicherung kann bei der Vielzahl der kodierenden Ärzte nicht garantiert werden, dass diese Regeln immer eingehalten werden, so dass Ungenauigkeiten möglich sind. Eine inhaltliche Validität der Screenings ist durch das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein(1) Westfalen in Zusammenarbeit mit der Universität Bremen wissenschaftlich geprüft worden. Kommentar Als Indikator dient hier die Anzahl der Einschüler mit auffälligen Orientierungswerten der einzelnen Merkmalsräume auf kommunaler Ebene. Dargestellt ist also der Anteil der Kinder, die zum Untersuchungszeitpunkt ein auffälliges Testergebnis in Bezug auf ihren Leistungsstand in den einzelnen Entwicklungsbereichen zeigten. Anhand des Indikators kann die Häufigkeit von Auffälligkeiten zwischen den unterschiedlichen Bereichen der Entwicklung von Einschülern analysiert werden. Auch ist ein kommunaler Vergleich möglich. Der Indikator verdeutlicht somit Unterschiede im Bereich der Entwicklung von Einschülern auf kommunaler und auf landesweiter Ebene. (1) Sozialpädiatrisches Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen – SOPESS. Theoretische und statistische Grundlagen zur Testkonstruktion, Normierung und Validierung. Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 2009. 90 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.57_01 Auffälligkeiten des Entwicklungsstandes bei Einschulungsuntersuchungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 Körperkoordination Verwaltungsbezirk Mädchen Untersuchte* Visuomotorik Jungen auffällig in % Untersuchte* Mädchen auffällig in % Untersuchte* Jungen auffällig in % Untersuchte* auffällig in % Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 640 934 1 135 828 997 3,9 2,0 9,5 4,6 5,9 676 1 044 1 254 907 1 109 8,0 2,9 13,6 11,6 10,6 885 1 233 1 135 827 1 009 6,1 7,2 9,1 6,8 10,0 907 1 359 1 254 895 1 127 9,6 12,1 14,0 13,1 12,1 Reg.-Bez. Köln** 15 874 6,6 16 800 10,2 16 421 7,8 17 416 12,6 Nordrhein-Westfalen** 69 260 6,9 72 974 10,6 69 453 7,4 73 376 13,0 Datenquelle/Copyright: Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW): Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule) Visuelle Wahrnehmung Verwaltungsbezirk Mädchen Untersuchte* Sprachkompetenz Jungen auffällig in % Untersuchte* Mädchen auffällig in % Untersuchte* Jungen auffällig in % Untersuchte* auffällig in % Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 906 1 261 1 135 840 1 004 2,6 3,5 7,7 3,0 3,2 949 1 410 1 254 918 1 124 3,4 4,3 11,0 4,1 3,7 887 1 231 1 135 822 1 004 9,1 12,3 13,9 7,5 10,3 941 1 368 1 254 881 1 118 14,9 13,5 16,8 10,7 7,9 Reg.-Bez. Köln** 16 589 5,1 17 649 7,6 14 952 8,6 15 853 11,2 Nordrhein-Westfalen** 69 662 5,8 73 751 8,7 67 237 8,0 71 137 9,8 * ** "•" 1 Untersuchte mit gültigen Werten Summe der meldenden Kreise Zahlenwert unbekannt oder geheimzuhalten StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 91 % weiblich, auffällige Körperkoordination % 25 25 20 20 15 15 10 10 5 5 0 0 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Abbildung 37: % männlich, auffällige Körperkoordination 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Auffällige Körperkoordination bei Schulanfängern nach Geschlecht, in % der untersuchten Kinder, 2007 – 2014 weiblich, auffällige Sprachkompetenz % 20 20 15 15 10 10 5 5 männlich, auffällige Sprachkompetenz 0 0 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Abbildung 38: 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Sprachkompetenz bei Schulanfängern nach Geschlecht in % der untersuchten Kinder, 2007 – 2014 92 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.57_02 Ausgewählte Befunde (Adipositas, Herabsetzung der Sehschärfe) bei Einschulungsuntersuchungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KG Definition Adipositas (Fettleibigkeit) sowie eine Herabsetzung der Sehschärfe sind zwei somatische Befunde, die bei den Einschulungsuntersuchungen relativ häufig diagnostiziert werden. Adipositas Die Häufigkeit von Adipositas hat nicht nur in Europa und den Vereinigten Staaten mittlerweile ein bedenkliches Ausmaß erreicht. Adipositas gilt heute als chronische Erkrankung. Sie kann bereits im Kindesalter zahlreiche Folgekrankheiten, wie z. B. Fettstoffwechselstörungen, Hypertonie, Diabetes mellitus oder orthopädische Erkrankungen nach sich ziehen. Als Adipositas wird hier das Überschreiten der 97. Perzentile der alters- und geschlechtsspezifischen BMI-Referenzwerte für Kinder und Jugendliche nach Kromeyer-Hauschild et al. (2001) bezeichnet. Herabsetzung der Sehschärfe Eine unerkannte und nicht ausreichend behandelte Herabsetzung der Sehschärfe kann das Lernverhalten beeinträchtigen und zu einer falschen Beurteilung der schulischen Leistungsfähigkeit führen. Es ist daher unverzichtbar, die Kinder vor Schulbeginn im Hinblick auf eine ausreichende Sehschärfe zu untersuchen. Der Indikator erfasst Kinder mit Kurz- und mit Weitsichtigkeit (Hyperopie). Die Überprüfung des Sehvermögens erfolgt durch den Fernvisustest mit einem Sehtestgerät. Schielfehler und Farbsinnstörungen sind in diesem Indikator nicht enthalten. Datenhalter Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW) Datenquellen Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Einschulung in die Regelschule) Periodizität jährlich, bezogen auf den Einschulungsjahrgang Validität Dieser Indikator basiert auf Standards, die zwischen den Ländern unterschiedlich sind. Eine Beurteilung der Vollständigkeit kann nicht erfolgen, deshalb wird die Zahl der nach dem jeweiligen Standard untersuchten Kinder als Bezugsgröße angegeben. Für Nordrhein-Westfalen gelten die Standards des Bielefelder Modells. Kommentar Als Definitionskriterien gelten  bei Adipositas: Überschreiten der 97. Perzentile der alters- und geschlechtsabhängigen BMIReferenzwerte. Kromeyer-Hauschild K, Wabitsch M, Kunze D et al. (2001): Perzentile für den Body Mass Index für das Kindes- und Jugendalter unter Heranziehung verschiedener deutscher Stichproben. Monatsschrift Kinderheilkunde 8 (2001) Nr. 149, S. 807-818.  bei einer Herabsetzung der Sehschärfe/Hyperopie: Grenzwerte entsprechend der Jugendärztlichen Definitionen zur Durchführung der schulärztlichen Untersuchungen nach dem "Bielefelder Modell". Jugendärztliche Definitionen. Eine Loseblattsammlung für die schulärztlichen Untersuchungen in Nordrhein-Westfalen. Hrsg. LZG.NRW Das Bielefelder Modell ist ein Verfahren zur Durchführung und Dokumentation der schulärztlichen Untersuchung. Nahezu alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen orientieren sich bei der Einschulungsuntersuchung an diesem Modell. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 93 Ausgewählte Befunde (Adipositas, Herabsetzung der Sehschärfe) bei Einschulungsuntersuchungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 Indikator 3.57_02 Adipositas Mädchen Verwaltungsbezirk herabgesetzte Sehschärfe Jungen Mädchen Jungen Untersuchte* Befunde Untersuchte* Befunde Untersuchte* Befunde Untersuchte* Befunde Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Stadt Aachen 1 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 916 1 307 1 075 838 997 4,0 6,0 4,6 3,8 4,1 971 1 478 1 180 922 1 103 3,2 6,2 3,5 3,0 4,4 921 1 325 1 135 841 1 009 22,6 28,7 16,6 29,7 15,0 975 1 494 1 254 926 1 129 25,7 26,6 15,7 29,7 13,5 Reg.-Bez. Köln** 16 377 4,2 17 441 4,1 16 845 18,5 17 961 18,1 Nordrhein-Westfalen** 70 922 4,4 75 141 4,4 67 597 19,9 71 719 19,3 Datenquelle/Copyright: Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW): Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule) * Untersuchte mit gültigen Werten ** Summe der meldenden Kreise 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen weiblich, herabges. Sehschärfe weiblich, Adipositas 7 40 35 6 Prozent Prozent 30 5 4 25 20 15 3 10 2 5 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Stadt Aachen StR Aachen Stadt Aachen StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Kreis Heinsberg männlich, Adipositas männlich, herabges. Sehschärfe 7 40 35 6 Prozent Prozent 30 5 4 25 20 15 3 10 2 5 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Stadt Aachen StR Aachen Stadt Aachen StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Kreis Heinsberg Abbildung 39: Adipositas(links) und herabgesetzte Sehschärfe (rechts) bei Schulanfängern nach Geschlecht in % der untersuchten Kinder, 2003 - 2014 94 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.59_01 Neuerkrankungen an Masern der 0- bis 14-Jährigen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KGV Definition Die Masernerkrankung gehört zu den hochkontagiösen systemischen Viruserkrankungen, die aerogen übertragen wird. Sie ist nicht durch kausale Therapie behandelbar. Es können Komplikationen wie Mittelohrentzündung, Lungenentzündung (Bronchopneumonie) und schlimmstenfalls Masernenzephalitis auftreten. Letztere tritt bei jedem 1000sten bis 5000sten Erkrankten auf, kann zu einer dauerhaften Schädigung des Gehirns führen und weist eine Letalitätsrate von 20 % bis 30 % auf. Eine seltene, tödlich verlaufende Spätfolge einer Masernerkrankung stellt die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) dar. Diese wird in einem von 10.000-100.000 Fällen beobachtet. Die einzige Möglichkeit der Primärprävention ist die Schutzimpfung. Deutschland gehört noch immer zu den europäischen Ländern, in denen die Masern verbreitet und die Durchimpfungsraten trotz steigender Quoten zum Teil noch unzureichend sind. Seit In-Kraft-Treten des Infektionsschutzgesetzes am 1.1.2001 besteht für Masern eine Meldepflicht. Die bundesweite Inzidenz lag im Jahr 2008 bei 1,1 Erkrankungen/100.000 Einwohnern. Die Masern (ICD-10: B05.-, B05.0 - B05.4, B05.8 und B05.9) sind charakterisiert durch einen mehr als drei Tage anhaltenden, generalisierten Ausschlag (makulopapulös) und Fieber sowie zusätzlich mindestens durch Husten oder Katarrh oder Kopliksche Flecken oder Konjunktivitis. In den Indikator gehen Virusisolierungen und Nukleinsäurenachweise in Zellen des Nasen-Rachen-Raumes, Konjunktiven, Urin oder Blut sowie Antikörpernachweise ein. Masernerkrankungen bei Kindern sind Ausdruck fehlenden oder unzureichenden Impfschutzes. Im vorliegenden Indikator werden Masernerkrankungen bei 0- bis 14-jährigen Kindern erfasst. Datenhalter Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW) Datenquellen Statistik der meldepflichtigen Krankheiten Periodizität jährlich, 31.12. Validität Die Meldecompliance unter Ärzten wird als sehr niedrig angesehen. Es wird davon ausgegangen, dass weniger als 10 % der Fälle erfasst werden. Bei einem Abgleich der Masern-Daten des IfSGMeldesystems mit den Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen einer RKIStudie lag die Sensitivität des Systems nur bei 1 bis 2 Prozent. Die Daten werden aus der Landesdatenbank für Infektionskrankheiten Nordrhein-Westfalen genommen, die identisch mit den Daten des Robert Koch-Instituts sind. Kommentar Die Fallzählung erfolgt nach den vom Robert Koch-Institut festgelegten Referenzdefinitionen, die sowohl das klinische Bild, den labordiagnostischen Nachweis als auch die epidemiologische Bestätigung berücksichtigen. Daten liegen bis zur Kreisebene vor. Im vorliegenden Indikator werden Masernerkrankungen nach dem Wohnort des Kindes ausgewiesen. Als Nennerpopulation wird die durchschnittliche Zahl der Kinder und Jugendlichen der ausgewählten Altersgruppen des Berichtsjahres verwendet. Es handelt sich um einen Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 95 Indikator 3.59_01 Neuerkrankungen an Masern der 0- bis 14-Jährigen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 Neuerkrankungen an Masern der 0- bis 14-Jährigen Verwaltungsbezirk weiblich je 100 000 weibl. Kinder Anzahl StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Reg.-Bez. Köln Nordrhein-Westfalen Datenquelle/Copyright: Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW): Statistik der meldepflichtigen Krankheiten männlich – – – – – – – – insgesamt je 100 000 männl. Kinder Anzahl – – – – – – – – Anzahl je 100 000 Kinder – – – – – – – – 4 1,4 2 0,7 6 1,0 18 1,6 14 1,2 32 1,4 "–" genau Null 1 StädteRegion Aachen inkl. Stadt Aachen je 100.000 0-14-jährige Kinder 25 20 Stadt Aachen 15 StR Aachen Kreis Düren 10 Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 5 0 Abbildung 40: Neuerkrankungen an Masern je 100.000 der 0-14-jährigen Kinder, 2003 – 2014 96 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.62 Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 3-Jahres-Mittelwert GSV Definition Tuberkulose weist eine enge Wechselwirkung mit der sozialen Lage der Bevölkerung auf. Der jährliche Rückgang der Tuberkulose-Inzidenz beträgt in Deutschland über die letzten 10 Jahre eine Neuerkrankung je 100 000 Einwohner. Deutschland weist eine niedrige Inzidenzrate mit weniger als 10 Neuerkrankungen je 100 000 Einwohner auf. Das Risiko von Ausländern, die in Deutschland leben, an Tuberkulose zu erkranken, ist erhöht. Meldepflichtige übertragbare Krankheiten basieren auf dem am 1.1.2001 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz (IfSG). Alle Formen von Tuberkuloseerkrankungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Im Indikator 03.62 werden die Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose regional dargestellt. Die Lungentuberkulose (ICD-10: A15.0 und A15.1) ist charakterisiert durch den Befall des Lungenparenchyms oder des Tracheo-Bronchialbaums. In die Indikatoren gehen alle kulturell- oder mikroskopisch-positiven Fälle von Lungentuberkulose ein. Tuberkulose-Erkrankungen für Deutsche und Ausländer beziehen sich auf den aktuellen Stand der Staatsbürgerschaft. Demzufolge werden die Daten der Bevölkerungsstatistik (durchschnittliche Bevölkerung) als Bezugspopulation herangezogen. Bis zum Jahr 2000 wurden die Neuerkrankungen an offener Lungentuberkulose aus der Tuberkulosestatistik der Statistischen Landesämter bereitgestellt. Tuberkulose-Erkrankungen für Deutsche und Ausländer bezogen sich wie im vorliegenden Indikator auf den aktuellen Stand der Staatsbürgerschaft und basierten auf der Bevölkerungsstatistik. Datenhalter Abteilung für Infektionsepidemiologie des Robert Koch-Instituts Datenquellen Statistik der meldepflichtigen Krankheiten Periodizität jährlich, 31.12., qualitätsgesicherte und verbindliche Zahlen ab 30.06. des Folgejahres Validität Die Vollständigkeit der Meldungen wird durch die Meldedisziplin der Ärzte und weiterer meldepflichtiger Einrichtungen beeinflusst. Einige Erkrankungen lassen sich aufgrund unvollständiger Meldungen Ländern nicht zuordnen. Deshalb kann die Summe der von den 16 Bundesländern gemeldeten Krankheiten von der Gesamtsumme der Erkrankungen der Bundesrepublik Deutschland abweichen. Zur besseren Vergleichbarkeit der Erkrankungshäufigkeiten im Trend und im regionalen Vergleich werden zusätzlich altersstandardisierte Raten berechnet. Kommentar Die Meldungen von Tuberkulose-Erkrankungen erfolgen nach den vom Robert Koch-Institut festgelegten Referenzdefinitionen, die sowohl das klinische Bild, den labordiagnostischen Nachweis als auch den epidemiologischen Zusammenhang berücksichtigen. Daten liegen bis zur Kreisebene vor. Es besteht der Bezug zum Wohnort. Als Nennerpopulation wird die durchschnittliche Bevölkerung des Berichtsjahres, für den Landesindikator getrennt für Deutsche und Ausländer, verwendet. Die Inzidenzraten von Tuberkulose-Erkrankungen wurden auch im bisherigen Indikatorensatz altersstandardisiert. Wegen der geringen Zahl an Neuerkrankungen in den Kreisen werden 3-Jahres-Mittelwerte berechnet. Für den Vergleich von regionalen Angaben zur Tuberkulose-Inzidenz wird die indirekte Standardisierung durchgeführt. Es handelt sich bei beiden Indikatoren um Ergebnisindikatoren. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 97 Indikator 3.62 Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2012 - 2014, 3-Jahres-Mittelwert Bakteriell gesicherte Lungentuberkulose (A15.0 und A15.1) Verwaltungsbezirk weiblich Anzahl 1 je 100.000 weibl. Einw. männlich SMR** Anzahl je 100.000 männl. Einw. insgesamt SMR** Anzahl je 100.000 Einwohner SMR** StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 9 2 2 1 3,3 1,8 2,1 1,1 1,29 0,72 0,85 0,43 15 5 4 4 5,4 3,7 4,7 3,3 1,04 0,72 0,92 0,65 24 7 6 5 4,3 2,7 3,4 2,1 1,13 0,72 0,90 0,57 Reg.-Bez. Köln 60 2,7 1,07 110 5,2 1,02 170 3,9 1,04 228 2,5 1,00 440 5,1 1,00 667 3,8 1,00 NordrheinWestfalen Datenquelle/Copyright: Abteilung für Infektionsepidemiologie des Robert KochInstituts: Statistik der meldepflichtigen Krankheiten 1 ab 2009 StR Aachen inkl. Stadt Aachen ** Standardized Morbidity Ratio: standardisiert an der Tbc-Inzidenz des Landes (s. Kommentar) "•" Zahlenwert unbekannt 1,3 SMR 1,1 0,9 0,7 0,5 St. u. Kr. Aachen ab 2010 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 0,3 Abbildung 41: Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose im Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als Standardized-Morbidity-Ratio SMR, 3-Jahres-Mittelwerte 2001 - 2014 98 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.62_01 Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken GSV Definition Tuberkulose weist eine enge Wechselwirkung mit der sozialen Lage der Bevölkerung auf. Der jährliche Rückgang der Tuberkulose-Inzidenz beträgt in Deutschland über die letzten 10 Jahre eine Neuerkrankung je 100 000 Einwohner. Deutschland weist eine niedrige Inzidenzrate mit weniger als 10 Neuerkrankungen je 100 000 Einwohner auf. Das Risiko von Ausländern, die in Deutschland leben, an Tuberkulose zu erkranken, ist erhöht. Meldepflichtige übertragbare Krankheiten basieren auf dem am 1.1.2001 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz (IfSG). Alle Formen von Tuberkuloseerkrankungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Im vorliegenden Indikator 3.62_01 werden die Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose (ICD-10: A15.0 und A15.1) der Bevölkerung für die Kreise und kreisfreien Städte des Landes Nordrhein-Westfalen für ein Berichtsjahr aufgeführt, während im Indikator 3.62 drei Berichtsjahre zusammengezählt werden und zusätzlich die SMR (indirekte Altersstandardisierung) ausgewiesen wird. Die Lungentuberkulose (ICD-10: A15.0 und A15.1) ist charakterisiert durch den Befall des Lungenparenchyms oder des Tracheo-Bronchialbaums. In die Indikatoren gehen alle kulturell- oder mikroskopisch-positiven Fälle von Lungentuberkulose ein. Tuberkulose-Erkrankungen für Deutsche und Ausländer zusammen beziehen sich auf den aktuellen Stand der Staatsbürgerschaft. Demzufolge werden die Daten der Bevölkerungsstatistik (durchschnittliche Bevölkerung) als Bezugspopulation herangezogen. Bis zum Jahr 2000 wurden die Neuerkrankungen an offener Lungentuberkulose aus der Tuberkulosestatistik der Statistischen Landesämter bereitgestellt. Tuberkulose-Erkrankungen bezogen sich wie im vorliegenden Indikator auf den aktuellen Stand der Staatsbürgerschaft und basierten auf der Bevölkerungsstatistik. Die bakteriell gesicherte Lungentuberkulose (A15.0 und A15.1) ist eine Teilmenge aller Tuberkulose-Erkrankungen. Datenhalter Abteilung für Infektionsepidemiologie des Robert Koch-Instituts Datenquellen Statistik der meldepflichtigen Krankheiten Periodizität jährlich, 31.12., qualitätsgesicherte und verbindliche Zahlen ab 30.06. des Folgejahres Validität Die Vollständigkeit der Meldungen wird durch die Meldedisziplin der Ärzte und weiterer meldepflichtiger Einrichtungen beeinflusst. Einige Erkrankungen lassen sich aufgrund unvollständiger Meldungen Ländern nicht zuordnen. Deshalb kann die Summe der von den 16 Bundesländern gemeldeten Krankheiten von der Gesamtsumme der Erkrankungen der Bundesrepublik Deutschland abweichen. Kommentar Die Meldungen von Tuberkulose-Erkrankungen erfolgen nach den vom Robert Koch-Institut festgelegten Referenzdefinitionen, die sowohl das klinische Bild, den labordiagnostischen Nachweis als auch den epidemiologischen Zusammenhang berücksichtigen. Daten liegen bis zur Kreisebene vor. Es besteht der Bezug zum Wohnort. Als Nennerpopulation wird die durchschnittliche Bevölkerung des Berichtsjahres verwendet. Es handelt sich bei dem Indikator um einen Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 99 Indikator 3.62_01 Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 Bakteriell gesicherte Lungentuberkulose (A 15.0 und A 15.1) Verwaltungsbezirk weiblich Anzahl männlich je 100.000 Anzahl weibl. Einw. insgesamt je 100.000 männl. Einw. Anzahl je 100.000 Einwohner StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 5 4 2 – 1,8 3,0 2,1 – 17 5 8 2 6,2 3,9 8,6 1,6 22 9 10 2 4,0 3,5 5,3 0,8 Reg.-Bez. Köln 64 2,9 110 5,2 174 4,0 246 2,7 439 5,1 685 3,9 NordrheinWestfalen Datenquelle/Copyright: Abteilung für Infektionsepidemiologie des Robert Koch-Instituts: Statistik der meldepflichtigen Krankheiten 1 * ab 2009 StR Aachen inkl. Stadt Aachen vorläufige Zahlen je 100.000 Einwohner 8 6 St. u. Kr. Aachen ab 2010 StR Aachen Kreis Düren 4 2 Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 0 Abbildung 42: Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose je 100.000 Einwohner, 2003- 2014 100 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.87_01 Einweisungen nach dem PsychKG und Betreuungsgesetz, nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen, im Zeitvergleich GVP Definition In jedem Bundesland gibt es ein Gesetz, das die Unterbringung von psychisch Kranken ermöglicht, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, weil sie sich selbst oder bedeutende Rechtsgüter anderer in erheblichem Maße gegenwärtig gefährden (PsychKG: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke). Vorgesehene Maßnahmen sind vorsorgende Hilfe zur Vermeidung einer Unterbringung und rechtzeitige ärztliche Behandlung einer Störung oder beginnenden Krankheit, nachsorgende Hilfe nach Abschluss stationärer Behandlung in Gestalt individueller Beratung und Betreuung, Auflagen und Weisungen des Gesundheitsamtes. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind Zwangsmaßnahmen, die nicht der Heilung von psychischer Krankheit oder Sucht, sondern allein zur Abwendung einer Gefahr für Leib oder Leben der einzuweisenden Person oder seiner Um-gebung dienen. Die Unterbringung wird von den Ordnungsbehörden beantragt, wobei das ärztliche Gutachten in der Regel durch Klinikärztinnen und -ärzte oder niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ausgestellt wird. Mit dem 1992 in Kraft getretenen Betreuungsrecht (§§1896 ff. BGB) wurde das alte zweistufige System von Pflegschaft und Vormundschaft durch das einheitliche Rechtsinstitut der Betreuung ersetzt. Gleichzeitig beinhaltet auch das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ein einheitliches Verfahrensrecht für die zivilrechtliche Unterbringung (nach dem Betreuungsgesetz) und die öffentlich-rechtliche Unterbringung (nach den Unterbringungsgesetzen der Länder). Bei der rechtlichen Betreuung nach dem Betreuungsgesetz geht es im Kern um die Unterstützung und Interessenwahrnehmung eines Menschen in den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen. Leitbild ist dabei die persönliche Betreuung, die sich am Wohl der betreuten Person orientiert. Die gerichtlich bestellte Betreuerin bzw. der gerichtlich bestellte Betreuer hat die Wünsche der betroffenen Person zu respektieren (Betreuung). Im Indikator 3.87 werden die Unterbringungsanträge nach den Unterbringungsgesetzen der Länder (hier PsychKG NRW) bzw. die Unterbringungen nach dem Betreuungsgesetz nach Alter und Geschlecht in Absolutzahlen und als Rate je 100 000 der durchschnittlichen Bevölkerung im Zeitvergleich bzw. für die meldenden Kreise und kreisfreien Städte (Indikator 3.87_01) ausgewiesen. Daten zur Unterbringung nach dem PsychKG und Betreuungsgesetz werden in den Gesundheitsämtern, Ordnungsämtern oder Betreuungsstellen der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erfasst. Die Anzahl und Rate der Unterbringungsanträge nach den Unterbringungsgesetzten der Länder spiegelt das Versorgungsgeschehen wider. Der ab 2014 ausgewiesene Anteil an Personen mit Meldeadresse außerhalb des meldenden Verwaltungsbezirks zeigt, dass in einigen Kreisen und kreisfreien Städten ein erheblicher Anteil der untergebrachten Personen nicht in dem Kreis/der kreisfreien Stadt gemeldet ist in der es zu einer Zwangseinweisung kommt. Die Rate der Unterbringungsanträge eines Kreises/einer kreisfreien Stadt wird auf die durchschnittliche Bevölkerungsgröße des meldenden Kreises/der kreisfreien Stadt bezogen. Datenhalter Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW), Landschaftsverband Rheinland (ab 2003), Landschaftsverband WestfalenLippe (ab 2003) Datenquellen Dokumentation zu den Unterbringungsgesetzen der Länder (PsychKG) und zum Betreuungsgesetz Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Seit dem Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes (Betreuung) im Jahr 1992 ist das Verfahren bei zivilrechtlichen Unterbringungen (nach dem Betreuungsrecht) und öffentlich-rechtlichen Unterbringungen (nach Unterbringungsgesetz des Landes bzw. PsychKG) bundesweit einheitlich geregelt. Ein Landesgesetz in Nordrhein-Westfalen regelt das Unterbringungsverfahren. Die zuständigen Amtsgerichte melden in Zusammenarbeit mit den örtlichen Ordnungsbehörden und den Gesundheitsämtern den jeweiligen Justizministerien der Länder die Fallübersichten über die Unterbringung nach dem PsychKG. Die Zahlen sind nur auf Amtsgerichtsbezirksebene verfügbar, diese decken sich aber nicht immer mit den Grenzen der Gebietskörperschaften. In den Angaben können auch Fälle enthalten sein, die nicht zu einer Unterbringung geführt haben. Die Daten sind nicht vollständig und nur begrenzt aussagefähig. Es gehen nur die Angaben der Kommunen in diesen Indikator ein, die die Daten entsprechend den Vorgaben geliefert haben. Kommentar Voraussetzung für die Einrichtung einer Betreuung ist nach § 1896 BGB, dass ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Das Psychischkrankengesetz sieht einen Katalog staatlicher Maßnahmen vor, solche Kranke notfalls zur Therapie zu zwingen (Unterbringung nach PsychKG). Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 101 Indikator 3.87_01 Einweisungen nach dem PsychKG¹, nach Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 Unterbringungen nach dem PsychKG Verwaltungsbezirk davon: insgesamt weiblich Anzahl* Stadt Aachen StR Aachen² Kreis Düren³ Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Reg.-Bez. Köln Nordrhein-Westfalen je 100.000 Einwohner** Anzahl je 100.000 weibl. Einw**. männlich Melde-*** adresse außerhalb je 100.000 männl. Einw.** Anzahl 577 297 605 249 • 237,9 97,7 250,7 132,6 • 257 130 277 103 • 218,5 83,7 226,4 108,1 • 320 166 328 145 • 256,2 111,7 275,7 156,7 • 31,7 8,8 35,4 52,6 • 6 531 160,0 2 802 134,1 3 698 185,7 23,2 24 051 139,1 10 564 119,2 13 389 158,9 18,2 Datenquelle/Copyright: Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen: Dok. zum PsychKG, Dok. zum Betreuungsgesetz 1 Gesetz über Hilfen u.Schutzmaßnahmen bei psych. Krankheiten 2 Städteregion Aachen ohne Stadt Aachen "•" Zahlenwert unbekannt 3 Kreis Düren ohne Stadt Nörvenich und Inden "–" nichts vorhanden (genau null) * einschl. Patienten mit unbekanntem Geschlecht ** bezogen auf die Bevölkerung der meldenden Kreise und kreisfreien Städte *** Personen mit Meldeadresse außerhalb der Kreise und kreisfreien Städte 300 je 100.000 Einwohner ** 250 200 Stadt Aachen StR Aachen (2) 150 Kreis Düren (3) Kreis Euskirchen 100 in % Kreis Heinsberg 50 0 Abbildung 43: Einweisungen nach dem PsychKG je 100.000 Einwohner, 2003 – 2014, Städteregion Aachen ohne Stadt Aachen, Kreis Düren ohne Stadt Nörvenich und Inden 102 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.89 Gestorbene infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 3Jahres-Mittelwert GP Definition Der Indikator 3.89 enthält die gemittelten absoluten Todesfälle, die auf die jeweilige durchschnittliche Wohnbevölkerung bezogenen geschlechtsspezifischen Mortalitätsraten und die auf die Gesamtsuizidrate des Landes normierten Mortalitätsziffern (SMR) infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) als 3-Jahres-Mittelwert für die Kreise und kreisfreien Städte des Landes NordrheinWestfalen. Grundlage für die Tabelle bildet die amtliche Todesursachenstatistik. Die Anzahl der jugendlichen Selbstmorde ist in Großstädten doppelt so hoch wie auf dem Land. Die Zahl der Suizide in ländlichen Gebieten mit hoher Drogenkriminalität liegt 50 % über dem Durchschnitt. Aufschlussreich ist, dass die Rate der Suizidversuche bei Mädchen dreimal höher ist als bei Jungen. Dagegen führen jedoch bei Jungen die Suizidversuche dreimal öfter zum Tode als beim weiblichen Geschlecht. Ein Anstieg von Suizidsterbefällen wird in höherem Lebensalter beobachtet. Regionalisierte geschlechtsspezifische Sterbeziffern infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) machen diese besondere Form geschlechtsspezifischer Sterblichkeit und ihren Anteil an der Gesamtsterblichkeit deutlich und lassen die Unterschiede im Vergleich der Zahlen Gestorbener nach Geschlecht durch die entsprechenden Häufigkeiten je 100 000 Einwohner zwischen den Verwaltungseinheiten des Bundeslandes deutlich werden. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquellen Todesursachenstatistik Periodizität jährlich, 31.12. Validität Für die Registrierung der Sterbefälle ist die letzte Wohngemeinde, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung des Gestorbenen maßgebend. Die Zahlen werden der Bevölkerungsstatistik und der Todesursachenstatistik der Länder entnommen. Die Validität setzt die Weiterleitung der Todesbescheinigungen an das zuständige Einwohnermeldeamt voraus, so dass Verstorbene in die Statistik der Kommunen und des Bundeslandes eingehen, wo sie mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet waren. Die Kodierung der Todesbescheinigungen erfolgt in den Statistischen Landesämtern. Daten über die Suizidsterbefälle gelten als relativ zuverlässig. Kommentar Die im Indikator ausgewiesenen vorsätzlichen Selbstbeschädigungen enthalten per Definition keine Suizidfälle der unter 10-Jährigen. Regionalisierte Suizidraten bilden den Grundstock einer kommunalen Berichterstattung über Suizidfälle. Für die Berechnung von Raten als Mehrjahresmittelwert (z. B. drei Jahre) sind die Verfahren der Mittelwertbildung mit der Methode der gleitenden Durchschnitte kombinierbar. Neben der Berechnung je 100 000 Einwohner wird die indirekte Altersstandardisierung (SMR) als Methode zur Vergleichsrate verwendet. Der Landesdurchschnitt liegt bei der SMR bei 1,00, die Kreise können diese Werte über- oder unterschreiten. Es handelt sich um einen Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 103 Indikator 3.89 Gestorbene infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2012 - 2014, 3-Jahres-Mittelwert Gestorbene infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (X60 - X84) weiblich männlich insgesamt Verwaltungsbezirk Anzahl* je 100.000 weib. Einw. Stadt Aachen 1 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 10 6 4 2 4 8,2 3,9 3,3 1,7 3,4 Reg.-Bez. Köln 117 5,3 NordrheinWestfalen 476 5,3 SMR** Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Todesursachenstatistik Anzahl*  1,64 0,73 0,62 0,33 0,65  1,02  1,00 je 100.000 SMR** männ. Einw. 17 20 17 17 14 13,8 13,5 13,6 18,8 11,5 321 15,2 1 267 14,8 Anzahl*  0,98 0,91 0,92 1,26 0,78  1,04  1,00 je 100.000 Einw. 27 26 22 19 18 11,1 8,6 8,4 10,1 7,4 438 10,1 1 743 9,9 SMR**  1,17 0,86 0,85 1,01 0,75  1,03  1,00 * 3-Jahres-Mittelwert ** Standardized Mortality Ratio: standardisiert an der Suizidrate des Landes 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 1,4 1,2 SMR Stadt Aachen 1 StR Aachen Kreis Düren 0,8 Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 0,6 0,4 Abbildung 44: Gestorbene infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) im Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als StandardizedMortality-Ratio - SMR, 3-Jahres-Mittelwert 2001 - 2014 104 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.111_01 Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen und Vergiftungen bei Kindern unter 15 Jahren nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KG Definition Die alters- und geschlechtsspezifischen stationären Behandlungsraten infolge von Verbrennungen und Vergiftungen reflektieren die Morbiditätssituation der unter 15-jährigen Bevölkerung. Schwere Verbrennungen und Vergiftungen bei Kindern sollten kleinräumig analysiert werden, weil sie prinzipiell durch präventive Maßnahmen ausgeschlossen werden können, und weil sie bei sozial ungünstigen Verhältnissen häufiger auftreten. Nach der geltenden Klassifikation der Krankheiten zählen zu Verbrennungen und Verätzungen (T20 – T32) und Vergiftungen (T36 – T65) Verletzungen verschiedenen Grades und Umfanges der Körperoberfläche und Vergiftungen durch Medikamente, Betäubungsmittel, Chemikalien, Rauchvergiftungen und Nahrungsmittel. Bei stationären Behandlungen wird die Hauptdiagnose von den behandelnden Ärzten bei der stationären Entlassung kodiert. Der Indikator weist die Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen und Vergiftungen insgesamt und nach Geschlecht mit Bezug auf die Wohnbevölkerung der Altersgruppe und des Berichtsjahres aus, leichtere ambulant behandelte Verletzungen sind somit in dem Indikator nicht enthalten. Stundenfälle sind nicht enthalten. Stundenfälle bezeichnen Patienten, die stationär aufgenommen, aber am gleichen Tag wieder entlassen bzw. verlegt wurden oder verstorben sind. Die Krankenhausfälle berechnen sich aus der Anzahl der Patienten, die in ein Krankenhaus aufgenommen, stationär behandelt und im Berichtsjahr mit einer der erwähnten Diagnosen entlassen wurden. Als Bezugspopulation wird die durchschnittliche Bevölkerung verwendet. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquellen Krankenhausstatistik, Teil II, Diagnosen Periodizität jährlich, 31.12. Validität Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser vom 10.4.1990. Alle Krankenhäuser sind berichtspflichtig, d. h. es liegt eine Totalerhebung vor. Nicht enthalten sind Krankenhäuser im Straf-/Maßregelvollzug sowie Polizei- und Bundeswehrkrankenhäuser (sofern sie nicht oder nur im eingeschränkten Umfang für die zivile Bevölkerung tätig sind). Es wird von einer vollständigen Datenerfassung und einer ausreichenden Datenqualität ausgegangen. Kommentar Daten über die Inzidenz von Verbrennungen und Vergiftungen sind derzeit nicht verfügbar. Es werden hier stattdessen die Krankenhausfälle berichtet. Die Diagnosestatistik liegt nach Behandlungs- und Wohnort vor. Für den vorliegenden Indikator werden die stationären Behandlungsfälle nach Wohnort zu Grunde gelegt. Leichte Verbrennungen und Vergiftungen werden ambulant behandelt, so dass die Morbidität wesentlich höher ist. Es handelt sich um einen Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 105 Indikator 3.111_01 Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen und Vergiftungen bei Kindern unter 15 Jahren nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken*, 2014 Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen (T20 - T32) und Vergiftungen (T36 - T65) bei Kindern unter 15 Jahren Verwaltungsbezirk weiblich Anzahl** männlich je 100.000 weibl. Einw. <15 J. Anzahl** insgesamt je 100.000 männl. Einw. <15 J. Anzahl** je 100.000 Einw. <15 J. Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 19 16 19 9 17 139,1 79,4 113,3 72,7 102,9 22 24 24 9 21 155,7 112,1 133,9 69,4 120,3 41 40 43 18 38 147,6 96,2 123,9 71,0 111,8 Reg.-Bez. Köln 303 105,8 301 99,3 604 102,4 1 303 113,6 1 352 111,7 2 655 112,6 NordrheinWestfalen Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Krankenhausstatistik, Teil II - Diagnosen (Krankenhäuser) * Wohnbevölkerung ** inkl. Stundenfälle, ohne Patienten mit 1 unbekanntem Wohnsitz bzw. Geschlecht StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen je 100.000 0-14-jährige Kinder 180 160 140 Stadt Aachen StR Aachen 120 Kreis Düren Kreis Euskirchen 100 Kreis Heinsberg 80 60 Abbildung 45: Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen und Vergiftungen bei Kindern unter 15 Jahren je 100.000 der Altersgruppe, 2003 - 2014 106 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.118 Im Straßenverkehr verunglückte Personen nach Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken G Definition Aus den Straßenverkehrsberichten geht hervor, dass in dicht besiedelten Gebieten mehr Personen im Straßenverkehr verunglücken, jedoch in Großstädten weniger tödliche Verkehrsunfälle registriert werden. Die Zahl verletzter und getöteter Personen infolge von Straßenverkehrsunfällen unterscheidet sich sowohl zwischen Kreisen, kreisfreien Städten, Stadtbezirken als auch zwischen Bundesländern. Betrachtet man das Unfallgeschehen nach Regionen, so fallen vor allem die Ballungszentren und jene Regionen entlang von Hauptverkehrsrouten durch hohe Unfallzahlen auf. Bezieht man die Zahl der Unfälle auf die Einwohner, so zeigt sich auch hier, dass die Ballungszentren - vor allem aufgrund der hohen Verkehrsdichte - erhöhte Unfallraten aufweisen. Im Gegensatz dazu ist die auf Einwohner bezogene Getötetenrate in den Städten niedrig. Hier konzentrieren sich die hohen Werte auf die höheren Fahrgeschwindigkeiten auf den Außerortstraßen (Fernstraßen, Autobahnen). Um Gebiete mit unterschiedlichen Einwohnerzahlen in Bezug auf die Anzahl von Unfallverletzten und –getöteten nach Geschlecht vergleichen zu können, werden die Unfallzahlen im vorliegenden Indikator für beide Geschlechter auf jeweils 100.000 weibliche bzw. männliche Einwohner bezogen. Der Bezug auf die Wohnbevölkerung ist ungenau, da die Straßenverkehrsunfälle nach dem Ereignisort des Unfalls registriert werden. Entsprechend der Straßenverkehrsunfallstatistik sind im Straßenverkehr verunglückte Personen verletzte und getötete Personen, die bei Unfällen im Fahrverkehr (inkl. Eisenbahn), auf öffentlichen Wegen und Plätzen Körperschäden erlitten haben, unabhängig von der Höhe des Sachschadens. Unfälle, die Fußgänger allein betreffen (z. B. Sturz), und Unfälle, die sich auf Privatgrundstücken ereignen, werden nicht als Straßenverkehrsunfälle erfasst. Personen, die innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen sterben, rechnen nicht zu den verletzten, sondern zu den getöteten Personen. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquellen Statistik der Straßenverkehrsunfälle Periodizität jährlich, 31.12. Validität Die Daten der Straßenverkehrsunfälle zu tödlichen Unfällen gelten als valide, wohingegen die Datenqualität hinsichtlich der Verletzten je nach Schwere und Verkehrsbeteiligung etc. schwankt. Kommentar Die Straßenverkehrsunfallstatistik der verunglückten Personen (verunglückte Beteiligte sowie Mitfahrer) ist nach dem Ereignisprinzip (Unfallort) einem Land oder Kreis zugeordnet. Trotzdem ist hier zu Vergleichszwecken ein Bezug auf die Wohnbevölkerung vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass Unfälle bei Fußgängern und in eingeschränktem Umfang bei Fahrradfahrern häufiger am Wohnort passieren, dagegen sollten die Raten bei Berufspendlern in den Stadtstaaten/Städten systematisch gegenüber dem Umland erhöht sein. Bei der Darstellung und Interpretation ist dies zu berücksichtigen. Der Indikator zählt zu den Ergebnisindikatoren. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 107 Indikator 3.118 Im Straßenverkehr verunglückte Personen nach Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 Im Straßenverkehr verunglückte Personen Verwaltungsbezirk weiblich Anzahl Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Reg.-Bez. Köln NordrheinWestfalen je 100.000 weibl. Einw. männlich Anzahl je 100.000 männl. Einw. Dar.: tödlich insgesamt* Anzahl je 100.000 Einw. weibl. männl. Anzahl 674 567 585 401 564 573,1 365,3 445,9 420,9 446,3 775 683 737 568 630 620,5 459,5 577,9 613,9 514,7 1 449 1 250 1 322 969 1 196 597,5 411,4 511,0 516,0 480,8 1 2 1 3 1 1 5 6 14 6 9 559 429,5 11 895 560,6 21 463 493,7 28 81 34 826 386,0 42 628 496,7 77 469 440,0 129 393 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik der Straßenverkehrsunfälle * einschl. Personen unbek. Geschlechts 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen "–" nichts vorhanden (genau null) 700 je 100.000 Einwohner 650 600 Stadt Aachen 550 StR Aachen Kreis Düren 500 Kreis Euskirchen 450 Kreis Heinsberg 400 350 Abbildung 46: Im Straßenverkehr verunglückte Personen je 100.000 Einwohner, 2003 - 2014 108 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 109 Themenfeld 4: Gesundheitsrelevante Verhaltensweisen 110 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 4.01_02 Rauchverhalten nach Alter und Geschlecht, Mikrozensus, NordrheinWestfalen GKA Definition Das Rauchen von Tabakwaren – am häufigsten werden Zigaretten geraucht – gilt als das Risikoverhalten mit den deutlichsten Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung: Kein anderes Verhalten hat einen vergleichbar starken Einfluss auf die Gesamtsterblichkeit. Rauchen fördert die Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen (u. a. Herzinfarkt, Schlaganfall) und von Krankheiten der Atmungsorgane (insbesondere Lungenkrebs und chronische Lungenerkrankungen). Nach dem Mikrozensusgesetz 2005 vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350) findet alle vier Jahre eine Zusatzerhebung Gesundheitszustand der Bevölkerung zum Mikrozensus statt. Sie liefert u. a. Informationen über Rauchgewohnheiten. Das Rauchverhalten ist geschlechts-, und altersabhängig. Unter regelmäßigem Rauchen wird tägliches Rauchen verstanden, auch wenn es sich nur um geringe Tabakmengen handelt. Im Indikator 4.1_01 wird der Anteil der regelmäßigen und gelegentlichen Raucher und der Nichtraucher in Prozent ausgewiesen. Der Indikator 4.1 bezieht sich auf den Bundesgesundheitssurvey und der Zusatzstichprobe NRW. Die Methodik der Befragung ist vergleichbar. Die Zahl der Befragten resultiert aus einer Hochrechnung der 1 %-Stichprobe auf die Bevölkerung des Landes NordrheinWestfalen. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquellen Mikrozensus, Zusatzerhebung Gesundheit Periodizität ab 2005 vierjährlich Validität Da die Fragen zum Rauchverhalten für Kinder und Jugendliche stellvertretend vom Haushaltsvorstand beantwortet werden, sind teilweise ungenaue Angaben möglich. Das betrifft im besonderen Maße die Angaben der 15- bis 19-Jährigen. Kommentar Der Indikator zum Rauchverhalten der Bevölkerung wird als Länderindikator geführt Der Indikator zählt zur Gruppe der Gesundheitsdeterminanten. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 111 Rauchverhalten der Bevölkerung*, Mikrozensus, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2013 Indikator 4.01_02 Verwaltungsbezirk Nichtraucher Raucher Anteil der Raucher, die täglich mehr als 20 Zigaretten rauchen** Anteil der Befragten in % mit Angaben zum Rauchverhalten*** Stadt Aachen 1 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 79,2 74,6 70,0 75,9 73,9 20,8 25,4 30,0 24,1 26,1 3,8 9,9 8,6 9,9 10,7 Reg.-Bez. Köln 74,8 25,2 10,6 Nordrhein-Westfalen 74,1 25,9 12,4 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Mikrozensus, Zusatzerhebung * 15 Jahre u. älter ** Aussagewert eingeschränkt, da der Wert Fehler aufweisen kann *** 1 %-Mikrozensus-Stichprobe 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 35 30 Prozent Stadt Aachen StR Aachen Kreis Düren 25 Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 20 15 2005 2009 2013 Abbildung 47: Rauchverhalten der Bevölkerung, Raucheranteil in Prozent, 2005 - 2013 112 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 4.08_02 Body Mass Index (BMI) der erwachsenen Bevölkerung, Mikrozensus, Nordrhein-Westfalen GA Definition Durch Adipositas werden sowohl die Gesundheit als auch die Lebensdauer negativ beeinflusst. Übergewicht wird mit Herz-Kreislauf-Risikofaktoren wie Bluthochdruck (Hypertonie), erhöhten Blutfettwerten (Hypercholesterinämie) sowie der Entstehung von Krankheiten (insbesondere Diabetes mellitus und bestimmte Malignome) in Verbindung gebracht. Darüber hinaus kann das Übergewicht den Knochen- und Bandapparat überlasten und so arthrotische Gelenkschäden verstärken. Das andere Extrem ist Untergewicht, das ebenfalls zu gesundheitlichen Störungen führt. Zur Definition von Gewichtskategorien wie Untergewicht, Normalgewicht, Übergewicht und Adipositas (Fettleibigkeit) wird der sogenannte Body Mass Index (BMI) benutzt. Der Body Mass Index wird aus dem Quotienten des Gewichtes in kg und dem Quadrat der Größe in m2 berechnet. Nach dem Mikrozensusgesetz 2005 vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350) findet alle vier Jahre eine Zusatzerhebung Gesundheitszustand der Bevölkerung zum Mikrozensus statt. Sie liefert u. a. Informationen über Körpergröße und Körpergewicht sowie daraus resultierend erstmalig Berechnungen des Body-Mass-Index. Im Bundesgesundheitssurvey wurde der BMI nach Messungen der Körpergröße und des Gewichtes exakt berechnet (Ind. 4.8). Die im vorliegenden Indikator angegebenen Maße der Befragten wurden nach derselben Methode berechnet. Es wird der Prozentsatz der Untergewichtigen, Normalgewichtigen, Übergewichtigen und Adipösen insgesamt nach Kreisen und kreisfreien Städten dargestellt. Die Zahl der Befragten resultiert aus einer Hochrechnung der 1 %-Stichprobe auf die Bevölkerung des Landes Nordrhein-Westfalen. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquellen Mikrozensus, Zusatzerhebung Periodizität ab 2005 vierjährlich Validität Durch ungenaue Angaben der Befragten liegt ein systematischer bias vor, so dass der berechnete BMI zu gering ausgewiesen wird. Kommentar Der Indikator 4.8_02 zum Body Mass Index (BMI) der erwachsenen Bevölkerung von 15 Jahren und älter wird in Nordrhein-Westfalen als Länderindikator ohne Angabe des Geschlechts geführt. Bei der Zuordnung zu den Gruppen unter-, normal-, übergewichtig und adipös wurden für Frauen und Männer unterschiedliche Grenzwerte angewendet (s. Fußnote Indikatortabelle). Im Mikrozensus werden Angaben zu den Körpermaßen nicht gemessen, sondern erfragt. Die Ergebnisse des im Mikrozensus berechneten BMI liegen deutlich unter den gemessenen Werten beim Bundes-Gesundheitssurvey. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 113 Body Mass Index (BMI) der erwachsenen Bevölkerung, Mikrozensus, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2013 Indikator 4.08_02 BMI in % der Befragten (>15 Jahre) mit Angaben zum Gewicht* Verwaltungsbezirk untergewichtig normalgewichtig übergewichtig darunter: adipös Stadt Aachen 1 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 2,5 1,3 3,0 3,1 1,5 53,8 45,4 43,9 41,3 43,5 43,6 53,4 53,0 55,6 55,1 12,0 18,5 19,0 18,1 17,4 Reg.-Bez. Köln 2,3 47,1 50,6 15,7 Nordrhein-Westfalen 2,2 45,7 52,1 16,0 Datenquelle/Copyright: * Frauen Männer Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Mikrozensus, Zusatzerhebung untergewichtig normalgewichtig bis 18,9 19,0 - 24,0 bis 19,9 20,0 - 25,0 (1 %-Mikrozensus-Stichprobe) übergewichtig 24,1 - 29,9 25,1 - 29,9 >=30,0 >=30,0 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen adipös 20 15 Prozent Stadt Aachen StR Aachen Kreis Düren 10 Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 5 0 2005 2009 2013 Abbildung 48: Body Mass Index (BMI) der erwachsenen Bevölkerung, Anteil der Adipositas in Prozent, 2005 - 2013 114 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 115 Themenfeld 6: Einrichtungen des Gesundheitswesens 116 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 6.02 Versorgungsgrad mit an der vertragsärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken V Definition Der Versorgungsgrad dient als Maßzahl zur Beschreibung von Ressourcenmengen, die für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Der Versorgungsgrad mit an der vertragsärztlichen/vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit teilnehmenden Arztgruppen wird anhand der Verhältniszahlen der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) dargestellt. Zur Arztgruppe der Psychotherapeuten gehören gemäß § 101 Abs. 4 Satz 1 SGB V die überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärztinnnen/Ärzte und die Fachärztinnen/Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie die Psychologischen Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-psychotherapeuten. Auf der Grundlage von Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung werden Verhältniszahlen für den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad herausgegeben (Grundlage §§ 99 – 105 SGB V). Die Bundesrepublik wird in Raumordnungsregionen nach unterschiedlichen Verdichtungsräumen gegliedert. Kreise und kreisfreie Städte werden verschiedenen Kreisgruppen zugeordnet. Auf dieser Grundlage wird ein differenzierter Versorgungsgrad als Ausgangsrelation für die Feststellung von Überversorgung oder Unterversorgung ermittelt. Eine Unterversorgung liegt vor, wenn der Stand der hausärztlichen Versorgung den in den Planungsblättern ausgewiesenen Bedarf um mehr als 25 % bzw. denjenigen der fachärztlichen Versorgung um mehr als 50 % unterschreitet. Eine Überversorgung liegt vor, wenn eine Überschreitung der örtlichen Verhältniszahl von mehr als 10 % vorliegt (bezogen auf örtliche Einwohner/Arztrelation). Datenhalter  Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein,  Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Datenquelle Planungsdaten für die ärztliche Versorgung Periodizität jährlich Validität Durch vertragliche Bindungen zwischen den Einrichtungen und den KVen auf der Grundlage des SGB V sind die Daten als valide anzusehen. Kommentar Die bisherige Bedarfsplanung sah für alle Arztgruppen einheitliche Planungsbereiche vor, nämlich Kreis, kreisfreie Stadt oder Kreisregion. Mit der Neufassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie zum 1. Januar 2013 veränderte der Gemeinsame Bundesausschuss die Bedarfsplanung grundlegend. Als neue Grundstruktur definiert die Richtlinie jetzt vier sogenannte Versorgungsebenen, denen jeweils unterschiedlich große Planungsbereiche zugeordnet werden: die hausärztliche Versorgung, die allgemeine fachärztliche Versorgung, die spezialisierte fachärztliche Versorgung und schließlich die gesonderte fachärztliche Versorgung. Bis auf die Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurginnen/-chirurgen unterliegen jetzt alle Fachgruppen der Bedarfsplanung und werden entsprechend ihres Spezialisierungsgrades einer der vier oben genannten Versorgungsebenen zugeordnet. Jeder Versorgungsebene sind Arztgruppen, ein Planungsbereich (Mittelbereiche, Kreise bzw. kreisfreie Städte, Raumordnungsregion, KV-Gebiet) und Verhältniszahlen (ein Arzt je Anzahl der Einwohner) für die Versorgungsgradfeststellung zugeordnet. Der Indikator umfasst ab dem Berichtsjahr 2013 nur noch die Arztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung: Augenärztinnen/Augenärzte, Chirurginnen/Chirurgen, Frauenärztinnen/Frauenärzte, Hautärztinnen/Hautärzte, HNO-Ärztinnen/HNO-Ärzte, Nervenärztinnen/Nervenärzte, Orthopädinnen/Orthopäden, Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten (ärztliche Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-psychotherapeuten), Urologinnen/Urologen und Kinderärztinnen/Kinderärzte. Für die bisher ebenfalls im Indikator aufgeführten Anästhesistinnen/Anästhesisten, Fachinternistinnen/Fachinternisten und Radiologinnen/Radiologen (jetzt der Versorgungsebene „spezialisierte fachärztliche Versorgung“ zugeordnet) sowie Hausärztinnen/Hausärzte (jetzt der Versorgungsebene „hausärztliche Versorgung“ zugeordnet) gelten gemäß der neuen Bedarfsplanung größere bzw. kleinräumigere Planungsbereiche. Sie können deshalb in diesem Kreisindikator nicht mehr ausgewiesen werden. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 117 Indikator 6.02 Versorgungsgrad mit an der vertragsärztlichen Tätigkeit teilnehmenden 2 Arzt-gruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung , NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 31.12.2014 Versorgungsgrad in % Verwaltungsbezirk Stadt Aachen StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Augenärzte Chirurgen Frauenärzte Hautärzte HNO-Ärzte 131,1 113,2 146,0 119,7 131,1 197,7 183,0 221,1 135,7 179,5 159,3 121,6 126,1 121,0 130,5 165,2 111,6 133,2 134,6 123,3 125,9 110,8 147,1 123,6 120,1 Reg.-Bez. Köln • • • • • Nordrhein-Westfalen • • • • • Datenquelle/Copyright: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe: Planungsdaten für die ärztliche Versorgung * ärztl. Psychotherap. u. psychol. Psychotherap., Kinderu. Jugendlichenpsych. 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Versorgungsgrad in % Verwaltungsbezirk Stadt Aachen StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Nervenärzte Orthopäden Psychotherapeuten Urologen Kinderärzte 172,3 175,0 183,1 123,0 129,4 135,8 129,9 128,3 119,6 142,0 132,3 149,2 142,6 121,6 170,7 122,0 151,6 151,2 163,2 143,7 145,5 143,3 133,2 139,4 157,3 Reg.-Bez. Köln • • • • • Nordrhein-Westfalen • • • • • Datenquelle/Copyright: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe: Planungsdaten für die ärztliche Versorgung * ärztl. Psychotherap. u. psychol. Psychotherap., Kinderu. Jugendlichenpsych. 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 2 Zuordnung der Arztgruppen gem. der Neufassung der Bedarfsplanungsrichtlinie v. 01.01.2013 118 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 6.05 Versorgungsgrad mit an der vertragszahnärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken V Definition Der Versorgungsgrad dient als Maßzahl zur Beschreibung von Ressourcenmengen, die für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Der Versorgungsgrad mit an der vertragszahnärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzten wird anhand der Verhältniszahlen der Bedarfsplanung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) dargestellt. Auf der Grundlage von Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) über die Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung werden Verhältniszahlen für den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad herausgegeben (Grundlage §§ 99 – 105 SGB V). Die Bundesrepublik wird in Raumordnungsregionen nach unterschiedlichen Verdichtungsräumen gegliedert. Kreise und kreisfreie Städte werden verschiedenen Kreisgruppen zugeordnet. Auf dieser Grundlage wird ein differenzierter Versorgungsgrad als Ausgangsrelation für die Feststellung von Überversorgung oder Unterversorgung ermittelt. Eine Unterversorgung in der vertragszahnärztlichen Versorgung liegt vor, wenn der Bedarf den Stand der zahnärztlichen Versorgung um mehr als 100 v. H. überschreitet. Eine Überversorgung in der vertragszahnärztlichen Versorgung ist anzunehmen, wenn der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 10 v. H. überschritten ist. Die Feststellung, ob eine Unter- oder Überversorgung vorliegt, obliegt dem Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen. Zulassungen durften bis zum Jahr 2007 nur in dem Umfang erfolgen, bis Überversorgung eingetreten ist. Als Bezugsbasis für die Berechnung von Überversorgung und Unterversorgung dient die Relation Wohnbevölkerung zu Zahnärztin/Zahnarzt bzw. Kieferorthopädin/-orthopäde (ab 2008 Wohnbevölkerung zu Zahnärztin/Zahnarzt, 0- bis 18Jährige zu Kieferorthopädin/-orthopäde). Da es für Vertragszahnärztinnen/-ärzte seit dem 1. April 2007 keine Zulassungsbeschränkungen mehr gibt – sie wurden durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz aufgehoben - , ist die zum 1. Oktober 2008 angepasste Bedarfsplanung für Kieferorthopädinnen/-orthopäden des G-BA lediglich als Entscheidungsgrundlage für Vertragszahnärztinnen/-ärzte zu verstehen, die sich mit einer kieferorthopädischen Praxis niederlassen wollen. Datenhalter  Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein,  Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Datenquelle Planungsdaten für die zahnärztliche Versorgung Periodizität jährlich, 31.12. Validität Durch vertragliche Bindungen auf der Grundlage des SGB V sind die Daten als valide anzusehen. Kommentar Für den Regionalvergleich des Versorgungsgrades mit an der vertragszahnärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Zahnärztinnen/-ärzten und Kieferorthopädinnen/-orthopäden ist eine Basistabelle der Kreise und kreisfreien Städte erforderlich. Die Berechnung des Versorgungsgrades erfolgt mit allgemeinen Verhältniszahlen – Einwohnerinnen/Einwohner je Zahnärztin/Zahnarzt – nach definierten Raumgliederungen. Der Versorgungsgrad ist festgelegt in der Bedarfsplanungsrichtlinie Zahnärztinnen und Zahnärzte vom 09. März 1993 in ihrer jeweils gültigen Fassung. Mit der zum 1.10.2008 erfolgten Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte wurde der auf Grundlage der Bedarfsplanung errechnete Bedarf an kieferorthopädischen Praxen den sinkenden Behandlungszahlen angepasst. Diese sind vor allem eine Folge des kontinuierlichen Rückgangs der Patientengruppe der bis 18-Jährigen, die Anspruch auf eine kieferorthopädische Versorgung zu Lasten der GKV haben, sowie einer Abnahme der Fallzahlen insgesamt. Neue Richtgröße ist jetzt eine Kieferorthopädin bzw. ein Kieferorthopäde für jeweils 4000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Dadurch liegt der Versorgungsgrad ab dem Berichtsjahr 2008 deutlich höher als in den Vorjahren, in denen sich die Bedarfsplanung nach der gesamten Einwohnerzahl eines Planungsbezirks richtete, wobei für jeweils 16 000 Einwohnerinnen/Einwohner eine Kieferorthopädin bzw. ein Kieferorthopäde zur Verfügung stehen sollte. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 119 Versorgungsgrad mit an der vertragszahnärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzten nach Fachgebieten, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2012-2014 Indikator 6.05 Versorgungsgrad in % 2012 Verwaltungsbezirk Zahnärzte 2014 KieferKieferKieferZahnärzte Zahnärzte orthopäden orthopäden orthopäden 103,6 85,5 79,3 74,8 73,9 Stadt Aachen StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 2013 140,0 110,6 62,5 71,4 81,5 106,9 85,7 83,4 78,4 77,8 171,0 126,3 95,3 98,9 89,2 107,6 88,8 82,0 81,3 79,1 139,0 138,3 95,3 98,9 89,2 Reg.-Bez. Köln • • • • • • Nordrhein-Westfalen • • • • • • Datenquelle/Copyright: Kassenzahnärztliche Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe: Planungsdaten für die zahnärztliche Versorgung ¹ StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Kieferorthopäden 110 180 105 160 je 100.000 Einwohner je 100.000 Einwohner Zahnärzte 100 95 90 85 80 75 140 120 100 80 60 70 40 65 20 60 0 Stadt Aachen StR Aachen Stadt Aachen StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Kreis Heinsberg Abbildung 49: Versorgungsgrad mit an der vertragszahnärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzten und Kieferorthopäden, 2003 - 2014 120 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 6.15 Wichtige Krankenhausangebote, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken V Definition Indikator 6.15 zeigt das Bettenangebot der wichtigsten Fachabteilungen der Grundversorgung bezogen auf die zu versorgenden Bevölkerungsgruppen im Regionalvergleich. Die Fachabteilung Chirurgie schließt nach der Ersten Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung vom 13.08.2001 die Subspezialisierungen Gefäß-, Thorax-, Unfall-, Viszeral-, sonstige und allgemeine Chirurgie ein. Zur Inneren Medizin zählen die Richtungen Angiologie, Endokrinologie, Gastroenterologie, Hämatologie und internistische Onkologie, Kardiologie, Klinische Geriatrie, Nephrologie, Pneumologie, Rheumatologie und sonstige und allgemeine Innere Medizin. Frauenheilkunde und Geburtshilfe hat die Unterabteilungen Frauenheilkunde, Geburtshilfe sowie sonstige und allgemeine Frauenheilkunde und Geburts-hilfe. Kinderheilkunde beinhaltet die Gebiete Kinderkardiologie, Neonatologie und sonstige und allgemeine Kinderheilkunde. Für die vier aufgeführten Fachabteilungen wird der Bezug je 100 000 zu versorgende Einwohnerinnen und Einwohnern bzw. Frauen oder Kinder in den Verwaltungsbezirken hergestellt. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten Periodizität jährlich, 31.12. Validität Kommen alle Einrichtungen ihrer Meldepflicht nach, kann von einer hohen Datenqualität für die Krankenhäuser des Geltungsbereiches der Krankenhausstatistik-Verordnung (d. h. mit Ausnahme der Krankenhäuser der Bundeswehr, Polizei und des Maßregelvollzugs) ausgegangen werden. Kommentar Die Darstellung der Fachabteilungen entspricht der Ersten Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung vom 13.08.2001. Die aufgestellten Betten werden im Jahresdurchschnitt ermittelt und zum Stichtag 31.12. jeden Jahres erfasst. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 121 Indikator 6.15 Wichtige Krankenhausangebote, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 Aufgestellte Betten in den Fachabteilungen Chirurgie Innere Medizin Verwaltungsbezirk insges. StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Reg.-Bez. Köln Nordrhein-Westfalen je 100.000 Einw. je 100.000 Einw. insges. je 100.000 Einw.* insges. je 100.000 Einw.** 868 346 231 239 158,9 133,7 123,0 96,1 1203 596 325 385 220,2 230,4 173,1 154,8 331 95 80 87 138,5 83,0 96,5 79,2 166 80 33 – 239,4 230,6 130,2 – 5.593 128,7 7.842 180,4 2.055 106,0 981 166,4 25.564 145,2 37.728 214,3 8.410 106,8 4.525 192,0 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten je 100.000 Kinder im Alter von 0-14 J. insges. Frauenheilkunde/ Kinderheilkunde Geburtshilfe * ** Frauen im Alter von 15 und mehr Jahren Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren seit 2009 StR Aachen inkl. Stadt Aachen "–" genau null 1 450 400 350 StR Aachen* 300 Stadt Aachen 250 Kreis Aachen 200 Kreis Düren 150 Kreis Euskirchen 100 Kreis Heinsberg 50 0 Abbildung 50: Wichtige Krankenhausangebote: aufgestellte Betten in der Kinderheilkunde je 100.000 Kinder im Alter von 0-14 Jahren, 2003 - 2014, * seit 2009 StR Aachen inkl. Stadt Aachen 122 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 6.18 Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nach Art der Pflegeeinrichtung bzw. verfügbaren Plätzen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken V Definition Der Indikator gibt einen Überblick über die regionale Verteilung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und den Versorgungsgrad der Bevölkerung (der über 65-Jährigen) mit stationären Pflegeplätzen. Die Daten sind Teil der alle zwei Jahre jeweils zum Stichtag 15.12. eines Berichtsjahres (erstmals im Dezember 1999) durchgeführten Pflegestatistik. Die hier erfassten Daten zum pflegerischen Versorgungsangebot dienen zusammen mit den Daten zur personellen Ausstattung (Themenfeld 8) und zur Struktur der Pflegebedürftigen (Themenfeld 3) sowie den erbrachten Leistungen (Themenfeld 7) als Grundlage für Planungsentscheidungen. Auskunftspflichtig sind die Träger der Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI. Ambulante Pflegeeinrichtungen sind selbstständige Einrichtungen mit mindestens einer ausgebildeten Pflegefachkraft, die aufgrund eines Versorgungsvertrages nach SGB XI Pflegebedürftige in ihren Wohnungen pflegen und hauswirtschaftlich versorgen. Stationäre Pflegeeinrichtungen sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, die aufgrund eines Versorgungsvertrages nach SGB XI Pflegebedürftige ganz- bzw. halbtäglich versorgen. Stationäre Pflege umfasst vollstationäre Lang- und Kurzzeitpflege sowie teilstationäre Tages- und Nachtpflege. Als verfügbare Plätze zählen alle Plätze, die von der (teil-)stationären Einrichtung gemäß Versorgungsvertrag angeboten werden. Während die Pflege nach SGB XI in eingliedrigen Einrichtungen ausschließlich stationär oder ambulant geleistet wird, erfolgt sie in mehrgliedrigen Einrichtungen sowohl (teil- und/oder voll)stationär als auch ambulant. Im vorliegenden Indikator werden unter ambulanten Pflegeeinrichtungen sowohl eingliedrige als auch mehrgliedrige Einrichtungen verstanden. Die Differenz aus der Gesamtzahl ambulanter Pflegeeinrichtungen und eingliedriger Einrichtungen stellen die mehrgliedrigen Einrichtungen dar. Die Statistik unterscheidet außerdem nach Einrichtungen ohne andere und mit anderen Sozialleistungen (gemischte Einrichtungen), zu denen z. B. häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe nach SGB V, Hilfe zur Pflege nach BSHG oder Mobiler Sozialer Dienst gehören. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle  Pflegestatistik  Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Periodizität zweijährlich, 15.12., erstmalig ab 1999 Validität Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden von den Statistischen Landesämtern Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. Eine hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es sich um eine Datenerhebung bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das Ausscheiden oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen ständig verändert. Kommentar Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen des Landesbetriebs Information und Technik (IT.NRW) zum 15.12. bzw. 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres. Die verfügbaren Plätze werden im Jahresdurchschnitt ermittelt und zum 15.12. des Berichtsjahres erfasst. Der Bevölkerungsbezug erfolgt auf die Stichtagsbevölkerung vom 31.12. des Berichtsjahres. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 123 Indikator 6.18 Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nach Art der Pflegeeinrichtung bzw. verfügbaren Plätzen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2013 Ambulante Pflegeeinr. Stationäre Pflegeeinrichtungen dar.: Eingliedrige Verwaltungsbezirk insgesamt ohne verfügbare Plätze mit andere(n) Sozialleistungen insgesamt insgesamt Anzahl vollstationäre Pflege teilstationäre Pflege 5.401,9 4.733,1 5.540,5 6.573,8 5.813,6 2.448 2.824 2.776 2.446 2.662 106 177 163 103 224 je 100.000 ältere E.* Stadt Aachen StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 32 35 37 33 29 – – – – – 29 34 33 26 29 37 43 52 40 50 Reg.-Bez. Köln 549 5 511 582 41.946 4.804,6 40.464 1.482 2.377 12 2.258 2.458 181.670 4.960,7 174.567 7.103 Nordrhein-Westfalen Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Pflegestatistik, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes 2.554 3.001 2.939 2.549 2.886 * 65 Jahre und mehr ¹ StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen je 100.000 Einwohner über 64 Jahre 7000 6500 Stadt Aachen 6000 StR Aachen Kreis Düren 5500 Kreis Euskirchen 5000 Kreis Heinsberg 4500 4000 2003 2005 2007 2009 2011 2013 Abbildung 51: Stationäre Pflegeeinrichtungen, verfügbare Plätze je 100.000 Einwohner über 64 Jahre, 2003 - 2013 124 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 6.21 Apotheken, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirke V Definition Der Indikator erfasst öffentliche Apotheken, die der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung dienen, die Versorgungsdichte sowie die Zahl der Krankenhausapotheken auf regionaler Ebene. Der Betrieb einer Apotheke bedarf der Erlaubnis durch die zuständige Verwaltungsbehörde. Die Erlaubnis wird einer Apothekerin bzw. einem Apotheker erteilt. Die Versorgung von Krankenhäusern und allen ihnen gleichgestellten Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen durch Krankenhausapotheken ist aufgrund von Arzneimittelverträgen nach § 14 Apothekengesetz geregelt. Datenhalter  Apothekerkammer Nordrhein  Apothekerkammer Westfalen-Lippe  Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle  Statistik der Apotheken  Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Periodizität jährlich, 31.12. Validität Da die Apothekerkammern von den Landesbehörden über die zum Betrieb einer Apotheke erteilten Erlaubnisse informiert werden, ist von einer guten Datenqualität auszugehen. Kommentar Die verwendeten Daten sind Stichtagszahlen der Apothekerkammern bzw. für den Bevölkerungsbezug des Landesbetriebs Information und Technik (IT.NRW). Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 125 Indikator 6.21 2 Apotheken, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 Öffentliche Apotheken Verwaltungsbezirk Stadt Aachen StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Anzahl Einwohner je Apotheke Krankenhausapotheken 68 75 54 47 59 3.578 4.058 4.789 4.003 4.226 3 2 2 – – Reg.-Bez. Köln 1.093 3.991 19 Nordrhein-Westfalen 4.388 4.020 93 Datenquelle/Copyright: Apothekerkammer Nordrhein, Apothekerkammer Westfalen-Lippe: Statistik der Apotheken Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Fortschreibung des Bevölkerungsstandes 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 2 Bevölkerung auf Basis des Zensus 2011 (s. Vorbemerkung S. 5) "–" genau null Einwohner je Apotheke 5000 4600 Stadt Aachen 4200 StR Aachen Kreis Düren 3800 Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 3400 3000 Abbildung 52: Einwohner je Apotheke, 2003 - 2014 126 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 6.23 Personen im Ambulant Betreuten Wohnen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken GV Definition Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen des Ambulant Betreuten Wohnens im regionalen Vergleich. Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe bezieht sich auf körperlich, geistig, seelisch behinderte Menschen und Suchtkranke. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Alter von 18 und mehr Jahren. Ambulant Betreutes Wohnen ist eine Betreuungsform außerhalb der eigenen Familie für volljährige behinderte Menschen im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 1 BSHG, die einer stationären Hilfe in einer Einrichtung nicht, noch nicht oder nicht mehr bedürften, aber die vorübergehend oder für längere Zeit oder auf Dauer nicht ohne Hilfe selbstständig leben können. Ambulant Betreutes Wohnen kann in Form von Einzel- oder Paarwohnen oder Wohngemeinschaften erfolgen. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AVBSHG) vom 20.06.2003 regelt u. a. die Übertragung der Zuständigkeit für das ambulante selbstständige Wohnen behinderter Menschen von den örtlichen auf die überörtlichen Sozialhilfeträger. Damit werden Zuständigkeit und Kostenträgerschaft für alle ambulanten, teilstationären und vollstationären Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe zum Wohnen bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe zusammengeführt. Die Zuständigkeitsverlagerung erfolgt mit dem Ziel, bisherige, sich aus der geteilten Zuständigkeit und Kostenträgerschaft für Ambulant Betreutes Wohnen einerseits und stationäres Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe andererseits ergebende Hemmnisse für einen flächendeckenden und bedarfsgerechten Auf- und Ausbau von Angeboten selbstständigen Wohnens zu beseitigen und bestehende regionale Unterschiede im Umfang der Angebote auszugleichen. Datenhalter  Landschaftsverband Rheinland  Landschaftsverband Westfalen-Lippe Datenquelle Statistik zur Eingliederungshilfe nach § 39 Bundessozialhilfegesetz Periodizität halbjährlich, 30.6. und 31.12., erstmalig 2004 Validität Die Informationen der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Nordrhein sind datenbankbasiert und durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachbereichen plausibilisiert und qualitätsgesichert. Kommentar Gemäß § 4 der Rahmenvereinbarung Eingliederungshilfe Wohnen ermittelten die Landschaftsverbände erstmals zum Stichtag 30.06.2004 und seitdem halbjährlich zu den Stichtagen 31.12. und 30.6. die Gesamtzahl der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger getrennt nach ambulanter oder stationärer Betreuung. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 127 Personen im Ambulant Betreuten Wohnen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 Indikator 6.23 Personen im Ambulant Betreuten Wohnen* Verwaltungsbezirk Frauen Anzahl StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Reg.-Bez. Köln Nordrhein-Westfalen Männer je 100.000 weibl. Einw.* Anzahl insgesamt** je 100.000 männl. Einw.* Anzahl je 100.000 Einw.* 975 351 210 688 421,3 318,4 263,2 650,3 1.073 426 267 645 465,4 404,5 349,3 639,9 2.048 777 477 1.333 443,4 360,5 305,4 645,2 6.679 355,7 7.535 428,8 14.214 391,0 26.879 353,1 30.273 425,9 57.152 388,3 Datenquelle/Copyright: Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe Statistik zur Eingliederungshilfe nach § 39 BSHG * 18 Jahre und älter ** einschl. Pers. unbekannten Geschlechts 1 StR Aachen inkl. Stadt Aachen 700 je 100.000 Einwohner 600 500 400 Stadt u. Kreis Aachen* Kreis Düren 300 Kreis Euskirchen 200 100 Kreis Heinsberg 0 Abbildung 53: Personen ab 18 Jahre und älter im Ambulant Betreuten Wohnen je 100.000 Einwohner der Altersgruppe, 2004 - 2014, * ab 2010 StädteRegion Aachen inkl. Stadt Aachen 128 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 6.23_01 Plätze im stationären Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken GV Definition Zum 01.07.2003 sind in Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeiten für stationäre und ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe zum Wohnen bei den beiden Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe zusammengeführt worden (Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom 20.06.2003). Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl der Plätze im stationären Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen – körperlich, geistig und psychisch Behinderte sowie Suchtkranke - im Alter von 18 und mehr Jahren im regionalen Vergleich. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Stationäres Wohnen bedeutet Leben in einer Wohneinrichtung für behinderte Menschen oder in kleineren Außenwohngruppen mit umfassender Betreuung bis zu 24 Stunden täglich durch feste Bezugspersonen. Der Umfang der Betreuung richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen des behinderten Menschen. Datenhalter  Landschaftsverband Rheinland  Landschaftsverband Westfalen-Lippe Datenquelle Statistik zur Eingliederungshilfe nach § 39 Bundessozialhilfegesetz Periodizität halbjährlich, 30.6. und 31.12., erstmalig 2004 Validität Die Informationen der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sind datenbankbasiert und durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachbereichen plausibilisiert und qualitätsgesichert. Kommentar Gemäß § 4 der Rahmenvereinbarung Eingliederungshilfe Wohnen erstellten die Landschaftsverbände erstmals zum Stichtag 30.06.2004 und seitdem halbjährlich zu den Stichtagen 31.12. und 30.6. eine Übersicht über die in ihrem Gebiet in Anspruch genommenen Angebote an stationären Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Bereich Wohnen. Die Übersicht ist nach örtlichen Trägern der Sozialhilfe und nach Zielgruppen aufgegliedert. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 129 Indikator 6.23_01 1 Plätze im stationären Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 (31.12.) Plätze im stationären Wohnen für Verwaltungsbezirk je 100.000 Einwohner > 18 Jahre insgesamt StR Aachen² Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Reg.-Bez. Köln Nordrhein-Westfalen geistig behinderte körperbehinderte Menschen Menschen zusammen je 100.000 E. > 18 Jahre je 100.000 E. > 18 Jahre zusammen 943 478 644 661 204,1 221,8 412,3 320,0 524 265 311 545 113,4 122,9 199,1 263,8 143 129 – – 31,0 59,8 – – 7.914 217,7 5.017 138,0 396 10,9 43.201 293,5 29.350 199,4 1.393 9,5 Plätze im stationären Wohnen für Verwaltungsbezirk seelisch behinderte Menschen zusammen StR Aachen² Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg suchtkranke Menschen je 100.000 E. > 18 Jahre zusammen je 100.000 E. > 18 Jahre 222 84 291 90 48,1 39,0 186,3 43,6 54 – 42 26 11,7 – 26,9 12,6 Reg.-Bez. Köln 1.971 54,2 530 14,6 Nordrhein-Westfalen 9.438 64,1 3.020 20,5 Datenquelle/Copyright: Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe Statistik zur Eingliederungshilfe nach § 39 BSHG "–"genau null 1 Vollstationäre Wohneinrichtungen ohne Kurzzeitwohneinrichtungen, nur für Personen ab 18 Jahre 2 StR Aachen inkl. Stadt Aachen 130 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 6.23_02 Plätze in stationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken GV Definition Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl von Menschen mit Behinderungen im Alter von 18 und mehr Jahren in stationären Wohneinrichtungen im regionalen Vergleich. Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe bezieht sich auf körperlich, geistig, seelisch behinderte Menschen und Suchtkranke. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Das Verhältnis von ambulanten zu stationären wohnbezogenen Hilfen für Menschen mit Behinderungen wird unter Hinzuziehung des Indikators 6.23 Personen im Ambulant Betreuten Wohnen berechnet. Erläuterungen zum Ambulant Betreuten Wohnen siehe Indikator 6.23. Erläuterungen zum stationären Wohnen siehe Indikator 6.23_01. Datenhalter  Landschaftsverband Rheinland  Landschaftsverband Westfalen-Lippe Datenquelle Statistik zur Eingliederungshilfe nach § 39 Bundessozialhilfegesetz Periodizität halbjährlich, 30.6. und 31.12., erstmalig 2004 Validität Die Informationen der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sind datenbankbasiert und durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachbereichen plausibilisiert und qualitätsgesichert. Kommentar Gemäß § 4 der Rahmenvereinbarung Eingliederungshilfe Wohnen ermittelten die Landschaftsverbände erstmals zum Stichtag 30.06.2004 und seitdem halbjährlich zu den Stichtagen 31.12. und 30.6. die Gesamtzahl der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger getrennt nach ambulanter oder stationärer Betreuung. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 131 Indikator 6.23_02 Plätze in stationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 Personen in stationären Wohneinrichtungen* Frauen Männer insgesamt** Verwaltungsbezirk Anzahl 1 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Reg.-Bez. Köln NordrheinWestfalen je 100.000 weibl. Einw.>18J . Anzahl je 100.000 männl. Einw.>18J. Anzahl je 100.000 Einw.>18J Relation zwischen %-Anteil der betreuten Personen 18- bis unter 65jähr. Personen Ambulant Stationär in % . 392 208 174 205 169,4 188,7 218,1 193,8 626 316 263 295 271,5 300,0 344,1 292,7 1.018 524 437 500 220,4 243,1 279,7 242,0 67 60 52 73 33 40 48 27 90,8 93,7 92,4 92,8 3.614 192,5 5.167 294,1 8.781 241,6 62 38 90,8 359,6 43.320 294,3 57 43 89,8 17.762 Datenquelle/Copyright: Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe: Statistik zur Eingliederungshilfe nach § 39 Bundessozialhilfegesetz 233,3 25.558 * Personen ab 18 Jahre; ohne ausserrhein. Träger (11 Pers.) ** inkl. 13 Personen unbekannten Geschlechts (lvr) 1 seit 2010 StR Aachen inkl. Stadt Aachen 290,0 je 100.000 Einwohner 280,0 270,0 St. u. Kr. Aachen* 260,0 Kreis Düren 250,0 240,0 Kreis Euskirchen 230,0 Kreis Heinsberg 220,0 210,0 200,0 Abbildung 54: Plätze in stationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen je 100.000 Einwohner, 2004 - 2014, * seit 2010 StR Aachen inkl. Stadt Aachen 132 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 133 Themenfeld 7: Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitswesens 134 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 7.06 Inanspruchnahme des Krankheitsfrüherkennungsprogramms für Kinder, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KVF Definition Das gesetzliche Krankheitsfrüherkennungsprogramm für Kinder ist ein der Entwicklungsdynamik des Kindes angepasstes mehrteiliges Screening-Programm, das eine möglichst frühzeitige Aufdeckung wesentlicher Entwicklungsstörungen und Erkrankungen zum Ziel hat. Dadurch werden Therapiemöglichkeiten früher einsetzbar. Das Programm umfasst insgesamt 10 Untersuchungen. Zuletzt wurde am 1.7.1997 die J1 (1. Jugendgesundheitsschutzuntersuchung) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen als Pflichtleistung aufgenommen. Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ist freiwillig. Die Inanspruchnahme und Ergebnisse dieser Früherkennungsuntersuchungen werden im Vorsorgeheft dokumentiert. Die Neugeborenen-Untersuchungen U1 (Erstuntersuchung) und U2 (Basisuntersuchung am 3. - 10. Lebenstag) werden in der Regel noch in der Geburtsklinik und damit bei nahezu allen Kindern durchgeführt; die folgenden Untersuchungen werden bei niedergelassenen (Kinder-)Ärztinnen bzw. (Kinder-)Ärzten angeboten. Über ihre Inanspruchnahme im Regionalvergleich berichtet Indikator 7.6. Dabei wird eine Differenzierung nach den Untersuchungen im 1. Lebensjahr (U3: 4. - 6. Lebenswoche, U4: 3. - 4. Lebensmonat, U5: 6. - 7. Lebensmonat, U6: 10. - 12. Lebensmonat) sowie den in den folgenden Lebensjahren bis zum Schuleintritt angebotenen Untersuchungen (U7: 21. - 24. Lebensmonat, U8: 43. - 48. Lebensmonat (3 ½ - 4 Jahre), U9: 60. - 64. Lebensmonat (5 – 5 ½ Jahre)) vorgenommen. Im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen werden die Eintragungen im Vorsorgeheft durch den öffentlichen Gesundheitsdienst erfasst. Indikator 7.6 bezieht sich auf die Anzahl der Schulanfängerinnen und Schulanfänger, die das Vorsorgeheft zur Einschulungsuntersuchung vorgelegt haben. Die Bewertung erfolgt ausschließlich im Hinblick auf die Inanspruchnahme. Datenhalter Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW) Datenquelle Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule) Periodizität jährlich, bezogen auf den Einschulungsjahrgang Validität Der Indikator 7.6 enthält für einige wenige Kreise, bzw. kreisfreie Städte nur unvollständige oder keine Daten, da für die Inanspruchnahme der Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen bei Schulanfängern keine Meldepflicht besteht. Für die Indikatoren 7.13 und 7.14, die sich auf die Inanspruchnahme von Impfungen entsprechend dem Infektionsschutzgesetz beziehen, liegen auf Grund der bestehenden Meldepflicht vollständigere Daten vor. Die Validität der Daten ist davon abhängig, ob alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger oder nur eine Teilmenge untersucht wurden und wie hoch der Anteil der untersuchten Schulanfängerinnen und Schulanfänger ist, die das Vorsorgeheft vorgelegt haben. Da die Zahl der Anspruchsberechtigten (gesetzlich wie privat krankenversicherte Kinder) nicht vorliegt, wird auf die Zahl der Schulanfängerinnen und Schulanfänger als Bevölkerungsbezug zurückgegriffen. Die Variable untersuchte Schulanfängerinnen und Schulanfänger kann bei den Indikatoren, die auf der schulischen Eingangsuntersuchung als Datenquelle basieren, infolge von Datenübermittlungsfehlern schwanken. Kommentar Der Indikator informiert über die Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsversorgung in den Kreisen und kreisfreien Städten. Darüber hinaus kann die vollständige Teilnahme am Untersuchungsangebot als Maß für gesundheitsbewusstes Verhalten der Eltern interpretiert werden. Es handelt sich um einen Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 135 Indikator 7.06 Inanspruchnahme des Krankheitsfrüherkennungsprogramms für Kinder, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014¹ Inanspruchnahme d. Früherkennungsuntersuchungen Verwaltungsbezirk Untersuchte Schulanfänger insgesamt* darunter: wahrgenommen in %: Dokumentation vorhanden** U3 - U6 U7 U8 Keine Dokumentation vorhanden*** Stadt Aachen StR Aachen² Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 1.896 2.819 2.389 1.767 2.138 1.782 2.573 2.132 1.692 1.953 90,0 92,2 92,1 90,5 97,5 93,9 96,2 96,6 95,9 98,1 94,6 95,9 96,8 95,6 97,3 114 246 257 75 185 Reg.-Bez. Köln 34.806 31.915 92,1 96,3 96,0 2.891 NordrheinWestfalen.**** 148.182 137.770 91,8 96,4 96,2 10.412 Datenquelle/Copyright: Landeszentrum Gesundheit NRW: Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule) Verwaltungsbezirk dar.: Untersuchte Schulanfänger älter als 64 Monate * ** *** **** ¹ ² Untersuchte Kinder älter als 48 Monate Vorsorgeheft vorgelegt Vorsorgeheft nicht vorgelegt Summe der meldenden Kreise Einschulungsjahrgang StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Inanspruchnahme d. Früherkennungsuntersuchungen Dokumentation vorhanden** darunter: wahrgenommen in %: U9 Keine Dokumentation vorhanden*** Stadt Aachen StR Aachen² Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 1.707 2.585 2.185 1.621 1.879 1.599 2.361 1.948 1.548 1.708 94,9 93,5 95,1 93,3 94,6 108 224 237 73 171 Reg.-Bez. Köln 32.313 29.591 93,2 2.722 139.434 129.591 93,9 9.843 NordrheinWestfalen**** Datenquelle/Copyright: Landeszentrum Gesundheit NRW: Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule) * ** *** **** ¹ ² Untersuchte Kinder älter als 48 Monate Vorsorgeheft vorgelegt Vorsorgeheft nicht vorgelegt Summe der meldenden Kreise Einschulungsjahrgang StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 136 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 7.10 Anteil der durch Karies-Prophylaxemaßnahmen erreichten Kinder nach Einrichtungstyp, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KVF Definition Unter dem Begriff Kariesprophylaxe werden Maßnahmen zur Verhinderung von Zahnerkrankungen (Karies) zusammengefasst. Sie werden unterschieden in Gruppenprophylaxe und Individualprophylaxe. Gesetzliche Grundlage sind für die Gruppenprophylaxe § 21 SGB V, für die Individualprophylaxe § 22 SGB V. Gemäß § 21 SGB V haben die Krankenkassen im Zusammenwirken mit den Zahnärzten und den für die Zahngesundheitspflege in den Ländern zuständigen Stellen Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen bei Versicherten, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu fördern und sich an den Kosten zur Durchführung zu beteiligen. Die Maßnahmen werden vorrangig in Gruppen, insbesondere in Kindergärten und Schulen durchgeführt und sollen sich insbesondere auf Ernährungsberatung, Zahnschmelzhärtung und Mundhygiene erstrecken. Es werden bis zu 4 Prophylaxemaßnahmen/Schuljahr, in einzelnen Kreisen sogar bis zu 5 Prophylaxemaßnahmen/Schuljahr, durchgeführt. Indikator 7.10 stellt die Anzahl der durch wenigstens eine oder zwei Prophylaxemaßnahmen bzw. impulse tatsächlich erreichten Vorschul- und Schulkinder nach Einrichtungstyp im Regionalvergleich dar. Datenhalter Landesarbeitsgemeinschaften zur Förderung der Jugendzahnpflege Nordrhein und Westfalen-Lippe Datenquelle Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe Periodizität jährlich, nach Schuljahren Validität Da sich der Indikator ausschließlich auf die Durchführung von Prophylaxe-Maßnahmen bezieht, ist von einer ausreichenden Vollständigkeit und guten Validität auszugehen. Kommentar Der Indikator informiert über die Anzahl von Vorschul- und Schulkindern, die durch 1 bzw. 2 Maßnahmen der Karies-Gruppenprophylaxe erreicht wurden. Mehrfachzählungen sind hier möglich, da mehrere Prophylaxemaßnahmen/ Schuljahr durchgeführt werden. Es handelt sich um einen Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 137 Indikator 7.10 Anteil der durch Karies-Prophylaxemaßnahmen erreichten Kinder nach Einrichtungstyp, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014¹ Zahl der durch 1- bis 2-malige Prophylaxemaßnahmen bzw. -impulse erreichten Kinder in Verwaltungsbezirk Kindergärten gemeldete 3 Kinder ein Impuls 3 Grundschulen zwei Impulse 4 gemeldete 2 Kinder ein Impuls 3 zwei Impulse StR Aachen* Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 16.783 7.548 5.512 7.398 11.611 5.618 4.382 92 8.893 4.646 3.263 • 18.378 9.263 6.662 9.026 16.372 8.764 5.541 25 11.998 7.536 3.472 21 Reg.-Bez. Köln 137.403 93.896 73.874 155.523 116.649 82.803 Nordrhein-Westfalen 537.476 377.144 206.617 615.662 499.221 265.787 4 Zahl der durch 1- bis 2-malige Prophylaxemaßnahmen bzw. -impulse erreichten Kinder in Verwaltungsbezirk StR Aachen* Düren Euskirchen Heinsberg Reg.-Bez. Köln Nordrhein-Westfalen Klasse 5/6 Klasse 7-10 gemeldete 2 Kinder ein 3 Impuls zwei gemeldete 4 2 Impulse Kinder 9.343 4.858 3.888 • 3.671 2.011 539 • 1.597 1.867 • • 18.396 • 8.668 • 61.339 21.247 15.059 264.565 64.706 18.197 ein 3 Impuls Förderschule zwei 4 Impulse gemeldete 2 Kinder ein 3 Impuls zwei 4 Impulse 825 • 61 • 326 • 24 • 2.890 1.514 1.222 2.027 2.218 760 358 5 2.218 444 252 5 75.580 1.693 559 20.982 11.657 7.166 458.101 26.840 1.657 78.943 41.109 15.442 Datenquelle/Copyright: Landesarbeitsgemeinschaften z. Förderung d. Jugendzahnpflege Nordrhein u. Westfalen-Lippe: Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe 1 Schuljahr in allen Einrichtungen gemeldete Kinder, Angaben nicht für alle Kreise vollständig 3 durch 1 Prophylaxemaßnahme bzw. 1 Prophylaxeimpuls tatsächlich erreichte Kinder 4 durch zwei Prophylaxemaßnahmen bzw. -impulse tatsächlich erreichte Kinder insgesamt * Städteregion Aachen einschl. Stadt Aachen "•" Zahlenwert unbekannt 2 138 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 7.13 Impfquote bezüglich Poliomyelitis, Tetanus, Diphtherie, Hepatitis B, Haemophilus influenzae b und Pertussis bei Schulanfängern, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken KVF Definition Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen der Medizin. Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer Krankheit zu schützen. Bei Erreichen hoher Durchimpfungsraten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger regional zu eliminieren und schließlich weltweit auszurotten. Die Eliminierung der Masern und der Poliomyelitis ist erklärtes und erreichbares Ziel nationaler und internationaler Gesundheitspolitik. In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Impfpflicht. Impfungen von besonderer Bedeutung für die Gesundheit der Bevölkerung können entsprechend § 20 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) öffentlich empfohlen werden. Diese Empfehlungen werden von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder ausgesprochen. Sie orientieren sich dabei an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Seit einigen Jahren empfiehlt die STIKO für die Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis, Hepatitis B, Diphtherie, Tetanus und Haemophilus influenzae b jeweils mindestens 4 Impfungen. Für die Grundimmunisierung gegen Pertussis sind nach wie vor 4 Impfungen erforderlich. Bei Anwendung eines monovalenten Impfstoffs kann die vierte Impfung für eine Grundimmunisierung entfallen. Bis dahin galt die Grundimmunisierung als abgeschlossen, wenn gegen Poliomyelitis und Hepatitis B jeweils 3 Impfungen vorlagen, gegen Diphtherie, Tetanus und Haemophilus influenzae b jeweils mindestens 3 sowie gegen Pertussis 4 Impfungen durchgeführt wurden. Die neue Regelung wurde ab 2010 bei der Fortschreibung des vorliegenden Indikators übernommen. Gemäß § 34 (11) IfSG hat das Gesundheitsamt oder von ihm beauftragte Ärztinnen und Ärzte bei der Erstaufnahme in die 1. Klasse einer allgemeinbildenden Schule den Impfstatus zu erheben und die hierbei gewonnenen aggregierten und anonymisierten Daten über die oberste Landesgesundheitsbehörde dem Robert Koch-Institut zu übermitteln. Indikator 7.13 verwendet als Bevölkerungsbezug die Anzahl der erstmals zur Einschulungsuntersuchung vorgestellten Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Die Impfquote bezieht sich auf die Anzahl der Schulanfängerinnen und Schulanfänger, die Impfdokumente zur Einschulungsuntersuchung vorgelegt haben. Die Bewertung erfolgt ausschließlich im Hinblick auf die Inanspruchnahme entsprechend den jeweils aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut. Datenhalter Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW) Datenquelle Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule) Periodizität jährlich, bezogen auf den Einschulungsjahrgang Validität Der Indikator bezieht sich auf die Inanspruchnahme von Impfungen entsprechend dem Infektionsschutzgesetz. Es besteht Meldepflicht. Die Validität der Daten ist davon abhängig, ob alle Schulanfänger oder nur eine Teilmenge untersucht wurden und wie hoch der Anteil der untersuchten Schulanfängerinnen und Schulanfänger ist, die Impfdokumente vorgelegt haben. Darüber hinaus können Änderungen in den Impfempfehlungen und die Einführung neuer Impfstoffe die Validität beeinträchtigen. Im Indikator 7.6 liegen dagegen teilweise unvollständige oder keine Daten vor, da für die Inanspruchnahme der Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen bei Schulanfängerinnen und Schulanfängern keine Meldepflicht besteht. Die Variable untersuchte Schulanfängerinnen und Schulanfänger kann bei den Indikatoren, die auf der schulischen Eingangsuntersuchung als Datenquelle basieren, infolge von Datenübermittlungsfehlern schwanken. Kommentar Der Indikator informiert allgemein über die Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsversorgung sowie speziell über den Impfschutz aus individual- und bevölkerungsmedizinischer Sicht. Darüber hinaus kann die vollständige Teilnahme der Kinder an den Schutzimpfungen als Maß für gesundheitsbewusstes Verhalten der Eltern interpretiert werden. Es handelt sich um einen Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 139 Indikator 7.13 Impfquote bezüglich Poliomyelitis, Tetanus, Diphtherie, Hepatitis B, Haemophilus influenzae b und Pertussis bei Schulanfängern, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014¹ Untersuchte Schulanfänger insgesamt Verwaltungsbezirk Kinder mit dokumentierten Impfungen* Kinder ohne dokumentierte Impfungen** Stadt Aachen 2 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 1.896 2.819 2.389 1.767 2.138 1.753 2.527 2.121 1.642 2.041 143 292 268 125 97 Reg.-Bez. Köln 40.593 36.925 3.668 153.969 142.219 11.750 Nordrhein-Westfalen 3 Impfungen Verwaltungsbezirk Impfquote in % bei abgeschlossener Grundimmunisierung** Poliomyelitis Tetanus Diphtherie Hepatitis B Haemophilus influenzae b Pertussis Stadt Aachen 2 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 92,1 95,1 91,6 95,2 97,0 94,0 95,7 92,3 95,6 97,3 93,6 96,1 92,4 95,6 97,2 69,7 85,7 85,2 86,1 95,3 90,0 93,7 89,4 92,9 97,1 93,1 95,1 92,5 95,6 97,2 Reg.-Bez. Köln 94,1 95,0 94,9 85,1 93,0 94,6 94,4 95,5 95,5 87,4 93,3 95,3 Nordrhein-Westfalen 3 Datenquelle/Copyright: LZG NRW: Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule) ¹ Einschulungsjahrgang ² StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen ³ Summe der meldenden Kreise * Impfbuch vorgelegt ** geänderte Berechnungsgrundlage (s. Kommentar) *** Impfbuch nicht vorgelegt 140 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 7.14 Impfquote bezüglich Masern, Mumps, Röteln und Varizellen bei Schulanfängern, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KVF Definition Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen der Medizin. Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer Krankheit zu schützen. Bei Erreichen hoher Durchimpfungsraten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger regional zu eliminieren und schließlich weltweit auszurotten. Die Eliminierung der Masern und der Poliomyelitis ist erklärtes und erreichbares Ziel nationaler und internationaler Gesundheitspolitik. In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Impfpflicht. Impfungen von besonderer Bedeutung für die Gesundheit der Bevölkerung können entsprechend § 20 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) öffentlich empfohlen werden. Diese Empfehlungen werden von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder ausgesprochen. Sie orientieren sich dabei an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Die Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen im Vorschulalter sollte im Alter von 15-23 Monaten mit zwei Impfungen abgeschlossen sein. Um der Eliminierung der Masern nahe zu kommen, wird also eine 2. Impfung vor der Vollendung des 2. Lebensjahres empfohlen. Daher weist der Indikator getrennt den Anteil der Kinder mit mindestens 1 Impfung sowie als Teilmenge davon den Anteil der Kinder mit mindestens 2 Impfungen aus. Die Windpocken- oder Varizellen-Impfung im Kindesalter wird seit 2004 empfohlen. Im August 2009 hat die STIKO auch die Empfehlung zu einer zweiten Varizellenimpfung im Alter von 15 bis 23 Lebensmonaten verabschiedet. Zuvor war nur auf eine mögliche zweite Impfung gemäß Herstellerangaben verwiesen worden. Die zweite Impfung ist wichtig, um Ausbrüche und Erkrankungen trotz Impfung (Durchbruchserkrankungen) zu verringern und die Übertragung des Virus auf empfängliche Personen weiter einzudämmen. Gemäß § 34 (11) IfSG hat das Gesundheitsamt oder von ihm beauftragte Ärztinnen und Ärzte bei der Erstaufnahme in die 1. Klasse einer allgemeinbildenden Schule den Impfstatus zu erheben und die hierbei gewonnenen aggregierten und anonymisierten Daten über die oberste Landesgesundheitsbehörde dem Robert Koch-Institut zu übermitteln. Indikator 7.14 verwendet als Bevölkerungsbezug die Anzahl der erstmals zur Einschulungsuntersuchung vorgestellten Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Die Impfquote bezieht sich auf die Anzahl der Schulanfängerinnen und Schulanfänger, die Impfdokumente zur Einschulungsuntersuchung vorgelegt haben. Die Bewertung erfolgt ausschließlich im Hinblick auf die Inanspruchnahme entsprechend den jeweils aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut. Ein Vergleich zum Indikator 7.13, der die Trendentwicklung darstellt, ist gegeben. Datenhalter Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW) Datenquelle Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule) Periodizität jährlich, bezogen auf den Einschulungsjahrgang Validität Der Indikator bezieht sich auf die Inanspruchnahme von Impfungen entsprechend dem Infektionsschutzgesetz. Es besteht Meldepflicht. Die Validität der Daten ist davon abhängig, ob alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger oder nur eine Teilmenge untersucht wurden und wie hoch der Anteil der untersuchten Schulanfängerinnen und Schulanfänger ist, die Impfdokumente vorgelegt haben. Darüber hinaus können Änderungen in den Impfempfehlungen und die Einführung neuer Impfstoffe die Validität beeinträchtigen. Im Indikator 7.6 liegen dagegen teilweise unvollständige oder keine Daten vor, da für die Inanspruchnahme der Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen bei Schulanfängerinnen und Schulanfängern keine Meldepflicht besteht. Die Variable untersuchte Schulanfängerinnen und Schulanfänger kann bei den Indikatoren, die auf der schulischen Eingangsuntersuchung als Datenquelle basieren, infolge von Datenübermittlungsfehlern schwanken. Kommentar Der Indikator informiert allgemein über die Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsversorgung sowie speziell über den Impfschutz aus individual- und bevölkerungsmedizinischer Sicht. Darüber hinaus kann die vollständige Teilnahme der Kinder an den Schutzimpfungen als Maß für gesundheitsbewusstes Verhalten der Eltern interpretiert werden. Es handelt sich um einen Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 141 Indikator 7.14 Impfquote bezüglich Masern, Mumps, Röteln und Varizellen bei Schulanfängern, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014¹ Dokumentierte Impfungen Verwaltungsbezirk Unters. Schulanfänger Kinder mit doku. insgesamt Impfung.* Impfquote in % bei der 1. und 2. Impfung Masern Mumps Röteln Varizellen >=1 Impf. >=2 Impf. >=1 Impf. >=2 Impf. >=1 Impf. >=2 Impf. >=1 Impf. >=2 Impf. Stadt Aachen 2 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 1.896 2.819 2.389 1.767 2.138 1.753 2.527 2.121 1.642 2.041 97,2 98,1 98,6 97,3 98,9 94,2 95,1 96,0 93,3 97,2 96,7 98,0 98,5 97,3 98,9 93,9 95,1 95,8 93,2 97,0 96,7 98,0 98,4 97,3 98,9 93,7 95,1 95,8 93,2 97,0 77,1 88,3 85,3 91,5 91,6 73,5 84,2 80,3 87,5 89,5 Reg.-Bez. Köln 40.593 36.925 97,0 94,1 96,9 94,0 96,8 94,0 87,8 84,3 153.969 142.219 97,8 94,6 97,6 94,5 97,6 94,5 88,2 84,5 Nordrhein-Westfalen Datenquelle/Copyright: LZG NRW: Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule) ¹ Einschulungsjahrgang ² StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen * Impfbuch vorgelegt 100 90 in Prozent Stadt Aachen 80 Kreis Aachen 70 Kreis Düren Kreis Euskirchen 60 50 40 Abbildung 55: Mindestens 2-mal gegen Masern geimpfte Schulanfänger (in Prozent der Kinder mit Impfdokumentation), 2003 - 2014 Kreis Heinsberg 142 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 7.23_01 Methadon-Substitutionsbehandlung - Substituierende Ärzte, substituierte Patienten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken V Definition In NRW ab 1987 zunächst als wissenschaftlich begleitetes Erprobungsverfahren eingeführt, hat sich die Substitutionsbehandlung opiatabhängiger Personen inzwischen etabliert und bewährt. Zu beachten sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der Betäubungsmittelverschreibungs-Verordnung (BtMVV). Voraussetzung für die Substitution Opiatabhängiger ist gemäß § 5 Abs. 2 BtMVV das Vorliegen einer suchttherapeutischen Qualifikation der behandelnden Ärztin / des behandelnden Arztes. Diese wird von den Ärztekammern nach dem allgemeinen anerkannten Stand der Wissenschaft festgelegt (s. Richtlinie der Bundesärztekammer vom 22.März 2002). Ausnahme: bis zu drei Substitutionspatientinnen/-patienten können bei regelmäßiger Hinzuziehung einer Konziliarärztin/eines Konziliararztes auch von einer Ärztin/einem Arzt ohne Fachkundenachweis betreut werden (§ 5 Abs. 3 BtMVV). Gesonderte Richtlinien des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen sind für die Substitution zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen (BUB-Richtlinien vom 28. Oktober 2002). Gemäß § 5 a BtMVV führt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bundesopiumstelle) für die Länder als vom Bund entliehenes Organ ein Register mit Daten über das Verschreiben von Substitutionsmitteln (Substitutionsregister). Seit dem 1.7.2002 ist jede Ärztin/jeder Arzt, der eine Substitutionsbehandlung bei einer opiatabhängigen Person durchführt, verpflichtet, diese unverzüglich dem Substitutionsregister zu melden. Ebenfalls verpflichtend ist die Abmeldung, wenn die Behandlung beendet ist. Die An- und Abmeldeverpflichtung gegenüber dem Substitutionsregister besteht unabhängig vom Versicherungsstatus der Patientin bzw. des Patienten (privat, KV, ect.). Im Indikator werden die Anzahl der substituierenden Ärztinnen/Ärzte insgesamt (gemäß § 5 Abs. 2 und 3 BtMVV) und die Anzahl der mit Methadon bzw. anderen Opiat-Ersatzmedikamenten durchgeführten Substitutionsbehandlungen im Regionalvergleich für den Zeitraum 1.1 bis 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres dargestellt. Dabei wird die Anzahl der Behandlungen nicht nach dem Wohnsitz der Patientinnen und Patienten ausgewiesen, sondern dem Kreis oder der kreisfreien Stadt zugeordnet, in der sie durchgeführt werden. Datenhalter Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Bundesopiumstelle Datenquelle Substitutionsregister Periodizität jährlich Validität Wegen der erforderlichen Genehmigung zur Substitutionsbehandlung wird eine vollständige Erfassung der substituierenden Ärztinnen und Ärzte vorausgesetzt. Die Vollständigkeit der Behandlungszahlen hängt von der Einhaltung der An- und Abmeldepflicht der behandelnden Ärztinnen und Ärzte ab. Kommentar Aufgelistet sind alle Ärztinnen und Ärzte, die nach § 5 Abs. 2 BtMVV mit suchttherapeutischer Qualifikation und nach § 5 Abs. 3 ohne Fachkundenachweis im jeweiligen Berichtszeitraum Substitutionsmittel verschrieben haben. Bei der Anzahl der Behandlungen ist zu beachten, dass für dieselben Patientinnen bzw. Patienten mehrere Behandlungsperioden gemeldet sein können und entsprechend oft bei der Zeitraum-Recherche gezählt werden. Es handelt sich um einen Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 143 Substitutionsbehandlung - Substituierende Ärzte, substituierte Patienten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2015 (Zeitraum 01.01. bis 31.12.2015) Indikator 7.23_01 Verwaltungsbezirk Substituierende Ärzte* insgesamt Substituierte Patienten nach dem Verwaltungsbezirk, in dem sie substituiert werden insgesamt je Arzt je 100.000 Einw. ** StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 17 8 5 2 1.405 560 291 228 82,6 70,0 58,2 114,0 257,2 216,4 155,0 91,7 Reg.-Bez. Köln 137 10.093 73,7 232,2 Nordrhein-Westfalen 740 40.910 55,3 232,4 Datenquelle/Copyright: Bundesinstitut f. Arzneimittel u. Medizinprodukte-(Bundesopiumstelle): Substitutionsregister * Qualifikation gemäß § 5 Abs. 2, 3 BtMVV: ** Durchschnittliche Bevölkerung 2014 ¹ ab 2010 StR Aachen inkl. Stadt Aachen 450 je 100.000 Einwohner 400 350 StR Aachen* 300 Stadt Aachen 250 Kreis Aachen 200 Kreis Düren 150 100 Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 50 0 Abbildung 56: Substituierte Patienten je 100.000 Einwohner, 2004 - 2015, *seit 2010 StR Aachen inkl. Stadt Aachen 144 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 7.25 Einsätze von Krankentransport-, Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeugen und Notarztwagen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken V Definition Notfallrettung ist die organisierte Hilfe, die in ärztlicher Verantwortung erfolgt und die Aufgabe hat, bei Notfallpatienten am Notfallort lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, ihre Transportfähigkeit herzustellen und diese Personen unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden in eine Gesundheitseinrichtung (Krankenhaus) zu befördern. Krankentransport ist die organisierte Hilfe, die die Aufgabe hat, Kranke, Verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen, die keine Notfallpatienten sind, unter sachgemäßer Betreuung im Krankenwagen zu transportieren. Notarzt-, Rettungs- und Krankentransportwagen haben den Forderungen der DIN 75080 zu entsprechen. Im Indikator wird die Zahl der Rettungs-/Krankentransport-/Notarztwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge sowie die Anzahl der Einsätze im Jahr dargestellt. Reservefahrzeuge sind im Indikator nicht enthalten. Als Einsatz ist jedes aufgrund einer Rufmeldung ausgerückte Fahrzeug zu zählen (einschl. Fehleinsätze). Datenhalter Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Datenquelle Rettungsdienststatistik Periodizität jährlich, 31.12. Validität Bei den Einsätzen ist zu beachten, dass die Zahl der Einsätze je Fahrzeugart nicht mit der Zahl der Rettungseinsätze verwechselt werden darf. So erfolgt z. B. in der Regel zu jedem Einsatz eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF-Einsatz), das den Notarzt an den Unfallort zu bringen hat, auch der Einsatz eines Rettungswagens (RTW), der die Verletzten transportiert (Rendevous-Einsätze). Vollständige Angaben liegen nur vor, wenn auch die Daten der privaten Anbieter einbezogen sind. Kommentar Leistungen von privaten Anbietern von Krankentransport- und Rettungswagen werden nur von einigen Kreisen angegeben. Bei den Rettungswageneinsätzen sind die Notarztwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht enthalten. Der Indikator zählt zu den Prozessindikatoren. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 145 Indikator 7.25 Einsätze von Krankentransport-, Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeugen und Notarztwagen, Nordrhein-Westfalen, 2013 Krankentransportwagen (KTW) Verwaltungsbezirk Einsätze Einsätze Anzahl Insgesamt je 100.000 Einw. Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF)/Notarztwagen (NAW) Rettungswagen (RTW) Anzahl Insgesamt Einsätze je 100.000 Einw. Anzahl Insgesamt je 100.000 Einw. Einsätze KTW, RTW, NEF insgesamt je 100.000 Einw. Stadt Aachen 2 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 8 9 6 5 12 11.130 13.558 7.859 8.014 8.616 4.255,7 4.424,3 2.943,4 4.212,6 3.385,4 8 14 13 9 17 24.110 26.585 20.570 17.006 18.639 9.218,9 8.675,2 7.704,1 8.939,3 7.323,7 2 3 5 4 6 9.491 9.263 9.019 6.725 7.112 3.629,0 3.022,7 3.377,9 3.535,0 2.794,5 17.103,6 16.122,2 14.025,4 16.687,0 13.503,6 Reg.-Bez. Köln¹ 114 161.980 3.658,9 201 373.041 8.426,4 58 134.652 3.041,6 15.126,8 NordrheinWestfalen¹ 438 703.890 4.099,8 757 1364.824 7.949,5 237 492.741 2.870,0 14.919,3 Datenquelle/Copyright: MGEPA NRW: Rettungsdienststatistik 1 2 Summe der meldenden Kreise StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 18.000 je 100.000 Einwohner 17.000 16.000 15.000 Stadt Aachen 14.000 StR Aachen² 13.000 Kreis Düren 12.000 11.000 Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 10.000 9.000 8.000 Abbildung 57: Einsätze KTW, RTW, NEF insgesamt je 100.000 Einwohner, 2003 - 2013 146 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 7.34 Pflegegeldempfänger nach Pflegestufen und Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken AGV Definition Der Indikator gibt Auskunft über die absolute Anzahl von Pflegegeldempfängerinnen/-empfänger und über die prozentuale Verteilung auf die einzelnen Pflegestufen. Dargestellt wird neben dem Landesergebnis auch die Häufigkeit von Pflegegeldempfängerinnen/-empfängern in den einzelnen Regionen (Kreisen, kreisfreien Städten und Regierungsbezirken). Die Angaben erfolgen für Frauen und Männer getrennt. Als pflegebedürftig werden alle Personen erfasst, die aufgrund der Entscheidung der Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe I - III (einschließlich Härtefälle) haben. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird unterschieden in:  Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.  Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.  Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Die Definitionen und Abgrenzungen der Statistik beruhen auf dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Die Rechtsgrundlage für die Statistik bildet ebenfalls das SGB XI (§ 109 Abs. 1 in Verbindung mit der Pflegegeldstatistikverordnung vom 24.11.1999, BGBL. I S. 2282). Die Zahl der Pflegegeldempfängerinnen/-empfänger wird vom Statistischen Bundesamt bei den Spitzenverbänden der Pflegekassen erhoben, die Ergebnisse werden den Ländern zur Verfügung gestellt. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Pflegestatistik Periodizität zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999 Validität Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden vom Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. Eine hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es sich um eine Datenerhebung bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das Ausscheiden oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen ständig verändert. Kommentar Um Doppelzählungen zu vermeiden, werden Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeld, die bereits bei der ambulanten oder der vollstationären Dauer- bzw. Kurzzeitpflege berücksichtigt sind, bei der Zahl der Pflegegeldempfängerinnen/-empfänger nicht erfasst. Ab dem Berichtsjahr 2013 werden Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne des § 45a SGB XI ohne Zuerkennung einer Pflegestufe in diesem Indikator nachrichtlich ausgewiesen und sind in der Gesamtheit der Pflegebedürftigen nicht enthalten. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 147 Pflegegeldempfänger nach Pflegestufen und Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2013 Indikator 7.34 Pflegegeldempfänger* davon: Insgesamt Verwaltungsbezirk weibl. männl. Pflegestufe I in % Pflegestufe II in % Nachrichtlich: ohne Pflegestufe** Pflegestufe III in % weibl. männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. männl. Stadt Aachen 1 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 2.471 4.592 3.936 2.421 3.421 1.686 3.033 2.633 1.616 2.178 70,8 70,2 67,1 64,6 68,7 62,6 65,9 61,7 61,9 64.0 23,3 24,4 26,9 27,8 25,7 31,1 27,4 30,7 31,3 28,9 5,9 5,4 6,0 7,6 5,7 6,3 6,7 7,6 6,9 7,1 90 182 110 110 133 114 173 107 104 163 Reg.-Bez. Köln 45.241 31.531 66,7 61,3 26,3 30,7 7,0 8,1 1.721 1.623 Nordrhein-Westfalen 170.444 119.293 69,6 63,6 24,3 28,9 6,1 7,4 7.560 6.894 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Pflegestatistik * Ohne Pflegegeldempfänger, die zusätzl. auch ambul. oder vollstat. Dauer- bzw. Kurzzeitpflege erhalten. ** Personen ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ¹ StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen weiblich männlich 11 Prozent Prozent 11 9 9 7 7 5 5 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2003 2005 2007 2009 2011 2013 Stadt Aachen StR Aachen Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Kreis Heinsberg Abbildung 58: Pflegegeldempfänger in Pflegestufe III nach Geschlecht, 2003 - 2013 148 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 7.34_01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegeart, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken AV Definition Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird durch die soziale Pflegeversicherung (SGB XI) abgesichert. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI § 14) sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens auszuführen. Zuständig für die Leistungen für Versicherte der Pflegestufen I - III nach dem Pflegeversicherungsgesetz sind die Pflegekassen (Krankenkassen). Ca. 85 - 90 % der Bevölkerung in NRW sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Da die Daten der in privaten Pflegeversicherungen Versicherten in diesem Indikator nicht enthalten sind, ist zu beachten, dass die Rate Pflegebedürftiger je 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner um ca. 10 - 15 % zu gering ausgewiesen ist. Versicherte können bei der Antragstellung u. a. zwischen Leistungen für ambulante Pflege und Leistungen für vollstationäre Pflege wählen. Die Leistungsart ambulant bezieht sich auf die Pflege im häuslichen Umfeld, wobei zwischen Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfe, Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst und Kombinationsleistungen (eine Mischung aus den beiden vorgenannten Pflegeformen) unterschieden wird. Stationäre Leistungen werden von Versicherten beantragt, die in einem Alten- oder Pflegeheim leben (wollen). Erstbegutachtungen beziehen sich auf die Neueinstufung (Ersteinstufung) in eine Pflegestufe im Berichtsjahr. Wiederholungsbegutachtungen werden in dem vorliegenden Indikator ausgeschlossen. Datenhalter  Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein  Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe Datenquelle Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen Periodizität jährlich, 31.12. Validität Der MDK führt ein internes Qualitätssicherungsprogramm durch, so dass eine gute Datenqualität vorliegt. Kommentar Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl der Pflegebedürftigen, die sich bei den Erstbegutachtungen für die ambulante Pflege (Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen) oder stationäre Pflege entscheiden. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohnerinnen/Einwohner im regionalen Vergleich. Während die Pflegestatistik eine Bestandsstatistik darstellt, gibt die Statistik der PflegeBegutachtungen einen Überblick über die jährlich neu hinzukommenden Pflegebedürftigen (Zugangsstatistik). Die Indikatoren 07.34, 7.35 und 7.36 enthalten Prävalenzdaten aller Pflichtversicherten, d. h. inklusive der privat Versicherten, während der vorliegende Indikator Inzidenzdaten der GKV - Versicherten ausweist. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 149 Indikator 7.34_01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegeart, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 Durchgeführte Erstgutachten nach Pflegeart* Verwaltungsbezirk ambulante Pflege insgesamt je 100.000 Einw. vollstationäre Pflege je 100.000 Einw. insgesamt alle Pflegefälle insgesamt je 100.000 Einw. Stadt Aachen StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 1 205 1 641 1 567 1 231 1 336 496,9 540,1 605,7 655,5 537,0 177 149 175 149 185 73,0 49,0 67,6 79,3 74,4 1 382 1 790 1 742 1 380 1 521 569,9 589,1 673,3 734,8 611,4 Reg.-Bez. Köln 22 694 522,0 3 797 87,3 26 491 609,4 100 510 570,9 16 770 95,3 117 280 666,2 Nordrhein-Westfalen Datenquelle/Copyright: MDK Westfalen-Lippe,MDK Nordrhein: Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen * Einstufung in Pflegestufen I-III 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 850 je 100.000 Einwohner 800 750 700 Stadt Aachen StR Aachen 650 Kreis Düren 600 Kreis Euskirchen 550 Kreis Heinsberg 500 450 400 Abbildung 59: MDK-Pflegebegutachtungen insgesamt je 100.000 Einwohner, 2003 - 2014 150 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 7.35 Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken AGV Definition Der Indikator gibt Auskunft über die absolute Zahl von Pflegebedürftigen, die von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreut werden, und über die prozentuale Verteilung der Pflegebedürftigen nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe). Einbezogen sind auch Pflegebedürftige, die Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen, d. h. Pflegegeld beziehen und zusätzlich eine ambulante Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen. Dargestellt werden neben dem Landesergebnis auch die entsprechenden Zahlen für die einzelnen Regionen (Kreise, kreisfreie Städte, Regierungsbezirke und Stadtbezirke). Die Angaben erfolgen für Frauen und Männer getrennt. Als pflegebedürftig werden alle Personen erfasst, die aufgrund der Entscheidung der Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe I - III (einschließlich Härtefälle) haben. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird unterschieden in:  Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.  Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.  Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige, einschließlich Härtefalle) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) sind Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen. Die Definitionen und Abgrenzungen der Statistik beruhen auf dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Die Rechtsgrundlage für die Statistik bildet ebenfalls das SGB XI (§ 109 Abs. 1 in Verbindung mit der Pflegegeldstatistikverordnung vom 24.11.1999, BGBL. I S. 2282). Auskunftspflichtig sind die Träger der ambulanten Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste), mit denen ein Versorgungsvertrag gemäß SGB XI § 72 besteht bzw. die gemäß § 73 Abs. 3 und 4 Bestandsschutz genießen und danach zugelassen sind. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Pflegestatistik Periodizität Zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999 Validität Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden vom Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. Eine hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es sich um eine Datenerhebung bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das Ausscheiden oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen ständig verändert. Kommentar Der Anteil der Personen, der Kombinationsleistungen in Anspruch nimmt, kann in dem vorliegenden Indikator nicht gesondert ausgewiesen werden. Ab dem Berichtsjahr 2013 werden Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne des § 45a SGB XI ohne Zuerkennung einer Pflegestufe in diesem Indikator nachrichtlich ausgewiesen.Sie sind in der Gesamtheit der Pflegebedürftigen nicht enthalten. Der Indikator zählt zu den Prozessindikatoren. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 151 Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen, 2013 Indikator 7.35 Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige* davon: Insgesamt Verwaltungsbezirk weibl. Stadt Aachen 1 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Pflegestufe I in % männl. 1.405 1.517 1.287 1.087 1.295 weibl. Pflegestufe II in % männl. weibl. Pflegestufe III in % männl. weibl. Nachrichtlich: ohne Pflegestufe** männl. weibl. männl. 677 768 704 516 658 63.0 56,5 58,6 53,3 56,5 53,6 48,6 46,2 47,5 42,4 28,9 34,5 31,0 30,4 32,7 34,7 38,4 40,6 36,2 42,0 8,1 9,0 10,4 16,4 10,8 11,7 13,0 13,2 16,3 15,7 57 34 44 21 22 35 13 39 10 14 Reg.-Bez. Köln 19.633 10.067 58,7 48,5 30,78 37,6 10,5 13,9 587 316 Nordrhein-Westfalen 88.046 43.385 61,1 50,5 30,0 37,1 8,8 12,4 4.083 1.958 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Pflegestatistik * Inkl. Kombinationsleistungen ** Personen ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen männlich 1600 1600 1400 1400 1200 1200 1000 1000 Anzahl Anzahl weiblich 800 600 800 600 400 400 200 200 0 0 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2003 2005 2007 2009 2011 2013 Stadt Aachen StR Aachen Stadt Aachen StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Kreis Heinsberg Abbildung 60: Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige insgesamt nach Geschlecht, 2003 - 2013 152 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 7.36 In stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken AGV Definition Der Indikator gibt Auskunft über die absolute Zahl von Pflegebedürftigen, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen betreut werden, und über die prozentuale Verteilung der Pflegebedürftigen nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe). Dargestellt werden neben dem Landesergebnis auch die entsprechenden Zahlen für die einzelnen Regionen (Kreise, kreisfreie Städte, Regierungsbezirke). Die Angaben erfolgen für Frauen und Männer getrennt. Als pflegebedürftig werden alle Personen erfasst, die aufgrund der Entscheidung der Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe I - III (einschließlich Härtefälle) haben. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird unterschieden in:  Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.  Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.  Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) sind Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden und ganztägig (vollstationär) untergebracht und verpflegt werden können. Die Definitionen und Abgrenzungen der Statistik beruhen auf dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Die Rechtsgrundlage für die Statistik bildet ebenfalls das SGB XI (§ 109 Abs. 1 in Verbindung mit der Pflegegeldstatistikverordnung vom 24.11.1999, BGBL. I S. 2282). Auskunftspflichtig sind die Träger der stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime), mit denen ein Versorgungsvertrag gemäß SGB XI § 72 besteht bzw. die gemäß § 73 Abs. 3 und 4 Bestandsschutz genießen und danach zugelassen sind. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Pflegestatistik Periodizität zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999 Validität Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden vom Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. Eine hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es sich um eine Datenerhebung bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das Ausscheiden oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen ständig verändert. Kommentar Im Indikator nicht mehr ausgewiesen wird ab dem Berichtsjahr 2009 die Anzahl der teilstationär (Tages-/Nachtpflege) versorgten Patientinnen und Patienten. Ab dem Berichtsjahr 2013 sind in der Summe der Pflegebedürftigen die Personen, die in Heimen versorgt werden und bisher noch keiner Pflegestufe zugeordnet sind enthalten. Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne des § 45a SGB XI ohne Zuerkennung einer Pflegestufe werden in diesem Indikator nur nachrichtlich ausgewiesen und sind in der Gesamtheit der Pflegebedürftigen nicht enthalten. Der Indikator zählt zu den Prozessindikatoren. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 153 In stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen, 2013 Indikator 7.36 Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen* davon: Insgesamt** Verwaltungsbezirk weibl. Pflegestufe I in % Pflegestufe II in % Nachrichtlich: Pflegestufe III ohne Pflegestufe** in % männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. männl. Stadt Aachen 1 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 1.661 1.972 1.858 1.464 1.759 593 726 698 648 754 36,4 39,9 37,5 40,0 35,5 35,6 40,9 41,1 39,7 37,5 39,1 40,3 41,6 37,8 39,1 42,2 40,8 40,1 38,0 39,4 23,7 19,3 20,0 21,3 24,3 20,4 16,1 17,3 21,6 21,0 18 7 19 17 16 8 8 23 20 16 Reg.-Bez. Köln 26.799 10.253 37,3 38,0 39,0 39,0 22,6 21,2 257 230 Nordrhein-Westfalen 118.486 41.838 37,6 39,1 39,4 39,3 21,9 19,7 1.299 1.076 * Inklusive der Personen, die noch keiner Pflegestufe Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Pflegestatistik zugeordnet sind ** Personen ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen männlich 2500 2500 2000 2000 1500 1500 Anzahl Anzahl weiblich 1000 500 1000 500 0 0 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2003 2005 2007 2009 2011 2013 Stadt Aachen StR Aachen Stadt Aachen StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Kreis Heinsberg Abbildung 61: In vollstationären Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige insgesamt nach Geschlecht, 2003 - 2013 154 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 155 Themenfeld 8: Beschäftigte im Gesundheitswesen 156 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 8.08 Ärztinnen/Ärzte, Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten und Zahnärztinnen/Zahnärzte in ambulanten Einrichtungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken V Definition Im Indikator 8.8 werden die Vertragsärztinnen/-ärzte und Vertragspsychotherapeutinnen/-therapeuten, die an der allgemeinen fachärztlichen Versorgung teilnehmen und die Vertragszahnärztinnen/zahnärzte ausgewiesen sowie die regionale Versorgungsdichte. Erläuterungen der Begriffe ambulante Einrichtungen, Vertragsärztinnen/-ärzte und allgemeine fachärztliche Versorgung sind in den Indikatoren 8.5 und 6.2 zu finden. Ab 2013 enthält der Indikator auch die Anzahl der an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnehmenden Psychologischen Psychotherapeutinnen/-therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-therapeuten, die im bisherigen Indikator nicht einbezogen waren. Unter Zahnärzten werden Zahnärztinnen/Zahnärzte, Kieferorthopädinnen/-orthopäden und Oralchirurginnen/-chirurgen zusammengefasst. Datenhalter • Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein • Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe • Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein • Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe • Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle • Ärzteregister der KV Nordrhein und der KV Westfalen-Lippe • Zahnärzteregister der der KZV Nordrhein und der KZV Westfalen-Lippe • Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Periodizität Jährlich, 31.12. Validität § 95 SGB V Abs. 2 regelt die Eintragung der Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/-ärzte in Ärzteregister der Kassenärztlichen/Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KV/KZV) als Voraussetzung für die Zulassung als Vertragsärztin/-arzt bzw. Vertragszahnärztin/-zahnarzt. Bedingt durch die Meldepflicht sowie Zulassungs- bzw. Ermächtigungsordnung ist von einer guten Datenqualität auszugehen. Kommentar Im vorliegenden Indikator sind in ambulanten Einrichtungen tätige Ärztinnen/Ärzte, Psychotherapeutinnen/-therapeuten und Zahnärztinnen/Zahnärzte mit vertragsärztlichem/-zahnärztlichem Versorgungsauftrag enthal-ten, einschließlich der bei ihnen gemäß Zulassungsverordnung für Vertragsärztinnen/-ärzte (Ärzte-ZV) bzw. gemäß Zulassungsverordnung für Vertragszahnärztinnen/-zahnärzte (Zahnärzte-ZV) angestellten Ärztin-nen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte. Der Indikator umfasst ab dem Berichtsjahr 2013 nur noch die Arztgruppen, die gemäß der Neufassung der Bedarfsplanungsrichtlinie v. 01.01.2013 an der allgemeinen fachärztlichen Versorgung teilnehmen: Augenärztinnen/-ärzte, Chirurginnen/Chirurgen, Frauenärztinnen/-ärzte, Hautärztinnen/-ärzte, HNO-Ärztinnen/-Ärzte, Nervenärztinnen/-ärzte, Orthopädinnen/Orthopäden, Psychotherapeutinnen/otherapeuten, Urologinnen/Urologen und Kinderärztinnen/-ärzte. Ab 2013 werden in diesem Indikator unter der Arztgruppe „Psychotherapeuten“ ,neben den überwiegend und ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen/Ärzten, Psychologische Psychotherapeutinnen/-therapeuten und Kinderund Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-therapeuten, die an der allgemeinen fachärztlichen Versorgung teilnehmen, zusammengefasst (siehe auch Indikator 8.13). Für die bisher ebenfalls im Indikator aufgeführten Anästhesistinnen/Anästhesisten, Fachinternistinnen/-internisten und Radiologinnen/Radiologen (jetzt der Versorgungsebene „spezialisierte fachärztliche Versorgung“zugeordnet) sowie für Hausärztinnen/-ärzte (jetzt der Versorgungsebene „hausärztliche Versorgung“ zugeordnet) gelten gemäß der neuen Bedarfsplanung größere bzw. kleinräumigere Planungsbereiche. Sie können deshalb in diesem Kreisindikator nicht mehr ausgewiesen werden. Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Kassenärztlichen/ Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, bezogen auf die Gesamtbevölkerungszahl zum 31.12. jeden Jahres. Der Bezug auf die Wohnbevölkerung lässt außer Acht, dass Patientinnen/Patienten auch von Ärztinnen/Ärzten, Psychotherapeutinnen/-therapeuten und Zahnärztinnen/-ärzten einer angrenzenden Region versorgt werden können. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 157 Indikator 8.08 Ärztinnen/Ärzte, Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten und Zahnärztinnen/Zahnärzte in ambulanten Einrichtungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 Fachärzte insgesamt* Versorgungsgrad in % Verwaltungsbezirk Augenärzte Chirurgen Frauenärzte Hautärzte Anzahl HNOÄrzte Einwohner je Arzt Stadt Aachen StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 22 17 15 10 14 18 14 12 6 11 51 34 25 18 26 18 10 8 6 7 17 13 11 7 9 348 207 162 107 165 699,6 1.473,7 1.603,2 1.760,1 1.514,6 Reg.-Bez. Köln 295 211 582 189 231 4.268 1.022,0 1.138 805 2.189 715 903 14.664 1.202,8 Nordrhein-Westfalen Zahnärzte*** insgesamt Versorgungsgrad in % Verwaltungsbezirk Nervenärzte Orthopäden PsychoUrologen Kinderärzte therapeuten** Anzahl Einwohner je Arzt Stadt Aachen StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 24 18 14 7 10 26 19 13 9 13 136 54 43 27 50 11 8 7 6 7 26 21 14 11 17 223 187 141 100 130 1.091,2 1.631,8 1.840,7 1.881,6 1.921,5 Reg.-Bez. Köln 284 313 1.686 152 325 3.142 1.388,4 Nordrhein-Westfalen 979 1.150 4.960 601 1.223 12.161 1.450,4 Datenquelle/Copyright: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe: Planungsdaten für die ärztliche Versorgung IT NRW: Fortschreibung des Bevölkerungsstandes * Vertragsärzte, die (gemäß der Neufassung der Bedarfsplanungsrichtlinie v. 01.01.2013) an der allgemeinen fachärztl. Versorgung teilnehmen ** ärztl. Psychotherapeuten, Psychologische u. Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeuten *** vertragszahnärztlich tätige Zahnärzte inkl. Kieferorthopäden u. Oralchirurgen 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Einwohner je Facharzt/-ärztin 2.100 1.900 1.700 Stadt Aachen StR Aachen 1.500 Kreis Düren 1.300 Kreis Euskirchen 1.100 900 700 500 Abbildung 62: Einwohner je Fachärztin/ Facharzt, 2003 - 2014 Kreis Heinsberg 158 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 8.13 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in ambulanten Einrichtungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken V Definition Im Indikator 8.13 werden alle Psychotherapeutinnen/-therapeuten ausgewiesen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Die Teilnahme der Psychologischen Psychotherapeutinnen/therapeuten und der Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-therapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung wird durch den § 72 SGB V und das am 1.1.1999 in Kraft getretene Psychotherapeutengesetz geregelt. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) wurde § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V neu gefasst. Im Auftrag des Gesetzgebers legte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zum 1.1.2013 eine neue Bedarfsplanungs-Richtlinie vor, die u. a. eine ausreichende ambulante psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen sicher stellen soll. Paragraf 101 (4) SGB V legt fest, dass von 2013 an mindestens ein Versorgungsanteil in Höhe von 20 Prozent der zuzulassenden Behandlerinnen/Behandler den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-therapeuten und den Psychotherapeutinnen/-therapeuten, die mehr als 90 % mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, vorbehalten ist. Psychotherapeutisch tätige Ärztinnen/Ärzte sind mit mindestens 25 Prozent der zuzulassenden Behandlerinnen/Behandler an der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung zu beteiligen. Die Erläuterungen der Begriffe ambulante Einrichtungen und vertragsärztliche Versorgung sind dem Indikator 8.5 und dem Indikator 8.7 sinngemäß zu entnehmen. Datenhalter  Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein  Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Datenquelle  Ärzteregister der KV Nordrhein  Ärzteregister der KV Westfalen-Lippe Periodizität jährlich, 31.12. Validität § 95 SGB V Abs. 2 regelt die Eintragung der Ärztinnen/Ärzte, Zahnärztinnen/-ärzte, Psychotherapeutinnen/-therapeuten in Ärzteregister der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) als Voraussetzung für die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung. Bedingt durch die Meldepflicht sowie Zulassungsbzw. Ermächtigungsordnung ist von einer guten Datenqualität auszugehen. Kommentar Im vorliegenden Indikator sind nur in ambulanten Einrichtungen tätige Psychotherapeutinnen/therapeuten mit vertragsärztlichem Versorgungsauftrag enthalten. Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe bezogen auf die Gesamtbevölkerungszahl am 31.12. jeden Jahres. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 159 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in ambulanten Einrichtungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 Indikator 8.13 Psychotherapeuten insgesamt Verwaltungsbezirk ÄrztPsychologische liche Psychotherapeuten Psychotherap. PP* KJP** Ärztliche Psychotherapeuten KJP Anzahl Einw. je Psychoth. 136 54 43 27 50 1.785,3 5.677,7 6.081,5 7.047,1 4.976,2 47 19 13 8 9 70 25 22 13 33 20 10 7 6 8 34 36 31 29 18 15 18 16 22 16 Reg.-Bez. Köln 1.686 2.587,0 434 1.024 228 26 14 Nordrhein-Westfalen 4.960 3.556,0 1.184 3.030 745 24 15 Stadt Aachen 1 StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Datenquelle/Copyright: KV Nordrhein, KV Westfalen-Lippe: Ärzteregister der KV NR und WL Anzahl in % aller Psychoth.*** * Psychologische Psychotherapeuten ohne nur Kinder und Jugendliche betreuende Psychotherapeuten (PP) ** nur Kinder und Jugendliche betreuende Psychotherap. (KJP) *** Mindestquoten gem. § 101 SGBV: 25 % ärztl. Psychotherap., 20 % nur Kinder u. Jugendl. betreuende Psychotherapeuten 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Einwohner je Psychotherapeut 12000 10000 Stadt Aachen 8000 StR Aachen 6000 Kreis Düren Kreis Euskirchen 4000 2000 0 Abbildung 63: Einwohner je Psychotherapeut/-in, 2003 - 2014 Kreis Heinsberg 160 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 8.13_01 Berufstätige Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirk V Definition Im Indikator 8.13_01 werden alle berufstätigen Psychologischen Psychotherapeutinnen/Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/psychotherapeuten in Personen ausgewiesen, die in ambulanten, stationären und sonstigen Einrichtungen arbeiten sowie die regionale Versorgungsdichte. Die Bezeichnung Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut ist in Deutschland seit dem 1. Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz geschützt und darf nur von Personen geführt werden, die eine Approbation besitzen, also über die staatliche Erlaubnis verfügen, diesen Heilberuf auszuüben. Das können Diplom-Psychologinnen/Diplom-Psychologen (Psychologische Psychotherapeutinnen/Psychologische Psychotherapeuten) sein, Diplom-Pädagoginnen/Diplom-Pädagogen oder Diplom-Sozialpädagoginnen/Diplom-Sozialpädagogen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/psychotherapeuten) bzw. Personen mit vergleichbaren Hochschulabschlüssen, die zusätzlich eine staatlich anerkannte psychotherapeutische Zusatzausbildung abgeschlossen haben. Psychotherapeutisch tätige Ärztinnen und Ärzte haben eine entsprechenden Weiterbildung in Psychotherapie abgeschlossen und sind Mitglieder der zuständigen Ärztekammer. Sie werden in diesem Indikator nicht berücksichtigt. Angaben der Kassenärztlichen Vereinigungen zu den vertragsärztlich, bzw. vertragspsychotherapeutisch tätigen ärztlichen Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten und Psychologischen Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten sind in den Indikatoren 8.12 und 8.13 enthalten. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§ 2 Heilberufsgesetz) gehören der Psychotherapeutenkammer alle Psychologischen Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-psychotherapeuten an, die im jeweiligen Land ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Als berufstätig sind bei den Psychotherapeutenkammern die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten registriert, die den psychotherapeutischen Beruf ausüben. Nicht einbezogen sind demnach Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die berufsfremde Tätigkeiten ausführen, sich im Erziehungsurlaub oder Ruhestand befinden, berufs- oder erwerbsunfähig oder arbeitslos gemeldet sind. Datenhalter Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen Datenquelle Psychotherapeutenregister Periodizität jährlich, 31.12. Validität Durch die Kammergesetzgebung (Heilberufsgesetz NRW) besteht für alle Psychologischen Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten und Kinderund Jugendlichenpsychotherapeutinnen/psychotherapeuten Meldepflicht bei der für den jeweiligen Arbeits- bzw. Wohnort zuständigen Psychotherapeutenkammer. Bedingt durch die Meldepflicht ist von einer guten Datenqualität auszugehen. Kommentar Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Psychotherapeutenkammer NRW und werden für die Psychologischen Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten auf die Bevölkerung ab 18 Jahre, für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-psychotherapeuten auf Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre und für die Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten insgesamt sowie die doppelapprobierten Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten auf die Gesamtbevölkerungszahl jeweils am 31.12 des Berichtsjahres berechnet. Bei der Betrachtung der Zahlen ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Therapeutinnen/Therapeuten mit einer Doppelapprobation als Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut und Kinderund Jugendlichenpsychotherapeutin/psychotherapeut tätig ist. Die Zahl der Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten ist größer als die Zahl der von den KVen zugelassenen Vertragspsychotherapeutinnen/-psychotherapeuten, da der Indikator alle berufstätigen Mitglieder der Psychotherapeutenkammer erfasst. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 161 Berufstätige Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirk, 2014 Indikator 8.13_01 Davon: Psychotherapeuten insgesamt* Psychologische Psychotherapeuten** Verwaltungsbezirk Einw. je Therapeut Anzahl Stadt Aachen StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 192 60 69 60 60 Kinder- u. Jugendl.psychotherapeuten** Anzahl Einw. > 18 J. je Therapeut Anzahl Einw. <18 J. je Therapeut 141 43 44 43 43 1.485,4 5.871,9 4.898,8 3.632,9 4.804,5 44 14 18 14 15 770,2 3.702,4 2.418,2 2.281,7 2.847,8 1.267,4 5.072,1 3.754,7 3.136,0 4.155,2 Doppelapprobierte Psychotherapeuten** Anzahl Einw. je Therapeut 7 34.762,3 3 101.441,7 7 37.010,4 3 62.719,3 2 124.655,0 Reg.-Bez. Köln 2.726 1.600,0 2.036 1.785,3 543 1.338,5 147 29.671,6 Nordrhein-Westfalen 8.505 2.073,9 6.157 2.390,7 1.738 1.679,1 610 28.914,9 * berufstätige Psychoth. insg., ohne ärztliche Psychoth. ** approbierte PPT und KJPT gem. Psychotherapeutengesetz 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 8000 7000 7000 6000 Einwohner <18 J. je Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Einwohner je psychologischem Psychotherapeut Datenquelle/Copyright: Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Psychotherapeutenregister 6000 5000 4000 3000 2000 1000 0 5000 4000 3000 2000 1000 0 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Stadt Aachen StR Aachen Stadt Aachen StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Kreis Heinsberg Abbildung 64: Einwohner je berufstätiger Psychologischer Psychotherapeuten (links) bzw. Einwohner unter 18 Jahren je Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (rechts), 2007 - 2014 162 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 8.19 Personal im Pflegedienst in allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern nach Berufen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken V Definition Grundlage für eine hohe Pflegequalität ist gut ausgebildetes Pflegepersonal. Im Indikator 8.19 wird das Pflegepersonal der allgemeinen und, ab dem Berichtsjahr 2004, der sonstigen Krankenhäuser nach Krankenhausstatistikverordnung (KHStV) (Erklärungen hierzu sind im Indikator 8.17 nachlesbar) nach Berufen und Geschlecht differenziert im Regionalvergleich dargestellt. Die Zahl der ausgewiesenen Pflegekräfte enthält voll- und teilzeitbeschäftigte Personen. Sonstige Pflegepersonen beinhaltet Krankenpflegepersonal (ohne staatliche Prüfung) einschließlich Zivildienstleistende und Praktikanten. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten Periodizität jährlich, 31.12. Validität Kommen alle Einrichtungen ihrer Meldepflicht nach, kann von einer hohen Datenqualität für die Krankenhäuser des Geltungsbereiches der KHStV (d. h. mit Ausnahme der Krankenhäuser der Bundeswehr, Polizei und des Maßregelvollzugs) ausgegangen werden. Kommentar Da die Ergebnisse für die allgemeinen und sonstigen Krankenhäuser in NRW ab dem Berichtsjahr 2004 nur noch zusammengefasst, d. h. für die Krankenhäuser insgesamt, veröffentlicht werden, weist der Indikator 8.19 ab dem Berichtsjahr 2004 zusätzlich zu dem Pflegepersonal der allgemeinen Krankenhäuser auch das Pflegepersonal der sonstigen Krankenhäuser aus. Das neue Krankenpflegegesetz (KrPflG) verändert die bisherigen Berufsbezeichnungen Krankenschwester/-pfleger und Kinderkrankenschwester/-pfleger. Die neuen Berufsbezeichnungen lauten ab 1. Januar 2004 „Gesundheits- und Krankenpfleger/-in“, bzw. „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“. Nach altem Gesetz examinierte Pflegekräfte dürfen die alte Berufsbezeichnung weiterführen. Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Krankenhausstatistik des Landesbetriebs Information und Technik (IT.NRW)zum 31.12. jeden Jahres. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 163 Indikator 8.19 Personal im Pflegedienst in allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern nach Berufen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 davon Verwaltungsbezirk Pflegedienst insgesamt Gesundheits- Gesundheits- u. Helferinnen/ sonstige und Kranken- KinderkrankenHelfer in der Pflegepfleger/-innen pfleger/-innen Krankenpflege personen StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 3.724 1.384 • 805 2.911 1.104 • 656 327 99 • 42 140 68 • 38 346 113 • 69 Reg.-Bez. Köln 22.379 17.046 2.291 847 2.195 100.251 77.911 9.931 4.808 7.601 Nordrhein-Westfalen Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten ¹ StR Aachen inkl. Stadt Aachen "•" Zahlenwert unbekannt 4000 Anzahl 3500 3000 StR Aachen* 2500 Stadt Aachen Kreis Aachen 2000 Kreis Düren 1500 Kreis Euskirchen 1000 Kreis Heinsberg 500 0 Abbildung 65: Personal im Pflegedienst in allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern insgesamt, 2003 - 2014,Stadt u. Kreis Aachen, *Stadt u. Kreis Aachen, seit 2009 StR Aachen inkl. Stadt Aachen 164 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 8.27 Personal kommunaler Dienststellen (Gesundheitsverwaltung und sonstige Einrichtungen der Gesundheitspflege) nach Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken V Definition Indikator 8.27 fasst das Personal kommunaler Dienststellen der Gesundheitsverwaltung und der Einrichtungen der Gesundheitspflege, differenziert nach kreisfreien Städten und Kreisen, Geschlecht und dem Umfang des Beschäftigungsverhältnisses, zusammen. Gemäß den Zuordnungsvorschriften zum Gliederungsplan kommunaler Haushalte gehören zu den Produktbereichen 412 Gesundheitseinrichtungen:  Ambulatorien, Bakteriologische und Chemische Untersuchungsanstalten als Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, Desinfektionsanstalten, Entseuchungsanstalten  Gemeindepflegestationen, Gemeindeschwesternstationen, Hebammenfortbildungskurse, Krankenpflegestationen, Sozialstationen  Altenpflegeseminare  Mütterberatungsstellen, Mütterschulungskurse  Sanitätsdienst  Ärztliche Auskunfts- und Beratungsstellen  Rettungsstationen, Rettungsstellen, Unfallmeldestellen, Unfallstationen  Beratung und Betreuung Drogenabhängiger 414 Gesundheitsschutz und –pflege:  Gesundheitsamt, Medizinalaufsicht, Apothekenaufsicht  Gesundheitsschutz, z. B. Verbraucherschutz, Seuchenvorsorge, Desinfektionen, Seuchenabwehr, Impfwesen  Gesundheitspflege, z. B. schulärztlicher und schulzahnärztlicher Dienst  Gesundheitserziehung und Gesundheitsberatung  Aufgaben auf dem Gebiet des Apothekenwesens, des Veterinärwesens, Fleischbeschau Zu den Teilzeitbeschäftigten zählen auch die geringfügig Beschäftigten und die Beschäftigten in Altersteilzeit (ATZ) – unabhängig von Modell (Block-, Teilzeitmodell) und Phase (Freistellungs- bzw. Arbeitsphase). Dabei werden sie über den gesamten ATZ-Zeitraum hinweg mit der Hälfte des tatsächlichen Umfangs der Beschäftigung zum Zeitpunkt des Eintritts in das ATZ-Arbeitsverhältnis dargestellt. Beurlaubte Bedienstete sind hier nicht berücksichtigt. Vollzeitäquivalente sind das Aggregat der Vollzeitbeschäftigten sowie der über die Arbeitszeitfaktoren (AZF) auf Vollzeitstellen umgerechneten Anzahl der Teilzeitbeschäftigten; geringfügig Beschäftigte, die keine Kennung des AZF haben, mussten dabei unberücksichtigt bleiben. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Personalstandstatistik Periodizität Jährlich, 30. Juni Validität Die Personalstandstatistik wird jährlich zum Stichtag 30. Juni als Vollerhebung durchgeführt. Folglich sind stichprobenbedingte Fehler ausgeschlossen. Bei einer Vollerhebung sind nichtstichprobenbedingte Fehler (z. B. Messfehler) nicht völlig zu vermeiden, werden aber durch die Anbindung an die Personalabrechnungsstellen sowie durch entsprechend konzipierte Plausibilitätsprüfungen im Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) minimiert, so dass die Ergebnisse der Personalstandstatistik den hohen Qualitätsstandards der amtlichen Statistik im vollen Umfang genügen. Kommentar (gekürzt) Gem. § 6 des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz – FPStatG) vom 6. März 2006 (BGBl. I S. 439) führt IT.NRW jährlich zum Stichtag 30.Juni eine Erhebung über die Beschäftigten der öffentlichen Arbeitgeber und dabei u. a. der Gemeinden und Gemeindeverbände durch (Personalstandstatistik). Im Indikator dargestellt werden ausschließlich Beschäftigte, die von den Kommunen bezahlt werden. Vom Land und den Bezirksregierungen bezahlte Beschäftigte sind derzeit nicht enthalten. Alle voll- und teilzeitbeschäftigten Personen werden auch auf Vollzeitäquivalente umgerechnet. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 165 Indikator 8.27 Personal kommunaler Dienststellen (Gesundheitsverwaltung u. sonst. Einrichtungen der Gesundheitspflege) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 Personal der Gesundheitsverwaltung und der sonstigen kommunalen Einrichtungen der Gesundheitspflege Verwaltungsbezirk Vollzeitbeschäftigte weibl. Teilzeitbeschäftigte* männl. weibl. männl. Vollzeitäquivalente** weibl. männl. Stadt Aachen StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 5 25 15 10 15 10 20 5 5 15 5 80 40 25 25 – 5 – 5 – 5 75 40 25 30 10 25 10 10 15 Reg.-Bez. Köln 310 185 505 40 605 210 1540 1080 2220 190 2880 1190 Nordrhein-Westfalen Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Personalstandstatistik "–" genau null * inkl. geringfügig Beschäftigter (sofern Produktzuordnung durch Berichtspflichtigen mitgeliefert) und Beschäftigter in Altersteilzeit ** über die Arbeitszeitfaktoren (AZF) jedes Beschäftigten errechnet 1 StR Aachen inkl. Stadt Aachen (2009 Fusion der beiden Gesundheitsämter zum Gesundheitsamt der StR) Ab 2014 wird in der Personalstandstatistik, aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften, die deterministische 5er Rundung angewendet. 166 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Inhaltsverzeichnis nach Zielgruppen und Spezialthemen Zielgruppen/Themen Kennung (D)irekt/(i)ndirekt Kinder- und Jugendliche K/k Ältere Menschen A/a Geschlechtsspezifität G/g Migration M/m Sozio-ökonomischer Bezug S/s Medizinische und Soziale Versorgung V/v Gesundheitsförderung/Prävention F/f Psychische Beeinträchtigung P/p K/k Kinder- und Jugendliche 02.03 02.05 02.07 02.08 02.10 02.12 03.45 03.51 03.53 03.54 03.54 03.57 01Demographische Basistabelle, nach Geschlecht KAGM.......................... 10 Bevölkerung nach Geschlecht KAGM.......................... 12 Altersstruktur der Bevölkerung KAG ............................ 20 Mädchen- u. Frauenanteil in der Bevölkerung, nach Alter GKA ............................ 22 01 Lebendgeborene K ................................. 24 Bevölkerungsprognose, Jugendquotient, Altenquotient KA............................... 28 01 Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren, nach Geschlecht KGVf ........................... 66 Lebendgeborene nach Geburtsgewicht KSVf ............................ 80 01 Säuglingssterbefälle (Neonatal- u. Postneonatalsterblichk.) KSV ............................. 82 Säuglingssterblichkeit, gesamt, 3-Jahres-Mittelwerte KSV ............................. 84 01 Säuglingssterblichkeit, nach Geschlecht, 3-Jahres-Mittelwerte KGSV ........................... 86 01 Auffälligkeiten des Entwicklungsstandes bei Einschulungsuntersuchungen nach Geschlecht KG .............................. 88 02 Adipositas, herabgesetzte Sehschärfe bei Einschulungsuntersuchungen, nach Geschlecht KG .............................. 92 01 Neuerkrankungen, Masern, 0- bis 14-Jährige, nach Geschlecht KGV ............................ 94 01 Krankenhausfälle, Verbrennungen/Vergiftungen, (<15 J.), nach Geschlecht KG ............................ 104 02 Rauchverhalten nach Alter und Geschlecht, Mikrozensus, GKA .......................... 110 Inanspruchnahme des Krankheitsfrüherkennungsprogramms für Kinder KVF ........................... 140 Durch Karies-Prophylaxemaßnahmen erreichte Kinder, nach Einrichtungstyp KVF ........................... 142 Impfquote Polio, Tetanus, Diphtherie, Hepatitis B, Haemophilus influenzae b, Pertussis bei Schulanfängern KVF ........................... 144 Impfquote Masern, Mumps, Röteln und Varizellen bei Schulanfängern KVF ........................... 146 03.57 03.59 03.111 04.01 07.06 07.10 07.13 07.14 A/a Ältere Menschen 02.03 02.05 02.07 02.08 03.45 03.48 03.49 03.49 03.49 04.01 04.08 01Demographische Basistabelle, nach Geschlecht Bevölkerung nach Geschlecht Altersstruktur der Bevölkerung Mädchen- u. Frauenanteil in der Bevölkerung, nach Alter 02 Schwerbehinderte Menschen über 65 Jahren, nach Geschlecht 01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen Pflegebedürftige, nach Geschlecht 01 Pflegebedürftige, nach Pflegeart 02 MDK-Pflegebegutachtungen nach Geschlecht 02 Rauchverhalten nach Alter und Geschlecht, Mikrozensus, 02 Body Mass Index (BMI) der erwachsenen Bevölkerung nach Alter und Geschlecht, Mikrozensus Pflegegeldempfänger nach Pflegestufen, nach Geschlecht 01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegeart Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige, nach Pflegestufen u. Geschlecht In Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige, nach Pflegestufen u. Geschlecht 07.34 07.34 07.35 07.36 KAGM.......................... 10 KAGM.......................... 12 KAG ............................ 20 GKA ............................ 22 AGVf ........................... 68 ASV ............................. 70 AGSV........................... 72 ASV ............................. 74 AGSV........................... 76 GKA .......................... 110 GA ............................ 112 AGV .......................... 152 AV............................. 154 AGV .......................... 156 AGV .......................... 158 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 167 G/g Geschlechtsspezifität 02.03 02.05 02.06 02.07 02.08 02.18 02.21 02.23 03.07 03.10 03.14 03.27 03.27 03.36 03.40 03.45 03.45 03.45 03.49 03.49 03.54 03.57 01Demographische Basistabelle, nach Geschlecht KAGM .......................... 10 Bevölkerung nach Geschlecht KAGM .......................... 12 Ausländische Bevölkerung, nach Geschlecht MG .............................. 16 Altersstruktur der Bevölkerung KAG ............................ 20 Mädchen- u. Frauenanteil in der Bevölkerung, nach Alter GKA ............................ 22 Erwerbstätige, nach Geschlecht SG ............................... 34 Arbeitslose nach Personengruppen, nach Geschlecht SGMvf ......................... 36 Sozialhilfeempfänger (Raten), nach Geschlecht SGMvf ......................... 38 Sterbefälle, nach Geschlecht Gv ............................... 46 Lebenserwartung, nach Geschlecht GSV ............................. 48 Vermeidbare Sterbefälle, ausgewählte Diagnosen, nach Geschlecht GMSP .......................... 50 Krankenhausfälle, nach Geschlecht GV............................... 54 01 Reha-Fälle, nach Geschlecht GVs ............................. 56 Med. u. sonst. Rehabilitationsleistungen, nach Geschlecht (<65 J) GVs ............................. 58 Frührentenzugänge u. -bestand, nach Geschlecht GVsf ............................ 60 Schwerbehinderte Menschen, nach Geschlecht GVf ............................. 64 01 Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren, nach Geschlecht KGVf ........................... 66 02 Schwerbehinderte Menschen über 65 Jahren, nach Geschlecht AGVf ........................... 68 Pflegebedürftige, nach Geschlecht AGSV ........................... 72 02 MDK-Pflegebegutachtungen nach Geschlecht AGSV ........................... 76 01 Säuglingssterblichkeit, nach Geschlecht, 3-Jahres-Mittelwerte KGSV ........................... 86 01 Auffälligkeiten des Entwicklungsstandes bei Einschulungsuntersuchungen nach Geschlecht KG............................... 88 02 Adipositas, herabgesetzte Sehschärfe bei Einschulungsuntersuchungen, nach Geschlecht KG............................... 92 01 Neuerkrankungen, Masern, 0- bis 14-Jährige, nach Geschlecht KGV............................. 94 Neuerkrankungen, Lungentuberkulose, nach Geschlecht. 3-JMW GSV ............................. 96 01 Neuerkrankungen, Lungentuberkulose, nach Geschlecht GSV ............................. 98 01 Einweisungen nach PsychKG u. Betreuungsges., nach Geschl. GVP ........................... 100 Suizidsterbefälle, nach Geschlecht, 3-Jahres-Mittelwert GP ............................. 102 01 Krankenhausfälle, Verbrennungen/Vergiftungen, (<15 J.), nach Geschlecht KG............................. 104 Im Straßenverkehr verunglückte Personen, nach Geschlecht G............................... 106 02 Rauchverhalten nach Alter und Geschlecht, Mikrozensus, GKA .......................... 110 02 Body Mass Index (BMI) der erwachsenen Bevölkerung nach Alter und Geschlecht, Mikrozensus GA ............................ 112 Personen im Ambulant Betreuten Wohnen, nach Geschlecht GV............................. 132 01 Plätze im stationären Wohnen für Menschen mit Behinderungen GV............................. 134 02 Personen in stationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, nach Geschlecht GV............................. 136 Pflegegeldempfänger nach Pflegestufen, nach Geschlecht AGV .......................... 152 Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige, nach Pflegestufen u. Geschlecht AGV .......................... 156 In Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige, nach Pflegestufen u. Geschlecht AGV .......................... 158 03.57 03.59 03.62 03.62 03.87 03.89 03.111 03.118 04.01_ 04.08_ 06.23 06.23 06.23 07.34 07.35 07.36 M/m Migration 02.03 02.05 02.06 02.06 02.11 02.21 02.23 03.14 01Demographische Basistabelle, nach Geschlecht Bevölkerung nach Geschlecht Ausländische Bevölkerung, nach Geschlecht 01 Bevölkerung mit Migrationshintergrund Wanderungen der Bevölkerung Arbeitslose nach Personengruppen, nach Geschlecht Sozialhilfeempfänger (Raten), nach Geschlecht Vermeidbare Sterbefälle, ausgewählte Diagnosen, nach Geschlecht S/s Sozio-ökonomischer Bezug 02.13 02.16 02.18 01 Bevölkerung nach Schulabschluss Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte Erwerbstätige, nach Geschlecht KAGM .......................... 10 KAGM .......................... 12 MG .............................. 16 M ................................ 18 M ................................ 26 SGMvf ......................... 36 SGMvf ......................... 38 GMSP .......................... 52 Svf .............................. 30 S ................................. 32 SG ............................... 34 168 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 02.21 02.23 02.24 03.10 03.14 03.27 03.36 03.40 03.48 03.49 03.49 03.49 03.51 03.53 03.54 03.54 03.62 03.62 Arbeitslose nach Personengruppen, nach Geschlecht Sozialhilfeempfänger (Raten), nach Geschlecht Wohngeldempfänger (Haushalte) Lebenserwartung, nach Geschlecht Vermeidbare Sterbefälle, ausgewählte Diagnosen, nach Geschlecht 01 Reha-Fälle, nach Geschlecht Med. u. sonst. Rehabilitationsleistungen, nach Geschlecht (<65 J) Frührentenzugänge u. -bestand, nach Geschlecht 01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen Pflegebedürftige, nach Geschlecht 01 Pflegebedürftige, nach Pflegeart 02 MDK-Pflegebegutachtungen nach Geschlecht Lebendgeborene nach Geburtsgewicht 01 Säuglingssterbefälle (Neonatal- u. Postneonatalsterblichk.) Säuglingssterblichkeit, gesamt, 3-Jahres-Mittelwerte 01 Säuglingssterblichkeit, nach Geschlecht, 3-Jahres-Mittelwerte Neuerkrankungen, Lungentuberkulose, nach Geschlecht. 3-JMW 01 Neuerkrankungen, Lungentuberkulose, nach Geschlecht V/v Medizinische und soziale Versorgung 02.05 02.13 02.21 02.23 03.07 03.10 03.27 03.27 03.36 03.40 03.45 03.45 03.45 03.48 03.49 03.49 03.49 03.51 03.53 03.54 03.54 03.59 03.62 03.62 03.87 06.02 06.05 06.15 06.18 06.21 06.23 06.23 06.23 01Fläche und Bevölkerungsdichte 01 Bevölkerung nach Schulabschluss Arbeitslose nach Personengruppen, nach Geschlecht Sozialhilfeempfänger (Raten), nach Geschlecht Sterbefälle, nach Geschlecht Lebenserwartung, nach Geschlecht Krankenhausfälle, nach Geschlecht 01 Reha-Fälle, nach Geschlecht Med. u. sonst. Rehabilitationsleistungen, nach Geschlecht (<65 J) Frührentenzugänge u. -bestand, nach Geschlecht Schwerbehinderte Menschen, nach Geschlecht 01 Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren, nach Geschlecht 02 Schwerbehinderte Menschen über 65 Jahren, nach Geschlecht 01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen Pflegebedürftige, nach Geschlecht 01 Pflegebedürftige, nach Pflegeart 02 MDK-Pflegebegutachtungen nach Geschlecht Lebendgeborene nach Geburtsgewicht 01 Säuglingssterbefälle (Neonatal- u. Postneonatalsterblichk.) Säuglingssterblichkeit, gesamt, 3-Jahres-Mittelwerte 01 Säuglingssterblichkeit, nach Geschlecht, 3-Jahres-Mittelwerte 01 Neuerkrankungen, Masern, 0- bis 14-Jährige, nach Geschlecht Neuerkrankungen, Lungentuberkulose, nach Geschlecht. 3-JMW 01 Neuerkrankungen, Lungentuberkulose, nach Geschlecht 01 Einweisungen nach PsychKG u. Betreuungsges., nach Geschl. Versorgungsgrad Vertragsärzte Versorgungsgrad Vertragszahnärzte Wichtige Krankenhausangebote Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen Apotheken Personen im Ambulant Betreuten Wohnen, nach Geschlecht 01 Plätze im stationären Wohnen für Menschen mit Behinderungen 02 Plätze in stationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, nach Geschlecht Inanspruchnahme des Krankheitsfrüherkennungsprogramms für Kinder Durch Karies-Prophylaxemaßnahmen erreichte Kinder, nach Einrichtungstyp Impfquote Polio, Tetanus, Diphtherie, Hepatitis B, Haemophilus influenzae b, Pertussis bei Schulanfängern Impfquote Masern, Mumps, Röteln und Varizellen bei Schulanfängern 01 Methadon-Substitutionsbehandlung Einsätze Krankentransporte und Rettungsdienste 07.06 07.10 07.13 07.14 07.23 07.25 SGMvf ......................... 36 SGMvf ......................... 38 S ................................. 42 GSV ............................. 48 GMSP .......................... 50 GVs ............................. 56 GVs ............................. 58 GVsf ............................ 60 ASV ............................. 70 AGSV........................... 72 ASV ............................. 74 AGSV........................... 76 KSVf ............................ 80 KSV ............................. 82 KSV ............................. 84 KGSV ........................... 86 GSV ............................. 96 GSV ............................. 98 v ................................. 14 Svf .............................. 30 SGMvf ......................... 36 SGMvf ......................... 38 Gv ............................... 46 GSV ............................. 48 GV .............................. 54 GVs ............................. 56 GVs ............................. 58 GVsf ............................ 60 GVf ............................. 64 KGVf ........................... 66 AGVf ........................... 68 ASV ............................. 70 AGSV........................... 72 ASV ............................. 74 AGSV........................... 76 KSVf ............................ 80 KSV ............................. 82 KSV ............................. 84 KGSV ........................... 86 KGV ............................ 94 GSV ............................. 96 GSV ............................. 98 GVP ........................... 100 V ............................... 122 V ............................... 124 V ............................... 126 V ............................... 128 V ............................... 130 GV ............................ 132 GV ............................ 134 GV ............................ 136 KVF ........................... 140 KVF ........................... 142 KVF ........................... 144 KVF ........................... 146 V ............................... 148 V ............................... 150 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 169 07.34 07.34 07.35 08.19 08.27 Pflegegeldempfänger nach Pflegestufen, nach Geschlecht 01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegeart Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige, nach Pflegestufen u. Geschlecht In Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige, nach Pflegestufen u. Geschlecht Ärzte und Zahnärzte in ambul. Einrichtungen Psychotherapeuten in amb. Einrichtungen 01 Berufstätige psychol. Psychotherapeuten u. Kinder- u. Jugendlichen-Psychotherapeuten Personal im Pflegedienst in allg. u. sonst. Krankenhäusern Personal kommunaler Dienststellen, nach Geschlecht F/f Gesundheitsförderung/Prävention 02.13 02.21 02.23 03.40 03.45 03.45 03.45 03.51 07.06 07.10 01 Bevölkerung nach Schulabschluss Arbeitslose nach Personengruppen, nach Geschlecht Sozialhilfeempfänger (Raten), nach Geschlecht Frührentenzugänge u. -bestand, nach Geschlecht Schwerbehinderte Menschen, nach Geschlecht 01 Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren, nach Geschlecht 02 Schwerbehinderte Menschen über 65 Jahren, nach Geschlecht Lebendgeborene nach Geburtsgewicht Inanspruchnahme Krankheitsfrüherkennungsprogr. Kinder Durch Karies-Prophylaxemaßnahmen erreichte Kinder, nach Einrichtungstyp Impfquote Polio, Tetanus, Diphtherie, Hepatitis B, Haemophilus influenzae b, Pertussis bei Schulanfängern Impfquote Masern, Mumps, Röteln und Varizellen bei Schulanfängern 07.36 08.08 08.13 08.13 07.13 07.14 P/p 03.14 03.87 03.89 AGV .......................... 152 AV ............................. 154 AGV .......................... 156 AGV .......................... 158 V ............................... 162 V ............................... 164 V ............................... 166 V ............................... 168 V ............................... 170 Svf .............................. 30 SGMvf ......................... 36 SGMvf ......................... 38 GVsf ............................ 60 GVf ............................. 64 KGVf ........................... 66 AGVf ........................... 68 KSVf ............................ 80 KVF ........................... 140 KVF ........................... 142 KVF ........................... 144 KVF ........................... 146 Psychische Beeinträchtigung Vermeidbare Sterbefälle, ausgewählte Diagnosen, nach Geschlecht GMSP .......................... 50 01 Einweisungen nach PsychKG u. Betreuungsges., nach Geschl. GVP ........................... 100 Suizidsterbefälle, nach Geschlecht, 3-Jahres-Mittelwert GP ............................. 102 170 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Literatur/ Datenquellen Bardehle, D. & Annuß, R.: Beispiele für einen vereinheitlichten nationalen und internationalen Datensatz für die kommunale Gesundheitsberichterstattung in Nordrhein-Westfalen. Gesundheitsberichterstattung Band 4/1993. Bielefeld: IDIS, 1993. Umsteiger zwischen dem Indikatorensatz 2003 und dem alten Indikatorensatz 1991 - 2002: http://www.lzg.nrw.de/_media/pdf/gesundheitberichtedaten/indikatoren/heft18_umsteiger.pdf (letzter Zugriff am 11. August 2016) Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen - LZG NRW: Indikatorenübersicht: http://www.lzg.nrw.de/_media/pdf/gesundheitberichtedaten/indikatoren/indika-liste.pdf (letzter Zugriff am 11. August 2016) Indikatoren nach Themenfeldern: http://www.lzg.nrw.de/themen/gesundheit_berichte_daten/gesundheitsindikatoren/indikatoren_kreise/i ndex.html (letzter Zugriff am 11. August 2016) Alle Gesundheitsindikatoren auf Landes- und Kreisebene können auf folgender Internetseite eingesehen werden: http://www.lzg.nrw.de/ themen/gesundheit_berichte_daten/ gesundheitsindikatoren/index.html (letzter Zugriff am 16. August 2016)