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Beschlussvorlage GB (Zweckverband Naturpark Rheinland hier: Umbesetzung in der Verbandsversammlung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
49 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
22.02.17, 08:08
Aktualisiert
22.02.17, 08:08
Beschlussvorlage GB (Zweckverband Naturpark Rheinland
hier: Umbesetzung in der Verbandsversammlung) Beschlussvorlage GB (Zweckverband Naturpark Rheinland
hier: Umbesetzung in der Verbandsversammlung)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 308/2017 17.02.2017 Datum: Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 22.03.2017 Kreistag 05.04.2017 Zweckverband Naturpark Rheinland hier: Umbesetzung in der Verbandsversammlung Sachbearbeiter/in: Frau Stopa Tel.: 15 - 438 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag entsendet für die Dauer der restlichen Wahlperiode an Stelle der Herren   Manfred Poth (AV) als ordentliches Mitglied und Achim Blindert (GBL V) als stellvertretendes Mitglied (jeweils Zugriff LR nach § 26 Abs. 5 KrO NRW) die Herren   Achim Blindert (GBL V) als ordentliches Mitglied und Frank Fritze (AbtL. 60) als stellvertretendes Mitglied (jeweils Zugriff LR nach § 26 Abs. 5 KrO NRW) in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland. Kreiskämmerer -2- Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Begründung: Gemäß § 6 der Satzung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland besteht die Verbandsversammlung aus 18 Vertretern der Verbandsmitglieder, wovon der Kreis Euskirchen 3 Vertreter/innen entsendet. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist für den Fall der Verhinderung eine Stellvertretung zu bestellen (gebundene Vertretung). Die Mitglieder der Verbandsversammlung und ihre Stellvertreter/innen werden durch die Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften der Verbandsmitglieder gewählt. Sie üben ihr Amt nach Ablauf der Zeit, für die sie bestellt sind, bis zum Amtsantritt der neugewählten Mitglieder aus. Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 25.06.2014 (V 4/2014, Anlage 23) und in seiner Sitzung am 21.10.2015 (A 76/2015) u.a. die Entsendung der Vertreter des Kreises Euskirchen in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland wie nachstehend beschlossen: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter/innen (gebundene Vertretung): Achim Blindert (GBL V) 1. Manfred Poth (AV) (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) 2. Rita Gerdemann (CDU) 3. Michael Höllmann (SPD) (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) Karsten Stickeler (CDU) Heinrich Hettmer (SPD) Da Herr Poth zum 01.01.2017 die Funktion des Vorsitzenden im Verein Naturpark Nordeifel e.V. übernommen hat, ist beabsichtigt, dass Herr Blindert (GBL V) seine Funktion in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland übernimmt. Als stellvertretendes Mitglied soll Herr Fritze (AbtL. 60) in die Verbandsversammlung entsandt werden. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)