Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
49 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
22.02.17, 08:08
Aktualisiert
22.02.17, 08:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 308/2017
17.02.2017
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
22.03.2017
Kreistag
05.04.2017
Zweckverband Naturpark Rheinland
hier: Umbesetzung in der Verbandsversammlung
Sachbearbeiter/in: Frau Stopa
Tel.: 15 - 438
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag entsendet für die Dauer der restlichen Wahlperiode an Stelle der Herren
Manfred Poth (AV) als ordentliches Mitglied und
Achim Blindert (GBL V) als stellvertretendes Mitglied
(jeweils Zugriff LR nach § 26 Abs. 5 KrO NRW)
die Herren
Achim Blindert (GBL V) als ordentliches Mitglied und
Frank Fritze (AbtL. 60) als stellvertretendes Mitglied
(jeweils Zugriff LR nach § 26 Abs. 5 KrO NRW)
in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland.
Kreiskämmerer
-2-
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen
Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Begründung:
Gemäß § 6 der Satzung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland besteht die
Verbandsversammlung aus 18 Vertretern der Verbandsmitglieder, wovon der Kreis Euskirchen 3
Vertreter/innen entsendet. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist für den Fall der
Verhinderung eine Stellvertretung zu bestellen (gebundene Vertretung).
Die Mitglieder der Verbandsversammlung und ihre Stellvertreter/innen werden durch die
Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den
Dienstkräften der Verbandsmitglieder gewählt. Sie üben ihr Amt nach Ablauf der Zeit, für die sie
bestellt sind, bis zum Amtsantritt der neugewählten Mitglieder aus.
Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 25.06.2014 (V 4/2014, Anlage 23) und in
seiner Sitzung am 21.10.2015 (A 76/2015) u.a. die Entsendung der Vertreter des Kreises Euskirchen
in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland wie nachstehend
beschlossen:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen
(gebundene Vertretung):
Achim Blindert (GBL V)
1. Manfred Poth (AV)
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
2. Rita Gerdemann (CDU)
3. Michael Höllmann (SPD)
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
Karsten Stickeler (CDU)
Heinrich Hettmer (SPD)
Da Herr Poth zum 01.01.2017 die Funktion des Vorsitzenden im Verein Naturpark Nordeifel e.V.
übernommen hat, ist beabsichtigt, dass Herr Blindert (GBL V) seine Funktion in der
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland übernimmt. Als stellvertretendes
Mitglied soll Herr Fritze (AbtL. 60) in die Verbandsversammlung entsandt werden.
gez.
Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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