Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
108 kB
Datum
07.12.2016
Erstellt
09.11.16, 14:02
Aktualisiert
09.11.16, 14:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 277/2016
07.11.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
16.11.2016
Kreisausschuss
07.12.2016
Abfallwirtschaftszentrum Mechernich
hier: Zustimmung zum Konzept der Wärmeversorgung durch eine Biomasseheizanlage
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr/Herr Schmitz
Tel.: 15 238/15 220
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 53704
I 53704 2503
Zeile:25
Kreiskämmerer
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
gez.
Hessenius
Produkt:
Zeile:
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt dem Konzept der Wärmeversorgung durch eine Biomasseheizanlage zu
und beauftragt die Verwaltung die notwendigen Planungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel zu veranlassen.
-2Begründung:
Seit dem Jahr 1992 wird die Wärmeversorgung der Gebäude und technischen Anlagen auf dem
Gelände des Abfallwirtschaftszentrums (AWZ) Mechernich durch Abwärme der Gasmotoren des
Gasmotorenkraftwerkes gespeist.
Hervorgerufen durch den in den letzten Jahren zu verzeichnenden, stetigen Rückgang des aus dem
Deponiekörper zur Verfügung stehenden CH4 Gases als Energieträger der Gasmotoren stellt sich
seit einiger Zeit die Frage nach der zukünftigen Versorgung des Standortes mit Wärmeenergie.
Die Prognose zur Nutzung des Deponiegases als Wärmeerzeuger aus der Abwärme der Gasmotoren
ergibt, dass in den nächsten 3 bis 5 Jahren die derzeitige Energiequelle zur Wärmenutzung entfällt.
Es gilt daher, für alle in die zentrale Nahwärmeversorgung des AWZ eingebundenen
Energieabnehmer eine wirtschaftliche und klimaschonende Alternativer zu finden.
Aufgrund des schon am Standort vorhandenen Biomassematerials wurde daher die Wirtschaftlichkeit
einer Biomasseheizung geprüft.
Um die Verfügbarkeit des Biomassematerials sicherzustellen, wurde in 2013 die Abfallsatzung für die
Annahme von Ast & Strauchwerk für eine kostenlose Annahme angepasst. Seit dem wird im
Kompostwerk des AWZ das Biomassematerial durch Zerkleinerung des Ast und Strauchwerks
erzeugt und als Brennstoff für vergleichbare Heizanlagen vermarktet. Seit der Einführung verzeichnet
sich ein enormer Zuwachs der verfügbaren Massen. Somit bietet es sich auch unter Berücksichtigung
des zusätzlichen Aufwandes an, diesen Brennstoff als Heizenergieträger zu nutzen.
Im Jahr 2014 wurde eine Projektstudie beauftragt, die zum Einen den Wärmebedarf des Standortes
AWZ einschließlich des im Bau befindlichen Bauhofs ermittelt und zum Anderen verschiedene
Möglichkeiten der Wärmeerzeugung einschließlich des Aufwandes beleuchtet.
Es wurden 4 Variantenbetrachtungen zur Sicherstellung der Grund-, Spitzenlast und Notversorgung
in unterschiedlichen Konstellationen unter Nutzung der frei verfügbaren Biomasse oder zukaufbarer
Energie (Heizöl) untersucht. Verglichen wurde auch die Verwendung des vorhandenen
Biomassematerials gegenüber der Aufbereitung durch Nachzerkleinerung zu normierten
Hackschnitzeln sowie die Vorhaltung der Biomasse in einem zu errichtenden Bauwerk oder
Wechselcontainern.
Zur Einschätzung des zu erwartenden Heizwertes des vorhandenen Biomassematerials wurde ein
Probeeinsatz in einer Versuchsanlage durchgeführt. Hierbei zeigte sich eine sehr gute
Verwendbarkeit bei entsprechender Anpassung der Fördertechnik.
Im Ergebnis wird bei einem Energiebedarf von ca. 2,1 Mio. kWh/Jahr für den Gesamtstandort eine
Volllastdeckung mit Biomasse empfohlen. Die Betriebssicherheit ist durch einen Notkessel mit
Heizölbetrieb geplant.
Dem gegenüber gestellt wurde eine Abdeckung der Spitzenlast von 40% durch einen Heizölkessel.
Hierbei ergäben sich zwar geringere Investitionskosten in Höhe von ca. 220.000,- €, der jährliche
Heizölverbrauch würde sich jedoch auf ca. 83.000 l/Jahr belaufen.
Durch die laufenden Betriebskosten der Heizölkesselanlage amortisiert sich die Vollastabdeckung mit
Biomasse nach etwa 3-4 Jahren. Die Vollabdeckung mit Biomassematerial stellt somit die
wirtschaftlichste Variante dar.
Aufgrund der gewählten Konzeption der Heizkessel in der Zielvariante kann eine Umsetzung der
Biomasseheizanlage entsprechend des Rückgangs der Abwärmeenergie aus den Gasmotoren in
zwei Bauabschnitten erfolgen.
-3Im ersten Bauabschnitt in 2017 wird die bauliche Hülle für den Endausbau errichtet. Bei den
technischen Einrichtungen soll zunächst jedoch nur einer von zwei erforderlichen
Biomasseheizkesseln installiert werden, der die Grundlast des Wärmebedarfes abdeckt.
Der Prognose nach ist hierdurch die Abdeckung des Wärmebedarfes für die Zeit bis zum Ende der
Gasverwertungsphase gesichert.
Entsprechend des Rückgangs der Wärmegewinnung aus dem Gasmotorenkraftwerk kann dann in
einem zweiten Bauabschnitt ein weiterer Biomasseheizkessel in das bereits errichtetet Gebäude
eingebracht werden. Die Teilung in zwei Bauabschnitte bietet zudem den Vorteil, auf eventuell
gestiegene Wärmeenergiebedarfe reagieren zu können.
Die Baukosten für die gesamte Anlage wurden nach derzeitigem Kenntnisstand mit ca.1,3 Mio. €
Brutto abgeschätzt.
Für den ersten Bauabschnitt sind in 2017 Investitionen von ca. 1,05 Mio. € erforderlich.
Die Planungskosten belaufen sich auf ca. 200.000,- €. Hinzuzurechnen sind Gebühren für
Genehmigungen und Fachgutachten.
Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden im Bereich der Nachsorge für 2016 in Höhe von
250.000,- € und in 2017 in Höhe 1.350.000,- € eingestellt.
Seitens der Fachabteilung wird vorgeschlagen die notwendigen Planungen im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel kurzfristig zu veranlassen, damit eine Realisierung der Anlage
in 2017 erfolgen kann.
Die Entwurfsplanung wird dem Fachausschuss zur Zustimmung vorgelegt.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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