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Beschlussvorlage GB (Abfallwirtschaftszentrum Mechernich hier: Zustimmung zum Konzept der Wärmeversorgung durch eine Biomasseheizanlage)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
108 kB
Datum
07.12.2016
Erstellt
09.11.16, 14:02
Aktualisiert
09.11.16, 14:02
Beschlussvorlage GB (Abfallwirtschaftszentrum Mechernich
hier: Zustimmung zum Konzept der Wärmeversorgung durch eine Biomasseheizanlage) Beschlussvorlage GB (Abfallwirtschaftszentrum Mechernich
hier: Zustimmung zum Konzept der Wärmeversorgung durch eine Biomasseheizanlage) Beschlussvorlage GB (Abfallwirtschaftszentrum Mechernich
hier: Zustimmung zum Konzept der Wärmeversorgung durch eine Biomasseheizanlage)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 277/2016 07.11.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 16.11.2016 Kreisausschuss 07.12.2016 Abfallwirtschaftszentrum Mechernich hier: Zustimmung zum Konzept der Wärmeversorgung durch eine Biomasseheizanlage Sachbearbeiter/in: Herr Mohr/Herr Schmitz Tel.: 15 238/15 220 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 53704 I 53704 2503 Zeile:25 Kreiskämmerer Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. gez. Hessenius Produkt: Zeile: Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt dem Konzept der Wärmeversorgung durch eine Biomasseheizanlage zu und beauftragt die Verwaltung die notwendigen Planungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu veranlassen. -2Begründung: Seit dem Jahr 1992 wird die Wärmeversorgung der Gebäude und technischen Anlagen auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums (AWZ) Mechernich durch Abwärme der Gasmotoren des Gasmotorenkraftwerkes gespeist. Hervorgerufen durch den in den letzten Jahren zu verzeichnenden, stetigen Rückgang des aus dem Deponiekörper zur Verfügung stehenden CH4 Gases als Energieträger der Gasmotoren stellt sich seit einiger Zeit die Frage nach der zukünftigen Versorgung des Standortes mit Wärmeenergie. Die Prognose zur Nutzung des Deponiegases als Wärmeerzeuger aus der Abwärme der Gasmotoren ergibt, dass in den nächsten 3 bis 5 Jahren die derzeitige Energiequelle zur Wärmenutzung entfällt. Es gilt daher, für alle in die zentrale Nahwärmeversorgung des AWZ eingebundenen Energieabnehmer eine wirtschaftliche und klimaschonende Alternativer zu finden. Aufgrund des schon am Standort vorhandenen Biomassematerials wurde daher die Wirtschaftlichkeit einer Biomasseheizung geprüft. Um die Verfügbarkeit des Biomassematerials sicherzustellen, wurde in 2013 die Abfallsatzung für die Annahme von Ast & Strauchwerk für eine kostenlose Annahme angepasst. Seit dem wird im Kompostwerk des AWZ das Biomassematerial durch Zerkleinerung des Ast und Strauchwerks erzeugt und als Brennstoff für vergleichbare Heizanlagen vermarktet. Seit der Einführung verzeichnet sich ein enormer Zuwachs der verfügbaren Massen. Somit bietet es sich auch unter Berücksichtigung des zusätzlichen Aufwandes an, diesen Brennstoff als Heizenergieträger zu nutzen. Im Jahr 2014 wurde eine Projektstudie beauftragt, die zum Einen den Wärmebedarf des Standortes AWZ einschließlich des im Bau befindlichen Bauhofs ermittelt und zum Anderen verschiedene Möglichkeiten der Wärmeerzeugung einschließlich des Aufwandes beleuchtet. Es wurden 4 Variantenbetrachtungen zur Sicherstellung der Grund-, Spitzenlast und Notversorgung in unterschiedlichen Konstellationen unter Nutzung der frei verfügbaren Biomasse oder zukaufbarer Energie (Heizöl) untersucht. Verglichen wurde auch die Verwendung des vorhandenen Biomassematerials gegenüber der Aufbereitung durch Nachzerkleinerung zu normierten Hackschnitzeln sowie die Vorhaltung der Biomasse in einem zu errichtenden Bauwerk oder Wechselcontainern. Zur Einschätzung des zu erwartenden Heizwertes des vorhandenen Biomassematerials wurde ein Probeeinsatz in einer Versuchsanlage durchgeführt. Hierbei zeigte sich eine sehr gute Verwendbarkeit bei entsprechender Anpassung der Fördertechnik. Im Ergebnis wird bei einem Energiebedarf von ca. 2,1 Mio. kWh/Jahr für den Gesamtstandort eine Volllastdeckung mit Biomasse empfohlen. Die Betriebssicherheit ist durch einen Notkessel mit Heizölbetrieb geplant. Dem gegenüber gestellt wurde eine Abdeckung der Spitzenlast von 40% durch einen Heizölkessel. Hierbei ergäben sich zwar geringere Investitionskosten in Höhe von ca. 220.000,- €, der jährliche Heizölverbrauch würde sich jedoch auf ca. 83.000 l/Jahr belaufen. Durch die laufenden Betriebskosten der Heizölkesselanlage amortisiert sich die Vollastabdeckung mit Biomasse nach etwa 3-4 Jahren. Die Vollabdeckung mit Biomassematerial stellt somit die wirtschaftlichste Variante dar. Aufgrund der gewählten Konzeption der Heizkessel in der Zielvariante kann eine Umsetzung der Biomasseheizanlage entsprechend des Rückgangs der Abwärmeenergie aus den Gasmotoren in zwei Bauabschnitten erfolgen. -3Im ersten Bauabschnitt in 2017 wird die bauliche Hülle für den Endausbau errichtet. Bei den technischen Einrichtungen soll zunächst jedoch nur einer von zwei erforderlichen Biomasseheizkesseln installiert werden, der die Grundlast des Wärmebedarfes abdeckt. Der Prognose nach ist hierdurch die Abdeckung des Wärmebedarfes für die Zeit bis zum Ende der Gasverwertungsphase gesichert. Entsprechend des Rückgangs der Wärmegewinnung aus dem Gasmotorenkraftwerk kann dann in einem zweiten Bauabschnitt ein weiterer Biomasseheizkessel in das bereits errichtetet Gebäude eingebracht werden. Die Teilung in zwei Bauabschnitte bietet zudem den Vorteil, auf eventuell gestiegene Wärmeenergiebedarfe reagieren zu können. Die Baukosten für die gesamte Anlage wurden nach derzeitigem Kenntnisstand mit ca.1,3 Mio. € Brutto abgeschätzt. Für den ersten Bauabschnitt sind in 2017 Investitionen von ca. 1,05 Mio. € erforderlich. Die Planungskosten belaufen sich auf ca. 200.000,- €. Hinzuzurechnen sind Gebühren für Genehmigungen und Fachgutachten. Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden im Bereich der Nachsorge für 2016 in Höhe von 250.000,- € und in 2017 in Höhe 1.350.000,- € eingestellt. Seitens der Fachabteilung wird vorgeschlagen die notwendigen Planungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel kurzfristig zu veranlassen, damit eine Realisierung der Anlage in 2017 erfolgen kann. Die Entwurfsplanung wird dem Fachausschuss zur Zustimmung vorgelegt. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)