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Beschlussvorlage GB (Z 2/V 299/2017, KA 22.03.2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
31.03.17, 12:08
Aktualisiert
31.03.17, 12:08
Beschlussvorlage GB (Z 2/V 299/2017, KA 22.03.2017)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / V 299/2017 Datum: 30:03:2017 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 22.03.2017 A) TOP 22 Öffentliche Sitzung Bildung eines Schuleinzugsbereichs gemäß § 84 Abs. 1 SchulG NRW für die Förderschule „Stephanusschule“ nach Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis Euskirchen zum 01.08.2017 V 299/2017 Ausschuss für Bildung und Inklusion Z1 07.03.2017 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt gemäß § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW in Verbindung mit § 5 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 f der Kreisordnung NRW mit Wirkung vom 01.08.2017 die in der Anlage 1 beigefügte Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs für die Stephanusschule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung in Zülpich-Bürvenich. Abstimmungsergebnis: Einstimmig