Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
31.03.17, 12:08
Aktualisiert
31.03.17, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 2 / V 299/2017
Datum: 30:03:2017
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 22.03.2017
A)
TOP 22
Öffentliche Sitzung
Bildung eines Schuleinzugsbereichs gemäß § 84 Abs. 1
SchulG NRW für die Förderschule „Stephanusschule“ nach
Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis Euskirchen
zum 01.08.2017
V 299/2017
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Z1
07.03.2017
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt gemäß § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW in
Verbindung mit § 5 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 f der Kreisordnung
NRW mit Wirkung vom 01.08.2017 die in der Anlage 1 beigefügte
Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs
für die Stephanusschule, Förderschule des Kreises Euskirchen
mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale
und soziale Entwicklung in Zülpich-Bürvenich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig