Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
20.03.17, 11:01
Aktualisiert
20.03.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / V 299/2017
Datum: 16.03.2017
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion
vom 07.03.2017
A)
TOP 9
Öffentliche Sitzung
Bildung eines Schuleinzugsbereichs gemäß § 84 Abs. 1
SchulG NRW für die Förderschule „Stephanusschule“ nach
Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis Euskirchen
zum 01.08.2017
Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt gemäß § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW in
Verbindung mit § 5 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 f der Kreisordnung
NRW mit Wirkung vom 01.08.2017 die in der Anlage 1 beigefügte
Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs
für die Stephanusschule, Förderschule des Kreises Euskirchen
mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale
und soziale Entwicklung in Zülpich-Bürvenich.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
V 299/2017