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Beschlussvorlage GB (Z 1 / V 299 /2017 (Ausschuss f. Bildung u. Inklusion 07.03.2017))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
20.03.17, 11:01
Aktualisiert
20.03.17, 11:01
Beschlussvorlage GB (Z 1 / V 299 /2017 (Ausschuss f. Bildung u. Inklusion 07.03.2017))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / V 299/2017 Datum: 16.03.2017 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion vom 07.03.2017 A) TOP 9 Öffentliche Sitzung Bildung eines Schuleinzugsbereichs gemäß § 84 Abs. 1 SchulG NRW für die Förderschule „Stephanusschule“ nach Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis Euskirchen zum 01.08.2017 Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt gemäß § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW in Verbindung mit § 5 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 f der Kreisordnung NRW mit Wirkung vom 01.08.2017 die in der Anlage 1 beigefügte Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs für die Stephanusschule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung in Zülpich-Bürvenich. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen V 299/2017