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Beschlussvorlage GB (Entwurf Rechtsverordnung Schulbeinzugsbereich Stephanusschule)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
25 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
22.02.17, 09:01
Aktualisiert
22.02.17, 09:01
Beschlussvorlage GB (Entwurf Rechtsverordnung Schulbeinzugsbereich Stephanusschule)

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Inhalt der Datei

-Entwurf- Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs für die Stephanusschule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung vom 05.04.2017 Der Kreistag des Kreises Euskirchen hat in seiner Sitzung am 05.04.2017 auf Grund des § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW vom 15.02.2005(GV.NRW. S.102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2016 (GV. NRW. S.442) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 f der Kreisordnung NRW vom 14.07.1994 (GV.NRW. S.646) folgende Rechtsverordnung beschlossen: §1 Für die Stephanusschule. Förderschule des Kreises Euskirchen mit den Förderschwerpunkten Lernen. Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung in 53909 Zülpich-Bürvenich, Eidernstrasse 60 wird ein Schuleinzugsbereich gebildet. §2 Der Schuleinzugsbereich umfasst das Gebiet der Städte Zülpich und Mechernich. §3 Der Wohnort der Schülerinnen und Schüler ist für die Einschulung maßgeblich. §4 Die Rechtsverordnung tritt am 01.08.2017 in Kraft. Euskirchen, den ..' Landrat