Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
25 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
22.02.17, 09:01
Aktualisiert
22.02.17, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
-Entwurf-
Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs
für die Stephanusschule, Förderschule des Kreises Euskirchen
mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie
Emotionale und soziale Entwicklung
vom 05.04.2017
Der Kreistag des Kreises Euskirchen hat in seiner Sitzung am 05.04.2017 auf Grund
des § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW vom 15.02.2005(GV.NRW. S.102), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 14.06.2016 (GV. NRW. S.442) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 und §
26 Abs. 1 f der Kreisordnung NRW vom 14.07.1994 (GV.NRW. S.646) folgende
Rechtsverordnung beschlossen:
§1
Für
die
Stephanusschule.
Förderschule
des
Kreises
Euskirchen
mit
den
Förderschwerpunkten Lernen. Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung in
53909 Zülpich-Bürvenich, Eidernstrasse 60 wird ein Schuleinzugsbereich gebildet.
§2
Der Schuleinzugsbereich umfasst das Gebiet der Städte Zülpich und Mechernich.
§3
Der Wohnort der Schülerinnen und Schüler ist für die Einschulung maßgeblich.
§4
Die Rechtsverordnung tritt am 01.08.2017 in Kraft.
Euskirchen, den ..'
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