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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4/Kirchherten, 1. vereinfachte Änderung -Teilgebiet Ecke Brauereistraße / Breite Straße- hier: Aufstellungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,9 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4/Kirchherten, 1. vereinfachte Änderung
-Teilgebiet Ecke Brauereistraße / Breite Straße-
hier: Aufstellungsbeschluss )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 33. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am Dienstag, den 10.02.2004. Sitzungsbeginn: 17:32 Uhr Sitzungsende: 18:50 Uhr TOP Betreff 14. Bebauungsplan Nr. 4/Kirchherten, 1. vereinfachte Änderung -Teilgebiet Ecke Brauereistraße / Breite Straßehier: Aufstellungsbeschluss Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 und 4 sowie § 13 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2850), für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/Kirchherten für das Teilgebiet Ecke Breite Straße/Brauereistraße. Wesentliches Planungsziel ist die bedarfsorientierte Umlegung der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im betreffenden Planbereich. Gleichzeitig stellt der Rat der Stadt Bedburg fest, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen der Bauleitplanung nicht erforderlich ist, da das Vorhaben aufgrund seiner Größe und der geplanten Nutzung nicht unter die UVP-pflichtigen Vorhaben nach der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) fällt. Die gesamten Kosten für das Verfahren sind im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages durch den Antragsteller zu übernehmen. Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg, dass im Rahmen des zuvor genannten Vertrages durch den Antragsteller eine Ausgleichszahlung für den Wegfall der seinerzeit in der Gesamtheit geplanten Grünfläche zu zahlen ist. Dieser Betrag soll aus dem ökologischen Gesamtwert der Fläche ermittelt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)