Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 33. Sitzung des Rates der Stadt Bedburg
am Dienstag, den 10.02.2004.
Sitzungsbeginn:
17:32 Uhr
Sitzungsende:
18:50 Uhr
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Betreff
14.
Bebauungsplan Nr. 4/Kirchherten, 1. vereinfachte Änderung
-Teilgebiet Ecke Brauereistraße / Breite Straßehier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 und 4 sowie
§ 13 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997
(BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom
23.07.2002 (BGBl. I S. 2850), für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.
4/Kirchherten für das Teilgebiet Ecke Breite Straße/Brauereistraße.
Wesentliches Planungsziel ist die bedarfsorientierte Umlegung der Flächen für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im
betreffenden Planbereich.
Gleichzeitig stellt der Rat der Stadt Bedburg fest, dass die Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen der Bauleitplanung nicht erforderlich ist, da das
Vorhaben aufgrund seiner Größe und der geplanten Nutzung nicht unter die UVP-pflichtigen
Vorhaben nach der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) fällt.
Die gesamten Kosten für das Verfahren sind im Rahmen eines städtebaulichen
Vertrages durch den Antragsteller zu übernehmen. Ferner beschließt der Rat der Stadt
Bedburg, dass im Rahmen des zuvor genannten Vertrages durch den Antragsteller eine
Ausgleichszahlung für den Wegfall der seinerzeit in der Gesamtheit geplanten
Grünfläche zu zahlen ist. Dieser Betrag soll aus dem ökologischen Gesamtwert der
Fläche ermittelt werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)