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Info GB (Info Ausbau KI 2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
22.02.17, 11:01
Aktualisiert
22.02.17, 11:01
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 219/2017 21.02.2017 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 07.03.2017 Info Ausbau KI 2017 Das Land NRW hat den Ausbau der Kommunalen Integrationszentren beschlossen. Demnach erhalten alle Kommunale Integrationszentren (KI) eine zusätzliche unbefristete Zuwendung für Personal-und nunmehr auch Sachkosten. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW hat die Kreise mit Mitteilung vom 28.12.2016 über die entsprechenden Fördermöglichkeiten informiert. Demnach stehen für die Kreise ab 2017 Zuwendungen für drei weitere Personalstellen in Höhe von bis zu 50.000,00 € je Stelle für Koordinierungsbedarf der Kreise in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Gemeinden zur Verfügung. Der Einsatz des Personals ergibt sich analog des Koordinierungsbedarfs und des bestehenden Integrationskonzeptes vor Ort. Zudem erhält jeder Kreis zusätzlich 1,5 durch das Land abgeordnete Lehrkräfte für den Ausbau der interkulturellen Schul-und Unterrichtsentwicklung. Weiterhin erhalten die Kreise zukünftig Sachkosten u.a. für niederschwellige Dolmetscherdienste oder Integrationsangebote von bis zu 50.000,00 €. Entsprechend der Förderkonzeption entscheiden die Kreise im Benehmen mit ihren Partnern vor Ort, in welchem kommunalen Handlungsfeld sie den größten Bedarf sehen und für welche Tätigkeiten sie das Personal im Rahmen der Integrationsarbeit vor Ort einsetzen. Das Land sieht einen besonderen Bedarf in den folgenden Handlungsfeldern und empfiehlt den Einsatz der zusätzlichen Mittel und Stellen in folgenden Bereichen: 1. Transparenz und Nachfrage über vorhandene Integrationsangebote für Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer Die Kommunalen Integrationszentren haben die Aufgabe, die Angebote zu vernetzen und zu koordinieren. Unterstrichen wird die „Scharnierfunktion“, die ein KI bei der Integration zugewanderter Menschen hat. Die Schaffung von Transparenz im Bereich von Bildungsangeboten und die Erhebung von Bedarfen und Nachfrage über vorhandene Sprachangebote, Beratungseinrichtungen und über Stellen zur Anerkennung von Abschlüssen vor Ort wird vom Fördergeber als maßgebliches Tätigkeitsfeld gesehen. Dieser Bereich ist bereits abgedeckt durch die im KoBIZ angegliederte Stelle der Bildungskoordinatorin. 2. Vernetzung und Koordination für ältere Jugendliche und junge Erwachsene Die KIs haben im Rahmen ihrer Koordinations- und Vernetzungsarbeit Zugänge zu den relevanten Strukturen, die bei der Beratung und Begleitung der jungen Menschen tätig sind, wie z.B. die der -2Jugendhilfe, Flüchtlingssozialarbeit, Berufskollegs, Ausländerbehörden, Jobcenter, Jugendmigrationsdienste, Kommunalen Koordinierungsstellen „Kein Abschluss ohne Anschluss“ und verfügen im Rahmen des Verbundes über Erfahrungen interkultureller Konzeptentwicklung beim Seiteneinstieg, beim Übergang von der Schule in den Beruf und zu durchgängigen sprachlichen Bildungsansätzen. Erste konzeptionelle Überlegungen zu dieser Handlungsempfehlung sind innerhalb des Geschäftsbereiches III mit dem Ziel der Optimierung der Bildungskette – Übergänge Schule-Beruf ohne Brüche mit dem Schwerpunkt der Neuzugewanderten erfolgt. Erste Schnittstellen seitens Abt. 51 und KoBIZ/KoKo Landesprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ sind definiert. 3. Erprobung und Implementierung von neuen Ansätzen der interkulturellen Familienarbeit und Begleitung in die frühkindliche Bildung Aktuell leben Familien mit Migrationshintergrund teilweise in hoch belasteten Situationen, die direkte Auswirkungen auf das Aufwachsen der Kinder haben. Der Ausbau niedrigschwelliger Angebote in Zusammenarbeit mit den Netzwerken der frühen Bildung soll erfolgen. Erste konzeptionelle Überlegungen zu diesem Handlungsfeld sind ebenfalls mit dem Jugendamt erfolgt. So kann eine mögliche Zusammenarbeit im Bereich früher Zugang zu Familien mit Migrationshintergrund in kommunalen Unterkünften erfolgen: aktives Zugehen auf Eltern mit Information, Transparenz zu Angeboten der Jugendhilfe, bezogen auf Schule, bezogen auf Ausbildung und Beruf. Mögliche Formate können mehrsprachige Informationen unter Einbeziehung der beiden syrischen Bundesfreiwilligendienstler im KoBIZ und Personen aus dem Übersetzungshilfepool des KoBIZ in Schrift, durch Infoveranstaltungen zu Schwerpunktthemen sein, dies in enger Abstimmung und Kooperation mit den externen Partnern wie Jobcenter/Integration Point und die Bundesagentur für Arbeit. Ziel soll auch hier die Bildungskette ohne Brüche durch Einbringung spezieller Kenntnisse von kultureller Sensibilität, Aufbau einer kultursensiblen Familienarbeit bei Neuzugewanderten und Migrantinnen und Migranten, die schon länger hier leben, sein. Es ist angedacht, bei der Personalauswahl aus Gründen der interkulturellen Sensibilität durch eigene Betroffenheit Bewerber mit Migrationshintergrund zu favorisieren. Die Beratungsarbeit bei Menschen verschiedenster Ethnien und Herkünften in Kombination mit passgenauer Übersetzung unter zur Hilfenahme des Übersetzungshelferpools KoBIZ kann die Erreichbarkeit insbesondere von Eltern und damit die Effektivität maßgeblich steigern (Sachkostenfinanzierung, s.o.). 4. Stärkung einer interkulturellen Schul- und Unterrichtsentwicklung Die Aufgaben einer durchgängigen Sprachbildung durch das Herausstellen des Mehrwertes von Mehrsprachigkeit, der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten gegen Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit, der Vermittlung von Alltagskompetenzen und die Vermittlung einer demokratischen Grundhaltung gehören zu einem interkulturellen Schulprofil, verändern sich jedoch auch angesichts der neuen Zuwanderung. Dies ist eine Herausforderung für alle Fächer und außerunterrichtlichen Angebote. Die KIs sollen Schulen in Zusammenarbeit mit Schulaufsicht und Fortbildungsteams sowie mit in Schule tätigen Freien Trägern dabei unterstützen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Zusammenarbeit mit den Eltern. Die aktuell in das KoBIZ abgeordneten zwei Lehrkräfte (aktuelle Besetzung 1,7 von zwei Stellen) befassen sich augenblicklich mit der Beratungsarbeit und Vermittlungsarbeit i.R. von Seiteneinstieg, Beratung, Begleitung und Mitwirken im Bereich Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU), der Umsetzung neuer Programme, z.B. der Initiative „Fit für mehr“ als neues Beschulungsangebot von Neuzugewanderten von 18 bis 25 Jahren. Des Weiteren beschäftigt sich die Teilzeit-Lehrkraft mit der Organisation und Umsetzung des Patenschaftsmodells „Smile“ sowie Schulentwicklung insbesondere durch Lehrerkompetenzstärkung im interkulturellen Bereich. -3- Die jetzt neu hinzukommenden Lehrkräfte sollen im Schwerpunkt gewährleisten: - Beratung neuzugewanderter Kinder, Jugendlicher und deren Eltern beim Einstieg in das deutsche Bildungssystem - Entwicklung und Umsetzung von Angeboten zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Schule und (neu) zugewanderten Eltern - Fachliche Beratung von Schulen bei der Entwicklung, Erprobung und Implementierung von Konzepten und Materialien zur Sprachbildung unter Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit und zur interkulturellen Bildung - Planung und Durchführung von Qualifizierungs- und Informationsveranstaltungen - Beratung und Unterstützung von Schulentwicklungsprozessen zur interkulturellen Unterrichts- und Schulentwicklung - Koordination/Netzwerkarbeit mit Schulen im Handlungsfeld interkulturelle Unterrichts- und Schulentwicklung und durchgängiger sprachlicher Bildung. Die konkreten Ausschreibungstexte liegen der zuständigen Bezirksregierung Köln für die Veröffentlichung auf dem entsprechenden Ausschreibungsportal vor. Im Fazit werden die Förderbestimmungen des MAIS zum Ausbau des KIs im Kreis Euskirchen kooperativ umgesetzt. Es werden die entsprechenden Arbeitsfelder kurzfristig mit den internen und externen Partnern verabredet und die Schnittstellen und Verantwortlichkeiten definiert. Sobald die Fördermodalitäten mit entsprechendem Antrag zur Verfügung stehen, wird die Beantragung im o.a. Umfang erfolgen, das abgestimmte Konzept mit den konkret entwickelten Projektansätzen wird in einer der nächsten Sitzungen des Fachausschusses vorgelegt. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)