Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
22.02.17, 11:01
Aktualisiert
22.02.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 219/2017
21.02.2017
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
07.03.2017
Info Ausbau KI 2017
Das Land NRW hat den Ausbau der Kommunalen Integrationszentren beschlossen. Demnach
erhalten alle Kommunale Integrationszentren (KI) eine zusätzliche unbefristete Zuwendung für
Personal-und nunmehr auch Sachkosten. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
hat die Kreise mit Mitteilung vom 28.12.2016 über die entsprechenden Fördermöglichkeiten
informiert.
Demnach stehen für die Kreise ab 2017 Zuwendungen für drei weitere Personalstellen in Höhe von
bis zu 50.000,00 € je Stelle für Koordinierungsbedarf der Kreise in Zusammenarbeit mit den
kreisangehörigen Gemeinden zur Verfügung. Der Einsatz des Personals ergibt sich analog des
Koordinierungsbedarfs und des bestehenden Integrationskonzeptes vor Ort.
Zudem erhält jeder Kreis zusätzlich 1,5 durch das Land abgeordnete Lehrkräfte für den Ausbau der
interkulturellen Schul-und Unterrichtsentwicklung. Weiterhin erhalten die Kreise zukünftig Sachkosten
u.a. für niederschwellige Dolmetscherdienste oder Integrationsangebote von bis zu 50.000,00 €.
Entsprechend der Förderkonzeption entscheiden die Kreise im Benehmen mit ihren Partnern vor Ort,
in welchem kommunalen Handlungsfeld sie den größten Bedarf sehen und für welche Tätigkeiten sie
das Personal im Rahmen der Integrationsarbeit vor Ort einsetzen.
Das Land sieht einen besonderen Bedarf in den folgenden Handlungsfeldern und empfiehlt den
Einsatz der zusätzlichen Mittel und Stellen in folgenden Bereichen:
1. Transparenz und Nachfrage über vorhandene Integrationsangebote
für Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer
Die Kommunalen Integrationszentren haben die Aufgabe, die Angebote zu vernetzen und zu
koordinieren. Unterstrichen wird die „Scharnierfunktion“, die ein KI bei der Integration zugewanderter
Menschen hat.
Die Schaffung von Transparenz im Bereich von Bildungsangeboten und die Erhebung von Bedarfen
und Nachfrage über vorhandene Sprachangebote, Beratungseinrichtungen und über Stellen zur
Anerkennung von Abschlüssen vor Ort wird vom Fördergeber als maßgebliches Tätigkeitsfeld
gesehen. Dieser Bereich ist bereits abgedeckt durch die im KoBIZ angegliederte Stelle der
Bildungskoordinatorin.
2. Vernetzung und Koordination für ältere Jugendliche und junge Erwachsene
Die KIs haben im Rahmen ihrer Koordinations- und Vernetzungsarbeit Zugänge zu den relevanten
Strukturen, die bei der Beratung und Begleitung der jungen Menschen tätig sind, wie z.B. die der
-2Jugendhilfe, Flüchtlingssozialarbeit, Berufskollegs, Ausländerbehörden, Jobcenter,
Jugendmigrationsdienste, Kommunalen Koordinierungsstellen „Kein Abschluss
ohne Anschluss“ und verfügen im Rahmen des Verbundes über Erfahrungen interkultureller
Konzeptentwicklung beim Seiteneinstieg, beim Übergang von der Schule in den Beruf und zu
durchgängigen sprachlichen Bildungsansätzen.
Erste konzeptionelle Überlegungen zu dieser Handlungsempfehlung sind innerhalb des
Geschäftsbereiches III mit dem Ziel der Optimierung der Bildungskette – Übergänge Schule-Beruf ohne Brüche mit dem Schwerpunkt der Neuzugewanderten erfolgt.
Erste Schnittstellen seitens Abt. 51 und KoBIZ/KoKo Landesprogramm „Kein Abschluss ohne
Anschluss“ sind definiert.
3. Erprobung und Implementierung von neuen Ansätzen der interkulturellen Familienarbeit
und Begleitung in die frühkindliche Bildung
Aktuell leben Familien mit Migrationshintergrund teilweise in hoch belasteten Situationen, die direkte
Auswirkungen auf das Aufwachsen der Kinder haben. Der Ausbau niedrigschwelliger Angebote in
Zusammenarbeit mit den Netzwerken der frühen Bildung soll erfolgen.
Erste konzeptionelle Überlegungen zu diesem Handlungsfeld sind ebenfalls mit dem Jugendamt
erfolgt. So kann eine mögliche Zusammenarbeit im Bereich früher Zugang zu Familien mit
Migrationshintergrund in kommunalen Unterkünften erfolgen: aktives Zugehen auf Eltern mit
Information, Transparenz zu Angeboten der Jugendhilfe, bezogen auf Schule, bezogen auf
Ausbildung und Beruf. Mögliche Formate können mehrsprachige Informationen unter Einbeziehung
der beiden syrischen Bundesfreiwilligendienstler im KoBIZ und Personen aus dem
Übersetzungshilfepool des KoBIZ in Schrift, durch Infoveranstaltungen zu Schwerpunktthemen sein,
dies in enger Abstimmung und Kooperation mit den externen Partnern wie Jobcenter/Integration Point
und die Bundesagentur für Arbeit.
Ziel soll auch hier die Bildungskette ohne Brüche durch Einbringung spezieller Kenntnisse von
kultureller Sensibilität, Aufbau einer kultursensiblen Familienarbeit bei Neuzugewanderten und
Migrantinnen und Migranten, die schon länger hier leben, sein.
Es ist angedacht, bei der Personalauswahl aus Gründen der interkulturellen Sensibilität durch eigene
Betroffenheit Bewerber mit Migrationshintergrund zu favorisieren. Die Beratungsarbeit bei Menschen
verschiedenster Ethnien und Herkünften in Kombination mit passgenauer Übersetzung unter zur
Hilfenahme des Übersetzungshelferpools KoBIZ kann die Erreichbarkeit insbesondere von Eltern und
damit die Effektivität maßgeblich steigern (Sachkostenfinanzierung, s.o.).
4. Stärkung einer interkulturellen Schul- und Unterrichtsentwicklung
Die Aufgaben einer durchgängigen Sprachbildung durch das Herausstellen des Mehrwertes von
Mehrsprachigkeit, der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten gegen Diskriminierung und
Fremdenfeindlichkeit, der Vermittlung von Alltagskompetenzen und die Vermittlung einer
demokratischen Grundhaltung gehören zu einem interkulturellen Schulprofil, verändern sich jedoch
auch angesichts der neuen Zuwanderung.
Dies ist eine Herausforderung für alle Fächer und außerunterrichtlichen Angebote.
Die KIs sollen Schulen in Zusammenarbeit mit Schulaufsicht und Fortbildungsteams sowie mit in
Schule tätigen Freien Trägern dabei unterstützen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die
Zusammenarbeit mit den Eltern. Die aktuell in das KoBIZ abgeordneten zwei Lehrkräfte (aktuelle
Besetzung 1,7 von zwei Stellen) befassen sich augenblicklich mit der Beratungsarbeit und
Vermittlungsarbeit i.R. von Seiteneinstieg, Beratung, Begleitung und Mitwirken im Bereich
Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU), der Umsetzung neuer Programme, z.B. der Initiative „Fit für
mehr“ als neues Beschulungsangebot von Neuzugewanderten von 18 bis 25 Jahren. Des Weiteren
beschäftigt sich die Teilzeit-Lehrkraft mit der Organisation und Umsetzung des Patenschaftsmodells
„Smile“ sowie Schulentwicklung insbesondere durch Lehrerkompetenzstärkung im interkulturellen
Bereich.
-3-
Die jetzt neu hinzukommenden Lehrkräfte sollen im Schwerpunkt gewährleisten:
- Beratung neuzugewanderter Kinder, Jugendlicher und deren Eltern beim Einstieg in das deutsche
Bildungssystem
- Entwicklung und Umsetzung von Angeboten zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Schule
und (neu) zugewanderten Eltern
- Fachliche Beratung von Schulen bei der Entwicklung, Erprobung und Implementierung von
Konzepten und Materialien zur Sprachbildung unter Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit und zur
interkulturellen Bildung
- Planung und Durchführung von Qualifizierungs- und Informationsveranstaltungen - Beratung und
Unterstützung von Schulentwicklungsprozessen zur interkulturellen Unterrichts- und Schulentwicklung
- Koordination/Netzwerkarbeit mit Schulen im Handlungsfeld interkulturelle Unterrichts- und
Schulentwicklung und durchgängiger sprachlicher Bildung.
Die konkreten Ausschreibungstexte liegen der zuständigen Bezirksregierung Köln für die
Veröffentlichung auf dem entsprechenden Ausschreibungsportal vor.
Im Fazit werden die Förderbestimmungen des MAIS zum Ausbau des KIs im Kreis Euskirchen
kooperativ umgesetzt. Es werden die entsprechenden Arbeitsfelder kurzfristig mit den internen und
externen Partnern verabredet und die Schnittstellen und Verantwortlichkeiten definiert.
Sobald die Fördermodalitäten mit entsprechendem Antrag zur Verfügung stehen, wird die
Beantragung im o.a. Umfang erfolgen, das abgestimmte Konzept mit den konkret entwickelten
Projektansätzen wird in einer der nächsten Sitzungen des Fachausschusses vorgelegt.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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