Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
105 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
07.02.17, 11:03
Aktualisiert
08.02.17, 14:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 29/2017
20.01.2017
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
13.03.2017
Kreisausschuss
22.03.2017
Kreistag
05.04.2017
Nordeifel Tourismus GmbH - Abtretung eines Gesellschafteranteils an die Gemeinde
Dahlem
Sachbearbeiter/in: Frau Poth
Tel.: (02251) 15 369
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
x
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Produkt:
Zeile:
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Veräußerung eines Gesellschafteranteils an der Nordeifel Tourismus
GmbH in Höhe von 1.200 € (zum Nennwert) an die Gemeinde Dahlem.
-2-
Begründung:
Die Gemeinde Dahlem beabsichtigt, der Nordeifel Tourismus GmbH (NeT) zum 01.04.2017
beizutreten.
Ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss wurde am 08.12.2016 gefasst.
Mit dem Beitritt der Gemeinde Dahlem wäre das Ziel aus dem Gesellschaftsvertrag erreicht, alle
kreisangehörigen Städte und Gemeinden für eine Beteiligung an der Gesellschaft zu gewinnen.
Gem. § 4 (2) des Gesellschaftervertrages hält der Kreis Euskirchen entsprechende
Gesellschafteranteile vor und tritt diese an neue Gesellschafter ab. Der Gesellschafteranteil des
Kreises Euskirchen verringert sich mit dem Beitritt der Gemeinde Dahlem auf 50 %.
Nach erfolgter Beschlussfassung durch den Kreistag wird ein entsprechendes kommunalrechtliches
Verfahren eingeleitet. Im Anschluss hieran kann eine Veräußerung im Rahmen der notariellen
Beurkundung erfolgen (siehe § 115 GO).
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Vor Vollendung des Beitritts der Gemeinde Dahlem zur NeT muss ein Anzeigeverfahren nach § 115
GO eingeleitet werden. Das Verfahren ist in der Regel sechs Wochen vor Vollzug einzuleiten.
Selbst mit der Dringlichkeitsentscheidung des Kreistages zu Vorlage D 29/2017 muss bei der
Aufsichtsbehörde ein verkürztes Anzeigeverfahren beantragt werden, um einen Beitritt der Gemeinde
Dahlem zum 01. April 2017 zu ermöglichen.
gez. Reidt
gez. Troschke
gez. Dürer
gez. Reiff
gez. i.V. Poth
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)