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Dringlichkeitsentscheidung Stab (Nordeifel Tourismus GmbH - Abtretung eines Gesellschafteranteils an die Gemeinde Dahlem)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
105 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
07.02.17, 11:03
Aktualisiert
08.02.17, 14:02
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Kreis Euskirchen Der Landrat D 29/2017 20.01.2017 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 13.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 Kreistag 05.04.2017 Nordeifel Tourismus GmbH - Abtretung eines Gesellschafteranteils an die Gemeinde Dahlem Sachbearbeiter/in: Frau Poth Tel.: (02251) 15 369 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. x Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. gez. Hessenius Kreiskämmerer Produkt: Zeile: Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Veräußerung eines Gesellschafteranteils an der Nordeifel Tourismus GmbH in Höhe von 1.200 € (zum Nennwert) an die Gemeinde Dahlem. -2- Begründung: Die Gemeinde Dahlem beabsichtigt, der Nordeifel Tourismus GmbH (NeT) zum 01.04.2017 beizutreten. Ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss wurde am 08.12.2016 gefasst. Mit dem Beitritt der Gemeinde Dahlem wäre das Ziel aus dem Gesellschaftsvertrag erreicht, alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden für eine Beteiligung an der Gesellschaft zu gewinnen. Gem. § 4 (2) des Gesellschaftervertrages hält der Kreis Euskirchen entsprechende Gesellschafteranteile vor und tritt diese an neue Gesellschafter ab. Der Gesellschafteranteil des Kreises Euskirchen verringert sich mit dem Beitritt der Gemeinde Dahlem auf 50 %. Nach erfolgter Beschlussfassung durch den Kreistag wird ein entsprechendes kommunalrechtliches Verfahren eingeleitet. Im Anschluss hieran kann eine Veräußerung im Rahmen der notariellen Beurkundung erfolgen (siehe § 115 GO). Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Vor Vollendung des Beitritts der Gemeinde Dahlem zur NeT muss ein Anzeigeverfahren nach § 115 GO eingeleitet werden. Das Verfahren ist in der Regel sechs Wochen vor Vollzug einzuleiten. Selbst mit der Dringlichkeitsentscheidung des Kreistages zu Vorlage D 29/2017 muss bei der Aufsichtsbehörde ein verkürztes Anzeigeverfahren beantragt werden, um einen Beitritt der Gemeinde Dahlem zum 01. April 2017 zu ermöglichen. gez. Reidt gez. Troschke gez. Dürer gez. Reiff gez. i.V. Poth Landrat (Kreisausschussmitglieder) Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)